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finden Sie den Katalog der Auktion - Horseracing

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) Alle Inlän<strong>der</strong>, auch jene ohne Prämienberechtigung, erhalten eine Son<strong>der</strong>prämie, abgestuft nach<br />

Klassierung des Rennens. Diese Prämienregelungen gelten ab 1. 1. 2013. (Mögliche Än<strong>der</strong>ungen durch<br />

Galopp Schweiz bleiben vorbehalten). <strong>Sie</strong>he dazu RK Nr. 23, 2013, Seite 16<br />

6. Pferde aus dem Ausland<br />

Sämtliche Kosten für Transport, Grenzverkehr und Verzollung gehen zu Lasten des Anbieters.<br />

Ausländische Pferde müssen spätestens am <strong>Auktion</strong>stag importiert sein.<br />

7. Datum und Ort <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong><br />

Sonntag, 29. September 2013, Rennbahn Zürich-Dielsdorf<br />

8. Anlieferung <strong>der</strong> Pferde<br />

Eintreffen <strong>der</strong> Pferde und anschliessende Veterinärkontrolle: Sonntag, 29. September 2013, 10.00 Uhr<br />

Bei <strong>der</strong> Eintrittskontrolle durch <strong>den</strong> Tierarzt muss jedes Pferd vorgeführt wer<strong>den</strong>. Durchläuft ein Pferd<br />

diese Kontrolle nicht o<strong>der</strong> entspricht <strong>der</strong> tatsächliche Gesundheitszustand – soweit erkennbar – nicht<br />

<strong>den</strong> gemachten Angaben, kann das betreffende Pferd vom Tierarzt <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong> zurückgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Eintrittskontrolle dient nur <strong>der</strong> I<strong>den</strong>tifizierung <strong>der</strong> Pferde sowie <strong>der</strong> Prüfung für die grundsätzliche<br />

Zulassung zur <strong>Auktion</strong>. Die Eintrittskontrolle bietet keine Gewähr für die Mängelfreiheit <strong>der</strong> Pferde o<strong>der</strong><br />

Eignung <strong>der</strong> Pferde zu einem bestimmten Zweck (betr. Gewährleistung und Haftung wird weiter auf Ziff.<br />

16 lit. d <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong>sbedingungen verwiesen). Die obligatorischen Schutzimpfungen gemäss GRR<br />

müssen im Pferdepass eingetragen sein, wobei die letzte Impfung mindestens 20 Tage vor <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong><br />

erfolgt sein muss (dies gilt nicht für Fohlen). Nicht vorschriftsgemäss geimpfte Pferde können von <strong>der</strong><br />

<strong>Auktion</strong> ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

9. Unterhalt <strong>der</strong> Pferde / Boxen<br />

Der Veranstalter stellt für alle angemeldeten Pferde einmal eingestreute Boxen gegen eine Gebühr zur<br />

Verfügung. Die Boxen sind Sonntag, 29.09.2013, ab 9.00 Uhr bezugsbereit. Das Pflege- und<br />

Aufsichtspersonal muss durch <strong>den</strong> Anbieter selbst gestellt wer<strong>den</strong>. Am Montag, <strong>den</strong> 30.09.2013, sind<br />

die Boxen bis 08.00 Uhr zu räumen.<br />

10. Anmeldegebühr gemäss Anmeldeformular / Anmeldefrist<br />

a) Die Anmeldung für einen Vollblutjährling bzw. ein Vollblutfohlen ist nur gültig, wenn die jeweilige<br />

Anmeldegebühr bis zur <strong>Auktion</strong> (bzw. bis zur <strong>Auktion</strong> für die BBAG-Rennen) bezahlt ist.<br />

b) Die Anmeldung für ein sonstiges Vollblutpferd, ist nur gültig, wenn die jeweilige Anmeldegebühr bis<br />

zur <strong>Auktion</strong> bezahlt ist.<br />

c) Nimmt ein zur <strong>Auktion</strong> angemeldetes Pferd - aus welchen Grün<strong>den</strong> auch immer - nicht an <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong><br />

teil, wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.<br />

d) Anbieter, <strong>der</strong>en Pferde angemeldet wur<strong>den</strong>, jedoch ohne tierärztliches Zeugnis nicht im Ring<br />

erschienen sind, haben eine Konventionalstrafe von CHF 1‘000.– pro Pferd an <strong>den</strong> Veranstalter zu<br />

bezahlen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tierarztzeugnisse durch einen Vertrauenstierarzt<br />

überprüfen zu lassen.<br />

e) Für die Startberechtigungen im Chance-Rennen 2014 sowie in <strong>den</strong> BBAG-<strong>Auktion</strong>srennen ist das<br />

effektive Durchlaufen des <strong>Auktion</strong>sringes Voraussetzung (vgl. Ziff. 3 und 4 <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong>sbedingungen).<br />

11. Reservepreise<br />

Die Pferde wer<strong>den</strong> ohne Reserve angeboten. Der <strong>Auktion</strong>ator hat bei dem letzten, ihm von einem Bieter<br />

genannten Höchstgebot <strong>den</strong> Zuschlag zu erteilen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um einen<br />

Ersteigerer o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Rückkauf durch <strong>den</strong> Anbieter handelt.<br />

12. Gebühren<br />

a) Der Anbieter bezahlt 2 % des Zuschlagpreises an <strong>den</strong> Veranstalter <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong>.<br />

b) Der Ersteigerer bezahlt 5 % des Zuschlagpreises an <strong>den</strong> Veranstalter <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong>.<br />

c) Wird ein allfälliger Kauf rückgängig gemacht, wer<strong>den</strong> von <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong> keine Gebühren zurückerstattet.<br />

d) Wird ein Pferd zurückersteigert, bezahlt <strong>der</strong> Anbieter 2 % des Zuschlagpreises an <strong>den</strong> Veranstalter<br />

<strong>der</strong> <strong>Auktion</strong>.<br />

e) Sind die Gebühren (Anbieter- und Ersteigerergebühr) bis zum 31.12.2013 nicht bezahlt wor<strong>den</strong>, kann<br />

das Pferd nicht am <strong>Auktion</strong>srennen teilnehmen.<br />

f) Die Kopfnummer des Pferdes ist unmittelbar nach <strong>der</strong> <strong>Auktion</strong> dem Veranstalter zurückzugeben. Für<br />

nicht retournierte Kopfnummern verrechnet <strong>der</strong> Veranstalter eine Gebühr von Fr. 10.–.<br />

<strong>Auktion</strong> 2013 25

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