Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
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Lichtbogen<br />
*<br />
Schutzausrüstung (Lederschürze, Lederhandschuhe, Überschuhe,<br />
Schutzbrille bzw. Schutzschild, etc.) gegen Verbrennungsgefahr<br />
beim Lichtbogenschweißen ist vorhanden und wird verwendet<br />
Mechanische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Druckgasflaschen Bei erhöhter Brandgefahr sind die Druckgasflaschen in Sicherheitszellen<br />
aufgestellt<br />
und Armaturen<br />
* Druckgasflaschen sind gegen Umstürzen gesichert<br />
Termine zur regelmäßigen Prüfung der Druckgasflaschen („TÜV-<br />
Prüfung“) werden beachtet<br />
Gelagert werden Druckgasflaschen ausschließlich in eigens dafür<br />
vorbereiteten Lagerräumen<br />
Druckbehälter<br />
*<br />
Die Druckbehälter werden <strong>gemäß</strong> der Druckbehälterverordnung regelmäßig<br />
überprüft<br />
Druckgasflaschen<br />
und Armaturen<br />
*<br />
Bewegte Maschinenteile<br />
*<br />
Auf die mechanischen Gefährdungen durch Werkzeuge oder Geräte<br />
wird durch Unterweisung entsprechend der geltenden Unfallverhütungsvorschriften<br />
oder -sofern keine Unfallverhütungsvorschrift e-<br />
xistiert- durch Unterweisung anhand der Betriebsanleitung hingewiesen<br />
Gefahrenstellen von Maschinen sind durch trennende, abweisende,<br />
ortsbindende Schutzeinrichtungen oder durch solche mit Annäherungsfunktion<br />
abgesichert<br />
Zu öffnende Teile an Maschinen sind gegen Zufallen gesichert<br />
Leicht erreichbare Not-Aus-Schalter sind vorhanden<br />
unkontrolliert bewegte<br />
Abschirmungen (z.B. Schutzscheiben, Schutzhauben, etc.) sind an-<br />
Teile gebracht<br />
* Schutzbrille bzw. Gesichtsschutzschild liegt bereit<br />
bewegte Transport- Verkehrswege sind freigehalten<br />
und Arbeitsmittel<br />
*<br />
Physikalische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Lärm<br />
*<br />
Mitarbeiter, die in ausgewiesenen Lärmbereichen tätig sind, erhalten<br />
gem. UVV GUV 9.20 „Lärm“ regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen<br />
Verwendete Geräte sind lärmgekapselt<br />
Lärmbereiche sind gem. UVV GUV 9.20 „Lärm“ gekennzeichnet<br />
Gehörschutzmittel sind vorhanden und werden verwendet<br />
* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 4/6