Pressemappe zum DKOU, Oktober 2009 - DJO Global
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PRESS RELEASE · ORMED GmbH<br />
Das Freiburger Gericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Behandlung mit der<br />
CPM-Bewegungsschiene anderen Therapieformen sogar in einzelnen Aspekten überlegen<br />
sei. Diese Ausführungen bedeuten eine klare Stärkung der ärztlichen Therapiefreiheit gegenüber<br />
den Bemühungen der Kostenträger, bestimmte Therapieformen von der Vergütung<br />
auszuschließen.<br />
Mit dem Urteil wird zudem erstmals verfügt, dass trotz der versuchten Streichung die zwei<br />
Schulterschienen als ausdrücklich einzeln genannte Produkte (mit Angabe von Markennamen<br />
und Hersteller) in der Produktgruppe 32 aufzuführen sind. Bisher hat es eine solche<br />
Einzellistung nicht gegeben. Damit sind ausdrücklich nur die beiden ARTROMOT® -<br />
Schulterschienen von dem positiven Urteil betroffen. Es gilt nicht für andere Produkte<br />
dieser Art.<br />
*Der GKV–Spitzenverband hat gegen das Urteil des<br />
Sozialgerichtes Freiburg Berufung eingelegt. Damit ist<br />
das Urteil noch nicht rechtskräftig.<br />
ORMED GmbH<br />
Doreen Waury, Marketing-Service<br />
Merzhauser Straße 112<br />
79100 Freiburg<br />
Tel. +49 (0) 7 61 45 66-410<br />
Fax +49 (0) 7 61 45 66-55 410<br />
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