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Pressemappe zum DKOU, Oktober 2009 - DJO Global

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PRESS RELEASE · ORMED GmbH<br />

Das Freiburger Gericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Behandlung mit der<br />

CPM-Bewegungsschiene anderen Therapieformen sogar in einzelnen Aspekten überlegen<br />

sei. Diese Ausführungen bedeuten eine klare Stärkung der ärztlichen Therapiefreiheit gegenüber<br />

den Bemühungen der Kostenträger, bestimmte Therapieformen von der Vergütung<br />

auszuschließen.<br />

Mit dem Urteil wird zudem erstmals verfügt, dass trotz der versuchten Streichung die zwei<br />

Schulterschienen als ausdrücklich einzeln genannte Produkte (mit Angabe von Markennamen<br />

und Hersteller) in der Produktgruppe 32 aufzuführen sind. Bisher hat es eine solche<br />

Einzellistung nicht gegeben. Damit sind ausdrücklich nur die beiden ARTROMOT® -<br />

Schulterschienen von dem positiven Urteil betroffen. Es gilt nicht für andere Produkte<br />

dieser Art.<br />

*Der GKV–Spitzenverband hat gegen das Urteil des<br />

Sozialgerichtes Freiburg Berufung eingelegt. Damit ist<br />

das Urteil noch nicht rechtskräftig.<br />

ORMED GmbH<br />

Doreen Waury, Marketing-Service<br />

Merzhauser Straße 112<br />

79100 Freiburg<br />

Tel. +49 (0) 7 61 45 66-410<br />

Fax +49 (0) 7 61 45 66-55 410<br />

d.waury@ormed-djo.de<br />

www.ormed-djo.de 3

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