Report 12-11.indd - Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstrasse
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Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 1 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
AMTSBLATT<br />
<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße-<strong>Report</strong><br />
Der Geltungsbereich umfaßt die Mitgliedsgemeinden: Kromsdorf / OT Denstedt • Liebstedt / OT Goldbach • Mattstedt •<br />
Niederreißen • Niederroßla • Nirmsdorf • Oberreißen • Oßmannstedt / OT Ulrichshalben • Pfi ffelbach / OT Wersdorf • Willerstedt<br />
amtlicher Teil / nichtamtlicher Teil / Anzeigenteil Das nächste Amtsblatt erscheint am: 14.01.20<strong>12</strong><br />
19. Jahrgang Redaktionsschluß: 09.01.20<strong>12</strong><br />
amtlicher Teil<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
VG-Geschäftsstelle: Willerstedter Straße 1, 99510 Pfi ffelbach<br />
Öffnungszeiten: Montag + Mittwoch geschlossen<br />
Tel.: (03 64 62) 954-0 (Zentrale)<br />
Dienstag 9 - <strong>12</strong> Uhr<br />
Fax: (03 64 62) 954-29<br />
Donnerstag 9 - <strong>12</strong> Uhr u. 14 - 18 Uhr<br />
E-Mail: info@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
Freitag 9 - 11.30 Uhr<br />
Internet: www.vg-ilmtal-weinstrasse.de Sprechstunde Gemeinschaftsvorsitzender: nach Vereinbarung über Tel. (03 64 62) 954-10<br />
Information des Gemeinschaftsvorsitzenden<br />
Weihnachtszeit<br />
Ganz leise sacht, senkt sich hernieder<br />
Ein weißer Flor auf diese Welt<br />
Bringt uns den Frost des Winters wieder<br />
Zu dem sich bald der Schnee gesellt.<br />
Von neuem, alle Jahre wieder<br />
Sind Menschenherzen längst bereit<br />
Sie singen fröhlich Weihnachtslieder<br />
Freu'n sich schon auf die heil'ge Zeit.<br />
Dann kommt der Tag an welchem steht<br />
Der Tannenbaum im Zimmer<br />
Von süßem Weihnachtsduft umweht<br />
gehüllt in Kerzenschimmer.<br />
Dies ist die Nacht des Heilg'en Christ<br />
Wir wollen ihn heut loben<br />
Dass er das Licht der Welt gebracht<br />
Von seinem Vater droben.<br />
Emilia<br />
Ob über oder unter Null, ob es regnet oder schneit,<br />
besonders schön und wundervoll sei Eure Weihnachtszeit!<br />
Wir wollen euch wünschen zum Heiligen Feste<br />
vom Schönen das Schönste, vom Guten das Beste!<br />
Gedanken zum Jahreswechsel<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
jedes Jahr das gleiche Spiel.<br />
Immer im Dezember, mit Beginn der Adventszeit, beginnt das große Grübeln.<br />
Ist schon wieder ein Jahr vorbei? Was hat es mir persönlich gebracht? Hätte<br />
ich es anders machen sollen? Was kann ich in Zukunft besser machen?<br />
Viele Fragen, die mit Sicherheit jeder für sich anders beantwortet und damit<br />
mehr oder weniger zufrieden in die Zeit bis zum Jahreswechsel und weiter<br />
in die Zukunft schaut.<br />
Vieles, aber längst nicht alles, kann man selbst beeinflussen.<br />
Ich kann mir nicht aussuchen gesund oder krank zu sein, ich kann nur<br />
bedingt beeinflussen arm oder reich zu sein, ich kann aber sehr wohl für<br />
mich entscheiden ob ich zufrieden oder unzufrieden bin. Wir sollten generell<br />
zufriedener in die Zukunft schauen und nicht unbedingt immer mindestens<br />
das Gleiche wollen, was unser Nachbar schon hat.<br />
Leicht gesagt, ich weiß!!<br />
Wie kann man diese Feststellungen auf die Kommunalpolitik übertragen?<br />
Die Zeiten sind vorbei in denen jede auch noch so kleine Gemeinde auf<br />
Dauer für sich handeln und entscheiden kann. Was nützt mir denn eine<br />
Eigenständigkeit, wenn ich kein Geld mehr habe über das ich verfügen kann.<br />
Der Entscheidungsrahmen von Bürgermeister und Gemeinderat beschränkt<br />
sich zunehmend auf ein Maß, dass der Bedeutung der Ämter nicht entspricht.<br />
Nördliches<br />
Weimarer Land<br />
Hier ist die Gemeindegröße nicht unbedingt der Maßstab. Betrachtet man<br />
unsere <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>, stellt man fest, dass es gerade die kleinen<br />
Gemeinden sind denen es noch relativ gut geht. Und das, obwohl die<br />
Einnahmen zum größten Teil einwohnerbezogen errechnet und zugewiesen<br />
werden. Ob dies auf Dauer so bleibt, wird schon die Haushaltsplanung des<br />
Jahres 20<strong>12</strong> zeigen. Eine negative Tendenz ist deutlich erkennbar.<br />
Die Entwicklung der Gemeindestrukturen wird sich in Richtung größerer und<br />
damit effizienterer Einheiten bewegen müssen. Fraglich ist eigentlich nur<br />
bis wann man sich Zeit lassen kann. Irgendwann ist die Freiwilligkeitsphase<br />
vorbei und dann weiß niemand wie der Gesetzgeber die Region neu ordnet.<br />
Aber wir sind ja auf einem guten Weg. Nachdem nun auch der Gemeinderat von<br />
Pfiffelbach einen sogar einstimmigen Beschluss zur Bildung einer Landgemeinde<br />
als Willenserklärung gefasst hat, sind die rechtlichen Bedingungen der<br />
doppelten Mehrheit zur Umwandlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> gegeben.<br />
Acht der insgesamt zehn Mitgliedsgemeinden haben damit entsprechende<br />
Willensbekundungen abgegeben. In diesen Gemeinden wohnten zum Stichtag<br />
(31.<strong>12</strong>.2010) 3411 Einwohner, was der Mehrheit der Einwohner der VGem<br />
entspricht. Rein rechtlich wäre damit die Umwandlung in eine Landgemeinde<br />
möglich. Wirtschaftlich ist allerdings eine solche Größenordnung nicht. Im<br />
Zuge der weiteren Schritte in Vorbereitung der Umwandlung sollte deshalb<br />
unbedingt in den noch unentschlossenen Gemeinden Oßmannstedt und<br />
Kromsdorf weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden.<br />
An dieser Stelle kann ich nur das Gesagte vom letzten Jahr wiederholen und<br />
damit bekräftigen:<br />
Helfen Sie mit, dass unsere Gemeinden mit ihren Einrichtungen auch künftig<br />
attraktiv bleiben und wir stolz darauf sind, Bürger dieser Gemeinden zu sein.<br />
Herzlichen Dank all jenen, die in ihren Gemeinden in den unterschiedlichsten<br />
Bereichen ehrenamtlich tätig sind. Wir alle brauchen diese persönliche<br />
Bereitschaft sich einzubringen.<br />
Jeder hilft schon mit indem er die Regelungen des Ortsrechtes strikt einhält und<br />
beiläufig mit darauf achtet, dass Zuwiderhandlungen verfolgt werden können.<br />
Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
und der Gemeinden. Ohne deren Einsatzbereitschaft wäre<br />
ein geordnetes Leben in unseren Gemeinden nicht möglich. Der allgemeine<br />
Zwang zur sparsamsten Mittelverwendung ist auch hier erkennbar und führt<br />
in der Regel zu großen Belastungen der Mitarbeiter.<br />
Ich wünschen Ihnen auch im Namen der Verantwortlichen unserer<br />
Gemeinden und natürlich unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine<br />
gesegnete Advents- und Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr.<br />
Jürgen Rammelt<br />
Gemeinschaftsvorsitzender
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 2 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
2. Gemeinschaftsversammlung am 28.11.2011<br />
Am 28.11.2011 fand die turnusmäßige Gemeinschaftsversammlung der<br />
VG <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße statt. Die geladenen Mitglieder waren vollzählig anwesend.<br />
Herr Ulrich Müller konnte als ehemaliger Gemeinschaftsvorsitzender<br />
als einziger Gast begrüßt werden.<br />
Die Tagesordnung wurde unverändert bestätigt und umgesetzt.<br />
Nachdem die Jahresrechnung 2010 einstimmig festgestellt war, wurden die<br />
beiden für dieses Jahr verantwortlichen Gemeinschaftsvorsitzenden entlastet.<br />
Die nun entgültige Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde nach<br />
Darstellung des Inhalts und des Prüfberichtes beschlossen und damit für<br />
verbindlich erklärt.<br />
Die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes wurde umfänglich<br />
erläutert und diskutiert. Im Vergleich zum letzten Jahr steigen die Ausgaben,<br />
vor allem im Personalbereich, weiter an und die relevanten Einwohnerzahlen<br />
sinken. Deshalb musste, trotz einer weiteren Entnahme aus<br />
der allgemeinen Rücklage in Höhe von 54.535,- Euro, die VG-Umlage im<br />
Durchschnitt um 7,10 Euro pro Einwohner auf dann 90,82 Euro angehoben<br />
werden. Trotzdem liegt unsere VGem damit im Vergleich immer noch in der<br />
Spitzengruppe der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>en in Thüringen.<br />
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 7-2-11<br />
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt,<br />
die Niederschrift der 1. Gemeinschaftsversammlung vom 22.11.2010 wird<br />
in der vorliegenden Fassung genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Beschluss-Nr. 8-2-11<br />
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Feststellung der Jahresrechnung<br />
und die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 80<br />
Abs. 3 ThürKO i.v.m. § 36 Abs. 1 ThürKGG für das Haushaltsjahr 2010.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr.9-2-11<br />
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt:<br />
1. Feststellung der Eröffnungsbilanz<br />
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Weimarer Land zur Prüfung der<br />
„Eröffnungsbilanz der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong> zum 01.01.2011“ wird zur<br />
Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gemäß<br />
§ 25 Abs. 1ThürKDG die Feststellung des geprüften Entwurfs der „Eröffnungsbilanz<br />
der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong> zum 01.01.2011“ in der Fassung<br />
vom 15.11.2011.<br />
2. Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden<br />
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gemäß § 25 Abs. 1 ThürKDG<br />
die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden bezüglich der Aufstellung<br />
der Eröffnungsbilanz der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong> zum 01.01.2011.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 10-2-11<br />
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gemäß § 8 Abs. 1 ThürKDG<br />
den vorliegenden Entwurf einer Satzung „Haushaltssatzung einschließlich<br />
Haushaltsplan der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße für das<br />
Haushaltsjahr 20<strong>12</strong>“ als Satzung.<br />
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist<br />
Bestandteil des Beschlusses<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
J. Rammelt<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Die Gemeinschaftsversammlung hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong> wird<br />
1. im Ergebnisplan<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzplan<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 759.100 €<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 813.635 €<br />
Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen - 54.535 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 0 €<br />
das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen<br />
Finanzausgleich und vor Veränderung der Rücklage auf - 54.535 €<br />
die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 0 €<br />
die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 0 €<br />
die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf 0 €<br />
die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf 54.535 €<br />
die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf 0 €<br />
die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf 0 €<br />
das Jahresergebnis auf 0 €<br />
2. im Finanzplan<br />
Haushaltssatzung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße“<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong><br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf 758.075 €<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 790.150 €<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 32.075 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - 32.075 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.005 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 27.005 €
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 3 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 59.080 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 59.080 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf 0 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmittel auf 0 €<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln 0 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 817.155 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 817.155 €<br />
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 0 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite<br />
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf <strong>12</strong>0.000 Euro<br />
§ 5 Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen<br />
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 6 Umlagesätze<br />
Die Umlage für die Mitgliedsgemeinden wird auf 14,183 % der Umlagegrundlagen (§ 28 Abs. 3 ThürFAG) festgesetzt.<br />
Für die Gemeinden Oberreißen, Niederreißen, Willerstedt und Nirmsdorf wird für die übertragenen Aufgaben der Feuerwehr im Rahmen der<br />
Zweckvereinbarung eine Umlage in Höhe von 19,265 €/Ew erhoben.<br />
§ 7 Stellenplan<br />
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt <strong>12</strong>,075 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />
§ 8 Eigenkapital<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum<br />
31.<strong>12</strong>. des Haushaltsvorjahres 210.485 €<br />
31.<strong>12</strong>. des Haushaltsjahres 160.538 €<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 20<strong>12</strong> in Kraft.<br />
Pfiffelbach, den ................... ( Siegel ) .................................................<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong> angezeigt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige<br />
Teile. Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zu den amtlichen Öffnungszeiten in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße“ Zimmer 103 eingesehen werden.<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können<br />
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.<br />
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />
Pfiffelbach, den ....................................................<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Erscheinungsdaten Amtsblatt 20<strong>12</strong><br />
der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße<br />
Nachfolgend aufgeführt die Termine zum Redaktionsschluss<br />
(i. d. R. der erste Montag im Monat, welcher Werktag ist, um 16 Uhr)<br />
und Erscheinungstag (der darauffolgende Samstag) des Amtsblatt für<br />
das Jahr 20<strong>12</strong>:<br />
Monat Redaktionsschluss Erscheinungsdatum<br />
Januar 09.01.20<strong>12</strong> 14.01.20<strong>12</strong><br />
Februar 06.02.20<strong>12</strong> 11.02.20<strong>12</strong><br />
März 05.03.20<strong>12</strong> 10.03.20<strong>12</strong><br />
April 02.04.20<strong>12</strong> 07.04.20<strong>12</strong><br />
Mai 07.05.20<strong>12</strong> <strong>12</strong>.05.20<strong>12</strong><br />
Juni 04.06.20<strong>12</strong> 09.06.20<strong>12</strong><br />
Juli 02.07.20<strong>12</strong> 07.07.20<strong>12</strong><br />
August 06.08.20<strong>12</strong> 11.08.20<strong>12</strong><br />
September 03.09.20<strong>12</strong> 08.09.20<strong>12</strong><br />
Oktober 08.10.20<strong>12</strong> 13.10.20<strong>12</strong><br />
November 05.11.20<strong>12</strong> 10.11.20<strong>12</strong><br />
Dezember 03.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong> 08.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong><br />
Änderungen sind vorbehalten!<br />
Bitte lassen Sie uns die Artikel per Email an berger@vgem-ilmtal-weinstrasse.de oder in Form<br />
eines Datenträgers (Diskette, CD-Rom, USB-Stick) zu kommen.<br />
J. Berger, SB’in Bau- und Ordnungsamt<br />
Informationen Bau- u. Ordnungsamt<br />
- Bau- u. Ordnungsamtsleiter Tel. (03 64 62) 954-<strong>12</strong><br />
funk@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Ordnungsamt Tel. (03 64 62) 954-13<br />
woerpel@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Hauptamt / Sekretariat / Sitzungsvorbereitung<br />
Tel. (03 64 62) 954-10<br />
vetter@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Bauamt / Straßenausbau Tel. (03 64 62) 954-17<br />
ehrenreich@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Einwohnermeldeamt Tel. (03 64 62) 954-28<br />
rinne@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Personalamt Tel. (03 64 62) 954-15<br />
berger@vgem-ilmtal-weinstrasse.de
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 4 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung<br />
vor Tiergefahren (ThürTierGefG)<br />
Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22.<br />
Juni 2001 (GVBI. S. 93) tritt am 1. September 2011 in Kraft.<br />
Das Innenministerium hat aus diesem Anlass einen Fragen-Antworten Katalog<br />
(frequently asked questions, kurz:FAQ) erarbeitet, der typische Fragestellungen,<br />
insbesondere von Hundehaltern, aufgreift und die entsprechenden Antworten<br />
hierzu enthält.<br />
Der Gesetzestext und der FAQ-Katalog stehen Ihnen im Internet<br />
- auf der Homepage des Thüringer Innenministeriums unter<br />
http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/ und<br />
- auf der Homepage der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße unter<br />
http://www.vg-ilmtal-weinstrasse.de zur Verfügung.<br />
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:<br />
1. Chip-Pfl icht für alle Hunde<br />
§ 2 Abs. 4 Satz 1 ThürTierGefG sieht vor, dass nunmehr alle Hunde „gechippt“<br />
werden müssen. Verpfl ichtet ist der Halter des Hundes.<br />
Der Halter hat die Kosten zu tragen.<br />
Anforderungen an den Mikrochip (Transponder):<br />
· Der Mikrochip muss der Codestruktur und dem Informationsgehalt nach dem<br />
Standard ISO 11784: 1996 (E) „Radio-Frequency Identifi kation of Animals -<br />
Code Structure“ 1 entsprechen.<br />
· Die im Transponder festgelegte Information muss einmalig und darf nach<br />
Herstellung nicht veränderbar sein.<br />
· Der Transponder muss ferner den im Standard ISO 11785: 1996 (E) “Radio-<br />
Frequency Identifi kation of Animals - Technical Concept“ festgelegten<br />
technischen Anforderungen entsprechen.<br />
Bitte fragen Sie gegebenenfalls Ihren Tierarzt, ob der Ihrem Hund implantierte<br />
Chip diesen Anforderungen genügt.<br />
Bei welcher Behörde und bis wann muss ich die Chipdaten anzeigen?<br />
Bei der Gemeinde, der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> oder bei der erfüllenden<br />
Gemeinde, in der der Halter des Hundes seinen Wohnsitz hat (vgl. § 2 Abs. 4<br />
Satz 2, § 15 Abs. 1 ThürTierGefG). Zur Anzeige der Chipdaten reicht in der Regel<br />
auch die Vorlage eines aktuellen EU-Heimtierauswei ses aus.<br />
§ 16 Abs. 3 ThürTierGefG sieht vor, dass das „Chippen“ des Hundes der<br />
zuständigen Behörde innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des<br />
Gesetzes nachzuweisen ist. Das Gesetz tritt am 1. September 2011 in Kraft, so<br />
dass der Nachweis bis zum 1. März 20<strong>12</strong> erbracht sein muss.<br />
2. Haftpfl ichtversicherung für alle Hunde<br />
§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG sieht vor, dass nunmehr der Halter jedes Hundes<br />
verpfl ichtet ist, eine Haftpfl ichtversicherung abzuschließen mit einer Mindestversicherungssumme<br />
in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und in Höhe<br />
von 250.000 € für sonstige Schäden.<br />
Bei welcher Behörde und bis wann muss ich die Haftpfl ichtversicherung<br />
anzeigen?<br />
Bei der zuständigen Gemeinde, <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> oder erfüllenden<br />
Gemeinde. Am Besten, sie legen der Behörde einfach das Original oder eine<br />
Abschrift des Versicherungs vertrags vor.<br />
Der Abschluss einer Haftpfl ichtversicherung ist der zuständigen Behörde<br />
innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachzuweisen (vgl. §<br />
16 Abs. 4 ThürTierGefG). Das Gesetz tritt am 1. September 2011 in Kraft, so dass<br />
der Nachweis vom Halter bis zum 1. März 20<strong>12</strong> zu erbringen ist.<br />
3. Gefährliche Tiere<br />
Als gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 des ThürTierGefG gelten Tiere einer<br />
wildle benden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich<br />
verletzen können und ihrer Art nach allgemein gefährlich sind (vorläufi ge Liste<br />
gefährlicher Tiere ist im o.g. FAQ-Katalog enthalten) sowie gefährliche Hunde<br />
nach § 3 Abs. 2 ThürTier GefG.<br />
4. Gefährliche Hunde<br />
Hunde der folgenden Rassen gelten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1ThürTierGefG als per<br />
se gefährlich:<br />
· Pitbull-Terrier,<br />
· American Staffordshire-Terrier,<br />
· Staffordshire-Bullterrier,<br />
· Bullterrier<br />
· sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.<br />
Darüber hinaus gelten solche Hunde – gleich welcher Rasse – als gefährlich,<br />
die auf Grund ihres Verhaltens – etwa Beißattacken oder sonstiges aggressives<br />
Verhalten – nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich<br />
festgestellt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ThürTierGefG).<br />
Das Gesetz sieht vor, dass in Zweifelsfällen der Halter nachweisen muss, dass<br />
der Hund keiner gefährlichen Rasse angehört.<br />
Bei Kreuzungen ist entscheidend, ob der Phänotyp einer gefährli chen Rasse<br />
deutlich hervortritt. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an einen Tierarzt.<br />
5. Erlaubnispfl icht für gefährliche Tiere und gefährliche Hunde<br />
Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />
Behörde, § 4 Abs. 1 ThürTierGefG. Die Erlaubnis ist innerhalb eines Monats nach<br />
Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 1. Oktober 2011 bei der Gemeinde, der<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> oder der erfüllenden Gemeinde des Wohnsitzes des<br />
Halters zu beantragen, § 16 Abs. 2 Satz 2 ThürTierGefG.<br />
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis<br />
Für die Halter von gefährlichen Hunden gelten folgende Genehmigungsvoraussetzungen:<br />
· Nachweis der erforderlichen Sachkunde,<br />
· Zuverlässigkeit,<br />
· Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />
· Abschluss einer Haftpfl ichtversicherung,<br />
· Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder<br />
berufl ichen Gründen notwendig ist,<br />
· Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-<br />
Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder<br />
berufl iche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt<br />
werden kann,<br />
· Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.<br />
Für die Halter sonstiger gefährliche Tiere (Bsp.: Giftschlangen) gelten folgende<br />
weitere Anforderungen:<br />
· Nachweis des Bereithaltens geeigneter Gegenmittel und entsprechender<br />
Behandlungsempfehlungen,<br />
· Nachweis, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder berufl icher Bedarf für<br />
die Haltung des Tieres besteht.<br />
6. Leinen- und Maulkorbpfl icht, Ausführen gefährlicher Hunde<br />
Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der<br />
Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen;<br />
dies gilt nicht auf als Hun deauslaufgebiet gekennzeichneten Flächen, wenn diese<br />
eingezäunt sind und eine Gefähr dung Dritter ausgeschlossen ist (§ <strong>12</strong> Abs. 4<br />
ThürTierGefG). Die Vorschriften der ord nungsbehördlichen Verordnung der<br />
VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße bleiben unberührt.<br />
Im Wald gilt eine Anleinpfl icht grundsätzlich für alle Hunde. „Hunde, die nicht zur<br />
Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen“ (vgl. § 6 Abs. 2 ThürWaldG).<br />
Gefährlichen Hunden ist beim Führen außerhalb des eingefriedeten Besitztums<br />
oder der Wohnung des Halters ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine<br />
in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Dies gilt lediglich nicht für<br />
gefährliche Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats (vgl. § <strong>12</strong> Abs.<br />
5 ThürTierGefG).<br />
Eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde<br />
führen.<br />
Der Hundehalter hat beim Führen eines gefährlichen Hundes ein gültiges<br />
Personaldokument und die Erlaubnis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen<br />
zur Prüfung auszuhändigen. Die Per son, der der Hund zum Führen überlassen<br />
wurde, hat ebenfalls ein Personaldokument und die Erlaubnis im Original oder in<br />
Kopie mitzuführen und der Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.<br />
Durch den Halter ist innerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums<br />
durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass gefährliche Hunde nicht oder<br />
nur unter Aufsicht in Kontakt zu minderjährigen Personen kommen. Die Haltung<br />
eines gefährlichen Hundes ist an jedem Zugang des Grundstückes oder zur<br />
Wohnung durch ein Warnschild kenntlich zu machen.<br />
Sollte ein gefährliches Tier oder ein gefährlicher Hund abhanden kommen, ist dies<br />
unver züglich (sofort – ohne schuldhaftes Verzögern) der zuständigen Behörde<br />
mitzuteilen.<br />
7. § 11 ThürTierGefG: Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde<br />
(1) Die Zucht und die Vermehrung von sowie der Handel mit gefährlichen Hunden<br />
nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind verboten.<br />
(2) Ausnahmen vom Zucht- und Vermehrungsverbot können zum Zwecke der<br />
Wissen schaft und Forschung im Einzelfall durch das für Wissenschaft und<br />
Forschung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Tierschutz<br />
und Tiergesundheit zuständigen Ministerium zugelassen werden. Hierüber ist<br />
die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Be hörde zu informieren.<br />
(3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu<br />
gefährlichen Hunden herangebildet werden.<br />
(4) Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar<br />
vermu tet wird (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), sind mit Eintritt der Geschlechtsreife<br />
unfruchtbar zu ma chen, soweit eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2<br />
nicht erteilt ist.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gern zur Verfügung.<br />
Wir bitten alle Halter von Hunden oder anderen gefährlichen Tieren, zur<br />
Anmeldung das in die sem Amtsblatt beigefügte Formular, welches auch zum<br />
Download auf unserer Homepage bereit steht, zu verwenden.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 5 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 6 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Mitteilung des Einwohnermeldeamtes<br />
Wir möchten unsere Bürger darüber informieren, dass die<br />
bis zum 25. November 2011 beantragten Reisepässe<br />
zur Abholung bereit liegen.<br />
Die Ausgabe<br />
- von Personalausweisen und Kinderreisepässen erfolgt gemäß § 1<br />
Personalausweisgesetz nur im Austausch gegen die alten Dokumente.<br />
- von Reisepässen erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 Passgesetz nur, wenn die<br />
alten Dokumente vorgelegt werden. Auf Wunsch können die ungültigen<br />
Reisepässe vom Einwohnermeldeamt entwertet und als Reiseandenken<br />
überlassen werden.<br />
Personen, die ihre alten Dokumente bei der Abholung nicht vorlegen,<br />
wird kein neues Dokument ausgehändigt !<br />
Aus gegebenen Anlass bitten wir unsere Bürger, ihre Dokumente<br />
rechtzeitig auf Gültigkeit zu prüfen. Kinderreisepässe sind außer durch<br />
Ablauf der Gültigkeit (Vollendung des <strong>12</strong>. Lebensjahres) auch ungültig,<br />
wenn das Kind nach dem im Dokument angebrachten Bild nicht mehr<br />
eindeutig erkennbar ist.<br />
Besonders wichtig ist dies vor Urlaubsreisen ins Ausland.<br />
Welche Dokumente für die Urlaubsreise benötigt werden, kann unter<br />
www.auswaertiges-amt.de eingesehen werden.<br />
- die im Jahr 2001 mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellten<br />
Dokumente werden in diesem Jahr ungültig!<br />
- die Dokumente von Jugendlichen unter 24 Jahren gelten 6 Jahre<br />
- somit werden die im Jahr 2006 (Gültigkeit 5 Jahre) beantragten<br />
Dokumente im Jahr 2011 ungültig!<br />
- für Jugendliche mit dem Geburtsjahr 1995 besteht laut Gesetz mit<br />
dem 16. Geburtstag die Ausweispfl icht.<br />
- Kinderreisepässe werden nur bis zur Vollendung des <strong>12</strong>. Lebensjahres<br />
ausgestellt!<br />
Bearbeitungsdauer<br />
- Kinderreisepass,<br />
Ausgabe erfolgt am Tag der Antragstellung, wenn die Zustimmung<br />
der Sorgeberechtigten und ein Passfoto nach den Bedingungen der<br />
biometrischen Merkmale bei der Antragstellung vorliegt.<br />
- Personalausweise ca. 3 – 4 Wochen<br />
- Reisepässe ca. 4 – 6 Wochen<br />
(hier erfolgt die Bearbeitung nur nach den neuen Anforderungen an die<br />
Passfotos)<br />
- vorläufi ge Reisepässe und vorläufi ge Personalausweise<br />
(sofortige Ausstellung, wenn alle Antragsunterlagen vorgelegt werden)<br />
Bearbeitungshinweis<br />
Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn bei der Beantragung<br />
die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.<br />
- für Personalausweise 1 Passbild<br />
(Größe: 3,5cm x 4,5cm), für vorläufi ge Reisepässe und<br />
Kinderreisepässe je 1 Passbild (Größe: 3,5cm x 4,5cm), welches<br />
den Bedingungen der biometrischen Merkmale entspricht.<br />
- bei der Beantragung von Kinderreisepässen muss das Kind immer<br />
mitgebracht werden<br />
- weiterhin bitten wir bei allen Anträgen um die Vorlage der Geburtsurkunde,<br />
(bei Eheschließungen nach 1990 des Familienbuches).<br />
Informationen Kämmerei/Gebäudemanagement<br />
- Kämmerin Tel. (03 64 62) 954-11<br />
berg@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Kasse/Erziehungsgeld Tel. (03 64 62) 954-16<br />
happich@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
meissner@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
- Gebäudemanagement (Liegenschaften/Steuern Wohnungsverwaltung) /<br />
Friedhofswesen Tel. (03 64 62) 954-19<br />
hopfgarten@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
polster@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />
Thüringer Erziehungsgeld<br />
Das Thüringer Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig und wird seit<br />
01.08.2010 als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für die Dauer<br />
von höchstens zwölf Lebensmona ten gezahlt.<br />
Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht frühestens ab dem 13.<br />
Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von<br />
Elterngeld gewährt.<br />
Die Gebühren:<br />
Antragsteller ab 24 Jahren/ Gültigkeit 10 Jahre 28,80 Euro<br />
Antragsteller unter 24 Jahren/ Gültigkeit 6 Jahre 22,80 Euro<br />
Vorläufi ger Personalausweis/ Gültigkeit 3 Monate 10,00 Euro<br />
Weitere Gebührenregelungen:<br />
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion<br />
bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei<br />
Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei<br />
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei<br />
Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust gebührenfrei<br />
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro<br />
Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z. Bsp. PIN vergessen) 6,00 Euro<br />
(Die PIN kann vom Ausweisinhaber zu Hause beliebig oft und<br />
kostenlos geändert werden)<br />
Entsperren der Online-Ausweis-Funktion 6,00 Euro<br />
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifi kates<br />
Festlegung durch jeweiligen Anbieter<br />
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der<br />
Verwaltungsgemein schaft <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße gern zur Verfügung.<br />
Ausführliche Informationen fi nden Sie ebenfalls im Internet unter<br />
www.personalausweisportal.de.<br />
Die jeweilige Gebühr ist am Tag der Antragstellung zu entrichten!<br />
J. Rinne, Einwohnermeldeamt<br />
Grundstücksangebote der Mitgliedsgemeinden<br />
Bitte beachten Sie die Ausschreibungen zu Verkäufen, Vermietungen, Verpachtungen auf<br />
unserer Homepage www.vg-ilmtal-weinstrasse.de<br />
Immobilien<br />
Gemeindeverwaltung Niederroßla – Buttstädter Straße 8 (Wohn- und Geschäftsgebäude)<br />
Grundstücke<br />
Gemeinde Kromsdorf – Flurstück 78/3, Flur 1, Gemarkung Großkromsdorf mit 375 qm<br />
Gewerbegrundstücke<br />
Gemeinde Kromsdorf - Flurstück 167/11, Flur 3, Gemarkung Kleinkromsdorf mit 2439 qm<br />
Gemeinde Kromsdorf - Flurstück 167/<strong>12</strong>, Flur 3, Gemarkung Kleinkromsdorf mit 4034 qm<br />
Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/103, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 2964 qm<br />
Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/109, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 3167 qm<br />
Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/144, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 1992 qm<br />
Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/146, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 4217 qm<br />
Vermietung / Verpachtung<br />
Gemeinde Mattstedt - 1 PKW-Stellfläche in der Lindengasse<br />
Gemeinde Mattstedt - Interessenbekundungsverfahren zur Vermietung und Verpachtung<br />
des Kulturzentrums<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Polster<br />
(Gebäude- und Liegenschaftsmanagements) unter der Tel.: 036462-95419.<br />
Funk<br />
Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />
Die Verlängerung des El terngeldauszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt.<br />
Die Beantragung des Erziehungsgel des sollte frühestens ab dem zehnten<br />
Lebensmonat des Kindes erfolgen.<br />
Die Anträge können nur bis zu 3 Monaten rückwirkend anerkannt<br />
werden.<br />
Höhe des Erziehungsgeldes:<br />
Das Erziehungsgeld beträgt für das erste Kind 150 Euro, für das zweite<br />
Kind 200 Euro, für das dritte Kind 250 Euro und für das vierte und jedes<br />
weitere Kind 300 Euro monatlich. Für die Festlegung der Ordnungszahl der<br />
Kinder ist die Kindergeldberechtigung maßgeblich.<br />
· Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich (Nachweis<br />
ist vorzule gen) steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu.<br />
· Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung<br />
oder von einer Kindertagespfl egeperson betreut, besteht ein<br />
Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro übersteigenden<br />
Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte<br />
Geschwister hat.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 7 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Für das erste Kind, das ab dem 13. Lebensmonat mehr als fünf Stunden<br />
täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespfl egeperson<br />
betreut wird, entfällt die Antragstellung.<br />
Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld sind in der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<br />
Weinstraße (Kämmerei) erhältlich oder unter<br />
http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html<br />
http://www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/<br />
content.html<br />
Falls Sie noch Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld haben,<br />
können Sie sich mit Frau Meißner (Tel.: 036462/95416)<br />
- Ansprechpartner der Mitgliedsgemeinden der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße -<br />
in Verbindung setzen.<br />
In der Gemeinde OSSMANNSTEDT, Thomas-Müntzer-Siedlung 16,<br />
wird folgende Wohnung vermietet:<br />
1-Raum-Wohnung, Erdgeschoss, 33m², 240,00 € inkl. NK<br />
Anfragen zwecks der Anmietung bitte an:<br />
Immobilienverwaltung Scheunemann, Herrn Anders,<br />
Löbdergraben 14a, 07743 Jena, Tel. 03641/820939 bzw. 450900.<br />
Die Gemeinde Niederreißen vermietet:<br />
4 Raum-Maisonettewohnung mit Terrasse,<br />
MP 360,- €, NK 200,- €, Kaution 720,- €,<br />
zu erfragen bei Lange & Hofmeister,<br />
Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH Tel. 03643-850320<br />
Landratsamt Weimarer Land<br />
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda<br />
Tel.: (0 36 44) 540-0 Fax: (0 36 44) 540-850<br />
Tel.: (0 36 44) 56 20 23 (zur Sprechzeit)<br />
E-Mail: post.landratsamt@wl.thueringen.de<br />
Gleichstellungsbeauftragte Frau Beate Wiedemann<br />
(zuständig auch für Vgem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße)<br />
Tel. (0 36 44) 540-413, Sprechzeit nach Bekanntgabe<br />
Kreis- und Fahrbibliothek Weimarer Land<br />
Tourenplan 2011<br />
13.<strong>12</strong>.2011 (Dienstag)<br />
16:00 Uhr bis 16:50 Uhr Pfiffelbach<br />
17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Liebstedt<br />
11.01.2011 (Mittwoch)<br />
14:30 Uhr bis 15:15 Uhr Denstedt<br />
15:20 Uhr bis 16:10 Uhr Kromsdorf Kulturhaus<br />
16:15 Uhr bis 17:00 Uhr Kromsdorf Neubaugebiet<br />
15.<strong>12</strong>.2011 (Donnerstag)<br />
15:00 Uhr bis 15:30 Uhr Niederreißen<br />
15:40 Uhr bis 16:10 Uhr Willerstedt<br />
17:20 Uhr bis 18:00 Uhr Mattstedt<br />
Kreis- und Fahrbibliothek:<br />
Dornburger Straße 14 in 99510 Apolda<br />
telefonisch von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr Tel.: 0175/6952861<br />
Wir haben ihn, den Familien-Pass des Kreises Weimarer Land.<br />
Er bietet Kindern und Eltern Vergünstigungen bei gemeinsamen Aktivitäten.<br />
Ansprechpartner:<br />
Frau Diener<br />
Tel.: 03644 540215<br />
Frau Wiedemann<br />
Tel.: 03644 540413<br />
AG Brandschutz<br />
Allen Kameraden und ihren Familien wünsche ich frohe,<br />
besinnliche Weihnachten und ein gesundes,<br />
unfallfreies und erfolgreiches neues Jahr.<br />
Dirk Müller<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Die Sprechstunden des Versichertenberaters Ingo Torborg finden nur bei<br />
Bedarf - jeweils von 16:30 bis 18:00 Uhr - statt.<br />
Um Anmeldung wird daher dringend gebeten!<br />
Die nächsten Sprechstunden:<br />
Kromsdorf (Kulturhaus/Suite) am: Mittwoch, dem 28.<strong>12</strong>.2011<br />
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen gebührenfrei<br />
Auskunft zu versi-cherungsrechtlichen Fragen sowie Rat und Hilfe bei<br />
Anträgen auf Kontenklärung oder Rente. Beratungstermine sollten<br />
rechtzeitig vereinbart werden; Herr Torborg ist zu diesem Zweck erreichbar<br />
unter Telefon: 03644/563660 (Mo.-Do. zwischen 19:30 und 20:30 Uhr)<br />
sowie Fax:03644/563662.<br />
Regionale LEADER - Aktionsgruppe<br />
Weimarer Land - Mittelthüringen e.V<br />
Der Fachbeirat der Regionalen LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land<br />
– Mittelthüringen e.V. tagte gestern im Herrenhaus der Diakonie Landgut<br />
Holzdorf gGmbH, um über die Förderwürdigkeit der für 20<strong>12</strong> eingereichten<br />
Förderanträge für regional bedeutsame Vorhaben in der LEADER-Region zu<br />
beraten und abzustimmen. Es lagen insgesamt 36 Anträge zur Beurteilung vor.<br />
Von den vorliegenden Dorferneuerungsanträgen privater Antragsteller wurden<br />
8 Vorhaben befürwortet, u.a. die Rekonstruktion eines Wasserrades am<br />
Einzeldenkmal Mühle Oettern sowie der Einbau von Fenstern und Türen in<br />
das Gebäude des ehemaligen Kutscherwohnhauses der Diakonie Landgut<br />
Holzdorf. Dieses Gebäude soll zukünftig Aufenthalts- und Schulungsräume<br />
für Projekte der Neuen Arbeit bieten. Außerdem sollen hier 3 Appartements<br />
für ambulant betreutes Wohnen eingerichtet werden.<br />
Von den kommunalen Projektanträgen hat der Fachbeirat ein positives Votum<br />
u.a. abgegeben für die Neugestaltung der Außenanlagen der Kindertagesstätte<br />
Berlstedt, den Ausbau des Dachgeschosses des ehemaligen Pfarrhauses<br />
in Münchengosserstedt zur Erweiterung des Förster- und Heimatmuseums,<br />
Maßnahmen an den Sportlerheimen Wormstedt und Wickerstedt zur<br />
Verbesserung der Bedingungen für die Vereinsarbeit sowie die Neugestaltung<br />
des Eingangsbereiches des Friedhofs im Bereich um die Kapelle „Vox<br />
coelestis“ in Ehringsdorf, in der vielfältige kulturelle Veranstaltungen stattfinden.<br />
Im Rahmen des ländlichen Wegebaus wurde die Förderwürdigkeit u.a.<br />
bestätigt für die Weiterführung der überregionalen Radwegeverbindung<br />
Rad-Acht im Bereich Reisdorf, die Umverlegung der Thüringer Städtekette<br />
ausgehend von Niederzimmern in Richtung Wallichen, die derzeit auf der stark<br />
befahrenen Kreisstraße zwischen Niederzimmern und Vieselbach verläuft,<br />
die Schaffung einer Radwegeverbindung von Tiefengruben nach Tonndorf<br />
sowie von ländlichen Wegen zwischen Obertrebra und Pfuhlsborn und in<br />
Tiefengruben.<br />
Alle befürworteten Projektanträge wurden fristgerecht an das Amt für<br />
Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha weitergereicht. Inwieweit eine<br />
Bewilligung der Vorhaben erfolgen kann, wird von der Bereitstellung entsprechender<br />
Haushaltsmittel in 20<strong>12</strong> abhängen.<br />
Zur Information:<br />
Anträge für in 20<strong>12</strong> geplante Abriss- bzw. Revitalisierungsvorhaben können<br />
bis zum 15.01.20<strong>12</strong> bei der RAG eingereicht werden.<br />
Angela Graupe<br />
LEADER Management der RAG Weimarer Land - Mittelthüringen<br />
graupe@helk.de, www.leader-rag-wei.de<br />
DER ABWASSERZWECKVER-<br />
BAND „FINNE“<br />
gilt für Ober- u. Niederreißen<br />
Der Abwasserzweckverband „Finne“ gibt bekannt:<br />
Die 2. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />
„Finne“ im Jahr 2011 fi ndet am Mittwoch, dem 14. Dezember 2011,<br />
um 18.00 Uhr, im Beratungsraum der Geschäftsstelle des Verbandes in<br />
Sömmerda, Bahnhofstraße 28, statt.<br />
Tagesordnung:<br />
A) öffentlicher Sitzungsteil<br />
1. Begrüßung<br />
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
3. Bestätigung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des AZV<br />
„Finne“ vom 24.11.2011 – öffentlicher Sitzungsteil<br />
5. Beschlussantrag Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das<br />
Jahr 20<strong>12</strong> – Drucksachen-Nr. 23/2011
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 8 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
6. Beschlussantrag Bestätigung des Finanzplanes für den Zeitraum 2011<br />
– 2015 zum Wirtschaftsplan 20<strong>12</strong><br />
– dargestellt in der Haushaltssatzung Wirtschaftsplan 20<strong>12</strong><br />
– Drucksachen-Nr. 24/2011<br />
7. Beschlussantrag Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses des<br />
AZV „Finne“<br />
– Drucksachen-Nr. 25/2011<br />
8. Beschlussantrag 1. Ergänzungs-Beschluss-Nr. 17A/2011<br />
zum Beschluss-Nr. 17/2011 – 11. Fortschreibung des<br />
Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“<br />
– Drucksachen-Nr. 26/2011<br />
9. Beschlussanträge zur Vergabe von Leistungen:<br />
A) Vergabe von Ingenieurleistungen zur vermehrten Schlammentnahme<br />
aus dem System der Kläranlage Großneuhausen<br />
– Drucksachen-Nr. 27/2011<br />
B) Vergabe von Ingenieurleistungen zur Betriebsoptimierung der Kläranlage<br />
Großneuhausen<br />
– Drucksachen-Nr. 28/2011<br />
C) Vergabe General-Unterstützungsvertrag für Gaja Matrix-Anwendung<br />
für das Jahr 20<strong>12</strong><br />
– Drucksachen-Nr. 29/2011<br />
D) Vergabe Durchführung Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2011<br />
– Drucksachen-Nr. 30/2011<br />
E) Vergabe Ingenieurleistungen Ortsnetz Kannawurf –<br />
Schachtsanierungen<br />
– Drucksachen-Nr. 31/2011<br />
F) Vergabe Ingenieurleistungen Betriebsanweisungen<br />
– Drucksachen-Nr. 32/2011<br />
G) Vergabe Ingenieurleistungen Gerinnesanierung Zulaufgerinne im<br />
Rechengebäude der Kläranlage Großneuhausen<br />
– Drucksachen-Nr. 33/2011<br />
H) Fäkalentsorgung AZV „Finne“ – Bereich Ost<br />
– Drucksachen-Nr. 34/2011<br />
I) Vergabe Wartungsvertrag für Gaswarnanlage der KA Straußfurt<br />
– Drucksachen-Nr. 35/2011<br />
J) Vergabe Ausschreibung Ertüchtigung Kläranlage UATEC<br />
– Drucksachen-Nr. 36/2011<br />
K) Vergabe Ausschreibung Ortsnetz Riethnordhausen, TO: Anschluss<br />
SW-Kanal „Am Ölmühlenberg“/“Am Gasthofe“<br />
– Drucksachen-Nr. 37/2011<br />
B) nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />
Änderungen der Tagesordnung werden vorbehalten.<br />
Sömmerda, 29. November 2011<br />
gez. Udo Hoffmann<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Finne“<br />
gem. § 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ hat in ihrer<br />
1. öffentlichen Sitzung am 24. November 2011 folgende Beschlüsse mehrheitlich<br />
gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:<br />
Beschluss-Nr. 01/2011<br />
Geschäftsordnung für den Verbandsausschuss und<br />
die Verbandsversammlung des AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Geschäftsordnung<br />
für den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung des AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 02/2011<br />
Wahl des Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ wählt Herrn Udo Hoffmann zum<br />
Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“.<br />
Wahlvorschlag: Herr Udo Hoffmann<br />
gesetzliche Anzahl der Vertreter: 27<br />
davon anwesend: 19<br />
Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmen:19<br />
- davon gültige Ja-Stimmen: 19<br />
ungültige Stimmen: 0<br />
Herr Hoffmann nimmt die Wahl zum Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“ an.<br />
Beschluss-Nr. 03/2011<br />
Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ wählt Herrn Dietmar Köhler zum<br />
Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“.<br />
Wahlvorschlag: Herr Frank Zweimann<br />
Herr Dietmar Köhler<br />
gesetzliche Anzahl der Vertreter: 27<br />
davon anwesend: 19<br />
Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmen: 19<br />
- davon gültige Ja-Stimmen: 16 (Herr Köhler)<br />
gültige Ja-Stimmen: 3 (Herr Zweimann)<br />
ungültige Stimmen: 0<br />
Herr Köhler nimmt die Wahl zum Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden des<br />
AZV „Finne“ an.<br />
Beschluss-Nr. 04/2011<br />
Übernahme der Forderungen und Verbindlichkeiten des im Jahr 2009<br />
nicht wirksam gegründeten, fehlerhaften Abwasserzweckverbandes<br />
„Finne“,<br />
zur Aufgabenübertragung sowie zur Funktionsnachfolge hinsichtlich des<br />
bisher nicht wirksam gegründeten, fehlerhaften AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Übernahme der Forderungen<br />
und Verbindlichkeiten des im Jahr 2009 nicht wirksam gegründeten,<br />
fehlerhaften Abwasserzweckverbandes „Finne“, zur Aufgabenübertragung sowie<br />
zur Funktionsnachfolge hinsichtlich des bisher nicht wirksam gegründeten,<br />
fehlerhaften AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 05/2011<br />
Einrichtung einer Geschäftsstelle des AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Einrichtung einer<br />
Geschäftsstelle des AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 06/2011<br />
Bestellung des Geschäftsleiters für den AZV „Finne“ und die<br />
Übertragung von Zuständigkeiten<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Bestellung des Geschäftsleiters<br />
des AZV „Finne“ und die Übertragung von Zuständigkeiten.<br />
Beschluss-Nr. 07/2011<br />
Entwässerungssatzung (EWS) des AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Entwässerungssatzung<br />
des AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 08/2011<br />
Gebührenkalkulation der zentralen Abwasserentsorgung sowie der<br />
dezentralen Abwasserentsorgung der Kleinkläranlagen und abfl usslosen<br />
Gruben für den Zeitraum 2011 bis 2013 mit Nachkalkulation 2007 – 2009<br />
für die öffentliche Einrichtung der Abwasserentsorgung des AZV „Finne“<br />
ohne die Gemeinde Wundersleben und<br />
Gebührenkalkulation der zentralen Abwasserentsorgung für den<br />
Zeitraum 20<strong>12</strong> bis 2014 für die separate öffentliche Einrichtung der<br />
Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wundersleben<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die vorbezeichnete Gebührenkalkulation.<br />
Beschluss-Nr. 09/2011<br />
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV<br />
„Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung des AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 10/2011<br />
Gebührensatzung zur Einleitung von Oberfl ächenwasser für die Träger<br />
der Straßenbaulast<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Gebührensatzung<br />
zur Einleitung von Oberfl ächenwasser für die Träger der Straßenbaulast.<br />
Beschluss-Nr. 11/2011<br />
Verwaltungskostensatzung für den AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
für den AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. <strong>12</strong>/2011<br />
Entschädigungssatzung für den AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Entschädigungssatzung<br />
für den AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 13/2011<br />
Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der<br />
Abwasserabgabe<br />
für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabesatzung – KleinAbgS)<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Satzung für die Erhebung<br />
einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter<br />
(Kleineinleiterabgabesatzung – KleinAbgS).<br />
Beschluss-Nr. 14/2011<br />
Eigenbetriebssatzung für den AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Eigenbetriebssatzung<br />
für den AZV „Finne“.<br />
Beschluss-Nr. 15/2011<br />
3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV „Finne“<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die 3. Satzung zur Änderung<br />
der Verbandssatzung des „Finne“.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 9 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Beschluss-Nr. 16/2011<br />
Ankündigungsbeschluss Gebührenerhebung ab 01.01.20<strong>12</strong><br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt den Ankündigungsbeschluss<br />
zur Gebührenerhebung ab 01.01.20<strong>12</strong>.<br />
Beschluss-Nr. 17/2011<br />
11. Fortschreibung des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV<br />
„Finne“ 3. Entwurf Leseexemplar vom 11.11.2011<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die 11. Fortschreibung<br />
des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“ – 3. Entwurf Leseexemplar<br />
vom 11.11.2011.<br />
Beschluss-Nr. 18/2011<br />
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des AZV „Finne“ für den Zeitraum<br />
2011 – 2015,<br />
2. Änderung zur 2. Fortschreibung 2010, Stand: 15.11.2011<br />
Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept<br />
(ABK) des AZV „Finne“ für den Zeitraum 2011 – 2015,<br />
2. Änderung zur 2. Fortschreibung 2010, Stand: 15.11.2011.<br />
Amt für Landentwicklung Gotha, den 01.11.2011<br />
und Flurneuordnung Gotha<br />
Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha<br />
Az.: 06.1-3-0107, Flurbereinigung Guthmannshausen<br />
I. Vorläufi ge Anordnung<br />
In dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen, Landkreis Sömmerda,<br />
erlässt die Flurneuordnungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit §<br />
36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976<br />
(BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.<strong>12</strong>.2008 (BGBl. I S.<br />
2835), folgende<br />
vorläufi ge Anordnung<br />
Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom 27.09.2011<br />
wird dem Unternehmensträger, der DB Energie GmbH, vertreten durch die<br />
DB ProjektBau GmbH, für die mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke<br />
Erfurt-Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3, verbundene Errichtung<br />
der Bahnstromleitung mit Wirkung vom 03.01.20<strong>12</strong> das Recht eingeräumt,<br />
1. auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen Leitungsmaste zu errichten, sowie<br />
diese Flächen mit einer elektrischen Hochspannungsfreileitung zu überspannen,<br />
die Leitung zu betreiben, dauerhaft zu belassen, Instand zu setzen,<br />
sowie die Flächen zu diesem Zweck zu betreten und zur Errichtung und<br />
Überwachung der Leitung zu begehen, soweit erforderlich zu befahren und<br />
die notwendigen Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten vorzunehmen.<br />
Die DB Energie GmbH darf sich hierbei auch Dritter bedienen, auf die sich<br />
das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt.<br />
2. Gleichzeitig wird den Beteiligten die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten<br />
Grundstücke insoweit eingeschränkt, als dass das Errichten<br />
von Bauten oder Anlagen jeglicher Art unter Wahrung des einzuhaltenden<br />
Sicherheitsabstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
der DB Energie, vertreten durch die DB ProjektBau, bedarf.<br />
Dies gilt auch für die Lagerung feuer-, explosionsgefährlicher und zum<br />
Zerknall neigender Stoffe sowie für Aufschüttungen und Abtragungen jeglicher<br />
Art (Niveauveränderungen des gewachsenen Bodens).<br />
Die genaue Lage des Rechtes ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten<br />
beigefügten Karte im Maßstab 1:2.000, die ebenfalls Bestandteil dieser<br />
Anordnung ist. Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufi gen<br />
Anordnung mit Karte und Begründung liegt einen Monat lang nach dem ersten<br />
Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden<br />
Buttstädt, Buttelstedt, Großbrembach, Guthmannshausen und Mannstedt<br />
sowie für die angrenzenden Gemeinden Ellersleben, Kleinbrembach,<br />
Krautheim, Nermsdorf, Niederreißen und Olbersleben in den Räumen<br />
in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Berlstedt, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt,<br />
in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Buttelstedt, Markt 2, 99439 Buttelstedt,<br />
in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Buttstädt, Großemser Weg 5,<br />
99628 Buttstädt,<br />
und in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, Willstedterstraße 1,<br />
99510 Pfi ffelbach,<br />
zur Einsich tnahme für die Betei ligten aus.<br />
Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />
(§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG)<br />
bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). Die gegebenenfalls<br />
mit dieser Inanspruchnahme verbundenen Substanzverluste werden im<br />
Flurbereinigungsplan geregelt.<br />
Der Unternehmensträger ist verpfl ichtet, dem Amt für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Gotha unverzüglich mitzuteilen, wann die Arbeiten zur<br />
Errichtung der Hochspannungsfreileitung beendet sind und die Flächen wieder<br />
zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen.<br />
II. Aufl agen<br />
1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden<br />
Grundstücksfl ächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet<br />
wird.<br />
Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten<br />
Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch<br />
vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.<br />
2. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen<br />
Nutzern die für die Errichtung der Bahnstromleitung in Anspruch zu nehmenden<br />
Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die<br />
Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten.<br />
3. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />
zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.<br />
4. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die für die Errichtung der<br />
Bahnstromleitung in Anspruch genommenen Flächen von dem Vorhabensträger<br />
wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese<br />
Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen,<br />
die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden.<br />
III. Entschädigung<br />
Für den Zeitraum der Errichtung der Hochspannungsfreileitung auf den in<br />
Anspruch genommenen Flächen wird dem Bewirtschafter in den gegebenen<br />
Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der<br />
Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen<br />
Kulturen und Grundstücken in Thüringen – in der jeweils gültigen Fassung<br />
– der Thüringer Landwirtschaftsverwaltung und auf Grundlage der Richtlinie<br />
- Entschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in<br />
Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87 bis 89 FlurbG - des Thüringer<br />
Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 13.03.2003,<br />
festzusetzen ist.<br />
IV. Sofortige Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß § 80<br />
Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. d. F. vom 19.03.1991<br />
(BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.<br />
August 2009 (BGBl. I S. 2870), im öffentlichen Interesse angeordnet.<br />
Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des<br />
Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung<br />
keine aufschiebende Wirkung haben.<br />
Gründe:<br />
Bei dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen handelt es sich um<br />
ein Verfahren, das nach den Bestimmungen der §§ 87 bis 89 FlurbG durchgeführt<br />
wird. Der § 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit § 36 FlurbG ermächtigt<br />
die Flurneuordnungsbehörde, aus dringenden Gründen vor Ausführung des<br />
Flurbereinigungsplanes den Besitz oder die Nutzung von Grundstücken oder<br />
die Ausübung anderer Rechte zu regeln.<br />
Der Erlass der vorläufi gen Anordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt,<br />
da<br />
1. der Planfeststellungsbeschluss für die Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt-<br />
Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3 am <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.1995 erlassen wurde,<br />
2. die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Eisenbahn-Neubaustrecke<br />
Erfurt-Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3, vom<br />
<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.1995 mit Beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 29.<strong>12</strong>.2000<br />
um 5 Jahre verlängert wurde,<br />
3. der Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und<br />
Umwelt zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen<br />
vom 10.02.1995 bestandskräftig geworden ist<br />
und<br />
4. der Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes auf vorläufi ge Anordnung im<br />
Verfahren Guthmannshausen für den Vorhabensträger vorliegt.<br />
Die Realisierung der ICE-Neubaustrecke im Verfahrensgebiet Guthmannshausen<br />
ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8.2 der Neubaustrecke<br />
Erfurt-Leipzig/Halle. Für dieses Vorhaben wurde nach dem<br />
Bundesschienenwegeausbaugesetz ein vordringlicher Bedarf festgestellt.<br />
Die DB Projektbau GmbH plant und realisiert im Auftrag und für Rechnung<br />
der DB Netz AG dieses Projekt. Für die Errichtung der 110 kV-Bahnstromleitung<br />
plant und realisiert die DB Projektbau GmbH im Auftrag und für<br />
Rechnung der DB Energie GmbH.<br />
Die Neubaustrecke besitzt eine Schlüsselstellung für das Zusammenwachsen<br />
der neuen und alten Bundesländer. Sie soll die Wirtschaftszentren in<br />
Ost und West verbinden und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur in<br />
Mitteleuropa stärken. Die einzelnen Baumaßnahmen für die Realisierung<br />
der Neubaustrecke sind vom Vorhabensträger in einen Rahmenterminplan<br />
eingeordnet. Der Rahmenterminplan verfolgt das Ziel, die mittelfristige<br />
Realisierung des Gesamtvorhabens im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />
fi nanziellen Mittel zu gewährleisten. Dabei wird der Rahmenterminplan<br />
durch die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und logistischen<br />
Zwänge des Bauablaufes geprägt.<br />
Mit den Bauarbeiten zur Errichtung der NBS Erfurt-Leipzig/Halle wurde<br />
im Planfeststellungsabschnitt 1.3 bereits begonnen bzw. es sind schon<br />
Baumaßnahmen abgeschlossen worden.<br />
Die Errichtung der 110-kV-Bahnstromleitung ist die gemäß der Festlegungen<br />
des Planfeststellungsbeschlusses nächste erforderliche Baumaßnahme.<br />
Zur Einhaltung des Rahmenterminplanes ist die für den Zeitraum ab dem<br />
03.01.20<strong>12</strong> eingeordnete Errichtung der 110-kV-Bahnstromleitung und die
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 10 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
damit einhergehende Inanspruchnahme bzw. Nutzungseinschränkung der<br />
in Anlage 1 aufgeführten Grundstücke dringend erforderlich.<br />
Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung:<br />
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung<br />
nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist im öffentlichen<br />
Interesse geboten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten,<br />
damit die Bauausführung innerhalb des Rahmenterminplanes des<br />
Vorhabensträgers gewährleistet bleibt. Die Einhaltung des Bauzeitenplanes<br />
ist erforderlich, um in einem auf die gesamte Strecke abgestimmten<br />
Bauablauf den Bau der Neubaustrecke wirtschaftlich sinnvoll und umweltfreundlich<br />
zu gestalten. Zudem würden sich der im öffentlichen Interesse<br />
liegende Bau der Neubaustrecke und die damit verbundenen Vorteile für die<br />
Landesentwicklung der beteiligten Bundesländer unangemessen verzögern,<br />
wenn der Vorhabensträger die Entscheidung über etwaige Rechtsbehelfe<br />
gegen die vorläufi ge Anordnung abwarten müsste. Damit überwiegt das öffentliche<br />
Interesse an der sofortigen Vollziehung der vorläufi gen Anordnung<br />
gegenüber dem möglichen privaten Interesse einzelner Beteiligter an einer<br />
aufschiebenden Wirkung von eingelegten Rechtsmitteln. Dies gilt insbesondere<br />
im Lichte der kraft Gesetzes für die zugrundeliegende Entscheidung<br />
angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit der Fachplanungsentscheidung für<br />
Vorhaben nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem<br />
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />
Hans-C.-Wirz-Straße 2<br />
99867 Gotha einzulegen.<br />
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch<br />
vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />
i.V. Volker Hartmann (DS)<br />
Amtsleiter<br />
Anlage 1<br />
zur vorläufi gen Anordnung vom 01.11.2011 der Flurbereinigung<br />
Guthmannshausen<br />
Gebietsabgrenzung<br />
Gemarkung Flur Flurstück Größe des Flurstückes (m²) Größe der Fläche mit eingeschränkter<br />
Nutzung (m²)<br />
Guthmannshausen 7 576 23.205 2.300<br />
Guthmannshausen 7 577 6.361 340<br />
Amt für Landentwicklung Gera, den 07.11.2011<br />
und Flurneuordnung Gera<br />
Burgstraße 5, 07545 Gera<br />
(Flurbereinigungsbehörde)<br />
Flurbereinigungsverfahren Teutleben<br />
Landkreise Sömmerda (Thüringen) und Burgenlandkreis<br />
(Sachsen-Anhalt)<br />
Aktenzeichen 2-3-0051<br />
I Vorläufi ge Anordnung Nr. <strong>12</strong><br />
In dem Flurbereinigungsverfahren Teutleben erlässt die Flurbereinigungsbehörde<br />
gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.<strong>12</strong>.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende<br />
vorläufi ge Anordnung<br />
Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle vom 27.09.2011<br />
wird dem Unternehmensträger, der DB Energie GmbH, vertreten durch die<br />
DB ProjektBau GmbH für die mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke<br />
Erfurt-Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3 und 2.1 verbundene Errichtung<br />
der Bahnstromleitung mit Wirkung vom 03.01.20<strong>12</strong> das Recht eingeräumt:<br />
1. auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen Leitungsmaste zu errichten sowie<br />
diese Flächen mit einer elektrischen Hochspannungsleitungsfreileitung<br />
zu überspannen, die Leitung zu betreiben, dauerhaft zu belassen, instand zu<br />
setzen sowie die Flächen zu diesem Zweck zu betreten und zur Errichtung und<br />
Überwachung der Leitung zu begehen, soweit erforderlich zu befahren und<br />
die notwendigen Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten vorzunehmen.<br />
Die DB Energie GmbH darf sich hierbei auch Dritter bedienen, auf die sich<br />
das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt.<br />
2. Gleichzeitig wird den Beteiligten die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten<br />
Grundstücke insoweit eingeschränkt, als dass das Errichten von Bauten oder<br />
Anlagen jeglicher Art unter Wahrung des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DB Energie GmbH, vertreten<br />
durch die DB ProjektBau GmbH, bedarf. Dies gilt auch für die Lagerung<br />
feuer-, explosionsgefährlicher und zum Zerknall neigender Stoffe sowie für<br />
Aufschüttungen und Abtragungen jeglicher Art (Niveauveränderungen des<br />
gewachsenen Bodens).<br />
Die genaue Lage des Rechts ergibt sich aus den beigefügten Karten im<br />
Maßstab 1 : 2.000, die ebenfalls Bestandteile dieser Anordnung sind.<br />
Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufi gen Anordnung mit Karten<br />
und Begründung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen<br />
Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden<br />
in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Großemsener Straße 5<br />
Buttstädt 99628 Buttstädt<br />
Verbandsgemeinde An der Finne Bahnhofstraße 2 a<br />
06647 Bad Bibra<br />
sowie in der angrenzenden <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße Willerstedter Straße 1<br />
99510 Pfi ffelbach<br />
und in der angrenzenden<br />
Stadt Rastenberg, Markt 1,<br />
99636 Rastenberg<br />
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />
Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />
(§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63<br />
FlurbG) bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). Die gegebenenfalls<br />
mit dieser Inanspruchnahme verbundenen Substanzverluste<br />
werden im Flurbereinigungsplan geregelt.<br />
Der Unternehmensträger ist verpfl ichtet, dem Amt für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Gera unverzüglich mitzuteilen, wann die Arbeiten zur Errichtung<br />
der Hochspannungsfreileitung beendet sind und die Flächen wieder zur<br />
Bewirtschaftung zur Verfügung stehen.<br />
II Aufl agen<br />
1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden<br />
Grundstücksfl ächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet<br />
wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten<br />
Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue<br />
(auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.<br />
2. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen Nutzern<br />
die für die Errichtung der Bahnstromleitung in Anspruch zu nehmenden<br />
Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit<br />
der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten.<br />
3. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />
zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.<br />
4. Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat der Unternehmensträger<br />
die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilfl ächen neu einzuzäunen.<br />
5. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die für die Errichtung der<br />
Bahnstromleitung in Anspruch genommenen Flächen von dem Vorhabensträger<br />
wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden.<br />
Diese Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen,<br />
die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden.<br />
III Entschädigung<br />
Die Flurbereinigungsbehörde setzt gegebenenfalls folgende Entschädigungen<br />
sowie die Zuweisung von Ersatzfl ächen durch gesonderten Verwaltungsakt<br />
nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung fest:<br />
1. Entschädigung von Gehölzen<br />
Die Entschädigung für den Entzug von Gehölzen ergibt sich auf der Grundlage<br />
eines im Auftrag des Unternehmensträgers erstellten Gutachtens.<br />
2. Aufwuchsentschädigung<br />
Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem<br />
jeweiligen Pächter eine Aufwuchsentschädigung auf der geltenden Grundlage<br />
der jeweils jährlich aktuell ermittelten „Richtsätze für Aufwuchs- und<br />
Nutzungsentschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken<br />
im Freistaat Thüringen“ der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in<br />
Jena und unter Beachtung der in einem Erlass des Thüringer Ministeriums<br />
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 14. 02. 2007, Az:<br />
5S/37160, enthaltenen Maßgaben mit Änderungen ab dem 01.01.2005<br />
wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem und der dazugehörigen<br />
Ergänzung mit konkretisierenden Regelungen für die Berechnung der<br />
Entschädigungsposition „entgangene Möglichkeit zur Aktivierung von<br />
Zahlungsansprüchen“ vom 21.08.2007 gewährt. Wenn der Pächter nicht<br />
gleich Bewirtschafter ist, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung direkt an<br />
den Bewirtschafter.<br />
3. Nutzungsentschädigung<br />
Die Nutzungsentschädigung steht für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung<br />
gezahlt wird, grundsätzlich dem Pächter zu.<br />
Dabei werden folgende Regelungen getroffen:<br />
a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und<br />
steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen<br />
Pächtern für die Dauer des Entzuges nach Lage und Zustand zumutbare<br />
Ersatzfl ächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge<br />
wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen.<br />
b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und<br />
steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger<br />
benötigte Fläche, soweit keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart<br />
wird, eine jährliche Nutzungsentschädigung auf der Grundlage der unter III,
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 11 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
2. dieser vorläufi gen Anordnung aufgeführten Richtsätze gezahlt. Wird ein<br />
Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird<br />
die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt.<br />
c) Soweit verbleibende Grundstücksfl ächen nicht mehr oder nur noch<br />
eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls<br />
eine Entschädigung zu zahlen.<br />
d) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung<br />
steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins<br />
an den Verpächter des in Anspruch genommenen Grundstücks weiter zu<br />
bezahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung<br />
des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des entzogenen<br />
Grundstücks sicherzustellen.<br />
e) Der selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ebenfalls die Nutzungsentschädigung.<br />
Endet nach dem Beginn jährlicher Entschädigungszahlungen an den Pächter<br />
der entschädigungsrelevante Pachtvertrag, ist die Entschädigung im Erlass<br />
des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom<br />
14.02.2007 Festsetzungen der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen als<br />
Enteignungsentschädigung gemäß § 88 Nr. 6 Satz 2 FlurbG, hier Änderung<br />
ab dem 1. Januar 2005 wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem,<br />
geregelt.<br />
Nach dem Ende des Pachtverhältnisses ist Punkt 2.9 zu beachten, in dem<br />
es heißt, „Der Pächter erhält ab sofort keine Entschädigung mehr, weder den<br />
Deckungsbeitrag I, d.h. die Marktleistung abzüglich der variablen Kosten<br />
noch den jährlich durch Aktivierung des Zahlungsanspruches möglichen<br />
Beihilfebetrag (Nutzungsentschädigung).“<br />
Der nicht selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ab sofort die ortsübliche<br />
Pacht als Entschädigung.<br />
IV Sofortige Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß § 80<br />
Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 9 G vom 22.<strong>12</strong>.2010 (BGBl. I S. 2248), im öffentlichen Interesse angeordnet.<br />
Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des<br />
Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung<br />
keine aufschiebende Wirkung hat.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem<br />
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />
Burgstraße 5<br />
07545 Gera einzulegen.<br />
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz<br />
1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der<br />
Behörde einge gangen ist.<br />
gez. Jens Lüdtke<br />
Amtsleiter<br />
Flurbereinigungsverfahren Teutleben<br />
Anlage 1 zur vorläufi gen Anordnung Nr. <strong>12</strong><br />
Kreisvolkshochschule<br />
Außenstellenleiterin Frau Marion Zorn Tel./Fax: (03 64 54) 5 02 53<br />
E-Mail: kvhs-magdala@freenet.de Sprechzeit: 1. Donnerstag<br />
im Monat von 17-18 Uhr in der VG Pfiffelbach, oder nach Vereinbarung<br />
Kontaktbereichsbeamter<br />
Polizeihauptmeister Norbert Borngräber<br />
Tel. (während der Sprechzeit): (03 64 62) 954-23<br />
Tel. (außerhalb d. Sprechzeit): PI Apolda (0 36 44) 541-0<br />
PI Weimar (0 36 43) 882-0 f. Kromsdorf<br />
Sprechzeit: Donnerstag 15.30 - 17.30 Uhr<br />
In dringenden Fällen über die 110 oder über das Ordnungsamt zum<br />
Hinterlassen einer Information oder Rückrufbitte 036462/95413 !<br />
Gebietsjugendpfl egerin<br />
Christa Mehner, Umgehungsstraße 78b, 99441 Mellingen<br />
Tel./Fax. (03 64 53) 74 844 oder (01 72) 79 68 984<br />
(zuständig für Vgem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, VG Mellingen,<br />
Gemeinde Saaleplatte) - Sprechzeiten nach Vereinbarung<br />
Schiedsstelle<br />
Frau Sabine Gebhardt Tel. (03 64 63) 40 505<br />
Sprechzeit nach Vereinbarung
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - <strong>12</strong> - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Bürgermeister: Gunter Braniek<br />
Beigeordneter: Dr. Bernhard Tschada<br />
Gemeinde KROMSDORF<br />
Weimarische Str. 36b, 99441 Kromsdorf<br />
Sprechzeit: Dienstag 17-19 Uhr<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 01.11.2011<br />
wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 36/11<br />
Der Gemeinderat beschließt: Der öffentliche Teil der Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung vom 04.10.2011 wird in der vorliegenden Form<br />
genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Klarstellungs- und Abrundungssatzung vom 13.01.1998<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit veröffentlicht die Gemeinde Kromsdorf<br />
noch einmal die Klarstellungs- und Abrundungssatzung vom 13.01.1998<br />
Tel.: (0 36 43) 42 18 14 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (0 36 43) 42 18 14<br />
Beschluss-Nr. 37/11<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Leistung für die Nachprofilierung<br />
der Mulde "Süßenborner Weg" in Kromsdorf an den wirtschaftlichsten Bieter,<br />
die Firma GALABAU Kromsdorf GmbH, Süßenborner Weg 40 in<br />
99441 Kromsdorf. Die Bruttoauftragssumme beträgt 3.081,86 €.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Braniek<br />
Bürgermeister
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 13 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Ersatzbekanntmachung<br />
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates<br />
Die dazugehörigen Karten für die Ortsteile Kromsdorf-Nord, Kromsdorf-Süd und<br />
Denstedt werden gemäß § 3 Absatz 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung<br />
(ThürBekVO) im Wege der Ersatzbekanntmachung im Verwaltungsgebäude<br />
der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, 1.OG, Raum 114 , Willerstedter Straße 1, 99510<br />
Pfiffelbach in der Zeit vom <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2011 - 20.<strong>12</strong>.2011 während der allgemeinen<br />
Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt.<br />
Die allgemeinen Dienstzeiten sind:<br />
Die erste Sitzung des Gemeinderates im Neuen Jahr findet am Dienstag,<br />
dem 7. Februar 20<strong>12</strong>, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zum Schloßwirt“<br />
(Ratsherrenzimmer) statt. Interessierte Bürger sind dazu herzlich eingeladen.<br />
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Bekanntmachungen!<br />
Gunter Braniek<br />
Bürgermeister<br />
Montag /Dienstag / Mittwoch:<br />
Donnerstag:<br />
09.00 Uhr - <strong>12</strong>.00 Uhr und<br />
13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />
09.00 Uhr - <strong>12</strong>.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Weihnachtsgrüße<br />
Allen Bürgerinnen und Bürgern von Kromsdorf und Denstedt möchte ich<br />
Freitag: 09.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr<br />
gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates eine schöne und ruhige<br />
Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge<br />
Die Straßenbaumaßnahmen „Am Schenkgarten“, „Lehmgrube“ in Kromsdorf<br />
– Nord und die Maßnahme „Straßenbeleuchtung Karl-Marx-Straße“ im OT<br />
Denstedt werden im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />
Funk<br />
Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />
Adventszeit, ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie für das<br />
Jahr 20<strong>12</strong> Gesundheit und Wohlergehen wünschen!<br />
Ihr Bürgermeister Gunter Braniek<br />
Bürgermeister: Heinz Sperlich<br />
Beigeordnete: Monika Diehl<br />
Gemeinde LIEBSTEDT<br />
Lange Straße 49, 99510 Liebstedt<br />
Sprechzeit: Dienstag 15:30 - 16:30 Uhr<br />
Tel. (03 64 62) 3 23 42 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (03 64 62) 3 23 42<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Liebstedt wünsche ich Ihnen für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel<br />
alles Gute, erholsame und besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Familien und Freunde sowie Frieden und Gesundheit im Neuen Jahr!<br />
Ihr Bürgermeister H. Sperlich<br />
Bürgermeister: Andreas Schuchert<br />
Beigeordneter: Werner Bieling<br />
Gemeinderatssitzung<br />
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 20.<strong>12</strong>.2011 um<br />
19.30 Uhr in der Alten Schule am Teichplatz statt.<br />
Der Inhalt der Gemeinderatssitzung ist den Aushängen zu entnehmen.<br />
Der Gemeinderat lädt alle interessierten Einwohner von Mattstedt recht<br />
herzlich dazu ein.<br />
Andreas Schuchert<br />
Bürgermeister<br />
Wann fängt Weihnachten an?<br />
Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt,<br />
wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt,<br />
wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt,<br />
wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift,<br />
was der Stumme ihm sagen will,<br />
wenn das Leise laut wird und das Laute still,<br />
wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos,<br />
das scheinbar Unwichtige wichtig und groß,<br />
wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit,<br />
helles Leben verspricht,<br />
und du zögerst nicht, sondern du gehst<br />
so wie du bist darauf zu,<br />
dann, ja, dann fängt Weihnachten an.<br />
Bürgermeister: Hartmut Prager<br />
Beigeordnete: Birgit Theile<br />
Gemeinde MATTSTEDT<br />
Teichplatz 145, 99510 Mattstedt<br />
Sprechzeit: Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr<br />
Tel. (0 36 44) 56 20 23 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (0 36 44) 56 20 23<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
Ein ereignisreiches Jahr 2011 geht zu Ende.<br />
Im Namen des Gemeinderates wünsche ich allen Bürgerinnen und<br />
Bürgern unserer Gemeinde ein besinnliches und<br />
friedvolles Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familien und Freunde,<br />
sowie ein glückliches, gesundes und gesegnetes Jahr 20<strong>12</strong>.<br />
Weiterhin bedanke ich mich bei allen Vereinen, Firmen und der<br />
VGem „<strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong>“ für die gute und offene Zusammenarbeit.<br />
Mit besten Grüßen<br />
der Gemeinderat und Ihr Bürgermeister Andreas Schuchert<br />
Gemeinde NIEDERREISSEN<br />
Kirchgasse 5, 99510 Niederreißen<br />
Sprechzeit: Dienstag 18 - 19 Uhr<br />
Tel. (03 63 73) 4 04 37 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (03 63 73) 95 95 01<br />
Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
Die Straßenbaumaßnahme „Rudersdorfer Straße“ aus dem Jahre 2010 wird im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />
Funk<br />
Bau- und Ordnungsamtsleiter
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 14 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Liebe Bürger der Gemeinde Niederreißen,<br />
im Namen des Gemeinderates sowie im eigenen Namen wünsche ich Ihnen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest<br />
sowie für das Jahr 20<strong>12</strong> Gesundheit, Wohlergehen und Erfolg.<br />
Besonderen Dank für das Geleistete gilt den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr,<br />
dem Gemeinderat, den Mitgliedern des Heimat- und Kirmesvereins sowie den ehrenamtlichen Helferinnen für die Senioren- und<br />
Kinderbetreuung.<br />
Ihr Bürgermeister Hartmut Prager<br />
Niederreißen im Dezember 2011<br />
Bürgermeister: Andreas Trübner<br />
1. Beigeordneter: Ernst Preller<br />
2. Beigeordneter: Ralf Lindner<br />
Bürgermeisterin: Brigitte Tänzer<br />
Beigeordnete: Karin Holzhaus<br />
Bürgermeister: Andreas Weise<br />
Beigeordneter: Helmut Rödiger<br />
Gemeinde NIEDERROSSLA<br />
Buttstädter Straße 8, 99510 Niederroßla<br />
Sprechzeit: Donnerstag 16 - 18 Uhr<br />
Gemeinde NIRMSDORF<br />
Dorfstraße 21, 99510 Nirmsdorf<br />
Sprechzeit: Montag 17 - 18 Uhr<br />
Gemeinde OBERREISSEN<br />
Apoldaer Straße 20, 99510 Oberreißen<br />
Sprechzeit: nach telefonischer Vereinbarung<br />
Tel.: (0 36 44) 56 27 55 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (0 36 44) 65 17 53<br />
Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
Die Straßenbaumaßnahme „Arno-Müller-Straße/Anschluss Buttstädter Straße“ aus dem Jahre 2011 wird im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />
Funk, Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />
Weihnachts- und Neujahrsgrüße<br />
Hiermit möchte ich, auch im Namen der Gemeinderäte, allen Bürgerinnen und Bürgern von Niederroßla ein besinnliches und<br />
friedvolles Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familien und Freunde sowie einen guten Start in das Neue Jahr, verbunden mit Gesundheit,<br />
Glück und Zuversicht für das Kommende.<br />
Vielen Dank für das uns entgegengebrachte Vertrauen!<br />
Ihr Bürgermeister A. Trübner<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 01.11.2011 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 51-IV-11<br />
Der Gemeinderat beschließt, der öffentliche Teil der Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />
26.07.2011 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Beschluss-Nr. 52-IV-11<br />
Der Gemeinderat beschließt,<br />
beim LRA Weimarer Land die im Sachverhalt genannte verkehrsrechtliche<br />
Anordnung entsprechend dem beigefügten Lageplan und den Fotos zu<br />
beantragen.<br />
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der ungehinderten Einfahrt von<br />
der Landesstraße bis zum Hausgrundstück Apoldaer Straße 10 sowie der<br />
Schaffung von Parkmöglichkeiten für Anwohner und Besucher.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit folgenden Ergänzungen:<br />
Schilder- und Markierungskosten werden durch die Gemeinde übernommen<br />
Beschluss-Nr. 53-IV-11<br />
Der Gemeinderat beschließt, der nichtöffentliche Teil der Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung 26.07.2011 wird genehmigt<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Weise<br />
Bürgermeister<br />
Bürgerhilfe<br />
Am 19.11.2011 begann die Arbeit der „Bürgerhilfe“ Oberreißen mit einer<br />
Versammlung und einer Diskussion zur zukünftigen Verfahrensweise.<br />
Anschließend starteten wir mit 11 Einwohnern einen kleinen Arbeitseinsatz mit<br />
anschließendem Imbiss. Dieser Tag kann als Anfang der „Bürgerhilfe“ positiv<br />
bewertet werden. Ziel ist es, mehr miteinander zu kommunizieren und das<br />
Dorfleben aktiv mit zu gestalten. Im “Einsatzfall“ muss man sich auf einander<br />
verlassen können.<br />
Um das Ziel zu erreichen, sind natürlich weiterhin alle Einwohnerinnen und<br />
Einwohner herzlich willkommen. Für das Jahr 20<strong>12</strong> sind 2 weitere solche<br />
Einsätze geplant (Frühjahr und Herbst).<br />
Tel.: (03 63 73) 99 99 32<br />
Fax: (03 63 73) 99 99 37<br />
Dazu lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner wieder schriftlich ein.<br />
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter<br />
der Tel.036373/999932 oder persönlich bei mir in der Birkenstraße 1.<br />
Ihr Bürgermeister Andreas Weise<br />
Weihnachtsgrüße<br />
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
Das Jahr 2011 geht zu Ende, es gab in unserer Gemeinde viele<br />
Veränderungen und es wird auch in den darauffolgenden Jahren<br />
weitere Veränderungen geben.<br />
Um diese Veränderungen für unser Dorf positiv zu gestalten,<br />
benötigen wir die Hilfe jedes Einzelnen,<br />
zum Beispiel bei der Mitarbeit in der „Bürgerhilfe“.<br />
Lassen Sie uns für eine gemeinsame Zukunft des Dorflebens in<br />
Oberreißen arbeiten.<br />
Im Namen des Gemeinderates wünsche ich allen Einwohnerinnen<br />
und Einwohnern von Oberreißen ein friedvolles und<br />
besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie sowie<br />
für das Jahr 20<strong>12</strong> Gesundheit, Glück und Wohlergehen.<br />
Ihr Bürgermeister Andreas Weise
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 15 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Bürgermeister: Dietmar Margraf<br />
1. Beigeordneter: Jörg Casper<br />
2. Beigeordneter: Dieter Reichardt<br />
Gemeinde OSSMANNSTEDT<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2011 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 059/11<br />
Der Gemeinderat beschließt , die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung<br />
wird so bestätigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 060/11<br />
Der Gemeinderat beschließt: auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung<br />
2011 zur Städtebauförderung, 6. Abschnitt: Kleinere Städte und Gemeinden,<br />
Artikel 9 Abs. 2 beschließt die Gemeinde Oßmannstedt die Abgrenzung des<br />
Fördergebietes gemäß der beigefügten Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 061/11<br />
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung<br />
die Vergabe der Leistung für die Außenputzarbeiten zur Freiflächengestaltung<br />
ehem. "Weißer Falke" in Oßmannstedt gemäß der Vergabeempfehlung durch<br />
das beauftragte Planungsbüro Seifarth an den wirtschaftlichsten Bieter, die<br />
Firma Torsten Zech GmbH, Liebstedter Straße 15 in 99510 Oßmannstedt.<br />
Die Angebotssumme beträgt brutto 5.655,33 €.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Beschluss-Nr. 062/11<br />
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung<br />
die Vergabe der Leistung für die Holzfassade zur Freiflächengestaltung ehem.<br />
"Weißer Falke" in Oßmannstedt gemäß der Vergabeempfehlung durch das<br />
beauftragte Planungsbüro Seifarth an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma<br />
Zimmerei Jens Zeitz, Im Dorfe 11 in 99510 Wiegendorf.<br />
Die Angebotssumme beträgt brutto 9.733,91 €.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Beschluss-Nr. 063/11<br />
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistung für die Abrissarbeiten<br />
altes Sportlerheim in Oßmannstedt an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma<br />
Klaus Streuber, Escherodaer Weg 8 in 99510 Eckolstädt. Die Angebotssumme<br />
beträgt brutto 7.907,55 €.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Margraf<br />
Bürgermeister<br />
Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge<br />
Die Straßenbaumaßnahmen „Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße/Friedrich-Ludwig-<br />
Jahn-Platz/Ferdinand-Gerstung-Platz (Beleuchtung) + Nebenanlagen zur K<br />
102, 1.BA“ aus dem Jahren 2010/2011 werden im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />
Funk, Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />
Ferdinand-Gerstung-Platz 4, 99510 Oßmannstedt<br />
Sprechzeit: Dienstag 18-19 Uhr, Donnerstag 16 - 18 Uhr<br />
Internet: www.ossmannstedt.info, E-Mail: gemeinde@ossmannstedt.info<br />
Tel.: (03 64 62) 3 22 50<br />
(zur Sprechzeit)<br />
Fax: (03 64 62) 3 22 88<br />
Schmierereien von der Parkhalle bis zur Turnhalle<br />
Am Sonntagvormittag, dem 04. Dez. gegen 9.45 Uhr wurden Schmierereien<br />
zwischen der Wielandschule, der Parkhalle (Stromverteilerkästen), dem<br />
Schwimmbadgebäude (Stromverteilerkasten, Wand zum Sportplatz<br />
und über dem Eingang), dem Eingang der sanierten Turnhalle sowie an<br />
weiteren Stellen mit blauer Farbe festgestellt. Es wurde Anzeige erstattet.<br />
Hinweise zur Aufklärung der Tat nimmt die Polizeiinspektion Apolda und<br />
die Gemeindeverwaltung Oßmannstedt entgegen. Eine Belohnung von<br />
200,- € die zur Überführung des oder der Täter führt, wird von der Gemeinde<br />
Oßmannstedt ausgelobt.<br />
D. Margraf<br />
Bürgermeister<br />
Werte Bürgerinnen und Bürger<br />
Die letzte Sprechstunde des Bürgermeister´s bzw. seines Vertreters in diesem<br />
Jahr findet am Dienstag, den 20.<strong>12</strong>.2011 statt.<br />
Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist am Donnerstag, den<br />
Ordnungsamt und Bürgermeister informieren<br />
<strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong> zu den bekannten Zeiten.<br />
Die Wiese hinter den Wohnblöcken Thomas-Müntzer-Siedlung Nr. 16 bis<br />
19 a ist entgegen der Auffassung einiger Anwohner kein Parkplatz !<br />
Ich wünsche Ihnen und ihren Angehörigen eine besinnliche<br />
Vor den Blöcken sind Parkflächen vorhanden. Wir bitten alle Bürger und<br />
Weihnachtszeit und einen Guten Rutsch in das neue Jahr.<br />
Bewohner, dies zu beachten. Sollte es dennoch im Einzelfall Probleme geben,<br />
wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt oder an den Bürgermeister. Ihr Bürgermeister, Dietmar Margraf<br />
Oßmannstedt, den 01.<strong>12</strong>.11<br />
Bürgermeister: Dr. Klaus Jähnig<br />
Beigeordnete: Uta Hüttig<br />
Gemeinde PFIFFELBACH<br />
Weimarer Straße 1, 99510 Pfi ffelbach<br />
Sprechzeit: Donnerstag 17.00 bis 18.30 Uhr<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2011 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 107/24/11<br />
Der Gemeinderat beschließt: Der öffentliche Teil der Niederschrift der<br />
Gemeindratssitzung vom 29.09.2011 wird in der vorliegenden Fassung<br />
genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />
Beschluss-Nr. 108/24/11<br />
Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde Pfiffelbach wird die Eigenständigkeit<br />
als Gemeinde zugunsten der Umwandlung der bestehenden<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße (VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße) in<br />
eine Thüringer Landgemeinde mit Ortschaftsverfassung aufgeben und einer<br />
Gemeindegebietsreform in der Freiwilligkeitsphase zustimmen.<br />
Tel.: (03 64 62) 3 22 15 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (03 64 62) 3 20 26<br />
Primäres Ziel ist die Bildung einer Landgemeinde unter Einbeziehung<br />
aller Mitgliedsgemeinden der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße. Sollte bis zum<br />
29.02.20<strong>12</strong> von den Gemeinden Oßmannstedt oder Kromsdorf keine<br />
entsprechende Willensbekundung vorliegen, sind mit den Gemeinden, die<br />
ihre Willensbekundung bereits erklärt haben, Verhandlungen über die Bildung<br />
einer Thüringer Landgemeinde aufzunehmen.<br />
Erläuterung:<br />
Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag bedeutet die klare Position des<br />
Gemeinderates für die Umwandlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> in die<br />
Form einer Thüringer Landgemeinde in der freiwilligen Einführungsphase<br />
vor einer zukünftig möglichen gesetzlichen Regelung und die Aufgabe der<br />
gemeindlichen Selbständigkeit mit den bekannten Rahmenbedingungen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 16 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Beschluss-Nr. 109/24/11<br />
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistungen für die Straßenbeleuchtung<br />
Hummelsberg und die Außenbeleuchtung Kindergarten in Pfiffelbach<br />
an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ralf Grebe GmbH, Apoldaer<br />
Straße 11 in 99510 Pfiffelbach. Die Angebotssumme beträgt brutto 1.852,06 €.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 110/24/11<br />
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistung für den Einbau eines<br />
Tores am Kindergarten in Pfiffelbach an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma<br />
Draht-Seidel GmbH, Hainholzstraße 1 in 99441 Mellingen.<br />
Die Angebotssumme beträgt brutto 1.010,31 €.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Dr. Jähnig<br />
Bürgermeister<br />
Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge<br />
Die Straßenbaumaßnahme „An der Leite/Igelsberg“ aus den Jahren 2008/2009<br />
wird im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />
Funk, Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />
Bürgermeisterin: Diana Müller<br />
Beigeordneter: Rüdiger Kliffe<br />
Gemeinde WILLERSTEDT<br />
Kirchberg 13, 99510 Willerstedt<br />
Sprechzeit: Dienstag 17 - 18 Uhr<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der<br />
Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom<br />
13. November 2011 in der Gemeinde Willerstedt<br />
Zur Bürgermeisterwahl (Mehrheitswahl) am 13. November wurde vom<br />
Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 13. November 2011 folgendes<br />
Wahlergebnis für die Gemeinde Willerstedt festgestellt:<br />
Zahl der Wahlberechtigten: 246<br />
Zahl der Wähler: 143<br />
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 13<br />
Zahl der gültigen Stimmabgaben: 130<br />
Auf den einen mit Wahlvorschlag vorgeschlagenen Bewerber entfallen<br />
folgende abgegebene gültige Stimmen:<br />
Kennwort des Name, Vorname des Stimmenzahl<br />
Wahlvorschlages Bewerbers<br />
Müller Müller, Diana 114<br />
Vom Wähler wurden auf nachfolgend aufgeführte wählbare Personen<br />
weitere gültige Stimmen abgegeben:<br />
Name, Vorname<br />
eingetragne Personen<br />
Stimmenzahl<br />
Freund, Matthias 6<br />
Kliffe, Rüdiger 4<br />
Stiebritz, Helmut 2<br />
Heindörfer, Jens 1<br />
Franke, Elke 1<br />
Müller, Peter 1<br />
Keimling, Klaus 1<br />
Zum Bürgermeister gewählt ist:<br />
Name, Vorname des Kennwort des<br />
Gewählten Wahlvorschlages<br />
Müller, Diana Müller<br />
Hinweis zur Möglichkeit der Wahlanfechtung für die Bürgermeisterwahl:<br />
Jeder Wahlberechtigte kann binnen 2 Wochen nach Bekanntmachung der<br />
Feststellung der Wahlergebnisse die Feststellung des jeweiligen Wahlergebnisses<br />
durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,<br />
dem<br />
Landratsamt Weimarer Land<br />
Kommunalaufsicht<br />
Bahnhofstraße 28<br />
99510 Apolda<br />
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes<br />
oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung<br />
muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die<br />
nach der Anfechtungsfrist vorgetragen wurden, können im Wahlanfechtungsverfahren<br />
nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
schon um 540 vor Christus schrieb der griechische Philosoph Heraklit<br />
vom ewigen Wandel aller Dinge. Denken Sie doch einmal an unsere<br />
heutige schnelllebige Zeit und die damit verbundenen Veränderungen<br />
in Ihrem Leben und Ihrem Umfeld. Unglaublich.<br />
Trotz aller Probleme wünschen der Gemeinderat von Pfiffelbach/<br />
Wersdorf und der Bürgermeister Ihnen und Ihren Familien eine frohe<br />
und besinnliche Weihnachtszeit. Lassen Sie die Uhren an diesen Tagen<br />
langsamer laufen und genießen Sie die freien Tage.<br />
Auch zum bevorstehenden Jahreswechsel die besten Wünsche für 20<strong>12</strong><br />
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />
Bleiben Sie alle gesund und optimistisch.<br />
Ihr Dr. Klaus Jähnig, (Bürgermeister)<br />
Ps.: Und plötzlich weißt du:<br />
Es ist Zeit etwas Neues zu beginnen und dem Zauber desAnfangs zu<br />
vertrauen. (Meister Eckhart)<br />
Tel.: (03 64 63) 4 03 72 (zur Sprechzeit)<br />
Fax: (03 64 63) 4 03 72<br />
Willerstedt, den <strong>12</strong>. Dezember 2011<br />
gez. Rüdiger Kliffe<br />
Gemeindewahlleiter<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2011 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 19-07-/11<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Leistung für die Erneuerung<br />
des Ofens im Jugenzimmer in Willerstedt an den wirtschaftlichsten Bieter,<br />
den Ofenbaumeister Günter Wußt, Röhrstraße 6 in 99423 Weimar.<br />
Die Bruttoauftragssumme beträgt 3.513,<strong>12</strong> €.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 20-07-/11<br />
Der Gemeinderat beschließt , die Vergabe der Leistung für den Winterdienst<br />
in Willerstedt an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Heindörfer & Kliffe<br />
GbR, Franz-Magnus-Böhme-Straße 2 in 99510 Willerstedt.<br />
Die Bruttoauftragssumme beträgt 107,27 €.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit folgenden Ergänzungen:<br />
pro Einsatz zuzüglich 25 % Sonn- und Feiertagszuschlag<br />
D. Müller<br />
Bürgermeisterin<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2011 wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 21-08/11<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />
vom 20.09.2011 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 22-08/11<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />
vom 08.11.2011 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss-Nr. 23-08/11<br />
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss Nr.: 20-07/11 vom 08.11.2011<br />
aufgrund fehlerhafter Auswertung/ neuer Erkenntnisse zu den vorgelegten<br />
Angeboten aufzuheben.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Müller<br />
Bürgermeisterin<br />
Die Zukunft unseres Dorfes<br />
Seit dem 14. November diesen Jahres bin ich nun Bürgermeisterin von<br />
Willerstedt. Dafür danke ich allen Wählerinnen und Wählern.<br />
Die erfolgreiche Arbeit unseres Gemeinderates soll fortgesetzt werden.<br />
In diesem – nun fast vergangenem Jahr – haben wir einiges vollbracht:<br />
Willerstedt ist nun schnell mit der Welt verbunden; wir haben einen<br />
Breitbandanschluss. Einige Haushalte können ihn schon nutzen. Wir am<br />
Kirchberg 13 müssen noch auf das Auslaufen des Altvertrages mit der<br />
Telekom warten. Aber: Vorfreude ist die schönste Freude!<br />
Außerdem haben wir nun einen neuen Spielplatz am Mahl.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 17 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Auf Grund des fortgeschrittenen Jahres konnten die Arbeiten nicht ganz<br />
fertig gestellt werden: Die Planierung und die Rasenaussaat erfolgen<br />
im April 20<strong>12</strong>. Das Jugendzimmer erhielt einen neuen Ofen – einen<br />
Bullerjahn. Hierbei unterstützte uns das Jugendamt mit einem Teil der<br />
Anschaffungskosten.<br />
Für das kommende Jahr stehen noch der neue Ausschank auf dem<br />
Biwakgelände und ein neues Dach für die Feuerwehr an. Die am alten<br />
Silo beräumte Fläche (siehe mein Beitrag zu diesem Thema) soll bepfl anzt<br />
werden. Auf diese und alle anderen Aufgaben, die das neue Jahr bringen<br />
wird, bin ich schon gespannt – gemeinsam werden wir es meistern!<br />
Diana Müller<br />
Bürgermeisterin<br />
Es sind noch Dorfchroniken vorhanden,<br />
die – vielleicht als Weihnachtsgeschenk – erworben werden können!<br />
Spielplatz<br />
Seit November 2011 können sich die Kinder in Willerstedt über einen neuen<br />
Spielplatz freuen.<br />
Die Kosten für das Sechseckspiel in Höhe von 1.<strong>12</strong>4,38 Euro haben die<br />
Firmen Netcom und Encoline übernommen.<br />
Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken.<br />
Die Bürgermeisterin im Namen des Gemeinderats<br />
Wilder Müllablageplatz<br />
Da wir in diesem Herbst mit Unterstützung durch das Umweltamt einen Teil<br />
des wild abgelagerten Mülls am alten Silo beräumen konnten, bitte wir alle<br />
Mitbürger um erhöhte Aufmerksamkeit: Wer Personen beim Müllablagern<br />
beobachtet, sollte sich nicht scheuen, die Polizei oder das Ordnungsamt<br />
Kromsdorf<br />
Es war einmal …<br />
Am Dienstag, dem 20.<strong>12</strong>.2011,<br />
findet um 17.00 Uhr in der Schlosskapelle<br />
die Aufführung des Weihnachtsmärchens statt.<br />
Darsteller sind Eltern der Kita „Rappelkiste“<br />
und der Grundschule Kromsdorf.<br />
Hierzu möchten wir ganz herzlich einladen.<br />
nichtamtlicher Teil<br />
Veranstaltungen<br />
– möglichst unter Angabe des polizeilichen Kennzeichens des Fahrzeugs<br />
der Person/en – zu informieren. Auch wer auf der beräumten Fläche<br />
neuen Müll entdeckt, teilt dies bitte der Unterzeichnerin oder einem<br />
Gemeinderatsmitglied mit.<br />
Diana Müller<br />
Bürgermeisterin<br />
Feuerwehr<br />
Wir möchten den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr für das Reinigen<br />
der Regenwassereinläufe auf unseren Straße danken.<br />
Es wurden am 4. Dezember alle Gullis vom Laub des vergangenen Herbstes<br />
gereinigt.<br />
Außerdem gebührt unser Dank Herrn Olaf Gebhardt, der seit geraumer Zeit<br />
die Jugendfeuerwehr mit nunmehr 16 Mitgliedern leitet. Der Feuerwehrnachwuchs<br />
trifft sich jeden Dienstag und erhält Unterweisungen.<br />
Weihnachtsgrüße<br />
Ich wünsche allen Willerstedtern ein gemütliches und friedvolles<br />
Weihnachtsfest im Kreise der Familie und einen guten Rutsch<br />
in eine berufl ich wie privat erfolgreiches Jahr 20<strong>12</strong>.<br />
Die Bürgermeisterin im Namen des Gemeinderats<br />
Neuigkeiten aus dem DRK—Kindergarten „Rappelkiste“<br />
Kromsdorf<br />
Das Jahr 2011 neigt sich nun dem Ende zu. Wir blicken auf ein ereignisreiches<br />
Jahr und wunderschöne Momente vor allem mit unseren Kindern und Eltern<br />
zurück. Auf diesem Weg möchten wir allen, die gemeinsam mit uns an dem<br />
einen oder anderen Vorhaben gearbeitet haben einfach „Dankeschön!!!“<br />
sagen. Ein großes Dankeschön an alle unsere Eltern aber auch Großeltern,<br />
die uns in der täglichen Arbeit unterstützt haben und Feste und Feiern zum<br />
großen Teil organisieren und ausstatten. Ein großes Dankeschön an das<br />
DRK-Apolda, das uns Verständnis für unsere Arbeit entgegenbringt und den<br />
ein oder anderen Kindertraum erfüllt. Danke sagen wir auch der Gemeinde<br />
Kromsdorf, der Schule Kromsdorf/Oßmannstedt und den ansässigen Firmen<br />
und Vereinen für ihre Unterstützung. Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches<br />
Weihnachtfest und ein gesundes neues Jahr 20<strong>12</strong>.<br />
Am 2. Dezember luden der Kindergarten „Rappelkiste“, der Schlosswirt<br />
und weitere Schausteller zum diesjährigen Weihnachtsmarkt im Schloss<br />
„Kromsdorf“ ein. Unsere Kinder begeisterten die Zuschauer mit einer kleinen<br />
Schlittenreise um die Welt. Von Grönland ging es über Irland, England<br />
nach Russland. Die Kinder sangen Weihnachtlieder aus anderen Ländern,<br />
tanzten wie kleine Schneeflöckchen durch die Schlosskapelle. Die Ältesten<br />
begeisterten mit der Märchenvorführung „Väterchen Frost“ uvm. Aber auch<br />
Eltern, die Erzieherinnen und ein oder andere Oma bereiteten unseren<br />
Weihnachtsmarkt mit viel Arbeit und Mühe vor. In den Räumlichkeiten<br />
des Schlosses verkauften Mitglieder unseres Elternbeirates mit uns<br />
Kindergartenpersonal viel Selbstgebasteltes für das Weihnachtfest.<br />
Alle Einnahmen und Spenden kommen dem Kindergarten zu Gute.<br />
Vielen Dank!!!<br />
Blutspende<br />
Wir laden Sie wieder rechtherzlich zur 1. Blutspende im Jahr 20<strong>12</strong> ein.<br />
Am 10. Januar ab 16.00 Uhr. Wie immer sorgen unsere Erzieherinnen mit<br />
dem technischen Personal mit bunt belegten Brötchen und Getränken für Ihr<br />
leibliches Wohl.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 18 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
„Raus aus dem Alltag,<br />
weg vom Stress!“<br />
Liebe Eltern<br />
Ab Januar 20<strong>12</strong> startet in unserem Kindergarten „Rappelkiste“ Kromsdorf ein<br />
Kursprogramm für Eltern und Babys ab der vierten Lebenswoche bis zum<br />
zwölften Lebensmonat.<br />
Dieser Kurs bietet:<br />
• Zeit und Raum für gemeinsame Erlebnisse<br />
• Spiel, Spaß und Bewegung für die Babys<br />
• Erfahrungsaustausch mit anderen Müttern<br />
• Begleitung in die neue Lebenssituation<br />
Am <strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong> 19.30 Uhr findet ein Informationsabend zum Elba Kursprogramm<br />
statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit ganz unverbindlich Informationen<br />
über den Kurs zu erhalten, Fragen zu stellen und Kontakt zu anderen Eltern<br />
aufzunehmen.<br />
Zu diesem Abend möchte ich alle interessierten Mütter und Väter einladen.<br />
Auch werdende Eltern oder Eltern deren Kind nicht in unseren Kindergarten<br />
gehen wird sind Herzlich Willkommen.<br />
Bei Teilnahme bitte ich um telefonische Voranmeldung!<br />
Ansprechpartner: Anne Clauder (Teddygruppe)<br />
Telefon DRK-Kita „Rappelkiste“: 03643/421820<br />
Chormusik zur Weihnachtszeit mit dem Volkschor<br />
Kromsdorf<br />
Nach schönen Herbsttagen ist es nicht mehr lange hin bis zur Adventszeit.<br />
Dann geben leuchtende Kerzen wieder ein stimmungsvolles Licht, es duftet<br />
nach Plätzchen und Stollen - Lieder zur Advents- und Weihnachtszeit dürfen da<br />
nicht fehlen. Traditionsgemäß möchten der Bürgermeister und der Volkschor<br />
Kromsdorf alle Senioren und Seniorinnen aus Kromsdorf und Denstedt zu<br />
einem weihnachtlichen Nachmittag einladen:<br />
Sonntag, 11. Dezember 2011 (3. Advent) um 14.30 Uhr im Kulturhaus<br />
Es erklingen Weihnachtslieder aus nah und fern, mal traditionell, mal etwas<br />
moderner, Lieder zum Zuhören und natürlich Lieder zum Mitsingen.<br />
Selbstgebackener Kuchen und Plätzchen sowie Kaffe und Tee runden den<br />
Nachmittag kulinarisch ab. Für die Senioren aus Kromsdorf und Denstedt ist<br />
diese Veranstaltung wie immer kostenfrei – seien Sie unsere Gäste!<br />
Die festlichen Weihnachtskonzerte des Volkschores Kromsdorf unter<br />
Leitung von Prof. André Schmidt sind am<br />
Samstag, dem 17. Dezember und<br />
Sonntag, dem 18. Dezember 2011 jeweils um 16.00 Uhr in der<br />
Schlosskapelle Kromsdorf.<br />
Karten gibt es bereits im Vorverkauf ab 1. Dezember beim Schlosswirt.<br />
Bis dahin wünschen wir allen eine gute Zeit.<br />
Ihre Gabriele Tschada vom Volkschor Kromsdorf<br />
Dezember 2011 (Änderungen vorbehalten)<br />
Seniorennachmittag<br />
11.<strong>12</strong>.2011 mit Konzert, Kaffee<br />
und Kuchen<br />
„Essen ist lecker –<br />
<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2011<br />
Kochen noch besser“<br />
14.<strong>12</strong>.2011 Seniorentreff<br />
Freizeittreff für Kids<br />
Volkschor Kromsdorf<br />
e. V.<br />
Eintritt für Senioren der<br />
Gemeinde frei!<br />
Saal Kulturhaus 14.30 Uhr<br />
Jugendclub Jugendclub 15.00 Uhr<br />
Jugendclub Jugendclub<br />
14.00 Uhr<br />
16.00 Uhr<br />
15.<strong>12</strong>.2011 Freizeittreff für Kids Jugendclub Jugendclub 16.00 Uhr<br />
17.<strong>12</strong>.2011 Weihnachtskonzert<br />
Volkschor Kromsdorf<br />
e. V.<br />
Schlosskapelle 16.00 Uhr<br />
18.<strong>12</strong>.2011 Weihnachtskonzert<br />
Volkschor Kromsdorf<br />
e. V.<br />
Schlosskapelle 16.00 Uhr<br />
„Essen ist lecker –<br />
19.<strong>12</strong>.2011<br />
Kochen noch besser“<br />
Jugendclub Jugendclub 15.00 Uhr<br />
20.<strong>12</strong>.2011 Weihnachtsmärchen<br />
Eltern der Kita und<br />
Schule<br />
Schlosskapelle 17.00 Uhr<br />
21.<strong>12</strong>.2011 Seniorentreff<br />
Freizeittreff für Kids<br />
Jugendclub Jugendclub<br />
14.00 Uhr<br />
16.00 Uhr<br />
22.<strong>12</strong>.2011 Freizeittreff für Kids Jugendclub Jugendclub 16.00 Uhr<br />
Gottesdienst mit<br />
24.<strong>12</strong>.2011<br />
Krippenspiel<br />
Evangelische Kirche<br />
Denstedter<br />
Kirche +<br />
Schlosskapelle<br />
15.00 Uhr<br />
17.00 Uhr<br />
Chorprobe jeden Montag um 19.30 Uhr (Schloss Spiegelsaal) für<br />
interessierte Noch-nicht-Sänger.<br />
Der Jahreswechsel ist bald vorüber und die Weihnachtsbäume nadeln<br />
wieder…!<br />
Der Feuerwehr- und Traditionsverein Denstedt lädt ein am<br />
14. Januar 20<strong>12</strong> um 17.00 Uhr<br />
zur traditionellen Weihnachtsbaumverbrennung am Radweg nahe der<br />
Steinbrücke in Denstedt.<br />
Für Essen und Trinken ist gesorgt!<br />
Mit oder ohne Weihnachtsbaum – alle Gäste sind herzlich willkommen!<br />
Bitte die Bäume ab dem 09. Januar 20<strong>12</strong> zur Abholung vor den<br />
Grundstücken ablegen – sie werden wie immer mit dem Multicar der<br />
Gemeinde eingesammelt!<br />
KROMSDORF TV<br />
- das neue Motto des Kromsdorfer Karnevals Vereins -<br />
Der KKV wünscht allen Lesern des Amtsblattes und Freunden des<br />
Kromsdorfer Karnevals Vereins, eine besinnliche Adventszeit und fröhliche<br />
Weihnachten, sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.<br />
Wir würden uns freuen, Sie als Gäste unseres neuen Karnevalsprogramms<br />
zum Motto „Kromsdorf TV“, gesund und in guter Stimmung begrüßen zu<br />
dürfen.<br />
Schon am 16.<strong>12</strong>. beginnt der Kartenvorverkauf. Es ist für viele unserer<br />
Besucher zu einer guten Tradition geworden, aus diesen Karten auch<br />
Weihnachtsgeschenke für die Lieben zu machen.<br />
Die weiteren Vorverkaufstermine sind für den 06. und 20. Januar 20<strong>12</strong> im<br />
Vereinshaus (Nähe der Stallanlage Kromsdorf) geplant. Ab dem 23. Januar<br />
werden die Karten dann wieder in der Pension Lindenhof bei Frau Albrecht,<br />
zu haben sein.<br />
Lassen Sie sich überraschen, wenn Sie die Festsitzungen am 11. und 17. / 18.<br />
Februar besuchen. Wir werden Ihnen eine Fernsehsendung ohne Gebühren<br />
aber mit viel Spaß präsentieren.<br />
Für unsere Senioren ist am Nachmittag den <strong>12</strong>.02. und für die Kinder am<br />
19.02. große Stimmung im Kromsdorfer Kulturhaus angesagt.<br />
Die Jugend feiert am 10.02. eine große Party mit G-PUNKT .<br />
KKV - HELAU<br />
Oßmannstedt<br />
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Im Namen des Gemeinderates<br />
Dietmar Margraf<br />
Bürgermeister Oßmannstedt im Dezember 2011
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 19 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Niederreißen<br />
Weihnachtstanz mit Borderline in Niederreißen<br />
Wir laden recht herzlich zum Weihnachtstanz am 23.<strong>12</strong>.2011 ein.<br />
Auf euer kommen, freuen wir uns riesig. Ab 21 Uhr geht’s los!!!<br />
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start<br />
ins Jahr 20<strong>12</strong>.<br />
Der Heimat- und Kirmesverein Niederreißen e. V.<br />
Zahlen oder frieren?<br />
Pfi ffelbach<br />
Heizkosten im Griff ohne kalte Füße<br />
Pünktlich zur Heizsaison steigen die Preise für Öl und Gas. Zum Glück können<br />
Verbraucher einiges tun, damit diese Kosten nicht voll auf die eigene Rechnung<br />
durchschlagen – auch ohne Verlust an Wohnkomfort.<br />
„Am wirkungsvollsten ist es natürlich, die Heizung herunter zu drehen. Jedes<br />
Grad weniger spart Heizenergie“, erklärt Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale<br />
Thüringen. „Aber keine Angst: Auch wer schon beim Gedanken daran<br />
friert, kann die Heizkosten im Zaum halten.“<br />
Die Tipps der Energieexpertin:<br />
• Heizkörper frei räumen: Decken Sie Heizkörper nicht mit Vorhängen oder<br />
Verkleidungen ab, und stellen Sie sie nicht mit Möbeln zu. Die warme Luft<br />
kann sonst nicht zirkulieren, der Thermostat funktioniert nicht richtig.<br />
• Zeitschaltuhren nutzen: Während Sie schlafen oder bei der Arbeit sind,<br />
müssen die Wohnräume nicht voll beheizt werden. Der Zeitschalter Ihrer Heizungsanlage<br />
oder programmierbare Thermostatventile sorgen dafür, dass es<br />
trotzdem gemütlich ist, wenn Sie aufstehen oder nach Hause kommen.<br />
• Nicht voll aufdrehen: Stellen Sie das Thermostatventil genau auf die gewünschte<br />
Temperatur ein. So wird der Raum schön warm, aber nicht überheizt.<br />
• Richtig lüften: Lüften ist wichtig, um Schimmelbefall in den Wohnräumen zu<br />
verhindern.<br />
Drehen Sie aber den Heizkörper ab, wenn Sie das Fenster öffnen.<br />
Sonst heizt er wegen der einströmenden kalten Luft besonders<br />
stark – und zwar direkt nach draußen. Dabei gilt: Stoßlüften ist die<br />
beste Methode, gekippte Fenster sind jedoch besser, als gar nicht<br />
zu lüften. Denken Sie nur daran, sie wieder zu schließen!<br />
• Dichten und dämmen: Ganz klar – je weniger Wärme nach draußen<br />
geht, desto weniger müssen Sie heizen. Ein erster Schritt ist<br />
deshalb, alte Fenster und Türen abzudichten.<br />
Hauseigentümer sollten außerdem über eine Dämmung von Kellerdecke,<br />
Dachboden und der gesamten Gebäudehülle nachdenken.<br />
Sind die Lichter angezündet …<br />
Festtagsbraten lässt Stromzähler heiß laufen<br />
Die Adventszeit ist beim Strom traditionell die verbrauchsintensivste<br />
Zeit des Jahres. Denn zum jahreszeitlich bedingt hohen<br />
Strombedarf durch längere Beleuchtungszeiten und zusätzliche<br />
Heizgeräte kommen noch<br />
Lichterketten und ähnliche Deko-Elemente hinzu.<br />
Ein Höhepunkt des Jahres – auch für die Energieversorger<br />
– ist die sogenannte „Gänsebratenspitze“ am ersten<br />
Weihnachtsfeiertag.<br />
25. Dezember in Deutschland: Mama darf zum Feiertag etwas länger<br />
schlafen. Aber ab 9.00 Uhr geht’s los. Die Bratröhren werden auf etwa<br />
180 bis 200 Grad vorgeheizt und die ersten Weihnachtsgänse in den<br />
Backofen geschoben. Die Stromlastkurve steigt bis zirka 11:30 Uhr<br />
steil an, wenn die Weihnachtsgänse vor dem Garende bei 225 Grad<br />
knusprig gebraten werden; bis dann kurz vor <strong>12</strong>:00 Uhr die „Gänsebratenspitze“<br />
erreicht wird. Zusätzlich werden während dieser Zeit<br />
noch die Kochplatten für die Beilagen des Weihnachtsschmauses<br />
eingeschaltet – im Backofen brutzelt der Festbraten, im Keller rotiert<br />
der Stromzähler.<br />
Zu Weihnachten ist deshalb der Elektroherd der größte Stromverbraucher<br />
im Haushalt. Über das Jahr verteilt entfallen dagegen nur<br />
ca. acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs auf das Kochen und<br />
Backen. Doch allein dafür zahlt ein Haushalt mit einem Gesamtstromverbrauch<br />
von 3600 kWh in diesem Jahr typischerweise 48 Euro<br />
– 2010 waren es erst 44 Euro. Gegenüber dem Jahr 2000 sind die<br />
Strompreise sogar um circa 50 Prozent gestiegen. Doch nicht genug:<br />
Für 20<strong>12</strong> sind schon wieder Erhöhungen angekündigt.<br />
Damit die Stromkosten für den verdienten Weihnachtsbraten kein<br />
allzu großes Loch in das Budget fressen, empfi ehlt Ramona Ballod,<br />
Energieexpertin der Verbraucherzentrale, als ersten Schritt den<br />
Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter. Und auf dem Zettel mit<br />
den guten Vorsätzen für das Neue Jahr könnte außerdem ein Stromcheck<br />
stehen: Wie kommt es zum Beispiel, dass seit einigen Jahren<br />
trotz moderner Geräte der Stromverbrauch der Privathaushalte stetig<br />
ansteigt?<br />
Bei Fragen zum richtigen Heizen und Lüften sowie beim Stromcheck<br />
und der Suche nach einem günstigen Energieversorger hilft die Energieberatung<br />
der Verbraucherzentrale: telefonisch oder mit einem persönlichen<br />
Beratungsgespräch. Beratung und Termine gibt es unter<br />
018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende<br />
Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Apolda fi ndet die Beratung<br />
im Landratsamt in der Bahnhofstraße 28 und in Weimar in der Stadtverwaltung<br />
in der Schwanseestraße 17 statt.<br />
Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555140.<br />
Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:<br />
Ramona Ballod<br />
Tel. 0361 55514-18 (interne Durchwahl, bitte nicht veröffentlichen!)<br />
r.ballod@vzth.de<br />
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de presseinfo presseinfo presseinfo<br />
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Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 20 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Nichtamtliches VG<br />
Wir gratulieren den glücklichen Eltern und begrüßen unsere neuen Erdenbürger!<br />
Oßmannstedt<br />
Löhmer, Norwyn geboren am 11.11.2011<br />
Wick, Leona Marie geboren am 23.11.2011<br />
Kromsdorf<br />
Födisch, Anny geboren am 11.10.2011<br />
Pfiffelbach<br />
Sthoer, Ellen geboren am 07.11.2011<br />
J. Rinne, Einwohnermeldeamt<br />
Rentnergeburtstage - Wir gratulieren<br />
10. Dez<br />
Leydolph, Ursula zum 78. Oßmannstedt<br />
Voigt, Sonja zum 65. Oßmannstedt<br />
11. Dez<br />
Voigt, Eberhard zum 77. Mattstedt<br />
Gutzeit, Klaus zum 68. Kromsdorf<br />
<strong>12</strong>. Dez<br />
Theumer, Erna zum 92. Niederroßla<br />
Peschke, Renate zum 74. Kromsdorf<br />
Fauer, Adelheit zum 72. Pfiffelbach<br />
Schütze, Brigitte zum 72. Niederroßla<br />
Müller, Peter zum 70. Willerstedt<br />
Dornhofer, Peter zum 68. Oßmannstedt<br />
13. Dez<br />
Wahrenberg, Gertrud zum 97. Pfiffelbach<br />
Steller, Christa zum 69. Niederroßla<br />
14. Dez<br />
Diesterheft, Ruth zum 89. Oßmannstedt<br />
Lange, Gisbert zum 75. Oßmannstedt<br />
Tümptner, Christa zum 75. Niederroßla<br />
Fauer, Wanda zum 74. Pfiffelbach<br />
Loß, Roland zum 74. Oßmannstedt<br />
Giese, Gerd zum 69. Oßmannstedt<br />
Richter, Karin zum 65. Niederroßla<br />
15. Dez<br />
Bodner, Willi zum 88. Mattstedt<br />
Summerer, Horst zum 77. Niederroßla<br />
Audenrieth, Rita zum 72. Niederroßla<br />
16. Dez<br />
Schubert, Oswald zum 79. Mattstedt<br />
Liebergesell, Christine zum 67. Kromsdorf<br />
17. Dez<br />
Ludwig, Christa zum 73. Oberreißen<br />
Mönnich, Edeltraut zum 68. Niederroßla<br />
18. Dez<br />
Winzer, Eberhard zum 70. Pfiffelbach<br />
19. Dez<br />
Hoffmann, Christa zum 73. Kromsdorf<br />
Hänel, Michael zum 69. Kromsdorf<br />
Laßmann, Rainer zum 65. Oßmannstedt<br />
21. Dez<br />
Bierlich, Alice zum 88. Niederroßla<br />
22. Dez<br />
Matthey, Ingeburg zum 83. Oßmannstedt<br />
Berl, Frieda zum 77. Niederroßla<br />
Richter, Hannelore zum 73. Kromsdorf<br />
Demme, Horst zum 70. Pfiffelbach<br />
23. Dez<br />
Murek, Erwin zum 77. Oßmannstedt<br />
Pöppich, Christa zum 74. Kromsdorf<br />
OT Denstedt<br />
Maroldt, Gudrun zum 71. Kromsdorf<br />
24. Dez<br />
Krieger, Heinz zum 90. Willerstedt<br />
Mordtan, Günter zum 87. Liebstedt<br />
Hegner, Christa zum 73. Niederroßla<br />
Schirmer, Gerhard zum 65. Oßmannstedt<br />
25. Dez<br />
Melchien, Ruth zum 86. Willerstedt<br />
Theile, Frank zum 65. Liebstedt<br />
26. Dez<br />
Kaufhold, Bernd zum 73. Kromsdorf<br />
OT Denstedt<br />
27. Dez<br />
Köditz, Annegret zum 65. Oßmannstedt<br />
28. Dez<br />
Lemke, Ruth zum 83. Niederroßla<br />
Kürbs, Bernd zum 74. Kromsdorf<br />
29. Dez<br />
Möhrl, Herta zum 75. Niederreißen<br />
Wollweber, Johanna zum 74. Niederreißen<br />
Dietsch, Hans-Jürgen zum 70. Niederroßla<br />
Morgeneier, Bernd zum 68. Oßmannstedt<br />
Ulmer, Helmut zum 65. Mattstedt<br />
30. Dez<br />
Fuchs, Dieter zum 65. Mattstedt<br />
31. Dez<br />
Schmidt, Gisela zum 75. Liebstedt<br />
Kühndorf, Konrad zum 73. Liebstedt<br />
Rentnergeburtstage 20<strong>12</strong><br />
01. Jan<br />
Arndt, Gudrun zum 70. Niederroßla<br />
02. Jan<br />
Becker, Gerhard zum 81. Mattstedt<br />
Richter, Ingeborg zum 81. Niederroßla<br />
Leydolph, Annelies zum 79. Kromsdorf<br />
Menger, Jutta zum 74. Niederroßla<br />
Kunze, Heinz zum 70. Mattstedt<br />
03. Jan<br />
Thumm, Margarete zum 86. Willerstedt<br />
Stroh, Renate zum 82. Niederroßla<br />
Lotze, Renate zum 75. Oberreißen<br />
Schmidt, Renate zum 75. Niederroßla<br />
Strunck, Ingeborg zum 75. Kromsdorf<br />
Pluschkat, Waldemar zum 68. Mattstedt<br />
Meißner, Jürgen zum 68. Mattstedt<br />
Gürkan, Güldane zum 67. Niederroßla<br />
Neudörfl, Helga zum 66. Kromsdorf<br />
04. Jan<br />
Thon, Irmgard zum 81. Pfiffelbach<br />
05. Jan<br />
Zschachlitz, Hanni zum 77. Kromsdorf<br />
Platzdasch, Renate zum 74. Kromsdorf<br />
Chalupka, Heinz zum 66. Oßmannstedt<br />
06. Jan<br />
Wirth, Barbara zum 80. Oßmannstedt<br />
Peschke, Hermann zum 74. Kromsdorf<br />
Weiß, Margitta zum 65. Mattstedt
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 21 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
07. Jan<br />
Herold, Adelheid zum 68. Niederroßla<br />
08. Jan<br />
Rodigast, Manfred zum 70. Niederreißen<br />
09. Jan<br />
Forberger, Ursula zum 72. Kromsdorf<br />
OT Denstedt<br />
Laube, Dieter zum 70. Kromsdorf<br />
Möller, Karin zum 68. Mattstedt<br />
Nachrichten der Niederrosslaer Volkssolidarität<br />
Die VOLKSSOLIDARITÄT Niederroßla<br />
wünscht allen Mitgliedern und den Einwohnern Niederroßlas<br />
eine schöne Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest<br />
und ein gesundes Neues Jahr 20<strong>12</strong><br />
Unser nächster Treff findet am Donnerstag, dem <strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong><br />
um 14:00 Uhr im Schulungsraum der FFw Niederroßla statt.<br />
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.<br />
Es grüßt, Renate Stroh<br />
11. Jan<br />
Fuhrmann, Johannes zum 83. Liebstedt<br />
Tamm, Christina zum 68. Niederroßla<br />
<strong>12</strong>. Jan<br />
Engelhardt, Manfred zum 75. Niederroßla<br />
Luks, Gerhard zum 65. Kromsdorf<br />
13. Jan<br />
Kellner, Karla zum 74. Liebstedt<br />
Böhme, Karin zum 72. Kromsdorf<br />
OT Denstedt<br />
Gollum, Marga zum 71. Niederroßla<br />
Gemeinde - und Vereinsnachrichten<br />
14. Jan<br />
Müller, Günther zum 75. Mattstedt<br />
Hätscher, Hans zum 72. Mattstedt<br />
Töpfer, Alfred zum 72. Mattstedt<br />
Lissner, Gerlinde zum 71. Oßmannstedt<br />
Niederroßla<br />
Oßmannstedt<br />
Die Wasserburg erstrahlt zur Weihnachtszeit ........... Liebe Freunde des Oßmannstedter Carnevals<br />
Es wurde festgestellt, dass die Wasserburg Niederroßla mit ihrem Burgfried Das Jahr neigt so langsam dem Ende und wir wollen es nicht<br />
den höchsten Turm ( 57 m ) Deutschlands besitzt. Unser Schlossturm wird versäumen, unseren treuen Gästen und Gönnern für die<br />
in diesem Jahr zur Weihnachts- und Neujahrszeit nicht im Dunkeln bleiben. kommenden Festtage alles erdenklich Gute und einen guten<br />
Das traditionelle Wahrzeichen unseres Ortes hat es verdient, angestrahlt Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.<br />
zu werden. Der Vorstand des Burg- und Heimatvereins Niederroßla e. V.<br />
hat in seiner letzten Beratung festgelegt, dieses Kulturerbe weithin sichtbar<br />
erstrahlen zu lassen. Der Stromverbrauch geht dabei zu Lasten des Burgund<br />
Heimatvereins. Das ist nur möglich, weil wir die 2. Benefizveranstaltung<br />
"Unbezahlbare Gelegenheiten" am 19.11.2011 im "Hotel am Schloß" in<br />
Apolda durchgeführt haben. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen<br />
anwesenden Gästen und den Sponsoren bedanken. Es war eine interessante<br />
und kurzweilige Veranstaltung, die allen Teilnehmern viel Freude bereitete.<br />
Die Herzen öffneten sich für unsere Wasserburg und 4.384,00 Euro wurden<br />
Unter dem Motto „Geistervilla, Geisterstunde - Oßmischt ist in aller Munde“<br />
startet am 04.02. 20<strong>12</strong> unsere närrische Prunksitzung. Am 05.02.20<strong>12</strong> werden<br />
wir unsere Senioren unterhalten.<br />
Alle Veranstaltungen finden in der Parkhalle statt. Karten für diese Veranstaltungen<br />
bekommen Sie am 14.01. und am 21. 01.20<strong>12</strong> in der Parkhalle.<br />
Weitere Informationen zu unseren Veranstaltung insbesondere zum Kartenvorverkauf<br />
werden rechtzeitig bekanntgegeben.<br />
Oßmischt - hau nein<br />
für die "Unbezahlbaren Gelegenheiten " ausgegeben.<br />
Ihr OCV<br />
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen und wir werden uns Gedanken Jahresbilanz des Reit- und Fahrverein <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße e.V.<br />
machen, wie das Geld in unserer Wasserburg eingesetzt wird.<br />
Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und Freunden des Burg- und<br />
Heimatvereins sowie allen Niederroßlaer Einwohnern eine besinnliche<br />
Weihnachtzeit und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.<br />
Die Mitglieder des Reit- und Fahrverein <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße blicken in<br />
adventszeitlicher Stimmung auf das vergangene Jahr zurück. Der gemeinsame<br />
Besuch des Weltcup Finales, welches erstmalig in allen Pferdesport<br />
Disziplinen in Leipzig ausgetragen wurde, war zweifellos der sportliche<br />
Vorstand BHVN e.V.<br />
Höhepunkt des Jahres. Jede Menge Spaß und gute Laune waren Begleiter<br />
Kleintierzuchtverein T135 Niederroßla<br />
beim Orientierungsritt um Niederroßla mit anschließendem gemütlichem<br />
Beisammensein bei Familie Barth. Super sonniges Wetter begleitete uns zur<br />
Für das bevorstehende Weihnachtsfest alles Gute, erholsame und besinnliche eigens vom Verein organisierten Busfahrt nach Moritzburg zur Hengstparade.<br />
Stunden im Kreise der Familien und Freunden, sowie Frieden, Glück und Auch beim gemeinsamen Ausritt von Rohrbach nach Linkers Hof war Petrus<br />
Gesundheit im Neuen Jahr wünschen wir allen Mitgliedern, Angehörigen und auf unserer Seite und Familie Julich bewirtete uns mit Köstlichkeiten vom Grill.<br />
Gönnern der Kleintierzucht.<br />
Einige Mitglieder nutzten die angebotenen Dressurlehrgänge in Ottstedt am<br />
Der Kleintierzuchtverein T135 Niederroßla<br />
Berge, um ihr Können und ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln.<br />
Auch für das kommende Jahr gibt es schon genügend Ideen für zahlreiche<br />
Aktivitäten.<br />
Die Mitglieder des Reit- und Fahrverein <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße e.V. wünschen<br />
eine frohe und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit sowie<br />
einen guten Start ins kommende Jahr.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 22 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Schulnachrichten<br />
Nachrichten aus der Grundschule Pfi ffelbach<br />
Schulanfängeranmeldung für das Schuljahr 20<strong>12</strong>/2013<br />
Am Montag, dem <strong>12</strong>. Dezember 2011 fi ndet die diesjährige Anmeldung<br />
der Schulanfänger des Jahres 20<strong>12</strong>/2013 von 16.00 bis 19.00 Uhr in der<br />
Grund schule Pfi ffelbach statt.<br />
Nach § 18 des Thüringer Schulgesetzes werden alle Kinder, die am 1. August<br />
des Jahres 20<strong>12</strong> sechs Jahre alt sind, bei der Grundschule ihres Schulbezirks<br />
angemeldet. Alle Kinder, die am 30. Juni des Jahres 20<strong>12</strong> fünf Jahre alt<br />
sind, können angemeldet werden.<br />
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienbuch vorzulegen.<br />
Die Schulanfänger können bei der Einschreibung anwesend sein.<br />
K. Weber, Schulleiterin<br />
Nachrichten aus der Grundschule<br />
Kromsdorf / Oßmannstedt<br />
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 20<strong>12</strong> / 2013<br />
Nach § 18 des Thüringer Schulgesetzes werden alle Kinder, die am 01.<br />
August 20<strong>12</strong> sechs Jahre alt sind, bei der Grundschule ihres Schulbezirkes<br />
angemeldet. Alle Kinder, die am 30. Juli 20<strong>12</strong> fünf Jahre alt sind, können<br />
angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das<br />
Familienbuch vorzulegen. Die diesjährige Anmeldung fi ndet am Mittwoch,<br />
dem 14. Dezember 2011 von 13.00 bis 17.00 Uhr im Büro des Schulteiles<br />
Oßmannstedt statt.<br />
A. Meißner, Schulleiterin<br />
Dankeschön<br />
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen bedanken, die uns<br />
durch Sammeln von Preisen für die Tombola, durch Bastelarbeiten und das<br />
Backen von leckerem Kuchen, durch die Hilfe bei der Vorbereitung und<br />
Durchführung zum diesjährigen Lichterfest in Oßmannstedt und zum Weihnachtsmarkt<br />
in Kromsdorf unterstützt haben. Es ist uns leider nicht möglich,<br />
an dieser Stelle alle fl eißigen Helfer namentlich zu nennen. Wir möchten<br />
aber allen versichern, dass sich Kinder, Lehrer und die Schulfördervereine<br />
sehr darüber gefreut haben. Der Erlös von Tombola und Verkauf kommt<br />
unserem Zirkusprojekt im Juni 20<strong>12</strong> zu.<br />
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Kalender mit<br />
den Zeichnungen der Kinder im Büro unseres Schulteiles in Oßmannstedt<br />
bzw. bei den Lehrern im Schulteil Kromsdorf weiterhin käufl ich erworben<br />
werden können. Als Weihnachtsgeschenk vielleicht?<br />
Auch dieser Erlös fl ießt in die Projektkasse.<br />
Bedanken möchten sich auf diesem Wege auch die Hortkinder aus Kromsdorf<br />
bei allen Eltern für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung.<br />
Ein ganz großes Dankeschön dem OBI-Baumarkt Süßenborn, der für Renovierung<br />
des Hortraumes Farben spendete, TTM in Weimar für die Stoffe<br />
und Bastelmaterialien sowie der Buchhandlung Thalia, die tolle Bücher für<br />
die Hortbibliothek zur Verfügung stellte.<br />
Sportlich<br />
Am 26.11.2011 fand in Apolda die Hallenkreismeisterschaft der Leichtathletik<br />
statt. Bei verschiedenen Disziplinen wie Dreierhopp, Medizinballwerfen,<br />
Staffellauf, Rundenlauf und Sprint konnten 16 Jungen und Mädchen<br />
unserer Schule zeigen, wie sportlich sie sind. Dabei triumphierte Noah<br />
Thorwarth in seiner Altersklasse gleich mehrfach, ebenso seine Schwester<br />
Sarah. Mit einigen 4., 5. und 6. Plätzen schnitten die Kinder prima ab.<br />
Die genaue Auswertung erwarten wir noch.<br />
Wir wünschen allen Familien unserer Schüler sowie allen Bürgern von<br />
Kromsdorf, Denstedt, Ulrichshalben und Oßmannstedt ein fröhliches und<br />
besinnliches Weihnachtsfest.<br />
Die Lehrer, Erzieher, Mitarbeiter und Kinder der Grundschule Kromsdorf /<br />
Oßmannstedt<br />
Nachrichten aus der Regelschule Pfi ffelbach<br />
In den Monaten Oktober und November hat sich wieder einiges für die<br />
Schüler unserer Regelschule ereignet. So bleibt als erster Höhepunkt, vor<br />
allem im Leben unserer älteren Jugendlichen, der „Abend der Berufe“ am<br />
11.Oktober in der Weimarhalle der gleichnamigen Stadt festzuhalten. Den<br />
organisierenden Schulleitern und Beratungslehrern gelang es, gemeinsam<br />
mit 53 Unternehmen der Region an die 180 Ausbildungsberufe und –<br />
Möglichkeiten für Schulabsolventen vorzustellen. Ein gelungenes Ereignis,<br />
das schon eine gute Tradition besitzt. Nach den verdienten Herbstferien<br />
erlebten unsere Schüler der Klasse 9 im betrieblichen Praktikum zwei<br />
Wochen lang in von ihnen selbst gewählten Unternehmen den betrieblichen<br />
Alltag.<br />
Wieder eine interessante Erfahrung und sicher eine weitere Hilfe bei der<br />
Wahl des zukünftigen Ausbildungsplatzes.<br />
Am 09. November empfi ng unsere Regelschule Besuch. Die Schülerinnen<br />
der Grundschule Oßmannstedt / Kromsdorf durften sich zum Schnuppertag<br />
bei uns umsehen, mitmachen, das Klima der Regelschule einfangen.<br />
Vielleicht erleichtert dies bei einigen Grundschülern die Entscheidungsfi<br />
ndung bezüglich ihrer weiteren Schullaufbahn. Für die Jugendlichen der<br />
8. Klasse gab es im November bleibende Erlebnisse. So nutzten sie die<br />
jährlich stattfi ndende Schulkinowoche, um sich in der Landeshauptstadt<br />
den „Oscar“ - prämierten Film „The King’s Speech“ anzuschauen. Ein einwöchiges<br />
Betriebspraktikum folgte und zum Abschluss des Monats durften<br />
sie während ihrer zweitägigen Klassenfahrt nach Dresden sowohl den<br />
berühmten Dresdner Weihnachtsmarkt, den sogenannten „Striezelmarkt“,<br />
als auch eine interessante Ausstellung im Deutschen Hygienemuseum besuchen.<br />
Ein Rundgang durch die wunderschöne sächsische Metropole gehörte<br />
selbstredend auch ins Programm. Auch über ein sportliches Ereignis<br />
mit erfolgreicher Beteiligung unserer Pfi ffelbacher gibt es zu berichten. Zur<br />
Hallenkreismeisterschaft in der Leichtathletik am 27. November räumten<br />
unsere Jungs mächtig ab. Unter anderen gewannen Nico Hartmetz (Kugelstoß,<br />
Dreierhop) und Darius Fauer (Hochsprung, 30m-Sprint, Rundenlauf)<br />
in der Altersklasse der 13-jährigen Jungs abwechselnd alle Wettbewerbe.<br />
Henry Elfl ein, der in seiner Freizeit beim KSSV Victoria Weimar als Leichtathlet<br />
trainiert, siegte im Hochsprungwettbewerb seiner Altersklasse 11. Im<br />
Dezember stehen noch an: die Vorpräsentation der Projektarbeiten für die<br />
Schüler der Klasse 10. Das Weihnachtsfest der Schule am 13. des Monats,<br />
zu dem die Theatergruppe sicher wieder mit einem gelungenen Theaterstück<br />
beitragen wird.<br />
Außerdem werden unsere Schülerinnen und Schüler die Weihnachtsmärkte<br />
der Umgebung nicht verschonen, bevor am 23. Dezember die viel zu<br />
kurzen Weihnachtsferien (23.<strong>12</strong>. – 31.<strong>12</strong>.) beginnen.<br />
Ralph Börmel<br />
Nachrichten aus dem Lyonel-Feininger-Gymna sium<br />
Buttelstedt/Mellingen<br />
Firmengründung am Feininger-Gymnasium<br />
Vom <strong>12</strong>.10.11 bis 14.10.11 veranstalteten die Klassen 9/2 und 9/3 das Projekt<br />
„Planspiel Unternehmen“. Dabei gründeten wir eine Firma, deren Ziel es<br />
war, eine kinderfreundliche Broschüre über das Projekt „Abenteuerland<br />
Natur“ im Schulgarten der Mellinger Grundschule zu erstellen.Am <strong>12</strong>.10. um<br />
08.00 Uhr trafen sich alle im Speiseraum zur ersten Betriebsversammlung.<br />
Anschließend traten wir die Stationsarbeit im Assessment-Center an. Hier<br />
versuchten wir in Gruppen, verschiedene Probleme gemeinsam zu lösen,<br />
um unsere Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen. Zwischenzeitlich mussten<br />
die Schülerinnen und Schüler, die sich zuvor auf Wunschabteilungen mit<br />
Lebenslauf und Anschreiben beworben hatten, zu Vorstellungsgesprächen.<br />
Zur zweiten Betriebsversammlung in Raum 16 trafen wir uns nach der<br />
Auswertung der Gruppenarbeit sowie Abschluss der Vorstellungsgespräche.<br />
Hierbei wurden die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Abteilungen<br />
aufgeteilt. Nachdem die Arbeitsplätze eingerichtet waren, fingen alle<br />
mit der Bearbeitung der Aufträge an. Zwischendurch besuchten uns die<br />
Geschäftsführer und andere Kollegen, teilten neue Arbeitsaufträge aus und<br />
gaben uns Tipps zur Verbesserung unserer Ergebnisse. Die Mitarbeiter der<br />
Fotoabteilung suchten die unterschiedlichen Räume auf und dokumentierten<br />
die Arbeit im Planspiel. Nach einer dritten Betriebsversammlung im<br />
Speisesaal traten wir unseren wohlverdienten Feierabend an. Der zweite<br />
Arbeitstag begann mit einer neuerlichen Mitarbeiterversammlung.<br />
Um unsere begonnenen Aufträge des vorherigen Tages weiterzuführen,<br />
begaben wir uns erneut in die Räume und kurze Zeit später bekamen wir<br />
unsere Aufgaben für diesen zweiten Tag ausgehändigt. Mit viel Motivation<br />
besprachen wir unsere Vorhaben und begannen mit der Ausführung. Da<br />
die Tätigkeiten uns viel Freude bereiteten, hatten wir große Fortschritte<br />
gemacht. Die Geschäftsführer freuten sich über unseren Ehrgeiz und alle<br />
konnten gut gelaunt in die Pause gehen. Anschließend trafen wir uns zum<br />
Fototermin auf dem Schulhof. Dann ging es weiter mit der Bearbeitung<br />
der Aufträge. Zwischendurch trafen sich alle Gruppen nacheinander um<br />
„gesundheitsfördernde Maßnahmen“ durchzuführen. Als alles erledigt<br />
war, gönnten sich alle eine Mahlzeit und nachdem die abschließende<br />
Betriebsversammlung zur Besprechung der entstandenen Produkte<br />
beendet war, konnten wir nach Hause fahren. Am dritten und letzten Tag<br />
des Planspiels, der erneut mit einer Betriebsversammlung begann, erhielten<br />
wir den Auftrag, unsere begonnenen Projekte zu beenden. Dann begaben<br />
sich die Mitarbeiter in die einzelnen Abteilungen. Zwischendurch besuchte<br />
uns Frau Völkel am Arbeitsplatz. In einer Betriebsführung erhielt sie einen<br />
Einblick in unser Unternehmen.<br />
Nach vollendeter Arbeit trafen sich alle zur Präsentation der Ergebnisse.<br />
Hier waren auch Vertreter der Presse anwesend. Alle waren stolz auf die<br />
eigenen entstandenen Produkte, jedoch auch auf die der anderen.<br />
Es folgte das Aufräumen der Abteilungsräume.
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 23 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Nach der letzten Besprechung und anschließenden Verabschiedung<br />
konnten wir von nun die Ferien genießen.<br />
Lisa-Maria Kallmeyer, Beatrice Hegner, Klasse 9/3<br />
Kirchliche Termine<br />
Junge Gemeinde<br />
Mittwoch 07.<strong>12</strong>. und 21.<strong>12</strong>. um 18.30 Uhr<br />
Freitag, den 06. Januar<br />
14.30 Uhr Seniorentanz mit Kaffee und Kuchen<br />
Christenlehre in der Laurentiuskirche Liebstedt<br />
Dienstag 16.30 Uhr<br />
Adventsnachmittag in Oßmannstedt 10.<strong>12</strong>.11 um 14.00 Uhr bei Frau Ebert<br />
Die Evang.-Luth. Kirchgemeinde Oßmannstedt und<br />
Frau Ebert laden Sie recht herzlich ein.<br />
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weimar . Herderplatz 8 . 99423 Weimar<br />
Schaukastenteam<br />
Tel.: Rylke 90 45 75, Schrader 50 19 24, Vogel 90 31 82<br />
Mail vogel@ek-weimar.<br />
Tiefurt - Kromsdorf - Denstedt - Süßenborn<br />
Zuständige Pastorin<br />
Bettina Reinefeld-Wiegel, Freiherr-vom-Stein-Allee 4, 99425 Weimar,<br />
Tel. 4894441,<br />
Mobil - Tel. 0172 130 8052, e-mail reinefeld.wiegel@t-online.de<br />
Tiefurt-Gottesdienste<br />
Heiligabend, am 24. Dezember, 16.30 Uhr, Krippenspiel,<br />
Katechetin B. Kissmann<br />
2. Weihnachtstag, am 26. Dezember, 10 Uhr, Reinefeld-Wiegel; gemeinsamer<br />
Gottesdienst für alle Dörfer!<br />
Bibelgesprächskreis im Kammergut Mittwoch, 14. Dezember, 16.30 Uhr, Pn.<br />
i.R. B. Witting<br />
Mitteilungen der Ev. – Luth. Kirchgemeinden<br />
Kromsdorf/Denstedt-Gottesdienste<br />
OSSMANNSTEDT, ULRICHSHALBEN UND LIEBSTEDT/ 3. Advent, am 11. Dezember, 9 ‚Uhr mit Taufen, Reinefeld-Wiegel in<br />
GOLDBACH, LEUTENTHAL,<br />
Ev.-Luth. Pfarramt Oßmannstedt: Pfarrer Sparsbrod,<br />
Kromsdorf-Süd<br />
Heiligabend, am 24. Dezember, 15 Uhr, Krippenspiel, B. Kissmann in<br />
Denstedt<br />
Ferdinand-Gerstung-Platz 5. Tel.: 036462/32262 Fax: 32299, Heiligabend, am 24. Dezember, 16.30 Uhr, Krippenspiel, in der Schlosskapelle<br />
www.wielanddorf.de<br />
Reinefeld-Wiegel<br />
1. Weihnachtstag , 25. Dezember, 17 Uhr, Konzert mit M.v.Hintzenstern und<br />
WIR LADEN SIE EIN ZU GOTTESDIENSTEN:<br />
3. Advent <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.11<br />
Norico Kimura in Denstedt<br />
Silvester, 31. Dezember, 17 Uhr, Orgelkonzert mit M. v. Hintzenstern in<br />
Denstedt<br />
10.30 Uhr Oßmannstedt<br />
Silvester, am 31. Dezember, 18 Uhr, Kromsdorf-Süd, Reinefeld-Wiegel<br />
14.00 Uhr Liebstedt St. Laurentiuskirche<br />
(gemeinsamer Gottesdienst für alle Dörfer zum Ausklang des Jahres mit<br />
Adventskonzert danach Kaffeetrinken im Ratskeller<br />
Abendmahl!)<br />
Heilig Abend 24.<strong>12</strong>.11<br />
15.00 Uhr Ulrichshalben Krippenspiel für Familien mit kleinen Kindern<br />
16.30 Uhr Liebstedt mit Krippenspiel<br />
Frau Christine Moderegger lädt herzlich zum Advents- und<br />
Weihnachtsliedersingen,<br />
dienstags, 17 Uhr, zu sich in den Silberdistelweg 16, (Kromsdorf-Nord) ein.<br />
Wer Freude am Singen in adventlicher Atmosphäre und Kerzenschein<br />
17.00 Uhr Leutenthal mit Krippenspiel<br />
hat, melde sich unter der Telefonnr. 42 71 99.<br />
18.00 Uhr Oßmannstedt mit Krippenspiel<br />
Süßenborn-Gottesdienste<br />
22.00 Uhr Ulrichshalben Christvesper<br />
3. Advent, am 11. Dezember, 10.30 Uhr, Reinefeld-Wiegel<br />
1.Weihnachtsfeiertag 25.<strong>12</strong>.11 Heiligabend, am 24. Dezember, 18 Uhr, Krippenspiel, Reinefeld-Wiegel<br />
9.00 Uhr Goldbach<br />
Neujahr, am 1. Januar, 10 Uhr, Knetsch<br />
10.30 Uhr Leutenthal<br />
Jeden Sonntag, 17 Uhr singt Frau Frei-Koch mit Kindern in der Kirche<br />
2.Weihnachtsfeiertag 26.<strong>12</strong>.11<br />
9.00 Uhr Liebstedt<br />
Adventslieder. Am Sonntag, dem 4. Advent, 17 Uhr, fi ndet ein Konzert dieser<br />
Gruppe in der Kirche statt.<br />
10.30 Uhr Oßmannstedt<br />
Liebe Gemeinde,<br />
14.00 Uhr Sprötau<br />
Am 1. Advent 1839 wurde im Rauhen Haus in Hamburg das erste Licht des<br />
Adventskranzes angezündet. Es war ein schlichter Holzkranz mit 23 Kerzen:<br />
Silvester 31.<strong>12</strong>.11 vier dicke weiße Kerzen für die Sonntage und 19 kleine rote für die übrigen Tage.<br />
17.0 Uhr Oßmannstedt Gottesdienst für alle Gemeinden So hat Johann Hinrich Wichern den Kindern das Warten auf den Heiligen Abend<br />
erleichtert und hat dem Advent eine klare Struktur gegeben. Er war Theologe<br />
1. Sonntag nach Epiphanias (Fest der Heiligen drei Könige) 08.01.11 und Pädagoge und gründete dieses Rauhe Haus für verwaiste und verwahrloste<br />
9.00 Uhr Ulrichshalben<br />
10.15 Uhr Liebstedt<br />
Kinder und Jugendliche. Mit jedem Anzünden der Kerzen zeigte er ihnen, dass<br />
die Adventszeit eine Zeit des Weges ins Licht ist. Mit jeder Kerze wurde es<br />
immer klarer, immer heller und am Ende strahlt der Kranz im hellen Licht, und<br />
Weihnachtslieder singen<br />
dann stand das Geburtsfest Jesu unmittelbar bevor. Zeit auch für uns in diesem<br />
mit dem Chor COLLEGIUM CANTICUM aus Weimar<br />
Mittwoch, den 14.<strong>12</strong>.11 um 18.30 Uhr in der Peterskirche Oßmannstedt<br />
Licht zu feiern und zu danken. Gut, dass uns vier Kerzen geblieben sind, die<br />
wir nach und nach anzünden und uns auf den Weg des Lichts hinweisen. Eine<br />
gesegnete Advents- und Weihnachtszeit wünsche ich uns allen!<br />
Gemeindeveranstaltungen<br />
Ihre Pastorin Bettina Reinefeld-Wiegel<br />
IM PFARRHAUS VON OSSMANNSTEDT<br />
Mitteilungen der Ev.-Luth. Johannisgemeinde<br />
Christenlehre in Oßmannstedt<br />
Niederrossla – Mattstedt - Pfi ffelbach – Wersdorf – Zottelstedt<br />
Dienstag 15.00 Uhr Klasse 1+2 Kinder werden von der Schule abgeholt<br />
Pfarramt Niederroßla, Apoldaer Str. 4, Tel. 03644-555713<br />
Donnerstag 15.00 Uhr Klasse 3+4<br />
Konfi rmandenunterricht<br />
Konzert der Johanniskantorei<br />
In der beheizten Kirche Niederroßla wird die Johanniskantorei am Samstag,<br />
Mittwoch 07.<strong>12</strong>. und 21.<strong>12</strong>. um 17.00 Uhr<br />
den 10. Dezember um 17.00 Uhr ihr Adventskonzert geben. Unter der Leitung
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 24 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
von Christiane Meyer-Koch erklingen Advents- und Weihnachtslieder aus vier<br />
Jahrhunderten. Begleitet wird der Chor an der Orgel und am Klavier durch<br />
Hartmut Meyer. Außerdem werden Texte gelesen, die das Weihnachtsfest auf<br />
humoristische Weise zum Inhalt haben. Das Publikum ist herzlich eingeladen<br />
mitzusingen. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um eine Spende für die Arbeit der<br />
Johanniskantorei wird gebeten.<br />
Adventsandacht mit dem Männergesangsverein Pfi ffelbach<br />
Die Johannisgemeinde Niederroßla lädt zu einer musikalischen Vesper mit<br />
dem Männergesangsverein Pfi ffelbach 1838 e. V. ein – und zwar in diesem<br />
Jahr am 3. Advent, also Sonntag den 11. Dezember 2011 um 13.30 Uhr in der<br />
Trinitatiskirche zu Pfi ffelbach. Dazu sind Sie ganz herzlich eingeladen.<br />
Adventskonzert der Regenbogenfi sche<br />
Am Samstag den 17. Dezember um 16.30 Uhr werden die „Regenbogenfi sche“<br />
ihr erstes Adventskonzert in der Kirche in Mattstedt geben. Der Kinderchor unter<br />
der Leitung von Christiane Meyer-Koch singt Lieder aus alter und neuer Zeit.<br />
Begleitet werden die Kinder durch Hartmut Meyer am Klavier. Die Kinder werden<br />
Gedichte lesen und Instrumente vorstellen, die sie selbst lernen. Kommen Sie<br />
und freuen Sie sich mit den Kindern an der Adventszeit.<br />
Gottesdienste und Andachten:<br />
<strong>12</strong>.<strong>12</strong>. | 19.00 Uhr Kirche Niederroßla: Adventsandacht<br />
Christvespern am Heiligen Abend mit Krippenspiel:<br />
24.<strong>12</strong>. | 15.30 Uhr Kirche Pfi ffelbach<br />
| 16.00 Uhr Kirche Wersdorf<br />
| 17.00 Uhr Kirche Niederroßla<br />
| 17.15 Uhr Kirche Zottelstedt<br />
25.<strong>12</strong>. | 9.00 Uhr Kirche Kirche Mattstedt: Weihnachtsgottesdienst<br />
26.<strong>12</strong>. | 9.30 Uhr Kirche Niederroßla:<br />
Gottesdienst mit dem Volkschor Niederroßla<br />
31.<strong>12</strong>. | 17.00 Uhr Kirche Niederroßla:<br />
Gottesdienst zum Altjahresabend mit Abendmahl<br />
06.01. | 19.00 Uhr Gemeindehaus Niederroßla: liturgische Abendandacht zu<br />
Epiphanias<br />
Gottesdienste zur Tauferinnerung<br />
08.01. | 9.30 Uhr Kirche Niederroßla<br />
| 14.00 Uhr Kirche Pfi ffelbach<br />
| 17.00 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />
Seniorenkreis Niederroßla 15.<strong>12</strong>. | 14 Uhr im Ev. Gemeindehaus Niederroßla<br />
Männerstammtisch 02.01. | 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Niederroßla<br />
Seniorenkreis Mattstedt am 05.01. | 14.00 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />
Kidsclub Niederrossla: montags 15.00 Uhr Ev. Gemeindehaus – Abholung<br />
vom Schulbus<br />
Kindernachmittag Niederroßla: montags 16.00 Uhr Ev. Gemeindehaus<br />
Kindernachmittag Pfi ffelbach: dienstags 15.30 Uhr Kirche Pfi ffelbach<br />
anschl. Kidsclub<br />
Regenbogenkreis: mittwochs 15.00 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />
Spielzeit: mittwochs 15.30 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />
Kindernachmittag 1.-5-Klasse in zwei Gruppen: mittwochs 16.00 Uhr<br />
Pfarrhaus Mattstedt<br />
Alle Kinderveranstaltungen mit Elterncafe<br />
Probe Johanniskantorei: mittwochs 19.30 Uhr<br />
Ev. Gemeindehaus Niederroßla<br />
Probe Kinderchor Regenbogenfi sche: freitags 17.00 Uhr<br />
Pfarrhaus Mattstedt<br />
Evang. – Luth. Pfarramt Buttstädt mit Niederreißen, Nirmsdorf,<br />
Oberreißen, Willerstedt und Buttstädt -<br />
Pastorin Christa Maria Schaller, Gustav-Reimann-Str.1,<br />
99628 Buttstädt, Tel. (036373) 40290, E-Mail: schaller@kirche-buttstaedt.de<br />
Weitere Info www.kirche-buttstaedt.de / www.posaunenchor-buttstaedt.de<br />
Kirchgemeinde Willerstedt<br />
Sonntag, 3.Advent, 11.<strong>12</strong>.2011 16.00 Uhr Adventsmusik<br />
Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 23.00 Uhr Christnacht<br />
Silvester, 31.<strong>12</strong>.2011 13.00 Uhr Gottesdienst<br />
Sonntag, 29.01.20<strong>12</strong><br />
Kirchgemeinde Nirmsdorf<br />
13.00 Uhr Gottesdienst<br />
Sonntag, 3. Advent, 11.<strong>12</strong>.2011 14.00 Uhr Adventsmusik<br />
Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 16.00 Uhr Christvesper<br />
Silvester, 31.<strong>12</strong>.2011 15.00 Uhr Gottesdienst<br />
Sonntag, 29.01.20<strong>12</strong> 14.00 Uhr Gottesdienst<br />
Kirchgemeinde Niederreißen<br />
Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 17.00 Uhr Christvesper<br />
Neujahr, 01.01.20<strong>12</strong><br />
Kirchgemeinde Oberreißen<br />
13.00 Uhr Gottesdienst<br />
Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 16.00 Uhr Christvesper<br />
Neujahr, 01.01.20<strong>12</strong> 14.00 Uhr Gottesdienst<br />
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Unsere Gaststätte bietet ständig ein reichhaltiges Angebot an<br />
Thüringer Spezialitäten und anderen gutbürgerlichen Gerichten<br />
sowie Feiern aller Art.<br />
1. u. 2. Weihnachtsfeiertag Mittagstisch mit<br />
traditionellen Weihnachtsgerichten. Neujahr ebenfalls<br />
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Meiner werten Kundschaft wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest<br />
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Tel. 0 36 44 / 55 79 30 • Fax 03644 / 557931<br />
Wir wünschen allen unseren Kunden und<br />
Freunden ein besinnliches<br />
Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.<br />
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❅<br />
Mit den besten Wünschen für ein frohes<br />
Weihnachtsfest und ein erfolgreiches<br />
Jahr 20<strong>12</strong> grüßt<br />
seine Kunden<br />
Autohaus<br />
Autohaus<br />
Autohaus<br />
Kfz-Meisterbetrieb<br />
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Mo 17-22<br />
Di, Mi Ruhetag<br />
Do 17-21<br />
Fr 17-23<br />
Sa 17-22<br />
So 16.30-22<br />
24.<strong>12</strong>., 25.<strong>12</strong>., 26.<strong>12</strong>.2011 u. 01.01.20<strong>12</strong> geschlossen.<br />
Ich wünsche meinen Gästen ein frohes Weihnachtsfest<br />
und ein gesundes neues Jahr !<br />
❅<br />
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❅
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 25 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
Ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit<br />
und das entgegengebrachte Vertrauen an unsere Kunden<br />
sowie Geschäftspartner.<br />
Für die kommenden Feiertage wünschen wir<br />
Ihnen und Ihren Familien eine erholsame<br />
und besinnliche Zeit sowie einen guten Start<br />
ins neue Jahr.<br />
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Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden<br />
ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr<br />
verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit.<br />
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Harald Groß<br />
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Tel. (0 36 44) 55 68 97 • Fax (0 36 44) 51 75 58<br />
Tag und Nacht erreichbar<br />
Telefon (0 36 43) 85 04 07<br />
Wir danken allen Kunden,<br />
Geschäftspartnern und<br />
Freunden für das entgegen-<br />
gebrachte Vertrauen und die gute<br />
Zusammenarbeit.<br />
Wir wünschen ein friedvolles und<br />
glückliches Weihnachtsfest sowie<br />
alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />
Bestattungsinstitut<br />
der Stadt Weimar<br />
Wir übernehmen für Sie die Erledigung notwendiger<br />
Formalitäten und Wege. Auf Wunsch beraten wir Sie<br />
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Mo-Fr 6.30-16.00 Uhr
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 26 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
All meinen Mandanten und Freunden<br />
zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden,<br />
Gesundheit, Glück und Erfolg im<br />
Neuen Jahr, verbunden mit dem<br />
Dank für das geschenkte Vertrauen<br />
und die gute Zusammenarbeit.<br />
Bürozeiten: Mo 7.30 bis 16.30<br />
Di 7.30 bis 18.00<br />
Mi+Do 7.30 bis 16.30<br />
Fr 7.30 bis 14.00<br />
oder nach Vereinbarung<br />
Wilhelm Veith<br />
Steuerberater<br />
Berlstedt, Hauptstr. 3 • Tel. (03 64 52) 7 60 54<br />
ischlerei • Andreas Koch<br />
Franz-Liszt-Str. 14<br />
99510 Niederroßla<br />
Tel. (0 36 44) 55 34 60<br />
Unser Büro ist vom<br />
23.<strong>12</strong>.11 bis 2.1.20<strong>12</strong><br />
geschlossen<br />
Ein frohes Fest und ein gesundes Jahr 20<strong>12</strong><br />
wünscht all seinen Kunden<br />
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und eine Kundenservicehilfe<br />
Teilzeit bzw. auf Stundenbasis.<br />
Telefon: 03 64 51 / 7 34 <strong>12</strong><br />
Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />
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99439 Buttelstedt<br />
Telefon: 03 64 51 / 7 34 <strong>12</strong> oder 7 34 14<br />
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Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 27 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
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ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!<br />
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Fax (03 64 62) 3 01 90<br />
E-Mail: Radio.Tittel@web.de<br />
Wir danken allen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden<br />
für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.<br />
Wir wünschen ein friedvolles und glückliches Weihnachtsfest sowie<br />
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alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />
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Tel.: 03 64 62 / 3 26 82<br />
Mobil: 0160 - 8 26 88 95<br />
Ich wünsche meinen Kunden, Geschäftspartnern,<br />
Freunden und Bekannten ein friedliches Weihnachtsfest<br />
und ein glückliches neues Jahr.<br />
Frohe Weihnachten und einen<br />
guten Rutsch ins neue Jahr<br />
20<strong>12</strong><br />
wünsche ich all meinen Kunden und<br />
denen die es noch werden,<br />
außerdem möchte ich mich auf diesem Wege<br />
für die gute Zusammenarbeit bedanken.<br />
Ihr Fliesenlegermeister<br />
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Wir danken allen Kunden,<br />
Geschäftspartnern und<br />
Freunden für das entgegengebrachte<br />
Vertrauen und die<br />
gute Zusammenarbeit.<br />
Wir wünschen ein friedvolles und<br />
glückliches Weihnachtsfest sowie<br />
alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />
für die Weitergabe unseres<br />
guten Namens<br />
Dieter Dieter Reifenberger<br />
Reifenberger<br />
Reifenberger<br />
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Mail: dieter.reifenberger@wuestenrot.de<br />
für die Beständigkeit<br />
Ihres Vertrauens<br />
für den Ausdruck Ihrer<br />
Zufriedenheit<br />
für das Vertrauen<br />
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Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern<br />
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!<br />
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Fax: 036462/3 01 55<br />
E-mail: info@siegfried-rauch.de<br />
Wir danken allen Kunden,<br />
Geschäftspartnern und<br />
Freunden für das entgegengebrachte<br />
Vertrauen<br />
und die gute Zusammenarbeit.<br />
Wir wünschen ein friedvolles und<br />
glückliches Weihnachtsfest sowie<br />
alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />
Hiermit möchten wir unserem Chef einmal Danke sagen!<br />
DANKE - für die gute kollegiale Zusammenarbeit<br />
DANKE - für das Vertrauen<br />
DANKE - für sein Engagement den Kollegen gegenüber<br />
Dieses Dankeschön möchten wir für seine bevorstehenden Jubiläen<br />
(60. Geburtstag und 20 Jahre HAASEDRUCK) zum Ausdruck bringen.<br />
Herzlichst<br />
Das Team der Druckerei HAASE
Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 28 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />
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unserer bisherigen<br />
Zusammenarbeit, für die<br />
wir herzlich danken.<br />
Wir wüschen Ihnen frohe<br />
Festtage und alles Gute<br />
zum neuen Jahr.<br />
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Impressum: Amtsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße für die Mitgliedsgemeinden: Kromsdorf/OTDenstedt •<br />
Liebstedt/OT Goldbach • Mattstedt • Niederreißen • Niederroßla • Nirmsdorf • Oberreißen • Oßmannstedt • Pfi ffelbach/OT Wersdorf • Willerstedt<br />
Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, Willerstedter Str. 1, 99510 Pfi ffelbach<br />
Tel.: (036462) 954-0 Zentrale / Fax: (036462) 954-29 / E-mail: vetter@vgem-ilmtal-weinstrasse.de H SE<br />
Verlag/Druck/Vertrieb/Anzeigen:<br />
Haase Druck, 99439 Daasdorf b. Bu, Nr. 29, Tel.: (03 64 51) 6 84-11, Fax: (03 64 51) 6 84-21, E-mail: info@haasedruck.de DRUCK<br />
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Gemeinschaftsvorsitzender Jürgen Rammelt, <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, Willerstedter Str. 1, 99510 Pfi ffelbach,<br />
Druck: Ludwig Haase Druck Altpapier<br />
Tel. (036462) 954-10 sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil.<br />
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Tel.: (036451) 684-11<br />
Bezugsmöglichkeiten:<br />
Fax: (036451) 684-21<br />
Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei der Druckerei Haase<br />
E-Mail: info@haasedruck.de<br />
99439 Daasdorf b. Bu, Nr. 29, Tel.: (03 64 51) 6 84-11, Fax: (03 64 51) 6 84-21, E-mail: info@haasedruck.de, bezogen werden. Internet: www.haasedruck.de Recyclingpapier<br />
LUDWIG