Jahrgang 12 Nr. 19 Datum 24.08.2005 - Hilden
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Amtsblatt der Stadt <strong>Hilden</strong> Nummer <strong>19</strong>/05 – Seite 2<br />
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SITZUNGSTERMINE 2005<br />
Jugendparlament 15.<br />
*Einbringung Haushalt<br />
Bei Interesse an den Tagesordnungen, können diese beim Bürgermeisterbüro unter<br />
�. 0 21 03/ 72-106 oder Email: carola.schiller@hilden.de angefordert werden.<br />
Die Tagesordnungen werden dann - entweder einmalig oder aber auch auf Wunsch regelmäßig - kostenlos zugesandt.<br />
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HILDEN<br />
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.<br />
Rat 28. 09. 14.*<br />
Haupt- und Finanzausschuss 31. 23.<br />
Rechnungsprüfungsausschuss 26. 14.<br />
Personalausschuss 05.<br />
Wirtsch.-u. Wohnungsbauförderungsaussch. 14. <strong>12</strong>.<br />
Stadtentwicklungsausschuss 07. <strong>19</strong>. 30.<br />
Ausschuss für Schule, Sport und Soziales 07.<br />
Kulturausschuss 17.<br />
Paten- und Partnerschaftsausschuss <strong>19</strong>.<br />
Jugendhilfeausschuss 01.<br />
Integrationsbeirat 08. 24.<br />
Kinderparlament 06.<br />
1. Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die<br />
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005<br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages für die Stadt <strong>Hilden</strong> liegt in der Zeit vom<br />
29.08.2005 bis 02.09.2005 während der Dienststunden<br />
Mo von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />
Di von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />
Mi von 8:00 bis 16:00 Uhr<br />
Do von 8:00 bis <strong>19</strong>:00 Uhr<br />
Fr von 8:00 bis <strong>12</strong>:00 Uhr<br />
im Rathaus der Stadt <strong>Hilden</strong>, Am Rathaus 1, Zimmer 100, 40721 <strong>Hilden</strong> zu jedermanns Einsicht aus. Das<br />
Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät<br />
möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens<br />
am 02.09.2005 bis <strong>12</strong>:00 Uhr, bei der Stadt <strong>Hilden</strong> Einspruch einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 28.08.2005 eine<br />
Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das<br />
Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen<br />
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl<br />
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlkreises (Wahlkreis 105 – Mettmann I) oder<br />
durch Briefwahl teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />
nach § 16 Abs. 3 Bundeswahlordnung (bis zum 28.08.2005), oder<br />
die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung (bis zum<br />
02.09.2005) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Abs. 3