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Rauchfrei am Arbeitsplatz Gesundheitsschutz für ... - Midames

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<strong>Rauchfrei</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

<strong>Gesundheitsschutz</strong> für Nichtraucher – Gesundheitsförderung für Raucher<br />

o Was regeln die Gesetze?<br />

o Wie funktioniert die Umsetzung?<br />

o Thema: Tabakentwöhnung im Betrieb<br />

o Praktische Unterstützung im Rahmen des Projektes „<strong>Rauchfrei</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Arbeitsplatz</strong>“<br />

o Praxisbeispiele belegen: betrieblicher Nichtraucherschutz funktioniert<br />

Was regeln die Gesetze?<br />

In Deutschland sind schätzungsweise etwa drei bis vier Millionen nicht rauchende<br />

Beschäftigte regelmäßig <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> Tabakrauch ausgesetzt. Sie gefährden<br />

dadurch ihre Gesundheit in nicht unerheblichem Maße. Mittlerweile ist unstrittig,<br />

dass Raucher und Passivraucher die gleichen akuten und chronischen<br />

Gesundheitsschäden befürchten müssen. Die mitrauchenden Nichtraucher sind<br />

lediglich in geringerem Ausmaß betroffen.<br />

Nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes (1997) sterben in Deutschland jährlich<br />

3.000 bis 5.000 Nichtraucher an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch<br />

Passivrauchen mit bedingt sind. Das Deutsche Krebsforschungszentrum geht von<br />

etwa 400 Nichtrauchern aus, die jährlich an durch Passivrauchen verursachtem<br />

Lungenkrebs sterben.<br />

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass Tabakrauch in der Raumluft bereits<br />

1998 als für den Menschen eindeutig krebserzeugend in die höchste Gefahrenstufe<br />

krebserzeugender Arbeitsstoffe eingestuft wurde 1 . Tabakrauch ist der bedeutendste<br />

und gefährlichste Innenraumschadstoff.<br />

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 den Nichtraucherschutz <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

gesetzlich verankert. Mit § 5 der aktuellen Fassung der Arbeitsstättenverordnung<br />

(ArbStättV) werden Arbeitgeber in Deutschland zum ersten Mal ausdrücklich<br />

1 Maximale <strong>Arbeitsplatz</strong>-Konzentrationen- und Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte-Liste 1998 der<br />

Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe bei der Deutschen<br />

Forschungsgemeinschaft, Mitteilung 34, S. 114f.<br />

1


verpflichtet, den betrieblichen Nichtraucherschutz für die ges<strong>am</strong>te Arbeitsstätte, also<br />

auch für Flure, Gänge, Treppen, die Sanitärräume und die Pausenräume, zu<br />

garantieren.<br />

Bereits zuvor hatten Nichtraucher zwar gute Chancen, ihren Anspruch auf einen<br />

rauchfreien <strong>Arbeitsplatz</strong> durchzusetzen: allerdings mussten sie hierzu den<br />

beschwerlichen Klageweg beschreiten und sich auf das Arbeitsschutzgesetz<br />

(§§ 1,4), das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 618) sowie § 5 „Lüftung“ der alten<br />

Arbeitsstättenverordnung berufen. Höchstrichterliche Urteile, wie zum Beispiel das<br />

BAG-Urteil vom 19.01.1999, bestätigten schon d<strong>am</strong>als den Vorrang des<br />

Nichtraucherschutzes vor den Freiheitsinteressen der rauchenden Angestellten.<br />

Seit zwei Jahren hat sich durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung die<br />

Situation für die nicht rauchenden Beschäftigten verbessert: unabhängig davon, ob<br />

sie sich durch rauchende Kollegen gestört oder geschädigt fühlen, muss der<br />

Arbeitgeber jetzt den betrieblichen Nichtraucherschutz umsetzen. Ansonsten treten<br />

die Kontrollbehörden, wie Gewerbeaufsichtsämter, auf den Plan. Sie können<br />

Nichtraucherschutz-Maßnahmen anordnen. Kommt ein Arbeitgeber diesen<br />

Anordnungen nicht nach, handelt er ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von<br />

bis zu 25.000 EURO.<br />

In Absatz 2 § 5 ArbStättV wird die Schutzpflicht des Arbeitgebers eingeschränkt: "In<br />

Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach<br />

Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der<br />

Beschäftigung es zulassen."<br />

Von dieser Ausnahmeregelung sind in erster Linie gastronomische Betriebe<br />

betroffen. Die unternehmerische Betätigungsfreiheit hat hier (noch) Vorrang vor den<br />

berechtigten Gesundheitsinteressen der Beschäftigten. Ohne Frage besteht für die<br />

rund eine Million im Gastgewerbe tätigen Personen weiter Regulierungsbedarf, d<strong>am</strong>it<br />

auch für sie in Zukunft der rauchfreie <strong>Arbeitsplatz</strong> Realität ist. Zahlreiche nicht<br />

rauchende Gäste würden davon ebenfalls profitieren.<br />

Die Akzeptanz der geänderten Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz ist<br />

groß: In einer emnid-Umfrage für ntv aus dem Jahr 2001 sprachen sich 73 % der<br />

Nichtraucher und auch 73 % der Raucher für den gesetzlichen Anspruch auf einen<br />

2


auchfreien <strong>Arbeitsplatz</strong> aus. Das Rauchen <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>, in öffentlichen<br />

Gebäuden sowie in der Bahn verbieten wollen laut einer repräsentativen Umfrage<br />

von polis/Usuma (2002) immerhin 71 % der Befragten.<br />

Wie funktioniert die Umsetzung?<br />

Neben dem öffentlichen Dienst mit rund 4,8 Millionen beschäftigten Personen sind in<br />

Deutschland mehr als zwei Millionen privatwirtschaftliche Unternehmen - mit rund 30<br />

Millionen Beschäftigten - aufgefordert, die Arbeitsstättenverordnung umzusetzen. Die<br />

meisten dieser Unternehmen sind Kleinbetriebe mit bis zu neun Angestellten. Sicher<br />

wird es noch Zeit brauchen, bis es in allen – besonders in den vielen<br />

Kleinunternehmen – rauchfreie Arbeitsplätze gibt. Klar ist aber auch, dass der<br />

betriebliche Nichtraucherschutz in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen<br />

hat und Arbeitgeber immer häufiger die Vorteile eines rauchfreien Betriebes<br />

erkennen. So hat zum Beispiel das European Network for Smoking Prevention im<br />

Jahr 2004 die jährlichen Kosten, die ein rauchender Beschäftigter einem Betrieb<br />

zusätzlich verursacht, berechnet. Für Deutschland werden Kosten in Höhe von rund<br />

1.040 EURO geschätzt, die pro Raucher durch krankheitsbedingten Arbeitsausfall,<br />

erhöhte Reinigungskosten und durch Zigaretten und Streichhölzer verursachte<br />

Brandschäden entstehen. Auch die positive Wirkung von betrieblichen<br />

Rauchbeschränkungen auf das Rauchverhalten der Mitarbeiter wurde in einer<br />

Untersuchung aus dem Jahr 1998 bestätigt: im Durchschnitt werden in Betrieben mit<br />

Rauchbeschränkungen pro Tag und Raucher 3,4 Zigaretten weniger geraucht. 12 %<br />

–39 % der Raucher geben an, bei der Arbeit weniger oder gar nicht mehr zu<br />

rauchen, wenn der Betrieb eine konsequente Nichtraucherschutz-Politik umsetzt.<br />

Gemäß Mitbestimmungsrecht sollen Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalräte<br />

gemeins<strong>am</strong> darüber entscheiden, wie der Nichtraucherschutz in ihrem Unternehmen<br />

konkret ausgestaltet wird. Dabei haben sie einen großen Regelungsspielraum: Sie<br />

können Raucher und Nichtraucher-Arbeitsplätze trennen, Rauchverbote<br />

aussprechen, eventuell Raucherbereiche einrichten oder auch lüftungstechnische<br />

Anlagen nutzen. Welche Maßnahme <strong>am</strong> besten passt, hängt unter anderem von der<br />

3


Art des Unternehmens ab. In jedem Fall sollten in den Prozess der<br />

Entscheidungsfindung neben dem Arbeitgeber, den die aktive Fürsorge- und<br />

Umsetzungspflicht trifft und dem Betriebsrat, der gemäß Betriebsverfassungsgesetz<br />

eine aktive Mitwirkungspflicht bei der Durchführung des Arbeitsschutzes hat und dem<br />

die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften obliegt, auch der betriebsärztliche<br />

Dienst sowie die Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einbezogen<br />

werden.<br />

Bei der Auswahl der Maßnahmen gibt es grundsätzlich drei Optionen:<br />

1. Lüftungstechnische Anlagen<br />

2. Trennung von Raucher- und Nichtraucher-Arbeitsplätzen<br />

3. Betriebliches Rauchverbot<br />

Lüftungstechnische Anlagen kommen für Verwaltungs- und Bürobereiche nicht in<br />

Frage, da es keine Raum-Belüftungssysteme gibt, die Nichtraucher wirks<strong>am</strong> vor<br />

Tabakrauch schützen könnten. Lüftungsanlagen sind aber geeignet zur<br />

Verbesserung der Luftqualität in Raucherbereichen oder in gastronomischen<br />

Betrieben.<br />

Auch die Trennung von Raucher- und Nichtraucher-Arbeitsplätzen ist nicht<br />

unproblematisch. Meist mit nicht unerheblichem organisatorischem Aufwand<br />

verbunden, muss zusätzlich sicher gestellt sein, dass der Tabakrauch von den<br />

Raucherarbeitsplätzen nicht in die Nichtraucherbereiche zieht.<br />

Mittel der ersten Wahl ist das betriebliche Rauchverbot. Es unterliegt zwar auch der<br />

Mitbestimmung, ist aber immer zulässig, wenn der Betriebs- bzw. Personalrat<br />

zugestimmt hat. Rauchenden Beschäftigten muss bei einem kompletten Rauchverbot<br />

im Gebäude, die Möglichkeit zum Rauchen im Außenbereich – geschützt durch<br />

einen Unterstand – gegeben werden. Generell gilt also: Rauchende Mitarbeiter<br />

haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Raucher-Pausenraum oder auf eine<br />

Raucherzone im Gebäude. Auch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, zusätzliche<br />

Zigarettenpausen als Arbeitszeit zu bezahlen. Das Rauchen während der vertraglich<br />

festgelegten Pausen aber darf nicht verboten werden. Mit der Frage, ob zusätzliche<br />

Zigarettenpausen bezahlt werden oder nicht, gehen die Arbeitgeber unterschiedlich<br />

um. Vieles hängt dabei auch vom allgemeinen Betriebsklima ab.<br />

4


Auf welche Nichtraucherschutz-Maßnahmen sich Arbeitgeber und Betriebs- oder<br />

Personalrat auch einigen, in jedem Fall sollten die Regelungen in einer Betriebsoder<br />

Dienstvereinbarung festgelegt werden, denn klare Regelungen schaffen<br />

Sicherheit und Zufriedenheit - und für die Mitarbeiter sind die Ziele, Rechte und<br />

Pflichten jederzeit schwarz auf weiß einsehbar.<br />

Thema: Tabakentwöhnung im Betrieb<br />

Eine Befragung zur Aufhörbereitschaft unter Rauchern in Europa hat im Jahr 1999<br />

ergeben, dass 43 % der Raucher in Deutschland ernsthaft darüber nachdenken,<br />

langfristig mit dem Rauchen aufzuhören. In anderen europäischen Ländern sind es<br />

deutlich mehr, in Schweden sogar über 80 %.<br />

Weitere Umfragen in Deutschland bestätigten die niedrige Quote der Aufhörwilligen:<br />

rund 33 % der aktuellen Raucher fassen einen Rauchstopp in näherer Zukunft ins<br />

Auge. Die Ursachen für die im internationalen Vergleich mangelnde<br />

Aufhörbereitschaft unter deutschen Rauchern mögen vielfältig sein. Ein Grund liegt<br />

sicher auch in den flächendeckend noch fehlenden Unterstützungsangeboten zum<br />

Rauchstopp.<br />

Hier kann das Setting Betrieb im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

wertvolle Hilfe leisten. Allerdings ist darauf zu achten, dass qualitätsgesicherte<br />

Maßnahmen zur Förderung des Rauchstopps angeboten werden.<br />

Die Weltgesundheitsorganisation hat im Jahr 2001 Empfehlungen zur Behandlung<br />

der Tabakabhängigkeit vorgelegt. Demnach ist eine kombinierte Anwendung von<br />

verhaltenstherapeutischen und medik<strong>am</strong>entösen Behandlungsstrategien <strong>am</strong><br />

wirkungsvollsten. Die verhaltenstherapeutische Behandlung kann in der Gruppe oder<br />

auch einzeln erfolgen. Sie dient in erster Linie der Überwindung der psychischen<br />

Abhängigkeit, dem Erlernen neuer Verhaltensmuster, die das Rauchen ersetzen, und<br />

der Rückfallprophylaxe. Die medik<strong>am</strong>entöse Behandlung mit Nikotinersatzpräparaten<br />

- oder auch Bupropion, einem Psychopharmakon - unterstützt die Überwindung der<br />

Entzugssymptomatik bei Rauchern, die eine Abhängigkeit von der Droge Nikotin im<br />

5


Tabak entwickelt haben. Dies trifft auf etwa jeden dritten Raucher zu. Aufgrund des<br />

hohen Suchtpotentials von Nikotin sind die Erfolgsquoten bei einem Rauchstopp<br />

niedrig: zwischen 30 % und 40 % der Aufhörwilligen sind nach einer Kursteilnahme<br />

dauerhaft rauchfrei. Da die Rückfallquoten hoch sind und viele Raucher mehrere<br />

Anläufe nehmen müssen, um den Schritt zum Nichtraucher zu schaffen, sollten<br />

Betriebe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kontinuierlich Angebote<br />

zum Rauchstopp unterbreiten.<br />

Empfohlen werden kann ein Angebot zur individuellen Raucherberatung für alle<br />

rauchenden Mitarbeiter, wobei in erster Linie der betriebsärztliche Dienst für diese<br />

Aufgabe vorzusehen ist. Eine Schulung zur „Rauchersprechstunde“ bietet das<br />

Deutsche Krebsforschungszentrum für alle Gesundheitsberufe an.<br />

Außerdem empfiehlt sich ein regelmäßiges Angebot an betrieblichen<br />

Tabakentwöhnungskursen. Optimal: ein bis zwei Mal im Jahr, je nach Betriebsgröße.<br />

Das Institut für Therapieforschung in München bildet Kursleiter nach dem Konzept<br />

„<strong>Rauchfrei</strong> in 10 Schritten“ aus und vermittelt auch externe Kursleiter.<br />

Praktische Unterstützung im Rahmen des Projektes<br />

„<strong>Rauchfrei</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“<br />

Konflikte sind bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes durchaus möglich, aber<br />

sie lassen sich minimieren, wenn alle Mitarbeiter – auch gerade die rauchenden -<br />

durch Aufklärung und Unterstützungsangebote in den Veränderungsprozess so früh<br />

wie möglich einbezogen werden.<br />

Das Projekt "<strong>Rauchfrei</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“ – gefördert vom Bundesministerium für<br />

Gesundheit und Soziale Sicherung - berät seit mehreren Jahren Betriebe, Behörden,<br />

Krankenhäuser und Hochschulen bei der praktischen Umsetzung des<br />

Nichtraucherschutzes. Der Leitsatz des Projekt-Konzeptes lautet dabei<br />

„<strong>Gesundheitsschutz</strong> für Nichtraucher - Gesundheitsförderung für Raucher“, denn<br />

eine Kombination von beidem erleichtert die Umsetzung.<br />

Die Projektangebote umfassen neben der individuellen und persönlichen Beratung -<br />

auch in juristischen Fragen und bei der Öffentlichkeitsarbeit – die Vermittlung von<br />

Schulungen und Kursen zur Raucherberatung und Tabakentwöhnung. Das<br />

Projektbüro bietet für betriebliche Aktionstage diverse Informationsmaterialien sowie<br />

6


zwei Wanderausstellungen zu den Themen „rauchfreier <strong>Arbeitsplatz</strong>“ und<br />

„Rauchstopp“ an. Die Internetplattform des Projektes www.rauchfrei-<strong>am</strong>arbeitsplatz.de<br />

bietet ständig aktualisierte Informationen sowie die Möglichkeit zur<br />

Vernetzung mit anderen Betrieben. Arbeitnehmer, die ihren Anspruch auf einen<br />

rauchfreien <strong>Arbeitsplatz</strong> noch nicht verwirklichen konnten, können sich außerdem<br />

telefonisch bei einer eigenen Projekt-Hotline beraten lassen.<br />

Die aus der langjährigen Beratungserfahrung gewonnenen Erkenntnisse sind in der<br />

Broschüre „<strong>Rauchfrei</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> – Ein Leitfaden für Betriebe“ (BZgA, Bestell-<br />

Nummer: 31 040 000) zus<strong>am</strong>mengefasst. Neben Hintergrundinformationen und<br />

Arbeits- und Kommunikationshilfen bietet der Leitfaden in erster Linie Informationen<br />

zum strategischen Vorgehen bei der Umsetzung des betrieblichen<br />

Nichtraucherschutzes. Die Umsetzungsstrategie sieht dabei ein Vorgehen in sechs<br />

Schritten vor:<br />

1. Projektgruppe bilden<br />

2. Status Quo zum Rauchen im Betrieb ermitteln<br />

3. Rauch-Regelungen für den Betrieb festlegen<br />

4. Angebote zur Tabakentwöhnung machen<br />

5. Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz formulieren<br />

6. Umsetzung und Kontrolle sicherstellen<br />

Bei der Umsetzung ist für den Erfolg ausschlaggebend, möglichst viele Mitarbeiter<br />

<strong>am</strong> betrieblichen Entscheidungsprozess zu beteiligen: durch effektive betriebliche<br />

Kommunikation lassen sich viele potentielle Konflikte gerade in Bezug auf<br />

Rauchverbote vermeiden.<br />

Gerade den rauchenden Mitarbeitern ist zu verdeutlichen, dass auch sie von<br />

Rauchverboten <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> profitieren können: immerhin will aktuell in<br />

Deutschland jeder dritte Raucher gerne mit dem Rauchen aufhören. Für diese<br />

Gruppe können Rauchverbote <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> eine wichtige Motivation für den<br />

Rauchstopp sein. Bietet ein Betrieb dann noch Unterstützung an, wie zum Beispiel<br />

Raucherberatung und Tabakentwöhnungskurse, ist die Chance groß, dass<br />

rauchende Mitarbeiter den Schritt in die <strong>Rauchfrei</strong>heit schaffen.<br />

7


Praxisbeispiele belegen: betrieblicher Nichtraucherschutz funktioniert<br />

Alle profitieren vom Nichtraucherschutz <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>: die Arbeitgeber von einer<br />

langfristigen Verbesserung des Arbeitsklimas, einem geringeren Krankenstand und<br />

geringeren Kosten, die Nichtraucher, weil sie vor dem Mitrauchen geschützt werden -<br />

und die Raucher, weil sie Angebote der Raucherberatung und Tabakentwöhnung<br />

erhalten, die sie nutzen können, wenn sie ihren Tabakkonsum einschränken oder<br />

aufgeben wollen.<br />

Einige Beispiele aus der Praxis sollen belegen, wie kreativ und engagiert einige<br />

Unternehmen bei der Umsetzung des betrieblichen Nichtraucherschutzes vorgehen:<br />

Zur Förderung des Nichtrauchens bietet das Busreisen-Unternehmen Homann in<br />

Frankfurt/Oder seinen Mitarbeitern für den Rauchstopp eine Prämie in Höhe von<br />

1.000 EURO an.<br />

Das Digitale Druckzentrum Laserline in Berlin zahlt eine monatliche<br />

Nichtraucherprämie von 100 EURO. Die Kommunikationsagentur c-zwei in Berlin ist<br />

komplett rauchfrei und stellt konsequent nur Nichtraucher ein, d<strong>am</strong>it Arbeitsprozesse<br />

durch Zigarettenpausen nicht gestört werden. Siemens in Bocholt bietet seit drei<br />

Jahren die gesunde „Apfelecke“ an. Die Möglichkeit zu einer kleinen Pause<br />

zwischendurch wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima aus und ist nicht nur – wie in<br />

vielen anderen Unternehmen - als Zigarettenpause möglich. In der „Apfelecke“ gibt<br />

es neben Äpfeln auch diverse Gesundheitsinfos.<br />

Die Praxis bestätigt also den Trend zum rauchfreien, gesunden Unternehmen. Die<br />

Personalagentur Agenza in H<strong>am</strong>burg sieht eine weitere erfreuliche Tendenz: Gerade<br />

im kaufmännischen Bereich suchen Unternehmen verstärkt nach nicht rauchendem<br />

Personal. Das Motto der Zukunft lautet also folgerichtig: Nichtraucher erwünscht!<br />

Mehr Informationen unter www.rauchfrei-<strong>am</strong>-arbeitsplatz.de.<br />

Autorin:<br />

Michaela Goecke<br />

Bundesvereinigung für Gesundheit e.V.<br />

Heilsbachstraße 30<br />

53123 Bonn<br />

8


Tel.: 0228/9872718<br />

Fax: 0228/6420024<br />

Email: mg@bvgesundheit.de<br />

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