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Sitzung vom 25.05.2011 - Stadt Haiterbach

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Aus Aus dem dem dem Gemeinderat<br />

Gemeinderat<br />

Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 25. Mai 2011 folgende Tagesordnungspunkte<br />

öffentlich beraten:<br />

Blutspenderehrung<br />

Blutspenderehrung<br />

Hierzu begrüßte Bürgermeister Hölzlberger zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er bedankte<br />

sich bei den Blutspendern für ihre Bereitschaft, ihr wertvolles Gut der Allgemeinheit zur<br />

Verfügung zu stellen. Dies ist ein uneigennütziger Dienst mit unschätzbarem Wert, der sich<br />

nicht in Geld aufwiegen lässt. Außerdem dankte er Bereitschaftsführer Achim Stöhr für die<br />

regelmäßige Organisation und Durchführung der Blutspendeaktionen in Beihingen.<br />

Im Einzelnen wurden folgende Personen geehrt:<br />

Für Für 10 10 x x Blutspenden Blutspenden (Ehrennadel in Gold):<br />

Michael Stanger, Birgit Arras, Patrick Brezing, Thomas Broß, Klaus Grimmeisen, Lore Hey,<br />

Katja Kaupp und Michael Schübel<br />

Für Für 25 25 x x Blutspenden<br />

Blutspenden Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 25):<br />

Rosemarie Hirmer, Frank Renz, Hans-Peter Schweizer, Carolin Wolf und Pia Jooß<br />

Für Für 50 50 x x Blutspenden Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter<br />

Spendenzahl 50):<br />

Stefan Babic, Gerhard Braun, Ulrich Maintok, Ida Stanger, Klaus Kaupp und Holger Singer<br />

Änderung Änderung Regionalplan Regionalplan 2015, 2015, Regelung Regelung der der Agglomeration<br />

Agglomeration<br />

Im Regionalplan ist eine Regelung zur Agglomeration aufgenommen worden. Danach zählen<br />

„mehrere selbständige Einzelhandelsbetriebe zusammen als großflächiger Einzelhandel, wenn<br />

die räumliche Distanz zwischen den Gebäudeeingängen weniger als 150 m beträgt“. Die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Haiterbach</strong> hatte die damalige Regelung abgelehnt. Die Agglomerationsregelung soll<br />

nun neu formuliert und an die herrschende Rechtsprechung angepasst werden. Durch die<br />

neue Regelung sind die Belange der <strong>Stadt</strong> <strong>Haiterbach</strong> weniger betroffen als durch die<br />

bisherige. Es wird daher begrüßt, dass die Regelung geändert wird. Noch besser wäre aus<br />

Sicht der Verwaltung gewesen auf eine Regelung zur Agglomeration zu verzichten.<br />

Es Es wurde wurde einstimmig einstimmig einstimmig folgender folgender Beschluss Beschluss gefasst:<br />

gefasst:


Die Die <strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiterbach</strong> <strong>Haiterbach</strong> fordert fordert zwingend zwingend auf auf die die Regelung Regelung der der Agglomeration Agglomeration zu zu verzichten, verzichten, verzichten, da<br />

da<br />

dies dies für für kleinere kleinere Gemeinden Gemeinden eine eine Schwächung Schwächung Schwächung darstellt. darstellt. Es Es wird wird begrüßt, begrüßt, dass dass die die bisherige<br />

bisherige<br />

Regelung Regelung aufgehoben aufgehoben wird.<br />

wird.<br />

Flurbereinigung Flurbereinigung Beihingen<br />

Beihingen<br />

– Übertragung Übertragung der der wegfallenden wegfallenden städtischen städtischen Wege Wege auf auf die Teilnehmergemeinschaft<br />

Durch die anstehende Flurbereinigung in Beihingen werden diverse städtische Feldwege mit<br />

einer Fläche von insgesamt ca. 1ha nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Es ist davon<br />

auszugehen, dass diese Wegflächen bei der früheren Flurbereinigung (von ca. 1920 bis 1940)<br />

durch Landabzug von den Grundstückseigentümern eingebracht wurden.<br />

Aus Sicht der Verwaltung ist es gerechtfertigt, diese Flächen an die jetzigen Teilnehmer<br />

zurückzugeben. Dies wurde auch <strong>vom</strong> Vorstand der Teilnehmergemeinschaft u.a. gefordert<br />

und ist bereits im Rahmen der Beschlussfassung über das Flurbereinigungsverfahren im<br />

Gemeinderat angeklungen.<br />

Mit der Flurbereinigungsbehörde wurde inzwischen besprochen, auf welchem Weg, diese<br />

Flächen zurückgegeben werden können. Einzige Möglichkeit ist, die zum Rückbau bestimmten<br />

Wegflächen unentgeltlich der Teilnehmergemeinschaft zu übertragen. Über diese Flächen<br />

kann dann nicht der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft verfügen. Sie werden von der<br />

Flurbereinigungsbehörde bzw. der Landsiedlung im Rahmen der Neuzuteilung der<br />

Grundstücke verwendet. Die Landsiedlung ist generell daran interessiert, dass die<br />

Teilnehmergemeinschaft Flächen erwirbt, um über diesen ersten Grundstock hinaus weitere<br />

Flächen in einem Pool als „Rangiermasse“ für die Grundstücksverhandlungen zu haben.<br />

Durch die Rückgabe der Fläche soll eine Möglichkeit für die Landsiedlung geschaffen werden,<br />

Ausgleiche anbieten zu können. Wünschenswert ist eine sinnvolle Bewirtschaftung der<br />

Grundstücke.<br />

Der Der Gemeinderat Gemeinderat hat hat mehrheitlich mehrheitlich mehrheitlich folgenden folgenden Beschluss Beschluss gefasst:<br />

gefasst:<br />

Der Der Der Gemeinderat Gemeinderat stimmt stimmt der der unentgeltlichen unentgeltlichen Übertragung Übertragung der wegfallenden städtischen städtischen<br />

Wegflächen Wegflächen innerhalb innerhalb der der Flurbereinigung Flurbereinigung Beihingen Beihingen auf auf die die Teilnehmergemeinschaft Teilnehmergemeinschaft zu.<br />

zu.<br />

Beitritt Beitritt Beitritt zum zum öffentlich öffentlich-rechtlichen öffentlich rechtlichen rechtlichen Vertrag Vertrag zur zur Regelung Regelung des des Kostenersatzes Kostenersatzes der<br />

der<br />

Überlandhilfe Überlandhilfe der der FFeuerwehren<br />

F euerwehren im im Landkreis Landkreis Freudenstadt<br />

Freudenstadt<br />

Durch den Brandfall der Deponie Walddorf sind der <strong>Stadt</strong> Altensteig sehr hohe<br />

Feuerwehrkosten durch Feuerwehren aus dem benachbarten Landkreis Freudenstadt<br />

entstanden. Hintergrund ist, dass diese Wehren nach ihren individuellen Gebührensätzen<br />

abrechnen. Von Wehren aus dem Landkreis Calw wird jedoch aufgrund einer gemeinsamen<br />

Überlandhilfevereinbarung nur ein Teil der Kosten nach einem Pauschalbetrag berechnet.<br />

Dieses enorme Kostenrisiko bei Großeinsätzen für an den Kreisgrenzen gelegenen Städte und<br />

Gemeinden sollte durch kreisübergreifende Anwendung solcher Überlandhilfevereinbarungen<br />

gedämpft werden.<br />

Inzwischen ist der Landkreises Freudenstadt mit der Überlegung an uns herangetreten, den<br />

Überlandhilfevertrag des Landkreises Freudenstadt auf alle angrenzenden Städte und<br />

Gemeinden auszudehnen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Freudenstadt haben<br />

dieser Ausweitung am 23.03.2011 zugestimmt.


Die aktuelle Vereinbarung im Landkreis Freudenstadt sieht einen Ersatz der Kosten nach den<br />

anfallenden Personalstunden vor. Im Gegensatz dazu ist im Landkreis Calw bisher ein<br />

pauschaler Kostenersatz für die eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen. Daneben<br />

werden in beiden Fällen Schadensersatzleistungen, Ersatzleistungen bei Verlusten und<br />

Beschädigungen von Geräten und Fahrzeugen sowie Kosten für verbrauchtes Material, wie<br />

Ölbinder, Schaumlöschmittel usw. ersetzt.<br />

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis<br />

Freudenstadt beigetreten werden. Im Falle eines Großbrandereignisses können damit die<br />

enormen Kostenrisiken für die betroffene Kommune deutlich reduziert werden. Der<br />

Abrechnungsmodus nach den Personaleinsatzstunden ist dabei sehr einfach zu handhaben<br />

und zielt auf die Deckung der entstandenen variablen Kosten ab.<br />

Auch Kreisbrandmeister Heide begrüßt diese Initiative aus der Sicht des Feuerwehrrechts und<br />

um die finanziellen Risiken für die Kommunen bei größeren Schadenereignissen zu<br />

reduzieren. Er empfiehlt entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.<br />

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 09.05.2011 einstimmig empfohlen der<br />

öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beizutreten.<br />

Der Der Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat hat hat einstimmig einstimmig folgenden folgenden Beschluss Beschluss Beschluss gefasst:<br />

gefasst:<br />

Der Der Der Gemeinderat Gemeinderat beschließt beschließt der der öffent öffentlich öffent öffentlich<br />

lich rechtlichen rechtlichen Vereinbarung zur zur Regelung des des<br />

Kostenersatzes Kostenersatzes der der Überlandhilfe Überlandhilfe im im Landkreis Landkreis Freudenstadt Freudenstadt beizutreten.<br />

beizutreten.<br />

Finanzzwischenbericht Finanzzwischenbericht für für für das das Jahr Jahr Jahr 2011<br />

2011<br />

Im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2010 haben wir lediglich eine Zuführungsrate mit<br />

67.100 € geplant.Nach den vorläufigen Abschlusszahlen wird festgestellt, dass eine negative<br />

Zuführungsrate in Höhe von ca. 130.000 € vorhanden ist.Bei der , fehlen uns bei der<br />

Gewerbesteuer im Jahr 2010 fehlen ca. 290.000 € zum Planansatz. Im Laufe das Jahres<br />

2010 waren wir noch zuversichtlich den Planansatz zu übertreffen, allerdings gingen zum<br />

Jahresende Änderungsbescheide bei uns ein, mit denen wir ca. 650.000 € zurückbezahlen<br />

mussten.Im Vermögenshaushalt 2010 kann die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit ca.<br />

130.000 € und eine Rücklagenzuführung in Höhe von ca. 800.000 € durchgeführt werden.<br />

Haushaltsansätze und Haushaltsreste ergeben eine Summe mit 5.096.100 €. Von diesen<br />

Ansätzen haben wir bereits 3.204.000 € ausgegeben und müssen noch ca. 641.000 € an<br />

Haushaltsreste nach 2011 übertragen. Damit sind alle Aufgaben für 2010 und 2011<br />

abgebildet und hoffen diese auch abzuarbeiten.<br />

Der Haushaltsplan 2010 wurde etwas eng gemacht in Erwartung, dass ein Teil der<br />

Wirtschaftskrise schneller vorbeigeht, uns aber erst 2010 getroffen hat. Die vorgestellten<br />

Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, Korrekturen können erfolgen.<br />

Es konnte keine Zuführungsrate durchgeführt. Durch verbesserte Angebote im<br />

Kindergartenbereich, Ausgaben bei der Schule, die Unterhaltung des Hallenbades aber auch<br />

für die Unterhaltung der Außenanlagen, den Winterdienst und der Straßenbeleuchtung sind<br />

Mehrausgaben zustande gekommen. Diese waren nicht vorhersehbar und haben den<br />

Verwaltungshaushalt durcheinandergebracht. Bis Ende 2010 wurde alles <strong>vom</strong><br />

Vermögenshaushalt dargestellt. Man ist auf gutem Wege ca. 90 % der Aufgaben bis zum<br />

Jahresende abzuarbeiten.<br />

Der Gemeinderat hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.


Al Altnuifra, Al<br />

tnuifra, tnuifra, Abbruch Abbruch Abbruch Dorfstraße Dorfstraße Dorfstraße 1 1 1 – Vergabe Vergabe der der Abbrucharbeiten<br />

Abbrucharbeiten<br />

In der Gemeinderatssitzung am 23.03.2011 wurde beschlossen, das Wohn- und<br />

Nebengebäude Dorfstraße1 in Altnuifra abzubrechen.<br />

Für die Abbrucharbeiten wurden von der Verwaltung zwei Angebote eingeholt.<br />

Nach Prüfung der Angebote ist die Firma Abbruch Walter aus Nagold–Emmingen mit einer<br />

Angebotssumme von 19.884,90 € brutto die günstigste Bieterin.<br />

Im HH stehen 20.000 € zur Verfügung.<br />

Der Der Gemeinderat Gemeinderat hat hat einstimmig einstimmig folgenden folgenden Beschluss Beschluss gefasst:<br />

gefasst:<br />

Die Die AAbbrucharbeiten<br />

AA<br />

bbrucharbeiten für für das das Gebäude Gebäude Dorfstraße Dorfstraße 1 1 in in Altnuifra Altnuifra werden werden an an die die Firma Firma Abbruch<br />

Abbruch<br />

Walter Walter aus aus Nagold Nagold–Emmingen Nagold Emmingen mit einer Summe von 19.884,90 € brutto vergeben.

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