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Pressemappe zum DKOU, Oktober 2009 - DJO Global

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PRESS RELEASE · ORMED GmbH<br />

ORMED.<strong>DJO</strong> gewinnt in 1. Instanz gegen GKV-Spitzenverband:<br />

ARTROMOT®-Bewegungsschienen bleiben verordnungsfähig!<br />

Das Sozialgericht Freiburg hat den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

(GKV) dazu verurteilt, zwei Schulter-Bewegungsschienen der Marke ARTROMOT® von<br />

ORMED.<strong>DJO</strong> in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Damit ist die Verordnungs- und<br />

Erstattungsfähigkeit des Einsatzes dieser Bewegungsschienen in der postoperativen<br />

Rehabilitation gerichtlich erneut bestätigt worden.<br />

Das Gerichtsurteil ist besonders eindeutig ausgefallen. Es unterstreicht die Tatsache, dass die<br />

Mobilisierung durch passive Bewegung (Continuous Passive Motion = CPM) Bestandteil des<br />

Leistungskataloges der GKV ist. Zur Begründung seiner Entscheidung verwies das Gericht<br />

auf Gutachten und Studien, die den therapeutischen Nutzen der CPM-Therapie eindeutig<br />

nachweisen. Die mit den Bewegungsschienen behandelten Patienten haben, so das Gutachten,<br />

nach der Operation signifikant weniger Schmerzen. Außerdem sei der Nutzen für die<br />

Frühmobilisierung und die Wiederherstellung des Bewegungsumfanges in klinischen Studien<br />

klar nachgewiesen.<br />

Konkreter Gegenstand des Urteils waren die motorisierten CPM-Bewegungsschienen<br />

ARTROMOT®-S und ARTROMOT®-S2PRO. Sie müssen nun in die Produktgruppe 32 des<br />

Hilfsmittelverzeichnisses aufgenommen werden. Der GKV-Spitzenverband hatte im Jahr<br />

2004 diese Untergruppe, in der die Bewegungsschienen enthalten waren, eigenmächtig zu<br />

löschen versucht. Die Begründung lautete, der „therapeutische Nutzen“ der Behandlung mit<br />

CPM-Schienen sei nicht nachgewiesen.<br />

ORMED.<strong>DJO</strong> hat gegen diese Löschung geklagt und musste dafür zunächst die Zulassung<br />

einer Revision erwirken. Das Bundessozialgericht hat die Revision in diesem Fall wegen der<br />

„grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache“ zugelassen. Das Verfahren (Aktenzeichen B 3<br />

KR 22/08 B) läuft noch. Das Sozialgericht Freiburg hat davon unabhängig bereits die Neueintragung<br />

für die ARTROMOT® Schulterbewegungsschienen verfügt (AZ S 1 KR 2700/05).*<br />

Fortsetzung siehe nächste Seite<br />

ORMED GmbH<br />

Doreen Waury, Marketing-Service<br />

Merzhauser Straße 112<br />

79100 Freiburg<br />

Tel. +49 (0) 7 61 45 66-410<br />

Fax +49 (0) 7 61 45 66-55 410<br />

d.waury@ormed-djo.de<br />

www.ormed-djo.de<br />

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