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50 Studienplatzklage WS 2013|2014<br />
Wer eine Studienplatzklage in Erwägung<br />
zieht, sollte sich an einen spezialisierten<br />
Anwalt wen<strong>de</strong>n.<br />
Fristen<br />
einhalten<br />
MICHAELA DÜNGEN<br />
Auch wenn es keine statistischen Erhebungen<br />
zu <strong>de</strong>n Erfolgsaussichten<br />
einer Studienplatzklage gibt, so können<br />
Interessierte <strong>de</strong>nnoch auf die Erfahrungswerte<br />
spezialisierter Anwälte bauen.<br />
Wichtig ist hierbei, dass angehen<strong>de</strong><br />
Stu<strong>de</strong>nten frühzeitig Kontakt zu Experten<br />
aufnehmen: Zum einen garantiert das die<br />
Möglichkeit, eine speziell auf <strong>de</strong>n konkreten<br />
Fall abgestimmte Strategie zu entwickeln.<br />
Zum an<strong>de</strong>ren müssen bestimmte<br />
Fristen für die Einleitung einer Studienplatzklage<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n. Daher<br />
sollte die erste anwaltliche Beratung im<br />
besten Falle bereits gleichzeitig mit <strong>de</strong>r<br />
Bewerbung um einen Studienplatz erfolgen.<br />
Nur so wird sichergestellt, dass allen<br />
Fristen tatsächlich entsprochen wird.<br />
Die ersten Stichtage für sogenannte<br />
außerkapazitäre Hochschulanträge, welche<br />
die Voraussetzung für ein gerichtliches<br />
Verfahren bil<strong>de</strong>n, sind für das<br />
Sommersemester <strong>de</strong>r 15. Januar<br />
und für das Wintersemester<br />
<strong>de</strong>r 15. Juli. Interessierte<br />
sollten mit ihrem Anliegen<br />
auf Studienplatzklagen<br />
spezialisierte Anwälte rechtzeitig aufsuchen,<br />
um sich vorab ausgiebig beraten zu<br />
lassen. Schließlich sollten Klagen in erster<br />
Linie gegen Universitäten eingereicht<br />
wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen begrün<strong>de</strong>te Aussicht<br />
auf eine erfolgreiche Studienplatzklage<br />
besteht. Welche das im Einzelnen sind,<br />
wissen Experten aufgrund von Erfahrungswerten.<br />
Generell gute<br />
Erfolgsaussichten<br />
„Viel hilft nicht immer viel!“ So fasst<br />
Rechtsanwalt Dr. Frank Selbmann von<br />
<strong>de</strong>r Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert in<br />
Leipzig seine Erfahrungen zusammen.<br />
„Wer<strong>de</strong>n unnötig viele Hochschulen verklagt,<br />
verliert <strong>de</strong>r Antragsteller <strong>de</strong>utlich<br />
zu viel Geld. Denn so wer<strong>de</strong>n zwangsläufig<br />
auch Universitäten verklagt, an <strong>de</strong>nen<br />
keine vorhersehbaren Erfolgsaussichten<br />
bestehen.“