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Nebenkosten im Abrechnungs

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WISO Vermieter<br />

Hintergrund: Betriebskostenverordnung<br />

Die Betriebskostenverordnung regelt ganz genau, welche<br />

Ausgaben ein Vermieter auf seine Mieter umlegen<br />

darf. Darin finden sich 16 durchweg sehr genau bezeichnete<br />

Ausgabenarten:<br />

1. Grundsteuer und andere „öffentliche Lasten“,<br />

2. Wasserversorgung,<br />

3. Entwässerung,<br />

4. Heizkosten,<br />

5. Warmwasserbereitung,<br />

6. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen,<br />

7. Betriebskosten von Personen- oder Lastenaufzügen,<br />

8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung,<br />

9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,<br />

10. Gartenpflege,<br />

11. Beleuchtung,<br />

12. Schornsteinreinigung,<br />

13. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,<br />

14. Kosten für den Hauswart (= Hausmeister, nicht:<br />

Hausverwalter),<br />

15. für eine Gemeinschafts-Antennenanlage oder<br />

Kabelanschluss sowie<br />

16. Betriebskosten von Einrichtungen für die Wäschepflege.<br />

Außerdem sieht die Verordnung eine unspezifische<br />

Sammelposition („sonstige Betriebskosten“) vor. Grundsätzlich<br />

nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen<br />

reine Hausverwaltungskosten, wie zum Beispiel Bankgebühren,<br />

Zinsen oder Porto sowie die Ausgaben für<br />

Vermieter-Versicherungen, soweit sie sich nicht auf das<br />

Gebäude beziehen (z. B. Rechtsschutz- oder Mietausfallversicherungen).<br />

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