AGB Aachen - JalouCity
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ruf und andere einseitige Rechtsgeschäfte. Dies gilt auch für eine Änderung<br />
des Schriftformerfordernisses selbst. Das Schriftformerfordernis ist<br />
auch durch Übermittlung per Telefax oder Email gewahrt, wenn eine<br />
ausreichende Absender- und Sendezeitkennung sichergestellt ist.<br />
2. Diese Schriftformklausel gilt nicht für die erstmalige Begründung des<br />
Vertrages zwischen der Jalousien & Sonnenschutz Guido Runggas<br />
GmbH und dem Vertragspartner bei Barzahlungsgeschäften. Zum Begriff<br />
Barzahlung zählt in diesem Zusammenhang auch die Bezahlung mittels<br />
Scheck, Kreditkarte oder ähnlichem.<br />
8. Salvatorische Bestimmung<br />
Sollte zwischen den Parteien eine unwirksame Bestimmung vereinbart sein<br />
oder eine der vertraglichen Bestimmung unwirksam werden, so wird der Vertrag<br />
im übrigen in seiner Wirksamkeit nicht berührt. Die Parteien verpflichten<br />
sich, in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame<br />
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung<br />
möglichst nahe kommt. Jede Partei hat das Recht, eine solche Klausel schriftlich<br />
vorzuschlagen; sie gilt als vereinbart, wenn die andere Partei nicht schriftlich<br />
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Vorschlags widerspricht.<br />
9. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
Alle auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen<br />
Verträge sind ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen. Der Gerichtsstand<br />
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist <strong>Aachen</strong>.<br />
Stand: Juni 2007