Sitzung vom 25.05.2011 - Stadt Haiterbach
Sitzung vom 25.05.2011 - Stadt Haiterbach
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Aus Aus dem dem dem Gemeinderat<br />
Gemeinderat<br />
Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 25. Mai 2011 folgende Tagesordnungspunkte<br />
öffentlich beraten:<br />
Blutspenderehrung<br />
Blutspenderehrung<br />
Hierzu begrüßte Bürgermeister Hölzlberger zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er bedankte<br />
sich bei den Blutspendern für ihre Bereitschaft, ihr wertvolles Gut der Allgemeinheit zur<br />
Verfügung zu stellen. Dies ist ein uneigennütziger Dienst mit unschätzbarem Wert, der sich<br />
nicht in Geld aufwiegen lässt. Außerdem dankte er Bereitschaftsführer Achim Stöhr für die<br />
regelmäßige Organisation und Durchführung der Blutspendeaktionen in Beihingen.<br />
Im Einzelnen wurden folgende Personen geehrt:<br />
Für Für 10 10 x x Blutspenden Blutspenden (Ehrennadel in Gold):<br />
Michael Stanger, Birgit Arras, Patrick Brezing, Thomas Broß, Klaus Grimmeisen, Lore Hey,<br />
Katja Kaupp und Michael Schübel<br />
Für Für 25 25 x x Blutspenden<br />
Blutspenden Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter<br />
Spendenzahl 25):<br />
Rosemarie Hirmer, Frank Renz, Hans-Peter Schweizer, Carolin Wolf und Pia Jooß<br />
Für Für 50 50 x x Blutspenden Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />
Spendenzahl 50):<br />
Stefan Babic, Gerhard Braun, Ulrich Maintok, Ida Stanger, Klaus Kaupp und Holger Singer<br />
Änderung Änderung Regionalplan Regionalplan 2015, 2015, Regelung Regelung der der Agglomeration<br />
Agglomeration<br />
Im Regionalplan ist eine Regelung zur Agglomeration aufgenommen worden. Danach zählen<br />
„mehrere selbständige Einzelhandelsbetriebe zusammen als großflächiger Einzelhandel, wenn<br />
die räumliche Distanz zwischen den Gebäudeeingängen weniger als 150 m beträgt“. Die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Haiterbach</strong> hatte die damalige Regelung abgelehnt. Die Agglomerationsregelung soll<br />
nun neu formuliert und an die herrschende Rechtsprechung angepasst werden. Durch die<br />
neue Regelung sind die Belange der <strong>Stadt</strong> <strong>Haiterbach</strong> weniger betroffen als durch die<br />
bisherige. Es wird daher begrüßt, dass die Regelung geändert wird. Noch besser wäre aus<br />
Sicht der Verwaltung gewesen auf eine Regelung zur Agglomeration zu verzichten.<br />
Es Es wurde wurde einstimmig einstimmig einstimmig folgender folgender Beschluss Beschluss gefasst:<br />
gefasst:
Die Die <strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiterbach</strong> <strong>Haiterbach</strong> fordert fordert zwingend zwingend auf auf die die Regelung Regelung der der Agglomeration Agglomeration zu zu verzichten, verzichten, verzichten, da<br />
da<br />
dies dies für für kleinere kleinere Gemeinden Gemeinden eine eine Schwächung Schwächung Schwächung darstellt. darstellt. Es Es wird wird begrüßt, begrüßt, dass dass die die bisherige<br />
bisherige<br />
Regelung Regelung aufgehoben aufgehoben wird.<br />
wird.<br />
Flurbereinigung Flurbereinigung Beihingen<br />
Beihingen<br />
– Übertragung Übertragung der der wegfallenden wegfallenden städtischen städtischen Wege Wege auf auf die Teilnehmergemeinschaft<br />
Durch die anstehende Flurbereinigung in Beihingen werden diverse städtische Feldwege mit<br />
einer Fläche von insgesamt ca. 1ha nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Es ist davon<br />
auszugehen, dass diese Wegflächen bei der früheren Flurbereinigung (von ca. 1920 bis 1940)<br />
durch Landabzug von den Grundstückseigentümern eingebracht wurden.<br />
Aus Sicht der Verwaltung ist es gerechtfertigt, diese Flächen an die jetzigen Teilnehmer<br />
zurückzugeben. Dies wurde auch <strong>vom</strong> Vorstand der Teilnehmergemeinschaft u.a. gefordert<br />
und ist bereits im Rahmen der Beschlussfassung über das Flurbereinigungsverfahren im<br />
Gemeinderat angeklungen.<br />
Mit der Flurbereinigungsbehörde wurde inzwischen besprochen, auf welchem Weg, diese<br />
Flächen zurückgegeben werden können. Einzige Möglichkeit ist, die zum Rückbau bestimmten<br />
Wegflächen unentgeltlich der Teilnehmergemeinschaft zu übertragen. Über diese Flächen<br />
kann dann nicht der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft verfügen. Sie werden von der<br />
Flurbereinigungsbehörde bzw. der Landsiedlung im Rahmen der Neuzuteilung der<br />
Grundstücke verwendet. Die Landsiedlung ist generell daran interessiert, dass die<br />
Teilnehmergemeinschaft Flächen erwirbt, um über diesen ersten Grundstock hinaus weitere<br />
Flächen in einem Pool als „Rangiermasse“ für die Grundstücksverhandlungen zu haben.<br />
Durch die Rückgabe der Fläche soll eine Möglichkeit für die Landsiedlung geschaffen werden,<br />
Ausgleiche anbieten zu können. Wünschenswert ist eine sinnvolle Bewirtschaftung der<br />
Grundstücke.<br />
Der Der Gemeinderat Gemeinderat hat hat mehrheitlich mehrheitlich mehrheitlich folgenden folgenden Beschluss Beschluss gefasst:<br />
gefasst:<br />
Der Der Der Gemeinderat Gemeinderat stimmt stimmt der der unentgeltlichen unentgeltlichen Übertragung Übertragung der wegfallenden städtischen städtischen<br />
Wegflächen Wegflächen innerhalb innerhalb der der Flurbereinigung Flurbereinigung Beihingen Beihingen auf auf die die Teilnehmergemeinschaft Teilnehmergemeinschaft zu.<br />
zu.<br />
Beitritt Beitritt Beitritt zum zum öffentlich öffentlich-rechtlichen öffentlich rechtlichen rechtlichen Vertrag Vertrag zur zur Regelung Regelung des des Kostenersatzes Kostenersatzes der<br />
der<br />
Überlandhilfe Überlandhilfe der der FFeuerwehren<br />
F euerwehren im im Landkreis Landkreis Freudenstadt<br />
Freudenstadt<br />
Durch den Brandfall der Deponie Walddorf sind der <strong>Stadt</strong> Altensteig sehr hohe<br />
Feuerwehrkosten durch Feuerwehren aus dem benachbarten Landkreis Freudenstadt<br />
entstanden. Hintergrund ist, dass diese Wehren nach ihren individuellen Gebührensätzen<br />
abrechnen. Von Wehren aus dem Landkreis Calw wird jedoch aufgrund einer gemeinsamen<br />
Überlandhilfevereinbarung nur ein Teil der Kosten nach einem Pauschalbetrag berechnet.<br />
Dieses enorme Kostenrisiko bei Großeinsätzen für an den Kreisgrenzen gelegenen Städte und<br />
Gemeinden sollte durch kreisübergreifende Anwendung solcher Überlandhilfevereinbarungen<br />
gedämpft werden.<br />
Inzwischen ist der Landkreises Freudenstadt mit der Überlegung an uns herangetreten, den<br />
Überlandhilfevertrag des Landkreises Freudenstadt auf alle angrenzenden Städte und<br />
Gemeinden auszudehnen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Freudenstadt haben<br />
dieser Ausweitung am 23.03.2011 zugestimmt.
Die aktuelle Vereinbarung im Landkreis Freudenstadt sieht einen Ersatz der Kosten nach den<br />
anfallenden Personalstunden vor. Im Gegensatz dazu ist im Landkreis Calw bisher ein<br />
pauschaler Kostenersatz für die eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen. Daneben<br />
werden in beiden Fällen Schadensersatzleistungen, Ersatzleistungen bei Verlusten und<br />
Beschädigungen von Geräten und Fahrzeugen sowie Kosten für verbrauchtes Material, wie<br />
Ölbinder, Schaumlöschmittel usw. ersetzt.<br />
Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis<br />
Freudenstadt beigetreten werden. Im Falle eines Großbrandereignisses können damit die<br />
enormen Kostenrisiken für die betroffene Kommune deutlich reduziert werden. Der<br />
Abrechnungsmodus nach den Personaleinsatzstunden ist dabei sehr einfach zu handhaben<br />
und zielt auf die Deckung der entstandenen variablen Kosten ab.<br />
Auch Kreisbrandmeister Heide begrüßt diese Initiative aus der Sicht des Feuerwehrrechts und<br />
um die finanziellen Risiken für die Kommunen bei größeren Schadenereignissen zu<br />
reduzieren. Er empfiehlt entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.<br />
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 09.05.2011 einstimmig empfohlen der<br />
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beizutreten.<br />
Der Der Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat hat hat einstimmig einstimmig folgenden folgenden Beschluss Beschluss Beschluss gefasst:<br />
gefasst:<br />
Der Der Der Gemeinderat Gemeinderat beschließt beschließt der der öffent öffentlich öffent öffentlich<br />
lich rechtlichen rechtlichen Vereinbarung zur zur Regelung des des<br />
Kostenersatzes Kostenersatzes der der Überlandhilfe Überlandhilfe im im Landkreis Landkreis Freudenstadt Freudenstadt beizutreten.<br />
beizutreten.<br />
Finanzzwischenbericht Finanzzwischenbericht für für für das das Jahr Jahr Jahr 2011<br />
2011<br />
Im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2010 haben wir lediglich eine Zuführungsrate mit<br />
67.100 € geplant.Nach den vorläufigen Abschlusszahlen wird festgestellt, dass eine negative<br />
Zuführungsrate in Höhe von ca. 130.000 € vorhanden ist.Bei der , fehlen uns bei der<br />
Gewerbesteuer im Jahr 2010 fehlen ca. 290.000 € zum Planansatz. Im Laufe das Jahres<br />
2010 waren wir noch zuversichtlich den Planansatz zu übertreffen, allerdings gingen zum<br />
Jahresende Änderungsbescheide bei uns ein, mit denen wir ca. 650.000 € zurückbezahlen<br />
mussten.Im Vermögenshaushalt 2010 kann die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit ca.<br />
130.000 € und eine Rücklagenzuführung in Höhe von ca. 800.000 € durchgeführt werden.<br />
Haushaltsansätze und Haushaltsreste ergeben eine Summe mit 5.096.100 €. Von diesen<br />
Ansätzen haben wir bereits 3.204.000 € ausgegeben und müssen noch ca. 641.000 € an<br />
Haushaltsreste nach 2011 übertragen. Damit sind alle Aufgaben für 2010 und 2011<br />
abgebildet und hoffen diese auch abzuarbeiten.<br />
Der Haushaltsplan 2010 wurde etwas eng gemacht in Erwartung, dass ein Teil der<br />
Wirtschaftskrise schneller vorbeigeht, uns aber erst 2010 getroffen hat. Die vorgestellten<br />
Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, Korrekturen können erfolgen.<br />
Es konnte keine Zuführungsrate durchgeführt. Durch verbesserte Angebote im<br />
Kindergartenbereich, Ausgaben bei der Schule, die Unterhaltung des Hallenbades aber auch<br />
für die Unterhaltung der Außenanlagen, den Winterdienst und der Straßenbeleuchtung sind<br />
Mehrausgaben zustande gekommen. Diese waren nicht vorhersehbar und haben den<br />
Verwaltungshaushalt durcheinandergebracht. Bis Ende 2010 wurde alles <strong>vom</strong><br />
Vermögenshaushalt dargestellt. Man ist auf gutem Wege ca. 90 % der Aufgaben bis zum<br />
Jahresende abzuarbeiten.<br />
Der Gemeinderat hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Al Altnuifra, Al<br />
tnuifra, tnuifra, Abbruch Abbruch Abbruch Dorfstraße Dorfstraße Dorfstraße 1 1 1 – Vergabe Vergabe der der Abbrucharbeiten<br />
Abbrucharbeiten<br />
In der Gemeinderatssitzung am 23.03.2011 wurde beschlossen, das Wohn- und<br />
Nebengebäude Dorfstraße1 in Altnuifra abzubrechen.<br />
Für die Abbrucharbeiten wurden von der Verwaltung zwei Angebote eingeholt.<br />
Nach Prüfung der Angebote ist die Firma Abbruch Walter aus Nagold–Emmingen mit einer<br />
Angebotssumme von 19.884,90 € brutto die günstigste Bieterin.<br />
Im HH stehen 20.000 € zur Verfügung.<br />
Der Der Gemeinderat Gemeinderat hat hat einstimmig einstimmig folgenden folgenden Beschluss Beschluss gefasst:<br />
gefasst:<br />
Die Die AAbbrucharbeiten<br />
AA<br />
bbrucharbeiten für für das das Gebäude Gebäude Dorfstraße Dorfstraße 1 1 in in Altnuifra Altnuifra werden werden an an die die Firma Firma Abbruch<br />
Abbruch<br />
Walter Walter aus aus Nagold Nagold–Emmingen Nagold Emmingen mit einer Summe von 19.884,90 € brutto vergeben.