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Änderungen bei eingetragenen Vereinen und deren Anmeldung

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Notar Keith, Chemnitz, CHE-06 – Merkblatt für eingetragene Vereine – Veränderungen<br />

Mb_verein_aenderung_eingetragener_verein.doc<br />

Merkblatt für eingetragene Vereine<br />

1 Zur Eintragung in das Vereinsregister sind anzumelden:<br />

1.1 jede Änderung des Vorstandes unter Vorlage einer Abschrift des Wahlprotokolls bzw. der<br />

Nachweise der Veränderung (Niederlegung, Tod, Austritt)<br />

1.2 jede Satzungsänderung unter Vorlage einer Abschrift des Protokolls <strong>und</strong> (am besten<br />

dazu des alten <strong>und</strong>) des neuen vollständigen Wortlautes der Satzung; Änderungen der<br />

Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister, § 71 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), - bis zur Eintragung gilt die „Alte Satzung“ weiter;<br />

1.3 die Auflösung des Vereins <strong>und</strong> sein späteres Erlöschen. Die Auflösung des Vereins<br />

<strong>und</strong> die Liquidatoren hat der Vorstand zur Eintragung anzumelden. Wurde der Verein<br />

durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst, ist der <strong>Anmeldung</strong> eine Abschrift<br />

des Auflösungsbeschlusses <strong>bei</strong>zufügen.<br />

2 Sofortige Vornahme der vorgeschriebenen <strong>Anmeldung</strong>en<br />

Die vorgeschriebenen <strong>Anmeldung</strong>en haben sofort zu erfolgen. Das Amtsgericht kann<br />

die Mitglieder des Vorstandes durch Festsetzung von Zwangsgeld zur <strong>Anmeldung</strong><br />

anhalten.<br />

3 Form der <strong>Anmeldung</strong><br />

<strong>Anmeldung</strong>en zum Vereinsregister sind vom Vorstand gemäß § 26 BGB, d.h. von<br />

den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern in erforderlicher Zahl in notariell<br />

oder ortsgerichtlich beglaubigter Form vorzunehmen. Unterscheiden Sie den<br />

vereinsinternen Vorstand <strong>und</strong> den Vorstand nach § 26 BGB. Letzteres sind die<br />

Personen, die für den Verein unterschreiben.<br />

4 Form <strong>und</strong> Inhalt des Protokolls<br />

Das Protokolle soll möglichst kurz <strong>und</strong> übersichtlich sein. Es kann auch eine<br />

Protokollabschrift für das Gericht „Im Auszug“ nur mit den Tagesordnungspunkten, die zu<br />

den <strong>Anmeldung</strong>en führen, gefertigt werden. Es (der Auszug) muss enthalten<br />

4.1 - den Ort <strong>und</strong> den Tag der Versammlung,<br />

- die Bezeichnung des Versammlungsleiters <strong>und</strong> des Schriftführers,<br />

- die Zahl der erschienenen Mitglieder,<br />

- die Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Versammlung,<br />

- die Tagesordnung mit der Angabe, ob sie <strong>bei</strong> der Einberufung der Versammlung mit<br />

angekündigt war, (So ist <strong>bei</strong> Satzungsänderungen anzukündigen: "Änderung der §§ ...<br />

der Satzung" oder <strong>bei</strong> Neufassung: "Änderung oder Neufassung der Satzung".<br />

Ankündigungen wie "Satzungsänderung", "Anträge" oder "Sonstiges" reichen<br />

nicht aus, um eine Satzungsänderung wirksam zu beschließen)<br />

- die Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung, falls die Satzung<br />

diesbezügliche Bestimmungen enthält.<br />

4.2 Die gestellten Anträge sowie die gefassten Beschlüsse <strong>und</strong> die Wahlen.


Notar Keith, Chemnitz, CHE-06 – Merkblatt für eingetragene Vereine – Veränderungen<br />

Da<strong>bei</strong> ist jedes Mal das Abstimmungsergebnis zahlenmäßig genau anzugeben<br />

(Wendungen wie "mit großer Mehrheit", "fast einstimmig" usw. sind unbedingt zu<br />

vermeiden).<br />

4.3 Die neu gewählten Vorstandsmitglieder sind nach Vor- <strong>und</strong> Familiennamen, Geburtstag<br />

<strong>und</strong> Wohnort zu bezeichnen (Datenblatt „Personaldaten“ von der Webseite des Notars<br />

verwenden). Achten Sie darauf, dass die in der Satzung verwendeten Bezeichnungen für<br />

die einzelnen Vorstandsmitglieder (Präsident, 1. Vorsitzender, Kassenwart,<br />

stellvertretender Schriftführer, Schatzmeister, Jungendwart, et.c.) in den Beschlüssen<br />

exakt abgebildet werden. Es muss außerdem ersichtlich sein, dass die gewählte<br />

Person die Wahl angenommen hat. (Hinweis: Ist die gewählte Person nicht anwesend,<br />

kann er vor der Versammlung ein Schreiben an den Verein richten, dass er im Falle der<br />

Wahl diese annehmen werde; sonst ist eine entsprechende Erklärung im Nachgang<br />

erforderlich.) Scheiden Mitglieder durch Abwahl oder Abberufung aus einer bestimmten<br />

Funktion oder gänzlich aus dem Vorstand aus, ist das zu Protokoll zu nehmen <strong>und</strong><br />

anzumelden. Ausscheiden <strong>und</strong> Neuwahl liegt auch <strong>bei</strong> Wechsel von Positionen innerhalb<br />

des Vorstandes nach § 26 BGB vor!<br />

Bei Satzungsänderungen ist der ordnungsgemäß beschlossene Wortlaut anzugeben.<br />

Wird der Wortlaut der beschlossenen Satzungsänderung nicht in das Protokoll selbst<br />

aufgenommen, dann sollte im Protokoll vermerkt werden, dass sich der Wortlaut der<br />

beschlossenen Satzungsänderung aus einer Anlage zum Protokoll ergibt. Diese<br />

Anlage sollte als "Anlage zum Protokoll der Mitgliederversammlung vom ...."<br />

überschrieben <strong>und</strong> wie das Protokoll selbst unterschrieben sein. Die Anlage muss als<br />

zum Protokoll gehörig erkennbar sein;<br />

4.4 die Unterschriften derjenigen Personen, die nach der Satzung die Protokolle der<br />

Mitgliederversammlung zu unterzeichnen haben, ansonsten des von der Versammlung<br />

bestimmten Protokollführers.<br />

Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist als Anhang zum Protokoll zu nehmen.<br />

Bei Satzungsänderung muss die Einladung auch die Ankündigung einer<br />

Satzungsänderung <strong>bei</strong>nhalten. Hier<strong>bei</strong> sind – am besten synoptisch – die alte <strong>und</strong> die<br />

neu vorgeschlagene Fassung der jeweiligen Satzungsbestimmung gegenüberzustellen,<br />

worüber abgestimmt werden soll. (Hinweis: Die Versammlung kann, wenn die<br />

vorgeschlagene Formulierung nicht die Mehrheit bekommt, auch eine andere<br />

Formulierung in diesem Punkt beschließen. Ist aber <strong>bei</strong>spielsweise nur die<br />

Beschlussfassung über die Sitzverlegung angekündigt, kann über die Neufassung des<br />

Paragraphen über den Vorstand nicht beschlossen werden!)<br />

5 Protokollabschriften<br />

Einzureichende Protokollabschriften müssen wörtlich mit der Urschrift<br />

übereinstimmen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.<br />

Hinweis: Nutzen Sie das Personaldatenblatt <strong>und</strong> das Einladungs- <strong>und</strong> das Protokollmuster, das<br />

auf dieser Webseite angeboten wird, zumindest zum Abgleich, ob Sie an alles gedacht haben.<br />

Der Notar hilft Ihnen gern, ist aber nicht der Vereinsverwalter!

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