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Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von ... - GAEB

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Beiblatt Nr. 033/1 Seite 4 <strong>von</strong> 8<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong> <strong>von</strong> Baureinigungsarbeiten<br />

3 Ausführung<br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt:<br />

3.1 Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie <strong>für</strong> die Durchführung<br />

der Leistung geeignet sind. Er hat dem AG Bedenken gegen die vorgeschriebene Art<br />

der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend<br />

zu machen,<br />

- wenn die zu bearbeitenden Flächen <strong>und</strong> Gegenstände in einem <strong>für</strong> die Ausführung<br />

ungeeigneten Zustand sind,<br />

- bei ungeeigneten Temperatur- <strong>und</strong> Luftverhältnissen,<br />

- bei Hindernissen.<br />

3.2 Brennbare oder ges<strong>und</strong>heitsschädigende Reinigungs-, Pflege- <strong>und</strong> Behandlungsmittel<br />

sind entsprechend ihrer Eigenart <strong>und</strong> unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften <strong>und</strong><br />

Verordnungen zu lagern <strong>und</strong> zu verarbeiten.<br />

3.3 Bei Einsatz <strong>von</strong> Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen<br />

in der erforderlichen Anzahl zu übergeben.<br />

3.4 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Reinigungsarten bedeuten<br />

3.5 Reinigung während der Bauzeit: Entfernen <strong>von</strong> grober Verschmutzung (besenrein)<br />

<strong>und</strong> Verpackungsmaterialien <strong>und</strong> ggf. deren Trennung nach vorgesehenen Fraktionen.<br />

3.6 Bauschlussreinigung: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei,<br />

wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen <strong>von</strong> Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä.,<br />

soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.<br />

Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.<br />

LB 033 Baureinigungsarbeiten Stand: April 2003<br />

Aufgestellt vom Gemeinsamen Ausschuß Elektronik im Bauwesen (<strong>GAEB</strong>)

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