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Was Sie über die Weiterbildung wissen müssen - FMH

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AWF<strong>FMH</strong><strong>Was</strong> <strong>Sie</strong> als Ärztin oder Arzt unbedingt <strong>über</strong><strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong> <strong>wissen</strong> <strong>müssen</strong>Christoph HänggeliFürsprecher/Rechtsanwalt,Geschäftsleiter Sekretariat Aus-,Weiter- und Fortbildung (AWF)Korrespondenz:Sekretariat Aus-, WeiterundFortbildung (AWF)Elfenstrasse 18Postfach 170CH-3000 Bern 15Tel. 031 359 11 11Fax 031 359 11 12diplome@fmh.ch1. Wer hilft mir bei Fragen im Bereichder ärztlichen <strong>Weiterbildung</strong> weiter?Das Sekretariat Aus-, Weiter- und Fortbildung(AWF) der <strong>FMH</strong> ist Anlaufstelle für alle Fragen imBereich der ärztlichen Weiter- und Fortbildung.Sämtliche wichtigen Informationen finden <strong>Sie</strong>auf unserer Website (www.fmh.ch/awf). Währendder Bürozeiten stehen wir Ihnen auch gerne persönlichzur Verfügung. <strong>Sie</strong> erreichen uns am besten<strong>über</strong> <strong>die</strong> Korrespondenzadresse.Einen guten Überblick <strong>über</strong> <strong>die</strong> wichtigstenRegelungen und Zuständigkeiten im BereichAus-, Weiter- und Fortbildung bietet Ihnen <strong>die</strong>Wegleitung [1].2. Welche Anforderungen muss ichfür einen bestimmten <strong>Weiterbildung</strong>stitelerfüllen?Die allgemeinen und gemeinsamen Grundsätzeder ärztlichen <strong>Weiterbildung</strong> sind in der <strong>Weiterbildung</strong>sordnung(WBO) geregelt. Daneben existiertein Programm für jeden einzelnen Facharzttitelund für den Titel «Praktischer Arzt/Praktische Ärztin».Setzen <strong>Sie</strong> sich mit dem von Ihnen gewählten<strong>Weiterbildung</strong>sprogramm auseinander,damit <strong>Sie</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> spezifischen AnforderungenIhres Curriculums informiert sind – wie <strong>die</strong>Reihenfolge und Kategorien der zu absolvierenden<strong>Weiterbildung</strong>sjahre, der Besuch von Kursenoder <strong>die</strong> Erstellung von Publikationen.Die Liste der anerkannten <strong>Weiterbildung</strong>sstättengibt Ihnen dar<strong>über</strong> Auskunft, an welchenInstitutionen <strong>Sie</strong> <strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong> absolvierenkönnen und welcher Zeitraum angerechnet wird.Wichtig: Tätigkeiten an Spitälern, Kliniken undArztpraxen, <strong>die</strong> nicht auf der Liste aufgeführt sind,werden Ihnen nicht angerechnet! Stellen <strong>Sie</strong> bei derAnstellung sicher, dass <strong>Sie</strong> einen schriftlichenArbeitsvertrag erhalten. Vergewissern <strong>Sie</strong> sichvorher, dass es sich um eine <strong>Weiterbildung</strong>sstellehandelt, für <strong>die</strong> Ihnen der Leiter bzw. <strong>die</strong> Leiterinein offizielles Zeugnis ausstellt.3. Kann ich meine <strong>Weiterbildung</strong>auch in Teilzeit absolvieren?Ja, unter folgenden Bedingungen: Anrechenbarsind nur Arbeitspensen von mindestens 50 %.Wenn sich im <strong>Weiterbildung</strong>sprogramm keinespezielle Regelung findet, gilt im übrigen folgendes:Höchstens <strong>die</strong> Hälfte der fachspezifischen<strong>Weiterbildung</strong> kann in Teilzeit absolviert werden.Nichtfachspezifische <strong>Weiterbildung</strong> können <strong>Sie</strong>ganz in Teilzeit leisten. Viele <strong>Weiterbildung</strong>s -programme lassen das Absolvieren der ganzen<strong>Weiterbildung</strong> in Teilzeitpensen zu.4. Kann ich mich auch im Auslandweiterbilden?Holen <strong>Sie</strong> vor dem Antritt einer Stelle im Auslandimmer zuerst <strong>die</strong> Zustimmung der Titelkommissionein, damit das Anrechnen des Auslandaufenthaltsreibungslos klappt. Grundsätzlich wird<strong>die</strong> Tätigkeit an gleichwertigen <strong>Weiterbildung</strong>sstättenim Ausland als Anteil an der reglementarischen<strong>Weiterbildung</strong> anerkannt. Mindestenszwei Jahre der fachspezifischen <strong>Weiterbildung</strong><strong>müssen</strong> allerdings an anerkannten <strong>Weiterbildung</strong>sstättenin der Schweiz absolviert werden.Beachten <strong>Sie</strong> spezielle Vorschriften im Weiter -bildungsprogramm <strong>über</strong> <strong>die</strong> Definition der fachspezifischen<strong>Weiterbildung</strong>, <strong>die</strong> Kategorie der<strong>Weiterbildung</strong>sstätten und <strong>die</strong> Anrechenbarkeitvon Operationen. Für einzelne Facharzttitel sowiefür alle Schwerpunkte kann <strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>auch vollständig im Ausland absolviertwerden [2].Benutzen <strong>Sie</strong> bitte für alle Anfragen immerdas offizielle elektronische Formular auf unsererWebsite www.fmh.ch/awf.5. Gibt es eine Mindestdauer für <strong>die</strong> Anrechnungeiner <strong>Weiterbildung</strong>speriode?Ja. Damit eine <strong>Weiterbildung</strong>speriode angerechnetwerden kann, muss sie mindestens sechs Monatedauern – und <strong>die</strong>s an der gleichen <strong>Weiterbildung</strong>sstätte(bei Teilzeit: Verlängerung prorata). Pro Facharzttitel sind maximal drei Kurzperiodenvon mindestens drei Monaten zugelassen(für einen Schwerpunkt ist eine Kurzperiodeanrechenbar). Praxisassistenz und Militär<strong>die</strong>nstsind bereits ab einer ununterbrochenen Dauervon einem Monat anrechenbar und zählen nichtals Kurzperiode.6. Kann ich Schwangerschaft/Mutterschaftals <strong>Weiterbildung</strong> anrechnen lassen?Falls <strong>Sie</strong> infolge Schwangerschaft/Mutterschaftim <strong>FMH</strong>-Zeugnis Abwesenheiten ausweisen,<strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>die</strong>se nicht nachholen, sofern alleEditores Medicorum HelveticorumSchweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2008;89: 23 1003


AWF<strong>FMH</strong>Abwesenheiten zusammen pro Fach und proJahr nicht mehr als 8 Wochen betragen. Soweit<strong>Sie</strong> das zulässige Höchstmass der Abwesenheitengemäss <strong>FMH</strong>-Zeugnissen nicht <strong>über</strong>schreiten,kann Schwangerschaft/Mutterschaft auf Antragauch ausserhalb eines Anstellungsverhältnissesangerechnet werden. Die detaillierte Regelungist in Art. 31 der <strong>Weiterbildung</strong>sordnung (WBO)zu finden [3].7. Wird mir meine Tätigkeit als Praxisassistentoder Stellvertreter angerechnet?Praxisassistenz und Stellvertretung werden Ihnennur und soweit angerechnet, wie es das entsprechende<strong>Weiterbildung</strong>sprogramm vorsieht. Imübrigen gilt Art. 34 der <strong>Weiterbildung</strong>sordnung.8. Kann ich eine <strong>Weiterbildung</strong>speriodegleichzeitig für zwei verschiedene Facharzttitelanrechnen lassen?Ja, das ist möglich. Zwei Jahre Innere Medizinsind beispielsweise gleichzeitig für <strong>die</strong> FacharzttitelInnere Medizin, Allgemeinmedizin undKardiologie anrechenbar. Der Erwerb mehrererFacharzttitel wird damit erleichtert.9. Muss ich <strong>die</strong> Facharztprüfung bestehen?Grundsätzlich ja! In einigen Fachgebieten (vorallem Schwerpunkte) ist <strong>die</strong> Facharzt- bzw.Schwerpunktprüfung erst vor kurzer Zeit eingeführtworden. Ob <strong>Sie</strong> nur daran teilnehmen odersie auch bestehen <strong>müssen</strong>, hängt vom jeweiligenFachgebiet ab. Bitte beachten <strong>Sie</strong> <strong>die</strong> einschlägigePublikation in der SchweizerischenÄrztezeitung bzw. auf der Website des SekretariatesAWF [4]. Die Termine für <strong>die</strong> Facharztprüfungund <strong>die</strong> Anmeldemodalitäten werden jeweilssechs Monate vorher in der Rubrik Weiter -bildung ’ Facharztprüfungen auf der Websitepubliziert. Ein Hinweis erscheint ebenfalls in derSchweizerischen Ärztezeitung.10. Wie muss ich mein Titelgesucheinreichen?Der Antrag zur Erteilung eines Facharzttitels istausschliesslich und direkt auf der Website der<strong>FMH</strong> (www.fmh.ch/awf) mit dem elektronischenGesuchsformular zuhanden der Titelkommissioneinzureichen. Prüfen <strong>Sie</strong> anhand derCheckliste genau, ob <strong>Sie</strong> sämtliche im Weiter -bildungsprogramm geforderten Unterlagen zusammengestellthaben. Reichen <strong>Sie</strong> ausschliesslichgut lesbare Fotokopien aller geforderten<strong>FMH</strong>-Zeugnisse inkl. allfälliger fachspezifischerZusatzblätter und der dazugehörigen Evalua -tionsprotokolle ein. Unvollständige Dossiers undOriginaldokumente muss das Sekretariat AWF leiderretournieren! <strong>FMH</strong>-Zeugnisse können nur vali<strong>die</strong>rtwerden, wenn sie sowohl Ihre Unterschriftwie auch <strong>die</strong>jenige des autorisierten Leiters bzw.der Leiterin der anerkannten <strong>Weiterbildung</strong>sstätteenthalten. Wenn <strong>Sie</strong> keine Möglichkeithaben, das offizielle Gesuchsformular auf unsererWebsite auszufüllen, helfen wir Ihnen gerneweiter. In <strong>die</strong>sem Fall <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> mit einer längerenGesuchsbearbeitung rechnen.11. Muss ich das <strong>FMH</strong>-Zeugnisjedes Jahr der <strong>FMH</strong> einschicken?Nein. Senden <strong>Sie</strong> der <strong>FMH</strong> bitte keine Zeugnisseein, bis <strong>Sie</strong> sämtliche im <strong>Weiterbildung</strong>sprogrammgeforderten Belege vollständig gesammelthaben. Jede <strong>Weiterbildung</strong>speriode mussmit einem anrechenbaren <strong>FMH</strong>-Zeugnis und allfälligenfachspezifischen Zusatzblättern bzw. miteinem Logbuch bestätigt sein. Der <strong>Weiterbildung</strong>sverantwortlicheführt mindestens einmaljährlich ein Evaluationsgespräch durch, dessenErgebnisse in den offiziellen Protokollblätternbzw. im Logbuch festzuhalten sind.12. Wann ändert sich ein <strong>Weiterbildung</strong>sprogramm?Die Medizin entwickelt sich ständig weiter. Dementsprechendändern auch <strong>die</strong> Anforderungenin den einzelnen <strong>Weiterbildung</strong>sprogrammenrelativ rasch. Kontrollieren <strong>Sie</strong> regelmässig, obdas von Ihnen gewählte Curriculum aktualisiertworden ist (www.fmh.ch/awf). Neue Anforderungenwerden in aller Regel mit einer Übergangszeitvon drei bis fünf Jahren eingeführt.Das heisst: Wer innerhalb von drei Jahren seit Inkraftsetzungdes neuen Programms <strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>beendet, kann nach dem ursprüng -lichen Programm abschliessen. Andernfalls sind<strong>die</strong> Bedingungen des neuen <strong>Weiterbildung</strong>sprogrammszu erfüllen.13. Muss ich zum Erwerb eines Facharzttitels,Schwerpunktes oder FähigkeitsausweisesMitglied der <strong>FMH</strong> sein?Die Mitgliedschaft bei der <strong>FMH</strong> ist für sämtlicheeidgenössischen <strong>Weiterbildung</strong>stitel nicht obligatorisch.Anders verhält es sich mit Schwerpunkten,den Fähigkeitsausweisen und denTiteln Handchirurgie und Neuropathologie, <strong>die</strong>nicht dem Medizinalberufegesetz (MedBG) unterstehenund <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>FMH</strong> von wenigen Ausnahmenabgesehen exklusiv an ihre Mitgliederabgibt. Auch <strong>die</strong> Mitgliedschaft bei einer Fachgesellschaftist freiwillig. Bitte erkundigen <strong>Sie</strong> sichnach den Vorteilen, <strong>die</strong> mit einer Mitgliedschaftverbunden sind.Editores Medicorum HelveticorumSchweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2008;89: 23 1004


AWF<strong>FMH</strong>14. Muss ich als Mitglied der <strong>FMH</strong>Gebühren bezahlen?Bitte beachten <strong>Sie</strong> <strong>die</strong> Gebührenordnung auf unsererWebsite [5]. Als Mitglied der <strong>FMH</strong> profitieren<strong>Sie</strong> von folgenden Gratis<strong>die</strong>nstleistungen:– Auskünfte und Beratungen in allen <strong>Weiterbildung</strong>sfragen(z.B. Anrechnung ausländischer<strong>Weiterbildung</strong>);– Erstellung eines <strong>Weiterbildung</strong>splanes, anhanddessen <strong>die</strong> Titelkommission Ihre bisherige<strong>Weiterbildung</strong> vali<strong>die</strong>rt und <strong>Sie</strong> auf <strong>die</strong>noch fehlenden <strong>Weiterbildung</strong>sanforderungenhinweist.15. Kann ich <strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sstätteauch bewerten?Die <strong>FMH</strong> führt jedes Jahr eine Umfrage bei allenAssistenzärztinnen und Assistenzärzten durch,um <strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sstätten einer detailliertenBeurteilung zu unterziehen. Beteiligen <strong>Sie</strong> sichaktiv an <strong>die</strong>ser Umfrage, damit <strong>die</strong> <strong>FMH</strong> <strong>die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>weiter optimieren kann!Literatur1 Wegleitung: www.fmh.ch/awf ’ <strong>Weiterbildung</strong>’ Europa / Bilaterale Verträge.2 Artikel «<strong>Weiterbildung</strong> im Ausland leicht gemacht»:www.fmh.ch/awf ’ <strong>Weiterbildung</strong> ’ Grundlagen’ Publikationen.3 Auslegung zu Art. 31 WBO: www.fmh.ch/awf’ <strong>Weiterbildung</strong> ’ Grundlagen.4 Artikel «Facharztprüfung – was gilt?»:www.fmh.ch/awf ’ <strong>Weiterbildung</strong>’ Facharztprüfungen.5 Gebührenordnung: www.fmh.ch/awf’ <strong>Weiterbildung</strong> ’ Grundlagen ’ Publikationen.Editores Medicorum HelveticorumSchweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2008;89: 23 1005

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