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Das deutsche und dänische Genehmigungsverfahren - Was ist eine ...

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Projektinformation<br />

Juli 2013<br />

<strong>Das</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>und</strong> <strong>dänische</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong><br />

Die Feste Fehmarnbeltquerung <strong>ist</strong> ein deutsch-<strong>dänische</strong>s Projekt, das in beiden Ländern<br />

genehmigt werden muss. Ehe mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, muss das <strong>dänische</strong><br />

Parlament ein Baugesetz verabschieden <strong>und</strong> die zuständige <strong>deutsche</strong> Behörde in<br />

Schleswig-Holstein muss den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erlassen. Sowohl<br />

das Baugesetz als auch der Planfeststellungsbeschluss werden auf der Gr<strong>und</strong>lage umfassender<br />

Umweltuntersuchungen, geotechnischer Untersuchungen, Untersuchungen zur Sicherheit<br />

auf See sowie unter Einbeziehung von Bürgern, Organisationen <strong>und</strong> Behörden<br />

ausgearbeitet.<br />

Bereits vor Beginn der offiziellen Anhörungsverfahren war es Femern A/S wichtig, Offenheit<br />

zu zeigen <strong>und</strong> frühzeitig mit allen Stakeholdern Kontakt aufzunehmen. Daher hat Femern<br />

A/S an zahlreichen Dialogforen teilgenommen <strong>und</strong> viel Arbeit darin investiert, laufend sachlich<br />

<strong>und</strong> zeitnah über den Verlauf des Projekts zu informieren, u. a. durch die Veröffentlichung<br />

von Analysen <strong>und</strong> Berichten auf der Website <strong>und</strong> in den Infozentren auf Fehmarn<br />

<strong>und</strong> Lolland.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong> in Dänemark<br />

Ehe Femern A/S die Bauunternehmer mit dem Bau des Absenktunnels beauftragen kann,<br />

muss das Projekt vom <strong>dänische</strong>n Parlament durch die Verabschiedung <strong>eine</strong>s Baugesetzes<br />

genehmigt werden. Gr<strong>und</strong>lage für den Entwurf <strong>eine</strong>s Baugesetzes <strong>ist</strong> u. a. <strong>eine</strong> Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(dänisch VVM - Vurdering af Virkninger på Miljøet), die Femern A/S im<br />

Namen des <strong>dänische</strong>n Verkehrsmin<strong>ist</strong>ers ausgearbeitet hat.<br />

Der <strong>dänische</strong> Verkehrsmin<strong>ist</strong>er führt im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>eine</strong> öffentliche<br />

Anhörung durch, damit Anmerkungen von den Bürgern usw. in die Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage<br />

einfließen können. Im Anhörungszeitraum hat die Öffentlichkeit – Bürger,<br />

Behörden, unabhängige Organisationen <strong>und</strong> Unternehmen – daher die Möglichkeit, Ideen,<br />

Vorschläge <strong>und</strong> Kommentare zum Projekt abzugeben. In Zusammenarbeit mit Femern A/S<br />

beantwortet der Verkehrsmin<strong>ist</strong>er alle Fragen <strong>und</strong> Anmerkungen zum Projekt in <strong>eine</strong>r Abschließenden<br />

Unterrichtung. Auf der Gr<strong>und</strong>lage u. a. dieser <strong>und</strong> der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

arbeitet das Verkehrsmin<strong>ist</strong>erium <strong>eine</strong>n Entwurf für ein Baugesetz aus. Der Verkehrsmin<strong>ist</strong>er<br />

reicht den Gesetzesentwurf nach Rücksprache mit dem Umweltmin<strong>ist</strong>er im<br />

<strong>dänische</strong>n Parlament ein. Der Gesetzesentwurf enthält <strong>eine</strong> Empfehlung für die endgültige<br />

technische Lösung für die feste Verbindung <strong>und</strong> die <strong>dänische</strong>n Hinterlandanbindungen.<br />

Wenn das Baugesetz vom <strong>dänische</strong>n Parlament verabschiedet <strong>ist</strong>, kann Femern A/S die<br />

Bauverträge vergeben <strong>und</strong> somit mit den Bauarbeiten beginnen.<br />

Seite 1/3<br />

Femern A/S<br />

Ref.<br />

Dok.


Einbeziehung der Öffentlichkeit in Dänemark<br />

Die Öffentlichkeit einschließlich Privatpersonen hat in Dänemark die Möglichkeit, während<br />

der VVM-Anhörung ihre Meinung zu äußern. Als Teil des Gesetzgebungsverfahrens wird<br />

der Entwurf des Baugesetzes auch an zuständige Behörden <strong>und</strong> Organisationen zur Anhörung<br />

geschickt, ehe er zur Verabschiedung dem <strong>dänische</strong>n Parlament vorgelegt wird. Auch<br />

die Öffentlichkeit wird angehört werden.<br />

Femern A/S legt großen Wert auf gründliche Information <strong>und</strong> auf <strong>eine</strong> Einbeziehung der<br />

Bürger während des gesamten Planungs- <strong>und</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong>s des Projekts. Bei<br />

<strong>eine</strong>r Reihe von öffentlichen Veranstaltungen sowohl auf Lolland als auch auf Fehmarn hat<br />

Femern A/S viele Fragen beantwortet <strong>und</strong> Ideen von Bürgern, betroffenen Gr<strong>und</strong>besitzern,<br />

Umweltorganisationen usw. zur Gestaltung des Projekts erhalten. Femern A/S hat lokale<br />

Informationsbüros in Rødbyhavn auf Lolland <strong>und</strong> in Burg auf Fehmarn eingerichtet, wo Interessierte<br />

das Projekt verfolgen <strong>und</strong> den örtlichen Mitarbeitern Fragen stellen können.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Genehmigungsverfahren</strong> in Deutschland<br />

In Deutschland werden Straßen- <strong>und</strong> Eisenbahnprojekte in der Regel in <strong>eine</strong>m Planfeststellungsverfahren,<br />

das mit <strong>eine</strong>m Planfeststellungsbeschluss endet, genehmigt. Der Beschluss<br />

deckt die technische Planung, die physische Platzierung des Projekts <strong>und</strong> andere<br />

Bedingungen <strong>und</strong> Interessen ab, die durch das Projekt beeinträchtigt werden, hierunter<br />

auch Umweltinteressen in der Bau- <strong>und</strong> der Betriebsphase. Der Prozess <strong>ist</strong> der gleiche wie<br />

bei anderen großen Infrastrukturprojekten in Deutschland.<br />

Die Antragsunterlagen von den Vorhabenträgern Femern A/S <strong>und</strong> LBV Lübeck umfassen<br />

ca. 10.000 Seiten <strong>und</strong> 200 Zeichnungen.<br />

Zunächst wird ein Antrag auf Planfeststellung für die <strong>deutsche</strong> Planfeststellungsbehörde<br />

ausgearbeitet, die den Planfeststellungsbeschluss erlässt. Dieser Beschluss deckt dann alle<br />

notwendigen Genehmigungen auf <strong>deutsche</strong>r Seite ab. In die Antragsunterlagen fließen<br />

die Ergebnisse aus der technischen Planung sowie den Umweltuntersuchungen ein. Zu<br />

den Planfeststellungsunterlagen gehören unter anderem technische Beschreibungen zum<br />

Projekt, Lage- <strong>und</strong> Höhenpläne, aus denen erkennbar wird, wie sich die künftige Feste<br />

Fehmarnbeltquerung in die Örtlichkeit einfügen wird, aber auch die Umweltverträglichkeitsstudie<br />

einschließlich <strong>eine</strong>r Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen, schall- <strong>und</strong> erschütterungstechnische<br />

Untersuchungen sowie die notwendigen Gr<strong>und</strong>erwerbsunterlagen. Femern<br />

A/S arbeitet bei der Ausarbeitung der Antragsunterlagen eng mit der Niederlassung<br />

Lübeck des Landesbetriebs Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr (LBV Lübeck) zusammen. Hintergr<strong>und</strong><br />

dieser Zusammenarbeit <strong>ist</strong>, dass laut <strong>deutsche</strong>m Recht nur <strong>eine</strong> <strong>deutsche</strong> Behörde<br />

Vorhabenträger für Autobahnen auf <strong>deutsche</strong>m Hoheitsgebiet sein darf. Somit wird der Antrag<br />

auf Planfeststellung gemeinsam von zwei Parteien gestellt: für den Straßenteil vom<br />

LBV Lübeck, für den Eisenbahnteil von Femern A/S.<br />

Seite 2/3<br />

Femern A/S<br />

Ref.<br />

Dok.


Die Behörde, die für den <strong>deutsche</strong>n Teil der Festen Fehmarnbeltquerung das Planfeststellungsverfahren<br />

durchführt <strong>und</strong> auch den Planfeststellungsbeschluss erlässt, <strong>ist</strong> der Landesbetrieb<br />

Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Kiel (LBV Kiel). Mit<br />

dem Planfeststellungsantrag des LBV Lübeck <strong>und</strong> der Femern A/S beginnt das eigentliche<br />

Planfeststellungsverfahren. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das durch Gesetze<br />

<strong>und</strong> anderen Vorschriften des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder geregelt <strong>ist</strong>. Abgeschlossen wird das<br />

Planfeststellungsverfahren mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Die Planfeststellung<br />

hat rechtliche Konzentrationswirkung, d.h. sie fasst <strong>eine</strong> Vielzahl von eigentlichen<br />

Einzelverfahren in ein umfassendes <strong>Genehmigungsverfahren</strong> zusammen. Weitere öffentlich-rechtliche<br />

Genehmigungen sind danach nicht mehr erforderlich.<br />

Einbeziehung der Öffentlichkeit in Deutschland<br />

<strong>Das</strong> Planfeststellungsverfahren beinhaltet auch <strong>eine</strong> Anhörung aller betroffenen Parteien,<br />

in dem die Planfeststellungsunterlagen öffentlich für die Dauer <strong>eine</strong>s Monats zur Einsicht<br />

ausgelegt werden. Mit Beginn der öffentlichen Auslegung beginnt auch die sogenannte<br />

Einwendungsfr<strong>ist</strong>, in der jeder Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen bei der Anhörungsbehörde<br />

einreichen kann. Die Einwendungsfr<strong>ist</strong> endet in Schleswig-Holstein mit Ablauf von<br />

zwei Monaten, die Anhörungsbehörde <strong>ist</strong> ebenfalls der LBV Kiel. Jede Stellungnahme <strong>und</strong><br />

Einwendung wird in <strong>eine</strong>m nicht öffentlichen Erörterungstermin zusammen mit dem Einwender,<br />

den Vorhabenträgern <strong>und</strong> der Anhörungsbehörde erörtert. Im Zuge der Erstellung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses werden dann die Stellungnahmen <strong>und</strong> Einwendungen<br />

individuell bewertet <strong>und</strong> beantwortet. Die Ergebnisse der Bewertung <strong>und</strong> des Erörterungstermins<br />

fließen in die Entscheidungsfindung mit ein.<br />

<strong>Das</strong> gesamte <strong>Genehmigungsverfahren</strong> dauert mehrere Monate <strong>und</strong> Femern A/S hat in ihrem<br />

Zeitplan 18 Monate dafür vorgesehen. Laut Plan sollen die Antragsunterlagen im<br />

Herbst 2013 bei den <strong>deutsche</strong>n Behörden eingereicht werden.<br />

Abseits des förmlichen Planfeststellungsverfahrens legt Femern A/S in Deutschland wie in<br />

Dänemark großen Wert darauf, Bürger, Behörden, Umweltorganisationen <strong>und</strong> andere Interessenten<br />

einzubeziehen. Femern A/S steht in engem Dialog mit <strong>deutsche</strong>n Umweltorganisationen<br />

<strong>und</strong> hält u. a. öffentliche Veranstaltungen für die Bürger auf Fehmarn ab.<br />

Die Femern A/S <strong>ist</strong> mit der Aufgabe betraut, <strong>eine</strong> feste Querung zwischen Deutschland <strong>und</strong> Dänemark über den<br />

Fehmarnbelt zu entwerfen <strong>und</strong> zu planen. <strong>Das</strong> Unternehmen <strong>ist</strong> Teil der staatlichen <strong>dänische</strong>n S<strong>und</strong> & Bælt Holding<br />

A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt <strong>und</strong> den Öres<strong>und</strong><br />

verfügt.<br />

Seite 3/3<br />

Femern A/S<br />

Ref.<br />

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