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Konzernabschluss der gildemeister Aktiengesellschaft: Konzernanhang<br />
Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Bewertungsstichtag gelten bzw. erwartet<br />
werden. Unter Berücksichtigung der Gewerbeertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags<br />
ermittelt sich für inländische Unternehmen ein Steuersatz von 28,8% (Vorjahr: 28,8%).<br />
Die Steuersätze im Ausland liegen zwischen 18% und 41%.<br />
Die Ertragsteuern auf das übrige Gesamtergebnis in Höhe von –413 t€ (Vorjahr:<br />
627 t€) betreffen – wie im Vorjahr – ausschließlich die im sonstigen Ergebnis enthaltene<br />
Veränderung der Marktwerte derivativer Finanzinstrumente.<br />
28 eigenkapital<br />
Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Konzern-Eigenkapitals für die<br />
Geschäftsjahre 2010 und 2009 sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />
auf Seite 127 f. dargestellt. Unter den Transaktionen mit Eigentümern sind die Geschäftsvorfälle<br />
dargestellt, bei denen die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer<br />
gehandelt haben.<br />
konzernabschluss<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Das Grundkapital der gildemeister Aktiengesellschaft beträgt 118.513.207,80 € und ist<br />
voll eingezahlt.<br />
Das Grundkapital ist unverändert eingeteilt in 45.582.003 auf den Inhaber lautende<br />
Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 2,60 € pro Stück.<br />
Die folgenden Ausführungen sind im Wesentlichen der Satzung der gildemeister<br />
Aktiengesellschaft (Stand Mai 2010) entnommen.<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 13. Mai 2015 mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu nominal 59.256.600,00 € durch Ausgabe von<br />
bis zu 22.791.000 neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und / oder<br />
Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann einmalig oder in<br />
Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden.<br />
Die Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten<br />
Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten<br />
(mittelbares Bezugsrecht).<br />
Der Vorstand wird ermächtigt, hinsichtlich eines Teilbetrages von 5.000.000,00 €<br />
Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen<br />
auszugeben. Insoweit ist das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrates auszuschliessen.<br />
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche<br />
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:<br />
a) bei Sachkapitalerhöhung gegen Sacheinlage, um in geeigneten Fällen Unternehmen,<br />
Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände<br />
gegen Überlassung von Aktien zu erwerben,<br />
b) soweit dies zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern von<br />
Optionsscheinen oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von<br />
der Gesellschaft oder ihren Beteiligungsgesellschaften im Rahmen einer dem<br />
Vorstand von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden,