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Merkblatt Eigenkontrolle von Speiseeis durch den ... - KDO-KIM

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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />

Wilhelm-Geiler-Str. 9<br />

26655 Westerstede<br />

Tel.: 04488 565400<br />

Fax: 04488 565409<br />

E-Mail: vet.amt@ammerland.de<br />

Eissorten<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>Eigenkontrolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Speiseeis</strong> <strong>durch</strong> <strong>den</strong> Hersteller<br />

Die Anzahl der Eissorten und die Auswahl der<br />

Eissorten, die im Verlauf eines Jahres untersucht<br />

wer<strong>den</strong> sollen, legt der Hersteller selbst fest, d.h.<br />

in Eigenverantwortung (z. B. pro Jahr 3 – 5 Sorten).<br />

Verpackung<br />

Eisportionierer müssen fettfrei und sauber sein.<br />

Hände müssen gewaschen sein und sollten mit<br />

dem Eis nicht in Berührung kommen.<br />

Behälter müssen hygienisch einwandfrei und<br />

sollten verschlossen sein.<br />

Hygienisch einwandfreie, verschließbare Becher<br />

(z. B. Creme-Dosen, 185 ml) sind in Apotheken<br />

erhältlich.<br />

Eiskugel<br />

Beispiel<br />

1 Probe/Kugel/Becher = mindestens 100 g Eis<br />

Eine Kugel wiegen und danach entschei<strong>den</strong>, ob<br />

eine oder zwei Kugeln in <strong>den</strong> Becher gefüllt wer<strong>den</strong><br />

müssen, um 100 g Probe zu erhalten.<br />

100 g<br />

5 Proben Heidelbeereis<br />

Eisproben<br />

Pro Sorte müssen 5 Proben genommen wer<strong>den</strong>.<br />

100 g Eis pro Becher<br />

= 5 Becher<br />

5 Proben je Eissorte je Sorte<br />

z. B. : 3 Sorten = 15 Becher<br />

z. B. : 5 Sorten = 25 Becher<br />

Transport<br />

Die Proben müssen gekühlt in die Untersuchungseinrichtung<br />

transportiert wer<strong>den</strong>, z.B. in<br />

einer verschlossenen Kühlbox mit Kühlakkus.<br />

1 2 3 4 5<br />

Beispiel für eine Sorte.<br />

Vor dem Einkauf <strong>von</strong> Bechern muss festgelegt wer<strong>den</strong>, wie viele Sorten<br />

untersucht wer<strong>den</strong> sollen.<br />

Eine Liste der zugelassenen privaten Sachverständigen ist auf der<br />

Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit (Laves)<br />

http://www.laves.niedersachsen.de<br />

über Service abzurufen.<br />

MFB-05-1081-WST Version: 1.0


Untersuchung<br />

Die Proben müssen entsprechend <strong>den</strong> Anforderungen<br />

nach VO (EG) 2073/2005 untersucht wer<strong>den</strong>.<br />

Pflicht:<br />

<br />

<br />

Salmonellen<br />

Enterobakterien<br />

Freiwillig:<br />

Gesamtkeimzahl<br />

Escherichia coli<br />

S. aureus<br />

Untersuchungsberichte<br />

Alle Untersuchungsergebnisse müssen<br />

zur Einsicht <strong>durch</strong> die Überwachungsbehörde<br />

aufbewahrt wer<strong>den</strong>.<br />

Sollten die mikrobiologischen Kriterien<br />

nicht erfüllt sein, können Hygienemängel<br />

bei der Herstellung die Ursache sein. Dann<br />

ist die Herstellung zu überprüfen und es<br />

sind erneut Proben an das Untersuchungsinstitut<br />

zu sen<strong>den</strong>.<br />

Listeria monocytogenes<br />

Eisproben nicht in Ordnung<br />

Herstellung überprüfen<br />

Neue Eisproben der gleichen Sorte nehmen<br />

(siehe Seite 1)<br />

Warum Eigenkontrollmaßnahmen?<br />

Gemäß der LebensmittelhygieneVO (EG) 852/2004 muss der Lebensmittelunternehmer sicher stellen, dass die Lebensmittel,<br />

die ihrer Kontrolle unterliegen, auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebstufen die Hygienevorschriften erfüllen<br />

und dass ihre Lebensmittel, also <strong>Speiseeis</strong>, die entsprechen<strong>den</strong> Anforderungen der Verordnung über mikrobiologische<br />

Kriterien erfüllen.<br />

Mikrobiologische Anforderungen an <strong>Speiseeis</strong> nach VO (EG) 2073/2005<br />

Mikroorganismen<br />

Salmonella<br />

Grenzwert<br />

m<br />

M<br />

In 25 g nicht nachweisbar<br />

Stufe, für die das Kriterium gilt<br />

In <strong>den</strong> Verkehr gebrachte Erzeugnisse<br />

während der Haltbarkeitsdauer<br />

Enterobacteriaceae 10 KbE/g 100 KbE/g Ende des Herstellungsprozesses<br />

Warum freiwillige zusätzliche Eigenkontrollmaßnahmen?<br />

Der Lebensmittelunternehmer kann selbst entschei<strong>den</strong>, ob er weitere zusätzliche Kontrollmaßnahmen <strong>durch</strong>führt. Es wer<strong>den</strong><br />

andere Keime untersucht. Diese weiteren Untersuchungen geben einen zusätzlichen Aufschluss über die Herstellungshygiene.<br />

Eine „Empfehlung für <strong>Speiseeis</strong> für die lose Abgabe an <strong>den</strong> Verbraucher“ hat die Arbeitsgruppe der Fachgruppe „Lebensmittelmikrobiologie<br />

und –hygiene“ der DGHM und die Arbeitsgruppe „Lebensmittelmikrobiologie der SVUA/CVUA<br />

NRW“ veröffentlicht. Diese Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich.<br />

Mikrobiologische Richt- und Warnwerte gemäß der Empfehlung für <strong>Speiseeis</strong>:<br />

Richtwert (KbE*/g)<br />

Warnwert (KbE*/g)<br />

Aerobe mesophile Gesamtkeimzahl 1 x 10 5 -<br />

Escherichia Coli 1 x 10 1 1 x 10 2<br />

Koagulase-positiv Staphylokokken 1 x 10 1 1 x 10 2<br />

Listeria monocytogenes - 1 x 10 2<br />

*KbE= Kolonie bil<strong>den</strong>de Einheiten<br />

Die Ausführungen dieses <strong>Merkblatt</strong>es erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen bleiben<br />

unberührt. Für Informationen, die über <strong>den</strong> Inhalt des <strong>Merkblatt</strong>es hinausgehen, wen<strong>den</strong> Sie sich bitte unter der angegebenen<br />

Anschrift an Ihre Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />

MFB-05-1081-WST Version: 1.0

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