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AGB Aachen - JalouCity

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6. Ungeachtet des Umstands, dass der Vertragspartner das Eigentum gemäß<br />

der vorstehenden Regelungen erst später erwerben mag, geht die<br />

Gefahr auf den Vertragspartner in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware<br />

dem Käufer oder seinem Erfüllungsgehilfen zur Lieferung angeboten<br />

wird.<br />

5. Gewährleistung und Haftung<br />

1. Soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, beginnen Gewährleistungsfristen<br />

aller Art spätestens mit Lieferung bzw. Erbringung der<br />

Leistung beim Vertragspartner.<br />

2. Der Vertragspartner hat die Leistungen unverzüglich sorgfältig zu überprüfen<br />

und eventuelle Mängelrügen unverzüglich und schriftlich an die<br />

Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas GmbH zu übermitteln. Offensichtliche<br />

Mängel müssen innerhalb einer Frist von sieben Tagen<br />

nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versäumt der Vertragspartner<br />

diese Obliegenheiten, ist er mit Gewährleistungsansprüchen<br />

ausgeschlossen, der Vertrag gilt insoweit als ordnungsgemäß und<br />

vollständig erfüllt. Schriftlich im Sinne dieser Bestimmung ist auch eine<br />

Erklärung, die per Telefax oder Email übermittelt wird, wenn eine ausreichende<br />

Absender- und Sendezeitkennung sichergestellt ist.<br />

3. Werden Mängel festgestellt, so hat der Vertragspartner das Recht, nach<br />

Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu wandeln oder zu mindern. Er<br />

darf von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Jalousie & Sonnenschutz<br />

Guido Runggas GmbH zuvor zwei Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuche<br />

unternommen hat und diese fehlgeschlagen sind.<br />

Der Vertragspartner hat der Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas<br />

GmbH die zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit<br />

und Gelegenheit zu geben. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, ist<br />

die Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas GmbH berechtigt, die<br />

notwendigen Handlungen am Ort der Lieferung bzw. Verwendung der<br />

Ware durchzuführen. Die Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas<br />

GmbH wird von der Gewährleistungspflicht frei, sofern der Vertragspartner<br />

keine Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung einräumt.<br />

Für die Zeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung können weitergehende<br />

Gewährleistungsrechte, insbesondere Schadensersatz, nicht geltend<br />

gemacht werden.

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