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Hinweise zum Ablauf des Magisterverfahrens in den ...

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Humboldt-Universität zu Berl<strong>in</strong><br />

Philosophische Fakultät II<br />

Prüfungsausschuss Fremdsprachliche Philologien Juni 2008<br />

<strong>H<strong>in</strong>weise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>des</strong> <strong>Magisterverfahrens</strong><br />

Die Magisterordnung sieht vor, dass die Magisterprüfung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Prüfungszeitraums, d.h. <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Semesters abzulegen ist.<br />

Die Zulassung zur Magisterprüfung beantragen Sie beim zuständigen Prüfungsbüro der<br />

Fakultät, der Ihr erstes Hauptfach angehört.<br />

Das Prüfungsbüro prüft zunächst, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />

– Umfang der im Hauptstudium belegten Lehrveranstaltungen anhand der<br />

Studienbuchseiten;<br />

– Zahl der Leistungsnachweise entsprechend <strong>den</strong> Fachspezifischen<br />

Prüfungsbestimmungen;<br />

– Zwischenprüfungsbesche<strong>in</strong>igungen aller studierten Fächer;<br />

– sonstige lt. Magisterprüfungsordnung geforderte Nachweise.<br />

Liegt Ihr erstes Hauptfach im Bereich der Fremdsprachlichen Philologien, beg<strong>in</strong>nt<br />

das Prüfungsverfahren mit der<br />

Magisterarbeit<br />

Die Zulassung zur Magisterarbeit beantragen Sie schriftlich auf e<strong>in</strong>em Formblatt, das Sie<br />

im Prüfungsbüro (DOR 65, Raum 4.33) bzw. im Internet erhalten. Sie bekommen dann<br />

das Thema der Arbeit, <strong>den</strong> Abgabeterm<strong>in</strong> und e<strong>in</strong> Merkblatt mit formellen <strong>H<strong>in</strong>weise</strong>n zur<br />

Abfassung der Arbeit schriftlich zugestellt.<br />

Zur Anfertigung der Arbeit stehen Ihnen sechs Monate zur Verfügung. Im E<strong>in</strong>zelfall kann<br />

auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um höchstens drei Monate verlängert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Magisterprüfung(en)<br />

Bei der Anmeldung zur Magisterprüfung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zureichen:<br />

– ausgefüllte(r) Vordruck(e) „Studien- und Prüfungsanforderungen“<br />

(Stun<strong>den</strong>nachweis);<br />

– Nachweis über die Teilnahme an der obligatorischen Studienfachberatung im<br />

Hauptstudium;<br />

– die Vorderseite der aktuellen Studienbuchseite <strong>in</strong> Kopie;<br />

– die Leistungsnachweise – <strong>in</strong> Orig<strong>in</strong>al und Kopie – aus dem Hauptstudium Ihres<br />

Magisterteilstudiengangs;<br />

– e<strong>in</strong>e unterschriftliche Bestätigung der Prüfungsschwerpunkte von der gewählten<br />

Prüfer<strong>in</strong>/dem gewählten Prüfer <strong>des</strong> Magisterteilstudiengangs;<br />

– ausgefüllte Anmeldeformulare für alle Fächer <strong>des</strong> Magisterstudiengangs.<br />

Zur Magisterprüfung können Sie zugelassen wer<strong>den</strong>, wenn die Gutachten (ggf. auch nur<br />

entsprechende Mitteilungen der Gutachter<strong>in</strong>nen bzw. Gutachter) über die Magisterarbeit<br />

vorliegen und dar<strong>in</strong> m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens die Note "ausreichend" zuerkannt wird. Das muss<br />

spätestens 10 Tage vor der ersten Prüfung der Fall se<strong>in</strong>.<br />

Danach können Sie Klausur(en) und mündliche Prüfung(en) absolvieren. Beachten Sie,<br />

dass alle schriftlichen Prüfungsteile <strong>den</strong> mündlichen vorausgehen müssen!<br />

Klausuren wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>mal im Monat an e<strong>in</strong>em Samstag geschrieben. Im<br />

März, August, September gibt es ke<strong>in</strong>en Klausurterm<strong>in</strong>.<br />

Zu e<strong>in</strong>er Klausur müssen Sie sich m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens vier Wochen vorher anmel<strong>den</strong>.


Den Term<strong>in</strong> der mündlichen Prüfung(en) vere<strong>in</strong>baren Sie mit Ihren Prüfer<strong>in</strong>nen/Prüfern.<br />

Diese Term<strong>in</strong>e müssen Sie ebenfalls rechtzeitig, m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens acht Tage vorher, dem<br />

Prüfungsbüro mitteilen.<br />

Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens<br />

Wenn alle Prüfungsergebnisse vorliegen und m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens auf "ausreichend" lauten,<br />

wer<strong>den</strong> mit dem Datum der letzten Prüfung das Magisterzeugnis und die Magisterurkunde<br />

ausgestellt.<br />

Zeugnis und Urkunde wer<strong>den</strong> Ihnen im Prüfungsbüro nach schriftlicher Mitteilung<br />

ausgehändigt.<br />

E<strong>in</strong>mal jährlich f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Festakt zur Verabschiedung der Absolvent<strong>in</strong>nen und<br />

Absolventen statt. Hierzu erhalten Sie e<strong>in</strong>e persönliche E<strong>in</strong>ladung.<br />

Studieren Sie e<strong>in</strong> fremdsprachenphilologisches Fach als zweites Hauptfach oder<br />

als Nebenfach, dann benötigt das Prüfungsbüro von Ihnen<br />

– e<strong>in</strong> Anmeldeformular, das durch das Prüfungsamt <strong>des</strong> ersten Hauptfaches<br />

unterzeichnet ist;<br />

– Kopien der Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium <strong>des</strong> jeweiligen Faches, <strong>in</strong><br />

dem Sie die Prüfung ablegen wollen;<br />

– e<strong>in</strong>e von der gewählten Prüfer<strong>in</strong>/dem gewählten Prüfer durch Unterschrift<br />

bestätigte Angabe der Prüfungsschwerpunkte;<br />

Die Anmeldung zur Klausur muss spätestens vier<br />

Klausurterm<strong>in</strong> erfolgen.<br />

Wochen vor dem geplanten<br />

Den Term<strong>in</strong> der/e<strong>in</strong>er mündlichen Prüfung vere<strong>in</strong>baren Sie mit Ihren Prüfer<strong>in</strong>nen/Prüfern.<br />

Diese Term<strong>in</strong>e müssen Sie rechtzeitig, m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens acht Tage vorher, dem Prüfungsbüro<br />

mitteilen.<br />

Nach der letzten Prüfung wer<strong>den</strong> die Prüfungsunterlagen an das Prüfungsamt übergeben,<br />

das für Ihr erstes Hauptfach zuständig ist. Von diesem erhalten Sie dann auch das<br />

Magisterzeugnis und die Magisterurkunde.<br />

Prüfungsbüro Fremdsprachliche Philologien<br />

Sachbearbeiter<strong>in</strong>: Uta Kämmerzähl<br />

Dorotheenstraße 65, Boeckh-Haus<br />

Raum 4.33<br />

2093-5129 /Fax 2093-5130<br />

Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 09-12 Uhr<br />

Dienstag<br />

09-12 Uhr<br />

13-15 Uhr

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