03.11.2012 Aufrufe

Jahrgang 12 Nr. 19 Datum 24.08.2005 - Hilden

Jahrgang 12 Nr. 19 Datum 24.08.2005 - Hilden

Jahrgang 12 Nr. 19 Datum 24.08.2005 - Hilden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsblatt der Stadt <strong>Hilden</strong> Nummer <strong>19</strong>/05 – Seite 2<br />

******************************************<br />

SITZUNGSTERMINE 2005<br />

Jugendparlament 15.<br />

*Einbringung Haushalt<br />

Bei Interesse an den Tagesordnungen, können diese beim Bürgermeisterbüro unter<br />

�. 0 21 03/ 72-106 oder Email: carola.schiller@hilden.de angefordert werden.<br />

Die Tagesordnungen werden dann - entweder einmalig oder aber auch auf Wunsch regelmäßig - kostenlos zugesandt.<br />

****************************************<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HILDEN<br />

Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.<br />

Rat 28. 09. 14.*<br />

Haupt- und Finanzausschuss 31. 23.<br />

Rechnungsprüfungsausschuss 26. 14.<br />

Personalausschuss 05.<br />

Wirtsch.-u. Wohnungsbauförderungsaussch. 14. <strong>12</strong>.<br />

Stadtentwicklungsausschuss 07. <strong>19</strong>. 30.<br />

Ausschuss für Schule, Sport und Soziales 07.<br />

Kulturausschuss 17.<br />

Paten- und Partnerschaftsausschuss <strong>19</strong>.<br />

Jugendhilfeausschuss 01.<br />

Integrationsbeirat 08. 24.<br />

Kinderparlament 06.<br />

1. Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die<br />

Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages für die Stadt <strong>Hilden</strong> liegt in der Zeit vom<br />

29.08.2005 bis 02.09.2005 während der Dienststunden<br />

Mo von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />

Di von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />

Mi von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />

Do von 8:00 bis <strong>19</strong>:00 Uhr<br />

Fr von 8:00 bis <strong>12</strong>:00 Uhr<br />

im Rathaus der Stadt <strong>Hilden</strong>, Am Rathaus 1, Zimmer 100, 40721 <strong>Hilden</strong> zu jedermanns Einsicht aus. Das<br />

Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät<br />

möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens<br />

am 02.09.2005 bis <strong>12</strong>:00 Uhr, bei der Stadt <strong>Hilden</strong> Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 28.08.2005 eine<br />

Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das<br />

Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen<br />

Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlkreises (Wahlkreis 105 – Mettmann I) oder<br />

durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />

nach § 16 Abs. 3 Bundeswahlordnung (bis zum 28.08.2005), oder<br />

die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung (bis zum<br />

02.09.2005) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Abs. 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!