Bekanntmachung Beschlüsse des Stadtrates
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1/5<br />
Stadtverwaltung Blankenhain<br />
Marktstraße 4, 99444 Blankenhain<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> Beschlüsse <strong>des</strong> <strong>Stadtrates</strong><br />
Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat<br />
In der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Stadtrates</strong> der Stadt Blankenhain am 27.02.2013 wurden nachfolgende<br />
Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in<br />
der Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain, nach Genehmigung der<br />
Niederschrift öffentlich aus.<br />
Kellner<br />
Bürgermeister Blankenhain, 27.02.2013<br />
In öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss-Nr. 01-02/2013<br />
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratsitzung vom 29.11.2012<br />
Gemäß § 42 ThürKO sowie § 14 der Geschäftsordnung für die Stadträte und Ausschüsse<br />
(sowie Ortsteilräte) der Stadt Blankenhain wird die Niederschrift der öffentlichen Stadtratsitzung<br />
vom 29.11.2012 genehmigt.<br />
Beschluss-Nr. 02-02/2013<br />
Erschließungssicherungsvertrag zur Außenbereichssatzung Kottenhain<br />
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, dass die Außenbereichssatzung Kottenhain nur<br />
in Zusammenhang mit dem Erschließungssicherungsvertrag beschlossen wird.<br />
Der Erschließungsvertrag ist Bestandteil <strong>des</strong> Beschlusses.<br />
Beschluss-Nr. 03-02/2013<br />
Abwägungsbeschluss Außenbereichssatzung Bereich Kottenhain<br />
Aufgrund der § 1 Abs. 6, § 1a Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414, zuletzt geändert am 22. Juli 2011, BGBl. I<br />
S. 1509, und den §§ 2 Abs. 2 und 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung<br />
der <strong>Bekanntmachung</strong> vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, hat der<br />
Stadtrat der Stadt Blankenhain in öffentlicher Sitzung am 27.09.2012 den Billigungs- und<br />
Auslegungsbeschluss der Außenbereichssatzung Kottenhain gebilligt und deren Auslage<br />
beschlossen.<br />
Mit Schreiben vom 06.11.2012 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange am Verfahren (Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB) beteiligt.<br />
Die Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im<br />
Zeitraum vom 13.11.2012 bis einschließlich 14.12.2012 durchgeführt. Die in den<br />
Stellungnahmen enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat entsprechend Anlage 1 zu<br />
diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
a) berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1)<br />
- Thüringer Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 WEIMAR<br />
- Thüringer Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt und Geologie, Göschwitzer Straße41,07745 JENA<br />
- Thüringer Lan<strong>des</strong>amt für Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologische<br />
Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR<br />
- Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 APOLDA<br />
- Thüringer Lan<strong>des</strong>amt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstraße<br />
14, 99086 ERFURT<br />
- Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 ERFURT<br />
- Landwirtschaftsamt Sömmerda, Uhlandstraße 03, 99610 Sömmerda<br />
- Wasserversorgungszweckverband Weimar, Postfach 2727, 99408 WEIMAR
2/5<br />
- TEN – Thüringer Energie GmbH Netzbetr. Mitt Schwerborner Straße 30, 99087 ERFURT<br />
- Deutsche Telekom AG, Postfach 900102, 99104 ERFURT<br />
- Zweckverband der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung JenaWasser, Rudolstädter<br />
Straße 39, 07745 JENA<br />
b) ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:<br />
- Thüringer Lan<strong>des</strong>bergamt, Puschkinplatz 7, 07545 GERA<br />
- Thüringisches Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege und Archäologie, Petersberg Haus 12,<br />
99084 ERFURT<br />
- Amt f. Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, H.-C.Wirz -Straße 299867 GOTHA<br />
- Straßenbauamt Mittelthüringen, Postfach 800329, 99029 ERFURT<br />
- Stadt Bad Berka, Am Markt 10<br />
- Gemeinde Bucha, über VG Südl. Saaletal<br />
- Gemeinde Milda über VG Südl. Saaletal<br />
- Gemeinde Reinstädt über VG Südl. Saaletal<br />
- Gemeinde Uhlstädt – Kirchhasel, Zum Hirschgrund 47, 07407 UHLSTÄDT – KIRCHHASEL<br />
- Gemeinde Rittersdorf über VG Kranichfeld<br />
- Stadt Remda-Teichel, Rudolstädter Straße 8, 07407 REMDA<br />
- Gemeinde Buchfart über VG Mellingen<br />
c) Folgende Träger öffentlicher. Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 21.01.13<br />
nicht geäußert:<br />
- Gemeinde Killiansroda über VG Mellingen<br />
- Gemeinde Mechelroda über VG Mellingen<br />
- Stadt Magdala über VG Mellingen<br />
d) Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch Bürger vorgebracht.<br />
- keine<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einwänder, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, die im Rahmen <strong>des</strong> Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses<br />
Beschlusses in Kenntnis zu setzen.<br />
Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
mit einer Stellungnahme beizufügen.<br />
Die Anlage 1 ist Bestandteil <strong>des</strong> Abwägungsprotokolls.<br />
Beschluss-Nr. 04-02/2013<br />
Satzungsbeschluss Außenbereichssatzung Bereich Kottenhain<br />
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die in der Anlage beigefügte Außenbereichssatzung<br />
für den Bereich Kottenhain einschließlich der zeichnerischen Festsetzung in der<br />
Fassung vom Februar 2013.<br />
Die Begründung in der Fassung vom Februar 2013 wird gebilligt.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Außenbereichssatzung Kottenhain gemäß § 21 (3)<br />
ThürKO bei der Verwaltungsbehörde anzuzeigen.<br />
Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit<br />
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt<br />
werden kann.<br />
Beschluss-Nr. 05-02/2013<br />
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung und Teilaufhebung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes „Hinter dem Kellerhause“ Blankenhain OT Neckeroda<br />
Der Stadtrat billigt in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung und Teilaufhebung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes „Hinter dem Kellerhause“ Blankenhain OT Neckeroda und<br />
beschließt diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen. Für die Änderungen ist der<br />
Planentwurf (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) vom Februar 2013 maßgebend.
3/5<br />
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />
bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht<br />
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer<br />
frühzeitigen Auslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung am<br />
11.02. bis 25.02.2013 in der Gemeinde Blankenhain durchgeführt.<br />
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:<br />
umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Verbänden (Landratsamt Weimarer Land;<br />
Thüringer Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt, Lan<strong>des</strong>amt für Vermessung und Geoinformation Erfurt,<br />
Wasserversorgungszweckverband Weimar, Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />
Gotha, Landwirtschaftsamt Sömmerda, Straßenbauamt Mittelthüringen)<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:<br />
Die berührten Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer<br />
angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 (2) BauGB).<br />
Die öffentliche Auslegung wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Beschluss-Nr. 06-02/2013<br />
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
„An der Wache / Vor den Birken“ Blankenhain OT Neckeroda<br />
Der Stadtrat billigt in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf zur Aufhebung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
„An der Wache / Vor den Birken“ Blankenhain OT Neckeroda und beschließt diesen<br />
nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen. Für die Änderungen ist der Planentwurf vom<br />
Februar 2013 maßgebend. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen<br />
zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung <strong>des</strong><br />
Bebauungs-planes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer<br />
frühzeitigen Auslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung am<br />
11.02. bis 25.02.2013 in der Gemeinde Blankenhain durchgeführt.<br />
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:<br />
umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Verbänden (Landratsamt Weimarer Land;<br />
Thüringer Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt, Thüringer Lan<strong>des</strong>bergamt, Thüringer Lan<strong>des</strong>anstalt für<br />
Umwelt und Geologie; Wasserversorgungszweckverband Weimar, Amt für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung Gotha, Landwirtschaftsamt Sömmerda, Straßenbauamt Mittelthüringen)<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:<br />
Die berührten Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer<br />
angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 (2) BauGB).<br />
Die öffentliche Auslegung wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
4/5<br />
Beschluss-Nr. 07-02/2013<br />
Abwägungsbeschluss - 1. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Am vorderen<br />
Lindenberge“ Blankenhain, Ortsteil Saalborn<br />
Der Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan zur Offenlage und der Betroffenenbeteiligung<br />
gemäß § 4 (2) BauGB – 1. Auslage wird hiermit durch den Stadtrat der Stadt Blankenhain<br />
gefasst. Die Anlage 1 ist Bestandteil <strong>des</strong> Abwägungsprotokolls.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
Die abgewogenen Anregungen sind dem Antrag auf Genehmigung <strong>des</strong> Bebauungsplanes mit<br />
einer Stellungnahme beizufügen.<br />
Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben,<br />
Beschluss-Nr. 10-02/2013<br />
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2013<br />
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Forstwirtschaftsplan 2013 <strong>des</strong> Thüringer<br />
Forstamtes Bad Berka entsprechend <strong>des</strong> bestehenden Beförsterungsvertrages für den<br />
Kommunalwald der Stadt Blankenhain.<br />
Der Forstwirtschaftsplan 2013 ist Bestandteil <strong>des</strong> Vertrages und dieses Beschlusses.<br />
Beschluss-Nr. 11-02/2013<br />
Änderung der Eintrittspreise für Erlebnisbad Blankenhain<br />
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Eintrittspreise zum Erlebnisbad Blankenhain<br />
ab Saison 2013 wie folgt:<br />
Tageskarte Erwachsene: 3,50 €<br />
Tageskarte Ermäßigt: 2,00 €<br />
Tageskarte - Familienkarte ab 4 Personen 9,00 €<br />
Saisonkarte Erwachsene: 70,00 €<br />
Saisonkarte Ermäßigt: 40,00 €<br />
Feierabendtarif ab 16:00 Uhr Erwachsene: 2,50 €<br />
Feierabendtarif ab 16:00 Uhr Ermäßigt: 1,50 €<br />
Feierabendtarif ab 17:30 Uhr Erwachsene: 1,50 €<br />
Gäste, die am Tag ihres Geburtstages das Erlebnisbad besuchen, erhalten freien Eintritt ohne<br />
Zeitbegrenzung (auf Nachweis).<br />
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit amtlichem Ausweis zahlen keinen Eintritt, wenn im<br />
Ausweis <strong>des</strong> Schwerbehinderten der Zusatz „mit Begleitperson“ vermerkt ist.<br />
Gruppenrabatt: 25 % auf den Preis der Tageskarte für Gruppen ab 6 Personen (für Schulen<br />
werden gesonderte Eintrittspreise vereinbart).<br />
Beschluss-Nr. 12-02/2013<br />
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013<br />
1. Der Stadtrat der Stadt Blankenhain stimmt dem Entwurf vom 13.02.2013 der Fortschreibung<br />
<strong>des</strong> Haushaltssicherungskonzeptes 2013 zu.<br />
2. Der Entwurf vom 13.02.2013 der Fortschreibung <strong>des</strong> Haushaltssicherungskonzeptes 2013<br />
nebst Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
5/5<br />
Beschluss-Nr. 13-02/2013<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
1. Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2013.<br />
2. Die beiliegende Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Beschluss-Nr. 14-02/2013<br />
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016<br />
1. Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt den Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016.<br />
2. Der Finanzplan und das zugehörige Investitionsprogramm sind Bestandteil dieses<br />
Beschlusses.<br />
Beschluss-Nr. 15-02/2013<br />
Beschränkte Widmung von Straßen und Wegen „Radwanderweg von Blankenhain nach<br />
Saalborn“<br />
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain beschließt, gemäß § 6 <strong>des</strong> Thüringer Straßengesetzes in<br />
der zur Zeit rechtsgültigen Fassung die nachstehend bezeichneten Wege dem öffentlichen<br />
Verkehr wie folgend beschränkt – öffentlich nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Straßengesetz zu<br />
widmen:<br />
Widmungsbeschränkung: nur als Rad-/Gehweg<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Flurstücksnummer:<br />
Blankenhain, Anschlusspunkt zur Weimarer Straße<br />
Anschluss an Rad-/Gehweg und Forstweg (Kreuzungspunkt Straße zur<br />
Krakau)<br />
Teilfläche aus Flurstück 1501/17 aus Flur 11der Gemarkung Blankenhain<br />
Widmungsbeschränkung: nur als Rad-/Gehweg und Forstweg, Anlieger frei<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Flurstücksnummer:<br />
Anschluss an Rad-/Gehweg<br />
Anschluss an Rad- /Gehweg<br />
Teilfläche aus Flurstück 354, Flurstück 353 und 355/1 aus Flur 3 der<br />
Gemarkung Saalborn<br />
Flurstück 403/1, 355/1 und 353 aus Flur 6 der Gemarkung Saalborn<br />
Flurstück 620/1 und 617/2 aus Flur 5 der Gemarkung Blankenhain<br />
Flurstück 1501/13 aus Flur 11 der Gemarkung Blankenhain<br />
Widmungsbeschränkung: nur als Rad-/Gehweg<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Flurstücksnummer:<br />
Anschluss an Rad-/ Gehweg und Forstweg<br />
Anschluss an Rad-/Gehweg und Landwirtschaftsweg<br />
Flurstück 349, 390/2,390/3 und Teilflächen aus 292/2, 354 aus Flur 11 der<br />
Gemarkung Saalborn<br />
Widmungsbeschränkung: nur als Rad-/Gehweg und Landwirtschaftsweg, Anlieger frei<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Flurstücksnummer:<br />
Anschluss an Rad-/Gehweg<br />
Anschlusspunkt Saalborn zur Straße im Dorfe<br />
Flurstück 289/3 aus Flur 3 der Gemarkung Saalborn<br />
Beschluss-Nr. 16-02/2013<br />
Kaufpreise für kommunale Grundstücke<br />
Der Stadtrat beschließt den Verkauf sämtlicher kommunaler Grundstücke nur zum vollen<br />
amtlichen Bodenrichtwert bzw. Gutachten weiterhin können Reduzierungen der Kaufpreise<br />
gemäß der Richtlinie für die Ermittlung der Verkehrswerte und Grundstücken (WertR 2006)<br />
vorgenommen werden.<br />
Mitteilungsanzeige-Nr. 17-02/2013<br />
Aktienübertragungsvertrag zwischen der Stadt Blankenhain und dem Kommunalen<br />
Energiezweckverband Thüringen (KET)<br />
Der Stadtrat der Stadt Blankenhain nimmt die Eilentscheidung entsprechend § 30 ThürKO zur<br />
Kenntnis. Der Vertrag ist Bestandteil dieser Eilentscheidung