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Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse (KG 3a)

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Name und Vorname des / <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>geldberechtigten<br />

Kin<strong>der</strong>geld-Nr.<br />

F<br />

K<br />

Steuer-ID<br />

Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.:<br />

<strong>Haushaltsbescheinigung</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Vorlage</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Familienkasse</strong><br />

A.<br />

Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit von Kin<strong>der</strong>n<br />

zentraler Thüringer Formularpool<br />

durch Herrn / Frau<br />

Name, Vorname<br />

geboren am:<br />

wohnhaft:<br />

Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort<br />

Familienstand:<br />

Tragen Sie bitte nachstehend in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Geburten – mit dem ältesten Kind beginnend – die zu Ihrem Haushalt<br />

gehörenden Kin<strong>der</strong> ein, die Sie im Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld / Fragebogen aufgeführt haben.<br />

Zu meinem Haushalt unter <strong>der</strong> oben angegebenen Anschrift gehören folgende Kin<strong>der</strong>:<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Name und Vorname des Kindes<br />

geboren am<br />

Haushaltsaufnahme<br />

am<br />

Familienstand<br />

*)<br />

in Deutschland<br />

seit **)<br />

© Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbH<br />

<strong>KG</strong>FAMKA-004-DE-FL – Vordruck: Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t – <strong>KG</strong> <strong>3a</strong> – Stand: Mai 2009<br />

FormLAB<br />

*) Nur <strong>bei</strong> über 18 Jahre alten Kin<strong>der</strong>n<br />

**) Nur, sofern ein Zuzug aus dem Ausland erfolgte, ist hier anzugeben, seit wann sich das Kind ununterbrochen in Deutschland aufhält.<br />

Ort, Datum<br />

B. Amtliche Bescheinigung <strong>der</strong> Angaben<br />

Es wird hiermit bescheinigt, dass die unter A genannte Person und die unter lfd. Nr.<br />

Blatt 1 von 2<br />

Unterschrift<br />

bis lfd. Nr.<br />

aufgeführten Kin<strong>der</strong> nach den hier vorhandenen Unterlagen – nach persönlicher Kenntnis – wie angegeben gemeldet –<br />

wohnhaft – sind.<br />

Bemerkungen:<br />

Dienstsiegel<br />

o<strong>der</strong> Stempel<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Bitte Blatt 2 beachten


Hinweise<br />

Kin<strong>der</strong>geld kann Ihnen grundsätzlich für die Kin<strong>der</strong> gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt gehören. Eine<br />

Haushaltszugehörigkeit liegt nur vor, wenn das Kind ständig in Ihrem Haushalt lebt, von Ihnen betreut und<br />

erzogen wird und aus den Mitteln Ihres Haushalts versorgt wird. Allein die bloße Anmeldung eines Kindes <strong>bei</strong><br />

einer Meldebehörde führt nicht <strong>zur</strong> Haushaltszugehörigkeit. Während einer zeitweiligen auswärtigen<br />

Unterbringung <strong>zur</strong> Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung bleibt eine bestehende Haushaltszugehörigkeit erhalten.<br />

Näheres finden Sie dazu im Merkblatt über Kin<strong>der</strong>geld.<br />

Das Vorhandensein <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt sind amtlich nachzuweisen. Diesem<br />

Zweck dient die umseitige <strong>Haushaltsbescheinigung</strong>.<br />

zentraler Thüringer Formularpool<br />

Füllen Sie deshalb bitte den Abschnitt A gut leserlich aus. Im Abschnitt B sind Ihre Angaben durch die<br />

zuständige Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e öffentliche Stelle zu bescheinigen und mit<br />

dem Dienstsiegel o<strong>der</strong> Dienststempel zu versehen.<br />

Haben Sie Kin<strong>der</strong> in Ihrem Antrag auf Kin<strong>der</strong>geld aufgeführt, die dauerhaft (nicht nur vorübergehend)<br />

außerhalb Ihres Haushaltes leben, reichen Sie bitte eine „Lebensbescheinigung" ein. Falls solche Kin<strong>der</strong> in<br />

Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung stehen, kann anstelle einer Lebensbescheinigung auch eine Schul- o<strong>der</strong><br />

Ausbildungsbescheinigung eingereicht werden, die jedoch nicht älter als sechs Monate sein darf. Die<br />

entsprechenden Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie <strong>bei</strong> Ihrer <strong>Familienkasse</strong>.<br />

© Form LAB Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbH<br />

<strong>KG</strong>FAMKA-004-DE-FL – Vordruck: Bundesagentur für Ar<strong>bei</strong>t – <strong>KG</strong> <strong>3a</strong> – Stand: Mai 2009<br />

Blatt 2 von 2

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