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48 WS 2013|2014<br />

Studienplatzklage<br />

Letzter Ausweg Klage: Wer bei <strong>de</strong>r<br />

Studienplatzvergabe leer ausgeht, kann rein<br />

theoretisch vor Gericht ziehen.<br />

Mangelware<br />

Studienplatz<br />

MICHAELA DÜNGEN<br />

Für manche Stu<strong>de</strong>nten ist die sogenannte Studienplatzklage<br />

<strong>de</strong>r letzte Weg, doch noch das Wunschstudium aufnehmen zu<br />

können. Hohe Zulassungsbeschränkungen, doppelte Abiturjahrgänge<br />

und <strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>s Wehrdienstes haben dazu beigetragen,<br />

dass immer mehr Stu<strong>de</strong>nten in die Hochschulen strömen.<br />

Die Folge: Schon lange bekommen nicht mehr alle Bewerber<br />

einen Studienplatz. Daher haben sich mittlerweile viele Anwälte<br />

auf dieses Thema spezialisiert.<br />

Kapazitäten errechnen<br />

Bei <strong>de</strong>r Studienplatzklage geht es hauptsächlich darum, <strong>de</strong>r<br />

Universität nachzuweisen, dass sie ihre Kapazitäten nicht vollständig<br />

ausschöpft. Denn nach Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />

haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich<br />

garantierten Anspruch auf eine erschöpfen<strong>de</strong><br />

Ausnutzung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Universitäten und (Fach-)Hochschulen<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Ausbildungskapazitäten. Diese wer<strong>de</strong>n von Universitäten<br />

und Hochschulen min<strong>de</strong>stens einmal jährlich durch<br />

komplizierte Rechenvorgänge ermittelt.<br />

Kosten im Blick behalten<br />

Gelingt ein solcher Nachweis nicht, haben Bewerber nach wie<br />

vor keinen Studienplatz – und müssen außer<strong>de</strong>m auch noch<br />

Kosten für <strong>de</strong>n Anwalt und das Gericht zahlen.<br />

Eine Klage kann mit rund 1500 Euro zu Buche schlagen. Die<br />

Rechtsschutzversicherung springt hierfür in <strong>de</strong>r Regel allerdings<br />

nicht ein.<br />

Fristen beachten<br />

Die ersten Schritte einer Studienplatzklage können allerdings<br />

auch ohne Rechtsanwalt durchgeführt und somit etwa 600 Euro<br />

eingespart wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Studienplatzbewerber<br />

für eine Klage, müssen die unterschiedlichen Fristen sowie Formalitäten<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Universitäten beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Generell besteht eine Studienplatzklage immer aus min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule sowie<br />

einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bun<strong>de</strong>sland<br />

gelten für <strong>de</strong>n Kapazitätsantrag zu<strong>de</strong>m verschie<strong>de</strong>ne<br />

Fristen.<br />

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