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Gira Rufsystem 834 - Systemgrundlagen

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22<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Tab. 1: Verwendungsbereiche<br />

2.3 Verwendungs- / Anwendungsbereich<br />

Für den Einsatz einer Rufanlage werden zwei Verwendungsbereiche<br />

festgelegt, die sich durch das<br />

Verhalten der Rufanlage im Störfall 1) unterscheiden:<br />

Verwendungsbereich A Verwendungsbereich B<br />

Wenn infolge einer Störung 1) der Ruf nicht signalisiert oder rechtzeitig<br />

erkannt wird, entsteht für den Rufenden oder eine andere Person<br />

eine Gefahr. eine besondere Gefahr.<br />

Daraus ergeben sich besondere Funktionsmerkmale für die Anlage<br />

im jeweiligen Verwendungsbereich:<br />

Die Rufanlage muss Störungen Die Übertragungswege, Rufleitun-<br />

erkennen können und melden. Die gen und die für die Rufauslösung<br />

Anlage muss sich ständig selbst wichtigen Teile der Anlage müssen<br />

überwachen.<br />

in die Überwachung mit einbezogen<br />

werden.<br />

Die Stromversorgung der Anlage muss durch<br />

geeignete Maßnahmen gewährleistet sein.<br />

Beispiele:<br />

Beispiele:<br />

Normal-Bettenstationen<br />

Intensivstationen<br />

Pflegebereiche/stationen<br />

Alarmierung eines Reanimationsteams<br />

Bereiche, in denen Personen zeitweise<br />

zum Zwecke der Untersuchung<br />

und / oder Behandlung<br />

ohne Aufsicht sind<br />

Normenrechtlich gesehen ist der Anwendungsbereich<br />

oder auch Geltungsbereich ein am Anfang von<br />

Normen verwendeter Begriff, der den Bereich beschreibt,<br />

für den der Normeninhalt anzuwenden ist.<br />

1) Als Störungen werden alle Ausfälle der Rufanlage oder deren<br />

Teile definiert, die die Auslösung, Übertragung, optische<br />

Anzeige oder akustische Signalisierung beeinträchtigen oder<br />

verhindern. Allerdings gilt der Ausfall eines Leuchtmittels in<br />

einer Zimmersignalleuchte nicht als Störung.

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