BGR A3 - Arbeiten unter Spannung an elektrischen ... - CleanUp-Solar
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<strong>A3</strong><br />
BG-Regel<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>elektrischen</strong> Anlagen<br />
und Betriebsmitteln<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong> J<strong>an</strong>uar 2006
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Vorbemerkung............................................................................... 3<br />
1 Anwendungsbereich ................................................................. 3<br />
2 Begriffsbestimmungen............................................................... 5<br />
3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und<br />
Gesundheit bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>..................................... 6<br />
3.1 Org<strong>an</strong>isatorische Voraussetzungen..................................... 6<br />
3.1.1 Auswahl der <strong>Arbeiten</strong> ............................................ 7<br />
3.1.2 Arbeits<strong>an</strong>weisung .................................................. 7<br />
3.1.3 Auswahl der Ausführenden..................................... 8<br />
3.1.4 Berechtigung zur Anweisung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ............................................................ 8<br />
3.1.5 Bereitstellung der Werkzeuge, Ausrüstung,<br />
Schutz- und Hilfsmittel............................................ 9<br />
3.1.6 Erste Hilfe............................................................. 9<br />
3.2 Ausbildung ..................................................................... 10<br />
3.2.1 Voraussetzung...................................................... 10<br />
3.2.2 Erl<strong>an</strong>gen der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ............................................................ 11<br />
3.2.3 Befähigung zu hinzukommenden Arbeitverfahren....... 13<br />
3.2.4 Erhalt der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>.. 13<br />
3.3 Durchführung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ......................... 14<br />
3.4 Vergabe von Aufträgen..................................................... 15<br />
Anh<strong>an</strong>g 1:<br />
Anh<strong>an</strong>g 2:<br />
Beispiel einer Anweisung „Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“........................................................ 17<br />
Beispiel einer Arbeits<strong>an</strong>weisung für <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ......................................................... 24<br />
Anh<strong>an</strong>g 3: Beispiel für einen Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“.......... 26<br />
Anh<strong>an</strong>g 4:<br />
Informationen zu Werkzeugen, Ausrüstungen, Schutzund<br />
Hilfsmitteln für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>.................. 28<br />
Anh<strong>an</strong>g 5: Vorschriften und Regeln............................................... 34<br />
1
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der<br />
Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von<br />
Inhalten aus<br />
• staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)<br />
und/oder<br />
• berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)<br />
und/oder<br />
• technischen Spezifikationen<br />
und/oder<br />
• den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.<br />
BG-Regeln richten sich in erster Linie <strong>an</strong> den Unternehmer und sollen<br />
ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen<br />
Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie<br />
Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskr<strong>an</strong>kheiten und arbeitsbedingte<br />
Gesundheitsgefahren vermieden werden können.<br />
Der Unternehmer k<strong>an</strong>n bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen<br />
Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten,<br />
davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur<br />
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskr<strong>an</strong>kheiten und arbeitsbedingten<br />
Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich,<br />
wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet<br />
sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von<br />
den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden,<br />
sind diese vorr<strong>an</strong>gig zu beachten.<br />
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften<br />
oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch<br />
Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anh<strong>an</strong>g zusammengestellt. Erläuterungen,<br />
insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch<br />
entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.<br />
2
Vorbemerkung<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Der Fachausschuss „Elektrotechnik“ hat sich entschlossen, die Erarbeitung<br />
einer neuen Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Gefährdungen“ vorerst<br />
nicht weiter zu verfolgen. Um jedoch den Betrieben praxisnahe Regelungen<br />
zum „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ <strong>an</strong>bieten zu können, hat der Fachausschuss<br />
„Elektrotechnik“ die BG-Regel „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ <strong>unter</strong> Berücksichtigung<br />
der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) „Betrieb von <strong>elektrischen</strong><br />
Anlagen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen“ erstellt. Damit soll der Rahmen<br />
für nationale Regelungen zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> beschrieben<br />
werden, die prinzipiell auf alle <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sebenen <strong>an</strong>wendbar sind.<br />
Auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer<br />
über die Anwendung der Arbeitsmethode <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>. Als<br />
oberster Grundsatz gilt, dass diese <strong>Arbeiten</strong> nur d<strong>an</strong>n durchgeführt werden<br />
dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller <strong>an</strong> den <strong>Arbeiten</strong><br />
beteiligten Personen sichergestellt werden k<strong>an</strong>n.<br />
Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes<br />
und ausgerüstetes Personal k<strong>an</strong>n die sichere Ausführung der <strong>Arbeiten</strong> erreicht<br />
werden.<br />
1 Anwendungsbereich<br />
1.1 Diese BG-Regel konkretisiert die Forderungen des §8 der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“<br />
(BGV <strong>A3</strong>) hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen<br />
durch Körperdurchströmung und Lichtbögen bei <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>an</strong> aktiven Teilen aller <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sebenen, deren sp<strong>an</strong>nungsfreier<br />
Zust<strong>an</strong>d nicht sichergestellt ist. Sie werden im Folgenden als <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> (AuS) bezeichnet.<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> im Sinne dieser BG-Regel sind<br />
Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen,<br />
Gängigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen, z.B.<br />
– in Niedersp<strong>an</strong>nungs<strong>an</strong>lagen (U N < 1000 V):<br />
• Montieren einer Abzweigmuffe für einen Haus<strong>an</strong>schluss;<br />
auch mittels Klemmring mit Berührungsschutz,<br />
3
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
4<br />
• Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten<br />
und Sicherungslastschaltleisten in Kabelverteilerschränken,<br />
• Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und das<br />
Sperren von Kunden<strong>an</strong>lagen,<br />
• Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen,<br />
• Überbrücken von Teilstromkreisen,<br />
• Wartungsarbeiten in Anlagen.<br />
– in Hochsp<strong>an</strong>nungs<strong>an</strong>lagen (U N > 1kV):<br />
• Austausch von Holzmasten einer Mittelsp<strong>an</strong>nungsfreileitung,<br />
• Auswechseln von Isolatoren <strong>an</strong> Hochsp<strong>an</strong>nungsfreileitungen,<br />
• Anbringen von Kurzschluss<strong>an</strong>zeigern oder Vogelschutzeinrichtungen,<br />
• Wartungsarbeiten in Anlagen,<br />
• Abdecken von unisolierten Niedersp<strong>an</strong>nungsfreileitungen.<br />
Berücksichtigt werden nicht von solchen <strong>Arbeiten</strong> ausgehende weitere<br />
mögliche Gefährdungen, z.B. Explosionsgefahr, unerwarteter<br />
Anlauf von Maschinen.<br />
1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf folgende Tätigkeiten:<br />
– <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Anlagen, wenn<br />
• sowohl die <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zwischen den aktiven Teilen als<br />
auch die <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zwischen aktiven Teilen und Erde<br />
nicht höher als 50 V Wechselsp<strong>an</strong>nung oder 120 V<br />
Gleichsp<strong>an</strong>nung ist (SELV oder PELV),<br />
• der Kurzschlussstrom <strong>an</strong> der Arbeitsstelle höchstens<br />
3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom,<br />
oder<br />
• die Energie nicht mehr als 350 mJ<br />
beträgt oder<br />
• die Stromkreise nach DIN EN60079-14 (VDE 0165-1)<br />
und DIN EN61241-14 (VDE 0165-2) eigensicher errichtet<br />
sind,
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
– Her<strong>an</strong>führen von <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfern und Phasenvergleichern<br />
,<br />
– Abklopfen von Raureif mit isolierenden St<strong>an</strong>gen,<br />
– Anspritzen <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehender Teile bei der<br />
Br<strong>an</strong>dbekämpfung,<br />
– Abspritzen von Isolatoren in Freiluft<strong>an</strong>lagen,<br />
– Her<strong>an</strong>führen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei<br />
Nennsp<strong>an</strong>nungen bis 1000 V,<br />
– Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes<br />
Berühren geschützten Sicherungseinsätzen,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> in Prüf<strong>an</strong>lagen,<br />
– Prüfarbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen,<br />
– Funktionsprüfungen <strong>an</strong> Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme<br />
und Erprobung,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehenden Fahrleitungen bis<br />
AC 1000V / DC 1500V, wenn die <strong>Arbeiten</strong> nach<br />
DIN VDE 105-103 (VDE 0105-3) „Zusatzfestlegungen für<br />
Bahnen“ durchgeführt werden,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> zum Abdecken entsprechend der fünften Sicherheitsregel,<br />
soweit nicht Gefährdungen wie bei den in Abschnitt<br />
1.1 aufgeführten <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> vorliegen.<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:<br />
1. <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine<br />
Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte,<br />
Ausrüstungen oder Vorrichtungen) <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehende<br />
Teile berührt oder in die Gefahrenzone gel<strong>an</strong>gt.<br />
2. Arbeits<strong>an</strong>weisung ist ein betriebliches Dokument, das die Verhaltensmaßregeln<br />
für die Arbeit beschreibt.<br />
3. Gefahrenzone ist ein Bereich um <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehende<br />
Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur<br />
Vermeidung einer <strong>elektrischen</strong> Gefahr erforderliche Isolationspegel<br />
nicht sichergestellt ist.<br />
5
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
4. Anlagenver<strong>an</strong>twortlicher ist eine Person, die beauftragt ist,<br />
die unmittelbare Ver<strong>an</strong>twortung für den Betrieb der <strong>elektrischen</strong><br />
Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls k<strong>an</strong>n diese Ver<strong>an</strong>twortung<br />
teilweise auf <strong>an</strong>dere Personen übertragen werden.<br />
5. Arbeitsver<strong>an</strong>twortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die<br />
unmittelbare Ver<strong>an</strong>twortung für die Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
zu tragen. Erforderlichenfalls k<strong>an</strong>n diese Ver<strong>an</strong>twortung teilweise<br />
auf <strong>an</strong>dere Personen übertragen werden.<br />
6. Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung,<br />
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen<br />
Bestimmungen die ihm übertragenen <strong>Arbeiten</strong> beurteilen<br />
und mögliche Gefahren erkennen k<strong>an</strong>n.<br />
7. Elektrotechnisch <strong>unter</strong>wiesene Person ist, wer durch eine<br />
Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die<br />
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten <strong>unter</strong>richtet<br />
und erforderlichenfalls <strong>an</strong>gelernt sowie über die notwendigen<br />
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.<br />
8. Ausführender der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist eine Person,<br />
die berechtigt ist, <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> auszuführen.<br />
3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und<br />
Gesundheit bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
3.1 Org<strong>an</strong>isatorische Voraussetzungen<br />
6<br />
Vom Unternehmer, der eine elektrische Anlage betreibt, ist zu entscheiden,<br />
ob und welche <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> dieser Anlage<br />
durchgeführt werden. Sollen diese <strong>Arbeiten</strong> von eigenen Beschäftigten<br />
durchgeführt werden, muss der Unternehmer Grundsätze<br />
für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> in einer Anweisung festschreiben<br />
(siehe Anh<strong>an</strong>g 1). Dabei hat der Unternehmer sich bei<br />
Erfordernis fachlich beraten zu lassen. Er legt grundsätzlich fest,<br />
für welche <strong>Arbeiten</strong> die Auftragserteilung schriftlich erfolgen muss<br />
und zu dokumentieren ist.<br />
Bei der Auftragsvergabe von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist Abschnitt<br />
3.4 zu beachten.
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
3.1.1 Auswahl der <strong>Arbeiten</strong><br />
Der Unternehmer hat für seine Beschäftigten festzulegen, welche<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> sie ausführen sollen. Hierbei hat er zu<br />
berücksichtigen, ob es für diese <strong>Arbeiten</strong> geeignete Verfahren gibt<br />
oder diese entwickelt werden können. Es muss sich dabei umVerfahren<br />
h<strong>an</strong>deln, die auf Grund einer umfassenden Gefährdungsermittlung<br />
nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, die nicht nur die <strong>elektrischen</strong><br />
Gefährdungen berücksichtigt, als sicher beurteilt werden<br />
können. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch Fehlverhalten der<br />
Arbeitsausführenden zu berücksichtigen, z.B. das Abrutschen mit<br />
einem Werkzeug oder das Her<strong>unter</strong>fallen von Teilen. Die Ergebnisse<br />
der Gefährdungsbeurteilung sind nach § 6 Arbeitsschutzgesetz<br />
zu dokumentieren.<br />
3.1.2 Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />
Maßnahmen und Arbeitsschritte zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> sind vom Unternehmer in einer Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />
(siehe Anh<strong>an</strong>g 2) fest zu legen. Hier sind Aussagen über die erforderlichen<br />
persönlichen Schutzausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel,<br />
Werkzeuge zu treffen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die mit<br />
der Durchführung dieser <strong>Arbeiten</strong> beauftragte Person entscheiden<br />
muss, ob sie die <strong>Arbeiten</strong> sicher durchführen k<strong>an</strong>n. Die hierbei zu<br />
berücksichtigenden Kriterien sind zu benennen, z.B.:<br />
– Einhaltung der Schutzabstände zu benachbarten Teilen mit einer<br />
Potentialdifferenz zum aktiven Teil,<br />
– sicherer St<strong>an</strong>dort,<br />
– ausreichende Bewegungsfreiheit.<br />
Der Unternehmer hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung<br />
festzulegen, ob eine zweite Person <strong>an</strong> der Arbeitsstelle <strong>an</strong>wesend<br />
sein muss. Diese Person muss in der Ersten Hilfe ausgebildet<br />
und mindestens elektrotechnisch <strong>unter</strong>wiesen sein.<br />
Ist für die sichere Ausführung von umf<strong>an</strong>greichen und schwierigen<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> die Einhaltung von bestimmten Arbeitsschritten<br />
oder Abläufen erforderlich, so sind diese speziell festzulegen.<br />
Hier müssen Festlegungen über die notwendige Anzahl geeigneter<br />
Personen zur sicheren Durchführung dieser <strong>Arbeiten</strong> und<br />
der Ersten Hilfe getroffen werden.<br />
7
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
In Einzelfällen k<strong>an</strong>n es auch erforderlich sein, aktuelle Umstände,<br />
z.B. abweichende bauliche Besonderheiten, Schutz vor und von<br />
unbeteiligten Dritten, in einer ergänzenden Arbeits<strong>an</strong>weisung zu<br />
berücksichtigen.<br />
3.1.3 Auswahl der Ausführenden<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nur Personen übertragen werden, die für diese <strong>Arbeiten</strong> nach<br />
Abschnitt 3.2 befähigt worden sind. Diesen Personen ist schriftlich<br />
eine Berechtigung für die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu erteilen, die<br />
sie durchführen dürfen. Es wird empfohlen, dies in einem so gen<strong>an</strong>nten<br />
Pass festzuhalten (siehe Anh<strong>an</strong>g 3).<br />
Der Ausführende muss grundsätzlich die Qualifikation einer Elektrofachkraft<br />
besitzen.<br />
Der Ausführende muss die Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nach Abschnitt 3.1 kennen und über eine Berechtigung zur<br />
Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> verfügen.<br />
3.1.4 Berechtigung zur Anweisung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nur von Vorgesetzten <strong>an</strong>gewiesen werden, die hierzu geeignet<br />
sind, d.h. sie müssen über Kenntnisse im <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
verfügen.<br />
3.1.4.1 Anweisende Elektrofachkraft<br />
Die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft muss die Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> nach Abschnitt 3.1 und die Befähigung der Ausführenden<br />
der <strong>Arbeiten</strong> kennen. Vor der Übertragung von Aufgaben<br />
(§ 7 Arbeitsschutzgesetz) ist durch die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft<br />
der Grad der Befähigung des Ausführenden der <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu prüfen.<br />
8
3.1.4.2 Anlagenver<strong>an</strong>twortlicher<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Der Anlagenver<strong>an</strong>twortliche muss Elektrofachkraft sein und die<br />
Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> nach Abschnitt 3.1 kennen.<br />
Des Weiteren muss er die Arbeitsverfahren so weit kennen,<br />
dass er die möglichen Auswirkungen der <strong>Arbeiten</strong> auf die in seinem<br />
Zuständigkeitsbereich befindlichen Anlagen und die Auswirkungen<br />
von diesen Anlagen auf die vorgesehene Arbeitsausführung<br />
beurteilen k<strong>an</strong>n.<br />
3.1.4.3 Arbeitsver<strong>an</strong>twortlicher<br />
Der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche muss Elektrofachkraft sein, die Grundsätze<br />
für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> nach Abschnitt 3.1 kennen und<br />
über eine Berechtigung für die durchzuführenden <strong>Arbeiten</strong> (Spezialausbildung)<br />
verfügen. Er muss die Befähigung der von ihm eingesetzten<br />
Mitarbeiter kennen.<br />
3.1.5 Bereitstellung der Werkzeuge, Ausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel<br />
Der Unternehmer hat die nach Arbeits<strong>an</strong>weisung erforderlichen<br />
Werkzeuge, Ausrüstungen und Schutz- und Hilfsmittel bereitzustellen.<br />
Diese müssen den Anforderungen einschlägiger Normen (siehe<br />
Anh<strong>an</strong>g 4) entsprechen, soweit solche existieren. Er hat ferner dafür<br />
zu sorgen, dass deren ordnungsgemäßer Zust<strong>an</strong>d erhalten<br />
bleibt.<br />
3.1.6 Erste Hilfe<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und<br />
zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und<br />
Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.<br />
Der Unternehmer hat auch <strong>unter</strong> Berücksichtigung der örtlichen<br />
Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und org<strong>an</strong>isatorische Maßnahmen<br />
dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe<br />
herbeigerufen und <strong>an</strong> den Einsatzort geleitet werden k<strong>an</strong>n.<br />
9
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
3.2 Ausbildung<br />
3.2.1 Voraussetzungen<br />
Voraussetzungen für die Ausbildung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
sind<br />
– grundsätzliche Qualifikation zur Elektrofachkraft,<br />
– Mindestalter 18 Jahre,<br />
– gesundheitliche Eignung; diese k<strong>an</strong>n z.B. durch die arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge<strong>unter</strong>suchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen<br />
G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nachgewiesen<br />
werden,<br />
– Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />
[HLW]).<br />
Entscheidend für die Eignung ist, ob in Abhängigkeit vom beabsichtigten<br />
Grad der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ausreichend<br />
Grundkenntnisse und Erfahrung zum Erkennen und Vermeiden<br />
von Gefahren durch Elektrizität vorh<strong>an</strong>den sind. Hierzu<br />
gehört, dass die Person die vorgegebenen Arbeits- und Montageverfahren<br />
im sp<strong>an</strong>nungslosen Zust<strong>an</strong>d beherrscht und mit den entsprechenden<br />
<strong>elektrischen</strong> Anlagen technisch vertraut ist. Auf eine<br />
Empfehlung für die Mindestberufserfahrung in Jahren wird deshalb<br />
bewusst verzichtet.<br />
Geeignet k<strong>an</strong>n auch die Person ohne Abschluss einer elektrotechnischen<br />
Berufsausbildung sein, die durch mehrjährige Tätigkeit im<br />
Arbeitsgebiet Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat und damit<br />
die übertragenen <strong>Arbeiten</strong> beurteilen und mögliche Gefahren erkennen<br />
k<strong>an</strong>n.<br />
Unter Beachtung der vorstehend gen<strong>an</strong>nten Kriterien k<strong>an</strong>n auch eine<br />
Qualifikation als elektrotechnisch <strong>unter</strong>wiesene Person als Ausbildungsvoraussetzung<br />
für einzelne Tätigkeiten ausreichend sein,<br />
wenn diese Person z.B. nur für das Abklemmen einzelner Leiter <strong>an</strong><br />
bereits montierten Elektrizitätszählern ausgebildet werden soll<br />
(Sperrkassierer).<br />
10
3.2.2 Erl<strong>an</strong>gen der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Zum Erl<strong>an</strong>gen der Fähigkeiten im <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist eine<br />
Spezialausbildung in Theorie und Praxis erforderlich.<br />
– Theoretische Ausbildung<br />
• Grundlagen des Arbeitsschutzes,<br />
• Rechtsfolgen bei Missachtung von Gesetzen und Vorschriften,<br />
• Begriffe in Zusammenh<strong>an</strong>g mit <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>,<br />
• elektrische Gefährdungen,<br />
• Unfallgeschehen,<br />
• Anforderungen <strong>an</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> gemäß der<br />
Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“<br />
(BGV A1), „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“<br />
(BGV <strong>A3</strong>), der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) sowie<br />
aus dieser BG-Regel,<br />
• Betriebliche-/technische-/org<strong>an</strong>isatorische Regelungen für<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>,<br />
• Arbeits<strong>an</strong>weisung, Arbeitserlaubnis zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>,<br />
• Sicherheitstechnische Maßnahmen für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>,<br />
• Einsatz, Beh<strong>an</strong>dlung, Pflege und Prüfung der persönlichen<br />
Schutzausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge<br />
für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> (siehe Anh<strong>an</strong>g 4),<br />
• Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss<br />
von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>,<br />
• Arbeitsverfahren bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>,<br />
• Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen,<br />
• Hinweise zur Ersten Hilfe,<br />
• soweit zutreffend:<br />
Betriebliche Führungsstruktur,<br />
Betriebsnormen.<br />
Die relev<strong>an</strong>ten Unterlagen, wie Gesetze, berufsgenossenschaftliche<br />
Schriften und Normen, sind den Teilnehmern zugänglich zu<br />
machen.<br />
11
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Der Ausbilder hat sich durch eine Prüfung davon zu überzeugen,<br />
dass die Teilnehmer die Inhalte der theoretischen Ausbildung<br />
verst<strong>an</strong>den haben. Er hat die Ergebnisse der Prüfung zu<br />
dokumentieren.<br />
– Praktische Ausbildung<br />
• Voraussetzung<br />
Der Teilnehmer hat die Prüfung zur theoretischen Ausbildung<br />
best<strong>an</strong>den.<br />
Für die zu schulenden <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> liegen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />
nach Abschnitt 3.1.2 vor.<br />
Jedem Teilnehmer stehen für die Ausbildung die in der Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />
geforderten persönlichen Schutzausrüstungen,<br />
Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge zur Verfügung.<br />
• Ausbildungsinhalt<br />
Die Teilnehmer sind in den <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> praktisch<br />
zu schulen, die sie ausführen sollen.<br />
Der Teilnehmer muss die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> entsprechend<br />
der Arbeits<strong>an</strong>weisungen mindestens einmal <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> und <strong>unter</strong> Beaufsichtigung des Ausbilders vollständig<br />
ausgeführt haben.<br />
Die Ausbildung ist praxisnah zu gestalten, d.h. auch, dass<br />
zum Abschluss der Ausbildung <strong>an</strong> den Anlagenteilen der<br />
Übungs<strong>an</strong>lage eine <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> in der Höhe <strong>an</strong>liegen muss,<br />
die voraussichtlich bei der künftigen Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
zu erwarten ist.<br />
Die <strong>Arbeiten</strong> sind einschließlich der org<strong>an</strong>isatorischen Vorgaben<br />
zu schulen.<br />
– Abschluss.<br />
Der Ausbilder hat sich durch eine Prüfung davon zu überzeugen,<br />
dass die Teilnehmer die Inhalte und Fertigkeiten der praktischen<br />
Ausbildung beherrschen und beurteilt das Ergebnis mit<br />
best<strong>an</strong>den oder nicht best<strong>an</strong>den.<br />
– Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über die erfolgreich<br />
absolvierte Ausbildung. Die Ausbildungsinhalte müssen in der<br />
Bescheinigung ben<strong>an</strong>nt sein.<br />
12
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
3.2.3 Befähigung zu hinzukommenden Arbeitsverfahren<br />
Sollen zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ausgebildete Beschäftigte mit<br />
hinzukommenden oder geänderten Arbeitsverfahren <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
beauftragt werden, für die sie nicht ausgebildet wurden, hat<br />
der Unternehmer zu ermitteln, welcher Ausbildungsumf<strong>an</strong>g für diese<br />
Tätigkeiten erforderlich ist. Die notwendige Ergänzungsausbildung<br />
ist vorzunehmen, hierbei k<strong>an</strong>n auf der bisherigen Ausbildung<br />
aufgebaut werden.<br />
3.2.4 Erhalt der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Auswahl- und Aufsichtsver<strong>an</strong>twortung<br />
wiederholt zu prüfen, ob die erforderliche Befähigung<br />
der Beschäftigten in jeder Hinsicht noch in ausreichendem<br />
Maße vorh<strong>an</strong>den ist und keine gesundheitliche Einschränkung vorliegt.<br />
Als Ergebnis der fachlichen Überprüfung k<strong>an</strong>n es erforderlich sein,<br />
vor Übertragung weiterer <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> eine Wiederholung<br />
der Ausbildung zu ver<strong>an</strong>lassen. Gründe für eine Wiederholungsschulung<br />
können sein<br />
– Fehlverhalten,<br />
– seltene bzw. l<strong>an</strong>ge zurückliegende Ausführung eines Arbeitsverfahrens,<br />
– Einführung neuer Arbeitsverfahren, Werkzeuge, Betriebs-,<br />
Schutz- und Hilfsmittel.<br />
Unabhängig davon wird empfohlen, die Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> durch eine Wiederholungsausbildung nach vier<br />
Jahren zu aktualisieren. Der Inhalt sollte sich <strong>an</strong> den Abschnitten<br />
3.2.2 und 3.2.3 orientieren. Die Wiederholungsausbildung ist mit<br />
einer Prüfung abzuschließen.<br />
Zum Erhalt der fachlichen Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
gehört auch die erforderliche Fortbildung in der Ersten<br />
Hilfe und das regelmäßige Training in der Herz-Lungen-Wiederbelebung.<br />
Die zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> geeigneten Beschäftigten sind<br />
außerdem mindestens jährlich über die tätigkeitsbezogenen Ge-<br />
13
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
fährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu <strong>unter</strong>weisen. Der Inhalt der Unterweisung ist<br />
zu dokumentieren. Die Teilnahme <strong>an</strong> dieser Unterweisung k<strong>an</strong>n in<br />
dem Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ (siehe Anh<strong>an</strong>g 3) vermerkt<br />
werden.<br />
3.3 Durchführen von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> dürfen nur nach den vom Unternehmer<br />
festgelegten Arbeitsverfahren in Auftrag gegeben und von geeigneten<br />
Personen durchgeführt werden. Die Ver<strong>an</strong>twortung für die<br />
Personalauswahl hat die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft (siehe Abschnitt<br />
3.1.4.1). Die Festlegungen der zugehörigen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />
sind zu beachten.<br />
Vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong> hat sich der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />
(siehe Abschnitt 3.1.4.3) mit dem Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen<br />
(siehe Abschnitt 3.1.4.2) über Art, Ort, Zeit und mögliche Auswirkungen<br />
auf die Anlage abzustimmen. Diese Abstimmung k<strong>an</strong>n<br />
mündlich und hat bei komplexen <strong>Arbeiten</strong> schriftlich gemäß den<br />
Festlegungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung zu erfolgen. D<strong>an</strong>ach erteilt der<br />
Anlagenver<strong>an</strong>twortliche die Erlaubnis zur Durchführung der vorgesehenen<br />
<strong>Arbeiten</strong>.<br />
Der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche hat vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>an</strong> der Arbeitsstelle den Anlagenzust<strong>an</strong>d und die Umgebungsbedingungen,<br />
z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter, zu bewerten.<br />
Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />
sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />
erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.<br />
Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> ist verpflichtet, die Arbeit entsprechend<br />
der Arbeits<strong>an</strong>weisung durchzuführen. K<strong>an</strong>n er eine sichere<br />
Durchführung nicht oder nicht mehr gewährleisten, so sind die <strong>Arbeiten</strong><br />
einzustellen. In diesem Fall ist der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />
über die Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu informieren. Nach erneuter<br />
Bewertung der Bedingungen <strong>an</strong> der Arbeitsstelle ist die weitere<br />
Vorgehensweise festzulegen. Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> darf<br />
nicht <strong>an</strong>gewiesen werden, die <strong>Arbeiten</strong> fortzusetzen, wenn die sichere<br />
Arbeitsdurchführung nicht gewährleistet werden k<strong>an</strong>n.<br />
14
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Treten im Betrieb der Anlage Bedingungen auf, durch die ein sicheres<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> der Arbeitsstelle nicht mehr gewährleistet ist,<br />
z.B. Isolatorenbruch, Sturm, Regen, Gewitter, Dunkelheit, so hat<br />
der Anlagenver<strong>an</strong>twortliche unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen<br />
zur Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu ver<strong>an</strong>lassen. Die weiteren<br />
Maßnahmen sind zwischen Anlagenver<strong>an</strong>twortlichem und Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichem<br />
abzustimmen.<br />
Sofern nicht <strong>an</strong>ders festgelegt, ist die Beendigung der <strong>Arbeiten</strong><br />
vom Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichen dem Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen <strong>unter</strong><br />
Angabe des Anlagenzust<strong>an</strong>des mitzuteilen. D<strong>an</strong>ach sind keine weiteren<br />
<strong>Arbeiten</strong> ohne Erlaubnis des Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen zulässig.<br />
Hinweis:<br />
Die Funktionen des Anlagen-, Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichen und<br />
Ausführenden der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> können auch<br />
von einer Person wahrgenommen werden.<br />
3.4 Vergabe von Aufträgen<br />
Bei der Vergabe von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> einen Auftragnehmer<br />
gelten die Festlegungen des § 5 der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) und dieser<br />
BG-Regel.<br />
Bei der Vergabe von Aufträgen haben Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
immer die Sicherheit aller beteiligten Personen in den Vordergrund<br />
zu stellen. Jedes Unternehmen hat für seinen Bereich die<br />
Aufgaben der Gar<strong>an</strong>ten- und Verkehrssicherungspflichten. Bei<br />
möglichen gegenseitigen Gefährdungen bleibt die Koordinierungspflicht<br />
des Auftraggebers unberührt. Die Ver<strong>an</strong>twortung für die Arbeits<strong>an</strong>weisungen,<br />
den Einsatz von geeigneten Personen für <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> und deren Durchführung hat der Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber hat sich vor Auftragserteilung von der Fachkunde<br />
des Auftragnehmers zu überzeugen, z.B. durch Nachfrage, ob<br />
der Auftragnehmer mit <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> vertraut ist und<br />
alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder durch Einsichtnahme<br />
in Befähigungsnachweise und Arbeits<strong>an</strong>weisungen.<br />
15
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Bei der Auftragsvergabe ist die Abgrenzung der Ver<strong>an</strong>twortung<br />
zwischen den beauftragten Personen des Auftraggebers und des<br />
Auftragnehmers im Vertrag in schriftlicher Form festzulegen und<br />
bei der Einweisung vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Erforderlichenfalls<br />
k<strong>an</strong>n die Anlagenver<strong>an</strong>twortung für die Teile der Anlage,<br />
<strong>an</strong> denen gearbeitet werden soll, auf eine geeignete Person des<br />
Auftragnehmers übertragen werden.<br />
Die teilweise oder vollständige Weitergabe von Aufträgen zum <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> durch den Auftragnehmer <strong>an</strong> Sub<strong>unter</strong>nehmer<br />
darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.<br />
16
Anh<strong>an</strong>g 1<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Beispiel einer Anweisung „Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Die freigegebenen „Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ gelten<br />
für alle Bereiche in unserem Unternehmen. Sie beschreiben<br />
Maßnahmen für von uns zugelassene <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
durch Mitarbeiter des Unternehmens. Diese Grundsätze setzen die<br />
Forderungen aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln,<br />
insbesondere der BG-Regel „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong><br />
<strong>elektrischen</strong> Anlagen und Betriebsmitteln“ (<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong>) und die einschlägigen<br />
Regeln der Technik um.<br />
Die Anwendung dieser Grundsätze gilt nur für die im Unternehmen<br />
freigegebenen Arbeitsverfahren zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>.<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieser Grundsätze werden folgende Begriffe bestimmt:<br />
1. <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist jede Arbeit, bei der eine Person mit<br />
Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen<br />
oder Vorrichtungen) <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehende Teile berührt<br />
oder in die Gefahrenzone gel<strong>an</strong>gt.<br />
2. Arbeits<strong>an</strong>weisung ist ein betriebliches Dokument, das die Verhaltensmaßregeln<br />
für die Arbeit beschreibt.<br />
3. Gefahrenzone ist ein Bereich um <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehende<br />
Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur<br />
Vermeidung einer <strong>elektrischen</strong> Gefahr erforderliche Isolationspegel<br />
nicht sichergestellt ist.<br />
4. Anlagenver<strong>an</strong>twortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die<br />
unmittelbare Ver<strong>an</strong>twortung für den Betrieb der <strong>elektrischen</strong> Anlage<br />
zu tragen. Erforderlichenfalls k<strong>an</strong>n diese Ver<strong>an</strong>twortung<br />
teilweise auf <strong>an</strong>dere Personen übertragen werden.<br />
5. Arbeitsver<strong>an</strong>twortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die<br />
unmittelbare Ver<strong>an</strong>twortung für die Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
17
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
zu tragen. Erforderlichenfalls k<strong>an</strong>n diese Ver<strong>an</strong>twortung teilweise<br />
auf <strong>an</strong>dere Personen übertragen werden.<br />
6. Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung,<br />
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen<br />
Bestimmungen die ihm übertragenen <strong>Arbeiten</strong> beurteilen<br />
und mögliche Gefahren erkennen k<strong>an</strong>n.<br />
7. Elektrotechnisch <strong>unter</strong>wiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft<br />
über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen<br />
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten <strong>unter</strong>richtet und<br />
erforderlichenfalls <strong>an</strong>gelernt sowie über die notwendigen<br />
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.<br />
8. Ausführender der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist eine Person, die<br />
berechtigt ist, <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> auszuführen.<br />
3 Allgemeine Festlegungen für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> sind Tätigkeiten, bei denen ein Mitarbeiter<br />
mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeug, Geräte, Ausrüstungen<br />
oder Vorrichtungen) <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehende Teile berühren<br />
oder in die Gefahrenzone eindringen k<strong>an</strong>n. Es dürfen nur<br />
die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> durchgeführt werden, für die ein Arbeitsverfahren<br />
freigegeben wurde. Sie dürfen nur von ben<strong>an</strong>nten<br />
Mitarbeitern ausgeführt werden, die hierzu durch erfolgreiche<br />
Ausbildung besonders befähigt und berechtigt sind. Die einzelnen<br />
Bestimmungen zur Auswahl und Anwendung zugelassenen Schutzund<br />
Hilfsmittel sind von allen Mitarbeitern zwingend einzuhalten.<br />
4 Arbeitsverfahren<br />
Die für das Unternehmen freigegebenen Arbeitsverfahren sind inder<br />
Liste der Arbeitsverfahren „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ gemäß<br />
Abschnitt 8dieser Grundsätze aufgeführt.<br />
Die <strong>an</strong>zuwendenden Arbeitsverfahren müssen jeweils in einer speziellen<br />
Arbeits<strong>an</strong>weisung (Kenn-Nr. …) beschrieben sein. Ist für die<br />
sichere Ausführung von umf<strong>an</strong>greichen und schwierigen <strong>Arbeiten</strong><br />
18
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> die Einhaltung von bestimmten Arbeitsschritten<br />
oder Abläufen erforderlich, so sind diese in speziellen Detail-<br />
Anweisungen fest zu legen.<br />
4.1 Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />
Entsprechend unseren Org<strong>an</strong>isations<strong>an</strong>weisungen müssen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />
mindestens folgende Angaben enthalten:<br />
– Benennung des freigegebenen Arbeitsverfahrens gemäß Abschnitt<br />
8,<br />
– Ausschlusskriterien,<br />
– Anwendungsbereich (Einsatzbedingungen; R<strong>an</strong>dbedingungen<br />
für die vorgesehenen <strong>Arbeiten</strong>),<br />
– Festlegung zum Arbeitsablauf,<br />
– erforderliche Mitarbeiter,<br />
– Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel,<br />
– persönliche Schutzausrüstungen,<br />
– Zusammenarbeit zwischen Anlagenver<strong>an</strong>twortlichem und Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichem,<br />
– Sicherheitshinweise/Notfallmaßnahmen,<br />
– schriftliche Auftragserteilung im Einzelfall.<br />
5 Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
5.1 Ausbildung und Berechtigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Die Ausbildung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> hat entsprechend<br />
der BG-Regel „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> <strong>elektrischen</strong> Anlagen<br />
und Betriebsmitteln“ (<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong>)zu erfolgen.<br />
Voraussetzungen für die Ausbildung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
sind:<br />
– Qualifikation zur Elektrofachkraft mit mindestens zweijähriger<br />
Berufserfahrung im Unternehmen,<br />
– Mindestalter 18 Jahre,<br />
19
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
– gesundheitliche Eignung; diese ist durch die arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge<strong>unter</strong>suchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchungen<br />
G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nachzuweisen,<br />
– Erste-Hilfe-Ausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).<br />
Entscheidend für die Eignung ist, ob in Abhängigkeit vom beabsichtigten<br />
Grad der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ausreichend<br />
Grundkenntnisse und Erfahrung zum Erkennen und Vermeiden<br />
von Gefahren durch Elektrizität vorh<strong>an</strong>den sind. Hierzu<br />
gehört, dass der Mitarbeiter die vorgegebenen Arbeits- und Montageverfahren<br />
im sp<strong>an</strong>nungsfreien Zust<strong>an</strong>d beherrscht und mit den<br />
entsprechenden <strong>elektrischen</strong> Anlagen vertraut ist. Nur wenn diese<br />
Eignung vorliegt und vom Vorgesetzten die Zustimmung vorliegt,<br />
darf eine Anmeldung zur Schulung erfolgen.<br />
In der Schulung sind die erforderlichen Inhalte entsprechend der<br />
Arbeitsverfahren so weit zu vermitteln, dass der Mitarbeiter dieses<br />
Arbeitsverfahren sicher <strong>an</strong>wenden k<strong>an</strong>n.<br />
Der erfolgreiche Abschluss der geschulten Arbeitsverfahren wird in<br />
einem Befähigungsnachweis dokumentiert und vom Ausbilder <strong>unter</strong>schrieben.<br />
Die Befähigung wird in den Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ eingetragen und dem Mitarbeiter nach Unterschrift<br />
durch den zuständigen Vorgesetzten ausgehändigt. Damit wird die<br />
Berechtigung erteilt, die bezeichneten <strong>Arbeiten</strong> auszuführen. Der<br />
Pass ist bei der Ausführung der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> mitzuführen.<br />
Sollen zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ausgebildete Mitarbeiter mit<br />
hinzukommenden Arbeitsverfahren <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> beauftragt<br />
werden, für die sie nicht ausgebildet wurden, k<strong>an</strong>n auf der bisherigen<br />
Ausbildung aufgebaut werden.<br />
5.2 Erhalt der Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Die zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> befähigten Mitarbeiter sind mindestens<br />
jährlich über die Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />
beim <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu <strong>unter</strong>weisen. Es ist<br />
eine Tagesordnung aufzustellen und die Mitarbeiter sind zwei Wo-<br />
20
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
chen vorher aufzufordern, Ergänzungen zu den Unterweisungsinhalten<br />
einzureichen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und im<br />
Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ einzutragen.<br />
Der Vorgesetzte hat im Rahmen seiner Auswahl- und Aufsichtsver<strong>an</strong>twortung<br />
festzustellen, ob die erforderliche Befähigung der<br />
Beschäftigten noch in ausreichendem Maße vorh<strong>an</strong>den ist. Als<br />
Ergebnis k<strong>an</strong>n es erforderlich sein, eine Wiederholung der Ausbildung<br />
zu ver<strong>an</strong>lassen. Gründe für eine Wiederholungsschulung<br />
können z.B. sein<br />
– Fehlverhalten,<br />
– seltene Ausführung eines Arbeitsverfahrens,<br />
– Einführung neuer Werkzeuge, Betriebs-, Schutz- und Hilfsmittel.<br />
Zum Erhalt der fachlichen Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
gehört auch die turnusmäßige<br />
– arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchungen<br />
G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“,<br />
– Wiederholung der Ersthelferausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />
(HLW).<br />
Die Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist durch eine <strong>an</strong>gepasste<br />
Wiederholungsausbildung und <strong>unter</strong> Einbeziehung der betrieblichen<br />
Erfahrungen nach vier Jahren zu aktualisieren.<br />
6 Durchführen von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> dürfen nur nach den in Abschnitt 8 festgelegten<br />
Arbeitsverfahren in Auftrag gegeben und von ben<strong>an</strong>nten<br />
Mitarbeitern durchgeführt werden. Die Ver<strong>an</strong>twortung für die Personalauswahl<br />
hat die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft <strong>unter</strong> Beteiligung<br />
des Vorgesetzten. Die Festlegungen der zugehörigen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />
sind zu beachten.<br />
Vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> hat sich der<br />
Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche mit dem Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen über Art,<br />
Ort, Zeit der Arbeitsdurchführung abzustimmen. Diese Abstimmung<br />
21
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
k<strong>an</strong>n mündlich und muss bei komplexen <strong>Arbeiten</strong> schriftlich gemäß<br />
den Festlegungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung erfolgen. D<strong>an</strong>ach erteilt<br />
der Anlagenver<strong>an</strong>twortliche die Erlaubnis zur Durchführung der<br />
vorgesehenen <strong>Arbeiten</strong>, sofern er auf Grund seiner Gefährdungsbeurteilung<br />
von einer sicheren Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> ausgehen<br />
k<strong>an</strong>n.<br />
Der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche muss vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>an</strong> der Arbeitsstelle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den<br />
Anlagenzust<strong>an</strong>d und die Umgebungsbedingungen bewerten.<br />
Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />
sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />
erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
nach vorheriger Einweisung der beteiligten Mitarbeiter erteilen.<br />
Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist zur Durchführung<br />
entsprechend der Arbeits<strong>an</strong>weisung verpflichtet. K<strong>an</strong>n er eine<br />
sichere Arbeitsausführung nicht gewährleisten, so sind die <strong>Arbeiten</strong><br />
einzustellen. In diesem Fall ist der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche über die<br />
Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu informieren. Nach Bewertung der Bedingungen<br />
<strong>an</strong> der Arbeitsstelle ist die weitere Vorgehensweise festzulegen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass sicherheitswidrige Anweisungen<br />
nicht erteilt werden dürfen. Treten im Betrieb der Anlage<br />
Bedingungen auf, durch die eine sichere Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> der Arbeitsstelle nicht mehr gewährleistet<br />
ist, so hat der Anlagenver<strong>an</strong>twortliche unverzüglich die erforderlichen<br />
Maßnahmen zur Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu ver<strong>an</strong>lassen. Die<br />
weiteren Maßnahmen sind zwischen Anlagenver<strong>an</strong>twortlichem und<br />
Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichem abzustimmen.<br />
Sofern nicht <strong>an</strong>ders festgelegt, ist die Beendigung der <strong>Arbeiten</strong><br />
vom Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichen dem Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen <strong>unter</strong><br />
Angabe des Anlagenzust<strong>an</strong>des mitzuteilen. D<strong>an</strong>ach sind keine weiteren<br />
<strong>Arbeiten</strong> ohne Erlaubnis des Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen zulässig.<br />
Hinweis:<br />
Die Funktionen des Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen, des Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichen<br />
und des Ausführenden können<br />
teilweise oder vollständig von einer Person wahrgenommen<br />
werden.<br />
22
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
7 Besonderheiten bei der Durchführung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> Arbeitsplätzen<br />
– mit Explosionsgefahren,<br />
– mit Br<strong>an</strong>dgefahren,<br />
– <strong>an</strong> denen erhöhte Gefahren auftreten können, z.B. durch Regen,<br />
Schnee, Sturm, Dunkelheit, Nässe, Hitze oder räumliche Enge,<br />
sind nur mit Zustimmung des für diese Anlage Ver<strong>an</strong>twortlichen,<br />
z.B. Br<strong>an</strong>dschutzbeauftragter, erlaubt, soweit zusätzliche technische,<br />
org<strong>an</strong>isatorische oder personenbezogene Maßnahmen die<br />
speziellen Gefährdungen beseitigen.<br />
Bei Gewitter dürfen <strong>an</strong> <strong>elektrischen</strong> Anlagen <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nicht begonnen werden. Ist der Arbeitsbeginn bereits erfolgt,<br />
müssen die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong>brochen werden.<br />
8 Im Unternehmen zugelassene Arbeitsverfahren zum<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
– <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Freileitungen bis 1kV,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Straßenbeleuchtungs<strong>an</strong>lagen,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> inKabelnetzen <strong>an</strong> kunststoffisolierten Kabeln bis 1kV,<br />
– Austauschen von NH-Sicherungsschaltleisten<br />
– <strong>Arbeiten</strong> in Niedersp<strong>an</strong>nungs<strong>an</strong>lagen der Sekundärtechnik,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> in Installations<strong>an</strong>lagen der Haustechnik bis 1 kV,<br />
– <strong>Arbeiten</strong> in Niedersp<strong>an</strong>nungsverteilungs<strong>an</strong>lagen bis 1 kV (Energieversorgungs<strong>an</strong>lagen<br />
bis einschließlich Haus<strong>an</strong>schlusskasten/<br />
Anschließen von Netzersatz<strong>an</strong>lagen/Prüf<strong>an</strong>lagen),<br />
– Anschluss von Ersatzstromerzeuger-Anlagen,<br />
– Nachfüllen von Isolieröl in Kabelendverschlüssen der <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sebenen<br />
ab 1 kV bis 36 kV,<br />
– Reinigen von Anlagen der <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sebenen von 1 kV bis<br />
36 kV.<br />
23
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Anh<strong>an</strong>g 2<br />
Beispiel einer Arbeits<strong>an</strong>weisung für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Arbeits<strong>an</strong>weisung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> -<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Freileitungen bis 1kV<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Diese Arbeits<strong>an</strong>weisung „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Freileitungen bis 1 kV“ gilt auf<br />
der Basis der „Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ für nachfolgende<br />
<strong>Arbeiten</strong><br />
•Anbringen und Entfernen von Leiterseilabdeckungen<br />
• Nachziehen von Leiterverbindungen<br />
• An- und Abklemmen von Leitern im lastfreien Zust<strong>an</strong>d<br />
• Ein- und Ausbau von Bauteilen, z.B. Isolatoren, Übersp<strong>an</strong>nungsableiter<br />
2 Ausschluss der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
•Bei eigenver<strong>an</strong>twortlicher Entscheidung des Ausführenden, dass <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> (AuS) nicht sicher ausgeführt werden k<strong>an</strong>n.<br />
•Bei mehr als zwei bl<strong>an</strong>ken Absp<strong>an</strong>nungen, wenn kein ausreichender<br />
Arbeitsraum vorh<strong>an</strong>den ist.<br />
•Bei fehlender St<strong>an</strong>dsicherheit.<br />
3 Erforderliches Personal<br />
• Für dieses Arbeitsverfahren sind mindestens zwei ausgebildete und<br />
berechtigte Personen erforderlich.<br />
4 Festlegungen zum Arbeitsablauf<br />
Vor Beginn und während der <strong>Arbeiten</strong> ist eine Bewertung des Anlagenzust<strong>an</strong>des<br />
und der Umgebungsbedingungen <strong>an</strong> der Arbeitsstelle<br />
vorzunehmen, insbesondere<br />
• Sicherer Verkehrsweg, sicherer St<strong>an</strong>d, Schutz gegen Absturz<br />
• Geerdete Anlagenteile<br />
•Schaltphase der Straßenbeleuchtung<br />
5 Materialien<br />
• Nur im Einkaufskatalog zugelassene Materialien verwenden<br />
• Das Material muss dem Ausführenden für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
vertraut sein<br />
24
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
6 Werkzeuge, Schutz- und Hilfsmittel<br />
• Nur zugelassene Werkzeuge, Schutz- und Hilfsmittel aus AuS-Liste<br />
verwenden<br />
• Vor Gebrauch Sichtprüfung auf Mängel<br />
• Zum An- und Abklemmen von Kurzzeit-Anschlüssen und Netzersatz<strong>an</strong>lagen<br />
sind Anschlussgarnituren zu verwenden<br />
7 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)<br />
• Nur die im PSA-Katalog freigegebenen Schutzausrüstungen verwenden,<br />
insbesondere<br />
– Lichtbogengeprüfte Kleidung<br />
– Bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> bl<strong>an</strong>ken Freileitungen IPS-Schutz<strong>an</strong>zug<br />
– Isolierender Helm mit Gesichtsschutzschirm<br />
– Isolierende Schutzh<strong>an</strong>dschuhe, Klasse 00<br />
– Sicherheitsschuhe<br />
– persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Absturz<br />
– persönliche Schutzausrüstungen vor Gebrauch auf Mängel prüfen.<br />
8 Zusammenarbeit zwischen Anlagen- und Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichem<br />
•Vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong> hat sich der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />
mit dem Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen des Netzbezirks über Art, Ort, Zeit<br />
und mögliche Auswirkungen auf die Anlage abstimmen<br />
•Der Anlagenver<strong>an</strong>twortliche und der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche stimmen<br />
sich darüber ab, über welchen Kommunikationsweg sicherheitsrelev<strong>an</strong>te<br />
Informationen ausgetauscht werden.<br />
9 Sicherheitshinweise<br />
• Beim Auftreten unerwarteter Schwierigkeiten <strong>Arbeiten</strong> nicht beginnen,<br />
bzw. laufende <strong>Arbeiten</strong> abbrechen und den Anlagenver<strong>an</strong>twortlichen<br />
informieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen<br />
• Isolierte Freileitungen sind wegen möglicher Isolationsschäden wie<br />
bl<strong>an</strong>ke Freileitungen zu beh<strong>an</strong>deln<br />
10 Notfallmaßnahmen<br />
• Unfallstelle sichern, ggf. unverzüglich Freischaltung durchführen<br />
• Verletzte retten<br />
• Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen<br />
• Notruf absetzen<br />
25
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Anh<strong>an</strong>g 3<br />
Beispiel für einen Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ (AuS-Pass)<br />
Ein AuS-Pass sollte folgende Informationen enthalten:<br />
– Passbild,<br />
– Name, Vorname,<br />
– Ausbildungsstätte,<br />
– Aufführung der jeweiligen <strong>Arbeiten</strong>, für die eine Ausbildung erfolgte,<br />
– Datum der Prüfung,<br />
– Unterschrift des Vorgesetzten,<br />
– Anmerkung zur Wiederholungsausbildung nach vier Jahren bzw. Gültigkeitsdauer.<br />
Wegen der Vielfalt <strong>an</strong> AuS-<strong>Arbeiten</strong> ist die Bestätigung der Befähigung nur<br />
auf Grund der nachfolgenden Basistechnologien vorzunehmen:<br />
– Massekabel<br />
– Kunststoffkabel<br />
– MSR-Anlagen<br />
– Zähler<strong>an</strong>lagen<br />
– Freileitungen<br />
– Schalt<strong>an</strong>lagen<br />
– Batterie<strong>an</strong>lagen<br />
– MS-Freileitung<br />
– MS-Schalt<strong>an</strong>lagen<br />
– An- und Abklemmen von Zählern<br />
26
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Beispiel für Vorder- und Rückseite eines AuS-Passes in Scheckkartenformat:<br />
Firmenlogo<br />
Firmenname<br />
AuS-Pass<br />
Passfoto<br />
Name:<br />
Fritz Musterm<strong>an</strong>n<br />
Ausbildungsstätte:<br />
Elektroqualizentrum<br />
Starkstromstr. 1<br />
D –12345 Musterstadt<br />
Befähigung wurde nachgewiesen für folgende<br />
AuS – <strong>Arbeiten</strong>:<br />
AuS – Arbeit:<br />
1. Massekabel<br />
2.Kunststoffkabel<br />
3.Freileitungen<br />
4 ....................<br />
Prüfung am:<br />
01.01.2004<br />
01.01.2004<br />
13.05.2004<br />
..................<br />
Unterschrift Vorgesetzter: Peter Chef<br />
Anmerkung: Die jeweilige Befähigung sollte durch eine<br />
Wiederholungsprüfung nach vier Jahren aktualisiert werden.<br />
27
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Anh<strong>an</strong>g 4<br />
Informationen zu Werkzeugen, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmitteln für<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Wiederholungsprüfungen<br />
Schutz- und Hilfsmittel <strong>unter</strong>liegen durch die beim Gebrauch auftretende<br />
Abnutzung einem Verschleiß. Aber auch witterungsbedingte Einflüsse und<br />
eine reine natürliche Alterung verändern die isolierenden Eigenschaften. Auf<br />
wiederkehrende Prüfungen k<strong>an</strong>n daher nicht verzichtet werden.<br />
Die Sichtkontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel vor jeder<br />
Benutzung von isolierenden Schutz- und Hilfsmitteln stellt einen wichtigen<br />
Aspekt der Arbeitssicherheit dar. Beschädigte oder verschmutzte Ausrüstungen<br />
bergen ein großes Risiko und müssen einer weiteren Benutzung entzogen<br />
werden.<br />
Für die Wiederholungsprüfungen sind die in der folgenden Tabelle wiedergegebenen<br />
Fristen zu empfehlen:<br />
Prüfobjekt Prüffrist Art der Prüfung Prüfer<br />
Isolierende Schutzbekleidung<br />
(soweit benutzt)<br />
Isolierte Werkzeuge,<br />
Kabelschneidgeräte;<br />
isolierende Schutzvorrichtungen<br />
sowie Betätigungsund<br />
Erdungsst<strong>an</strong>gen<br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfer,<br />
Phasenvergleicher<br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfer,<br />
Phasenvergleicher und<br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfsysteme<br />
(kapazitive Anzeigesysteme)<br />
für Nennsp<strong>an</strong>nungen<br />
über 1 kV<br />
28<br />
vor jeder<br />
Benutzung<br />
12 Monate<br />
6 Monate<br />
für isolierende<br />
H<strong>an</strong>dschuhe<br />
vor jeder<br />
Benutzung<br />
auf augenfällige<br />
Mängel<br />
auf Einhaltung der in den<br />
elektrotechnischen Regeln<br />
vorgegebenen Grenzwerte<br />
auf äußerlich erkennbare<br />
Schäden und Mängel<br />
auf einw<strong>an</strong>dfreie<br />
Funktion<br />
6 Jahre auf Einhaltung der in den<br />
elektrotechnischen Regeln<br />
vorgegebenen Grenzwerte<br />
Benutzer<br />
Elektrofachkraft<br />
Benutzer<br />
Elektrofachkraft
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Der Umf<strong>an</strong>g und die einzuhaltenden Grenzwerte dieser Prüfungen können in<br />
der Regel den jeweiligen Normen entnommen werden. Schutzausrüstungen,<br />
die erfolgreich die Wiederholungsprüfung best<strong>an</strong>den haben, sind entsprechend<br />
zu kennzeichnen. Für den Benutzer gibt die Angabe des Termins für<br />
die nächste wiederkehrende Prüfung eine zusätzliche Sicherheit.<br />
Isolierender H<strong>an</strong>dschutz<br />
Als wirksamer Schutz der Hände gegen eine gefährliche Körperdurchströmung<br />
stehen isolierende H<strong>an</strong>dschuhe aus Elastomeren oder Plastomeren<br />
nach DIN EN 60 903 (VDE 0682-311) zur Verfügung. Diese H<strong>an</strong>dschuhe<br />
weisen eine dauerhafte Isolation auch bei feuchter Umgebung auf. Für <strong>Arbeiten</strong><br />
im Niedersp<strong>an</strong>nungsbereich stehen H<strong>an</strong>dschuhe der Klasse 00 (bis<br />
500 V Wechselsp<strong>an</strong>nung) und Klasse 0 (bis 1000 V Wechselsp<strong>an</strong>nung) zur<br />
Verfügung. Wenn die Teile größer sind und die Gefährdung durch raue und<br />
spitze K<strong>an</strong>ten zunimmt, können die etwas dickeren H<strong>an</strong>dschuhe der Klasse 0<br />
oder Kombinationsh<strong>an</strong>dschuhe für mech<strong>an</strong>ische Be<strong>an</strong>spruchung eingesetzt<br />
werden. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, Schutzh<strong>an</strong>dschuhe aus<br />
Leder überzuziehen, um die isolierenden H<strong>an</strong>dschuhe bei sehr grober<br />
mech<strong>an</strong>ischer Be<strong>an</strong>spruchung vor Beschädigung zu schützen.<br />
Elektrische Wiederholungsprüfungen sind <strong>an</strong> isolierenden H<strong>an</strong>dschuhen für<br />
den Niedersp<strong>an</strong>nungsbereich nicht vorgesehen. Zur Prüfung genügt die<br />
Dichtheitsprüfung durch Aufblasen vor jeder Benutzung. Isolierende H<strong>an</strong>dschuhe<br />
für den Einsatz über 1 kV (Klasse 1 bis 4) bedürfen besonderer Pflege<br />
und Wartung. Die erforderlichen <strong>elektrischen</strong> Wiederholungsprüfungen<br />
sind in mit dem Hersteller abgestimmten Zeitabständen durchzuführen.<br />
Der Tragekomfort lässt sich durch Baumwoll-Unterh<strong>an</strong>dschuhe wesentlich<br />
erhöhen, da diese gerade bei kürzeren Montagezeiten den Schweiß vollständig<br />
aufnehmen können.<br />
Lederh<strong>an</strong>dschuhe dürfen als isolierende Schutzausrüstung nicht eingesetzt<br />
werden, da sie nur im trockenen Zust<strong>an</strong>d eine <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sfestigkeit erreichen.<br />
Laborversuche haben gezeigt, dass bei einwirkender Feuchte von außen<br />
oder innen entweder unzulässig hohe Ableitströme oder sogar ein <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sdurchbruch<br />
auftreten k<strong>an</strong>n.<br />
Isolierende H<strong>an</strong>dschuhe <strong>unter</strong>liegen keiner Prüfpflicht bezüglich des Schutzes<br />
gegen Einwirkung eines Störlichtbogens. Prüfungen haben aber gezeigt,<br />
dass Klasse 1-H<strong>an</strong>dschuhe Störlichtbögen im Niedersp<strong>an</strong>nungsnetz (Prüfparameter:<br />
7kA/0,5 s/30 cm Abst<strong>an</strong>d) überstehen können. Auch bei stärke-<br />
29
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
ren Lichtbogeneinwirkungen mindern isolierende H<strong>an</strong>dschuhe das Ausmaß<br />
möglicher Unfallfolgen.<br />
Isolierender Kopfschutz<br />
Isolierende Schutzhelme müssen der DIN EN 50 365 (VDE 0682-321) entsprechen.<br />
Auch die Basisnorm für Industrieschutzhelme DIN EN 397 enthält<br />
elektrische Anforderungen (Kennzeichnung mit „440 V~“). Die darin aufgeführten<br />
Prüfungen entsprechen aber nicht der bek<strong>an</strong>nten Systematik bezüglich<br />
der <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sfestigkeit und der Kennzeichnung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>.<br />
Geprüfte und der DIN EN 50 365 (VDE 0682-321) entsprechende isolierende<br />
Eigenschaften besitzen im Allgemeinen nur Schutzhelme aus thermoplastischen<br />
Materialien, die weitaus leichter als duroplastische Schutzhelme sind.<br />
Der Nachteil ist die geringere Störlichtbogenfestigkeit. Gerade in älteren<br />
NH-Verteilungen ohne teilweisen Berührungsschutz k<strong>an</strong>n leicht ein Lichtbogen<br />
entstehen, weshalb dort den duroplastischen Helmen der Vorzug gegeben<br />
werden sollte. Einzelne Helmhersteller bieten aber auch thermoplastische<br />
Helme aus Spezialmischungen <strong>an</strong>, die auch größeren Lichtbogenintensitäten<br />
st<strong>an</strong>dhalten können.<br />
Für isolierende Helme sind keine Fristen für Wiederholungsprüfungen festgelegt.<br />
Soweit eine elektrische Nachprüfung erforderlich ist, muss diese entsprechend<br />
der Stückprüfung durchgeführt werden. Da thermoplastische<br />
Schutzhelme einer natürlichen Alterung <strong>unter</strong>liegen, sollen diese grundsätzlich<br />
nach spätestens fünf Jahren ausgesondert werden.<br />
Gesichtsschutz<br />
Der Gesichtsschutz dient im Gegensatz zu den <strong>an</strong>deren isolierenden persönlichen<br />
Schutzausrüstungen vorr<strong>an</strong>gig dem Schutz gegen einen möglicherweise<br />
auftretenden Störlichtbogen. Die Gesichtsschutzschirme werden meist mit<br />
einem Schutzhelm kombiniert. Durch praktische Versuche wurde nachgewiesen,<br />
dass h<strong>an</strong>delsübliche Gesichtsschutzschirme mit einer Dicke von 1,5 mm<br />
auch extremen Störlichtbögen st<strong>an</strong>dhalten können.<br />
Gesichtsschutzschirme für elektrotechnische <strong>Arbeiten</strong> sind <strong>an</strong> der Kennzeichnung<br />
„DIN 8“ entsprechend der DIN EN 166 zu erkennen. Sie bedürfen<br />
keiner Wiederholungsprüfung.<br />
30
Isolierender Fußschutz<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Als Fußschutz stehen zurzeit nur isolierende Schuhe und Stiefel zur Verfügung.<br />
Die Norm DIN EN 50 321 (VDE 0682-331) lässt auch Stahlsohlen zu,<br />
die bei den <strong>elektrischen</strong> Prüfungen jedoch einbezogen werden müssen. Für<br />
den allgemeinen Gebrauch sind Schuhe mit diesem hohen mech<strong>an</strong>ischen<br />
Schutz nicht erforderlich, da <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> nur in einer Umgebung<br />
ausgeführt werden dürfen, die ein sicheres <strong>Arbeiten</strong> ermöglicht. Feuchte<br />
oder besonders raue Umgebung schließt das <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
sowieso aus (siehe auch DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)).<br />
Reduzierte Anforderungen <strong>an</strong> den Fußschutz, z.B. für den Innenbereich mit<br />
sauberen, ebenen Böden, zur Arbeitserleichterung für die Monteure werden<br />
gegenwärtig erarbeitet. Denkbar ist hier der Einsatz von Halb- oder Überschuhen.<br />
Ebenso wie bei den H<strong>an</strong>dschuhen sind auch Schuhe aus Leder nicht als isolierende<br />
persönliche Schutzausrüstungen zulässig.<br />
Die isolierenden Stiefel oder Schuhe sind jährlich einer Wiederholungsprüfung<br />
zu <strong>unter</strong>ziehen. Als Grundlage für den <strong>elektrischen</strong> Teil der Wiederholungsprüfung<br />
sind die Vorgaben der in der Norm festgelegten Stückprüfung<br />
her<strong>an</strong>zuziehen.<br />
Körperschutz<br />
Der Einsatz von isolierender Schutzkleidung zum Schutz des Rumpfes beschränkt<br />
sich im Wesentlichen auf <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> NS-Freileitungen, bei denen<br />
die Gefahr des „Hineintauchens“ zwischen <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehende Teile<br />
besteht. Hier hat sich der Einsatz eines isolierenden Anzuges mit atmungsaktiven<br />
Eigenschaften durchgesetzt. Dieser Anzug erfüllt die Anforderungen<br />
der DIN EN 50 286 (VDE 0682-301) und ist für Nennwechselsp<strong>an</strong>nungen<br />
bis 500 V (Klasse 00) geeignet.<br />
Isolierende Anzüge müssen neben einer Sichtprüfung spätestens vor Ablauf<br />
eines Jahres einer Wiederholungsprüfung <strong>unter</strong>zogen werden. Diese Prüfung<br />
besteht aus einer <strong>elektrischen</strong> Prüfung <strong>an</strong> genau festgelegten, besonders<br />
be<strong>an</strong>spruchten Stellen.<br />
Anforderungen <strong>an</strong> Kleidung mit verstärktem Schutz gegen Störlichtbogeneinwirkung<br />
sind erst in Arbeit. Vorzugsweise sollte <strong>an</strong> Arbeitsplätzen, <strong>an</strong><br />
denen eine erhöhte Störlichtbogengefahr besteht, Kleidung aus flammhemmenden<br />
Materialien eingesetzt werden. Aber auch die Kleidung dar<strong>unter</strong><br />
sollte möglichst einen hohen Baumwoll<strong>an</strong>teil haben.<br />
31
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Schmiegsame isolierende Abdeckungen<br />
Die Vielfalt der schmiegsamen Abdeckungen für Anlagen bis 1000 V Wechselsp<strong>an</strong>nung<br />
ist recht groß. Dazu gehören neben isolierenden Tüchern, Matten,<br />
Isolator- und Leiterseilabdeckungen auch <strong>an</strong>dere Formstücke (siehe auch<br />
E DIN IEC 61 112 [VDE V 0682-511]). Zur Herstellung werden Elastomere<br />
oder Plastomere eingesetzt. Nach dem jeweiligen Einsatzzweck, z.B.<br />
Schutzwirkung, Einsatzdauer, Sonnenlicht, sollte auch das Material ausgewählt<br />
werden.<br />
Zur Fixierung der Abdeckmaterialien werden isolierende Klammern eingesetzt.<br />
Holzklammern oder Klammern mit offen liegenden metallischen Federn<br />
bieten keinen ausreichenden Überbrückungsschutz und dürfen nicht eingesetzt<br />
werden.<br />
Für diese Ausrüstungen genügt eine Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.<br />
Beschädigte oder gealterte Materialien müssen durch neue ersetzt werden,<br />
da eine elektrische Prüfung zu aufwendig wäre. Bei isolierenden Abdeckungen<br />
der Klasse 1 und höher sind natürlich in Abstimmung mit dem Hersteller<br />
wiederkehrende elektrische Prüfungen vorzusehen.<br />
Isolierende Matten/St<strong>an</strong>dortisolierung<br />
Eine Alternative zum isolierenden Fußschutz stellt die St<strong>an</strong>dortisolierung dar.<br />
Isolierende Matten stehen meist als Rollenmaterial zur Verfügung, so dass<br />
die Arbeitsfläche ausgekleidet werden k<strong>an</strong>n (ENV 61 111:2001). Die Mindestarbeitsfläche<br />
sollte mindestens 1,5 m²mit einer Mindestseitenlänge von<br />
1 m betragen. Von Rollenmaterial sollten deshalb keine Längen <strong>unter</strong> 1 m<br />
abgeschnitten werden.<br />
Für das Mattenmaterial gelten die gleichen Grundsätze bei Beschädigungen<br />
und bei der Festlegung der Wiederholungsprüfungen wie bei den isolierende<br />
Abdeckungen.<br />
Isoliertes und isolierendes Werkzeug<br />
Die für das isolierte und isolierende Werkzeug geltende harmonisierte Norm<br />
DIN EN 60 900 (VDE 0682 Teil 201) lässt gegenüber der früheren<br />
VDE-Norm größere Gestaltungsfreiheiten für die Hersteller offen. Somit<br />
tauchen auf dem Markt isolierte Werkzeuge auf, die aus konstruktiven<br />
Gründen größere bl<strong>an</strong>ke metallische Teile haben, z.B. Sägen, Kabelschnei-<br />
32
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
der. Solche Werkzeuge dürfen natürlich nur in Bereichen eingesetzt werden,<br />
in denen eine Potentialüberbrückung durch ausreichenden Freiraum und<br />
entsprechende isolierende Abdeckungen unmöglich ist. Dies wird <strong>an</strong> den<br />
meisten Montagestellen, z.B. innerhalb eines Schaltschr<strong>an</strong>kes, nicht gegeben<br />
sein.<br />
Zum Schutz gegen Beschädigungen sollten die isolierenden Werkzeuge<br />
immer gesondert aufbewahrt werden. Wiederholungsprüfungen sind für<br />
Werkzeuge nicht vorgesehen. Werkzeuge mit Beschädigungen, die die elektrische<br />
Sicherheit beeinträchtigen könnten, müssen deshalb der weiteren<br />
Benutzung entzogen werden.<br />
Isolierende Hubarbeitsbühnen<br />
Die isolierende Hubarbeitsbühne muss auch zu den Schutz- und Hilfsmitteln<br />
gezählt werden, da sie letztlich die gleiche elektrische Funktion wie eine<br />
isolierende Matte erfüllt (siehe auch DIN VDE 0682-742 oder DIN EN<br />
61 057 [VDE 0682-741]).<br />
Einen Unfallschwerpunkt bei den Hebebühnen bildet der Umst<strong>an</strong>d, dass<br />
leitfähige Teile der Bühne eine <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sverschleppung hervorrufen können.<br />
Der Arbeitskorb ist deshalb <strong>unter</strong> ständiger Beachtung der Sicherheitsabstände<br />
zu <strong>an</strong>deren <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehenden Teilen <strong>an</strong> die Arbeitsstelle<br />
her<strong>an</strong>zufahren. Das Hochziehen von Material mit Seilen bedarf wegen der<br />
Gefahr einer möglichen Überbrückung der Isolierstrecken besonderer Vorsicht.<br />
Anzumerken ist <strong>an</strong> dieser Stelle auch die Gefahr, dass die Arbeitsbühne<br />
<strong>an</strong>gefahren werden k<strong>an</strong>n. Immer wieder geschehen schwere Unfälle, weil die<br />
Bühne im öffentlichen Straßenverkehr nicht ausreichend abgesperrt und<br />
gekennzeichnet ist. Wenn sich zudem der Monteur im Arbeitskorb nicht<br />
gegen Absturz sichert, sind die Unfallfolgen noch gravierender.<br />
Die Isolierstrecken isolierender Hebebühnen müssen regelmäßig gepflegt und<br />
elektrisch geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfbuch zu<br />
protokollieren.<br />
33
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
Anh<strong>an</strong>g 5<br />
Vorschriften und Regeln<br />
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden Vorschriften und Regeln<br />
aufgeführt:<br />
1. Gesetze, Verordnungen<br />
Bezugsquelle:<br />
Buchh<strong>an</strong>del<br />
oder<br />
Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag,<br />
Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).<br />
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheit<br />
bei der Arbeit<br />
Bezugsquelle:<br />
zuständige Berufsgenossenschaft<br />
oder<br />
Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag,<br />
Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.<br />
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1),<br />
Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“( BGV <strong>A3</strong>).<br />
3. Normen<br />
Bezugsquelle:<br />
Beuth Verlag GmbH,<br />
Burggrafenstraße 6,10787 Berlin<br />
bzw.<br />
VDE-Verlag GmbH,<br />
Postfach 12 23 05, 10591 Berlin.<br />
DIN EN 166<br />
DIN EN 397<br />
DIN EN 50 286<br />
(VDE 0682-301)<br />
DIN EN 50 321<br />
(VDE 0682-331)<br />
DIN EN 50 365<br />
(VDE 0682-321)<br />
DIN EN 60 900<br />
(VDE 0682-201)<br />
Persönlicher Augenschutz; Anforderungen,<br />
Industrieschutzhelme,<br />
Elektrisch isolierende Schutzkleidung für <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong><br />
Niedersp<strong>an</strong>nungs<strong>an</strong>lagen,<br />
Elektrisch isolierende Schuhe für <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Niedersp<strong>an</strong>nungs<strong>an</strong>lagen,<br />
Elektrisch isolierende Helme für <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Niedersp<strong>an</strong>nungs<strong>an</strong>lagen,<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>; H<strong>an</strong>dwerkzeuge zum Gebrauch<br />
bis AC 1000 V und DC 1500 V (IEC 60900:2004),<br />
34
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
DIN EN 60 903<br />
(VDE 0682-311)<br />
DIN EN 61 057<br />
(VDE 0682-741)<br />
DIN VDE 0682-742<br />
(VDE 0682-742)<br />
DIN VDE 0680-1<br />
(VDE 0680-1)<br />
DIN VDE 0105–100<br />
(VDE 0105-100)<br />
EN V 61 111<br />
EN V61112<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>; H<strong>an</strong>dschuhe aus isolierendem<br />
Material,<br />
Hubarbeitsbühnen mit isolierender Hubeinrichtung zum<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> über AC 1kV (IEC 61 057:1991,<br />
modifiziert),<br />
Hubarbeitsbühnen zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehenden<br />
Teilen bis AC 1000 Vund DC 1500 V,<br />
Körperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Geräte zum<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> stehenden Teilen bis 1000 V;<br />
Isolierende Körperschutzmittel und isolierende Schutzvorrichtungen,<br />
Betrieb von <strong>elektrischen</strong> Anlagen; Teil 1Allgemeine Anforderungen,<br />
Matten aus isolierendem Material für elektrische Anwendungen<br />
(IEC 61111:1992 + Corrigendum 2000, modifiziert),<br />
Abdecktücher aus isolierendem Material zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong><br />
<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> (IEC 61112:1992 +Corrigendum 2000, modifiziert).<br />
35
<strong>A3</strong><br />
BG-Regel<br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>elektrischen</strong> Anlagen<br />
und Betriebsmitteln<br />
<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong> J<strong>an</strong>uar 2006
Berufsgenossenschaft<br />
der Bauwirtschaft<br />
Hildegardstraße 29/30<br />
10715 Berlin<br />
Tel.: 030 85781-0<br />
Fax: 030 85781-500<br />
www.bgbau.de<br />
info@bgbau.de