SMART PHOTO DIGEST
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PRESSE- & KUNSTFREIHEIT<br />
IN GEFAHR<br />
(red) Der Fotografenverband hat den Abgeordneten<br />
des Deutschen Bundestages seine<br />
Bedenken im Zusammenhang mit der Änderung<br />
von § 201 a StGB mitgeteilt.<br />
Der sieht in Zukunft vor, den zu bestrafen,<br />
„der unbefugt von einer anderen Person eine<br />
Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen<br />
der abgebildeten Person erheblich zu schaden,<br />
oder unbefugt eine Bildaufnahme von<br />
einer unbekleideten anderen Person herstellt<br />
oder überträgt“.<br />
Freelens sieht in dieser Änderung eine partielle<br />
Abschaffung der Presse- und Kunstfreiheit.<br />
Denn nach dem Gesetzentwurf wird bereits<br />
die Herstellung – also die Aufnahme und nicht<br />
erst die Verbreitung – unter Strafe gestellt.<br />
Aber welche Fotos können den darauf Abgebildeten<br />
überhaupt schaden? Zu ihnen zählen<br />
auf jeden Fall auch solche, die z.B. einen<br />
Schuldirektor als Teilnehmer einer Neonazi-<br />
Demonstration zeigen.<br />
Außerdem können Fotografierte bereits dann<br />
die Polizei rufen, wenn sie befürchten unvorteilhaft<br />
auszusehen. Deshalb rechnet Freelens<br />
mit einer Flut von Strafanzeigen, die die Gerichte<br />
auf Jahre beschäftigen wird. Probleme<br />
wird es voraussichtlich auch beim Fotografieren<br />
von Kindern und Jugendlichen geben<br />
– selbst für Privatpersonen, die ihre Kinder<br />
ablichten. Auch sie geraten durch das neue<br />
Gesetz unter Generalverdacht, da durch viel<br />
schlechte Fantasie aus unverfänglichen Fotos<br />
Bilder gemacht werden, die den Missbrauch<br />
von Kindern suggerieren können – so die Meinung<br />
des Verbandes.<br />
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VISUELL 4_2014<br />
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