Richtlinie Elektroanlagen
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ETH-Zürich <strong>Richtlinie</strong>n <strong>Elektroanlagen</strong> 22/25<br />
7.2.3 Sicherungslisten<br />
Alle Verteilungen sind mit einer entsprechenden „Sicherungsliste“ auszurüsten. Im Schema wird auf die<br />
Angabe des Klartextes verzichtet, sofern eine Direktverbindung von Überstromunterbrechern nach<br />
Klemmen erfolgt.<br />
Die "Sicherungslisten" sind immer auf dem EDV-System der ETH zu erfassen. Vorlagen für Import<br />
kann bei Fachstelle Elektro bezogen werden.<br />
7.2.4 Werkstattzeichnungen<br />
Alle Dispositionszeichnungen und Schemas sind, bevor sie für die Fabrikation freigegeben werden, dem<br />
Elektroplaner zur Prüfung vorzulegen.<br />
Trotz dieser Kontrolle und Genehmigung bleibt der SGK-Hersteller für seine Lieferung voll verantwortlich.<br />
Allfällige Kosten die durch den notwendigen Umbau von zu früh aufgebauten Anlagen entstehen gehen<br />
vollumfänglich zu Lasten der ausführenden Unternehmung.<br />
7.3 Kontrollen, Abnahmen<br />
7.3.1 Kontrollen durch die Fachbauleitung<br />
Bei grösseren Anlagen können Werkabnahmen beim Hersteller stattfinden. Der Zeitpunkt der Kontrollen<br />
wird von Fall zu Fall festgelegt.<br />
2010_01_RL_<strong>Elektroanlagen</strong> V 2010-01