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Tätigkeitsschlüssel - Meldeverfahren zur Sozialversicherung

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2.2 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss – Stelle 6<br />

Angaben <strong>zur</strong> Tätigkeit<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Höchster allgemeinbildender<br />

Schulabschluss<br />

Der höchste allgemeinbildende Schulabschluss des Beschäftigten, für den die Meldung erstattet<br />

wird, ist maßgebend.<br />

Der Schulabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu sehen.<br />

Für die Auswahl der Schlüsselzahl für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss<br />

ist es unerheblich, ob für die Tätigkeit üblicherweise ein anderer Schulabschluss<br />

vorgesehen ist.<br />

Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden.<br />

Schlüssel-Übersicht:<br />

Schlüsselzahl<br />

Ohne Schulabschluss 1<br />

Haupt-/Volksschulabschluss 2<br />

Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 3<br />

Abitur/Fachabitur 4<br />

Abschluss unbekannt 9<br />

Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“<br />

unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > <strong>Sozialversicherung</strong> > Schlüsselverzeichnis > Schlüsselverzeichnis<br />

2010 ermittelt werden:<br />

http://bns-ts.arbeitsagentur.de/<br />

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