Pressemappe zum DKOU, Oktober 2009 - DJO Global
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PRESS RELEASE · ORMED GmbH<br />
ORMED.<strong>DJO</strong> gewinnt in 1. Instanz gegen GKV-Spitzenverband:<br />
ARTROMOT®-Bewegungsschienen bleiben verordnungsfähig!<br />
Das Sozialgericht Freiburg hat den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
(GKV) dazu verurteilt, zwei Schulter-Bewegungsschienen der Marke ARTROMOT® von<br />
ORMED.<strong>DJO</strong> in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Damit ist die Verordnungs- und<br />
Erstattungsfähigkeit des Einsatzes dieser Bewegungsschienen in der postoperativen<br />
Rehabilitation gerichtlich erneut bestätigt worden.<br />
Das Gerichtsurteil ist besonders eindeutig ausgefallen. Es unterstreicht die Tatsache, dass die<br />
Mobilisierung durch passive Bewegung (Continuous Passive Motion = CPM) Bestandteil des<br />
Leistungskataloges der GKV ist. Zur Begründung seiner Entscheidung verwies das Gericht<br />
auf Gutachten und Studien, die den therapeutischen Nutzen der CPM-Therapie eindeutig<br />
nachweisen. Die mit den Bewegungsschienen behandelten Patienten haben, so das Gutachten,<br />
nach der Operation signifikant weniger Schmerzen. Außerdem sei der Nutzen für die<br />
Frühmobilisierung und die Wiederherstellung des Bewegungsumfanges in klinischen Studien<br />
klar nachgewiesen.<br />
Konkreter Gegenstand des Urteils waren die motorisierten CPM-Bewegungsschienen<br />
ARTROMOT®-S und ARTROMOT®-S2PRO. Sie müssen nun in die Produktgruppe 32 des<br />
Hilfsmittelverzeichnisses aufgenommen werden. Der GKV-Spitzenverband hatte im Jahr<br />
2004 diese Untergruppe, in der die Bewegungsschienen enthalten waren, eigenmächtig zu<br />
löschen versucht. Die Begründung lautete, der „therapeutische Nutzen“ der Behandlung mit<br />
CPM-Schienen sei nicht nachgewiesen.<br />
ORMED.<strong>DJO</strong> hat gegen diese Löschung geklagt und musste dafür zunächst die Zulassung<br />
einer Revision erwirken. Das Bundessozialgericht hat die Revision in diesem Fall wegen der<br />
„grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache“ zugelassen. Das Verfahren (Aktenzeichen B 3<br />
KR 22/08 B) läuft noch. Das Sozialgericht Freiburg hat davon unabhängig bereits die Neueintragung<br />
für die ARTROMOT® Schulterbewegungsschienen verfügt (AZ S 1 KR 2700/05).*<br />
Fortsetzung siehe nächste Seite<br />
ORMED GmbH<br />
Doreen Waury, Marketing-Service<br />
Merzhauser Straße 112<br />
79100 Freiburg<br />
Tel. +49 (0) 7 61 45 66-410<br />
Fax +49 (0) 7 61 45 66-55 410<br />
d.waury@ormed-djo.de<br />
www.ormed-djo.de<br />
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