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Wer kann Mitglied der ASW werden?

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<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong>?<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 1


<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong>?<br />

<strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> können inhabergeführte <strong>Wer</strong>be- und Kommunikationsagenturen <strong>werden</strong>, die in<br />

<strong>der</strong> Schweiz domiziliert sind und den Aufnahmekriterien entsprechen.<br />

Aufnahme als Aktivmitglied in die <strong>ASW</strong><br />

Im Unterschied zu an<strong>der</strong>en Verbänden wird bei <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> nicht ausschliesslich eine Rechtskörperschaft<br />

<strong>Mitglied</strong>, son<strong>der</strong>n primär eine Aufnahmeträgerin o<strong>der</strong> ein Aufnahmeträger. Die <strong>ASW</strong>-Anerkennung<br />

wird zwar <strong>der</strong> Agentur zuer<strong>kann</strong>t, stützt sich aber auf die Aufnahmeträgerin/den Aufnahmeträger.<br />

Die Aufnahmeträgerin/<strong>der</strong> Aufnahmeträger muss eine ganze Reihe von fachlichen, unternehmerischen<br />

und charakterlichen Qualifikationen erfüllen, damit eine Aufnahme in die <strong>ASW</strong> möglich ist. Diese<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen sind zum Teil in den Statuten <strong>der</strong> <strong>ASW</strong>, zum Teil im <strong>ASW</strong>-Qualitätsprofil <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />

festgehalten.<br />

Scheinen alle Grundanfor<strong>der</strong>ungen für eine <strong>Mitglied</strong>schaft erfüllt, <strong>kann</strong> die zukünftige Aufnahmeträgerin/<br />

<strong>der</strong> zukünftige Aufnahmeträger bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> eine <strong>Mitglied</strong>schaft beantragen. In<br />

Ausnahmefällen können auch mehrere Aufnahmeträgerinnen/-träger, die als Partner mit Beteiligung<br />

einer Agentur angehören, aufgeführt <strong>werden</strong>. Dabei ist aber die kostenlose Teilnahme an <strong>ASW</strong>-<br />

Veranstaltungen auf max. zwei Personen beschränkt.<br />

Die Anmeldung zur <strong>Mitglied</strong>schaft wird von <strong>der</strong> Geschäftsstelle geprüft und das eigentliche Aufnahmeverfahren<br />

in die Wege geleitet.<br />

Die Prüfungskommission vereinbart mit <strong>der</strong> Agentur einen Prüfungstermin. Diese Prüfung vor Ort hat<br />

den Zweck abzuklären, ob die fachlichen und charakterlichen Qualifikationen für eine <strong>Mitglied</strong>schaft<br />

bei <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> tatsächlich gegeben sind. Während zirka zwei Stunden wird von <strong>der</strong> Prüfungsdelegation,<br />

bestehend aus zwei <strong>Mitglied</strong>ern <strong>der</strong> Aufnahmekommission, umfassend festgestellt, ob die Antragstellerin/<strong>der</strong><br />

Antragsteller zukünftig den Namen ihrer/seiner Agentur um das Qualitätslabel <strong>ASW</strong><br />

ergänzen darf. Nebst dem Gespräch mit dem zukünftigen <strong>Mitglied</strong> können auch Fachgespräche mit<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Agentur dazu beitragen, die Qualifikationen <strong>der</strong> gesamten<br />

Agentur in einem ganzheitlichen Bild einzubetten.<br />

Die Prüfungsdelegation verfasst nach <strong>der</strong> Prüfung einen detaillierten Prüfungsbericht und klärt bei<br />

einigen, von <strong>der</strong> Antragstellerin/dem Antragsteller bezeichneten Kunden ab, ob die Leistungen<br />

<strong>der</strong> Agentur mit den anlässlich <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnissen übereinstimmen.<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 2


Die Prüfungskommission verfasst sodann, zusammen mit dem Prüfungsbericht, zu Handen des Gesamtvorstandes<br />

die Empfehlung, ob die Antragstellerin/<strong>der</strong> Antragsteller in die <strong>ASW</strong> aufgenommen <strong>werden</strong><br />

<strong>kann</strong>, ob eine spätere, nochmalige Prüfung sinnvoller wäre o<strong>der</strong> ob eine <strong>Mitglied</strong>schaft bei <strong>der</strong> <strong>ASW</strong><br />

nicht empfohlen wird.<br />

Über die Aufnahme eines Aktivmitgliedes entscheidet <strong>der</strong> Vorstand auf Antrag <strong>der</strong> Aufnahmekommission.<br />

Wird gegen den sämtlichen Aktivmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> schriftlich zu eröffnenden Beschluss nicht innerhalb<br />

von 20 Tagen von einem Aktivmitglied schriftlich und begründet bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle Einsprache<br />

erhoben, gilt die Aufnahme als rechtskräftig. Bei Einsprachen zieht <strong>der</strong> Vorstand seinen Beschluss in<br />

Wie<strong>der</strong>erwägung und beschliesst darauf endgültig. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines<br />

Aufnahmegesuches zu begründen.<br />

Die Übergabe des <strong>ASW</strong>-Diploms an die Neumitglie<strong>der</strong> erfolgt jeweils anlässlich <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

(im Frühling) o<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Endjahresveranstaltung, <strong>der</strong> <strong>ASW</strong>-Gala (im Spätherbst).<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 3


<strong>Mitglied</strong>erbeitrag<br />

Wie so vieles im Leben ist auch eine <strong>Mitglied</strong>schaft bei <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> nicht ganz kostenlos.<br />

Die einmalige Aufnahme- und Eintrittsgebühr beträgt CHF 1'500.— (Stand 1.1.2002).<br />

Der jährliche <strong>Mitglied</strong>erbeitrag, welcher bei Eintritt im Lauf des Kalen<strong>der</strong>jahres pro rata temporis<br />

erhoben wird, setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von CHF 2'300.— pro Jahr sowie einem<br />

BBE-bezogenen Zusatzbetrag, welcher wie folgt gestaffelt ist:<br />

bis 1 Mio BBE<br />

CHF 1.00/1'000 BBE<br />

1 – 2 Mio BBE CHF 0.75/1'000 BBE<br />

über 2 Mio BBE CHF 0.50/1'000 BBE (Stand 1.1.2002)<br />

Beitragsbeispiele:<br />

BBE Grundgebühr CHF 1.00<br />

pro 1000 BBE<br />

CHF 0.75<br />

pro 1000 BBE<br />

CHF 0.50<br />

pro 1'000 BBE<br />

Total jährlicher<br />

<strong>Mitglied</strong>erbeitrag<br />

für 1. Mio. für 2. Mio. für 3. Mio. +<br />

600 000.— 2 300.— 600.— 2 900.—<br />

1 500 000.— 2 300.— 1 000.— 375.— 3 675.—<br />

2 400 000.— 2 300.— 1 000.— 750.— 200.— 4 250.—<br />

3 200 000.— 2 300.— 1 000.— 750.— 600.— 4 650.—<br />

Die Erhebung des BBE erfolgt alle zwei Jahre und wird von den <strong>Mitglied</strong>ern selber deklariert.<br />

Bezahlt wird <strong>der</strong> Jahresbeitrag in <strong>der</strong> Regel am Anfang eines Kalen<strong>der</strong>jahres, <strong>kann</strong> aber auch<br />

in drei Raten beglichen <strong>werden</strong>.<br />

Kündigung<br />

Natürlich hat jede <strong>ASW</strong>-Agentur respektive ihre Aufnahmeträgerin/ihr Aufnahmeträger die Möglichkeit,<br />

die <strong>Mitglied</strong>schaft in <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> auf das Ende eines Kalen<strong>der</strong>jahres zu künden o<strong>der</strong> in den Status<br />

<strong>der</strong> Passivmitgliedschaft überzutreten. Im Gegenzug <strong>kann</strong> auch die <strong>ASW</strong> eine Aufnahmeträgerin/<br />

einen Aufnahmeträger wie<strong>der</strong> aus allen Rechten und Pflichten gegenüber <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> entlassen.<br />

Dies geschieht auf Basis <strong>der</strong> in den Statuten <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> festgelegten Gründe sowie bei groben<br />

Verfehlungen <strong>der</strong> Aufnahmeträgerin/des Aufnahmeträgers.<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 4


Nachprüfung<br />

Eine in die <strong>ASW</strong> aufgenommene Agentur respektive seine Aufnahmeträgerin/sein Aufnahmeträger<br />

<strong>kann</strong> je<strong>der</strong>zeit einer fachlichen Nachprüfung unterzogen <strong>werden</strong>. Eine solche Nachprüfung <strong>kann</strong> das<br />

<strong>Mitglied</strong> selber verlangen, sie <strong>kann</strong> aber auch von einem an<strong>der</strong>en <strong>Mitglied</strong> bei <strong>der</strong> Aufnahme- und<br />

Prüfungskommission unter Vorlage stichhaltiger Begründungen beantragt <strong>werden</strong>.<br />

Eine solche Möglichkeit zur Nachprüfung wurde anlässlich <strong>der</strong> Generalversammlung 1999 von den<br />

<strong>Mitglied</strong>ern <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> gutgeheissen und in den Statuten verankert. Sie soll dem qualitativen Anspruch<br />

des Kürzels <strong>ASW</strong> Nachdruck verleihen und einen hohen Qualitätsstandard sicherstellen.<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 5


Aufnahmekriterien für die von <strong>der</strong> Aufnahmeträgerin/dem Aufnahmeträger<br />

geführten Agentur<br />

1. Die Agentur muss ihren Hauptsitz o<strong>der</strong> einen Geschäftssitz in <strong>der</strong> Schweiz haben.<br />

2. Die Agentur ist rechtlich und finanziell unabhängig von Auftraggebern und Lieferanten.<br />

3. Die Agentur ist seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen und erfolgreich in den Bereichen<br />

Kommunikation/<strong>Wer</strong>bung tätig und mindestens seit einem Jahr im Handelsregister eingetragen.<br />

Sie ist in <strong>der</strong> Lage, Kunden ganzheitlich zu beraten sowie die Realisation und Durchführung von<br />

Kampagnen und/o<strong>der</strong> Teilkampagnen und Projekten vollumfänglich sicherzustellen. Sie <strong>kann</strong><br />

dies durch das Vorlegen von Arbeitsproben belegen.<br />

4. Die Haupttätigkeit (mindestens 70%) <strong>der</strong> Agentur liegt nachweisbar auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

ganzheitlichen Kommunikations- und <strong>Wer</strong>beberatung. Die Kernkompetenzen in den Bereichen<br />

Analyse, Beratung, Strategie und Konzeption <strong>werden</strong> durch die Aufnahmeträgerin/den<br />

Aufnahmeträger sichergestellt. Die Agentur muss dies anhand von strategischen und<br />

konzeptionellen Exposées und Arbeitsunterlagen zu realisierten Kampagnen und Projekten<br />

nachweisen.<br />

5. Die Agentur ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt und <strong>kann</strong> ihre Position und ihre<br />

aktive Tätigkeit im Kommunikationsmarkt anhand einer aktuellen Kunden- und Auftragsliste<br />

aufzeigen.<br />

6. Die Agentur ist in <strong>der</strong> Lage, sämtliche Leistungen, die in <strong>der</strong> Honorarordnung <strong>der</strong> <strong>ASW</strong><br />

respektive im <strong>Wer</strong>beleistungsvertrag <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> aufgeführt sind, durch interne Fachkräfte<br />

sowie fallweise auch unter Beizug externer Spezialisten (Freelancer) zu erbringen.<br />

7. Die Agentur, respektive die als Aufnahmeträgerin/Aufnahmeträger bezeichnete Person ist<br />

<strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> Dachorganisation <strong>der</strong> kommerziellen Kommunikation, Schweizer <strong>Wer</strong>bung SW,<br />

o<strong>der</strong> muss dies bei Eintritt in die <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong>.<br />

8. Die Agentur richtet sich bei ihrer Tätigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach den<br />

Grundsätzen über die Lauterkeit in <strong>der</strong> <strong>Wer</strong>bung. Sie ist in <strong>der</strong> Lage, jeden Auftrag werbefachlich<br />

qualifiziert und in kaufmännisch einwandfreier Weise abzuwickeln.<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 6


Aufnahmekriterien für die Aufnahmeträgerin/den Aufnahmeträger<br />

1. Aufnahmeträgerin/Aufnahmeträger ist nicht eine Rechtskörperschaft (Firma), son<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong>en Inhaberin/Inhaber o<strong>der</strong> Mitinhaberin/Mitinhaber.<br />

2. Die Anerkennung als Aufnahmeträgerin/Aufnahmeträger ist nicht übertragbar, sie erlischt<br />

bei Ausscheiden <strong>der</strong> aner<strong>kann</strong>ten Person aus <strong>der</strong> Agentur o<strong>der</strong> muss neu belegt <strong>werden</strong>.<br />

3. Die Aufnahmeträgerin/<strong>der</strong> Aufnahmeträger muss operativ in leiten<strong>der</strong> Position in <strong>der</strong> Agentur<br />

tätig und angemessen in unternehmerische Entscheide involviert sein sowie das unter-<br />

nehmerische Risiko massgeblich mittragen.<br />

4. Die Aufnahmeträgerin/<strong>der</strong> Aufnahmeträger muss durch ein Leumundszeugnis respektive<br />

einen Auszug aus dem Strafregister einen unbescholtenen Leumund nachweisen.<br />

5. Die Aufnahmeträgerin/<strong>der</strong> Aufnahmeträger muss über eine werbefachliche Ausbildung<br />

verfügen, die eine einwandfreie Abwicklung und Ausführung aller ihr übertragenen Aufträge<br />

gewährleistet und zwar sowohl in fachlicher (ganzheitliche Beratung, Konzeption, Umsetzung,<br />

Media etc.) als auch in kaufmännischer Hinsicht (Offertwesen, Budgetbetreuung, Planung,<br />

Abrechnung, Beraterkommissionen etc.).<br />

6. Einer <strong>der</strong> folgenden Ausbildungswege ist Voraussetzung, um als<br />

Aufnahmeträgerin/Aufnahmeträger in die <strong>ASW</strong> aufgenommen zu <strong>werden</strong>:<br />

– <strong>Wer</strong>beleiter/in o<strong>der</strong> Marketingleiter/in und mindestens 2 Jahre in leiten<strong>der</strong> Position<br />

in einer Full-Service <strong>Wer</strong>be-/Kommunikationsagentur<br />

– Fachschule (Marketing, <strong>Wer</strong>bung, Marketingkommunikation) und mindestens<br />

4 Jahre in leiten<strong>der</strong> Position in einer Full-Service <strong>Wer</strong>be-/Kommunikationsagentur<br />

– Gestandene Kommunikationsprofis mit nachweisbarer Weiterbildung in Lehrgängen/<br />

Seminaren sowie mindestens 6 Jahre in leiten<strong>der</strong> Position in einer Full-Service <strong>Wer</strong>be-<br />

/Kommunikationsagentur.<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 7


<strong>ASW</strong> Qualitätsprofil<br />

<strong>Wer</strong>beauftraggeber erwarten von <strong>ASW</strong>-Agenturen zu Recht, dass sich diese in ihren fachlichen<br />

und charakterlichen Qualifikationen deutlich vom Durchschnitt vergleichbarer Agenturen abheben.<br />

Folgende Qualifikationen <strong>werden</strong> von <strong>der</strong> Aufnahmekommission überprüft:<br />

1. Kompetenz und Profil<br />

• Professionalität *<br />

• Ausbildung<br />

• Erfahrung<br />

• Kundenprofil<br />

2. Full-Service<br />

• Beratung<br />

• Budgetbetreuung<br />

• Konzeption<br />

• Kreation<br />

• Media<br />

3. Leistung<br />

• Konzeption *<br />

• Strategie<br />

• Media<br />

• Kreation/Kreativität *<br />

• Allgemeine Qualität<br />

4. Management/Organisation<br />

• Projektleitung<br />

• Finanzmanagement<br />

• Vertragswesen<br />

• Offertwesen<br />

• Fakturierung<br />

• Equipment, Infrastruktur<br />

5. Allgemeiner Eindruck<br />

• Kundentreue<br />

• Eigenauftritt (Erscheinungsbild <strong>der</strong> Agentur) *<br />

• Stimmung (Agenturatmosphäre, Mitarbeitende)<br />

• Lokalität<br />

* Professionalität, Konzeption, Kreation/Kreativität und Eigenauftritt <strong>werden</strong> in <strong>der</strong> Beurteilung doppelt bewertet.<br />

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Alle diese Kriterien <strong>werden</strong> anlässlich des Aufnahmegespräches in <strong>der</strong> Agentur überprüft.<br />

Die Agentur gewährt den <strong>Mitglied</strong>ern <strong>der</strong> Aufnahmekommission ungehin<strong>der</strong>t Einblick in Dokumente,<br />

die zur Überprüfung <strong>der</strong> oben genannten Kriterien notwendig sind.<br />

Die Aufnahmekommission ist berechtigt, die Angaben <strong>der</strong> Agentur – unter Wahrung <strong>der</strong> Geschäftsgeheimnisse,<br />

versteht sich – durch Nachfragen bei Dritten zu überprüfen.<br />

Jedes <strong>der</strong> Aufnahmekriterien wird auf einer Skala von 1 bis 10 Punkten (1 Punkt = inakzeptabel,<br />

10 Punkte = ausgezeichnet) bewertet. Voraussetzung für eine Aufnahmeempfehlung seitens <strong>der</strong><br />

Aufnahmekommission an den Vorstand ist ein Gesamtdurchschnitt von mehr als 5,0 Punkten<br />

(= genügend) über alle Prüfungsbereiche, wobei in keinem <strong>der</strong> fünf genannten Kernbereiche<br />

<strong>der</strong> Durchschnitt unter 5,0 liegen darf.<br />

* Professionalität, Konzeption, Kreation/Kreativität und Eigenauftritt <strong>werden</strong> in <strong>der</strong> Beurteilung doppelt<br />

bewertet.<br />

Die Entscheidung über eine Aufnahme trifft <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>ASW</strong>. Der Entscheid ist nicht anfechtbar.<br />

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Passivmitglie<strong>der</strong><br />

In den Stand des Passivmitgliedes übertreten <strong>kann</strong>, wer nicht mehr aktiv in <strong>der</strong> Branche tätig ist und<br />

über lange Jahre Aktivmitglied <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> war.<br />

Über den Übertritt vom Aktiv- in den Passivstatus entscheidet <strong>der</strong> Vorstand auf Antrag <strong>der</strong> betreffenden<br />

Aufnahmeträgerin/des betreffenden Aufnahmeträgers.<br />

Passivmitglie<strong>der</strong> unterscheiden sich von ausgetretenen <strong>ASW</strong>-Agenturen dadurch, als dass sie <strong>der</strong> <strong>ASW</strong><br />

gesellschaftlich und auf Ebene des Informationsflusses verbunden bleiben – auf die Bezeichnung „<strong>ASW</strong>“<br />

müssen sie aber als Passivmitglied ebenso verzichten wie auf das Führen ihrer Anschrift in öffentlich<br />

zugänglichen Adressregistern <strong>der</strong> <strong>ASW</strong>.<br />

Passivmitglie<strong>der</strong> bezahlen eine Jahrespauschale (Stand 2002: CHF 300.— pro Jahr) und dürfen kostenlos<br />

sowohl an <strong>der</strong> Generalversammlung als auch an <strong>der</strong> Endjahresgala teilnehmen.<br />

Passivmitglie<strong>der</strong> sind an <strong>der</strong> Generalversammlung nicht stimmberechtigt, können aber gleichwohl Anträge<br />

zu Handen <strong>der</strong> Generalversammlung reinreichen.<br />

Für die Teilnahme an Workshops bezahlen Passivmitglie<strong>der</strong> dieselben Beiträge wie Nichtmitglie<strong>der</strong>.<br />

Passivmitglie<strong>der</strong> können unter Einhaltung <strong>der</strong> üblichen Kündigungsfristen (Kündigung per 30. Juni<br />

auf Ende des Kalen<strong>der</strong>jahres) je<strong>der</strong>zeit aus dem Status <strong>der</strong> Passivmitgliedschaft austreten.<br />

<strong>Wer</strong> <strong>kann</strong> <strong>Mitglied</strong> <strong>der</strong> <strong>ASW</strong> <strong>werden</strong> – Februar 2012 10

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