Umgang mit Lautstärke auf Messen
Umgang mit Lautstärke auf Messen
Umgang mit Lautstärke auf Messen
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----- Business<br />
Fingerspitzengefühl<br />
<strong>Lautstärke</strong>begrenzung <strong>auf</strong> <strong>Messen</strong><br />
Sicher ist es nicht einfach, allgemeine Richtlinien für die Begrenzung von <strong>Lautstärke</strong> <strong>auf</strong> Messe-<br />
ständen durchzusetzen. Zu unterschiedlich sind die <strong>auf</strong> verschiedensten <strong>Messen</strong> ausgestellten<br />
Exponate, zu unterschiedlich auch die Schallquellen: Hintergrundmusik, Sprache bei Vorträgen,<br />
Showeinlagen, Bildschirm- oder Beamerpräsentationen, L<strong>auf</strong>geräusche von ausgestellten Ma-<br />
schinen und vieles mehr. Hinzu kommt, dass <strong>auf</strong>grund thematischer Hallenschwerpunkte unter-<br />
schiedliche Hintergrundschallpegel in den einzelnen Ausstellungshallen einer Messe herrschen.<br />
Und dennoch haben die meisten Messegesellschaften Hinweise in ihren technischen Ausstel-<br />
lerinformationen, die den <strong>Lautstärke</strong>pegel in Messehallen regulieren und <strong>auf</strong> einem möglichst<br />
geringen Level halten sollen. Wer hier verbindliche Schallpegel vorschreibt, braucht viel Finger-<br />
spitzengefühl in der praktischen Umsetzung der Normen. Und auch wenn sich Standbetreiber<br />
einmal nicht einsichtig zeigen, so führt der Dialog um Sinne und Zweck der Schallbegrenzungen<br />
erfahrungsgemäß eher zum erwünschten Ziel einer angenehmen <strong>Lautstärke</strong> als die bürokra-<br />
tische Umsetzung von Ausstellerbestimmungen.<br />
Dabei sollte das Thema <strong>Lautstärke</strong> <strong>auf</strong> dem Stand eigentlich aus einem Eigeninteresse heraus<br />
so begrenzt sein, das hier eine verständliche Kommunikation möglich bleibt. Ein gutes aku-<br />
stisches Verständnis <strong>auf</strong> dem Stand erleichtert zum einen die Arbeit des Standpersonals, zum<br />
anderen aber auch die Informations<strong>auf</strong>nahme durch den Besucher. Ärgerlich ist, wenn ein in-<br />
tensives Gespräch <strong>auf</strong>grund des äußeren Geräuschepegels kaum mehr möglich ist. Übermäßi-<br />
ge <strong>Lautstärke</strong> <strong>auf</strong> dem eigenen Stand lässt sich reduzieren, bei Lärm von außen sieht es jedoch<br />
anders aus. In solchen Situationen gibt es immer wieder Beschwerden und Ansprechpartner bei<br />
den Messegesellschaften, die sich darum kümmern. Grundlage ihrer Interventionen sind Richt-<br />
linien und Bestimmungen im Kleingedruckten. Doch wie sehen diese aus und wie werden sie<br />
in der Praxis umgesetzt?<br />
Die Deutsche Messe in Hannover hat wie andere Messegesellschaften zunächst festgelegt, dass<br />
werbliche Aktionen grundsätzlich nur <strong>auf</strong> der eigenen Standfläche zulässig sind, wobei ein aus-<br />
reichender Zuschauerraum <strong>auf</strong> dem Stand nachzuweisen ist. Dabei gilt, dass die durchgeführten<br />
Werbemaßnahmen keine Behinderungen und Störungen <strong>auf</strong> den Gängen und Nachbarständen<br />
führen dürfen, was insbesondere für optische und akustische Werbemaßnahmen gilt. Shows oder<br />
Produktpräsentationen <strong>mit</strong> Showeinlagen müssen aus diesem Grund auch bei der Abteilung Aus-<br />
steller-Services der Deutschen Messe AG angemeldet werden. Der vom Stand ausgehende Ge-<br />
räuschpegel darf an der Standgrenze 65 dB(A) nicht überschreiten. Bei der Vorführung von Expo-<br />
naten oder einer angemessenen Sonderveranstaltung ist ausnahmsweise eine kurzfristige Über-<br />
schreitung des Grundgeräuschpegels der Halle um 5 dB(A) zulässig. Wenn man sich exakt an die<br />
Buchstraben der technischen Bestimmungen hält, müssen die Lautsprecher hier entsprechend ei-<br />
ner Vorgabe stets in den Stand gerichtet werden. Die Bestimmungen gelten für sämtliche <strong>Messen</strong>,<br />
die in Hannover <strong>auf</strong> dem Gelände der Deutschen Messe stattfinden.<br />
Anders ist es in Frankfurt am Main. Hier haben die verschiedenen <strong>Messen</strong> auch unterschied-<br />
liche technische Richtlinien. So gilt etwa bei der Airtec sowie bei der ProLight & Sound bei Pro-<br />
duktpräsentationen <strong>auf</strong> dem Stand grundsätzlich ein Schallpegel von maximal 70 db (A) an der<br />
Standgrenze. Gleichzeitig wird hier empfohlen, potenzielle Schallquellen grundsätzlich ins Inne-<br />
re des Standes zu richten oder Präsentationen über Kopfhörer zu steuern. Etwas anderes sind<br />
die Bestimmungen bei der Turntec. Dem Aussteller stehen hier die Innenflächen seines Stan-<br />
des für Werbezwecke zur Verfügung, allerdings eingeschränkt <strong>auf</strong> die von ihm präsentierten<br />
Ausstellungsgüter. Lautsprecheranlagen, Video, Musik- und Lichtbilddarstellungen jeder Art <strong>auf</strong><br />
dem Stand sind hier genehmigungspflichtig und müssen spätestens acht Wochen vor Ausstel-<br />
lungsbeginn beantragt werden. Um die <strong>Lautstärke</strong> von Musikuntermalungen und Ansagen ein-<br />
---------- Keine „leise“ Messe: WoE in Wiesbaden [Foto: World of Events]<br />
Was bedeutet die angabe db(a)?<br />
Bei den Angaben zur maximalen <strong>Lautstärke</strong> an der<br />
Standgrenze taucht die Messgröße dB(A) <strong>auf</strong>. dB(A)<br />
steht als Bezeichnung für Dezibel, Maßzahl für den<br />
vom menschlichen Ohr wahrgenommenen Schall-<br />
druck. Darum wird beim <strong>Messen</strong> ein entsprechender<br />
Filter (A) vorgeschaltet, der die anatomischen Eigen-<br />
schaften des menschlichen Ohres nachempfinden soll.<br />
Der so gemessene und bewertete Schalldruckpegel<br />
wird <strong>mit</strong> der logarithmischen Einheit dB(A) wiederge-<br />
geben. Die <strong>auf</strong> <strong>Messen</strong> zugelassenen Werte entspre-<br />
chen einer lauten Unterhaltung von 60 dB (A) sowie<br />
von Büro- und Haushaltslärm 70 dB(A).<br />
Zum Vergleich zu den Angaben der <strong>auf</strong> <strong>Messen</strong> zu-<br />
gelassenen Werte: Es gibt für den Nach<strong>mit</strong>tag auch<br />
eine Schallbegrenzung <strong>auf</strong> dem Münchener Oktober-<br />
fest. Dort darf bis 18.00 Uhr von den Wiesn-Kapellen<br />
nur „nicht <strong>auf</strong>heizende Musik“ gespielt werden <strong>mit</strong><br />
einem maximalen Schallpegel von 85 dB(A). Zur Ge-<br />
währleistung dieser Vorgabe werden Schallbegrenzer<br />
eingesetzt. Gemessen wird der Schalldruck <strong>mit</strong> Hilfe<br />
eines einfachen technischen Messgerätes, das die aktu-<br />
elle <strong>Lautstärke</strong> am Messplatz anzeigt.