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LORE - Arne Höhne. Presse + Öffentlichkeit

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15. September 1935: Das Reichsbürgergesetz und das<br />

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der<br />

deutschen Ehre, die sogenannten „Nürnberger Gesetze“,<br />

gießen die nationalsozialistische Rassenlehre in Gesetzesform.<br />

Die jüdische Bevölkerung wird entrechtet, Eheschließungen<br />

zwischen Nichtjuden und Juden verboten,<br />

Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden und Juden als<br />

„Rassenschande“ bewertet.<br />

____________________________________<br />

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wandelte<br />

sich die Hitlerjugend (HJ) durch das bis 1935<br />

abgeschlossene Verbot sämtlicher konkurrierender Jugendverbände<br />

von einer Parteijugend zur Staatsjugend.<br />

War die Mitgliedschaft bis dahin formal freiwillig, wird sie<br />

mit dem Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember<br />

1936 verpflichtend. Die Zahl der HJ-Mitglieder stieg von<br />

rund 100.000 im Jahr 1932 auf 8,7 Millionen 1939. Die<br />

uniformiert auftretende und militärisch organisierte HJ<br />

gliederte sich nach Altersgruppen und Geschlecht: Das<br />

Deutsche Jungvolk (DJ) erfasste die 10- bis 14-jährigen<br />

Jungen, die eigentliche HJ die 14- bis 18-jährigen Jungen.<br />

____________________________________<br />

Gesetz über die Hitlerjugend<br />

Von der Jugend hängt die Zukunft des Deutschen Volkes<br />

ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre<br />

künftigen Pflichten vorbereitet werden.<br />

Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen,<br />

das hiermit verkündet wird:<br />

§1. Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes<br />

ist in der Hitlerjugend zusammengefaßt.<br />

§2. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus<br />

und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich<br />

im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am<br />

Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.<br />

§3. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen<br />

Jugend in der Hitlerjugend wird dem Reichsjugendführer<br />

der NSDAP übertragen. Er ist damit „Jugendführer des<br />

Deutschen Reichs”. Er hat die Stellung einer Obersten<br />

Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin und ist dem Führer<br />

und Reichskanzler unmittelbar unterstellt.<br />

§4. Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes<br />

erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften<br />

erläßt der Führer und Reichskanzler.<br />

Berlin, den 1. Dezember 1936<br />

Der Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler<br />

(Quelle: Reichsgesetzblatt 1936 I S. 993)<br />

____________________________________<br />

Kinderbücher wie das auflagenstarke, im Nürnberger<br />

Stürmer-Verlag erschienene „Trau keinem Fuchs ...“ prägten<br />

„Führers Jugend“ in Reimen wie: „Den deutschen<br />

Führer lieben sie. Den Gott im Himmel fürchten sie. Die<br />

Juden, die verachten sie. Die sind nicht ihresgleichen;<br />

drum müssen sie auch weichen!“<br />

____________________________________<br />

Freizeit und Unterhaltung: Das Kino und mit ihr die vor<br />

den Filmen gezeigten Wochenschauen gewannen, unterstützt<br />

durch die nationalsozialistische Politik, zunehmend<br />

an Bedeutung. Beliefen sich die Besucherzahlen in der<br />

Saison 1934/35 auf rund 250 Millionen Besucher, wa-

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