AGB Aachen - JalouCity
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6. Ungeachtet des Umstands, dass der Vertragspartner das Eigentum gemäß<br />
der vorstehenden Regelungen erst später erwerben mag, geht die<br />
Gefahr auf den Vertragspartner in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware<br />
dem Käufer oder seinem Erfüllungsgehilfen zur Lieferung angeboten<br />
wird.<br />
5. Gewährleistung und Haftung<br />
1. Soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, beginnen Gewährleistungsfristen<br />
aller Art spätestens mit Lieferung bzw. Erbringung der<br />
Leistung beim Vertragspartner.<br />
2. Der Vertragspartner hat die Leistungen unverzüglich sorgfältig zu überprüfen<br />
und eventuelle Mängelrügen unverzüglich und schriftlich an die<br />
Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas GmbH zu übermitteln. Offensichtliche<br />
Mängel müssen innerhalb einer Frist von sieben Tagen<br />
nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versäumt der Vertragspartner<br />
diese Obliegenheiten, ist er mit Gewährleistungsansprüchen<br />
ausgeschlossen, der Vertrag gilt insoweit als ordnungsgemäß und<br />
vollständig erfüllt. Schriftlich im Sinne dieser Bestimmung ist auch eine<br />
Erklärung, die per Telefax oder Email übermittelt wird, wenn eine ausreichende<br />
Absender- und Sendezeitkennung sichergestellt ist.<br />
3. Werden Mängel festgestellt, so hat der Vertragspartner das Recht, nach<br />
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu wandeln oder zu mindern. Er<br />
darf von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Jalousie & Sonnenschutz<br />
Guido Runggas GmbH zuvor zwei Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuche<br />
unternommen hat und diese fehlgeschlagen sind.<br />
Der Vertragspartner hat der Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas<br />
GmbH die zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit<br />
und Gelegenheit zu geben. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, ist<br />
die Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas GmbH berechtigt, die<br />
notwendigen Handlungen am Ort der Lieferung bzw. Verwendung der<br />
Ware durchzuführen. Die Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas<br />
GmbH wird von der Gewährleistungspflicht frei, sofern der Vertragspartner<br />
keine Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung einräumt.<br />
Für die Zeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung können weitergehende<br />
Gewährleistungsrechte, insbesondere Schadensersatz, nicht geltend<br />
gemacht werden.