Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - gte-Brandschutz AG
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Seite 4 der allgemeinen <strong>bauaufsichtliche</strong>n <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-6.6-1364 vom 14. März 2001<br />
Grundtyp A<br />
Abschlüsse, die in der Grundstellung offen stehen und nur im Brandfall schließen: planmäßig<br />
offene Abschlüsse und<br />
Grundtyp B<br />
Abschlüsse, die in der Grundstellung geschlossen sind und jeweils zum Durchgang von<br />
Fördergut durch motorischen Antrieb geöffnet werden: planmäßig geschlossene Abschlüsse.<br />
Die Schließrichtung des Schieberblattes ist senkrecht von oben nach unten oder waagerecht<br />
in beiden Richtungen. Eine vollständige Typenübersicht ist in der nachfolgenden<br />
Tabelle wiedergegeben.<br />
Schließrichtung von<br />
links nach rechts,<br />
Förderbahn unten<br />
Schließrichtung von<br />
rechts nach links,<br />
Förderbahn unten<br />
Schließrichtung von<br />
oben nach unten,<br />
Förderbahn unten<br />
GRUNDTYP A<br />
Planmäßig offene Abschlüsse<br />
Typ 103.1.1<br />
Typ 103.2.1<br />
Typ 103.3.1<br />
2 Bestimmungen für das Bauprodukt<br />
GRUNDTYP B<br />
Planmäßig geschlossene<br />
Abschlüsse<br />
Typ 103.1.2<br />
Typ 103.2.2<br />
Typ 103.3.3<br />
2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung<br />
2.1.1 <strong>Allgemeine</strong>s<br />
Die Feuerschutzabschlüsse müssen aus dem Schieberblatt mit dem Rahmen (siehe Abschnitt<br />
2.1.2), der Schließvorrichtung für den Gefahrenfall (siehe Abschnitt 2.1.3) und ggf.<br />
einem Motor (siehe Abschnitt 2.1.4) bestehen. Abschlüsse, bei denen Teile der Förderbahn<br />
durch die Wandöffnung durchlaufen, müssen mit einem Klappstück nach<br />
Abschnitt 2.1.5 versehen sein. Abschlüsse für den Einbau in Wände mit der Schließrichtung<br />
von oben nach unten müssen mit einem Massenausgleich versehen sein.<br />
Alle Teile müssen der nachfolgenden Beschreibung und den Anlagen 1 bis 6 und den<br />
Konstruktionsmerkmalen für die Überwachung, die ergänzend weitere detaillierte technische<br />
Bestimmungen enthalten, entsprechen.<br />
2.1.2 Schieberblatt und Rahmen<br />
Das 60 mm dicke Schieberblatt muss aus drei nichtbrennbaren Kalziumsilikatplatten<br />
"SUPALUX M" oder "SUPALUX S" der Firma Cape Boards Deutschland GmbH, Köln,<br />
gemäß allgemeiner <strong>bauaufsichtliche</strong>r <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-PA-III 4.202 bzw. Z-PA-III 4.204<br />
(Baustoffklasse DIN 4102-A1) bestehen, die eingefasst sind in einem umlaufenden<br />
geschweißten Profilstahlrahmen und mit diesem verschraubt sind. Die Kalziumsilikatplatten<br />
müssen aufeinandergeklebt und zusätzlich mit Stahlkammern verbunden sein.<br />
Der untere Rand des Schieberblattes muss durch ein angeschweißtes I-Profil verbreitert<br />
sein, das oben und seitlich mit 2 Streifen „SUPALUX M“ insgesamt 50 mm dick verkleidet<br />
ist. Auf die Stege der Stahlprofile am unteren Rand sind mindestens 3 Lagen <strong>Brandschutz</strong>laminat<br />
„INTUMEX L“ der Firma DSM Chemie Linz GmbH, gemäß allgemeiner<br />
<strong>bauaufsichtliche</strong>r <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-19.11-80 oder „PROMASEAL-PL“ der Firma Promat<br />
GmbH, Ratingen, gemäß allgemeiner <strong>bauaufsichtliche</strong>r <strong>Zulassung</strong> Nr. Z-19.11-249 aufzuschrauben.<br />
33138.01