INFO-DIENST 04-2011 Inhalt: 1. Neuregelung des - GEW ...
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<strong>Inhalt</strong>:<br />
<strong>INFO</strong>-<strong>DIENST</strong> <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />
<strong>1.</strong> <strong>Neuregelung</strong> <strong>des</strong> Beamtenversorgungsrechts 1<br />
2. Ausgleich <strong>des</strong> Lehrerarbeitszeitkontos 1<br />
3. Arbeitsverträge im Grundschul- und Ganztagsbereich 2<br />
4. TV-L - Neues Eingruppierungsrecht ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 2<br />
5. TV-L - Tabelle der Überleitungen 4<br />
6. TV-L - Tabellen der Höhergruppierungen 5<br />
<strong>1.</strong> <strong>Neuregelung</strong> <strong>des</strong> Beamtenversorgungsrechts“<br />
Seite 1<br />
Zum 0<strong>1.</strong>12.<strong>2011</strong> ist das „Gesetz zur <strong>Neuregelung</strong> <strong>des</strong> Beamtenversorgungsrechts sowie zur<br />
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten.<br />
Für Kolleginnen und Kollegen, die im Januar 2012 „65 Jahre“ alt werden, gibt es eine<br />
Übergangsregelung:<br />
Diese Kolleginnen und Kollegen können ohne Versorgungsabschläge am 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 in den<br />
Ruhestand eintreten, wenn sie bis zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 einen Antrag stellen.<br />
Liegt kein Antrag vor, müssen sie noch bis zum Ende <strong>des</strong> Schuljahres <strong>2011</strong>/2012<br />
weiterarbeiten.<br />
2. Ausgleich <strong>des</strong> Lehrerarbeitszeitkontos<br />
Für die Kolleginnen und Kollegen, die ihr Arbeitszeitkonto noch nicht ausgleichen, tritt ab dem<br />
Schuljahr 2012/2013 der Regelfall der Ausgleichsphase ein. D.h. wenn die betroffenen<br />
Kolleginnen und Kollegen keine abweichende Ausgleichsphase beantragen, dann wird das<br />
Arbeitszeitkonto genauso ausgeglichen, wie angespart wurde mit einer 10%igen Erhöhung für<br />
die Lehrkräfte, die vor dem 0<strong>1.</strong>08.2008 eingestellt worden sind. Wenn das Arbeitszeitkonto<br />
noch nicht ab Schuljahr 2012/2013 ausgeglichen werden soll, müssen die Lehrkräfte in<br />
Absprache mit dem Schulleiter ein halbes Jahr vorher einen Antrag stellen, dass die<br />
Ausgleichsphase später erfolgen soll.<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />
www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />
Regionalabteilung Braunschweig
Seite 2<br />
SBPR-Info <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />
Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />
3. Arbeitsverträge im Grundschul- und Ganztagsbereich<br />
Viele Anfragen der letzten Wochen haben gezeigt, dass immer noch zahlreiche Pädagogische<br />
MitarbeiterInnen und Beschäftigte im Ganztagsbereich auf der Grundlage von<br />
rechtsunwirksam befristeten Arbeitsverträgen oder auch sogenannten „Freien<br />
Dienstleistungsverträgen“ beschäftigt werden.<br />
Die Möglichkeit der Entfristung eines rechtsunwirksam befristeten Arbeitsvertrages besteht bis<br />
zu 3 Wochen nach Ablauf der Befristung. Ebenso gibt es häufig die Möglichkeit einen „Freien<br />
Dienstleistungsvertrag“ in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln.<br />
Da viele Verträge auf Grund der Befristung am 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 enden, obwohl der Anspruch auf<br />
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, raten wir dringend diesen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern, oder deren „Freie Dienstleistungsverträge“ zu diesem Zeitpunkt enden, sich durch<br />
die <strong>GEW</strong>-KollegInnen im Schulbezirkspersonalrat Braunschweig beraten zu lassen.<br />
4. Neues Eingruppierungsrecht ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012<br />
Für wen gilt es?<br />
Das neue Eingruppierungsrecht gilt<br />
automatisch für alle, die ab Januar 2012 neu<br />
anfangen oder eine neue Tätigkeit<br />
übernehmen und für deren Tätigkeit die<br />
alten BAT- Eingruppierungsvorschriften<br />
galten.<br />
Vorhandene Beschäftigte sollen auswählen<br />
können, ob für sie die Entgeltordnung oder<br />
die bisherigen Eingruppierungsregelungen<br />
gelten sollen. Ein entsprechender<br />
schriftlicher Antrag kann bis Ende 2012<br />
gestellt werden.<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />
www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />
Regionalabteilung Braunschweig
Seite 3<br />
SBPR-Info <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />
Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 2 bis 8, die<br />
bei einer Fortgeltung <strong>des</strong> BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen Bewährung in eine<br />
höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären. Wie sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt,<br />
gehören hierzu auch eine Reihe von Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst.<br />
Da es sich um eine neue Eingruppierung und nicht mehr um Aufstiege handelt, sind die<br />
Beschäftigten ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 bereits mit Beginn ihrer Tätigkeit in die jeweilige höhere<br />
Entgeltgruppe eingruppiert und müssen nicht erst die Zeit einer Bewährung zurücklegen.<br />
Zulagen<br />
Neben der so genannten Heimzulage, die nach wie vor in unveränderter Höhe von 61,36 Euro<br />
bzw. 30,68 Euro gezahlt wird, erhalten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine<br />
dynamisierungsfähige Entgeltgruppenzulage. Die Tarifvertragsparteien wollen mit der<br />
Entgeltgruppenzulage einen Ausgleich für die seit <strong>1.</strong> November 2006 weggefallenen<br />
Vergütungsgruppenzulagen schaffen. Deshalb wird eine solche Zulage in denjenigen Fällen<br />
gezahlt, in denen bei Fortgeltung <strong>des</strong> BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen<br />
Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage gezahlt worden wäre. Das Kriterium der höchstens<br />
sechsjährigen Bewährung schließt auch die Zeiten einer Bewährung für einen<br />
vorausgegangenen Bewährungsaufstieg ein.<br />
So erhalten zum Beispiel Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender<br />
Tätigkeit keine Entgeltgruppenzulage, weil nach den BAT/BAT-O Regelungen die gesamte<br />
Bewährungszeit mehr als sechs Jahre betragen hat (drei Jahre von BAT VI b/5 nach BAT<br />
V c/5 und Vergütungsgruppenzulage nach weiteren vier Jahre in BAT V c/5). Das gleiche gilt<br />
für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter/ Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher<br />
Anerkennung und entsprechender Tätigkeit (BAT V b/10 nach zwei Jahren BAT IV b/17 und<br />
Vergütungsgruppenzulage nach weiteren sechs Jahren in BAT IV b/17).<br />
Neu ist, dass die Entgeltgruppenzulagen bereits mit Beginn der Tätigkeit gezahlt werden. Eine<br />
Entgeltgruppenzulage erhalten nach wie vor auch diejenigen, denen auch nach BAT von<br />
Anfang an eine Vergütungsgruppenzulage ohne eine vorausgegangene Bewährungszeit<br />
zugestanden hat.<br />
Überleitung in die neuen Eingruppierungsregelungen<br />
Die Beschäftigten, die über den 3<strong>1.</strong> Dezember <strong>2011</strong> hinaus vom selben Arbeitgeber in gleicher<br />
Tätigkeit beschäftigt sind, können sich aussuchen, ob für sie das neue Eingruppierungsrecht<br />
gelten soll. Das betrifft sowohl diejenigen, die zum <strong>1.</strong> November 2006 aus dem BAT/BAT-O in<br />
den TV-L übergeleitet wurden, als auch die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zwischen<br />
dem <strong>1.</strong> November 2006 und dem 3<strong>1.</strong>Dezember <strong>2011</strong> begonnen hat. Sie haben ein<br />
entsprechen<strong>des</strong> Antragsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, das sie noch bis zum 3<strong>1.</strong><br />
Dezember 2012 ausüben können.<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />
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Seite 4<br />
SBPR-Info <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />
Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />
Tabelle der Überleitungen<br />
Über die Details der Überleitung wird die <strong>GEW</strong> die betroffenen<br />
Mitglieder ausführlicher informieren, sobald die<br />
Redaktionsverhandlungen zum Überleitungsrecht<br />
abgeschlossen sind.<br />
Der <strong>GEW</strong> Bezirksverband Braunschweig wird Anfang <strong>des</strong><br />
Jahres eine Informationsveranstaltung zum neuen<br />
Eingruppierungsrecht anbieten.<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />
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Seite 5<br />
SBPR-Info 03-<strong>2011</strong><br />
Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />
Tabellen der Höhergruppierungen<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />
www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />
Regionalabteilung Braunschweig
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />
www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />
Regionalabteilung Braunschweig
Schulbezirkspersonalrat Braunschweig<br />
bei der Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />
Wilhelmstr. 62-69, 38100 Braunschweig<br />
Tel. 0531-4843824; Fax 0531-4843795<br />
<strong>GEW</strong>-Fraktionsführung: Rita Schwoch, Monika Rasche-Behling<br />
SBPR-Vorstand: Erwin Lörsch, Brunhilde Eilers, Jürgen Reuter, Anne Mehring Regionale Zuständigkeiten<br />
(Abordnungen, Versetzungen innerhalb<br />
der Region, Feuerwehrverträge usw.)<br />
Mitglieder der <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />
Fachgruppe Name Telefon Fax E-Mail Region/Kreis Zuständig<br />
Eilers, Brunhilde 0531-376091 0531-2371750 b@eilers-bs.de Braunschweig Brunhilde Eilers<br />
Grundschule Burmeister, Ingrid 05371-8959925 i-burmeister@t-online.de Peine Martina Hartwig<br />
Kozik, Cornelia 05354/1886 JCC.Kozik@t-online.de Gifhorn Ingrid Burmeister<br />
Schwoch, Rita 05353-3527 05353-910632 rita.schwoch@t-online.de Helmstedt Rita Schwoch<br />
Hauptschule Kuchernig, Burkhard 05331-906225 05331-906244 burkhard.kuchernig@t-online.de Wolfsburg Rita Schwoch<br />
Realschule Hartwig, Martina 053<strong>04</strong>-9119565 053<strong>04</strong>-909660 martinajer@t-online.de Salzgitter Burkhard Kuchernig<br />
Sonderpädagogik Knobbe. Martin 0551/796792 martin-knobbe@gmx.net Goslar Anne Mehring<br />
Gesamtschule Mehring, Anne 0531-507414 amehring@t-online.de Wolfenbüttel Burkhard Kuchernig<br />
Lörsch, Erwin 05341-892776 e.loersch@t-online.de Osterode Bernd Brombacher<br />
BBS<br />
Bonhaus, Brigitte 05121-989128 brigitte.bonhaus@web.de Northeim Cornelia Kozik/<br />
Burkhard Kuchernig<br />
Gymnasium Reuter, Jürgen 0531-345786 reuter.bs@t-online.de Göttingen Bernd Brombacher<br />
Nichtlehren<strong>des</strong><br />
Schulpersonal<br />
Vertrauensperson<br />
Schwerbehinderte<br />
Moeken, Elke 0551-91480 elmoeken0@aol.com<br />
Brombacher, Bernd 05506-7249 05506-999874 bernd-brombacher@t-online.de<br />
Moseberg, Jürgen 05331-76100 j.u.a.moseberg@t-online.de<br />
Thoma, Silvia 05352-8276 thoma-twieflingen@t-online.de Stand: Oktober <strong>2011</strong>