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INFO-DIENST 04-2011 Inhalt: 1. Neuregelung des - GEW ...

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<strong>Inhalt</strong>:<br />

<strong>INFO</strong>-<strong>DIENST</strong> <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Neuregelung</strong> <strong>des</strong> Beamtenversorgungsrechts 1<br />

2. Ausgleich <strong>des</strong> Lehrerarbeitszeitkontos 1<br />

3. Arbeitsverträge im Grundschul- und Ganztagsbereich 2<br />

4. TV-L - Neues Eingruppierungsrecht ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 2<br />

5. TV-L - Tabelle der Überleitungen 4<br />

6. TV-L - Tabellen der Höhergruppierungen 5<br />

<strong>1.</strong> <strong>Neuregelung</strong> <strong>des</strong> Beamtenversorgungsrechts“<br />

Seite 1<br />

Zum 0<strong>1.</strong>12.<strong>2011</strong> ist das „Gesetz zur <strong>Neuregelung</strong> <strong>des</strong> Beamtenversorgungsrechts sowie zur<br />

Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten.<br />

Für Kolleginnen und Kollegen, die im Januar 2012 „65 Jahre“ alt werden, gibt es eine<br />

Übergangsregelung:<br />

Diese Kolleginnen und Kollegen können ohne Versorgungsabschläge am 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 in den<br />

Ruhestand eintreten, wenn sie bis zum 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 einen Antrag stellen.<br />

Liegt kein Antrag vor, müssen sie noch bis zum Ende <strong>des</strong> Schuljahres <strong>2011</strong>/2012<br />

weiterarbeiten.<br />

2. Ausgleich <strong>des</strong> Lehrerarbeitszeitkontos<br />

Für die Kolleginnen und Kollegen, die ihr Arbeitszeitkonto noch nicht ausgleichen, tritt ab dem<br />

Schuljahr 2012/2013 der Regelfall der Ausgleichsphase ein. D.h. wenn die betroffenen<br />

Kolleginnen und Kollegen keine abweichende Ausgleichsphase beantragen, dann wird das<br />

Arbeitszeitkonto genauso ausgeglichen, wie angespart wurde mit einer 10%igen Erhöhung für<br />

die Lehrkräfte, die vor dem 0<strong>1.</strong>08.2008 eingestellt worden sind. Wenn das Arbeitszeitkonto<br />

noch nicht ab Schuljahr 2012/2013 ausgeglichen werden soll, müssen die Lehrkräfte in<br />

Absprache mit dem Schulleiter ein halbes Jahr vorher einen Antrag stellen, dass die<br />

Ausgleichsphase später erfolgen soll.<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />

www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />

Regionalabteilung Braunschweig


Seite 2<br />

SBPR-Info <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />

Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />

3. Arbeitsverträge im Grundschul- und Ganztagsbereich<br />

Viele Anfragen der letzten Wochen haben gezeigt, dass immer noch zahlreiche Pädagogische<br />

MitarbeiterInnen und Beschäftigte im Ganztagsbereich auf der Grundlage von<br />

rechtsunwirksam befristeten Arbeitsverträgen oder auch sogenannten „Freien<br />

Dienstleistungsverträgen“ beschäftigt werden.<br />

Die Möglichkeit der Entfristung eines rechtsunwirksam befristeten Arbeitsvertrages besteht bis<br />

zu 3 Wochen nach Ablauf der Befristung. Ebenso gibt es häufig die Möglichkeit einen „Freien<br />

Dienstleistungsvertrag“ in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln.<br />

Da viele Verträge auf Grund der Befristung am 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 enden, obwohl der Anspruch auf<br />

ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, raten wir dringend diesen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern, oder deren „Freie Dienstleistungsverträge“ zu diesem Zeitpunkt enden, sich durch<br />

die <strong>GEW</strong>-KollegInnen im Schulbezirkspersonalrat Braunschweig beraten zu lassen.<br />

4. Neues Eingruppierungsrecht ab 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012<br />

Für wen gilt es?<br />

Das neue Eingruppierungsrecht gilt<br />

automatisch für alle, die ab Januar 2012 neu<br />

anfangen oder eine neue Tätigkeit<br />

übernehmen und für deren Tätigkeit die<br />

alten BAT- Eingruppierungsvorschriften<br />

galten.<br />

Vorhandene Beschäftigte sollen auswählen<br />

können, ob für sie die Entgeltordnung oder<br />

die bisherigen Eingruppierungsregelungen<br />

gelten sollen. Ein entsprechender<br />

schriftlicher Antrag kann bis Ende 2012<br />

gestellt werden.<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />

www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />

Regionalabteilung Braunschweig


Seite 3<br />

SBPR-Info <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />

Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 2 bis 8, die<br />

bei einer Fortgeltung <strong>des</strong> BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen Bewährung in eine<br />

höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären. Wie sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt,<br />

gehören hierzu auch eine Reihe von Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst.<br />

Da es sich um eine neue Eingruppierung und nicht mehr um Aufstiege handelt, sind die<br />

Beschäftigten ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2012 bereits mit Beginn ihrer Tätigkeit in die jeweilige höhere<br />

Entgeltgruppe eingruppiert und müssen nicht erst die Zeit einer Bewährung zurücklegen.<br />

Zulagen<br />

Neben der so genannten Heimzulage, die nach wie vor in unveränderter Höhe von 61,36 Euro<br />

bzw. 30,68 Euro gezahlt wird, erhalten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine<br />

dynamisierungsfähige Entgeltgruppenzulage. Die Tarifvertragsparteien wollen mit der<br />

Entgeltgruppenzulage einen Ausgleich für die seit <strong>1.</strong> November 2006 weggefallenen<br />

Vergütungsgruppenzulagen schaffen. Deshalb wird eine solche Zulage in denjenigen Fällen<br />

gezahlt, in denen bei Fortgeltung <strong>des</strong> BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen<br />

Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage gezahlt worden wäre. Das Kriterium der höchstens<br />

sechsjährigen Bewährung schließt auch die Zeiten einer Bewährung für einen<br />

vorausgegangenen Bewährungsaufstieg ein.<br />

So erhalten zum Beispiel Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender<br />

Tätigkeit keine Entgeltgruppenzulage, weil nach den BAT/BAT-O Regelungen die gesamte<br />

Bewährungszeit mehr als sechs Jahre betragen hat (drei Jahre von BAT VI b/5 nach BAT<br />

V c/5 und Vergütungsgruppenzulage nach weiteren vier Jahre in BAT V c/5). Das gleiche gilt<br />

für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter/ Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher<br />

Anerkennung und entsprechender Tätigkeit (BAT V b/10 nach zwei Jahren BAT IV b/17 und<br />

Vergütungsgruppenzulage nach weiteren sechs Jahren in BAT IV b/17).<br />

Neu ist, dass die Entgeltgruppenzulagen bereits mit Beginn der Tätigkeit gezahlt werden. Eine<br />

Entgeltgruppenzulage erhalten nach wie vor auch diejenigen, denen auch nach BAT von<br />

Anfang an eine Vergütungsgruppenzulage ohne eine vorausgegangene Bewährungszeit<br />

zugestanden hat.<br />

Überleitung in die neuen Eingruppierungsregelungen<br />

Die Beschäftigten, die über den 3<strong>1.</strong> Dezember <strong>2011</strong> hinaus vom selben Arbeitgeber in gleicher<br />

Tätigkeit beschäftigt sind, können sich aussuchen, ob für sie das neue Eingruppierungsrecht<br />

gelten soll. Das betrifft sowohl diejenigen, die zum <strong>1.</strong> November 2006 aus dem BAT/BAT-O in<br />

den TV-L übergeleitet wurden, als auch die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zwischen<br />

dem <strong>1.</strong> November 2006 und dem 3<strong>1.</strong>Dezember <strong>2011</strong> begonnen hat. Sie haben ein<br />

entsprechen<strong>des</strong> Antragsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, das sie noch bis zum 3<strong>1.</strong><br />

Dezember 2012 ausüben können.<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />

www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />

Regionalabteilung Braunschweig


Seite 4<br />

SBPR-Info <strong>04</strong>-<strong>2011</strong><br />

Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />

Tabelle der Überleitungen<br />

Über die Details der Überleitung wird die <strong>GEW</strong> die betroffenen<br />

Mitglieder ausführlicher informieren, sobald die<br />

Redaktionsverhandlungen zum Überleitungsrecht<br />

abgeschlossen sind.<br />

Der <strong>GEW</strong> Bezirksverband Braunschweig wird Anfang <strong>des</strong><br />

Jahres eine Informationsveranstaltung zum neuen<br />

Eingruppierungsrecht anbieten.<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />

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Regionalabteilung Braunschweig


Seite 5<br />

SBPR-Info 03-<strong>2011</strong><br />

Informationen aus der Arbeit der <strong>GEW</strong>-Fraktion <strong>des</strong> Schulbezirkspersonalrates Braunschweig<br />

Tabellen der Höhergruppierungen<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />

www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />

Regionalabteilung Braunschweig


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bernd Brombacher Tel. 05506 9999<strong>04</strong> <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Bezirksverband Braunschweig Lindenstr. 10 Fax: 05506 999874 im Schulbezirkspersonalrat<br />

www.gew-bvbs.de 37139 Adelebsen E-Mail: Bernd-Brombacher@t-online.de Niedersächsische Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />

Regionalabteilung Braunschweig


Schulbezirkspersonalrat Braunschweig<br />

bei der Lan<strong>des</strong>schulbehörde<br />

Wilhelmstr. 62-69, 38100 Braunschweig<br />

Tel. 0531-4843824; Fax 0531-4843795<br />

<strong>GEW</strong>-Fraktionsführung: Rita Schwoch, Monika Rasche-Behling<br />

SBPR-Vorstand: Erwin Lörsch, Brunhilde Eilers, Jürgen Reuter, Anne Mehring Regionale Zuständigkeiten<br />

(Abordnungen, Versetzungen innerhalb<br />

der Region, Feuerwehrverträge usw.)<br />

Mitglieder der <strong>GEW</strong>-Fraktion<br />

Fachgruppe Name Telefon Fax E-Mail Region/Kreis Zuständig<br />

Eilers, Brunhilde 0531-376091 0531-2371750 b@eilers-bs.de Braunschweig Brunhilde Eilers<br />

Grundschule Burmeister, Ingrid 05371-8959925 i-burmeister@t-online.de Peine Martina Hartwig<br />

Kozik, Cornelia 05354/1886 JCC.Kozik@t-online.de Gifhorn Ingrid Burmeister<br />

Schwoch, Rita 05353-3527 05353-910632 rita.schwoch@t-online.de Helmstedt Rita Schwoch<br />

Hauptschule Kuchernig, Burkhard 05331-906225 05331-906244 burkhard.kuchernig@t-online.de Wolfsburg Rita Schwoch<br />

Realschule Hartwig, Martina 053<strong>04</strong>-9119565 053<strong>04</strong>-909660 martinajer@t-online.de Salzgitter Burkhard Kuchernig<br />

Sonderpädagogik Knobbe. Martin 0551/796792 martin-knobbe@gmx.net Goslar Anne Mehring<br />

Gesamtschule Mehring, Anne 0531-507414 amehring@t-online.de Wolfenbüttel Burkhard Kuchernig<br />

Lörsch, Erwin 05341-892776 e.loersch@t-online.de Osterode Bernd Brombacher<br />

BBS<br />

Bonhaus, Brigitte 05121-989128 brigitte.bonhaus@web.de Northeim Cornelia Kozik/<br />

Burkhard Kuchernig<br />

Gymnasium Reuter, Jürgen 0531-345786 reuter.bs@t-online.de Göttingen Bernd Brombacher<br />

Nichtlehren<strong>des</strong><br />

Schulpersonal<br />

Vertrauensperson<br />

Schwerbehinderte<br />

Moeken, Elke 0551-91480 elmoeken0@aol.com<br />

Brombacher, Bernd 05506-7249 05506-999874 bernd-brombacher@t-online.de<br />

Moseberg, Jürgen 05331-76100 j.u.a.moseberg@t-online.de<br />

Thoma, Silvia 05352-8276 thoma-twieflingen@t-online.de Stand: Oktober <strong>2011</strong>

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