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Rechtliche Anforderungen bei der Herstellung und dem ... - KDO-KIM

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Landkreis Ammerland<br />

Veterinär- <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachungsamt<br />

Wilhelm-Geiler-Str. 9<br />

26655 Westerstede<br />

Tel.: 04488 565400<br />

Fax: 04488 565409<br />

E-Mail: vet.amt@ammerland.de<br />

Merkblatt<br />

über rechtliche <strong>Anfor<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Herstellung</strong> <strong>und</strong> <strong>dem</strong> Inverkehrbringen von Seifen<br />

Räumliche <strong>und</strong> hygienische Bedingungen zum Herstellen von Seifen<br />

Prinzipiell gelten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Herstellung</strong> kosmetischer Mittel die <strong>Anfor<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>der</strong> guten<br />

<strong>Herstellung</strong>spraxis (GMP). Da es sich <strong>bei</strong> Seifen um kosmetische Mittel handelt, die in Bezug auf ihre<br />

Haltbarkeit <strong>und</strong> Anfälligkeit für mikrobiellen Ver<strong>der</strong>b relativ unproblematisch sind, ist eine<br />

Produktion in Räumen möglich, die leicht zu reinigen sind <strong>und</strong> sich in sauberem Zustand befinden.<br />

Keller- o<strong>der</strong> Garagenräume, in denen Fremdgegenstände wie z. B. Fahrrä<strong>der</strong> aufbewahrt werden,<br />

sind nicht geeignet. Die <strong>Herstellung</strong> in Küchen ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich, hygienisch einwandfreies<br />

Ar<strong>bei</strong>ten muss jedoch möglich sein (z. B. keine Haustiere, Lebensmittelzubereitung während <strong>der</strong><br />

<strong>Herstellung</strong> von Seifen). Wir weisen darauf hin, dass <strong>bei</strong> Seifen, <strong>bei</strong> denen Pflanzenteile enthalten<br />

sind, durchaus mikrobieller Ver<strong>der</strong>b auftreten kann.<br />

Anmeldung <strong>der</strong> Produktion:<br />

Folgende Anmeldungen sind erfor<strong>der</strong>lich.<br />

1. Anmeldung als Hersteller kosmetischer Mittel <strong>bei</strong> <strong>der</strong> für die Lebensmittel- <strong>und</strong><br />

Kosmetiküberwachung zuständigen unteren Behörde (Landkreise o<strong>der</strong> kreisfreie Städte, die<br />

in <strong>der</strong> Regel die Veterinär- <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachungsämter)<br />

2. Anmeldung <strong>der</strong> Rahmenrezepturen <strong>bei</strong>m B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong><br />

Lebensmittelsicherheit (BVL), um das Giftinformationszentrum zu informieren. (Referat 105,<br />

Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin)<br />

Folgende Dokumentationen sind erfor<strong>der</strong>lich:<br />

Dokumentation <strong>der</strong> Rezeptur <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsschritte<br />

<br />

<br />

Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> verwendeten Rohstoffe (Erfassung <strong>der</strong> Rohstoffe <strong>bei</strong> Anlieferung<br />

sowie Einsatz <strong>bei</strong> <strong>Herstellung</strong> mit Angabe <strong>der</strong> Chargennummern)<br />

Erstellen einer Sicherheitsbewertung, die u. a. folgende <strong>Anfor<strong>der</strong>ungen</strong> erfüllen muss:<br />

1. Auflistung <strong>der</strong> genauen Rezeptur.<br />

2. Eine allgemeine toxikologische Bewertung <strong>der</strong> Inhaltstoffe.<br />

3. Eine toxikologische Bewertung des Fertigproduktes unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Exposition.


Folgende Rohstoffe können verwendet werden:<br />

Die Vorschriften <strong>der</strong> aktuellen Kosmetikverordnung müssen beachtet werden.<br />

Hinweise zu häufig eingesetzten Rohstoffen:<br />

Parfüms:<br />

Für jedes eingesetzte Parfüm bzw. für ein ätherisches Öl muss eine Konformitätsbescheinigung des<br />

Parfüm- bzw. ätherischen Öl-Herstellers vorliegen, aus <strong>der</strong> hervorgeht, dass keine verbotenen<br />

Inhaltsstoffe enthalten sind <strong>und</strong> welche allergenen Duftstoffe gekennzeichnet werden müssen.<br />

Farbstoffe:<br />

Für die eingesetzten Farbstoffe ist eine Spezifikation <strong>der</strong> Farbstoffe unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Verunreinigungen z. B. durch Schwermetalle erfor<strong>der</strong>lich. Geeignet sind ausschließlich die nach <strong>der</strong><br />

Kosmetikverordnung zugelassenen Farbstoffe.<br />

Link zur Internetseite des IKW zur Kosmetikverordnung:<br />

http://www.ikw.org/pages/prodgr_details.php?info_id=386&s_key=Kosmetikverordnung<br />

<strong>Anfor<strong>der</strong>ungen</strong> in Bezug auf die Kennzeichnung <strong>der</strong> Produkte:<br />

Folgende Kennzeichnungselemente sind erfor<strong>der</strong>lich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Angabe des Herstellers mit Adresse.<br />

Angabe <strong>der</strong> Chargennummer, mit <strong>der</strong> rückverfolgt werden kann, wann <strong>und</strong> mit welchen<br />

Inhaltsstoffen das Produkt hergestellt wurde.<br />

Angabe des Verwendungszwecks falls dieser nicht ersichtlich ist.<br />

Angabe <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Bestandteile (Inhaltsstoffe nach INCI), dazu gehören auch verschiedene<br />

allergene Duftstoffe, die evtl. in pflanzlichen Rohstoffen o<strong>der</strong> in Parfüms enthalten sind.<br />

Angabe <strong>der</strong> Mindesthaltbarkeit, wenn diese unter 30 Monaten liegt, ansonsten Angabe <strong>der</strong><br />

PAO (Period after opening) = Verwendungsdauer nach <strong>dem</strong> Öffnen.<br />

Je nach Inhaltsstoff können weitere Kennzeichnungen erfor<strong>der</strong>lich sein, die <strong>der</strong> Kosmetikverordnung<br />

entnommen werden können.<br />

Kennzeichnung <strong>bei</strong> offener Ware:<br />

Bei offener Ware gelten die gleichen <strong>Anfor<strong>der</strong>ungen</strong> wie <strong>bei</strong> verpackter Ware.<br />

Die Kennzeichnungselemente können z. B. auf einem Aufkleber angebracht sein.


Weitere Auskünfte <strong>und</strong> Informationen erhalten Sie <strong>bei</strong> nachfolgenden Behörden:<br />

Landkreis Ammerland<br />

Veterinär- <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachungsamt<br />

Wilhelm-Geiler-Str. 9<br />

26655 Westerstede<br />

Tel.: 04488 565400<br />

Fax: 04488 565419<br />

E-Mail: vet.amt@ammerland.de<br />

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg<br />

Am Alten Eisenwerk 2 a<br />

21339 Lüneburg<br />

Tel.: 04131/15-10 00<br />

Fax: 04131/15-10 03<br />

E-Mail: poststelle@laves.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />

Homepage:<br />

http://www.laves.nie<strong>der</strong>sachsen.de/live/live.php?navigation_id=20063&article_id=73146&_psmand<br />

=23<br />

B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit (BVL)<br />

Dienstsitz Berlin-Mitte<br />

Referat 105<br />

Mauerstraße 39-42<br />

D-10117 Berlin<br />

Tel.: 030/18444-00-0<br />

Fax: 030/18444-89 99 9<br />

Homepage:<br />

http://www.bvl.b<strong>und</strong>.de/DE/03_Bedarfsgegenstaende/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik<br />

/bgs_Kosmetik_node.html<br />

Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgr<strong>und</strong>lagen bleiben<br />

unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte an das für Sie<br />

zuständige Veterinär- <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachungsamt.<br />

MFB-05-1533-WST QMB<br />

Version:1.0

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