Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 5 <strong>Arbeitsschutzgesetz</strong><br />
Fachhochschule<br />
München<br />
Erhebungsbogen der Fachhochschule München<br />
für Arbeitsplätze in wissenschaftlichen Werkstätten<br />
Arbeitskreis erstellt durch: Datum:<br />
Anzahl der Beschäftigten<br />
Unterschrift der Leitung der Einrichtung<br />
Grundsätzliche<br />
Vorgaben<br />
Maßnahmen: erfüllt entfällt<br />
ja nein<br />
Regelmäßige Unterweisungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong>7 Abs. 2 der UVV Allgemeine<br />
Vorschriften GUV 0.1 werden durchgeführt, Teilnehmer und<br />
Themen dokumentiert. Die Unterweisungen erfassen inhaltlich sämtliche<br />
Gefährdungsarten des Arbeitsbereiches. Grundlage hierfür<br />
können z.B. die Literaturhinweise dieses Erhebungsbogens sein.<br />
Die gesonderten Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche bzw. Arbeitstechniken<br />
sind den Mitarbeitern bekanntgegeben und werden beachtet<br />
Die besonderen Maßnahme bei der Beschäftigung Jugendlicher <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> 22, 28a und 29 des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden beachtet.<br />
Es ist sichergestellt, daß entsprechend den Erfordernissen nur arbeitsmedizinisch<br />
überwachte Beschäftigte eingesetzt werden<br />
Ersthelfer sind in ausreichender Anzahl ausgebildet und im Zuständigkeitsbereich<br />
bekannt<br />
Zur Reparatur oder Wartung werden nur Geräte und Apparaturen<br />
angenommen, wenn diese vom Nutzer einer sachgerechten Reinigung<br />
unterzogen wurden und somit von frei von Gefahrstoffanhaftungen<br />
sind und biologisch kein Gefährdungspotential bergen.<br />
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Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt entja<br />
nein fällt<br />
Freiwerden von Bei Löt- und Schweißarbeiten werden Objektabsaugungen eingesetzt<br />
Gasen, Dämpfen, Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern werden<br />
Schwebstoffen oder unter Beachtung der Filterhaltbarkeit vorgehalten<br />
Partikeln<br />
*<br />
Umgang mit gefährlichen<br />
Stoffen gen wurden ermittelt; die Gefahrstoffe wurden in ein Gefahrstoffver-<br />
Alle in der Werkstatt befindlichen Gefahrstoffe und ihre Gefährdun-<br />
(z.B. Platinen- zeichnis eingetragen und es wurden Betriebsanweisungen erstellt<br />
waschmittel, Ver- Die Möglichkeit, Ersatzstoffe einzusetzen, ist geprüft<br />
dünnung, Polyester-Epoxidharzegen<br />
des Handgebrauchs vorgehalten<br />
Löse- und Reinigungsmittel sowie Verdünnung werden nur in Men-<br />
Kühlschmierstoffe) Alle Gefahrstoffgebinde sind gekennzeichnet<br />
* Gefährdungen von Kühlschmierstoffen sind ermittelt<br />
Ein eventueller Austausch von Kühlschmierstoffen ist durchgeführt<br />
Gegen Verspritzen von Kühlschmierstoffen sind an den Maschinen<br />
Schutzschilde angebracht<br />
Kühlschmierstoffe werden nach Herstellervorschrift gepflegt und<br />
erforderlichenfalls ausgetauscht<br />
Beim Umgang mit hautresorptiven oder ätzenden Stoffen werden<br />
Schutzhandschuhe getragen<br />
Verkeimung der<br />
Kühlschmierstoffe<br />
und Kühlschmierdämpfe<br />
*<br />
Kühlschmierstoffe werden regelmäßig erneuert<br />
Dämpfe werden an der Entstehungsstelle abgesaugt<br />
Brand- und Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Explosionsgefahr ja nein fällt<br />
Brandgefährdung<br />
durch Schweißarbeiten<br />
Bei außerhalb der Werkstatt ausgeführten feuergefährlichen Arbeiten<br />
wird bei der Technischen Zentrale ein Schweißerlaubnisschein beantragt<br />
und ausgestellt<br />
* Die im Schweißerlaubnisschein vermerkten sicherheitstechnischen<br />
Maßnahmen werden eingehalten bzw. durchgeführt<br />
Bei Schweißarbeiten werden Abschirmungen/Abdeckungen angebracht<br />
Feuerlöscher (Pulverlöscher) werden bereitgehalten<br />
Bei Ölbädern für Härtereiarbeiten ist ein Überhitzungsschutz vorgesehen<br />
* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 2/6
Arbeiten mit brenn- Dem Personal ist der Inhalt der Brandschutzordnung bekannt<br />
baren Stoffen (z.B. Flucht- und Rettungswege werden freigehalten und es wird speziell<br />
Verdünnung und auf die Beseitigung von Brandlasten geachtet<br />
Lösemittel)<br />
* Dem Personal ist das Verfahren zur Brandmeldung bekannt<br />
Das Personal ist mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen<br />
vertraut<br />
Rauchverbote und das Verbot des Hantierens mit offenem Feuer<br />
werden eingehalten<br />
Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen, etc.)<br />
werden vermieden<br />
Elektrische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel<br />
Ortsveränderliche Geräte werden zur regelmäßig wiederkehrenden<br />
Überprüfung bereitgestellt und überprüft<br />
Offensichtlich defekte elektrische Geräte oder Geräte mit beschädigter<br />
Anschlußleitung werden sofort aus dem Verkehr gezogen und der<br />
sachgerechten Reparatur durch eine Elektrofachkraft zugeführt<br />
Gefährliche Kör Entsprechend der größtmöglichen Spannung isolierte Werkzeuge<br />
perströme werden benutzt<br />
* Berührungsschutz (direkt/indirekt) ist vorhanden<br />
Not-Aus-Schalter sind im Eingangsbereich sowie an den einzelnen<br />
Arbeitsplätzen installiert<br />
Der Laborarbeitsbereich ist mit F I -Schutzschaltern ausgerüstet<br />
Die 5 Sicherheitsregeln finden Beachtung:<br />
∗ Freischalten<br />
∗ Gegen Wiedereinschalten sichern<br />
∗ Spannungsfreiheit feststellen<br />
∗ Erden und Kurzschließen<br />
∗ Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken<br />
Bei Arbeiten unter Spannung werden die technischen, organisatorischen<br />
und personellen Sicherheitsmaßnahmen für jeden Einzelfall<br />
festgelegt<br />
Die Arbeitsbereiche sind gekennzeichnet<br />
Not-Aus- und F I -Schutzschalter werden regelmäßig kontrolliert<br />
Es werden Hilfsmittel zur Vermeidung von Schaltfeldverwechslungen<br />
eingesetzt<br />
Es werden isolierende Körperschutzmittel (Schutzschuhe/Schutzhandschuhe)<br />
vorgehalten<br />
Schutzbrillen und Schutzschirme gegen Einwirkung von Störlichtbögen<br />
sind vorhanden<br />
* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 3/6
Lichtbogen<br />
*<br />
Schutzausrüstung (Lederschürze, Lederhandschuhe, Überschuhe,<br />
Schutzbrille bzw. Schutzschild, etc.) gegen Verbrennungsgefahr<br />
beim Lichtbogenschweißen ist vorhanden und wird verwendet<br />
Mechanische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Druckgasflaschen Bei erhöhter Brandgefahr sind die Druckgasflaschen in Sicherheitszellen<br />
aufgestellt<br />
und Armaturen<br />
* Druckgasflaschen sind gegen Umstürzen gesichert<br />
Termine zur regelmäßigen Prüfung der Druckgasflaschen („TÜV-<br />
Prüfung“) werden beachtet<br />
Gelagert werden Druckgasflaschen ausschließlich in eigens dafür<br />
vorbereiteten Lagerräumen<br />
Druckbehälter<br />
*<br />
Die Druckbehälter werden <strong>gemäß</strong> der Druckbehälterverordnung regelmäßig<br />
überprüft<br />
Druckgasflaschen<br />
und Armaturen<br />
*<br />
Bewegte Maschinenteile<br />
*<br />
Auf die mechanischen Gefährdungen durch Werkzeuge oder Geräte<br />
wird durch Unterweisung entsprechend der geltenden Unfallverhütungsvorschriften<br />
oder -sofern keine Unfallverhütungsvorschrift e-<br />
xistiert- durch Unterweisung anhand der Betriebsanleitung hingewiesen<br />
Gefahrenstellen von Maschinen sind durch trennende, abweisende,<br />
ortsbindende Schutzeinrichtungen oder durch solche mit Annäherungsfunktion<br />
abgesichert<br />
Zu öffnende Teile an Maschinen sind gegen Zufallen gesichert<br />
Leicht erreichbare Not-Aus-Schalter sind vorhanden<br />
unkontrolliert bewegte<br />
Abschirmungen (z.B. Schutzscheiben, Schutzhauben, etc.) sind an-<br />
Teile gebracht<br />
* Schutzbrille bzw. Gesichtsschutzschild liegt bereit<br />
bewegte Transport- Verkehrswege sind freigehalten<br />
und Arbeitsmittel<br />
*<br />
Physikalische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Lärm<br />
*<br />
Mitarbeiter, die in ausgewiesenen Lärmbereichen tätig sind, erhalten<br />
gem. UVV GUV 9.20 „Lärm“ regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen<br />
Verwendete Geräte sind lärmgekapselt<br />
Lärmbereiche sind gem. UVV GUV 9.20 „Lärm“ gekennzeichnet<br />
Gehörschutzmittel sind vorhanden und werden verwendet<br />
* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 4/6
Hitze, Kälte, Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Verbrennungen<br />
Feuchte<br />
sind vorhanden und werden benutzt<br />
* Schutzcreme mit Lichtschutzfaktor<br />
Schutzkleidung (Kühlkammer)<br />
Haltewerkzeuge und Hitzeschutzhandschuhe<br />
Physische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Arbeiten in engen<br />
Räumen oder Behältern<br />
*<br />
Schwere dynamische<br />
Arbeit<br />
*<br />
Das Alleinarbeitsverbot wird beachtet<br />
Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen werden durchgeführt<br />
Zur Handhabung schwerer Lasten werden Hebeeinrichtungen verwendet<br />
Sonstige Maßnahmen: erfüllt ent-<br />
Gefährdungen ja nein fällt<br />
Sturz, Absturz, Leitern und Tritte werden gem. UVV 6.4 (Leitern und Tritte) regelmäßigen<br />
Prüfungen unterzogen<br />
Ausrutschen<br />
* Arbeitstische und Fußböden werden regelmäßig gereinigt<br />
Aufsaugmittel für verschüttete Flüssigkeiten werden bereitgehalten<br />
Beleuchtung<br />
*<br />
Für spezielle Sehaufgaben stehen Einzelarbeitsplatzleuchten zur<br />
Verfügung<br />
Für feinmechanische Arbeiten stehen Sehhilfen (Lupen) zur Verfügung<br />
Hautgefährdungen*<br />
Ein Hautschutzplan ist erstellt; Hautschutz-, Hautreinigungs- und<br />
Hautpflegemittel sind festgelegt, die Mittel stehen zur Verfügung<br />
Nach Möglichkeit werden latexfreie Schutzhandschuhe verwendet<br />
Bildschirm- Maßnahmen: erfüllt entarbeitsplätze<br />
ja nein fällt<br />
* Für die Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen existiert ein separater<br />
Beurteilungsbogen<br />
* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 5/6
Literaturhinweise: Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.1 „Allgemeine Vorschriften“: (N)<br />
Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 „Erste Hilfe“: (N)<br />
Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“: (N)<br />
Unfallverhütungsvorschrift GUV 3.0 „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“: (N)<br />
Unfallverhütungsvorschrift GUV 6.4 „Leitern und Tritte“: (N)<br />
Unfallverhütungsvorschrift GUV 9.20 „Lärm“: (N)<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): (N); Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)<br />
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)<br />
Brandschutzordnung der Fachhochschule Rosenheim: (N)<br />
Wegen Nichterfüllung sind noch folgende Maßnahmen durchzuführen: Maßnahme wurde am ........<br />
durchgeführt; Unterschrift<br />
6/6