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48 WS 2013|2014<br />
Studienplatzklage<br />
Letzter Ausweg Klage: Wer bei <strong>de</strong>r<br />
Studienplatzvergabe leer ausgeht, kann rein<br />
theoretisch vor Gericht ziehen.<br />
Mangelware<br />
Studienplatz<br />
MICHAELA DÜNGEN<br />
Für manche Stu<strong>de</strong>nten ist die sogenannte Studienplatzklage<br />
<strong>de</strong>r letzte Weg, doch noch das Wunschstudium aufnehmen zu<br />
können. Hohe Zulassungsbeschränkungen, doppelte Abiturjahrgänge<br />
und <strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>s Wehrdienstes haben dazu beigetragen,<br />
dass immer mehr Stu<strong>de</strong>nten in die Hochschulen strömen.<br />
Die Folge: Schon lange bekommen nicht mehr alle Bewerber<br />
einen Studienplatz. Daher haben sich mittlerweile viele Anwälte<br />
auf dieses Thema spezialisiert.<br />
Kapazitäten errechnen<br />
Bei <strong>de</strong>r Studienplatzklage geht es hauptsächlich darum, <strong>de</strong>r<br />
Universität nachzuweisen, dass sie ihre Kapazitäten nicht vollständig<br />
ausschöpft. Denn nach Rechtsprechung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />
haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich<br />
garantierten Anspruch auf eine erschöpfen<strong>de</strong><br />
Ausnutzung <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Universitäten und (Fach-)Hochschulen<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Ausbildungskapazitäten. Diese wer<strong>de</strong>n von Universitäten<br />
und Hochschulen min<strong>de</strong>stens einmal jährlich durch<br />
komplizierte Rechenvorgänge ermittelt.<br />
Kosten im Blick behalten<br />
Gelingt ein solcher Nachweis nicht, haben Bewerber nach wie<br />
vor keinen Studienplatz – und müssen außer<strong>de</strong>m auch noch<br />
Kosten für <strong>de</strong>n Anwalt und das Gericht zahlen.<br />
Eine Klage kann mit rund 1500 Euro zu Buche schlagen. Die<br />
Rechtsschutzversicherung springt hierfür in <strong>de</strong>r Regel allerdings<br />
nicht ein.<br />
Fristen beachten<br />
Die ersten Schritte einer Studienplatzklage können allerdings<br />
auch ohne Rechtsanwalt durchgeführt und somit etwa 600 Euro<br />
eingespart wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Studienplatzbewerber<br />
für eine Klage, müssen die unterschiedlichen Fristen sowie Formalitäten<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Universitäten beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Generell besteht eine Studienplatzklage immer aus min<strong>de</strong>stens<br />
zwei Schritten: einem Kapazitätsantrag an die Hochschule sowie<br />
einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Je nach Bun<strong>de</strong>sland<br />
gelten für <strong>de</strong>n Kapazitätsantrag zu<strong>de</strong>m verschie<strong>de</strong>ne<br />
Fristen.<br />
WE GOTTA FIGHT.<br />
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