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informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur

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Lebensversicherungs-AG<br />

Teil C<br />

Besondere Bedingungen für <strong>die</strong> planmäßige Erhöhung der Beiträge und<br />

Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Pflegerenten-, Risikound<br />

Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen<br />

– <strong>RingPflegeRente</strong> – Tarife PV, PVZ und PVP<br />

– RingRisikoVersicherung – Tarife RUB, RUR und RUN<br />

– RingBerufsunfähigkeitsPolice – Tarife BV und BVZ<br />

C.1 Nach welchem Maßstab erfolgt <strong>die</strong> planmäßige Erhöhung der Beiträge?<br />

C.2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Versicherungsleistungen?<br />

C.3 Wie erhöhen sich <strong>die</strong> Versicherungsleistungen?<br />

C.4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für <strong>die</strong> Erhöhung der Versicherungsleistungen?<br />

C.5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?<br />

C.1 Nach welchem Maßstab erfolgt <strong>die</strong> planmäßige<br />

Erhöhung der Beiträge?<br />

C.1.1<br />

<strong>RingPflegeRente</strong> – Tarife PV, PVZ und PVP<br />

C.1.1.1 Ist für Ihren Vertrag <strong>die</strong> dynamische Anpassung<br />

vereinbart, erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung jährlich<br />

jeweils um 5 % des zuletzt gezahlten Beitrages.<br />

Jede Beitragserhöhung erfolgt mindestens in der Höhe, <strong>die</strong><br />

einer Beitragsanhebung von 3 EUR monatlich entspricht.<br />

C.1.1.2 Die Erhöhungen erfolgen bis fünf Jahre vor dem<br />

Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger, als bis<br />

<strong>die</strong> versicherte Person das rechnungsmäßige Alter *) von 65<br />

Jahren erreicht hat.<br />

C.1.2<br />

RingRisikoVersicherung – Tarife RUB, RUR<br />

und RUN<br />

C.1.2.1 Ist für Ihren Vertrag <strong>die</strong> dynamische Anpassung<br />

vereinbart, erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung erstmals<br />

nach einem Jahr und dann alle drei Jahre jeweils um 10 % des<br />

zuletzt gezahlten Beitrages.<br />

C.1.2.2 Die Erhöhungen erfolgen bis fünf Jahre vor dem<br />

Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger, als bis<br />

<strong>die</strong> versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 50<br />

Jahren erreicht hat<br />

C.1.3<br />

RingBerufsunfähigkeitsPolice – Tarife BV und<br />

BVZ<br />

C.1.3.1 Ist für Ihren Vertrag <strong>die</strong> dynamische Anpassung<br />

vereinbart, erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung erstmals<br />

nach einem Jahr und dann alle drei Jahre bei den<br />

Berufsklassen<br />

– 1N, 2N, 3N, 4N und 5N um jeweils 10 % bzw.<br />

– 1E, 2E, 3E, 4E, 5E und 6N um jeweils 5 %<br />

des zuletzt gezahlten Beitrages.<br />

C.1.3.2 Die Erhöhungen erfolgen bis ein Jahr vor dem Ablauf<br />

der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger, als bis <strong>die</strong><br />

versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 50 Jahren<br />

erreicht hat.<br />

Während der Verlängerungsoption erfolgen keine Anpassungen.<br />

C.1.3.3 Bei einem rechnungsmäßigen Eintrittsalter bis zu<br />

30 Jahren kann bei den Berufsklassen 1N, 2N, 3N, 4N und<br />

5N anstelle der Anpassung gem. Ziffern C.1.3.1 und C.1.3.2<br />

eine jährliche Erhöhung des Beitrags um 10 % des zuletzt<br />

gezahlten Beitrages vereinbart werden. Die Erhöhungen erfolgen<br />

insgesamt höchstens fünfmal, längstens bis ein Jahr<br />

vor dem Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />

C.1.3.4 Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist auf<br />

300 EUR monatlich begrenzt.<br />

C.2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge<br />

und Versicherungsleistungen?<br />

C.2.1 Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen<br />

erfolgen jeweils zum Versicherungsjahrestag **).<br />

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung<br />

über <strong>die</strong> Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der<br />

jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin mittags um<br />

12 Uhr.<br />

Während beitragsfreier Zeiten erfolgen keine Erhö-<br />

C.2.2<br />

hungen.<br />

C.3 Wie erhöhen sich <strong>die</strong> Versicherungsleistungen?<br />

C.3.1 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der<br />

Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />

C.3.2 Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet<br />

sich<br />

– mit den am Erhöhungstermin für planmäßige Erhöhungen<br />

dann jeweils gültigen, aktuellen versicherungsmathematischen<br />

Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterbe- und Wahrscheinlichkeitstafeln,<br />

Kosten), wobei <strong>die</strong>se von den ursprünglichen<br />

Rechnungsgrundlagen abweichen können<br />

DRL 3467 O1NT0751 01.12<br />

DRL 3467 O1NT0751 01.12<br />

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