informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
informationen für die RingPflegeRente - IG BCE Bonusagentur
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Lebensversicherungs-AG<br />
Teil C<br />
Besondere Bedingungen für <strong>die</strong> planmäßige Erhöhung der Beiträge und<br />
Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Pflegerenten-, Risikound<br />
Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen<br />
– <strong>RingPflegeRente</strong> – Tarife PV, PVZ und PVP<br />
– RingRisikoVersicherung – Tarife RUB, RUR und RUN<br />
– RingBerufsunfähigkeitsPolice – Tarife BV und BVZ<br />
C.1 Nach welchem Maßstab erfolgt <strong>die</strong> planmäßige Erhöhung der Beiträge?<br />
C.2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Versicherungsleistungen?<br />
C.3 Wie erhöhen sich <strong>die</strong> Versicherungsleistungen?<br />
C.4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für <strong>die</strong> Erhöhung der Versicherungsleistungen?<br />
C.5 Wann werden Erhöhungen ausgesetzt?<br />
C.1 Nach welchem Maßstab erfolgt <strong>die</strong> planmäßige<br />
Erhöhung der Beiträge?<br />
C.1.1<br />
<strong>RingPflegeRente</strong> – Tarife PV, PVZ und PVP<br />
C.1.1.1 Ist für Ihren Vertrag <strong>die</strong> dynamische Anpassung<br />
vereinbart, erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung jährlich<br />
jeweils um 5 % des zuletzt gezahlten Beitrages.<br />
Jede Beitragserhöhung erfolgt mindestens in der Höhe, <strong>die</strong><br />
einer Beitragsanhebung von 3 EUR monatlich entspricht.<br />
C.1.1.2 Die Erhöhungen erfolgen bis fünf Jahre vor dem<br />
Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger, als bis<br />
<strong>die</strong> versicherte Person das rechnungsmäßige Alter *) von 65<br />
Jahren erreicht hat.<br />
C.1.2<br />
RingRisikoVersicherung – Tarife RUB, RUR<br />
und RUN<br />
C.1.2.1 Ist für Ihren Vertrag <strong>die</strong> dynamische Anpassung<br />
vereinbart, erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung erstmals<br />
nach einem Jahr und dann alle drei Jahre jeweils um 10 % des<br />
zuletzt gezahlten Beitrages.<br />
C.1.2.2 Die Erhöhungen erfolgen bis fünf Jahre vor dem<br />
Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger, als bis<br />
<strong>die</strong> versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 50<br />
Jahren erreicht hat<br />
C.1.3<br />
RingBerufsunfähigkeitsPolice – Tarife BV und<br />
BVZ<br />
C.1.3.1 Ist für Ihren Vertrag <strong>die</strong> dynamische Anpassung<br />
vereinbart, erhöht sich der Beitrag Ihrer Versicherung erstmals<br />
nach einem Jahr und dann alle drei Jahre bei den<br />
Berufsklassen<br />
– 1N, 2N, 3N, 4N und 5N um jeweils 10 % bzw.<br />
– 1E, 2E, 3E, 4E, 5E und 6N um jeweils 5 %<br />
des zuletzt gezahlten Beitrages.<br />
C.1.3.2 Die Erhöhungen erfolgen bis ein Jahr vor dem Ablauf<br />
der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger, als bis <strong>die</strong><br />
versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 50 Jahren<br />
erreicht hat.<br />
Während der Verlängerungsoption erfolgen keine Anpassungen.<br />
C.1.3.3 Bei einem rechnungsmäßigen Eintrittsalter bis zu<br />
30 Jahren kann bei den Berufsklassen 1N, 2N, 3N, 4N und<br />
5N anstelle der Anpassung gem. Ziffern C.1.3.1 und C.1.3.2<br />
eine jährliche Erhöhung des Beitrags um 10 % des zuletzt<br />
gezahlten Beitrages vereinbart werden. Die Erhöhungen erfolgen<br />
insgesamt höchstens fünfmal, längstens bis ein Jahr<br />
vor dem Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />
C.1.3.4 Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist auf<br />
300 EUR monatlich begrenzt.<br />
C.2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge<br />
und Versicherungsleistungen?<br />
C.2.1 Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen<br />
erfolgen jeweils zum Versicherungsjahrestag **).<br />
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung<br />
über <strong>die</strong> Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der<br />
jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin mittags um<br />
12 Uhr.<br />
Während beitragsfreier Zeiten erfolgen keine Erhö-<br />
C.2.2<br />
hungen.<br />
C.3 Wie erhöhen sich <strong>die</strong> Versicherungsleistungen?<br />
C.3.1 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der<br />
Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
C.3.2 Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet<br />
sich<br />
– mit den am Erhöhungstermin für planmäßige Erhöhungen<br />
dann jeweils gültigen, aktuellen versicherungsmathematischen<br />
Rechnungsgrundlagen (Zins, Sterbe- und Wahrscheinlichkeitstafeln,<br />
Kosten), wobei <strong>die</strong>se von den ursprünglichen<br />
Rechnungsgrundlagen abweichen können<br />
DRL 3467 O1NT0751 01.12<br />
DRL 3467 O1NT0751 01.12<br />
30<br />
Seite 1 von 2