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Am alle Mitglieder des Golfclubs Ravensberger Land eV Enger, den ...

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Golfclub <strong>Ravensberger</strong> <strong>Land</strong> e.V. ● Südstraße 96 ● 32130 <strong>Enger</strong><br />

<strong>Am</strong><br />

<strong>alle</strong> <strong>Mitglieder</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Golfclubs</strong> <strong>Ravensberger</strong> <strong>Land</strong> e.V.<br />

<strong>Enger</strong>, <strong>den</strong> 24. März 2010<br />

Sehr geehrtes Mitglied <strong>des</strong> <strong>Golfclubs</strong> <strong>Ravensberger</strong> <strong>Land</strong> e.V.<br />

hiermit la<strong>den</strong> wir Sie zu or<strong>den</strong>tlichen <strong>Mitglieder</strong>versammlung (Jahreshauptver-<br />

sammlung) unseres Vereins ein. Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung findet statt<br />

am Montag, <strong>den</strong> 26. April 2010<br />

um 18:30 Uhr<br />

im Hof „Upmeyer zu Belzen“, Twachtweg 133a, 33739 Bielefeld.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Wahl eines Protokollführers<br />

3. Bericht <strong>des</strong> Präsi<strong>den</strong>ten<br />

4. Bericht <strong>des</strong> Schatzmeisters<br />

5. Bericht <strong>des</strong> Jugendwarts<br />

6. Bericht <strong>des</strong> Vorsitzen<strong>den</strong> <strong>des</strong> Verwaltungsrats<br />

7. Genehmigung <strong>des</strong> Jahresberichts 2009<br />

8. Bericht der Kassenprüfer<br />

9. Entlastung <strong>des</strong> Vorstands und <strong>des</strong> Verwaltungsrats<br />

Der Vorstand<br />

Golfclub <strong>Ravensberger</strong> <strong>Land</strong> e.V. Telefon: 05224 79751 Telefax: 05224 699446<br />

Präsi<strong>den</strong>t: Frank Seliger golfclub-ravensberger-land@teleos-web.de www.golfclub-ravensberger-land.de


Seite 2 von 5<br />

10. Neuwahl <strong>des</strong> Vorstands, bestehend aus<br />

a) Präsi<strong>den</strong>t/Präsi<strong>den</strong>tin<br />

b) Vizepräsi<strong>den</strong>t/Vizepräsi<strong>den</strong>tin<br />

c) Schatzmeister/Schatzmeisterin<br />

d) Schriftführer/Schriftführerin<br />

e) Spielführer/Spielführerin<br />

f) technisches Vorstandsmitglied/Platzwart<br />

g) Vorstandsmitglied für interne und externe Kommunikation<br />

11. Genehmigung <strong>des</strong> Haushaltsvoranschlags 2010<br />

12. Festsetzung <strong>des</strong> Aufnahmebeitrags und Jahresbeitrags für<br />

das Jahr 2010 gem. § 6 Abs. 3 der Satzung<br />

13. Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei Ersatzkassenprüfern<br />

für das Jahr 2010<br />

14. Satzungsänderungsanträge<br />

15. Anträge<br />

16. Verschie<strong>den</strong>es<br />

Erläuterungen zur Tagesordnung:<br />

Zu Tagesordnungspunkt 12:<br />

Festsetzung <strong>des</strong> Aufnahmebeitrags und Jahresbeitrags für das Jahr 2010 gem. § 6<br />

Abs. 3 der Satzung<br />

Nach § 6 Abs. 3 hat die <strong>Mitglieder</strong>versammlung über die Höhe <strong>des</strong> Aufnahmebeitrags<br />

und <strong>des</strong> Jahresbeitrags zu beschließen.<br />

§ 6 Abs. 3 der Satzung lautet:<br />

"Über die Höhe <strong>des</strong> Aufnahmebeitrags und <strong>des</strong> Jahresbeitrags beschließt die<br />

<strong>Mitglieder</strong>versammlung auf Vorschlag <strong>des</strong> Vorstands. Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung<br />

ist berechtigt, die Höhe <strong>des</strong> Aufnahmebeitrags und <strong>des</strong> Jahresbeitrags<br />

auch rückwirkend für das laufende Geschäftsjahr (01.01. – 31.12.)<br />

festzusetzen."<br />

Beschlussvorschlag <strong>des</strong> Vorstands:<br />

Der Vorstand schlägt der <strong>Mitglieder</strong>versammlung folgen<strong>den</strong> Beschluss vor:<br />

Die Aufnahmegebühr wird mit Wirkung zum 01.05.2010 von 500 € auf 750 €<br />

erhöht.


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Die jeweiligen Jahresbeiträge (Vollzahler einzeln derzeit 972,00 €/Ehepaare<br />

893,00 €) bleiben unverändert.<br />

Die derzeitige Beitragsordnung lautet wie folgt:<br />

Aufnahmegebühr: 500,00 €<br />

Jahresbeiträge:<br />

Zahlungsweise jährlich halbjährlich vierteljährlich<br />

Einzelpersonen 972,00 € 501,50 € 255,00 €<br />

Ehepaare pro Person 893,00 € 460,00 € 234,00 €<br />

Stu<strong>den</strong>ten, Auszubil<strong>den</strong>de<br />

bis zur Vollendung <strong>des</strong> 27. Lebensjahres 262,00 € 135,00 € 68,50 €<br />

Jugendliche unter 18 Jahren:<br />

1. Jugendlicher 141,00 € 73,00 € 37,00 €<br />

2. Jugendlicher 73,00 € 37,50 € 19,25 €<br />

Passive <strong>Mitglieder</strong> 283,00 € 145,50 € 74,25 €<br />

Zweitmitglieder 450,00 €<br />

Miete Caddy-Box oben 44,00 €<br />

Miete Caddy-Box unten 64,00 €<br />

Zu Tagesordnungspunkt 14:<br />

Der Vorstand stellt folgen<strong>den</strong> Satzungsänderungsantrag:<br />

§ 6 Abs. 5 und 6 der Satzung sollen hinsichtlich der festgelegten Obergrenzen für<br />

Investitionsumlagen und sonstige Umlagen wie folgt abgeändert wer<strong>den</strong>:<br />

„Die Obergrenze für ....... beträgt das Einfache <strong>des</strong> Jahresbeitrages bezogen<br />

auf <strong>den</strong> Jahresbeitrag für eine Einzelperson bei jährlicher Zahlungsweise.“<br />

Begründung<br />

Die Satzung soll <strong>den</strong> Erfordernissen der aktuellen Rechtsprechung angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

Sollte der Verein in <strong>den</strong> nächsten Jahren einmal eine Investitionsumlage oder<br />

eine andere Umlage beschließen, ist es erforderlich, dass die maximale Höhe der<br />

Investitionsumlage oder der sonstigen Umlage in der Satzung bereits hinreichend


Seite 4 von 5<br />

bestimmt ist. Bisher wurde in der Satzung nur auf <strong>den</strong> Jahresbeitrag verwiesen,<br />

ohne jedoch genau zu bestimmen, welcher Jahresbeitrag (Einzelperson oder Ehepaare)<br />

unter Berücksichtigung welcher Zahlungsmodalität (Einmalzahlung oder Ratenzahlung)<br />

gemeint ist. Mit der Neufassung wird klargestellt, dass mit "Jahresbeitrag"<br />

der Jahresbeitrag von Einzelpersonen ohne Ratenzahlung gemeint ist.<br />

Zur Klarstellung: Mit diesem Antrag soll keine Umlage (weder eine Investitionsumlage<br />

noch eine sonstige Umlage) beschlossen wer<strong>den</strong>, es handelt sich nur um eine<br />

redaktionelle Überarbeitung.<br />

Wortlaut § 6 Abs. 5 und 6 der Satzung (bisherige Fassung):<br />

Abs. 5<br />

Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung kann auf Vorschlag <strong>des</strong> Vorstands Investitionsumlagen<br />

- auch in Darlehensform - zur Deckung von Investitionsmaßnahmen mit ¾ Mehrheit<br />

beschließen, wenn auch die Investitionsmaßnahme von der <strong>Mitglieder</strong>versammlung<br />

mit ¾ Mehrheit genehmigt ist oder gleichzeitig wird und die Investitionsumlage<br />

durch <strong>den</strong> Vereinszweck gedeckt ist. Die Obergrenze für die Investitionsumlage<br />

beträgt das Einfache <strong>des</strong> Jahresbeitrags. Auch diese Investitionsumlage<br />

kann analog Ziffer 4 gestaffelt wer<strong>den</strong>. Die Investitionsumlage kann jedoch nicht<br />

von jugendlichen <strong>Mitglieder</strong>n und Ehrenmitgliedern verlangt wer<strong>den</strong>. Sie kann auch<br />

von neu eintreten<strong>den</strong> <strong>Mitglieder</strong>n neben der Aufnahmegebühr verlangt wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 6<br />

Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung kann auf Vorschlag <strong>des</strong> Vorstands Umlagen mit ¾<br />

Mehrheit beschließen, wenn ein außeror<strong>den</strong>tlicher Finanzbedarf vorliegt und dieser<br />

durch <strong>den</strong> Vereinszweck gedeckt ist. Die Obergrenze für die Umlage beträgt das<br />

Einfache <strong>des</strong> Jahresbeitrags. Auch diese Umlage kann analog Ziffer 4 gestaffelt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Umlage kann jedoch nicht von jugendlichen <strong>Mitglieder</strong>n und Ehrenmitgliedern<br />

verlangt wer<strong>den</strong>. Sie kann auch von neu eintreten<strong>den</strong> <strong>Mitglieder</strong>n neben<br />

der Aufnahmegebühr verlangt wer<strong>den</strong>.<br />

Wortlaut § 6 Abs. 5 und 6 der Satzung (Neufassung):<br />

Abs. 5 neu (Beschlussvorschlag)<br />

Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung kann auf Vorschlag <strong>des</strong> Vorstands Investitionsumlagen<br />

- auch in Darlehensform - zur Deckung von Investitionsmaßnahmen mit ¾ Mehrheit<br />

beschließen, wenn auch die Investitionsmaßnahme von der <strong>Mitglieder</strong>versammlung<br />

mit ¾ Mehrheit genehmigt ist oder gleichzeitig wird und die Investitionsumlage<br />

durch <strong>den</strong> Vereinszweck gedeckt ist. Die Obergrenze für die Investitionsumlage<br />

beträgt das Einfache <strong>des</strong> Jahresbeitrags bezogen auf <strong>den</strong> Jahresbeitrag<br />

für eine Einzelperson bei jährlicher Zahlungsweise. Auch diese Investitionsumlage<br />

kann analog Ziffer 4 gestaffelt wer<strong>den</strong>. Die Investitionsumlage kann<br />

jedoch nicht von jugendlichen <strong>Mitglieder</strong>n und Ehrenmitgliedern verlangt wer<strong>den</strong>.


Seite 5 von 5<br />

Sie kann auch von neu eintreten<strong>den</strong> <strong>Mitglieder</strong>n neben der Aufnahmegebühr verlangt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Abs. 6 neu (Beschlussvorschlag):<br />

Die <strong>Mitglieder</strong>versammlung kann auf Vorschlag <strong>des</strong> Vorstands Umlagen mit ¾<br />

Mehrheit beschließen, wenn ein außeror<strong>den</strong>tlicher Finanzbedarf vorliegt und dieser<br />

durch <strong>den</strong> Vereinszweck gedeckt ist. Die Obergrenze für die Umlage beträgt das<br />

Einfache <strong>des</strong> Jahresbeitrags bezogen auf <strong>den</strong> Jahresbeitrag für eine Einzelperson<br />

bei jährlicher Zahlungsweise. Auch diese Umlage kann analog Ziffer 4<br />

gestaffelt wer<strong>den</strong>. Die Umlage kann jedoch nicht von jugendlichen <strong>Mitglieder</strong>n und<br />

Ehrenmitgliedern verlangt wer<strong>den</strong>. Sie kann auch von neu eintreten<strong>den</strong> <strong>Mitglieder</strong>n<br />

neben der Aufnahmegebühr verlangt wer<strong>den</strong>.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 15:<br />

Für Anträge sieht § 8 Abs. 4 der Satzung folgende Verfahrensweise vor:<br />

"Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis 2 Wochen vor Versammlungsbeginn<br />

schriftlich an <strong>den</strong> Vorstand zu richten. Diese Anträge wer<strong>den</strong><br />

vom Vorstand über elektronische Medien (Homepage <strong>des</strong> Vereins im Internet),<br />

und durch Auslegen im Clubbüro und durch Aushang am „Schwarzen<br />

Brett“ (Schaukasten) <strong>den</strong> <strong>Mitglieder</strong>n zur Kenntnis gebracht. Über Anträge<br />

zur Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der <strong>Mitglieder</strong>versammlung gestellt<br />

wer<strong>den</strong>, beschließt die <strong>Mitglieder</strong>versammlung. Zur Annahme eines<br />

solchen Antrags ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

erforderlich."<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Frank Seliger<br />

Präsi<strong>den</strong>t<br />

Angebote unserer Gastronomie:<br />

Vom Saisonstart im April bis zum Saisonende im Oktober<br />

Samstags & sonntags: ab 09:00 Uhr großes Frühstücksbuffet mit kalten und<br />

warmen Speisen inkl. Filterkaffee und Säfte p. P. 14,90 €.<br />

Freitags bis sonntags: Grillbuffet zum Festpreis - die Grillsaison startet jeweils<br />

bei schönem Wetter.<br />

Je<strong>den</strong> 1. Donnerstag im Monat: große Weinverkostung; immer zwischen 5 und 6<br />

Menügänge inkl. Wein und Wasser zum Festpreis.<br />

Nächste Weinverkostung: <strong>Am</strong> 06. Mai – Karten nur im Vorverkauf.

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