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Die Kirchensteuer - Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg ...

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Womit Sie<br />

rechnen können<br />

Wie hoch ist die <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong>?<br />

<strong>Die</strong> zu zahlende <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong> beträgt im Durchschnitt nur etwa ein Prozent<br />

des gesamten Bruttoeinkommens. Ihre Höhe bemisst sich an der Lohn- und<br />

Einkommensteuer, die anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet<br />

wird. Auf diese Weise richtet sie sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit<br />

der <strong>Kirche</strong>nmitglieder. Maximal ist sie auf drei Prozent des zu versteuernden<br />

Einkommens begrenzt. Mit dieser so genannten »Kappung« kommt die <strong>Evangelische</strong><br />

<strong>Kirche</strong> <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong>-schlesische Oberlausitz ihren Mitgliedern<br />

entgegen. Ein gesonderter Antrag ist in unserer Landeskirche dafür nicht nötig.<br />

<strong>Die</strong> Kappung erfolgt automatisch. <strong>Die</strong> <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong> ist als Sonderausgabe absetzbar,<br />

so verringert sich die Steuerschuld. Wer aus der <strong>Kirche</strong> austritt, muss<br />

durch den Wegfall der <strong><strong>Kirche</strong>nsteuer</strong>, seinem jeweiligen Steuersatz entsprechend,<br />

höhere Lohn- oder Einkommensteuern zahlen.<br />

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