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Umgang mit Lautstärke auf Messen

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08<br />

----- Business<br />

Fingerspitzengefühl<br />

<strong>Lautstärke</strong>begrenzung <strong>auf</strong> <strong>Messen</strong><br />

Sicher ist es nicht einfach, allgemeine Richtlinien für die Begrenzung von <strong>Lautstärke</strong> <strong>auf</strong> Messe-<br />

ständen durchzusetzen. Zu unterschiedlich sind die <strong>auf</strong> verschiedensten <strong>Messen</strong> ausgestellten<br />

Exponate, zu unterschiedlich auch die Schallquellen: Hintergrundmusik, Sprache bei Vorträgen,<br />

Showeinlagen, Bildschirm- oder Beamerpräsentationen, L<strong>auf</strong>geräusche von ausgestellten Ma-<br />

schinen und vieles mehr. Hinzu kommt, dass <strong>auf</strong>grund thematischer Hallenschwerpunkte unter-<br />

schiedliche Hintergrundschallpegel in den einzelnen Ausstellungshallen einer Messe herrschen.<br />

Und dennoch haben die meisten Messegesellschaften Hinweise in ihren technischen Ausstel-<br />

lerinformationen, die den <strong>Lautstärke</strong>pegel in Messehallen regulieren und <strong>auf</strong> einem möglichst<br />

geringen Level halten sollen. Wer hier verbindliche Schallpegel vorschreibt, braucht viel Finger-<br />

spitzengefühl in der praktischen Umsetzung der Normen. Und auch wenn sich Standbetreiber<br />

einmal nicht einsichtig zeigen, so führt der Dialog um Sinne und Zweck der Schallbegrenzungen<br />

erfahrungsgemäß eher zum erwünschten Ziel einer angenehmen <strong>Lautstärke</strong> als die bürokra-<br />

tische Umsetzung von Ausstellerbestimmungen.<br />

Dabei sollte das Thema <strong>Lautstärke</strong> <strong>auf</strong> dem Stand eigentlich aus einem Eigeninteresse heraus<br />

so begrenzt sein, das hier eine verständliche Kommunikation möglich bleibt. Ein gutes aku-<br />

stisches Verständnis <strong>auf</strong> dem Stand erleichtert zum einen die Arbeit des Standpersonals, zum<br />

anderen aber auch die Informations<strong>auf</strong>nahme durch den Besucher. Ärgerlich ist, wenn ein in-<br />

tensives Gespräch <strong>auf</strong>grund des äußeren Geräuschepegels kaum mehr möglich ist. Übermäßi-<br />

ge <strong>Lautstärke</strong> <strong>auf</strong> dem eigenen Stand lässt sich reduzieren, bei Lärm von außen sieht es jedoch<br />

anders aus. In solchen Situationen gibt es immer wieder Beschwerden und Ansprechpartner bei<br />

den Messegesellschaften, die sich darum kümmern. Grundlage ihrer Interventionen sind Richt-<br />

linien und Bestimmungen im Kleingedruckten. Doch wie sehen diese aus und wie werden sie<br />

in der Praxis umgesetzt?<br />

Die Deutsche Messe in Hannover hat wie andere Messegesellschaften zunächst festgelegt, dass<br />

werbliche Aktionen grundsätzlich nur <strong>auf</strong> der eigenen Standfläche zulässig sind, wobei ein aus-<br />

reichender Zuschauerraum <strong>auf</strong> dem Stand nachzuweisen ist. Dabei gilt, dass die durchgeführten<br />

Werbemaßnahmen keine Behinderungen und Störungen <strong>auf</strong> den Gängen und Nachbarständen<br />

führen dürfen, was insbesondere für optische und akustische Werbemaßnahmen gilt. Shows oder<br />

Produktpräsentationen <strong>mit</strong> Showeinlagen müssen aus diesem Grund auch bei der Abteilung Aus-<br />

steller-Services der Deutschen Messe AG angemeldet werden. Der vom Stand ausgehende Ge-<br />

räuschpegel darf an der Standgrenze 65 dB(A) nicht überschreiten. Bei der Vorführung von Expo-<br />

naten oder einer angemessenen Sonderveranstaltung ist ausnahmsweise eine kurzfristige Über-<br />

schreitung des Grundgeräuschpegels der Halle um 5 dB(A) zulässig. Wenn man sich exakt an die<br />

Buchstraben der technischen Bestimmungen hält, müssen die Lautsprecher hier entsprechend ei-<br />

ner Vorgabe stets in den Stand gerichtet werden. Die Bestimmungen gelten für sämtliche <strong>Messen</strong>,<br />

die in Hannover <strong>auf</strong> dem Gelände der Deutschen Messe stattfinden.<br />

Anders ist es in Frankfurt am Main. Hier haben die verschiedenen <strong>Messen</strong> auch unterschied-<br />

liche technische Richtlinien. So gilt etwa bei der Airtec sowie bei der ProLight & Sound bei Pro-<br />

duktpräsentationen <strong>auf</strong> dem Stand grundsätzlich ein Schallpegel von maximal 70 db (A) an der<br />

Standgrenze. Gleichzeitig wird hier empfohlen, potenzielle Schallquellen grundsätzlich ins Inne-<br />

re des Standes zu richten oder Präsentationen über Kopfhörer zu steuern. Etwas anderes sind<br />

die Bestimmungen bei der Turntec. Dem Aussteller stehen hier die Innenflächen seines Stan-<br />

des für Werbezwecke zur Verfügung, allerdings eingeschränkt <strong>auf</strong> die von ihm präsentierten<br />

Ausstellungsgüter. Lautsprecheranlagen, Video, Musik- und Lichtbilddarstellungen jeder Art <strong>auf</strong><br />

dem Stand sind hier genehmigungspflichtig und müssen spätestens acht Wochen vor Ausstel-<br />

lungsbeginn beantragt werden. Um die <strong>Lautstärke</strong> von Musikuntermalungen und Ansagen ein-<br />

---------- Keine „leise“ Messe: WoE in Wiesbaden [Foto: World of Events]<br />

Was bedeutet die angabe db(a)?<br />

Bei den Angaben zur maximalen <strong>Lautstärke</strong> an der<br />

Standgrenze taucht die Messgröße dB(A) <strong>auf</strong>. dB(A)<br />

steht als Bezeichnung für Dezibel, Maßzahl für den<br />

vom menschlichen Ohr wahrgenommenen Schall-<br />

druck. Darum wird beim <strong>Messen</strong> ein entsprechender<br />

Filter (A) vorgeschaltet, der die anatomischen Eigen-<br />

schaften des menschlichen Ohres nachempfinden soll.<br />

Der so gemessene und bewertete Schalldruckpegel<br />

wird <strong>mit</strong> der logarithmischen Einheit dB(A) wiederge-<br />

geben. Die <strong>auf</strong> <strong>Messen</strong> zugelassenen Werte entspre-<br />

chen einer lauten Unterhaltung von 60 dB (A) sowie<br />

von Büro- und Haushaltslärm 70 dB(A).<br />

Zum Vergleich zu den Angaben der <strong>auf</strong> <strong>Messen</strong> zu-<br />

gelassenen Werte: Es gibt für den Nach<strong>mit</strong>tag auch<br />

eine Schallbegrenzung <strong>auf</strong> dem Münchener Oktober-<br />

fest. Dort darf bis 18.00 Uhr von den Wiesn-Kapellen<br />

nur „nicht <strong>auf</strong>heizende Musik“ gespielt werden <strong>mit</strong><br />

einem maximalen Schallpegel von 85 dB(A). Zur Ge-<br />

währleistung dieser Vorgabe werden Schallbegrenzer<br />

eingesetzt. Gemessen wird der Schalldruck <strong>mit</strong> Hilfe<br />

eines einfachen technischen Messgerätes, das die aktu-<br />

elle <strong>Lautstärke</strong> am Messplatz anzeigt.

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