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Report 12-11.indd - Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstrasse

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Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 1 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

AMTSBLATT<br />

<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße-<strong>Report</strong><br />

Der Geltungsbereich umfaßt die Mitgliedsgemeinden: Kromsdorf / OT Denstedt • Liebstedt / OT Goldbach • Mattstedt •<br />

Niederreißen • Niederroßla • Nirmsdorf • Oberreißen • Oßmannstedt / OT Ulrichshalben • Pfi ffelbach / OT Wersdorf • Willerstedt<br />

amtlicher Teil / nichtamtlicher Teil / Anzeigenteil Das nächste Amtsblatt erscheint am: 14.01.20<strong>12</strong><br />

19. Jahrgang Redaktionsschluß: 09.01.20<strong>12</strong><br />

amtlicher Teil<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

VG-Geschäftsstelle: Willerstedter Straße 1, 99510 Pfi ffelbach<br />

Öffnungszeiten: Montag + Mittwoch geschlossen<br />

Tel.: (03 64 62) 954-0 (Zentrale)<br />

Dienstag 9 - <strong>12</strong> Uhr<br />

Fax: (03 64 62) 954-29<br />

Donnerstag 9 - <strong>12</strong> Uhr u. 14 - 18 Uhr<br />

E-Mail: info@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

Freitag 9 - 11.30 Uhr<br />

Internet: www.vg-ilmtal-weinstrasse.de Sprechstunde Gemeinschaftsvorsitzender: nach Vereinbarung über Tel. (03 64 62) 954-10<br />

Information des Gemeinschaftsvorsitzenden<br />

Weihnachtszeit<br />

Ganz leise sacht, senkt sich hernieder<br />

Ein weißer Flor auf diese Welt<br />

Bringt uns den Frost des Winters wieder<br />

Zu dem sich bald der Schnee gesellt.<br />

Von neuem, alle Jahre wieder<br />

Sind Menschenherzen längst bereit<br />

Sie singen fröhlich Weihnachtslieder<br />

Freu'n sich schon auf die heil'ge Zeit.<br />

Dann kommt der Tag an welchem steht<br />

Der Tannenbaum im Zimmer<br />

Von süßem Weihnachtsduft umweht<br />

gehüllt in Kerzenschimmer.<br />

Dies ist die Nacht des Heilg'en Christ<br />

Wir wollen ihn heut loben<br />

Dass er das Licht der Welt gebracht<br />

Von seinem Vater droben.<br />

Emilia<br />

Ob über oder unter Null, ob es regnet oder schneit,<br />

besonders schön und wundervoll sei Eure Weihnachtszeit!<br />

Wir wollen euch wünschen zum Heiligen Feste<br />

vom Schönen das Schönste, vom Guten das Beste!<br />

Gedanken zum Jahreswechsel<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

jedes Jahr das gleiche Spiel.<br />

Immer im Dezember, mit Beginn der Adventszeit, beginnt das große Grübeln.<br />

Ist schon wieder ein Jahr vorbei? Was hat es mir persönlich gebracht? Hätte<br />

ich es anders machen sollen? Was kann ich in Zukunft besser machen?<br />

Viele Fragen, die mit Sicherheit jeder für sich anders beantwortet und damit<br />

mehr oder weniger zufrieden in die Zeit bis zum Jahreswechsel und weiter<br />

in die Zukunft schaut.<br />

Vieles, aber längst nicht alles, kann man selbst beeinflussen.<br />

Ich kann mir nicht aussuchen gesund oder krank zu sein, ich kann nur<br />

bedingt beeinflussen arm oder reich zu sein, ich kann aber sehr wohl für<br />

mich entscheiden ob ich zufrieden oder unzufrieden bin. Wir sollten generell<br />

zufriedener in die Zukunft schauen und nicht unbedingt immer mindestens<br />

das Gleiche wollen, was unser Nachbar schon hat.<br />

Leicht gesagt, ich weiß!!<br />

Wie kann man diese Feststellungen auf die Kommunalpolitik übertragen?<br />

Die Zeiten sind vorbei in denen jede auch noch so kleine Gemeinde auf<br />

Dauer für sich handeln und entscheiden kann. Was nützt mir denn eine<br />

Eigenständigkeit, wenn ich kein Geld mehr habe über das ich verfügen kann.<br />

Der Entscheidungsrahmen von Bürgermeister und Gemeinderat beschränkt<br />

sich zunehmend auf ein Maß, dass der Bedeutung der Ämter nicht entspricht.<br />

Nördliches<br />

Weimarer Land<br />

Hier ist die Gemeindegröße nicht unbedingt der Maßstab. Betrachtet man<br />

unsere <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>, stellt man fest, dass es gerade die kleinen<br />

Gemeinden sind denen es noch relativ gut geht. Und das, obwohl die<br />

Einnahmen zum größten Teil einwohnerbezogen errechnet und zugewiesen<br />

werden. Ob dies auf Dauer so bleibt, wird schon die Haushaltsplanung des<br />

Jahres 20<strong>12</strong> zeigen. Eine negative Tendenz ist deutlich erkennbar.<br />

Die Entwicklung der Gemeindestrukturen wird sich in Richtung größerer und<br />

damit effizienterer Einheiten bewegen müssen. Fraglich ist eigentlich nur<br />

bis wann man sich Zeit lassen kann. Irgendwann ist die Freiwilligkeitsphase<br />

vorbei und dann weiß niemand wie der Gesetzgeber die Region neu ordnet.<br />

Aber wir sind ja auf einem guten Weg. Nachdem nun auch der Gemeinderat von<br />

Pfiffelbach einen sogar einstimmigen Beschluss zur Bildung einer Landgemeinde<br />

als Willenserklärung gefasst hat, sind die rechtlichen Bedingungen der<br />

doppelten Mehrheit zur Umwandlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> gegeben.<br />

Acht der insgesamt zehn Mitgliedsgemeinden haben damit entsprechende<br />

Willensbekundungen abgegeben. In diesen Gemeinden wohnten zum Stichtag<br />

(31.<strong>12</strong>.2010) 3411 Einwohner, was der Mehrheit der Einwohner der VGem<br />

entspricht. Rein rechtlich wäre damit die Umwandlung in eine Landgemeinde<br />

möglich. Wirtschaftlich ist allerdings eine solche Größenordnung nicht. Im<br />

Zuge der weiteren Schritte in Vorbereitung der Umwandlung sollte deshalb<br />

unbedingt in den noch unentschlossenen Gemeinden Oßmannstedt und<br />

Kromsdorf weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden.<br />

An dieser Stelle kann ich nur das Gesagte vom letzten Jahr wiederholen und<br />

damit bekräftigen:<br />

Helfen Sie mit, dass unsere Gemeinden mit ihren Einrichtungen auch künftig<br />

attraktiv bleiben und wir stolz darauf sind, Bürger dieser Gemeinden zu sein.<br />

Herzlichen Dank all jenen, die in ihren Gemeinden in den unterschiedlichsten<br />

Bereichen ehrenamtlich tätig sind. Wir alle brauchen diese persönliche<br />

Bereitschaft sich einzubringen.<br />

Jeder hilft schon mit indem er die Regelungen des Ortsrechtes strikt einhält und<br />

beiläufig mit darauf achtet, dass Zuwiderhandlungen verfolgt werden können.<br />

Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

und der Gemeinden. Ohne deren Einsatzbereitschaft wäre<br />

ein geordnetes Leben in unseren Gemeinden nicht möglich. Der allgemeine<br />

Zwang zur sparsamsten Mittelverwendung ist auch hier erkennbar und führt<br />

in der Regel zu großen Belastungen der Mitarbeiter.<br />

Ich wünschen Ihnen auch im Namen der Verantwortlichen unserer<br />

Gemeinden und natürlich unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine<br />

gesegnete Advents- und Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr.<br />

Jürgen Rammelt<br />

Gemeinschaftsvorsitzender


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 2 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

2. Gemeinschaftsversammlung am 28.11.2011<br />

Am 28.11.2011 fand die turnusmäßige Gemeinschaftsversammlung der<br />

VG <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße statt. Die geladenen Mitglieder waren vollzählig anwesend.<br />

Herr Ulrich Müller konnte als ehemaliger Gemeinschaftsvorsitzender<br />

als einziger Gast begrüßt werden.<br />

Die Tagesordnung wurde unverändert bestätigt und umgesetzt.<br />

Nachdem die Jahresrechnung 2010 einstimmig festgestellt war, wurden die<br />

beiden für dieses Jahr verantwortlichen Gemeinschaftsvorsitzenden entlastet.<br />

Die nun entgültige Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 wurde nach<br />

Darstellung des Inhalts und des Prüfberichtes beschlossen und damit für<br />

verbindlich erklärt.<br />

Die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes wurde umfänglich<br />

erläutert und diskutiert. Im Vergleich zum letzten Jahr steigen die Ausgaben,<br />

vor allem im Personalbereich, weiter an und die relevanten Einwohnerzahlen<br />

sinken. Deshalb musste, trotz einer weiteren Entnahme aus<br />

der allgemeinen Rücklage in Höhe von 54.535,- Euro, die VG-Umlage im<br />

Durchschnitt um 7,10 Euro pro Einwohner auf dann 90,82 Euro angehoben<br />

werden. Trotzdem liegt unsere VGem damit im Vergleich immer noch in der<br />

Spitzengruppe der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong>en in Thüringen.<br />

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 7-2-11<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt,<br />

die Niederschrift der 1. Gemeinschaftsversammlung vom 22.11.2010 wird<br />

in der vorliegenden Fassung genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Beschluss-Nr. 8-2-11<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Feststellung der Jahresrechnung<br />

und die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 80<br />

Abs. 3 ThürKO i.v.m. § 36 Abs. 1 ThürKGG für das Haushaltsjahr 2010.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr.9-2-11<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt:<br />

1. Feststellung der Eröffnungsbilanz<br />

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Weimarer Land zur Prüfung der<br />

„Eröffnungsbilanz der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong> zum 01.01.2011“ wird zur<br />

Kenntnis genommen. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gemäß<br />

§ 25 Abs. 1ThürKDG die Feststellung des geprüften Entwurfs der „Eröffnungsbilanz<br />

der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong> zum 01.01.2011“ in der Fassung<br />

vom 15.11.2011.<br />

2. Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gemäß § 25 Abs. 1 ThürKDG<br />

die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden bezüglich der Aufstellung<br />

der Eröffnungsbilanz der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong> zum 01.01.2011.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 10-2-11<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gemäß § 8 Abs. 1 ThürKDG<br />

den vorliegenden Entwurf einer Satzung „Haushaltssatzung einschließlich<br />

Haushaltsplan der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße für das<br />

Haushaltsjahr 20<strong>12</strong>“ als Satzung.<br />

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist<br />

Bestandteil des Beschlusses<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

J. Rammelt<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Die Gemeinschaftsversammlung hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19. November 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong> wird<br />

1. im Ergebnisplan<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzplan<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 759.100 €<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 813.635 €<br />

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen - 54.535 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 0 €<br />

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen<br />

Finanzausgleich und vor Veränderung der Rücklage auf - 54.535 €<br />

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 0 €<br />

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf 0 €<br />

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf 0 €<br />

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf 54.535 €<br />

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf 0 €<br />

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf 0 €<br />

das Jahresergebnis auf 0 €<br />

2. im Finanzplan<br />

Haushaltssatzung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße“<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong><br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf 758.075 €<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 790.150 €<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 32.075 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €<br />

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - 32.075 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.005 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 27.005 €


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 3 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 59.080 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 59.080 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf 0 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmittel auf 0 €<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln 0 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 817.155 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 817.155 €<br />

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 0 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite<br />

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf <strong>12</strong>0.000 Euro<br />

§ 5 Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen<br />

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 6 Umlagesätze<br />

Die Umlage für die Mitgliedsgemeinden wird auf 14,183 % der Umlagegrundlagen (§ 28 Abs. 3 ThürFAG) festgesetzt.<br />

Für die Gemeinden Oberreißen, Niederreißen, Willerstedt und Nirmsdorf wird für die übertragenen Aufgaben der Feuerwehr im Rahmen der<br />

Zweckvereinbarung eine Umlage in Höhe von 19,265 €/Ew erhoben.<br />

§ 7 Stellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt <strong>12</strong>,075 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum<br />

31.<strong>12</strong>. des Haushaltsvorjahres 210.485 €<br />

31.<strong>12</strong>. des Haushaltsjahres 160.538 €<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 20<strong>12</strong> in Kraft.<br />

Pfiffelbach, den ................... ( Siegel ) .................................................<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong> angezeigt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige<br />

Teile. Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zu den amtlichen Öffnungszeiten in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße“ Zimmer 103 eingesehen werden.<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können<br />

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.<br />

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />

Pfiffelbach, den ....................................................<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Erscheinungsdaten Amtsblatt 20<strong>12</strong><br />

der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße<br />

Nachfolgend aufgeführt die Termine zum Redaktionsschluss<br />

(i. d. R. der erste Montag im Monat, welcher Werktag ist, um 16 Uhr)<br />

und Erscheinungstag (der darauffolgende Samstag) des Amtsblatt für<br />

das Jahr 20<strong>12</strong>:<br />

Monat Redaktionsschluss Erscheinungsdatum<br />

Januar 09.01.20<strong>12</strong> 14.01.20<strong>12</strong><br />

Februar 06.02.20<strong>12</strong> 11.02.20<strong>12</strong><br />

März 05.03.20<strong>12</strong> 10.03.20<strong>12</strong><br />

April 02.04.20<strong>12</strong> 07.04.20<strong>12</strong><br />

Mai 07.05.20<strong>12</strong> <strong>12</strong>.05.20<strong>12</strong><br />

Juni 04.06.20<strong>12</strong> 09.06.20<strong>12</strong><br />

Juli 02.07.20<strong>12</strong> 07.07.20<strong>12</strong><br />

August 06.08.20<strong>12</strong> 11.08.20<strong>12</strong><br />

September 03.09.20<strong>12</strong> 08.09.20<strong>12</strong><br />

Oktober 08.10.20<strong>12</strong> 13.10.20<strong>12</strong><br />

November 05.11.20<strong>12</strong> 10.11.20<strong>12</strong><br />

Dezember 03.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong> 08.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong><br />

Änderungen sind vorbehalten!<br />

Bitte lassen Sie uns die Artikel per Email an berger@vgem-ilmtal-weinstrasse.de oder in Form<br />

eines Datenträgers (Diskette, CD-Rom, USB-Stick) zu kommen.<br />

J. Berger, SB’in Bau- und Ordnungsamt<br />

Informationen Bau- u. Ordnungsamt<br />

- Bau- u. Ordnungsamtsleiter Tel. (03 64 62) 954-<strong>12</strong><br />

funk@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Ordnungsamt Tel. (03 64 62) 954-13<br />

woerpel@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Hauptamt / Sekretariat / Sitzungsvorbereitung<br />

Tel. (03 64 62) 954-10<br />

vetter@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Bauamt / Straßenausbau Tel. (03 64 62) 954-17<br />

ehrenreich@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Einwohnermeldeamt Tel. (03 64 62) 954-28<br />

rinne@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Personalamt Tel. (03 64 62) 954-15<br />

berger@vgem-ilmtal-weinstrasse.de


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 4 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung<br />

vor Tiergefahren (ThürTierGefG)<br />

Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22.<br />

Juni 2001 (GVBI. S. 93) tritt am 1. September 2011 in Kraft.<br />

Das Innenministerium hat aus diesem Anlass einen Fragen-Antworten Katalog<br />

(frequently asked questions, kurz:FAQ) erarbeitet, der typische Fragestellungen,<br />

insbesondere von Hundehaltern, aufgreift und die entsprechenden Antworten<br />

hierzu enthält.<br />

Der Gesetzestext und der FAQ-Katalog stehen Ihnen im Internet<br />

- auf der Homepage des Thüringer Innenministeriums unter<br />

http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/ und<br />

- auf der Homepage der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße unter<br />

http://www.vg-ilmtal-weinstrasse.de zur Verfügung.<br />

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:<br />

1. Chip-Pfl icht für alle Hunde<br />

§ 2 Abs. 4 Satz 1 ThürTierGefG sieht vor, dass nunmehr alle Hunde „gechippt“<br />

werden müssen. Verpfl ichtet ist der Halter des Hundes.<br />

Der Halter hat die Kosten zu tragen.<br />

Anforderungen an den Mikrochip (Transponder):<br />

· Der Mikrochip muss der Codestruktur und dem Informationsgehalt nach dem<br />

Standard ISO 11784: 1996 (E) „Radio-Frequency Identifi kation of Animals -<br />

Code Structure“ 1 entsprechen.<br />

· Die im Transponder festgelegte Information muss einmalig und darf nach<br />

Herstellung nicht veränderbar sein.<br />

· Der Transponder muss ferner den im Standard ISO 11785: 1996 (E) “Radio-<br />

Frequency Identifi kation of Animals - Technical Concept“ festgelegten<br />

technischen Anforderungen entsprechen.<br />

Bitte fragen Sie gegebenenfalls Ihren Tierarzt, ob der Ihrem Hund implantierte<br />

Chip diesen Anforderungen genügt.<br />

Bei welcher Behörde und bis wann muss ich die Chipdaten anzeigen?<br />

Bei der Gemeinde, der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> oder bei der erfüllenden<br />

Gemeinde, in der der Halter des Hundes seinen Wohnsitz hat (vgl. § 2 Abs. 4<br />

Satz 2, § 15 Abs. 1 ThürTierGefG). Zur Anzeige der Chipdaten reicht in der Regel<br />

auch die Vorlage eines aktuellen EU-Heimtierauswei ses aus.<br />

§ 16 Abs. 3 ThürTierGefG sieht vor, dass das „Chippen“ des Hundes der<br />

zuständigen Behörde innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des<br />

Gesetzes nachzuweisen ist. Das Gesetz tritt am 1. September 2011 in Kraft, so<br />

dass der Nachweis bis zum 1. März 20<strong>12</strong> erbracht sein muss.<br />

2. Haftpfl ichtversicherung für alle Hunde<br />

§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG sieht vor, dass nunmehr der Halter jedes Hundes<br />

verpfl ichtet ist, eine Haftpfl ichtversicherung abzuschließen mit einer Mindestversicherungssumme<br />

in Höhe von 500.000 € für Personenschäden und in Höhe<br />

von 250.000 € für sonstige Schäden.<br />

Bei welcher Behörde und bis wann muss ich die Haftpfl ichtversicherung<br />

anzeigen?<br />

Bei der zuständigen Gemeinde, <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> oder erfüllenden<br />

Gemeinde. Am Besten, sie legen der Behörde einfach das Original oder eine<br />

Abschrift des Versicherungs vertrags vor.<br />

Der Abschluss einer Haftpfl ichtversicherung ist der zuständigen Behörde<br />

innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachzuweisen (vgl. §<br />

16 Abs. 4 ThürTierGefG). Das Gesetz tritt am 1. September 2011 in Kraft, so dass<br />

der Nachweis vom Halter bis zum 1. März 20<strong>12</strong> zu erbringen ist.<br />

3. Gefährliche Tiere<br />

Als gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 des ThürTierGefG gelten Tiere einer<br />

wildle benden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich<br />

verletzen können und ihrer Art nach allgemein gefährlich sind (vorläufi ge Liste<br />

gefährlicher Tiere ist im o.g. FAQ-Katalog enthalten) sowie gefährliche Hunde<br />

nach § 3 Abs. 2 ThürTier GefG.<br />

4. Gefährliche Hunde<br />

Hunde der folgenden Rassen gelten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1ThürTierGefG als per<br />

se gefährlich:<br />

· Pitbull-Terrier,<br />

· American Staffordshire-Terrier,<br />

· Staffordshire-Bullterrier,<br />

· Bullterrier<br />

· sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.<br />

Darüber hinaus gelten solche Hunde – gleich welcher Rasse – als gefährlich,<br />

die auf Grund ihres Verhaltens – etwa Beißattacken oder sonstiges aggressives<br />

Verhalten – nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich<br />

festgestellt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ThürTierGefG).<br />

Das Gesetz sieht vor, dass in Zweifelsfällen der Halter nachweisen muss, dass<br />

der Hund keiner gefährlichen Rasse angehört.<br />

Bei Kreuzungen ist entscheidend, ob der Phänotyp einer gefährli chen Rasse<br />

deutlich hervortritt. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an einen Tierarzt.<br />

5. Erlaubnispfl icht für gefährliche Tiere und gefährliche Hunde<br />

Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />

Behörde, § 4 Abs. 1 ThürTierGefG. Die Erlaubnis ist innerhalb eines Monats nach<br />

Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 1. Oktober 2011 bei der Gemeinde, der<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> oder der erfüllenden Gemeinde des Wohnsitzes des<br />

Halters zu beantragen, § 16 Abs. 2 Satz 2 ThürTierGefG.<br />

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis<br />

Für die Halter von gefährlichen Hunden gelten folgende Genehmigungsvoraussetzungen:<br />

· Nachweis der erforderlichen Sachkunde,<br />

· Zuverlässigkeit,<br />

· Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />

· Abschluss einer Haftpfl ichtversicherung,<br />

· Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder<br />

berufl ichen Gründen notwendig ist,<br />

· Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-<br />

Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder<br />

berufl iche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt<br />

werden kann,<br />

· Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.<br />

Für die Halter sonstiger gefährliche Tiere (Bsp.: Giftschlangen) gelten folgende<br />

weitere Anforderungen:<br />

· Nachweis des Bereithaltens geeigneter Gegenmittel und entsprechender<br />

Behandlungsempfehlungen,<br />

· Nachweis, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder berufl icher Bedarf für<br />

die Haltung des Tieres besteht.<br />

6. Leinen- und Maulkorbpfl icht, Ausführen gefährlicher Hunde<br />

Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der<br />

Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen;<br />

dies gilt nicht auf als Hun deauslaufgebiet gekennzeichneten Flächen, wenn diese<br />

eingezäunt sind und eine Gefähr dung Dritter ausgeschlossen ist (§ <strong>12</strong> Abs. 4<br />

ThürTierGefG). Die Vorschriften der ord nungsbehördlichen Verordnung der<br />

VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße bleiben unberührt.<br />

Im Wald gilt eine Anleinpfl icht grundsätzlich für alle Hunde. „Hunde, die nicht zur<br />

Jagd verwendet werden, sind an der Leine zu führen“ (vgl. § 6 Abs. 2 ThürWaldG).<br />

Gefährlichen Hunden ist beim Führen außerhalb des eingefriedeten Besitztums<br />

oder der Wohnung des Halters ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine<br />

in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Dies gilt lediglich nicht für<br />

gefährliche Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats (vgl. § <strong>12</strong> Abs.<br />

5 ThürTierGefG).<br />

Eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde<br />

führen.<br />

Der Hundehalter hat beim Führen eines gefährlichen Hundes ein gültiges<br />

Personaldokument und die Erlaubnis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen<br />

zur Prüfung auszuhändigen. Die Per son, der der Hund zum Führen überlassen<br />

wurde, hat ebenfalls ein Personaldokument und die Erlaubnis im Original oder in<br />

Kopie mitzuführen und der Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.<br />

Durch den Halter ist innerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums<br />

durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass gefährliche Hunde nicht oder<br />

nur unter Aufsicht in Kontakt zu minderjährigen Personen kommen. Die Haltung<br />

eines gefährlichen Hundes ist an jedem Zugang des Grundstückes oder zur<br />

Wohnung durch ein Warnschild kenntlich zu machen.<br />

Sollte ein gefährliches Tier oder ein gefährlicher Hund abhanden kommen, ist dies<br />

unver züglich (sofort – ohne schuldhaftes Verzögern) der zuständigen Behörde<br />

mitzuteilen.<br />

7. § 11 ThürTierGefG: Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde<br />

(1) Die Zucht und die Vermehrung von sowie der Handel mit gefährlichen Hunden<br />

nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind verboten.<br />

(2) Ausnahmen vom Zucht- und Vermehrungsverbot können zum Zwecke der<br />

Wissen schaft und Forschung im Einzelfall durch das für Wissenschaft und<br />

Forschung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Tierschutz<br />

und Tiergesundheit zuständigen Ministerium zugelassen werden. Hierüber ist<br />

die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Be hörde zu informieren.<br />

(3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu<br />

gefährlichen Hunden herangebildet werden.<br />

(4) Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar<br />

vermu tet wird (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), sind mit Eintritt der Geschlechtsreife<br />

unfruchtbar zu ma chen, soweit eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2<br />

nicht erteilt ist.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gern zur Verfügung.<br />

Wir bitten alle Halter von Hunden oder anderen gefährlichen Tieren, zur<br />

Anmeldung das in die sem Amtsblatt beigefügte Formular, welches auch zum<br />

Download auf unserer Homepage bereit steht, zu verwenden.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 5 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 6 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Mitteilung des Einwohnermeldeamtes<br />

Wir möchten unsere Bürger darüber informieren, dass die<br />

bis zum 25. November 2011 beantragten Reisepässe<br />

zur Abholung bereit liegen.<br />

Die Ausgabe<br />

- von Personalausweisen und Kinderreisepässen erfolgt gemäß § 1<br />

Personalausweisgesetz nur im Austausch gegen die alten Dokumente.<br />

- von Reisepässen erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 Passgesetz nur, wenn die<br />

alten Dokumente vorgelegt werden. Auf Wunsch können die ungültigen<br />

Reisepässe vom Einwohnermeldeamt entwertet und als Reiseandenken<br />

überlassen werden.<br />

Personen, die ihre alten Dokumente bei der Abholung nicht vorlegen,<br />

wird kein neues Dokument ausgehändigt !<br />

Aus gegebenen Anlass bitten wir unsere Bürger, ihre Dokumente<br />

rechtzeitig auf Gültigkeit zu prüfen. Kinderreisepässe sind außer durch<br />

Ablauf der Gültigkeit (Vollendung des <strong>12</strong>. Lebensjahres) auch ungültig,<br />

wenn das Kind nach dem im Dokument angebrachten Bild nicht mehr<br />

eindeutig erkennbar ist.<br />

Besonders wichtig ist dies vor Urlaubsreisen ins Ausland.<br />

Welche Dokumente für die Urlaubsreise benötigt werden, kann unter<br />

www.auswaertiges-amt.de eingesehen werden.<br />

- die im Jahr 2001 mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellten<br />

Dokumente werden in diesem Jahr ungültig!<br />

- die Dokumente von Jugendlichen unter 24 Jahren gelten 6 Jahre<br />

- somit werden die im Jahr 2006 (Gültigkeit 5 Jahre) beantragten<br />

Dokumente im Jahr 2011 ungültig!<br />

- für Jugendliche mit dem Geburtsjahr 1995 besteht laut Gesetz mit<br />

dem 16. Geburtstag die Ausweispfl icht.<br />

- Kinderreisepässe werden nur bis zur Vollendung des <strong>12</strong>. Lebensjahres<br />

ausgestellt!<br />

Bearbeitungsdauer<br />

- Kinderreisepass,<br />

Ausgabe erfolgt am Tag der Antragstellung, wenn die Zustimmung<br />

der Sorgeberechtigten und ein Passfoto nach den Bedingungen der<br />

biometrischen Merkmale bei der Antragstellung vorliegt.<br />

- Personalausweise ca. 3 – 4 Wochen<br />

- Reisepässe ca. 4 – 6 Wochen<br />

(hier erfolgt die Bearbeitung nur nach den neuen Anforderungen an die<br />

Passfotos)<br />

- vorläufi ge Reisepässe und vorläufi ge Personalausweise<br />

(sofortige Ausstellung, wenn alle Antragsunterlagen vorgelegt werden)<br />

Bearbeitungshinweis<br />

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn bei der Beantragung<br />

die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.<br />

- für Personalausweise 1 Passbild<br />

(Größe: 3,5cm x 4,5cm), für vorläufi ge Reisepässe und<br />

Kinderreisepässe je 1 Passbild (Größe: 3,5cm x 4,5cm), welches<br />

den Bedingungen der biometrischen Merkmale entspricht.<br />

- bei der Beantragung von Kinderreisepässen muss das Kind immer<br />

mitgebracht werden<br />

- weiterhin bitten wir bei allen Anträgen um die Vorlage der Geburtsurkunde,<br />

(bei Eheschließungen nach 1990 des Familienbuches).<br />

Informationen Kämmerei/Gebäudemanagement<br />

- Kämmerin Tel. (03 64 62) 954-11<br />

berg@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Kasse/Erziehungsgeld Tel. (03 64 62) 954-16<br />

happich@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

meissner@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

- Gebäudemanagement (Liegenschaften/Steuern Wohnungsverwaltung) /<br />

Friedhofswesen Tel. (03 64 62) 954-19<br />

hopfgarten@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

polster@vgem-ilmtal-weinstrasse.de<br />

Thüringer Erziehungsgeld<br />

Das Thüringer Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig und wird seit<br />

01.08.2010 als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für die Dauer<br />

von höchstens zwölf Lebensmona ten gezahlt.<br />

Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht frühestens ab dem 13.<br />

Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von<br />

Elterngeld gewährt.<br />

Die Gebühren:<br />

Antragsteller ab 24 Jahren/ Gültigkeit 10 Jahre 28,80 Euro<br />

Antragsteller unter 24 Jahren/ Gültigkeit 6 Jahre 22,80 Euro<br />

Vorläufi ger Personalausweis/ Gültigkeit 3 Monate 10,00 Euro<br />

Weitere Gebührenregelungen:<br />

Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion<br />

bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei<br />

Nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei<br />

Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei<br />

Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust gebührenfrei<br />

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro<br />

Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z. Bsp. PIN vergessen) 6,00 Euro<br />

(Die PIN kann vom Ausweisinhaber zu Hause beliebig oft und<br />

kostenlos geändert werden)<br />

Entsperren der Online-Ausweis-Funktion 6,00 Euro<br />

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifi kates<br />

Festlegung durch jeweiligen Anbieter<br />

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der<br />

Verwaltungsgemein schaft <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße gern zur Verfügung.<br />

Ausführliche Informationen fi nden Sie ebenfalls im Internet unter<br />

www.personalausweisportal.de.<br />

Die jeweilige Gebühr ist am Tag der Antragstellung zu entrichten!<br />

J. Rinne, Einwohnermeldeamt<br />

Grundstücksangebote der Mitgliedsgemeinden<br />

Bitte beachten Sie die Ausschreibungen zu Verkäufen, Vermietungen, Verpachtungen auf<br />

unserer Homepage www.vg-ilmtal-weinstrasse.de<br />

Immobilien<br />

Gemeindeverwaltung Niederroßla – Buttstädter Straße 8 (Wohn- und Geschäftsgebäude)<br />

Grundstücke<br />

Gemeinde Kromsdorf – Flurstück 78/3, Flur 1, Gemarkung Großkromsdorf mit 375 qm<br />

Gewerbegrundstücke<br />

Gemeinde Kromsdorf - Flurstück 167/11, Flur 3, Gemarkung Kleinkromsdorf mit 2439 qm<br />

Gemeinde Kromsdorf - Flurstück 167/<strong>12</strong>, Flur 3, Gemarkung Kleinkromsdorf mit 4034 qm<br />

Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/103, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 2964 qm<br />

Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/109, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 3167 qm<br />

Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/144, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 1992 qm<br />

Gemeinde Niederroßla - Flurstück 298/146, Flur 3, Gemarkung Niederroßla mit 4217 qm<br />

Vermietung / Verpachtung<br />

Gemeinde Mattstedt - 1 PKW-Stellfläche in der Lindengasse<br />

Gemeinde Mattstedt - Interessenbekundungsverfahren zur Vermietung und Verpachtung<br />

des Kulturzentrums<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Polster<br />

(Gebäude- und Liegenschaftsmanagements) unter der Tel.: 036462-95419.<br />

Funk<br />

Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />

Die Verlängerung des El terngeldauszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt.<br />

Die Beantragung des Erziehungsgel des sollte frühestens ab dem zehnten<br />

Lebensmonat des Kindes erfolgen.<br />

Die Anträge können nur bis zu 3 Monaten rückwirkend anerkannt<br />

werden.<br />

Höhe des Erziehungsgeldes:<br />

Das Erziehungsgeld beträgt für das erste Kind 150 Euro, für das zweite<br />

Kind 200 Euro, für das dritte Kind 250 Euro und für das vierte und jedes<br />

weitere Kind 300 Euro monatlich. Für die Festlegung der Ordnungszahl der<br />

Kinder ist die Kindergeldberechtigung maßgeblich.<br />

· Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich (Nachweis<br />

ist vorzule gen) steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu.<br />

· Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung<br />

oder von einer Kindertagespfl egeperson betreut, besteht ein<br />

Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro übersteigenden<br />

Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte<br />

Geschwister hat.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 7 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Für das erste Kind, das ab dem 13. Lebensmonat mehr als fünf Stunden<br />

täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespfl egeperson<br />

betreut wird, entfällt die Antragstellung.<br />

Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld sind in der VGem <strong>Ilmtal</strong>-<br />

Weinstraße (Kämmerei) erhältlich oder unter<br />

http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html<br />

http://www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/<br />

content.html<br />

Falls Sie noch Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld haben,<br />

können Sie sich mit Frau Meißner (Tel.: 036462/95416)<br />

- Ansprechpartner der Mitgliedsgemeinden der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße -<br />

in Verbindung setzen.<br />

In der Gemeinde OSSMANNSTEDT, Thomas-Müntzer-Siedlung 16,<br />

wird folgende Wohnung vermietet:<br />

1-Raum-Wohnung, Erdgeschoss, 33m², 240,00 € inkl. NK<br />

Anfragen zwecks der Anmietung bitte an:<br />

Immobilienverwaltung Scheunemann, Herrn Anders,<br />

Löbdergraben 14a, 07743 Jena, Tel. 03641/820939 bzw. 450900.<br />

Die Gemeinde Niederreißen vermietet:<br />

4 Raum-Maisonettewohnung mit Terrasse,<br />

MP 360,- €, NK 200,- €, Kaution 720,- €,<br />

zu erfragen bei Lange & Hofmeister,<br />

Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH Tel. 03643-850320<br />

Landratsamt Weimarer Land<br />

Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda<br />

Tel.: (0 36 44) 540-0 Fax: (0 36 44) 540-850<br />

Tel.: (0 36 44) 56 20 23 (zur Sprechzeit)<br />

E-Mail: post.landratsamt@wl.thueringen.de<br />

Gleichstellungsbeauftragte Frau Beate Wiedemann<br />

(zuständig auch für Vgem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße)<br />

Tel. (0 36 44) 540-413, Sprechzeit nach Bekanntgabe<br />

Kreis- und Fahrbibliothek Weimarer Land<br />

Tourenplan 2011<br />

13.<strong>12</strong>.2011 (Dienstag)<br />

16:00 Uhr bis 16:50 Uhr Pfiffelbach<br />

17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Liebstedt<br />

11.01.2011 (Mittwoch)<br />

14:30 Uhr bis 15:15 Uhr Denstedt<br />

15:20 Uhr bis 16:10 Uhr Kromsdorf Kulturhaus<br />

16:15 Uhr bis 17:00 Uhr Kromsdorf Neubaugebiet<br />

15.<strong>12</strong>.2011 (Donnerstag)<br />

15:00 Uhr bis 15:30 Uhr Niederreißen<br />

15:40 Uhr bis 16:10 Uhr Willerstedt<br />

17:20 Uhr bis 18:00 Uhr Mattstedt<br />

Kreis- und Fahrbibliothek:<br />

Dornburger Straße 14 in 99510 Apolda<br />

telefonisch von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr Tel.: 0175/6952861<br />

Wir haben ihn, den Familien-Pass des Kreises Weimarer Land.<br />

Er bietet Kindern und Eltern Vergünstigungen bei gemeinsamen Aktivitäten.<br />

Ansprechpartner:<br />

Frau Diener<br />

Tel.: 03644 540215<br />

Frau Wiedemann<br />

Tel.: 03644 540413<br />

AG Brandschutz<br />

Allen Kameraden und ihren Familien wünsche ich frohe,<br />

besinnliche Weihnachten und ein gesundes,<br />

unfallfreies und erfolgreiches neues Jahr.<br />

Dirk Müller<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Die Sprechstunden des Versichertenberaters Ingo Torborg finden nur bei<br />

Bedarf - jeweils von 16:30 bis 18:00 Uhr - statt.<br />

Um Anmeldung wird daher dringend gebeten!<br />

Die nächsten Sprechstunden:<br />

Kromsdorf (Kulturhaus/Suite) am: Mittwoch, dem 28.<strong>12</strong>.2011<br />

Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen gebührenfrei<br />

Auskunft zu versi-cherungsrechtlichen Fragen sowie Rat und Hilfe bei<br />

Anträgen auf Kontenklärung oder Rente. Beratungstermine sollten<br />

rechtzeitig vereinbart werden; Herr Torborg ist zu diesem Zweck erreichbar<br />

unter Telefon: 03644/563660 (Mo.-Do. zwischen 19:30 und 20:30 Uhr)<br />

sowie Fax:03644/563662.<br />

Regionale LEADER - Aktionsgruppe<br />

Weimarer Land - Mittelthüringen e.V<br />

Der Fachbeirat der Regionalen LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land<br />

– Mittelthüringen e.V. tagte gestern im Herrenhaus der Diakonie Landgut<br />

Holzdorf gGmbH, um über die Förderwürdigkeit der für 20<strong>12</strong> eingereichten<br />

Förderanträge für regional bedeutsame Vorhaben in der LEADER-Region zu<br />

beraten und abzustimmen. Es lagen insgesamt 36 Anträge zur Beurteilung vor.<br />

Von den vorliegenden Dorferneuerungsanträgen privater Antragsteller wurden<br />

8 Vorhaben befürwortet, u.a. die Rekonstruktion eines Wasserrades am<br />

Einzeldenkmal Mühle Oettern sowie der Einbau von Fenstern und Türen in<br />

das Gebäude des ehemaligen Kutscherwohnhauses der Diakonie Landgut<br />

Holzdorf. Dieses Gebäude soll zukünftig Aufenthalts- und Schulungsräume<br />

für Projekte der Neuen Arbeit bieten. Außerdem sollen hier 3 Appartements<br />

für ambulant betreutes Wohnen eingerichtet werden.<br />

Von den kommunalen Projektanträgen hat der Fachbeirat ein positives Votum<br />

u.a. abgegeben für die Neugestaltung der Außenanlagen der Kindertagesstätte<br />

Berlstedt, den Ausbau des Dachgeschosses des ehemaligen Pfarrhauses<br />

in Münchengosserstedt zur Erweiterung des Förster- und Heimatmuseums,<br />

Maßnahmen an den Sportlerheimen Wormstedt und Wickerstedt zur<br />

Verbesserung der Bedingungen für die Vereinsarbeit sowie die Neugestaltung<br />

des Eingangsbereiches des Friedhofs im Bereich um die Kapelle „Vox<br />

coelestis“ in Ehringsdorf, in der vielfältige kulturelle Veranstaltungen stattfinden.<br />

Im Rahmen des ländlichen Wegebaus wurde die Förderwürdigkeit u.a.<br />

bestätigt für die Weiterführung der überregionalen Radwegeverbindung<br />

Rad-Acht im Bereich Reisdorf, die Umverlegung der Thüringer Städtekette<br />

ausgehend von Niederzimmern in Richtung Wallichen, die derzeit auf der stark<br />

befahrenen Kreisstraße zwischen Niederzimmern und Vieselbach verläuft,<br />

die Schaffung einer Radwegeverbindung von Tiefengruben nach Tonndorf<br />

sowie von ländlichen Wegen zwischen Obertrebra und Pfuhlsborn und in<br />

Tiefengruben.<br />

Alle befürworteten Projektanträge wurden fristgerecht an das Amt für<br />

Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha weitergereicht. Inwieweit eine<br />

Bewilligung der Vorhaben erfolgen kann, wird von der Bereitstellung entsprechender<br />

Haushaltsmittel in 20<strong>12</strong> abhängen.<br />

Zur Information:<br />

Anträge für in 20<strong>12</strong> geplante Abriss- bzw. Revitalisierungsvorhaben können<br />

bis zum 15.01.20<strong>12</strong> bei der RAG eingereicht werden.<br />

Angela Graupe<br />

LEADER Management der RAG Weimarer Land - Mittelthüringen<br />

graupe@helk.de, www.leader-rag-wei.de<br />

DER ABWASSERZWECKVER-<br />

BAND „FINNE“<br />

gilt für Ober- u. Niederreißen<br />

Der Abwasserzweckverband „Finne“ gibt bekannt:<br />

Die 2. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />

„Finne“ im Jahr 2011 fi ndet am Mittwoch, dem 14. Dezember 2011,<br />

um 18.00 Uhr, im Beratungsraum der Geschäftsstelle des Verbandes in<br />

Sömmerda, Bahnhofstraße 28, statt.<br />

Tagesordnung:<br />

A) öffentlicher Sitzungsteil<br />

1. Begrüßung<br />

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

3. Bestätigung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des AZV<br />

„Finne“ vom 24.11.2011 – öffentlicher Sitzungsteil<br />

5. Beschlussantrag Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das<br />

Jahr 20<strong>12</strong> – Drucksachen-Nr. 23/2011


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 8 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

6. Beschlussantrag Bestätigung des Finanzplanes für den Zeitraum 2011<br />

– 2015 zum Wirtschaftsplan 20<strong>12</strong><br />

– dargestellt in der Haushaltssatzung Wirtschaftsplan 20<strong>12</strong><br />

– Drucksachen-Nr. 24/2011<br />

7. Beschlussantrag Wahl der Mitglieder des Verbandsausschusses des<br />

AZV „Finne“<br />

– Drucksachen-Nr. 25/2011<br />

8. Beschlussantrag 1. Ergänzungs-Beschluss-Nr. 17A/2011<br />

zum Beschluss-Nr. 17/2011 – 11. Fortschreibung des<br />

Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“<br />

– Drucksachen-Nr. 26/2011<br />

9. Beschlussanträge zur Vergabe von Leistungen:<br />

A) Vergabe von Ingenieurleistungen zur vermehrten Schlammentnahme<br />

aus dem System der Kläranlage Großneuhausen<br />

– Drucksachen-Nr. 27/2011<br />

B) Vergabe von Ingenieurleistungen zur Betriebsoptimierung der Kläranlage<br />

Großneuhausen<br />

– Drucksachen-Nr. 28/2011<br />

C) Vergabe General-Unterstützungsvertrag für Gaja Matrix-Anwendung<br />

für das Jahr 20<strong>12</strong><br />

– Drucksachen-Nr. 29/2011<br />

D) Vergabe Durchführung Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2011<br />

– Drucksachen-Nr. 30/2011<br />

E) Vergabe Ingenieurleistungen Ortsnetz Kannawurf –<br />

Schachtsanierungen<br />

– Drucksachen-Nr. 31/2011<br />

F) Vergabe Ingenieurleistungen Betriebsanweisungen<br />

– Drucksachen-Nr. 32/2011<br />

G) Vergabe Ingenieurleistungen Gerinnesanierung Zulaufgerinne im<br />

Rechengebäude der Kläranlage Großneuhausen<br />

– Drucksachen-Nr. 33/2011<br />

H) Fäkalentsorgung AZV „Finne“ – Bereich Ost<br />

– Drucksachen-Nr. 34/2011<br />

I) Vergabe Wartungsvertrag für Gaswarnanlage der KA Straußfurt<br />

– Drucksachen-Nr. 35/2011<br />

J) Vergabe Ausschreibung Ertüchtigung Kläranlage UATEC<br />

– Drucksachen-Nr. 36/2011<br />

K) Vergabe Ausschreibung Ortsnetz Riethnordhausen, TO: Anschluss<br />

SW-Kanal „Am Ölmühlenberg“/“Am Gasthofe“<br />

– Drucksachen-Nr. 37/2011<br />

B) nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />

Änderungen der Tagesordnung werden vorbehalten.<br />

Sömmerda, 29. November 2011<br />

gez. Udo Hoffmann<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Finne“<br />

gem. § 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ hat in ihrer<br />

1. öffentlichen Sitzung am 24. November 2011 folgende Beschlüsse mehrheitlich<br />

gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:<br />

Beschluss-Nr. 01/2011<br />

Geschäftsordnung für den Verbandsausschuss und<br />

die Verbandsversammlung des AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Geschäftsordnung<br />

für den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung des AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 02/2011<br />

Wahl des Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ wählt Herrn Udo Hoffmann zum<br />

Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“.<br />

Wahlvorschlag: Herr Udo Hoffmann<br />

gesetzliche Anzahl der Vertreter: 27<br />

davon anwesend: 19<br />

Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmen:19<br />

- davon gültige Ja-Stimmen: 19<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

Herr Hoffmann nimmt die Wahl zum Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“ an.<br />

Beschluss-Nr. 03/2011<br />

Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ wählt Herrn Dietmar Köhler zum<br />

Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden des AZV „Finne“.<br />

Wahlvorschlag: Herr Frank Zweimann<br />

Herr Dietmar Köhler<br />

gesetzliche Anzahl der Vertreter: 27<br />

davon anwesend: 19<br />

Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmen: 19<br />

- davon gültige Ja-Stimmen: 16 (Herr Köhler)<br />

gültige Ja-Stimmen: 3 (Herr Zweimann)<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

Herr Köhler nimmt die Wahl zum Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden des<br />

AZV „Finne“ an.<br />

Beschluss-Nr. 04/2011<br />

Übernahme der Forderungen und Verbindlichkeiten des im Jahr 2009<br />

nicht wirksam gegründeten, fehlerhaften Abwasserzweckverbandes<br />

„Finne“,<br />

zur Aufgabenübertragung sowie zur Funktionsnachfolge hinsichtlich des<br />

bisher nicht wirksam gegründeten, fehlerhaften AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Übernahme der Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten des im Jahr 2009 nicht wirksam gegründeten,<br />

fehlerhaften Abwasserzweckverbandes „Finne“, zur Aufgabenübertragung sowie<br />

zur Funktionsnachfolge hinsichtlich des bisher nicht wirksam gegründeten,<br />

fehlerhaften AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 05/2011<br />

Einrichtung einer Geschäftsstelle des AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Einrichtung einer<br />

Geschäftsstelle des AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 06/2011<br />

Bestellung des Geschäftsleiters für den AZV „Finne“ und die<br />

Übertragung von Zuständigkeiten<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Bestellung des Geschäftsleiters<br />

des AZV „Finne“ und die Übertragung von Zuständigkeiten.<br />

Beschluss-Nr. 07/2011<br />

Entwässerungssatzung (EWS) des AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Entwässerungssatzung<br />

des AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 08/2011<br />

Gebührenkalkulation der zentralen Abwasserentsorgung sowie der<br />

dezentralen Abwasserentsorgung der Kleinkläranlagen und abfl usslosen<br />

Gruben für den Zeitraum 2011 bis 2013 mit Nachkalkulation 2007 – 2009<br />

für die öffentliche Einrichtung der Abwasserentsorgung des AZV „Finne“<br />

ohne die Gemeinde Wundersleben und<br />

Gebührenkalkulation der zentralen Abwasserentsorgung für den<br />

Zeitraum 20<strong>12</strong> bis 2014 für die separate öffentliche Einrichtung der<br />

Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wundersleben<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die vorbezeichnete Gebührenkalkulation.<br />

Beschluss-Nr. 09/2011<br />

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV<br />

„Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung des AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 10/2011<br />

Gebührensatzung zur Einleitung von Oberfl ächenwasser für die Träger<br />

der Straßenbaulast<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Gebührensatzung<br />

zur Einleitung von Oberfl ächenwasser für die Träger der Straßenbaulast.<br />

Beschluss-Nr. 11/2011<br />

Verwaltungskostensatzung für den AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

für den AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. <strong>12</strong>/2011<br />

Entschädigungssatzung für den AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Entschädigungssatzung<br />

für den AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 13/2011<br />

Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der<br />

Abwasserabgabe<br />

für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabesatzung – KleinAbgS)<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Satzung für die Erhebung<br />

einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter<br />

(Kleineinleiterabgabesatzung – KleinAbgS).<br />

Beschluss-Nr. 14/2011<br />

Eigenbetriebssatzung für den AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die Eigenbetriebssatzung<br />

für den AZV „Finne“.<br />

Beschluss-Nr. 15/2011<br />

3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des AZV „Finne“<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die 3. Satzung zur Änderung<br />

der Verbandssatzung des „Finne“.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 9 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Beschluss-Nr. 16/2011<br />

Ankündigungsbeschluss Gebührenerhebung ab 01.01.20<strong>12</strong><br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt den Ankündigungsbeschluss<br />

zur Gebührenerhebung ab 01.01.20<strong>12</strong>.<br />

Beschluss-Nr. 17/2011<br />

11. Fortschreibung des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV<br />

„Finne“ 3. Entwurf Leseexemplar vom 11.11.2011<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt die 11. Fortschreibung<br />

des Strukturkonsolidierungskonzeptes des AZV „Finne“ – 3. Entwurf Leseexemplar<br />

vom 11.11.2011.<br />

Beschluss-Nr. 18/2011<br />

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des AZV „Finne“ für den Zeitraum<br />

2011 – 2015,<br />

2. Änderung zur 2. Fortschreibung 2010, Stand: 15.11.2011<br />

Die Verbandsversammlung des AZV „Finne“ beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept<br />

(ABK) des AZV „Finne“ für den Zeitraum 2011 – 2015,<br />

2. Änderung zur 2. Fortschreibung 2010, Stand: 15.11.2011.<br />

Amt für Landentwicklung Gotha, den 01.11.2011<br />

und Flurneuordnung Gotha<br />

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha<br />

Az.: 06.1-3-0107, Flurbereinigung Guthmannshausen<br />

I. Vorläufi ge Anordnung<br />

In dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen, Landkreis Sömmerda,<br />

erlässt die Flurneuordnungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit §<br />

36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976<br />

(BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.<strong>12</strong>.2008 (BGBl. I S.<br />

2835), folgende<br />

vorläufi ge Anordnung<br />

Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom 27.09.2011<br />

wird dem Unternehmensträger, der DB Energie GmbH, vertreten durch die<br />

DB ProjektBau GmbH, für die mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke<br />

Erfurt-Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3, verbundene Errichtung<br />

der Bahnstromleitung mit Wirkung vom 03.01.20<strong>12</strong> das Recht eingeräumt,<br />

1. auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen Leitungsmaste zu errichten, sowie<br />

diese Flächen mit einer elektrischen Hochspannungsfreileitung zu überspannen,<br />

die Leitung zu betreiben, dauerhaft zu belassen, Instand zu setzen,<br />

sowie die Flächen zu diesem Zweck zu betreten und zur Errichtung und<br />

Überwachung der Leitung zu begehen, soweit erforderlich zu befahren und<br />

die notwendigen Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten vorzunehmen.<br />

Die DB Energie GmbH darf sich hierbei auch Dritter bedienen, auf die sich<br />

das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt.<br />

2. Gleichzeitig wird den Beteiligten die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten<br />

Grundstücke insoweit eingeschränkt, als dass das Errichten<br />

von Bauten oder Anlagen jeglicher Art unter Wahrung des einzuhaltenden<br />

Sicherheitsabstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

der DB Energie, vertreten durch die DB ProjektBau, bedarf.<br />

Dies gilt auch für die Lagerung feuer-, explosionsgefährlicher und zum<br />

Zerknall neigender Stoffe sowie für Aufschüttungen und Abtragungen jeglicher<br />

Art (Niveauveränderungen des gewachsenen Bodens).<br />

Die genaue Lage des Rechtes ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten<br />

beigefügten Karte im Maßstab 1:2.000, die ebenfalls Bestandteil dieser<br />

Anordnung ist. Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufi gen<br />

Anordnung mit Karte und Begründung liegt einen Monat lang nach dem ersten<br />

Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden<br />

Buttstädt, Buttelstedt, Großbrembach, Guthmannshausen und Mannstedt<br />

sowie für die angrenzenden Gemeinden Ellersleben, Kleinbrembach,<br />

Krautheim, Nermsdorf, Niederreißen und Olbersleben in den Räumen<br />

in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Berlstedt, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt,<br />

in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Buttelstedt, Markt 2, 99439 Buttelstedt,<br />

in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Buttstädt, Großemser Weg 5,<br />

99628 Buttstädt,<br />

und in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, Willstedterstraße 1,<br />

99510 Pfi ffelbach,<br />

zur Einsich tnahme für die Betei ligten aus.<br />

Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />

(§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG)<br />

bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). Die gegebenenfalls<br />

mit dieser Inanspruchnahme verbundenen Substanzverluste werden im<br />

Flurbereinigungsplan geregelt.<br />

Der Unternehmensträger ist verpfl ichtet, dem Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Gotha unverzüglich mitzuteilen, wann die Arbeiten zur<br />

Errichtung der Hochspannungsfreileitung beendet sind und die Flächen wieder<br />

zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen.<br />

II. Aufl agen<br />

1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden<br />

Grundstücksfl ächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet<br />

wird.<br />

Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten<br />

Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch<br />

vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.<br />

2. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen<br />

Nutzern die für die Errichtung der Bahnstromleitung in Anspruch zu nehmenden<br />

Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die<br />

Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten.<br />

3. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />

zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.<br />

4. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die für die Errichtung der<br />

Bahnstromleitung in Anspruch genommenen Flächen von dem Vorhabensträger<br />

wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese<br />

Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen,<br />

die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden.<br />

III. Entschädigung<br />

Für den Zeitraum der Errichtung der Hochspannungsfreileitung auf den in<br />

Anspruch genommenen Flächen wird dem Bewirtschafter in den gegebenen<br />

Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der<br />

Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen<br />

Kulturen und Grundstücken in Thüringen – in der jeweils gültigen Fassung<br />

– der Thüringer Landwirtschaftsverwaltung und auf Grundlage der Richtlinie<br />

- Entschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in<br />

Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87 bis 89 FlurbG - des Thüringer<br />

Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 13.03.2003,<br />

festzusetzen ist.<br />

IV. Sofortige Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß § 80<br />

Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. d. F. vom 19.03.1991<br />

(BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.<br />

August 2009 (BGBl. I S. 2870), im öffentlichen Interesse angeordnet.<br />

Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des<br />

Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung<br />

keine aufschiebende Wirkung haben.<br />

Gründe:<br />

Bei dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen handelt es sich um<br />

ein Verfahren, das nach den Bestimmungen der §§ 87 bis 89 FlurbG durchgeführt<br />

wird. Der § 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit § 36 FlurbG ermächtigt<br />

die Flurneuordnungsbehörde, aus dringenden Gründen vor Ausführung des<br />

Flurbereinigungsplanes den Besitz oder die Nutzung von Grundstücken oder<br />

die Ausübung anderer Rechte zu regeln.<br />

Der Erlass der vorläufi gen Anordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt,<br />

da<br />

1. der Planfeststellungsbeschluss für die Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt-<br />

Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3 am <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.1995 erlassen wurde,<br />

2. die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Eisenbahn-Neubaustrecke<br />

Erfurt-Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3, vom<br />

<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.1995 mit Beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 29.<strong>12</strong>.2000<br />

um 5 Jahre verlängert wurde,<br />

3. der Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und<br />

Umwelt zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen<br />

vom 10.02.1995 bestandskräftig geworden ist<br />

und<br />

4. der Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes auf vorläufi ge Anordnung im<br />

Verfahren Guthmannshausen für den Vorhabensträger vorliegt.<br />

Die Realisierung der ICE-Neubaustrecke im Verfahrensgebiet Guthmannshausen<br />

ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8.2 der Neubaustrecke<br />

Erfurt-Leipzig/Halle. Für dieses Vorhaben wurde nach dem<br />

Bundesschienenwegeausbaugesetz ein vordringlicher Bedarf festgestellt.<br />

Die DB Projektbau GmbH plant und realisiert im Auftrag und für Rechnung<br />

der DB Netz AG dieses Projekt. Für die Errichtung der 110 kV-Bahnstromleitung<br />

plant und realisiert die DB Projektbau GmbH im Auftrag und für<br />

Rechnung der DB Energie GmbH.<br />

Die Neubaustrecke besitzt eine Schlüsselstellung für das Zusammenwachsen<br />

der neuen und alten Bundesländer. Sie soll die Wirtschaftszentren in<br />

Ost und West verbinden und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur in<br />

Mitteleuropa stärken. Die einzelnen Baumaßnahmen für die Realisierung<br />

der Neubaustrecke sind vom Vorhabensträger in einen Rahmenterminplan<br />

eingeordnet. Der Rahmenterminplan verfolgt das Ziel, die mittelfristige<br />

Realisierung des Gesamtvorhabens im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

fi nanziellen Mittel zu gewährleisten. Dabei wird der Rahmenterminplan<br />

durch die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und logistischen<br />

Zwänge des Bauablaufes geprägt.<br />

Mit den Bauarbeiten zur Errichtung der NBS Erfurt-Leipzig/Halle wurde<br />

im Planfeststellungsabschnitt 1.3 bereits begonnen bzw. es sind schon<br />

Baumaßnahmen abgeschlossen worden.<br />

Die Errichtung der 110-kV-Bahnstromleitung ist die gemäß der Festlegungen<br />

des Planfeststellungsbeschlusses nächste erforderliche Baumaßnahme.<br />

Zur Einhaltung des Rahmenterminplanes ist die für den Zeitraum ab dem<br />

03.01.20<strong>12</strong> eingeordnete Errichtung der 110-kV-Bahnstromleitung und die


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 10 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

damit einhergehende Inanspruchnahme bzw. Nutzungseinschränkung der<br />

in Anlage 1 aufgeführten Grundstücke dringend erforderlich.<br />

Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung:<br />

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung<br />

nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist im öffentlichen<br />

Interesse geboten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten,<br />

damit die Bauausführung innerhalb des Rahmenterminplanes des<br />

Vorhabensträgers gewährleistet bleibt. Die Einhaltung des Bauzeitenplanes<br />

ist erforderlich, um in einem auf die gesamte Strecke abgestimmten<br />

Bauablauf den Bau der Neubaustrecke wirtschaftlich sinnvoll und umweltfreundlich<br />

zu gestalten. Zudem würden sich der im öffentlichen Interesse<br />

liegende Bau der Neubaustrecke und die damit verbundenen Vorteile für die<br />

Landesentwicklung der beteiligten Bundesländer unangemessen verzögern,<br />

wenn der Vorhabensträger die Entscheidung über etwaige Rechtsbehelfe<br />

gegen die vorläufi ge Anordnung abwarten müsste. Damit überwiegt das öffentliche<br />

Interesse an der sofortigen Vollziehung der vorläufi gen Anordnung<br />

gegenüber dem möglichen privaten Interesse einzelner Beteiligter an einer<br />

aufschiebenden Wirkung von eingelegten Rechtsmitteln. Dies gilt insbesondere<br />

im Lichte der kraft Gesetzes für die zugrundeliegende Entscheidung<br />

angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit der Fachplanungsentscheidung für<br />

Vorhaben nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem<br />

ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />

Hans-C.-Wirz-Straße 2<br />

99867 Gotha einzulegen.<br />

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch<br />

vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />

i.V. Volker Hartmann (DS)<br />

Amtsleiter<br />

Anlage 1<br />

zur vorläufi gen Anordnung vom 01.11.2011 der Flurbereinigung<br />

Guthmannshausen<br />

Gebietsabgrenzung<br />

Gemarkung Flur Flurstück Größe des Flurstückes (m²) Größe der Fläche mit eingeschränkter<br />

Nutzung (m²)<br />

Guthmannshausen 7 576 23.205 2.300<br />

Guthmannshausen 7 577 6.361 340<br />

Amt für Landentwicklung Gera, den 07.11.2011<br />

und Flurneuordnung Gera<br />

Burgstraße 5, 07545 Gera<br />

(Flurbereinigungsbehörde)<br />

Flurbereinigungsverfahren Teutleben<br />

Landkreise Sömmerda (Thüringen) und Burgenlandkreis<br />

(Sachsen-Anhalt)<br />

Aktenzeichen 2-3-0051<br />

I Vorläufi ge Anordnung Nr. <strong>12</strong><br />

In dem Flurbereinigungsverfahren Teutleben erlässt die Flurbereinigungsbehörde<br />

gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.<strong>12</strong>.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende<br />

vorläufi ge Anordnung<br />

Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle vom 27.09.2011<br />

wird dem Unternehmensträger, der DB Energie GmbH, vertreten durch die<br />

DB ProjektBau GmbH für die mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke<br />

Erfurt-Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3 und 2.1 verbundene Errichtung<br />

der Bahnstromleitung mit Wirkung vom 03.01.20<strong>12</strong> das Recht eingeräumt:<br />

1. auf den in der Anlage 1 aufgeführten Flächen Leitungsmaste zu errichten sowie<br />

diese Flächen mit einer elektrischen Hochspannungsleitungsfreileitung<br />

zu überspannen, die Leitung zu betreiben, dauerhaft zu belassen, instand zu<br />

setzen sowie die Flächen zu diesem Zweck zu betreten und zur Errichtung und<br />

Überwachung der Leitung zu begehen, soweit erforderlich zu befahren und<br />

die notwendigen Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten vorzunehmen.<br />

Die DB Energie GmbH darf sich hierbei auch Dritter bedienen, auf die sich<br />

das Betretungs- und Benutzungsrecht ebenfalls erstreckt.<br />

2. Gleichzeitig wird den Beteiligten die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten<br />

Grundstücke insoweit eingeschränkt, als dass das Errichten von Bauten oder<br />

Anlagen jeglicher Art unter Wahrung des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DB Energie GmbH, vertreten<br />

durch die DB ProjektBau GmbH, bedarf. Dies gilt auch für die Lagerung<br />

feuer-, explosionsgefährlicher und zum Zerknall neigender Stoffe sowie für<br />

Aufschüttungen und Abtragungen jeglicher Art (Niveauveränderungen des<br />

gewachsenen Bodens).<br />

Die genaue Lage des Rechts ergibt sich aus den beigefügten Karten im<br />

Maßstab 1 : 2.000, die ebenfalls Bestandteile dieser Anordnung sind.<br />

Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufi gen Anordnung mit Karten<br />

und Begründung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen<br />

Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden<br />

in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Großemsener Straße 5<br />

Buttstädt 99628 Buttstädt<br />

Verbandsgemeinde An der Finne Bahnhofstraße 2 a<br />

06647 Bad Bibra<br />

sowie in der angrenzenden <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße Willerstedter Straße 1<br />

99510 Pfi ffelbach<br />

und in der angrenzenden<br />

Stadt Rastenberg, Markt 1,<br />

99636 Rastenberg<br />

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />

Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />

(§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63<br />

FlurbG) bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). Die gegebenenfalls<br />

mit dieser Inanspruchnahme verbundenen Substanzverluste<br />

werden im Flurbereinigungsplan geregelt.<br />

Der Unternehmensträger ist verpfl ichtet, dem Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Gera unverzüglich mitzuteilen, wann die Arbeiten zur Errichtung<br />

der Hochspannungsfreileitung beendet sind und die Flächen wieder zur<br />

Bewirtschaftung zur Verfügung stehen.<br />

II Aufl agen<br />

1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden<br />

Grundstücksfl ächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet<br />

wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten<br />

Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue<br />

(auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen.<br />

2. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen Nutzern<br />

die für die Errichtung der Bahnstromleitung in Anspruch zu nehmenden<br />

Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit<br />

der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten.<br />

3. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />

zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.<br />

4. Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat der Unternehmensträger<br />

die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilfl ächen neu einzuzäunen.<br />

5. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die für die Errichtung der<br />

Bahnstromleitung in Anspruch genommenen Flächen von dem Vorhabensträger<br />

wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden.<br />

Diese Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen,<br />

die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden.<br />

III Entschädigung<br />

Die Flurbereinigungsbehörde setzt gegebenenfalls folgende Entschädigungen<br />

sowie die Zuweisung von Ersatzfl ächen durch gesonderten Verwaltungsakt<br />

nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung fest:<br />

1. Entschädigung von Gehölzen<br />

Die Entschädigung für den Entzug von Gehölzen ergibt sich auf der Grundlage<br />

eines im Auftrag des Unternehmensträgers erstellten Gutachtens.<br />

2. Aufwuchsentschädigung<br />

Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem<br />

jeweiligen Pächter eine Aufwuchsentschädigung auf der geltenden Grundlage<br />

der jeweils jährlich aktuell ermittelten „Richtsätze für Aufwuchs- und<br />

Nutzungsentschädigung an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken<br />

im Freistaat Thüringen“ der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in<br />

Jena und unter Beachtung der in einem Erlass des Thüringer Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 14. 02. 2007, Az:<br />

5S/37160, enthaltenen Maßgaben mit Änderungen ab dem 01.01.2005<br />

wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem und der dazugehörigen<br />

Ergänzung mit konkretisierenden Regelungen für die Berechnung der<br />

Entschädigungsposition „entgangene Möglichkeit zur Aktivierung von<br />

Zahlungsansprüchen“ vom 21.08.2007 gewährt. Wenn der Pächter nicht<br />

gleich Bewirtschafter ist, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung direkt an<br />

den Bewirtschafter.<br />

3. Nutzungsentschädigung<br />

Die Nutzungsentschädigung steht für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung<br />

gezahlt wird, grundsätzlich dem Pächter zu.<br />

Dabei werden folgende Regelungen getroffen:<br />

a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und<br />

steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen<br />

Pächtern für die Dauer des Entzuges nach Lage und Zustand zumutbare<br />

Ersatzfl ächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge<br />

wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen.<br />

b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und<br />

steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger<br />

benötigte Fläche, soweit keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart<br />

wird, eine jährliche Nutzungsentschädigung auf der Grundlage der unter III,


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 11 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

2. dieser vorläufi gen Anordnung aufgeführten Richtsätze gezahlt. Wird ein<br />

Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird<br />

die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt.<br />

c) Soweit verbleibende Grundstücksfl ächen nicht mehr oder nur noch<br />

eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls<br />

eine Entschädigung zu zahlen.<br />

d) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung<br />

steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins<br />

an den Verpächter des in Anspruch genommenen Grundstücks weiter zu<br />

bezahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung<br />

des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des entzogenen<br />

Grundstücks sicherzustellen.<br />

e) Der selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ebenfalls die Nutzungsentschädigung.<br />

Endet nach dem Beginn jährlicher Entschädigungszahlungen an den Pächter<br />

der entschädigungsrelevante Pachtvertrag, ist die Entschädigung im Erlass<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom<br />

14.02.2007 Festsetzungen der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen als<br />

Enteignungsentschädigung gemäß § 88 Nr. 6 Satz 2 FlurbG, hier Änderung<br />

ab dem 1. Januar 2005 wegen Umstellung auf das neue Prämiensystem,<br />

geregelt.<br />

Nach dem Ende des Pachtverhältnisses ist Punkt 2.9 zu beachten, in dem<br />

es heißt, „Der Pächter erhält ab sofort keine Entschädigung mehr, weder den<br />

Deckungsbeitrag I, d.h. die Marktleistung abzüglich der variablen Kosten<br />

noch den jährlich durch Aktivierung des Zahlungsanspruches möglichen<br />

Beihilfebetrag (Nutzungsentschädigung).“<br />

Der nicht selbst wirtschaftende Eigentümer erhält ab sofort die ortsübliche<br />

Pacht als Entschädigung.<br />

IV Sofortige Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß § 80<br />

Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 9 G vom 22.<strong>12</strong>.2010 (BGBl. I S. 2248), im öffentlichen Interesse angeordnet.<br />

Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des<br />

Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung<br />

keine aufschiebende Wirkung hat.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem<br />

ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />

Burgstraße 5<br />

07545 Gera einzulegen.<br />

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz<br />

1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der<br />

Behörde einge gangen ist.<br />

gez. Jens Lüdtke<br />

Amtsleiter<br />

Flurbereinigungsverfahren Teutleben<br />

Anlage 1 zur vorläufi gen Anordnung Nr. <strong>12</strong><br />

Kreisvolkshochschule<br />

Außenstellenleiterin Frau Marion Zorn Tel./Fax: (03 64 54) 5 02 53<br />

E-Mail: kvhs-magdala@freenet.de Sprechzeit: 1. Donnerstag<br />

im Monat von 17-18 Uhr in der VG Pfiffelbach, oder nach Vereinbarung<br />

Kontaktbereichsbeamter<br />

Polizeihauptmeister Norbert Borngräber<br />

Tel. (während der Sprechzeit): (03 64 62) 954-23<br />

Tel. (außerhalb d. Sprechzeit): PI Apolda (0 36 44) 541-0<br />

PI Weimar (0 36 43) 882-0 f. Kromsdorf<br />

Sprechzeit: Donnerstag 15.30 - 17.30 Uhr<br />

In dringenden Fällen über die 110 oder über das Ordnungsamt zum<br />

Hinterlassen einer Information oder Rückrufbitte 036462/95413 !<br />

Gebietsjugendpfl egerin<br />

Christa Mehner, Umgehungsstraße 78b, 99441 Mellingen<br />

Tel./Fax. (03 64 53) 74 844 oder (01 72) 79 68 984<br />

(zuständig für Vgem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, VG Mellingen,<br />

Gemeinde Saaleplatte) - Sprechzeiten nach Vereinbarung<br />

Schiedsstelle<br />

Frau Sabine Gebhardt Tel. (03 64 63) 40 505<br />

Sprechzeit nach Vereinbarung


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - <strong>12</strong> - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Bürgermeister: Gunter Braniek<br />

Beigeordneter: Dr. Bernhard Tschada<br />

Gemeinde KROMSDORF<br />

Weimarische Str. 36b, 99441 Kromsdorf<br />

Sprechzeit: Dienstag 17-19 Uhr<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 01.11.2011<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 36/11<br />

Der Gemeinderat beschließt: Der öffentliche Teil der Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung vom 04.10.2011 wird in der vorliegenden Form<br />

genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Klarstellungs- und Abrundungssatzung vom 13.01.1998<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit veröffentlicht die Gemeinde Kromsdorf<br />

noch einmal die Klarstellungs- und Abrundungssatzung vom 13.01.1998<br />

Tel.: (0 36 43) 42 18 14 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (0 36 43) 42 18 14<br />

Beschluss-Nr. 37/11<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Leistung für die Nachprofilierung<br />

der Mulde "Süßenborner Weg" in Kromsdorf an den wirtschaftlichsten Bieter,<br />

die Firma GALABAU Kromsdorf GmbH, Süßenborner Weg 40 in<br />

99441 Kromsdorf. Die Bruttoauftragssumme beträgt 3.081,86 €.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Braniek<br />

Bürgermeister


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 13 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Ersatzbekanntmachung<br />

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates<br />

Die dazugehörigen Karten für die Ortsteile Kromsdorf-Nord, Kromsdorf-Süd und<br />

Denstedt werden gemäß § 3 Absatz 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung<br />

(ThürBekVO) im Wege der Ersatzbekanntmachung im Verwaltungsgebäude<br />

der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, 1.OG, Raum 114 , Willerstedter Straße 1, 99510<br />

Pfiffelbach in der Zeit vom <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2011 - 20.<strong>12</strong>.2011 während der allgemeinen<br />

Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt.<br />

Die allgemeinen Dienstzeiten sind:<br />

Die erste Sitzung des Gemeinderates im Neuen Jahr findet am Dienstag,<br />

dem 7. Februar 20<strong>12</strong>, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zum Schloßwirt“<br />

(Ratsherrenzimmer) statt. Interessierte Bürger sind dazu herzlich eingeladen.<br />

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Bekanntmachungen!<br />

Gunter Braniek<br />

Bürgermeister<br />

Montag /Dienstag / Mittwoch:<br />

Donnerstag:<br />

09.00 Uhr - <strong>12</strong>.00 Uhr und<br />

13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

09.00 Uhr - <strong>12</strong>.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Weihnachtsgrüße<br />

Allen Bürgerinnen und Bürgern von Kromsdorf und Denstedt möchte ich<br />

Freitag: 09.00 - <strong>12</strong>.00 Uhr<br />

gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates eine schöne und ruhige<br />

Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge<br />

Die Straßenbaumaßnahmen „Am Schenkgarten“, „Lehmgrube“ in Kromsdorf<br />

– Nord und die Maßnahme „Straßenbeleuchtung Karl-Marx-Straße“ im OT<br />

Denstedt werden im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />

Funk<br />

Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />

Adventszeit, ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie für das<br />

Jahr 20<strong>12</strong> Gesundheit und Wohlergehen wünschen!<br />

Ihr Bürgermeister Gunter Braniek<br />

Bürgermeister: Heinz Sperlich<br />

Beigeordnete: Monika Diehl<br />

Gemeinde LIEBSTEDT<br />

Lange Straße 49, 99510 Liebstedt<br />

Sprechzeit: Dienstag 15:30 - 16:30 Uhr<br />

Tel. (03 64 62) 3 23 42 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (03 64 62) 3 23 42<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Liebstedt wünsche ich Ihnen für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel<br />

alles Gute, erholsame und besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Familien und Freunde sowie Frieden und Gesundheit im Neuen Jahr!<br />

Ihr Bürgermeister H. Sperlich<br />

Bürgermeister: Andreas Schuchert<br />

Beigeordneter: Werner Bieling<br />

Gemeinderatssitzung<br />

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 20.<strong>12</strong>.2011 um<br />

19.30 Uhr in der Alten Schule am Teichplatz statt.<br />

Der Inhalt der Gemeinderatssitzung ist den Aushängen zu entnehmen.<br />

Der Gemeinderat lädt alle interessierten Einwohner von Mattstedt recht<br />

herzlich dazu ein.<br />

Andreas Schuchert<br />

Bürgermeister<br />

Wann fängt Weihnachten an?<br />

Wenn der Schwache dem Starken die Schwäche vergibt,<br />

wenn der Starke die Kräfte des Schwachen liebt,<br />

wenn der Habewas mit dem Habenichts teilt,<br />

wenn der Laute bei dem Stummen verweilt und begreift,<br />

was der Stumme ihm sagen will,<br />

wenn das Leise laut wird und das Laute still,<br />

wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos,<br />

das scheinbar Unwichtige wichtig und groß,<br />

wenn mitten im Dunkel ein winziges Licht Geborgenheit,<br />

helles Leben verspricht,<br />

und du zögerst nicht, sondern du gehst<br />

so wie du bist darauf zu,<br />

dann, ja, dann fängt Weihnachten an.<br />

Bürgermeister: Hartmut Prager<br />

Beigeordnete: Birgit Theile<br />

Gemeinde MATTSTEDT<br />

Teichplatz 145, 99510 Mattstedt<br />

Sprechzeit: Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr<br />

Tel. (0 36 44) 56 20 23 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (0 36 44) 56 20 23<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

Ein ereignisreiches Jahr 2011 geht zu Ende.<br />

Im Namen des Gemeinderates wünsche ich allen Bürgerinnen und<br />

Bürgern unserer Gemeinde ein besinnliches und<br />

friedvolles Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familien und Freunde,<br />

sowie ein glückliches, gesundes und gesegnetes Jahr 20<strong>12</strong>.<br />

Weiterhin bedanke ich mich bei allen Vereinen, Firmen und der<br />

VGem „<strong>Ilmtal</strong>-<strong>Weinstrasse</strong>“ für die gute und offene Zusammenarbeit.<br />

Mit besten Grüßen<br />

der Gemeinderat und Ihr Bürgermeister Andreas Schuchert<br />

Gemeinde NIEDERREISSEN<br />

Kirchgasse 5, 99510 Niederreißen<br />

Sprechzeit: Dienstag 18 - 19 Uhr<br />

Tel. (03 63 73) 4 04 37 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (03 63 73) 95 95 01<br />

Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

Die Straßenbaumaßnahme „Rudersdorfer Straße“ aus dem Jahre 2010 wird im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />

Funk<br />

Bau- und Ordnungsamtsleiter


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 14 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Liebe Bürger der Gemeinde Niederreißen,<br />

im Namen des Gemeinderates sowie im eigenen Namen wünsche ich Ihnen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest<br />

sowie für das Jahr 20<strong>12</strong> Gesundheit, Wohlergehen und Erfolg.<br />

Besonderen Dank für das Geleistete gilt den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr,<br />

dem Gemeinderat, den Mitgliedern des Heimat- und Kirmesvereins sowie den ehrenamtlichen Helferinnen für die Senioren- und<br />

Kinderbetreuung.<br />

Ihr Bürgermeister Hartmut Prager<br />

Niederreißen im Dezember 2011<br />

Bürgermeister: Andreas Trübner<br />

1. Beigeordneter: Ernst Preller<br />

2. Beigeordneter: Ralf Lindner<br />

Bürgermeisterin: Brigitte Tänzer<br />

Beigeordnete: Karin Holzhaus<br />

Bürgermeister: Andreas Weise<br />

Beigeordneter: Helmut Rödiger<br />

Gemeinde NIEDERROSSLA<br />

Buttstädter Straße 8, 99510 Niederroßla<br />

Sprechzeit: Donnerstag 16 - 18 Uhr<br />

Gemeinde NIRMSDORF<br />

Dorfstraße 21, 99510 Nirmsdorf<br />

Sprechzeit: Montag 17 - 18 Uhr<br />

Gemeinde OBERREISSEN<br />

Apoldaer Straße 20, 99510 Oberreißen<br />

Sprechzeit: nach telefonischer Vereinbarung<br />

Tel.: (0 36 44) 56 27 55 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (0 36 44) 65 17 53<br />

Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

Die Straßenbaumaßnahme „Arno-Müller-Straße/Anschluss Buttstädter Straße“ aus dem Jahre 2011 wird im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />

Funk, Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />

Weihnachts- und Neujahrsgrüße<br />

Hiermit möchte ich, auch im Namen der Gemeinderäte, allen Bürgerinnen und Bürgern von Niederroßla ein besinnliches und<br />

friedvolles Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Familien und Freunde sowie einen guten Start in das Neue Jahr, verbunden mit Gesundheit,<br />

Glück und Zuversicht für das Kommende.<br />

Vielen Dank für das uns entgegengebrachte Vertrauen!<br />

Ihr Bürgermeister A. Trübner<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 01.11.2011 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 51-IV-11<br />

Der Gemeinderat beschließt, der öffentliche Teil der Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />

26.07.2011 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Beschluss-Nr. 52-IV-11<br />

Der Gemeinderat beschließt,<br />

beim LRA Weimarer Land die im Sachverhalt genannte verkehrsrechtliche<br />

Anordnung entsprechend dem beigefügten Lageplan und den Fotos zu<br />

beantragen.<br />

Die Maßnahme dient der Sicherstellung der ungehinderten Einfahrt von<br />

der Landesstraße bis zum Hausgrundstück Apoldaer Straße 10 sowie der<br />

Schaffung von Parkmöglichkeiten für Anwohner und Besucher.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit folgenden Ergänzungen:<br />

Schilder- und Markierungskosten werden durch die Gemeinde übernommen<br />

Beschluss-Nr. 53-IV-11<br />

Der Gemeinderat beschließt, der nichtöffentliche Teil der Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung 26.07.2011 wird genehmigt<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Weise<br />

Bürgermeister<br />

Bürgerhilfe<br />

Am 19.11.2011 begann die Arbeit der „Bürgerhilfe“ Oberreißen mit einer<br />

Versammlung und einer Diskussion zur zukünftigen Verfahrensweise.<br />

Anschließend starteten wir mit 11 Einwohnern einen kleinen Arbeitseinsatz mit<br />

anschließendem Imbiss. Dieser Tag kann als Anfang der „Bürgerhilfe“ positiv<br />

bewertet werden. Ziel ist es, mehr miteinander zu kommunizieren und das<br />

Dorfleben aktiv mit zu gestalten. Im “Einsatzfall“ muss man sich auf einander<br />

verlassen können.<br />

Um das Ziel zu erreichen, sind natürlich weiterhin alle Einwohnerinnen und<br />

Einwohner herzlich willkommen. Für das Jahr 20<strong>12</strong> sind 2 weitere solche<br />

Einsätze geplant (Frühjahr und Herbst).<br />

Tel.: (03 63 73) 99 99 32<br />

Fax: (03 63 73) 99 99 37<br />

Dazu lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner wieder schriftlich ein.<br />

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter<br />

der Tel.036373/999932 oder persönlich bei mir in der Birkenstraße 1.<br />

Ihr Bürgermeister Andreas Weise<br />

Weihnachtsgrüße<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,<br />

Das Jahr 2011 geht zu Ende, es gab in unserer Gemeinde viele<br />

Veränderungen und es wird auch in den darauffolgenden Jahren<br />

weitere Veränderungen geben.<br />

Um diese Veränderungen für unser Dorf positiv zu gestalten,<br />

benötigen wir die Hilfe jedes Einzelnen,<br />

zum Beispiel bei der Mitarbeit in der „Bürgerhilfe“.<br />

Lassen Sie uns für eine gemeinsame Zukunft des Dorflebens in<br />

Oberreißen arbeiten.<br />

Im Namen des Gemeinderates wünsche ich allen Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern von Oberreißen ein friedvolles und<br />

besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie sowie<br />

für das Jahr 20<strong>12</strong> Gesundheit, Glück und Wohlergehen.<br />

Ihr Bürgermeister Andreas Weise


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 15 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Bürgermeister: Dietmar Margraf<br />

1. Beigeordneter: Jörg Casper<br />

2. Beigeordneter: Dieter Reichardt<br />

Gemeinde OSSMANNSTEDT<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2011 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 059/11<br />

Der Gemeinderat beschließt , die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung<br />

wird so bestätigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 060/11<br />

Der Gemeinderat beschließt: auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung<br />

2011 zur Städtebauförderung, 6. Abschnitt: Kleinere Städte und Gemeinden,<br />

Artikel 9 Abs. 2 beschließt die Gemeinde Oßmannstedt die Abgrenzung des<br />

Fördergebietes gemäß der beigefügten Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 061/11<br />

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung<br />

die Vergabe der Leistung für die Außenputzarbeiten zur Freiflächengestaltung<br />

ehem. "Weißer Falke" in Oßmannstedt gemäß der Vergabeempfehlung durch<br />

das beauftragte Planungsbüro Seifarth an den wirtschaftlichsten Bieter, die<br />

Firma Torsten Zech GmbH, Liebstedter Straße 15 in 99510 Oßmannstedt.<br />

Die Angebotssumme beträgt brutto 5.655,33 €.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Beschluss-Nr. 062/11<br />

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung<br />

die Vergabe der Leistung für die Holzfassade zur Freiflächengestaltung ehem.<br />

"Weißer Falke" in Oßmannstedt gemäß der Vergabeempfehlung durch das<br />

beauftragte Planungsbüro Seifarth an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma<br />

Zimmerei Jens Zeitz, Im Dorfe 11 in 99510 Wiegendorf.<br />

Die Angebotssumme beträgt brutto 9.733,91 €.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Beschluss-Nr. 063/11<br />

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistung für die Abrissarbeiten<br />

altes Sportlerheim in Oßmannstedt an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma<br />

Klaus Streuber, Escherodaer Weg 8 in 99510 Eckolstädt. Die Angebotssumme<br />

beträgt brutto 7.907,55 €.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Margraf<br />

Bürgermeister<br />

Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge<br />

Die Straßenbaumaßnahmen „Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße/Friedrich-Ludwig-<br />

Jahn-Platz/Ferdinand-Gerstung-Platz (Beleuchtung) + Nebenanlagen zur K<br />

102, 1.BA“ aus dem Jahren 2010/2011 werden im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />

Funk, Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />

Ferdinand-Gerstung-Platz 4, 99510 Oßmannstedt<br />

Sprechzeit: Dienstag 18-19 Uhr, Donnerstag 16 - 18 Uhr<br />

Internet: www.ossmannstedt.info, E-Mail: gemeinde@ossmannstedt.info<br />

Tel.: (03 64 62) 3 22 50<br />

(zur Sprechzeit)<br />

Fax: (03 64 62) 3 22 88<br />

Schmierereien von der Parkhalle bis zur Turnhalle<br />

Am Sonntagvormittag, dem 04. Dez. gegen 9.45 Uhr wurden Schmierereien<br />

zwischen der Wielandschule, der Parkhalle (Stromverteilerkästen), dem<br />

Schwimmbadgebäude (Stromverteilerkasten, Wand zum Sportplatz<br />

und über dem Eingang), dem Eingang der sanierten Turnhalle sowie an<br />

weiteren Stellen mit blauer Farbe festgestellt. Es wurde Anzeige erstattet.<br />

Hinweise zur Aufklärung der Tat nimmt die Polizeiinspektion Apolda und<br />

die Gemeindeverwaltung Oßmannstedt entgegen. Eine Belohnung von<br />

200,- € die zur Überführung des oder der Täter führt, wird von der Gemeinde<br />

Oßmannstedt ausgelobt.<br />

D. Margraf<br />

Bürgermeister<br />

Werte Bürgerinnen und Bürger<br />

Die letzte Sprechstunde des Bürgermeister´s bzw. seines Vertreters in diesem<br />

Jahr findet am Dienstag, den 20.<strong>12</strong>.2011 statt.<br />

Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist am Donnerstag, den<br />

Ordnungsamt und Bürgermeister informieren<br />

<strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong> zu den bekannten Zeiten.<br />

Die Wiese hinter den Wohnblöcken Thomas-Müntzer-Siedlung Nr. 16 bis<br />

19 a ist entgegen der Auffassung einiger Anwohner kein Parkplatz !<br />

Ich wünsche Ihnen und ihren Angehörigen eine besinnliche<br />

Vor den Blöcken sind Parkflächen vorhanden. Wir bitten alle Bürger und<br />

Weihnachtszeit und einen Guten Rutsch in das neue Jahr.<br />

Bewohner, dies zu beachten. Sollte es dennoch im Einzelfall Probleme geben,<br />

wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt oder an den Bürgermeister. Ihr Bürgermeister, Dietmar Margraf<br />

Oßmannstedt, den 01.<strong>12</strong>.11<br />

Bürgermeister: Dr. Klaus Jähnig<br />

Beigeordnete: Uta Hüttig<br />

Gemeinde PFIFFELBACH<br />

Weimarer Straße 1, 99510 Pfi ffelbach<br />

Sprechzeit: Donnerstag 17.00 bis 18.30 Uhr<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2011 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 107/24/11<br />

Der Gemeinderat beschließt: Der öffentliche Teil der Niederschrift der<br />

Gemeindratssitzung vom 29.09.2011 wird in der vorliegenden Fassung<br />

genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich<br />

Beschluss-Nr. 108/24/11<br />

Der Gemeinderat beschließt: Die Gemeinde Pfiffelbach wird die Eigenständigkeit<br />

als Gemeinde zugunsten der Umwandlung der bestehenden<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße (VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße) in<br />

eine Thüringer Landgemeinde mit Ortschaftsverfassung aufgeben und einer<br />

Gemeindegebietsreform in der Freiwilligkeitsphase zustimmen.<br />

Tel.: (03 64 62) 3 22 15 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (03 64 62) 3 20 26<br />

Primäres Ziel ist die Bildung einer Landgemeinde unter Einbeziehung<br />

aller Mitgliedsgemeinden der VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße. Sollte bis zum<br />

29.02.20<strong>12</strong> von den Gemeinden Oßmannstedt oder Kromsdorf keine<br />

entsprechende Willensbekundung vorliegen, sind mit den Gemeinden, die<br />

ihre Willensbekundung bereits erklärt haben, Verhandlungen über die Bildung<br />

einer Thüringer Landgemeinde aufzunehmen.<br />

Erläuterung:<br />

Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag bedeutet die klare Position des<br />

Gemeinderates für die Umwandlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> in die<br />

Form einer Thüringer Landgemeinde in der freiwilligen Einführungsphase<br />

vor einer zukünftig möglichen gesetzlichen Regelung und die Aufgabe der<br />

gemeindlichen Selbständigkeit mit den bekannten Rahmenbedingungen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 16 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Beschluss-Nr. 109/24/11<br />

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistungen für die Straßenbeleuchtung<br />

Hummelsberg und die Außenbeleuchtung Kindergarten in Pfiffelbach<br />

an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Ralf Grebe GmbH, Apoldaer<br />

Straße 11 in 99510 Pfiffelbach. Die Angebotssumme beträgt brutto 1.852,06 €.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 110/24/11<br />

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistung für den Einbau eines<br />

Tores am Kindergarten in Pfiffelbach an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma<br />

Draht-Seidel GmbH, Hainholzstraße 1 in 99441 Mellingen.<br />

Die Angebotssumme beträgt brutto 1.010,31 €.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Dr. Jähnig<br />

Bürgermeister<br />

Bürgerinformation zur Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge<br />

Die Straßenbaumaßnahme „An der Leite/Igelsberg“ aus den Jahren 2008/2009<br />

wird im Jahre 20<strong>12</strong> abgerechnet.<br />

Funk, Bau- und Ordnungsamtsleiter<br />

Bürgermeisterin: Diana Müller<br />

Beigeordneter: Rüdiger Kliffe<br />

Gemeinde WILLERSTEDT<br />

Kirchberg 13, 99510 Willerstedt<br />

Sprechzeit: Dienstag 17 - 18 Uhr<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der<br />

Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom<br />

13. November 2011 in der Gemeinde Willerstedt<br />

Zur Bürgermeisterwahl (Mehrheitswahl) am 13. November wurde vom<br />

Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 13. November 2011 folgendes<br />

Wahlergebnis für die Gemeinde Willerstedt festgestellt:<br />

Zahl der Wahlberechtigten: 246<br />

Zahl der Wähler: 143<br />

Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 13<br />

Zahl der gültigen Stimmabgaben: 130<br />

Auf den einen mit Wahlvorschlag vorgeschlagenen Bewerber entfallen<br />

folgende abgegebene gültige Stimmen:<br />

Kennwort des Name, Vorname des Stimmenzahl<br />

Wahlvorschlages Bewerbers<br />

Müller Müller, Diana 114<br />

Vom Wähler wurden auf nachfolgend aufgeführte wählbare Personen<br />

weitere gültige Stimmen abgegeben:<br />

Name, Vorname<br />

eingetragne Personen<br />

Stimmenzahl<br />

Freund, Matthias 6<br />

Kliffe, Rüdiger 4<br />

Stiebritz, Helmut 2<br />

Heindörfer, Jens 1<br />

Franke, Elke 1<br />

Müller, Peter 1<br />

Keimling, Klaus 1<br />

Zum Bürgermeister gewählt ist:<br />

Name, Vorname des Kennwort des<br />

Gewählten Wahlvorschlages<br />

Müller, Diana Müller<br />

Hinweis zur Möglichkeit der Wahlanfechtung für die Bürgermeisterwahl:<br />

Jeder Wahlberechtigte kann binnen 2 Wochen nach Bekanntmachung der<br />

Feststellung der Wahlergebnisse die Feststellung des jeweiligen Wahlergebnisses<br />

durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde,<br />

dem<br />

Landratsamt Weimarer Land<br />

Kommunalaufsicht<br />

Bahnhofstraße 28<br />

99510 Apolda<br />

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes<br />

oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung<br />

muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die<br />

nach der Anfechtungsfrist vorgetragen wurden, können im Wahlanfechtungsverfahren<br />

nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

schon um 540 vor Christus schrieb der griechische Philosoph Heraklit<br />

vom ewigen Wandel aller Dinge. Denken Sie doch einmal an unsere<br />

heutige schnelllebige Zeit und die damit verbundenen Veränderungen<br />

in Ihrem Leben und Ihrem Umfeld. Unglaublich.<br />

Trotz aller Probleme wünschen der Gemeinderat von Pfiffelbach/<br />

Wersdorf und der Bürgermeister Ihnen und Ihren Familien eine frohe<br />

und besinnliche Weihnachtszeit. Lassen Sie die Uhren an diesen Tagen<br />

langsamer laufen und genießen Sie die freien Tage.<br />

Auch zum bevorstehenden Jahreswechsel die besten Wünsche für 20<strong>12</strong><br />

und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Bleiben Sie alle gesund und optimistisch.<br />

Ihr Dr. Klaus Jähnig, (Bürgermeister)<br />

Ps.: Und plötzlich weißt du:<br />

Es ist Zeit etwas Neues zu beginnen und dem Zauber desAnfangs zu<br />

vertrauen. (Meister Eckhart)<br />

Tel.: (03 64 63) 4 03 72 (zur Sprechzeit)<br />

Fax: (03 64 63) 4 03 72<br />

Willerstedt, den <strong>12</strong>. Dezember 2011<br />

gez. Rüdiger Kliffe<br />

Gemeindewahlleiter<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2011 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 19-07-/11<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Leistung für die Erneuerung<br />

des Ofens im Jugenzimmer in Willerstedt an den wirtschaftlichsten Bieter,<br />

den Ofenbaumeister Günter Wußt, Röhrstraße 6 in 99423 Weimar.<br />

Die Bruttoauftragssumme beträgt 3.513,<strong>12</strong> €.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 20-07-/11<br />

Der Gemeinderat beschließt , die Vergabe der Leistung für den Winterdienst<br />

in Willerstedt an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Heindörfer & Kliffe<br />

GbR, Franz-Magnus-Böhme-Straße 2 in 99510 Willerstedt.<br />

Die Bruttoauftragssumme beträgt 107,27 €.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit folgenden Ergänzungen:<br />

pro Einsatz zuzüglich 25 % Sonn- und Feiertagszuschlag<br />

D. Müller<br />

Bürgermeisterin<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2011 wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. 21-08/11<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />

vom 20.09.2011 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 22-08/11<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />

vom 08.11.2011 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss-Nr. 23-08/11<br />

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss Nr.: 20-07/11 vom 08.11.2011<br />

aufgrund fehlerhafter Auswertung/ neuer Erkenntnisse zu den vorgelegten<br />

Angeboten aufzuheben.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Müller<br />

Bürgermeisterin<br />

Die Zukunft unseres Dorfes<br />

Seit dem 14. November diesen Jahres bin ich nun Bürgermeisterin von<br />

Willerstedt. Dafür danke ich allen Wählerinnen und Wählern.<br />

Die erfolgreiche Arbeit unseres Gemeinderates soll fortgesetzt werden.<br />

In diesem – nun fast vergangenem Jahr – haben wir einiges vollbracht:<br />

Willerstedt ist nun schnell mit der Welt verbunden; wir haben einen<br />

Breitbandanschluss. Einige Haushalte können ihn schon nutzen. Wir am<br />

Kirchberg 13 müssen noch auf das Auslaufen des Altvertrages mit der<br />

Telekom warten. Aber: Vorfreude ist die schönste Freude!<br />

Außerdem haben wir nun einen neuen Spielplatz am Mahl.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 17 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Auf Grund des fortgeschrittenen Jahres konnten die Arbeiten nicht ganz<br />

fertig gestellt werden: Die Planierung und die Rasenaussaat erfolgen<br />

im April 20<strong>12</strong>. Das Jugendzimmer erhielt einen neuen Ofen – einen<br />

Bullerjahn. Hierbei unterstützte uns das Jugendamt mit einem Teil der<br />

Anschaffungskosten.<br />

Für das kommende Jahr stehen noch der neue Ausschank auf dem<br />

Biwakgelände und ein neues Dach für die Feuerwehr an. Die am alten<br />

Silo beräumte Fläche (siehe mein Beitrag zu diesem Thema) soll bepfl anzt<br />

werden. Auf diese und alle anderen Aufgaben, die das neue Jahr bringen<br />

wird, bin ich schon gespannt – gemeinsam werden wir es meistern!<br />

Diana Müller<br />

Bürgermeisterin<br />

Es sind noch Dorfchroniken vorhanden,<br />

die – vielleicht als Weihnachtsgeschenk – erworben werden können!<br />

Spielplatz<br />

Seit November 2011 können sich die Kinder in Willerstedt über einen neuen<br />

Spielplatz freuen.<br />

Die Kosten für das Sechseckspiel in Höhe von 1.<strong>12</strong>4,38 Euro haben die<br />

Firmen Netcom und Encoline übernommen.<br />

Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken.<br />

Die Bürgermeisterin im Namen des Gemeinderats<br />

Wilder Müllablageplatz<br />

Da wir in diesem Herbst mit Unterstützung durch das Umweltamt einen Teil<br />

des wild abgelagerten Mülls am alten Silo beräumen konnten, bitte wir alle<br />

Mitbürger um erhöhte Aufmerksamkeit: Wer Personen beim Müllablagern<br />

beobachtet, sollte sich nicht scheuen, die Polizei oder das Ordnungsamt<br />

Kromsdorf<br />

Es war einmal …<br />

Am Dienstag, dem 20.<strong>12</strong>.2011,<br />

findet um 17.00 Uhr in der Schlosskapelle<br />

die Aufführung des Weihnachtsmärchens statt.<br />

Darsteller sind Eltern der Kita „Rappelkiste“<br />

und der Grundschule Kromsdorf.<br />

Hierzu möchten wir ganz herzlich einladen.<br />

nichtamtlicher Teil<br />

Veranstaltungen<br />

– möglichst unter Angabe des polizeilichen Kennzeichens des Fahrzeugs<br />

der Person/en – zu informieren. Auch wer auf der beräumten Fläche<br />

neuen Müll entdeckt, teilt dies bitte der Unterzeichnerin oder einem<br />

Gemeinderatsmitglied mit.<br />

Diana Müller<br />

Bürgermeisterin<br />

Feuerwehr<br />

Wir möchten den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr für das Reinigen<br />

der Regenwassereinläufe auf unseren Straße danken.<br />

Es wurden am 4. Dezember alle Gullis vom Laub des vergangenen Herbstes<br />

gereinigt.<br />

Außerdem gebührt unser Dank Herrn Olaf Gebhardt, der seit geraumer Zeit<br />

die Jugendfeuerwehr mit nunmehr 16 Mitgliedern leitet. Der Feuerwehrnachwuchs<br />

trifft sich jeden Dienstag und erhält Unterweisungen.<br />

Weihnachtsgrüße<br />

Ich wünsche allen Willerstedtern ein gemütliches und friedvolles<br />

Weihnachtsfest im Kreise der Familie und einen guten Rutsch<br />

in eine berufl ich wie privat erfolgreiches Jahr 20<strong>12</strong>.<br />

Die Bürgermeisterin im Namen des Gemeinderats<br />

Neuigkeiten aus dem DRK—Kindergarten „Rappelkiste“<br />

Kromsdorf<br />

Das Jahr 2011 neigt sich nun dem Ende zu. Wir blicken auf ein ereignisreiches<br />

Jahr und wunderschöne Momente vor allem mit unseren Kindern und Eltern<br />

zurück. Auf diesem Weg möchten wir allen, die gemeinsam mit uns an dem<br />

einen oder anderen Vorhaben gearbeitet haben einfach „Dankeschön!!!“<br />

sagen. Ein großes Dankeschön an alle unsere Eltern aber auch Großeltern,<br />

die uns in der täglichen Arbeit unterstützt haben und Feste und Feiern zum<br />

großen Teil organisieren und ausstatten. Ein großes Dankeschön an das<br />

DRK-Apolda, das uns Verständnis für unsere Arbeit entgegenbringt und den<br />

ein oder anderen Kindertraum erfüllt. Danke sagen wir auch der Gemeinde<br />

Kromsdorf, der Schule Kromsdorf/Oßmannstedt und den ansässigen Firmen<br />

und Vereinen für ihre Unterstützung. Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches<br />

Weihnachtfest und ein gesundes neues Jahr 20<strong>12</strong>.<br />

Am 2. Dezember luden der Kindergarten „Rappelkiste“, der Schlosswirt<br />

und weitere Schausteller zum diesjährigen Weihnachtsmarkt im Schloss<br />

„Kromsdorf“ ein. Unsere Kinder begeisterten die Zuschauer mit einer kleinen<br />

Schlittenreise um die Welt. Von Grönland ging es über Irland, England<br />

nach Russland. Die Kinder sangen Weihnachtlieder aus anderen Ländern,<br />

tanzten wie kleine Schneeflöckchen durch die Schlosskapelle. Die Ältesten<br />

begeisterten mit der Märchenvorführung „Väterchen Frost“ uvm. Aber auch<br />

Eltern, die Erzieherinnen und ein oder andere Oma bereiteten unseren<br />

Weihnachtsmarkt mit viel Arbeit und Mühe vor. In den Räumlichkeiten<br />

des Schlosses verkauften Mitglieder unseres Elternbeirates mit uns<br />

Kindergartenpersonal viel Selbstgebasteltes für das Weihnachtfest.<br />

Alle Einnahmen und Spenden kommen dem Kindergarten zu Gute.<br />

Vielen Dank!!!<br />

Blutspende<br />

Wir laden Sie wieder rechtherzlich zur 1. Blutspende im Jahr 20<strong>12</strong> ein.<br />

Am 10. Januar ab 16.00 Uhr. Wie immer sorgen unsere Erzieherinnen mit<br />

dem technischen Personal mit bunt belegten Brötchen und Getränken für Ihr<br />

leibliches Wohl.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 18 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

„Raus aus dem Alltag,<br />

weg vom Stress!“<br />

Liebe Eltern<br />

Ab Januar 20<strong>12</strong> startet in unserem Kindergarten „Rappelkiste“ Kromsdorf ein<br />

Kursprogramm für Eltern und Babys ab der vierten Lebenswoche bis zum<br />

zwölften Lebensmonat.<br />

Dieser Kurs bietet:<br />

• Zeit und Raum für gemeinsame Erlebnisse<br />

• Spiel, Spaß und Bewegung für die Babys<br />

• Erfahrungsaustausch mit anderen Müttern<br />

• Begleitung in die neue Lebenssituation<br />

Am <strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong> 19.30 Uhr findet ein Informationsabend zum Elba Kursprogramm<br />

statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit ganz unverbindlich Informationen<br />

über den Kurs zu erhalten, Fragen zu stellen und Kontakt zu anderen Eltern<br />

aufzunehmen.<br />

Zu diesem Abend möchte ich alle interessierten Mütter und Väter einladen.<br />

Auch werdende Eltern oder Eltern deren Kind nicht in unseren Kindergarten<br />

gehen wird sind Herzlich Willkommen.<br />

Bei Teilnahme bitte ich um telefonische Voranmeldung!<br />

Ansprechpartner: Anne Clauder (Teddygruppe)<br />

Telefon DRK-Kita „Rappelkiste“: 03643/421820<br />

Chormusik zur Weihnachtszeit mit dem Volkschor<br />

Kromsdorf<br />

Nach schönen Herbsttagen ist es nicht mehr lange hin bis zur Adventszeit.<br />

Dann geben leuchtende Kerzen wieder ein stimmungsvolles Licht, es duftet<br />

nach Plätzchen und Stollen - Lieder zur Advents- und Weihnachtszeit dürfen da<br />

nicht fehlen. Traditionsgemäß möchten der Bürgermeister und der Volkschor<br />

Kromsdorf alle Senioren und Seniorinnen aus Kromsdorf und Denstedt zu<br />

einem weihnachtlichen Nachmittag einladen:<br />

Sonntag, 11. Dezember 2011 (3. Advent) um 14.30 Uhr im Kulturhaus<br />

Es erklingen Weihnachtslieder aus nah und fern, mal traditionell, mal etwas<br />

moderner, Lieder zum Zuhören und natürlich Lieder zum Mitsingen.<br />

Selbstgebackener Kuchen und Plätzchen sowie Kaffe und Tee runden den<br />

Nachmittag kulinarisch ab. Für die Senioren aus Kromsdorf und Denstedt ist<br />

diese Veranstaltung wie immer kostenfrei – seien Sie unsere Gäste!<br />

Die festlichen Weihnachtskonzerte des Volkschores Kromsdorf unter<br />

Leitung von Prof. André Schmidt sind am<br />

Samstag, dem 17. Dezember und<br />

Sonntag, dem 18. Dezember 2011 jeweils um 16.00 Uhr in der<br />

Schlosskapelle Kromsdorf.<br />

Karten gibt es bereits im Vorverkauf ab 1. Dezember beim Schlosswirt.<br />

Bis dahin wünschen wir allen eine gute Zeit.<br />

Ihre Gabriele Tschada vom Volkschor Kromsdorf<br />

Dezember 2011 (Änderungen vorbehalten)<br />

Seniorennachmittag<br />

11.<strong>12</strong>.2011 mit Konzert, Kaffee<br />

und Kuchen<br />

„Essen ist lecker –<br />

<strong>12</strong>.<strong>12</strong>.2011<br />

Kochen noch besser“<br />

14.<strong>12</strong>.2011 Seniorentreff<br />

Freizeittreff für Kids<br />

Volkschor Kromsdorf<br />

e. V.<br />

Eintritt für Senioren der<br />

Gemeinde frei!<br />

Saal Kulturhaus 14.30 Uhr<br />

Jugendclub Jugendclub 15.00 Uhr<br />

Jugendclub Jugendclub<br />

14.00 Uhr<br />

16.00 Uhr<br />

15.<strong>12</strong>.2011 Freizeittreff für Kids Jugendclub Jugendclub 16.00 Uhr<br />

17.<strong>12</strong>.2011 Weihnachtskonzert<br />

Volkschor Kromsdorf<br />

e. V.<br />

Schlosskapelle 16.00 Uhr<br />

18.<strong>12</strong>.2011 Weihnachtskonzert<br />

Volkschor Kromsdorf<br />

e. V.<br />

Schlosskapelle 16.00 Uhr<br />

„Essen ist lecker –<br />

19.<strong>12</strong>.2011<br />

Kochen noch besser“<br />

Jugendclub Jugendclub 15.00 Uhr<br />

20.<strong>12</strong>.2011 Weihnachtsmärchen<br />

Eltern der Kita und<br />

Schule<br />

Schlosskapelle 17.00 Uhr<br />

21.<strong>12</strong>.2011 Seniorentreff<br />

Freizeittreff für Kids<br />

Jugendclub Jugendclub<br />

14.00 Uhr<br />

16.00 Uhr<br />

22.<strong>12</strong>.2011 Freizeittreff für Kids Jugendclub Jugendclub 16.00 Uhr<br />

Gottesdienst mit<br />

24.<strong>12</strong>.2011<br />

Krippenspiel<br />

Evangelische Kirche<br />

Denstedter<br />

Kirche +<br />

Schlosskapelle<br />

15.00 Uhr<br />

17.00 Uhr<br />

Chorprobe jeden Montag um 19.30 Uhr (Schloss Spiegelsaal) für<br />

interessierte Noch-nicht-Sänger.<br />

Der Jahreswechsel ist bald vorüber und die Weihnachtsbäume nadeln<br />

wieder…!<br />

Der Feuerwehr- und Traditionsverein Denstedt lädt ein am<br />

14. Januar 20<strong>12</strong> um 17.00 Uhr<br />

zur traditionellen Weihnachtsbaumverbrennung am Radweg nahe der<br />

Steinbrücke in Denstedt.<br />

Für Essen und Trinken ist gesorgt!<br />

Mit oder ohne Weihnachtsbaum – alle Gäste sind herzlich willkommen!<br />

Bitte die Bäume ab dem 09. Januar 20<strong>12</strong> zur Abholung vor den<br />

Grundstücken ablegen – sie werden wie immer mit dem Multicar der<br />

Gemeinde eingesammelt!<br />

KROMSDORF TV<br />

- das neue Motto des Kromsdorfer Karnevals Vereins -<br />

Der KKV wünscht allen Lesern des Amtsblattes und Freunden des<br />

Kromsdorfer Karnevals Vereins, eine besinnliche Adventszeit und fröhliche<br />

Weihnachten, sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.<br />

Wir würden uns freuen, Sie als Gäste unseres neuen Karnevalsprogramms<br />

zum Motto „Kromsdorf TV“, gesund und in guter Stimmung begrüßen zu<br />

dürfen.<br />

Schon am 16.<strong>12</strong>. beginnt der Kartenvorverkauf. Es ist für viele unserer<br />

Besucher zu einer guten Tradition geworden, aus diesen Karten auch<br />

Weihnachtsgeschenke für die Lieben zu machen.<br />

Die weiteren Vorverkaufstermine sind für den 06. und 20. Januar 20<strong>12</strong> im<br />

Vereinshaus (Nähe der Stallanlage Kromsdorf) geplant. Ab dem 23. Januar<br />

werden die Karten dann wieder in der Pension Lindenhof bei Frau Albrecht,<br />

zu haben sein.<br />

Lassen Sie sich überraschen, wenn Sie die Festsitzungen am 11. und 17. / 18.<br />

Februar besuchen. Wir werden Ihnen eine Fernsehsendung ohne Gebühren<br />

aber mit viel Spaß präsentieren.<br />

Für unsere Senioren ist am Nachmittag den <strong>12</strong>.02. und für die Kinder am<br />

19.02. große Stimmung im Kromsdorfer Kulturhaus angesagt.<br />

Die Jugend feiert am 10.02. eine große Party mit G-PUNKT .<br />

KKV - HELAU<br />

Oßmannstedt<br />

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Im Namen des Gemeinderates<br />

Dietmar Margraf<br />

Bürgermeister Oßmannstedt im Dezember 2011


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 19 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Niederreißen<br />

Weihnachtstanz mit Borderline in Niederreißen<br />

Wir laden recht herzlich zum Weihnachtstanz am 23.<strong>12</strong>.2011 ein.<br />

Auf euer kommen, freuen wir uns riesig. Ab 21 Uhr geht’s los!!!<br />

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start<br />

ins Jahr 20<strong>12</strong>.<br />

Der Heimat- und Kirmesverein Niederreißen e. V.<br />

Zahlen oder frieren?<br />

Pfi ffelbach<br />

Heizkosten im Griff ohne kalte Füße<br />

Pünktlich zur Heizsaison steigen die Preise für Öl und Gas. Zum Glück können<br />

Verbraucher einiges tun, damit diese Kosten nicht voll auf die eigene Rechnung<br />

durchschlagen – auch ohne Verlust an Wohnkomfort.<br />

„Am wirkungsvollsten ist es natürlich, die Heizung herunter zu drehen. Jedes<br />

Grad weniger spart Heizenergie“, erklärt Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale<br />

Thüringen. „Aber keine Angst: Auch wer schon beim Gedanken daran<br />

friert, kann die Heizkosten im Zaum halten.“<br />

Die Tipps der Energieexpertin:<br />

• Heizkörper frei räumen: Decken Sie Heizkörper nicht mit Vorhängen oder<br />

Verkleidungen ab, und stellen Sie sie nicht mit Möbeln zu. Die warme Luft<br />

kann sonst nicht zirkulieren, der Thermostat funktioniert nicht richtig.<br />

• Zeitschaltuhren nutzen: Während Sie schlafen oder bei der Arbeit sind,<br />

müssen die Wohnräume nicht voll beheizt werden. Der Zeitschalter Ihrer Heizungsanlage<br />

oder programmierbare Thermostatventile sorgen dafür, dass es<br />

trotzdem gemütlich ist, wenn Sie aufstehen oder nach Hause kommen.<br />

• Nicht voll aufdrehen: Stellen Sie das Thermostatventil genau auf die gewünschte<br />

Temperatur ein. So wird der Raum schön warm, aber nicht überheizt.<br />

• Richtig lüften: Lüften ist wichtig, um Schimmelbefall in den Wohnräumen zu<br />

verhindern.<br />

Drehen Sie aber den Heizkörper ab, wenn Sie das Fenster öffnen.<br />

Sonst heizt er wegen der einströmenden kalten Luft besonders<br />

stark – und zwar direkt nach draußen. Dabei gilt: Stoßlüften ist die<br />

beste Methode, gekippte Fenster sind jedoch besser, als gar nicht<br />

zu lüften. Denken Sie nur daran, sie wieder zu schließen!<br />

• Dichten und dämmen: Ganz klar – je weniger Wärme nach draußen<br />

geht, desto weniger müssen Sie heizen. Ein erster Schritt ist<br />

deshalb, alte Fenster und Türen abzudichten.<br />

Hauseigentümer sollten außerdem über eine Dämmung von Kellerdecke,<br />

Dachboden und der gesamten Gebäudehülle nachdenken.<br />

Sind die Lichter angezündet …<br />

Festtagsbraten lässt Stromzähler heiß laufen<br />

Die Adventszeit ist beim Strom traditionell die verbrauchsintensivste<br />

Zeit des Jahres. Denn zum jahreszeitlich bedingt hohen<br />

Strombedarf durch längere Beleuchtungszeiten und zusätzliche<br />

Heizgeräte kommen noch<br />

Lichterketten und ähnliche Deko-Elemente hinzu.<br />

Ein Höhepunkt des Jahres – auch für die Energieversorger<br />

– ist die sogenannte „Gänsebratenspitze“ am ersten<br />

Weihnachtsfeiertag.<br />

25. Dezember in Deutschland: Mama darf zum Feiertag etwas länger<br />

schlafen. Aber ab 9.00 Uhr geht’s los. Die Bratröhren werden auf etwa<br />

180 bis 200 Grad vorgeheizt und die ersten Weihnachtsgänse in den<br />

Backofen geschoben. Die Stromlastkurve steigt bis zirka 11:30 Uhr<br />

steil an, wenn die Weihnachtsgänse vor dem Garende bei 225 Grad<br />

knusprig gebraten werden; bis dann kurz vor <strong>12</strong>:00 Uhr die „Gänsebratenspitze“<br />

erreicht wird. Zusätzlich werden während dieser Zeit<br />

noch die Kochplatten für die Beilagen des Weihnachtsschmauses<br />

eingeschaltet – im Backofen brutzelt der Festbraten, im Keller rotiert<br />

der Stromzähler.<br />

Zu Weihnachten ist deshalb der Elektroherd der größte Stromverbraucher<br />

im Haushalt. Über das Jahr verteilt entfallen dagegen nur<br />

ca. acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs auf das Kochen und<br />

Backen. Doch allein dafür zahlt ein Haushalt mit einem Gesamtstromverbrauch<br />

von 3600 kWh in diesem Jahr typischerweise 48 Euro<br />

– 2010 waren es erst 44 Euro. Gegenüber dem Jahr 2000 sind die<br />

Strompreise sogar um circa 50 Prozent gestiegen. Doch nicht genug:<br />

Für 20<strong>12</strong> sind schon wieder Erhöhungen angekündigt.<br />

Damit die Stromkosten für den verdienten Weihnachtsbraten kein<br />

allzu großes Loch in das Budget fressen, empfi ehlt Ramona Ballod,<br />

Energieexpertin der Verbraucherzentrale, als ersten Schritt den<br />

Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter. Und auf dem Zettel mit<br />

den guten Vorsätzen für das Neue Jahr könnte außerdem ein Stromcheck<br />

stehen: Wie kommt es zum Beispiel, dass seit einigen Jahren<br />

trotz moderner Geräte der Stromverbrauch der Privathaushalte stetig<br />

ansteigt?<br />

Bei Fragen zum richtigen Heizen und Lüften sowie beim Stromcheck<br />

und der Suche nach einem günstigen Energieversorger hilft die Energieberatung<br />

der Verbraucherzentrale: telefonisch oder mit einem persönlichen<br />

Beratungsgespräch. Beratung und Termine gibt es unter<br />

018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende<br />

Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Apolda fi ndet die Beratung<br />

im Landratsamt in der Bahnhofstraße 28 und in Weimar in der Stadtverwaltung<br />

in der Schwanseestraße 17 statt.<br />

Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 555140.<br />

Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:<br />

Ramona Ballod<br />

Tel. 0361 55514-18 (interne Durchwahl, bitte nicht veröffentlichen!)<br />

r.ballod@vzth.de<br />

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de presseinfo presseinfo presseinfo<br />

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Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 20 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Nichtamtliches VG<br />

Wir gratulieren den glücklichen Eltern und begrüßen unsere neuen Erdenbürger!<br />

Oßmannstedt<br />

Löhmer, Norwyn geboren am 11.11.2011<br />

Wick, Leona Marie geboren am 23.11.2011<br />

Kromsdorf<br />

Födisch, Anny geboren am 11.10.2011<br />

Pfiffelbach<br />

Sthoer, Ellen geboren am 07.11.2011<br />

J. Rinne, Einwohnermeldeamt<br />

Rentnergeburtstage - Wir gratulieren<br />

10. Dez<br />

Leydolph, Ursula zum 78. Oßmannstedt<br />

Voigt, Sonja zum 65. Oßmannstedt<br />

11. Dez<br />

Voigt, Eberhard zum 77. Mattstedt<br />

Gutzeit, Klaus zum 68. Kromsdorf<br />

<strong>12</strong>. Dez<br />

Theumer, Erna zum 92. Niederroßla<br />

Peschke, Renate zum 74. Kromsdorf<br />

Fauer, Adelheit zum 72. Pfiffelbach<br />

Schütze, Brigitte zum 72. Niederroßla<br />

Müller, Peter zum 70. Willerstedt<br />

Dornhofer, Peter zum 68. Oßmannstedt<br />

13. Dez<br />

Wahrenberg, Gertrud zum 97. Pfiffelbach<br />

Steller, Christa zum 69. Niederroßla<br />

14. Dez<br />

Diesterheft, Ruth zum 89. Oßmannstedt<br />

Lange, Gisbert zum 75. Oßmannstedt<br />

Tümptner, Christa zum 75. Niederroßla<br />

Fauer, Wanda zum 74. Pfiffelbach<br />

Loß, Roland zum 74. Oßmannstedt<br />

Giese, Gerd zum 69. Oßmannstedt<br />

Richter, Karin zum 65. Niederroßla<br />

15. Dez<br />

Bodner, Willi zum 88. Mattstedt<br />

Summerer, Horst zum 77. Niederroßla<br />

Audenrieth, Rita zum 72. Niederroßla<br />

16. Dez<br />

Schubert, Oswald zum 79. Mattstedt<br />

Liebergesell, Christine zum 67. Kromsdorf<br />

17. Dez<br />

Ludwig, Christa zum 73. Oberreißen<br />

Mönnich, Edeltraut zum 68. Niederroßla<br />

18. Dez<br />

Winzer, Eberhard zum 70. Pfiffelbach<br />

19. Dez<br />

Hoffmann, Christa zum 73. Kromsdorf<br />

Hänel, Michael zum 69. Kromsdorf<br />

Laßmann, Rainer zum 65. Oßmannstedt<br />

21. Dez<br />

Bierlich, Alice zum 88. Niederroßla<br />

22. Dez<br />

Matthey, Ingeburg zum 83. Oßmannstedt<br />

Berl, Frieda zum 77. Niederroßla<br />

Richter, Hannelore zum 73. Kromsdorf<br />

Demme, Horst zum 70. Pfiffelbach<br />

23. Dez<br />

Murek, Erwin zum 77. Oßmannstedt<br />

Pöppich, Christa zum 74. Kromsdorf<br />

OT Denstedt<br />

Maroldt, Gudrun zum 71. Kromsdorf<br />

24. Dez<br />

Krieger, Heinz zum 90. Willerstedt<br />

Mordtan, Günter zum 87. Liebstedt<br />

Hegner, Christa zum 73. Niederroßla<br />

Schirmer, Gerhard zum 65. Oßmannstedt<br />

25. Dez<br />

Melchien, Ruth zum 86. Willerstedt<br />

Theile, Frank zum 65. Liebstedt<br />

26. Dez<br />

Kaufhold, Bernd zum 73. Kromsdorf<br />

OT Denstedt<br />

27. Dez<br />

Köditz, Annegret zum 65. Oßmannstedt<br />

28. Dez<br />

Lemke, Ruth zum 83. Niederroßla<br />

Kürbs, Bernd zum 74. Kromsdorf<br />

29. Dez<br />

Möhrl, Herta zum 75. Niederreißen<br />

Wollweber, Johanna zum 74. Niederreißen<br />

Dietsch, Hans-Jürgen zum 70. Niederroßla<br />

Morgeneier, Bernd zum 68. Oßmannstedt<br />

Ulmer, Helmut zum 65. Mattstedt<br />

30. Dez<br />

Fuchs, Dieter zum 65. Mattstedt<br />

31. Dez<br />

Schmidt, Gisela zum 75. Liebstedt<br />

Kühndorf, Konrad zum 73. Liebstedt<br />

Rentnergeburtstage 20<strong>12</strong><br />

01. Jan<br />

Arndt, Gudrun zum 70. Niederroßla<br />

02. Jan<br />

Becker, Gerhard zum 81. Mattstedt<br />

Richter, Ingeborg zum 81. Niederroßla<br />

Leydolph, Annelies zum 79. Kromsdorf<br />

Menger, Jutta zum 74. Niederroßla<br />

Kunze, Heinz zum 70. Mattstedt<br />

03. Jan<br />

Thumm, Margarete zum 86. Willerstedt<br />

Stroh, Renate zum 82. Niederroßla<br />

Lotze, Renate zum 75. Oberreißen<br />

Schmidt, Renate zum 75. Niederroßla<br />

Strunck, Ingeborg zum 75. Kromsdorf<br />

Pluschkat, Waldemar zum 68. Mattstedt<br />

Meißner, Jürgen zum 68. Mattstedt<br />

Gürkan, Güldane zum 67. Niederroßla<br />

Neudörfl, Helga zum 66. Kromsdorf<br />

04. Jan<br />

Thon, Irmgard zum 81. Pfiffelbach<br />

05. Jan<br />

Zschachlitz, Hanni zum 77. Kromsdorf<br />

Platzdasch, Renate zum 74. Kromsdorf<br />

Chalupka, Heinz zum 66. Oßmannstedt<br />

06. Jan<br />

Wirth, Barbara zum 80. Oßmannstedt<br />

Peschke, Hermann zum 74. Kromsdorf<br />

Weiß, Margitta zum 65. Mattstedt


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 21 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

07. Jan<br />

Herold, Adelheid zum 68. Niederroßla<br />

08. Jan<br />

Rodigast, Manfred zum 70. Niederreißen<br />

09. Jan<br />

Forberger, Ursula zum 72. Kromsdorf<br />

OT Denstedt<br />

Laube, Dieter zum 70. Kromsdorf<br />

Möller, Karin zum 68. Mattstedt<br />

Nachrichten der Niederrosslaer Volkssolidarität<br />

Die VOLKSSOLIDARITÄT Niederroßla<br />

wünscht allen Mitgliedern und den Einwohnern Niederroßlas<br />

eine schöne Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest<br />

und ein gesundes Neues Jahr 20<strong>12</strong><br />

Unser nächster Treff findet am Donnerstag, dem <strong>12</strong>.01.20<strong>12</strong><br />

um 14:00 Uhr im Schulungsraum der FFw Niederroßla statt.<br />

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.<br />

Es grüßt, Renate Stroh<br />

11. Jan<br />

Fuhrmann, Johannes zum 83. Liebstedt<br />

Tamm, Christina zum 68. Niederroßla<br />

<strong>12</strong>. Jan<br />

Engelhardt, Manfred zum 75. Niederroßla<br />

Luks, Gerhard zum 65. Kromsdorf<br />

13. Jan<br />

Kellner, Karla zum 74. Liebstedt<br />

Böhme, Karin zum 72. Kromsdorf<br />

OT Denstedt<br />

Gollum, Marga zum 71. Niederroßla<br />

Gemeinde - und Vereinsnachrichten<br />

14. Jan<br />

Müller, Günther zum 75. Mattstedt<br />

Hätscher, Hans zum 72. Mattstedt<br />

Töpfer, Alfred zum 72. Mattstedt<br />

Lissner, Gerlinde zum 71. Oßmannstedt<br />

Niederroßla<br />

Oßmannstedt<br />

Die Wasserburg erstrahlt zur Weihnachtszeit ........... Liebe Freunde des Oßmannstedter Carnevals<br />

Es wurde festgestellt, dass die Wasserburg Niederroßla mit ihrem Burgfried Das Jahr neigt so langsam dem Ende und wir wollen es nicht<br />

den höchsten Turm ( 57 m ) Deutschlands besitzt. Unser Schlossturm wird versäumen, unseren treuen Gästen und Gönnern für die<br />

in diesem Jahr zur Weihnachts- und Neujahrszeit nicht im Dunkeln bleiben. kommenden Festtage alles erdenklich Gute und einen guten<br />

Das traditionelle Wahrzeichen unseres Ortes hat es verdient, angestrahlt Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.<br />

zu werden. Der Vorstand des Burg- und Heimatvereins Niederroßla e. V.<br />

hat in seiner letzten Beratung festgelegt, dieses Kulturerbe weithin sichtbar<br />

erstrahlen zu lassen. Der Stromverbrauch geht dabei zu Lasten des Burgund<br />

Heimatvereins. Das ist nur möglich, weil wir die 2. Benefizveranstaltung<br />

"Unbezahlbare Gelegenheiten" am 19.11.2011 im "Hotel am Schloß" in<br />

Apolda durchgeführt haben. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen<br />

anwesenden Gästen und den Sponsoren bedanken. Es war eine interessante<br />

und kurzweilige Veranstaltung, die allen Teilnehmern viel Freude bereitete.<br />

Die Herzen öffneten sich für unsere Wasserburg und 4.384,00 Euro wurden<br />

Unter dem Motto „Geistervilla, Geisterstunde - Oßmischt ist in aller Munde“<br />

startet am 04.02. 20<strong>12</strong> unsere närrische Prunksitzung. Am 05.02.20<strong>12</strong> werden<br />

wir unsere Senioren unterhalten.<br />

Alle Veranstaltungen finden in der Parkhalle statt. Karten für diese Veranstaltungen<br />

bekommen Sie am 14.01. und am 21. 01.20<strong>12</strong> in der Parkhalle.<br />

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltung insbesondere zum Kartenvorverkauf<br />

werden rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

Oßmischt - hau nein<br />

für die "Unbezahlbaren Gelegenheiten " ausgegeben.<br />

Ihr OCV<br />

Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen und wir werden uns Gedanken Jahresbilanz des Reit- und Fahrverein <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße e.V.<br />

machen, wie das Geld in unserer Wasserburg eingesetzt wird.<br />

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und Freunden des Burg- und<br />

Heimatvereins sowie allen Niederroßlaer Einwohnern eine besinnliche<br />

Weihnachtzeit und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.<br />

Die Mitglieder des Reit- und Fahrverein <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße blicken in<br />

adventszeitlicher Stimmung auf das vergangene Jahr zurück. Der gemeinsame<br />

Besuch des Weltcup Finales, welches erstmalig in allen Pferdesport<br />

Disziplinen in Leipzig ausgetragen wurde, war zweifellos der sportliche<br />

Vorstand BHVN e.V.<br />

Höhepunkt des Jahres. Jede Menge Spaß und gute Laune waren Begleiter<br />

Kleintierzuchtverein T135 Niederroßla<br />

beim Orientierungsritt um Niederroßla mit anschließendem gemütlichem<br />

Beisammensein bei Familie Barth. Super sonniges Wetter begleitete uns zur<br />

Für das bevorstehende Weihnachtsfest alles Gute, erholsame und besinnliche eigens vom Verein organisierten Busfahrt nach Moritzburg zur Hengstparade.<br />

Stunden im Kreise der Familien und Freunden, sowie Frieden, Glück und Auch beim gemeinsamen Ausritt von Rohrbach nach Linkers Hof war Petrus<br />

Gesundheit im Neuen Jahr wünschen wir allen Mitgliedern, Angehörigen und auf unserer Seite und Familie Julich bewirtete uns mit Köstlichkeiten vom Grill.<br />

Gönnern der Kleintierzucht.<br />

Einige Mitglieder nutzten die angebotenen Dressurlehrgänge in Ottstedt am<br />

Der Kleintierzuchtverein T135 Niederroßla<br />

Berge, um ihr Können und ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln.<br />

Auch für das kommende Jahr gibt es schon genügend Ideen für zahlreiche<br />

Aktivitäten.<br />

Die Mitglieder des Reit- und Fahrverein <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße e.V. wünschen<br />

eine frohe und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit sowie<br />

einen guten Start ins kommende Jahr.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 22 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Schulnachrichten<br />

Nachrichten aus der Grundschule Pfi ffelbach<br />

Schulanfängeranmeldung für das Schuljahr 20<strong>12</strong>/2013<br />

Am Montag, dem <strong>12</strong>. Dezember 2011 fi ndet die diesjährige Anmeldung<br />

der Schulanfänger des Jahres 20<strong>12</strong>/2013 von 16.00 bis 19.00 Uhr in der<br />

Grund schule Pfi ffelbach statt.<br />

Nach § 18 des Thüringer Schulgesetzes werden alle Kinder, die am 1. August<br />

des Jahres 20<strong>12</strong> sechs Jahre alt sind, bei der Grundschule ihres Schulbezirks<br />

angemeldet. Alle Kinder, die am 30. Juni des Jahres 20<strong>12</strong> fünf Jahre alt<br />

sind, können angemeldet werden.<br />

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienbuch vorzulegen.<br />

Die Schulanfänger können bei der Einschreibung anwesend sein.<br />

K. Weber, Schulleiterin<br />

Nachrichten aus der Grundschule<br />

Kromsdorf / Oßmannstedt<br />

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 20<strong>12</strong> / 2013<br />

Nach § 18 des Thüringer Schulgesetzes werden alle Kinder, die am 01.<br />

August 20<strong>12</strong> sechs Jahre alt sind, bei der Grundschule ihres Schulbezirkes<br />

angemeldet. Alle Kinder, die am 30. Juli 20<strong>12</strong> fünf Jahre alt sind, können<br />

angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das<br />

Familienbuch vorzulegen. Die diesjährige Anmeldung fi ndet am Mittwoch,<br />

dem 14. Dezember 2011 von 13.00 bis 17.00 Uhr im Büro des Schulteiles<br />

Oßmannstedt statt.<br />

A. Meißner, Schulleiterin<br />

Dankeschön<br />

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen bedanken, die uns<br />

durch Sammeln von Preisen für die Tombola, durch Bastelarbeiten und das<br />

Backen von leckerem Kuchen, durch die Hilfe bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung zum diesjährigen Lichterfest in Oßmannstedt und zum Weihnachtsmarkt<br />

in Kromsdorf unterstützt haben. Es ist uns leider nicht möglich,<br />

an dieser Stelle alle fl eißigen Helfer namentlich zu nennen. Wir möchten<br />

aber allen versichern, dass sich Kinder, Lehrer und die Schulfördervereine<br />

sehr darüber gefreut haben. Der Erlös von Tombola und Verkauf kommt<br />

unserem Zirkusprojekt im Juni 20<strong>12</strong> zu.<br />

Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Kalender mit<br />

den Zeichnungen der Kinder im Büro unseres Schulteiles in Oßmannstedt<br />

bzw. bei den Lehrern im Schulteil Kromsdorf weiterhin käufl ich erworben<br />

werden können. Als Weihnachtsgeschenk vielleicht?<br />

Auch dieser Erlös fl ießt in die Projektkasse.<br />

Bedanken möchten sich auf diesem Wege auch die Hortkinder aus Kromsdorf<br />

bei allen Eltern für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung.<br />

Ein ganz großes Dankeschön dem OBI-Baumarkt Süßenborn, der für Renovierung<br />

des Hortraumes Farben spendete, TTM in Weimar für die Stoffe<br />

und Bastelmaterialien sowie der Buchhandlung Thalia, die tolle Bücher für<br />

die Hortbibliothek zur Verfügung stellte.<br />

Sportlich<br />

Am 26.11.2011 fand in Apolda die Hallenkreismeisterschaft der Leichtathletik<br />

statt. Bei verschiedenen Disziplinen wie Dreierhopp, Medizinballwerfen,<br />

Staffellauf, Rundenlauf und Sprint konnten 16 Jungen und Mädchen<br />

unserer Schule zeigen, wie sportlich sie sind. Dabei triumphierte Noah<br />

Thorwarth in seiner Altersklasse gleich mehrfach, ebenso seine Schwester<br />

Sarah. Mit einigen 4., 5. und 6. Plätzen schnitten die Kinder prima ab.<br />

Die genaue Auswertung erwarten wir noch.<br />

Wir wünschen allen Familien unserer Schüler sowie allen Bürgern von<br />

Kromsdorf, Denstedt, Ulrichshalben und Oßmannstedt ein fröhliches und<br />

besinnliches Weihnachtsfest.<br />

Die Lehrer, Erzieher, Mitarbeiter und Kinder der Grundschule Kromsdorf /<br />

Oßmannstedt<br />

Nachrichten aus der Regelschule Pfi ffelbach<br />

In den Monaten Oktober und November hat sich wieder einiges für die<br />

Schüler unserer Regelschule ereignet. So bleibt als erster Höhepunkt, vor<br />

allem im Leben unserer älteren Jugendlichen, der „Abend der Berufe“ am<br />

11.Oktober in der Weimarhalle der gleichnamigen Stadt festzuhalten. Den<br />

organisierenden Schulleitern und Beratungslehrern gelang es, gemeinsam<br />

mit 53 Unternehmen der Region an die 180 Ausbildungsberufe und –<br />

Möglichkeiten für Schulabsolventen vorzustellen. Ein gelungenes Ereignis,<br />

das schon eine gute Tradition besitzt. Nach den verdienten Herbstferien<br />

erlebten unsere Schüler der Klasse 9 im betrieblichen Praktikum zwei<br />

Wochen lang in von ihnen selbst gewählten Unternehmen den betrieblichen<br />

Alltag.<br />

Wieder eine interessante Erfahrung und sicher eine weitere Hilfe bei der<br />

Wahl des zukünftigen Ausbildungsplatzes.<br />

Am 09. November empfi ng unsere Regelschule Besuch. Die Schülerinnen<br />

der Grundschule Oßmannstedt / Kromsdorf durften sich zum Schnuppertag<br />

bei uns umsehen, mitmachen, das Klima der Regelschule einfangen.<br />

Vielleicht erleichtert dies bei einigen Grundschülern die Entscheidungsfi<br />

ndung bezüglich ihrer weiteren Schullaufbahn. Für die Jugendlichen der<br />

8. Klasse gab es im November bleibende Erlebnisse. So nutzten sie die<br />

jährlich stattfi ndende Schulkinowoche, um sich in der Landeshauptstadt<br />

den „Oscar“ - prämierten Film „The King’s Speech“ anzuschauen. Ein einwöchiges<br />

Betriebspraktikum folgte und zum Abschluss des Monats durften<br />

sie während ihrer zweitägigen Klassenfahrt nach Dresden sowohl den<br />

berühmten Dresdner Weihnachtsmarkt, den sogenannten „Striezelmarkt“,<br />

als auch eine interessante Ausstellung im Deutschen Hygienemuseum besuchen.<br />

Ein Rundgang durch die wunderschöne sächsische Metropole gehörte<br />

selbstredend auch ins Programm. Auch über ein sportliches Ereignis<br />

mit erfolgreicher Beteiligung unserer Pfi ffelbacher gibt es zu berichten. Zur<br />

Hallenkreismeisterschaft in der Leichtathletik am 27. November räumten<br />

unsere Jungs mächtig ab. Unter anderen gewannen Nico Hartmetz (Kugelstoß,<br />

Dreierhop) und Darius Fauer (Hochsprung, 30m-Sprint, Rundenlauf)<br />

in der Altersklasse der 13-jährigen Jungs abwechselnd alle Wettbewerbe.<br />

Henry Elfl ein, der in seiner Freizeit beim KSSV Victoria Weimar als Leichtathlet<br />

trainiert, siegte im Hochsprungwettbewerb seiner Altersklasse 11. Im<br />

Dezember stehen noch an: die Vorpräsentation der Projektarbeiten für die<br />

Schüler der Klasse 10. Das Weihnachtsfest der Schule am 13. des Monats,<br />

zu dem die Theatergruppe sicher wieder mit einem gelungenen Theaterstück<br />

beitragen wird.<br />

Außerdem werden unsere Schülerinnen und Schüler die Weihnachtsmärkte<br />

der Umgebung nicht verschonen, bevor am 23. Dezember die viel zu<br />

kurzen Weihnachtsferien (23.<strong>12</strong>. – 31.<strong>12</strong>.) beginnen.<br />

Ralph Börmel<br />

Nachrichten aus dem Lyonel-Feininger-Gymna sium<br />

Buttelstedt/Mellingen<br />

Firmengründung am Feininger-Gymnasium<br />

Vom <strong>12</strong>.10.11 bis 14.10.11 veranstalteten die Klassen 9/2 und 9/3 das Projekt<br />

„Planspiel Unternehmen“. Dabei gründeten wir eine Firma, deren Ziel es<br />

war, eine kinderfreundliche Broschüre über das Projekt „Abenteuerland<br />

Natur“ im Schulgarten der Mellinger Grundschule zu erstellen.Am <strong>12</strong>.10. um<br />

08.00 Uhr trafen sich alle im Speiseraum zur ersten Betriebsversammlung.<br />

Anschließend traten wir die Stationsarbeit im Assessment-Center an. Hier<br />

versuchten wir in Gruppen, verschiedene Probleme gemeinsam zu lösen,<br />

um unsere Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen. Zwischenzeitlich mussten<br />

die Schülerinnen und Schüler, die sich zuvor auf Wunschabteilungen mit<br />

Lebenslauf und Anschreiben beworben hatten, zu Vorstellungsgesprächen.<br />

Zur zweiten Betriebsversammlung in Raum 16 trafen wir uns nach der<br />

Auswertung der Gruppenarbeit sowie Abschluss der Vorstellungsgespräche.<br />

Hierbei wurden die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Abteilungen<br />

aufgeteilt. Nachdem die Arbeitsplätze eingerichtet waren, fingen alle<br />

mit der Bearbeitung der Aufträge an. Zwischendurch besuchten uns die<br />

Geschäftsführer und andere Kollegen, teilten neue Arbeitsaufträge aus und<br />

gaben uns Tipps zur Verbesserung unserer Ergebnisse. Die Mitarbeiter der<br />

Fotoabteilung suchten die unterschiedlichen Räume auf und dokumentierten<br />

die Arbeit im Planspiel. Nach einer dritten Betriebsversammlung im<br />

Speisesaal traten wir unseren wohlverdienten Feierabend an. Der zweite<br />

Arbeitstag begann mit einer neuerlichen Mitarbeiterversammlung.<br />

Um unsere begonnenen Aufträge des vorherigen Tages weiterzuführen,<br />

begaben wir uns erneut in die Räume und kurze Zeit später bekamen wir<br />

unsere Aufgaben für diesen zweiten Tag ausgehändigt. Mit viel Motivation<br />

besprachen wir unsere Vorhaben und begannen mit der Ausführung. Da<br />

die Tätigkeiten uns viel Freude bereiteten, hatten wir große Fortschritte<br />

gemacht. Die Geschäftsführer freuten sich über unseren Ehrgeiz und alle<br />

konnten gut gelaunt in die Pause gehen. Anschließend trafen wir uns zum<br />

Fototermin auf dem Schulhof. Dann ging es weiter mit der Bearbeitung<br />

der Aufträge. Zwischendurch trafen sich alle Gruppen nacheinander um<br />

„gesundheitsfördernde Maßnahmen“ durchzuführen. Als alles erledigt<br />

war, gönnten sich alle eine Mahlzeit und nachdem die abschließende<br />

Betriebsversammlung zur Besprechung der entstandenen Produkte<br />

beendet war, konnten wir nach Hause fahren. Am dritten und letzten Tag<br />

des Planspiels, der erneut mit einer Betriebsversammlung begann, erhielten<br />

wir den Auftrag, unsere begonnenen Projekte zu beenden. Dann begaben<br />

sich die Mitarbeiter in die einzelnen Abteilungen. Zwischendurch besuchte<br />

uns Frau Völkel am Arbeitsplatz. In einer Betriebsführung erhielt sie einen<br />

Einblick in unser Unternehmen.<br />

Nach vollendeter Arbeit trafen sich alle zur Präsentation der Ergebnisse.<br />

Hier waren auch Vertreter der Presse anwesend. Alle waren stolz auf die<br />

eigenen entstandenen Produkte, jedoch auch auf die der anderen.<br />

Es folgte das Aufräumen der Abteilungsräume.


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 23 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Nach der letzten Besprechung und anschließenden Verabschiedung<br />

konnten wir von nun die Ferien genießen.<br />

Lisa-Maria Kallmeyer, Beatrice Hegner, Klasse 9/3<br />

Kirchliche Termine<br />

Junge Gemeinde<br />

Mittwoch 07.<strong>12</strong>. und 21.<strong>12</strong>. um 18.30 Uhr<br />

Freitag, den 06. Januar<br />

14.30 Uhr Seniorentanz mit Kaffee und Kuchen<br />

Christenlehre in der Laurentiuskirche Liebstedt<br />

Dienstag 16.30 Uhr<br />

Adventsnachmittag in Oßmannstedt 10.<strong>12</strong>.11 um 14.00 Uhr bei Frau Ebert<br />

Die Evang.-Luth. Kirchgemeinde Oßmannstedt und<br />

Frau Ebert laden Sie recht herzlich ein.<br />

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Weimar . Herderplatz 8 . 99423 Weimar<br />

Schaukastenteam<br />

Tel.: Rylke 90 45 75, Schrader 50 19 24, Vogel 90 31 82<br />

Mail vogel@ek-weimar.<br />

Tiefurt - Kromsdorf - Denstedt - Süßenborn<br />

Zuständige Pastorin<br />

Bettina Reinefeld-Wiegel, Freiherr-vom-Stein-Allee 4, 99425 Weimar,<br />

Tel. 4894441,<br />

Mobil - Tel. 0172 130 8052, e-mail reinefeld.wiegel@t-online.de<br />

Tiefurt-Gottesdienste<br />

Heiligabend, am 24. Dezember, 16.30 Uhr, Krippenspiel,<br />

Katechetin B. Kissmann<br />

2. Weihnachtstag, am 26. Dezember, 10 Uhr, Reinefeld-Wiegel; gemeinsamer<br />

Gottesdienst für alle Dörfer!<br />

Bibelgesprächskreis im Kammergut Mittwoch, 14. Dezember, 16.30 Uhr, Pn.<br />

i.R. B. Witting<br />

Mitteilungen der Ev. – Luth. Kirchgemeinden<br />

Kromsdorf/Denstedt-Gottesdienste<br />

OSSMANNSTEDT, ULRICHSHALBEN UND LIEBSTEDT/ 3. Advent, am 11. Dezember, 9 ‚Uhr mit Taufen, Reinefeld-Wiegel in<br />

GOLDBACH, LEUTENTHAL,<br />

Ev.-Luth. Pfarramt Oßmannstedt: Pfarrer Sparsbrod,<br />

Kromsdorf-Süd<br />

Heiligabend, am 24. Dezember, 15 Uhr, Krippenspiel, B. Kissmann in<br />

Denstedt<br />

Ferdinand-Gerstung-Platz 5. Tel.: 036462/32262 Fax: 32299, Heiligabend, am 24. Dezember, 16.30 Uhr, Krippenspiel, in der Schlosskapelle<br />

www.wielanddorf.de<br />

Reinefeld-Wiegel<br />

1. Weihnachtstag , 25. Dezember, 17 Uhr, Konzert mit M.v.Hintzenstern und<br />

WIR LADEN SIE EIN ZU GOTTESDIENSTEN:<br />

3. Advent <strong>12</strong>.<strong>12</strong>.11<br />

Norico Kimura in Denstedt<br />

Silvester, 31. Dezember, 17 Uhr, Orgelkonzert mit M. v. Hintzenstern in<br />

Denstedt<br />

10.30 Uhr Oßmannstedt<br />

Silvester, am 31. Dezember, 18 Uhr, Kromsdorf-Süd, Reinefeld-Wiegel<br />

14.00 Uhr Liebstedt St. Laurentiuskirche<br />

(gemeinsamer Gottesdienst für alle Dörfer zum Ausklang des Jahres mit<br />

Adventskonzert danach Kaffeetrinken im Ratskeller<br />

Abendmahl!)<br />

Heilig Abend 24.<strong>12</strong>.11<br />

15.00 Uhr Ulrichshalben Krippenspiel für Familien mit kleinen Kindern<br />

16.30 Uhr Liebstedt mit Krippenspiel<br />

Frau Christine Moderegger lädt herzlich zum Advents- und<br />

Weihnachtsliedersingen,<br />

dienstags, 17 Uhr, zu sich in den Silberdistelweg 16, (Kromsdorf-Nord) ein.<br />

Wer Freude am Singen in adventlicher Atmosphäre und Kerzenschein<br />

17.00 Uhr Leutenthal mit Krippenspiel<br />

hat, melde sich unter der Telefonnr. 42 71 99.<br />

18.00 Uhr Oßmannstedt mit Krippenspiel<br />

Süßenborn-Gottesdienste<br />

22.00 Uhr Ulrichshalben Christvesper<br />

3. Advent, am 11. Dezember, 10.30 Uhr, Reinefeld-Wiegel<br />

1.Weihnachtsfeiertag 25.<strong>12</strong>.11 Heiligabend, am 24. Dezember, 18 Uhr, Krippenspiel, Reinefeld-Wiegel<br />

9.00 Uhr Goldbach<br />

Neujahr, am 1. Januar, 10 Uhr, Knetsch<br />

10.30 Uhr Leutenthal<br />

Jeden Sonntag, 17 Uhr singt Frau Frei-Koch mit Kindern in der Kirche<br />

2.Weihnachtsfeiertag 26.<strong>12</strong>.11<br />

9.00 Uhr Liebstedt<br />

Adventslieder. Am Sonntag, dem 4. Advent, 17 Uhr, fi ndet ein Konzert dieser<br />

Gruppe in der Kirche statt.<br />

10.30 Uhr Oßmannstedt<br />

Liebe Gemeinde,<br />

14.00 Uhr Sprötau<br />

Am 1. Advent 1839 wurde im Rauhen Haus in Hamburg das erste Licht des<br />

Adventskranzes angezündet. Es war ein schlichter Holzkranz mit 23 Kerzen:<br />

Silvester 31.<strong>12</strong>.11 vier dicke weiße Kerzen für die Sonntage und 19 kleine rote für die übrigen Tage.<br />

17.0 Uhr Oßmannstedt Gottesdienst für alle Gemeinden So hat Johann Hinrich Wichern den Kindern das Warten auf den Heiligen Abend<br />

erleichtert und hat dem Advent eine klare Struktur gegeben. Er war Theologe<br />

1. Sonntag nach Epiphanias (Fest der Heiligen drei Könige) 08.01.11 und Pädagoge und gründete dieses Rauhe Haus für verwaiste und verwahrloste<br />

9.00 Uhr Ulrichshalben<br />

10.15 Uhr Liebstedt<br />

Kinder und Jugendliche. Mit jedem Anzünden der Kerzen zeigte er ihnen, dass<br />

die Adventszeit eine Zeit des Weges ins Licht ist. Mit jeder Kerze wurde es<br />

immer klarer, immer heller und am Ende strahlt der Kranz im hellen Licht, und<br />

Weihnachtslieder singen<br />

dann stand das Geburtsfest Jesu unmittelbar bevor. Zeit auch für uns in diesem<br />

mit dem Chor COLLEGIUM CANTICUM aus Weimar<br />

Mittwoch, den 14.<strong>12</strong>.11 um 18.30 Uhr in der Peterskirche Oßmannstedt<br />

Licht zu feiern und zu danken. Gut, dass uns vier Kerzen geblieben sind, die<br />

wir nach und nach anzünden und uns auf den Weg des Lichts hinweisen. Eine<br />

gesegnete Advents- und Weihnachtszeit wünsche ich uns allen!<br />

Gemeindeveranstaltungen<br />

Ihre Pastorin Bettina Reinefeld-Wiegel<br />

IM PFARRHAUS VON OSSMANNSTEDT<br />

Mitteilungen der Ev.-Luth. Johannisgemeinde<br />

Christenlehre in Oßmannstedt<br />

Niederrossla – Mattstedt - Pfi ffelbach – Wersdorf – Zottelstedt<br />

Dienstag 15.00 Uhr Klasse 1+2 Kinder werden von der Schule abgeholt<br />

Pfarramt Niederroßla, Apoldaer Str. 4, Tel. 03644-555713<br />

Donnerstag 15.00 Uhr Klasse 3+4<br />

Konfi rmandenunterricht<br />

Konzert der Johanniskantorei<br />

In der beheizten Kirche Niederroßla wird die Johanniskantorei am Samstag,<br />

Mittwoch 07.<strong>12</strong>. und 21.<strong>12</strong>. um 17.00 Uhr<br />

den 10. Dezember um 17.00 Uhr ihr Adventskonzert geben. Unter der Leitung


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 24 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

von Christiane Meyer-Koch erklingen Advents- und Weihnachtslieder aus vier<br />

Jahrhunderten. Begleitet wird der Chor an der Orgel und am Klavier durch<br />

Hartmut Meyer. Außerdem werden Texte gelesen, die das Weihnachtsfest auf<br />

humoristische Weise zum Inhalt haben. Das Publikum ist herzlich eingeladen<br />

mitzusingen. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um eine Spende für die Arbeit der<br />

Johanniskantorei wird gebeten.<br />

Adventsandacht mit dem Männergesangsverein Pfi ffelbach<br />

Die Johannisgemeinde Niederroßla lädt zu einer musikalischen Vesper mit<br />

dem Männergesangsverein Pfi ffelbach 1838 e. V. ein – und zwar in diesem<br />

Jahr am 3. Advent, also Sonntag den 11. Dezember 2011 um 13.30 Uhr in der<br />

Trinitatiskirche zu Pfi ffelbach. Dazu sind Sie ganz herzlich eingeladen.<br />

Adventskonzert der Regenbogenfi sche<br />

Am Samstag den 17. Dezember um 16.30 Uhr werden die „Regenbogenfi sche“<br />

ihr erstes Adventskonzert in der Kirche in Mattstedt geben. Der Kinderchor unter<br />

der Leitung von Christiane Meyer-Koch singt Lieder aus alter und neuer Zeit.<br />

Begleitet werden die Kinder durch Hartmut Meyer am Klavier. Die Kinder werden<br />

Gedichte lesen und Instrumente vorstellen, die sie selbst lernen. Kommen Sie<br />

und freuen Sie sich mit den Kindern an der Adventszeit.<br />

Gottesdienste und Andachten:<br />

<strong>12</strong>.<strong>12</strong>. | 19.00 Uhr Kirche Niederroßla: Adventsandacht<br />

Christvespern am Heiligen Abend mit Krippenspiel:<br />

24.<strong>12</strong>. | 15.30 Uhr Kirche Pfi ffelbach<br />

| 16.00 Uhr Kirche Wersdorf<br />

| 17.00 Uhr Kirche Niederroßla<br />

| 17.15 Uhr Kirche Zottelstedt<br />

25.<strong>12</strong>. | 9.00 Uhr Kirche Kirche Mattstedt: Weihnachtsgottesdienst<br />

26.<strong>12</strong>. | 9.30 Uhr Kirche Niederroßla:<br />

Gottesdienst mit dem Volkschor Niederroßla<br />

31.<strong>12</strong>. | 17.00 Uhr Kirche Niederroßla:<br />

Gottesdienst zum Altjahresabend mit Abendmahl<br />

06.01. | 19.00 Uhr Gemeindehaus Niederroßla: liturgische Abendandacht zu<br />

Epiphanias<br />

Gottesdienste zur Tauferinnerung<br />

08.01. | 9.30 Uhr Kirche Niederroßla<br />

| 14.00 Uhr Kirche Pfi ffelbach<br />

| 17.00 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />

Seniorenkreis Niederroßla 15.<strong>12</strong>. | 14 Uhr im Ev. Gemeindehaus Niederroßla<br />

Männerstammtisch 02.01. | 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Niederroßla<br />

Seniorenkreis Mattstedt am 05.01. | 14.00 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />

Kidsclub Niederrossla: montags 15.00 Uhr Ev. Gemeindehaus – Abholung<br />

vom Schulbus<br />

Kindernachmittag Niederroßla: montags 16.00 Uhr Ev. Gemeindehaus<br />

Kindernachmittag Pfi ffelbach: dienstags 15.30 Uhr Kirche Pfi ffelbach<br />

anschl. Kidsclub<br />

Regenbogenkreis: mittwochs 15.00 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />

Spielzeit: mittwochs 15.30 Uhr Pfarrhaus Mattstedt<br />

Kindernachmittag 1.-5-Klasse in zwei Gruppen: mittwochs 16.00 Uhr<br />

Pfarrhaus Mattstedt<br />

Alle Kinderveranstaltungen mit Elterncafe<br />

Probe Johanniskantorei: mittwochs 19.30 Uhr<br />

Ev. Gemeindehaus Niederroßla<br />

Probe Kinderchor Regenbogenfi sche: freitags 17.00 Uhr<br />

Pfarrhaus Mattstedt<br />

Evang. – Luth. Pfarramt Buttstädt mit Niederreißen, Nirmsdorf,<br />

Oberreißen, Willerstedt und Buttstädt -<br />

Pastorin Christa Maria Schaller, Gustav-Reimann-Str.1,<br />

99628 Buttstädt, Tel. (036373) 40290, E-Mail: schaller@kirche-buttstaedt.de<br />

Weitere Info www.kirche-buttstaedt.de / www.posaunenchor-buttstaedt.de<br />

Kirchgemeinde Willerstedt<br />

Sonntag, 3.Advent, 11.<strong>12</strong>.2011 16.00 Uhr Adventsmusik<br />

Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 23.00 Uhr Christnacht<br />

Silvester, 31.<strong>12</strong>.2011 13.00 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 29.01.20<strong>12</strong><br />

Kirchgemeinde Nirmsdorf<br />

13.00 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 3. Advent, 11.<strong>12</strong>.2011 14.00 Uhr Adventsmusik<br />

Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 16.00 Uhr Christvesper<br />

Silvester, 31.<strong>12</strong>.2011 15.00 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, 29.01.20<strong>12</strong> 14.00 Uhr Gottesdienst<br />

Kirchgemeinde Niederreißen<br />

Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 17.00 Uhr Christvesper<br />

Neujahr, 01.01.20<strong>12</strong><br />

Kirchgemeinde Oberreißen<br />

13.00 Uhr Gottesdienst<br />

Heiligabend, 24.<strong>12</strong>.2011 16.00 Uhr Christvesper<br />

Neujahr, 01.01.20<strong>12</strong> 14.00 Uhr Gottesdienst<br />

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Landgasthof „Zur schönen Aussicht“<br />

Apoldaer Str. 21 • 99510 Oberreißen • Tel. 036373 / 40582<br />

Unsere Gaststätte bietet ständig ein reichhaltiges Angebot an<br />

Thüringer Spezialitäten und anderen gutbürgerlichen Gerichten<br />

sowie Feiern aller Art.<br />

1. u. 2. Weihnachtsfeiertag Mittagstisch mit<br />

traditionellen Weihnachtsgerichten. Neujahr ebenfalls<br />

Mittagstisch. Vorbestellungen erbeten !<br />

Unseren Gästen, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten ein<br />

erholsames Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr<br />

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K.-Liebknecht-Str. 8<br />

99510 Oßmannstedt<br />

Tel. 036462 / 9 27 92<br />

wünscht Fam. Meyer.<br />

Meiner werten Kundschaft wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest<br />

sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Heidenberg 34 - 36<br />

99510 Apolda<br />

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Tel. 0 36 44 / 55 79 30 • Fax 03644 / 557931<br />

Wir wünschen allen unseren Kunden und<br />

Freunden ein besinnliches<br />

Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.<br />

❅<br />

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❅<br />

❅<br />

Mit den besten Wünschen für ein frohes<br />

Weihnachtsfest und ein erfolgreiches<br />

Jahr 20<strong>12</strong> grüßt<br />

seine Kunden<br />

Autohaus<br />

Autohaus<br />

Autohaus<br />

Kfz-Meisterbetrieb<br />

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Mo 17-22<br />

Di, Mi Ruhetag<br />

Do 17-21<br />

Fr 17-23<br />

Sa 17-22<br />

So 16.30-22<br />

24.<strong>12</strong>., 25.<strong>12</strong>., 26.<strong>12</strong>.2011 u. 01.01.20<strong>12</strong> geschlossen.<br />

Ich wünsche meinen Gästen ein frohes Weihnachtsfest<br />

und ein gesundes neues Jahr !<br />

❅<br />

❅<br />

❅<br />


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 25 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

Ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit<br />

und das entgegengebrachte Vertrauen an unsere Kunden<br />

sowie Geschäftspartner.<br />

Für die kommenden Feiertage wünschen wir<br />

Ihnen und Ihren Familien eine erholsame<br />

und besinnliche Zeit sowie einen guten Start<br />

ins neue Jahr.<br />

G R O M A T E C<br />

Maschinen- und Technik GmbH • Wohlsborner Str. 1 • 99439 Großobringen<br />

Tel. (0 36 43) 48 37-0 • Fax (0 36 43) 48 37-37<br />

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Sebastian Kühndorf<br />

Im Dorf 39a • 99439 Leutenthal<br />

Tel.: (03 64 51) 6 15 62 • Fax: 7 34 06<br />

E-Mail: kk1111@web.de<br />

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ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung!<br />

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Sie erreichen uns telefonisch unter<br />

036373 40717 oder im Internet<br />

bei www.Schmelzer-Grabmale.de<br />

Besuchen Sie unsere neue Ausstellungshalle in Buttstädt<br />

Partner: Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG<br />

Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftsfreunden<br />

ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr<br />

verbunden mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit.<br />

FLIESENLEGERMEISTER<br />

Harald Groß<br />

☞ Beratung<br />

☞ Verkauf<br />

☞ Verlegung<br />

Zottelstedter Str. 17 • 99510 Niederroßla<br />

Tel. (0 36 44) 55 68 97 • Fax (0 36 44) 51 75 58<br />

Tag und Nacht erreichbar<br />

Telefon (0 36 43) 85 04 07<br />

Wir danken allen Kunden,<br />

Geschäftspartnern und<br />

Freunden für das entgegen-<br />

gebrachte Vertrauen und die gute<br />

Zusammenarbeit.<br />

Wir wünschen ein friedvolles und<br />

glückliches Weihnachtsfest sowie<br />

alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />

Bestattungsinstitut<br />

der Stadt Weimar<br />

Wir übernehmen für Sie die Erledigung notwendiger<br />

Formalitäten und Wege. Auf Wunsch beraten wir Sie<br />

in Ihrer vertrauten Umgebung.<br />

Persönliche Beratung<br />

auf dem Hauptfriedhof<br />

Mo-Fr 6.30-16.00 Uhr


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 26 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

All meinen Mandanten und Freunden<br />

zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden,<br />

Gesundheit, Glück und Erfolg im<br />

Neuen Jahr, verbunden mit dem<br />

Dank für das geschenkte Vertrauen<br />

und die gute Zusammenarbeit.<br />

Bürozeiten: Mo 7.30 bis 16.30<br />

Di 7.30 bis 18.00<br />

Mi+Do 7.30 bis 16.30<br />

Fr 7.30 bis 14.00<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Wilhelm Veith<br />

Steuerberater<br />

Berlstedt, Hauptstr. 3 • Tel. (03 64 52) 7 60 54<br />

ischlerei • Andreas Koch<br />

Franz-Liszt-Str. 14<br />

99510 Niederroßla<br />

Tel. (0 36 44) 55 34 60<br />

Unser Büro ist vom<br />

23.<strong>12</strong>.11 bis 2.1.20<strong>12</strong><br />

geschlossen<br />

Ein frohes Fest und ein gesundes Jahr 20<strong>12</strong><br />

wünscht all seinen Kunden<br />

✦ Möbel<br />

✦ Innenausbau<br />

✦ Türen<br />

✦ Tore<br />

(Job Angebot) PIZZA - PUNJABI Buttelstedt<br />

Wir suchen einen Fahrer, Fahrerin (Betriebsfahrzeug)<br />

und eine Kundenservicehilfe<br />

Teilzeit bzw. auf Stundenbasis.<br />

Telefon: 03 64 51 / 7 34 <strong>12</strong><br />

Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />

PIZZA und DÖNER<br />

Karlsplatz 2<br />

99439 Buttelstedt<br />

Telefon: 03 64 51 / 7 34 <strong>12</strong> oder 7 34 14<br />

Fax: 03 64 51 / 7 35 34<br />

Indisch.- u. ital. Restaurant<br />

im Erdgeschoss des - NAHKAUF’s<br />

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

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Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 27 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

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Tel./Fax: 036462/92568<br />

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Ich wünsche meinen Kunden und Geschäftspartnern<br />

ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!<br />

Radio<br />

Inhaber<br />

TITTEL . Ralf . . . Tittel . . .<br />

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Tel. (03 64 62) 3 24 25<br />

99510 Pfiffelbach<br />

Fax (03 64 62) 3 01 90<br />

E-Mail: Radio.Tittel@web.de<br />

Wir danken allen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden<br />

für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.<br />

Wir wünschen ein friedvolles und glückliches Weihnachtsfest sowie<br />

Heizöl<br />

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alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />

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Am Gasselberge 16<br />

Tel.: 03 64 62 / 3 26 82<br />

Mobil: 0160 - 8 26 88 95<br />

Ich wünsche meinen Kunden, Geschäftspartnern,<br />

Freunden und Bekannten ein friedliches Weihnachtsfest<br />

und ein glückliches neues Jahr.<br />

Frohe Weihnachten und einen<br />

guten Rutsch ins neue Jahr<br />

20<strong>12</strong><br />

wünsche ich all meinen Kunden und<br />

denen die es noch werden,<br />

außerdem möchte ich mich auf diesem Wege<br />

für die gute Zusammenarbeit bedanken.<br />

Ihr Fliesenlegermeister<br />

Dirk Seidemann<br />

Tel.: 0173-9316508 www.Fliese-Dirk.com<br />

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Wir danken allen Kunden,<br />

Geschäftspartnern und<br />

Freunden für das entgegengebrachte<br />

Vertrauen und die<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

Wir wünschen ein friedvolles und<br />

glückliches Weihnachtsfest sowie<br />

alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />

für die Weitergabe unseres<br />

guten Namens<br />

Dieter Dieter Reifenberger<br />

Reifenberger<br />

Reifenberger<br />

Bauspar Bauspar- Bauspar<br />

und<br />

Fina Finanzfachmann<br />

Fina<br />

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Jakobstraße 40<br />

99423 Weimar<br />

Tel Telefon Tel<br />

efon efon: efon 03643 – 80 88 93<br />

Mobil: Mobil: Mobil: 0170 – 20 <strong>12</strong>0 60<br />

Mail: dieter.reifenberger@wuestenrot.de<br />

für die Beständigkeit<br />

Ihres Vertrauens<br />

für den Ausdruck Ihrer<br />

Zufriedenheit<br />

für das Vertrauen<br />

in unsere Leistungen<br />

Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern<br />

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!<br />

Siegfried<br />

& Co. GmbH<br />

Rauch's Wellness-Shop<br />

Apoldaer Straße 44 Tel.: 036462/3 20 08<br />

99510 Pfi ffelbach<br />

Fax: 036462/3 01 55<br />

E-mail: info@siegfried-rauch.de<br />

Wir danken allen Kunden,<br />

Geschäftspartnern und<br />

Freunden für das entgegengebrachte<br />

Vertrauen<br />

und die gute Zusammenarbeit.<br />

Wir wünschen ein friedvolles und<br />

glückliches Weihnachtsfest sowie<br />

alles Gute für das Jahr 20<strong>12</strong><br />

Hiermit möchten wir unserem Chef einmal Danke sagen!<br />

DANKE - für die gute kollegiale Zusammenarbeit<br />

DANKE - für das Vertrauen<br />

DANKE - für sein Engagement den Kollegen gegenüber<br />

Dieses Dankeschön möchten wir für seine bevorstehenden Jubiläen<br />

(60. Geburtstag und 20 Jahre HAASEDRUCK) zum Ausdruck bringen.<br />

Herzlichst<br />

Das Team der Druckerei HAASE


Amtsblatt VGem <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße - 28 - <strong>12</strong>. Ausgabe 10. Dezember 2011<br />

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Ich wünsche meinen Kunden und Geschäftspartnern<br />

ein besinnliches Weihnachtsfest<br />

und einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />

Falko Dietsch<br />

Ilmschlößchenweg 14<br />

99510 Niederroßla<br />

Tel. 03644/55 92 84<br />

Fax 03644/55 92 85<br />

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Frohe Weihnachten<br />

und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr<br />

Apoldaer Str. 11 - 99510 Pfi ffelbach<br />

Tel.: 036462 / 952-0<br />

Das Bewährte zu erhalten<br />

und das Neue zu versuchen.<br />

Darin sehen wir den Erfolg<br />

unserer bisherigen<br />

Zusammenarbeit, für die<br />

wir herzlich danken.<br />

Wir wüschen Ihnen frohe<br />

Festtage und alles Gute<br />

zum neuen Jahr.<br />

AA<br />

Impressum: Amtsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße für die Mitgliedsgemeinden: Kromsdorf/OTDenstedt •<br />

Liebstedt/OT Goldbach • Mattstedt • Niederreißen • Niederroßla • Nirmsdorf • Oberreißen • Oßmannstedt • Pfi ffelbach/OT Wersdorf • Willerstedt<br />

Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, Willerstedter Str. 1, 99510 Pfi ffelbach<br />

Tel.: (036462) 954-0 Zentrale / Fax: (036462) 954-29 / E-mail: vetter@vgem-ilmtal-weinstrasse.de H SE<br />

Verlag/Druck/Vertrieb/Anzeigen:<br />

Haase Druck, 99439 Daasdorf b. Bu, Nr. 29, Tel.: (03 64 51) 6 84-11, Fax: (03 64 51) 6 84-21, E-mail: info@haasedruck.de DRUCK<br />

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Gemeinschaftsvorsitzender Jürgen Rammelt, <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße, Willerstedter Str. 1, 99510 Pfi ffelbach,<br />

Druck: Ludwig Haase Druck Altpapier<br />

Tel. (036462) 954-10 sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil.<br />

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Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte (ca. 2700) in den Mitgliedsgemeinden<br />

Daasdorf, Im Dorfe 29<br />

der VG <strong>Ilmtal</strong>-Weinstraße. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Tel.: (036451) 684-11<br />

Bezugsmöglichkeiten:<br />

Fax: (036451) 684-21<br />

Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei der Druckerei Haase<br />

E-Mail: info@haasedruck.de<br />

99439 Daasdorf b. Bu, Nr. 29, Tel.: (03 64 51) 6 84-11, Fax: (03 64 51) 6 84-21, E-mail: info@haasedruck.de, bezogen werden. Internet: www.haasedruck.de Recyclingpapier<br />

LUDWIG

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