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Befugnisse / Rechtsstellung des Integrationsrates - Wir Ennepetaler

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0B<strong>Befugnisse</strong> /<br />

<strong>Rechtsstellung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Integrationsrates</strong><br />

Mitglieder:<br />

Gemäß Ratsbeschluss vom 25.11.2010 (Änderung der Hauptsatzung)<br />

10 Migrantenvertreter<br />

5 Ratsmitglieder<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Integrationsrates</strong> entsprechen weitgehend denen der<br />

Ratsmitglieder<br />

Insbesondere gelten nach § 27 (7) folgende §§ der GO<br />

• § 30 Verschwiegenheitspflicht<br />

• § 31 Ausschließungsgründe (Befangenheit)<br />

• § 32 (2) Treuepflicht<br />

• § 33 Entschädigungen/Verdienstausfall i.V.m. § 45<br />

• § 43 (1) Verpflichtung, Tätigkeit nach Gesetz und freie Ausübung <strong>des</strong><br />

Mandates im Sinne <strong>des</strong> öffentlichen Wohles<br />

• § 45 Sitzungsgeld und Verdienstausfall<br />

Anmerkung: Sitzungsgeld z.Zt. in Rat/Ausschüsse<br />

17,30 € RM, 22,40 € SB<br />

(§ 45 Abs.4 Nr.1gilt nicht, Aufwandsentschädigungen werden nicht<br />

gezahlt)<br />

Vorsitz<br />

§ 27 (7) GO<br />

Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere<br />

Stellvertreter<br />

Geschäftsordnung<br />

§ 27 (7) GO<br />

Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung<br />

Diese sollte angelehnt sein an die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Rates .


Wahlzeit<br />

§ 27 (2) GO<br />

Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit <strong>des</strong> Rates, nach Ablauf der Wahlzeit üben die<br />

bisherigen Mitglieder und Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt eines<br />

neugewählten <strong>Integrationsrates</strong> aus (es sei denn der Rat beschließt, keinen Integrationsrat<br />

mehr zu wählen)<br />

Kompetenzen/Aufgaben<br />

§ 27 (8) GO<br />

• Der Integrationsrat hat als kommunalpolitisches Organ der Migranten die Aufgabe,<br />

die besonderen Belange und Interessen der Migranten in den kommunalpolitischen<br />

Willenbildungsprozess einzubringen, er vertritt also die Belange der <strong>Ennepetaler</strong><br />

Migrantininnen und Migranten gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.<br />

• Der Integrationsrat kann sich aber daneben mit allen Angelegenheiten der Gemeinde<br />

befassen.<br />

• Er ist berechtigt, dem Rat oder einem Ausschuss Anregungen und Stellungnahmen<br />

vorzulegen (z.B. Verbesserungsvorschläge zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-<br />

Wohnungssituation)<br />

• Der Vorsitzende oder ein anderes benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung<br />

dieser Anregungen/Stellungnahmen an diesen Sitzungen teilzunehmen, auf<br />

Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.<br />

• Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat oder einem Ausschuss vorgelegt<br />

werden, Stellung nehmen.<br />

• Eine eigene Entscheidungskompetenz hat der Integrationsrat grundsätzlich nicht<br />

(Beschlussvorschläge müssen über den Rat laufen)<br />

Haushaltsmittel<br />

§ 27 (10) GO<br />

Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur<br />

Verfügung zu stellen (u.a. Personal/Ausstattung Verwaltung)<br />

Noch Fragen ?<br />

Amt <strong>des</strong> Bürgermeisters und <strong>des</strong> Rates<br />

Herr Palomba 02333 / 979-216<br />

Herr Küpper 02333 / 979-282

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