Befugnisse / Rechtsstellung des Integrationsrates - Wir Ennepetaler
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0B<strong>Befugnisse</strong> /<br />
<strong>Rechtsstellung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Integrationsrates</strong><br />
Mitglieder:<br />
Gemäß Ratsbeschluss vom 25.11.2010 (Änderung der Hauptsatzung)<br />
10 Migrantenvertreter<br />
5 Ratsmitglieder<br />
Rechte und Pflichten der Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Integrationsrates</strong> entsprechen weitgehend denen der<br />
Ratsmitglieder<br />
Insbesondere gelten nach § 27 (7) folgende §§ der GO<br />
• § 30 Verschwiegenheitspflicht<br />
• § 31 Ausschließungsgründe (Befangenheit)<br />
• § 32 (2) Treuepflicht<br />
• § 33 Entschädigungen/Verdienstausfall i.V.m. § 45<br />
• § 43 (1) Verpflichtung, Tätigkeit nach Gesetz und freie Ausübung <strong>des</strong><br />
Mandates im Sinne <strong>des</strong> öffentlichen Wohles<br />
• § 45 Sitzungsgeld und Verdienstausfall<br />
Anmerkung: Sitzungsgeld z.Zt. in Rat/Ausschüsse<br />
17,30 € RM, 22,40 € SB<br />
(§ 45 Abs.4 Nr.1gilt nicht, Aufwandsentschädigungen werden nicht<br />
gezahlt)<br />
Vorsitz<br />
§ 27 (7) GO<br />
Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere<br />
Stellvertreter<br />
Geschäftsordnung<br />
§ 27 (7) GO<br />
Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung<br />
Diese sollte angelehnt sein an die Geschäftsordnung <strong>des</strong> Rates .
Wahlzeit<br />
§ 27 (2) GO<br />
Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit <strong>des</strong> Rates, nach Ablauf der Wahlzeit üben die<br />
bisherigen Mitglieder und Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt eines<br />
neugewählten <strong>Integrationsrates</strong> aus (es sei denn der Rat beschließt, keinen Integrationsrat<br />
mehr zu wählen)<br />
Kompetenzen/Aufgaben<br />
§ 27 (8) GO<br />
• Der Integrationsrat hat als kommunalpolitisches Organ der Migranten die Aufgabe,<br />
die besonderen Belange und Interessen der Migranten in den kommunalpolitischen<br />
Willenbildungsprozess einzubringen, er vertritt also die Belange der <strong>Ennepetaler</strong><br />
Migrantininnen und Migranten gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.<br />
• Der Integrationsrat kann sich aber daneben mit allen Angelegenheiten der Gemeinde<br />
befassen.<br />
• Er ist berechtigt, dem Rat oder einem Ausschuss Anregungen und Stellungnahmen<br />
vorzulegen (z.B. Verbesserungsvorschläge zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-<br />
Wohnungssituation)<br />
• Der Vorsitzende oder ein anderes benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung<br />
dieser Anregungen/Stellungnahmen an diesen Sitzungen teilzunehmen, auf<br />
Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.<br />
• Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat oder einem Ausschuss vorgelegt<br />
werden, Stellung nehmen.<br />
• Eine eigene Entscheidungskompetenz hat der Integrationsrat grundsätzlich nicht<br />
(Beschlussvorschläge müssen über den Rat laufen)<br />
Haushaltsmittel<br />
§ 27 (10) GO<br />
Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur<br />
Verfügung zu stellen (u.a. Personal/Ausstattung Verwaltung)<br />
Noch Fragen ?<br />
Amt <strong>des</strong> Bürgermeisters und <strong>des</strong> Rates<br />
Herr Palomba 02333 / 979-216<br />
Herr Küpper 02333 / 979-282