Merkblatt Eigenkontrolle von Speiseeis durch den ... - KDO-KIM
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />
Wilhelm-Geiler-Str. 9<br />
26655 Westerstede<br />
Tel.: 04488 565400<br />
Fax: 04488 565409<br />
E-Mail: vet.amt@ammerland.de<br />
Eissorten<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
<strong>Eigenkontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Speiseeis</strong> <strong>durch</strong> <strong>den</strong> Hersteller<br />
Die Anzahl der Eissorten und die Auswahl der<br />
Eissorten, die im Verlauf eines Jahres untersucht<br />
wer<strong>den</strong> sollen, legt der Hersteller selbst fest, d.h.<br />
in Eigenverantwortung (z. B. pro Jahr 3 – 5 Sorten).<br />
Verpackung<br />
Eisportionierer müssen fettfrei und sauber sein.<br />
Hände müssen gewaschen sein und sollten mit<br />
dem Eis nicht in Berührung kommen.<br />
Behälter müssen hygienisch einwandfrei und<br />
sollten verschlossen sein.<br />
Hygienisch einwandfreie, verschließbare Becher<br />
(z. B. Creme-Dosen, 185 ml) sind in Apotheken<br />
erhältlich.<br />
Eiskugel<br />
Beispiel<br />
1 Probe/Kugel/Becher = mindestens 100 g Eis<br />
Eine Kugel wiegen und danach entschei<strong>den</strong>, ob<br />
eine oder zwei Kugeln in <strong>den</strong> Becher gefüllt wer<strong>den</strong><br />
müssen, um 100 g Probe zu erhalten.<br />
100 g<br />
5 Proben Heidelbeereis<br />
Eisproben<br />
Pro Sorte müssen 5 Proben genommen wer<strong>den</strong>.<br />
100 g Eis pro Becher<br />
= 5 Becher<br />
5 Proben je Eissorte je Sorte<br />
z. B. : 3 Sorten = 15 Becher<br />
z. B. : 5 Sorten = 25 Becher<br />
Transport<br />
Die Proben müssen gekühlt in die Untersuchungseinrichtung<br />
transportiert wer<strong>den</strong>, z.B. in<br />
einer verschlossenen Kühlbox mit Kühlakkus.<br />
1 2 3 4 5<br />
Beispiel für eine Sorte.<br />
Vor dem Einkauf <strong>von</strong> Bechern muss festgelegt wer<strong>den</strong>, wie viele Sorten<br />
untersucht wer<strong>den</strong> sollen.<br />
Eine Liste der zugelassenen privaten Sachverständigen ist auf der<br />
Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz<br />
und Lebensmittelsicherheit (Laves)<br />
http://www.laves.niedersachsen.de<br />
über Service abzurufen.<br />
MFB-05-1081-WST Version: 1.0
Untersuchung<br />
Die Proben müssen entsprechend <strong>den</strong> Anforderungen<br />
nach VO (EG) 2073/2005 untersucht wer<strong>den</strong>.<br />
Pflicht:<br />
<br />
<br />
Salmonellen<br />
Enterobakterien<br />
Freiwillig:<br />
Gesamtkeimzahl<br />
Escherichia coli<br />
S. aureus<br />
Untersuchungsberichte<br />
Alle Untersuchungsergebnisse müssen<br />
zur Einsicht <strong>durch</strong> die Überwachungsbehörde<br />
aufbewahrt wer<strong>den</strong>.<br />
Sollten die mikrobiologischen Kriterien<br />
nicht erfüllt sein, können Hygienemängel<br />
bei der Herstellung die Ursache sein. Dann<br />
ist die Herstellung zu überprüfen und es<br />
sind erneut Proben an das Untersuchungsinstitut<br />
zu sen<strong>den</strong>.<br />
Listeria monocytogenes<br />
Eisproben nicht in Ordnung<br />
Herstellung überprüfen<br />
Neue Eisproben der gleichen Sorte nehmen<br />
(siehe Seite 1)<br />
Warum Eigenkontrollmaßnahmen?<br />
Gemäß der LebensmittelhygieneVO (EG) 852/2004 muss der Lebensmittelunternehmer sicher stellen, dass die Lebensmittel,<br />
die ihrer Kontrolle unterliegen, auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebstufen die Hygienevorschriften erfüllen<br />
und dass ihre Lebensmittel, also <strong>Speiseeis</strong>, die entsprechen<strong>den</strong> Anforderungen der Verordnung über mikrobiologische<br />
Kriterien erfüllen.<br />
Mikrobiologische Anforderungen an <strong>Speiseeis</strong> nach VO (EG) 2073/2005<br />
Mikroorganismen<br />
Salmonella<br />
Grenzwert<br />
m<br />
M<br />
In 25 g nicht nachweisbar<br />
Stufe, für die das Kriterium gilt<br />
In <strong>den</strong> Verkehr gebrachte Erzeugnisse<br />
während der Haltbarkeitsdauer<br />
Enterobacteriaceae 10 KbE/g 100 KbE/g Ende des Herstellungsprozesses<br />
Warum freiwillige zusätzliche Eigenkontrollmaßnahmen?<br />
Der Lebensmittelunternehmer kann selbst entschei<strong>den</strong>, ob er weitere zusätzliche Kontrollmaßnahmen <strong>durch</strong>führt. Es wer<strong>den</strong><br />
andere Keime untersucht. Diese weiteren Untersuchungen geben einen zusätzlichen Aufschluss über die Herstellungshygiene.<br />
Eine „Empfehlung für <strong>Speiseeis</strong> für die lose Abgabe an <strong>den</strong> Verbraucher“ hat die Arbeitsgruppe der Fachgruppe „Lebensmittelmikrobiologie<br />
und –hygiene“ der DGHM und die Arbeitsgruppe „Lebensmittelmikrobiologie der SVUA/CVUA<br />
NRW“ veröffentlicht. Diese Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich.<br />
Mikrobiologische Richt- und Warnwerte gemäß der Empfehlung für <strong>Speiseeis</strong>:<br />
Richtwert (KbE*/g)<br />
Warnwert (KbE*/g)<br />
Aerobe mesophile Gesamtkeimzahl 1 x 10 5 -<br />
Escherichia Coli 1 x 10 1 1 x 10 2<br />
Koagulase-positiv Staphylokokken 1 x 10 1 1 x 10 2<br />
Listeria monocytogenes - 1 x 10 2<br />
*KbE= Kolonie bil<strong>den</strong>de Einheiten<br />
Die Ausführungen dieses <strong>Merkblatt</strong>es erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen bleiben<br />
unberührt. Für Informationen, die über <strong>den</strong> Inhalt des <strong>Merkblatt</strong>es hinausgehen, wen<strong>den</strong> Sie sich bitte unter der angegebenen<br />
Anschrift an Ihre Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />
MFB-05-1081-WST Version: 1.0