Facharzt für Allgemeine Innere Medizin - JHaS
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<strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong><br />
7. Übergangsbestimmungen<br />
Das vorliegende Weiterbildungsprogramm wurde vom Plenum des Schweizerischen Instituts<br />
<strong>für</strong> ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) am 26. November 2009 genehmigt, vom Vorstand<br />
des SIWF am 11. März 2010 bereinigt und auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt.<br />
Wer die Weiterbildung gemäss altem Weiterbildungsprogramm «<strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong>» oder «Allgemeinmedizin»<br />
bis am 30. Juni 2015 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des <strong>Facharzt</strong>titels<br />
nach den alten Bestimmungen vom 1. Januar 2002 bzw. vom 1. Juli 2006 verlangen.<br />
Wer die Weiterbildung zum eidgenössischen <strong>Facharzt</strong>titel <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong> oder Allgemeinmedizin<br />
abgeschlossen hat, erhält ab dem Inkraftsetzungszeitpunkt den <strong>Facharzt</strong>titel <strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong>. Inhaber des <strong>Facharzt</strong>titels <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong> oder Allgemeinmedizin erhalten auf<br />
schriftlichen Antrag die Diplomurkunde <strong>für</strong> den <strong>Facharzt</strong> <strong>für</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong> zum<br />
Unkostenbetrag von 150 Franken.<br />
Fachärzte <strong>für</strong> <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong> und Fachärzte <strong>für</strong> Allgemeinmedizin dürfen diesen Titel ohne<br />
zeitliche Begrenzung weiterhin ausschreiben, solange sie sich nicht als Fachärzte <strong>für</strong> <strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong> bezeichnen. Alle genannten Fachärzte dürfen sich auch als «Hausarzt»<br />
bezeichnen, sofern sie in einer Praxis tätig sind.<br />
Anstelle der geforderten <strong>Facharzt</strong>prüfung <strong>für</strong> <strong>Allgemeine</strong> <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong> genügt auch die bestandene<br />
<strong>Facharzt</strong>prüfung <strong>für</strong> den <strong>Facharzt</strong>titel Allgemeinmedizin oder <strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong>.<br />
Solange die SGIM und die SGAM nebeneinander bestehen, verwalten sie das Weiterbildungsprogramm<br />
gemeinsam. Dies gilt insbesondere auch <strong>für</strong> die Titelkommission und Weiterbildungsstättenkommission.<br />
Sollte keine Einigung zustande kommen, entscheidet der Vorstand<br />
des SIWF.<br />
Bern, 22.01.2010/CH/pb<br />
WB-Programme/<strong>Innere</strong> <strong>Medizin</strong>/2010/100122 WBP AIM d.doc<br />
SIWF | ISFM | siwf@fmh.ch | www.siwf.ch 11 / 11