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Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz

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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 5 <strong>Arbeitsschutzgesetz</strong><br />

Fachhochschule<br />

München<br />

Erhebungsbogen der Fachhochschule München<br />

für Arbeitsplätze in wissenschaftlichen Werkstätten<br />

Arbeitskreis erstellt durch: Datum:<br />

Anzahl der Beschäftigten<br />

Unterschrift der Leitung der Einrichtung<br />

Grundsätzliche<br />

Vorgaben<br />

Maßnahmen: erfüllt entfällt<br />

ja nein<br />

Regelmäßige Unterweisungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong>7 Abs. 2 der UVV Allgemeine<br />

Vorschriften GUV 0.1 werden durchgeführt, Teilnehmer und<br />

Themen dokumentiert. Die Unterweisungen erfassen inhaltlich sämtliche<br />

Gefährdungsarten des Arbeitsbereiches. Grundlage hierfür<br />

können z.B. die Literaturhinweise dieses Erhebungsbogens sein.<br />

Die gesonderten Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche bzw. Arbeitstechniken<br />

sind den Mitarbeitern bekanntgegeben und werden beachtet<br />

Die besonderen Maßnahme bei der Beschäftigung Jugendlicher <strong>gemäß</strong><br />

<strong>§</strong> 22, 28a und 29 des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden beachtet.<br />

Es ist sichergestellt, daß entsprechend den Erfordernissen nur arbeitsmedizinisch<br />

überwachte Beschäftigte eingesetzt werden<br />

Ersthelfer sind in ausreichender Anzahl ausgebildet und im Zuständigkeitsbereich<br />

bekannt<br />

Zur Reparatur oder Wartung werden nur Geräte und Apparaturen<br />

angenommen, wenn diese vom Nutzer einer sachgerechten Reinigung<br />

unterzogen wurden und somit von frei von Gefahrstoffanhaftungen<br />

sind und biologisch kein Gefährdungspotential bergen.<br />

1/6


Gefahrstoffe Maßnahmen: erfüllt entja<br />

nein fällt<br />

Freiwerden von Bei Löt- und Schweißarbeiten werden Objektabsaugungen eingesetzt<br />

Gasen, Dämpfen, Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern werden<br />

Schwebstoffen oder unter Beachtung der Filterhaltbarkeit vorgehalten<br />

Partikeln<br />

*<br />

Umgang mit gefährlichen<br />

Stoffen gen wurden ermittelt; die Gefahrstoffe wurden in ein Gefahrstoffver-<br />

Alle in der Werkstatt befindlichen Gefahrstoffe und ihre Gefährdun-<br />

(z.B. Platinen- zeichnis eingetragen und es wurden Betriebsanweisungen erstellt<br />

waschmittel, Ver- Die Möglichkeit, Ersatzstoffe einzusetzen, ist geprüft<br />

dünnung, Polyester-Epoxidharzegen<br />

des Handgebrauchs vorgehalten<br />

Löse- und Reinigungsmittel sowie Verdünnung werden nur in Men-<br />

Kühlschmierstoffe) Alle Gefahrstoffgebinde sind gekennzeichnet<br />

* Gefährdungen von Kühlschmierstoffen sind ermittelt<br />

Ein eventueller Austausch von Kühlschmierstoffen ist durchgeführt<br />

Gegen Verspritzen von Kühlschmierstoffen sind an den Maschinen<br />

Schutzschilde angebracht<br />

Kühlschmierstoffe werden nach Herstellervorschrift gepflegt und<br />

erforderlichenfalls ausgetauscht<br />

Beim Umgang mit hautresorptiven oder ätzenden Stoffen werden<br />

Schutzhandschuhe getragen<br />

Verkeimung der<br />

Kühlschmierstoffe<br />

und Kühlschmierdämpfe<br />

*<br />

Kühlschmierstoffe werden regelmäßig erneuert<br />

Dämpfe werden an der Entstehungsstelle abgesaugt<br />

Brand- und Maßnahmen: erfüllt ent-<br />

Explosionsgefahr ja nein fällt<br />

Brandgefährdung<br />

durch Schweißarbeiten<br />

Bei außerhalb der Werkstatt ausgeführten feuergefährlichen Arbeiten<br />

wird bei der Technischen Zentrale ein Schweißerlaubnisschein beantragt<br />

und ausgestellt<br />

* Die im Schweißerlaubnisschein vermerkten sicherheitstechnischen<br />

Maßnahmen werden eingehalten bzw. durchgeführt<br />

Bei Schweißarbeiten werden Abschirmungen/Abdeckungen angebracht<br />

Feuerlöscher (Pulverlöscher) werden bereitgehalten<br />

Bei Ölbädern für Härtereiarbeiten ist ein Überhitzungsschutz vorgesehen<br />

* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 2/6


Arbeiten mit brenn- Dem Personal ist der Inhalt der Brandschutzordnung bekannt<br />

baren Stoffen (z.B. Flucht- und Rettungswege werden freigehalten und es wird speziell<br />

Verdünnung und auf die Beseitigung von Brandlasten geachtet<br />

Lösemittel)<br />

* Dem Personal ist das Verfahren zur Brandmeldung bekannt<br />

Das Personal ist mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen<br />

vertraut<br />

Rauchverbote und das Verbot des Hantierens mit offenem Feuer<br />

werden eingehalten<br />

Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen, etc.)<br />

werden vermieden<br />

Elektrische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />

Gefährdungen ja nein fällt<br />

Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel<br />

Ortsveränderliche Geräte werden zur regelmäßig wiederkehrenden<br />

Überprüfung bereitgestellt und überprüft<br />

Offensichtlich defekte elektrische Geräte oder Geräte mit beschädigter<br />

Anschlußleitung werden sofort aus dem Verkehr gezogen und der<br />

sachgerechten Reparatur durch eine Elektrofachkraft zugeführt<br />

Gefährliche Kör Entsprechend der größtmöglichen Spannung isolierte Werkzeuge<br />

perströme werden benutzt<br />

* Berührungsschutz (direkt/indirekt) ist vorhanden<br />

Not-Aus-Schalter sind im Eingangsbereich sowie an den einzelnen<br />

Arbeitsplätzen installiert<br />

Der Laborarbeitsbereich ist mit F I -Schutzschaltern ausgerüstet<br />

Die 5 Sicherheitsregeln finden Beachtung:<br />

∗ Freischalten<br />

∗ Gegen Wiedereinschalten sichern<br />

∗ Spannungsfreiheit feststellen<br />

∗ Erden und Kurzschließen<br />

∗ Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken<br />

Bei Arbeiten unter Spannung werden die technischen, organisatorischen<br />

und personellen Sicherheitsmaßnahmen für jeden Einzelfall<br />

festgelegt<br />

Die Arbeitsbereiche sind gekennzeichnet<br />

Not-Aus- und F I -Schutzschalter werden regelmäßig kontrolliert<br />

Es werden Hilfsmittel zur Vermeidung von Schaltfeldverwechslungen<br />

eingesetzt<br />

Es werden isolierende Körperschutzmittel (Schutzschuhe/Schutzhandschuhe)<br />

vorgehalten<br />

Schutzbrillen und Schutzschirme gegen Einwirkung von Störlichtbögen<br />

sind vorhanden<br />

* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 3/6


Lichtbogen<br />

*<br />

Schutzausrüstung (Lederschürze, Lederhandschuhe, Überschuhe,<br />

Schutzbrille bzw. Schutzschild, etc.) gegen Verbrennungsgefahr<br />

beim Lichtbogenschweißen ist vorhanden und wird verwendet<br />

Mechanische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />

Gefährdungen ja nein fällt<br />

Druckgasflaschen Bei erhöhter Brandgefahr sind die Druckgasflaschen in Sicherheitszellen<br />

aufgestellt<br />

und Armaturen<br />

* Druckgasflaschen sind gegen Umstürzen gesichert<br />

Termine zur regelmäßigen Prüfung der Druckgasflaschen („TÜV-<br />

Prüfung“) werden beachtet<br />

Gelagert werden Druckgasflaschen ausschließlich in eigens dafür<br />

vorbereiteten Lagerräumen<br />

Druckbehälter<br />

*<br />

Die Druckbehälter werden <strong>gemäß</strong> der Druckbehälterverordnung regelmäßig<br />

überprüft<br />

Druckgasflaschen<br />

und Armaturen<br />

*<br />

Bewegte Maschinenteile<br />

*<br />

Auf die mechanischen Gefährdungen durch Werkzeuge oder Geräte<br />

wird durch Unterweisung entsprechend der geltenden Unfallverhütungsvorschriften<br />

oder -sofern keine Unfallverhütungsvorschrift e-<br />

xistiert- durch Unterweisung anhand der Betriebsanleitung hingewiesen<br />

Gefahrenstellen von Maschinen sind durch trennende, abweisende,<br />

ortsbindende Schutzeinrichtungen oder durch solche mit Annäherungsfunktion<br />

abgesichert<br />

Zu öffnende Teile an Maschinen sind gegen Zufallen gesichert<br />

Leicht erreichbare Not-Aus-Schalter sind vorhanden<br />

unkontrolliert bewegte<br />

Abschirmungen (z.B. Schutzscheiben, Schutzhauben, etc.) sind an-<br />

Teile gebracht<br />

* Schutzbrille bzw. Gesichtsschutzschild liegt bereit<br />

bewegte Transport- Verkehrswege sind freigehalten<br />

und Arbeitsmittel<br />

*<br />

Physikalische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />

Gefährdungen ja nein fällt<br />

Lärm<br />

*<br />

Mitarbeiter, die in ausgewiesenen Lärmbereichen tätig sind, erhalten<br />

gem. UVV GUV 9.20 „Lärm“ regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen<br />

Verwendete Geräte sind lärmgekapselt<br />

Lärmbereiche sind gem. UVV GUV 9.20 „Lärm“ gekennzeichnet<br />

Gehörschutzmittel sind vorhanden und werden verwendet<br />

* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 4/6


Hitze, Kälte, Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz gegen Verbrennungen<br />

Feuchte<br />

sind vorhanden und werden benutzt<br />

* Schutzcreme mit Lichtschutzfaktor<br />

Schutzkleidung (Kühlkammer)<br />

Haltewerkzeuge und Hitzeschutzhandschuhe<br />

Physische Maßnahmen: erfüllt ent-<br />

Gefährdungen ja nein fällt<br />

Arbeiten in engen<br />

Räumen oder Behältern<br />

*<br />

Schwere dynamische<br />

Arbeit<br />

*<br />

Das Alleinarbeitsverbot wird beachtet<br />

Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen werden durchgeführt<br />

Zur Handhabung schwerer Lasten werden Hebeeinrichtungen verwendet<br />

Sonstige Maßnahmen: erfüllt ent-<br />

Gefährdungen ja nein fällt<br />

Sturz, Absturz, Leitern und Tritte werden gem. UVV 6.4 (Leitern und Tritte) regelmäßigen<br />

Prüfungen unterzogen<br />

Ausrutschen<br />

* Arbeitstische und Fußböden werden regelmäßig gereinigt<br />

Aufsaugmittel für verschüttete Flüssigkeiten werden bereitgehalten<br />

Beleuchtung<br />

*<br />

Für spezielle Sehaufgaben stehen Einzelarbeitsplatzleuchten zur<br />

Verfügung<br />

Für feinmechanische Arbeiten stehen Sehhilfen (Lupen) zur Verfügung<br />

Hautgefährdungen*<br />

Ein Hautschutzplan ist erstellt; Hautschutz-, Hautreinigungs- und<br />

Hautpflegemittel sind festgelegt, die Mittel stehen zur Verfügung<br />

Nach Möglichkeit werden latexfreie Schutzhandschuhe verwendet<br />

Bildschirm- Maßnahmen: erfüllt entarbeitsplätze<br />

ja nein fällt<br />

* Für die Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen existiert ein separater<br />

Beurteilungsbogen<br />

* Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! 5/6


Literaturhinweise: Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.1 „Allgemeine Vorschriften“: (N)<br />

Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 „Erste Hilfe“: (N)<br />

Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“: (N)<br />

Unfallverhütungsvorschrift GUV 3.0 „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“: (N)<br />

Unfallverhütungsvorschrift GUV 6.4 „Leitern und Tritte“: (N)<br />

Unfallverhütungsvorschrift GUV 9.20 „Lärm“: (N)<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): (N); Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)<br />

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)<br />

Brandschutzordnung der Fachhochschule Rosenheim: (N)<br />

Wegen Nichterfüllung sind noch folgende Maßnahmen durchzuführen: Maßnahme wurde am ........<br />

durchgeführt; Unterschrift<br />

6/6

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