Begriffskatalog - Magdeburg
Begriffskatalog - Magdeburg
Begriffskatalog - Magdeburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
- Der Oberbürgermeister -<br />
Jugendamt<br />
Angebote zur Förderung junger Menschen<br />
-<strong>Begriffskatalog</strong>-<br />
für<br />
freie Träger der Jugendhilfe<br />
zum Verfahren der Beantragung und des<br />
Nachweises von Zuwendungen<br />
Hinweise:<br />
- der <strong>Begriffskatalog</strong> ist ab der Antragstellung 2007 gültig<br />
- er soll zu einer Erleichterung der Zuordnung von Ausgaben in die<br />
richtige Gruppierung führen<br />
- die aufgezählten Beispiele sind jedoch nicht abschließend, im<br />
Zweifelsfall einer Zuordnung bitten wir um Nachfrage im<br />
Jugendamt<br />
- bei Änderungen des Katalogs wird dieser jedem Träger neu<br />
ausgereicht<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 1 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.1 Ferienfreizeiten 2.3 Jugendleiterausbildung<br />
2.2 Internationale Begegnungen 2.4 Bildungsmaßnahmen<br />
Kostenplan<br />
Fahrtkosten<br />
Verpflegung<br />
Unterkunft<br />
Honorare<br />
Verbrauchsmittel<br />
Versicherungen<br />
- Fahrkarten der öffentlichen Verkehrsmittel (bei der Bahn die 2. Klasse)<br />
für alle Teilnehmer/innen und Betreuer/innen<br />
- Kraftstoffkosten bei Vorhaltung einer Einrichtung und Möglichkeit der<br />
Nut-zung eines trägereigenen Fahrzeuges<br />
- bei Nutzung eines Privatfahrzeuges Abrechnung einer<br />
Kilometerpauschale auf der Basis eines Fahrtenbuches (in gebundener<br />
Form) nach Kostenvergleich mit der Bahn und öffentlichem<br />
- Nahverkehr. Grundlage bildet das Bundesreisekostengesetz in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
- Anmietung von Fahrzeugen sowie Kraftstoffkosten (Mietvertrag mit<br />
entsprechender Versicherung)<br />
- Kosten für Getränke und Speisen für die Teilnehmer/innen und<br />
Betreuer/innen (keine Tabakwaren, koffeinhaltigen, alkoholischen<br />
Getränke und Energiedrinks)<br />
- entstehende Kosten in Zeltlagern, in privaten Unterkünften,<br />
Heimunterkünften, Jugendherbergen etc. im In- und Ausland<br />
- auf der Basis von Honorarverträgen nur für qualifizierte, anleitende oder<br />
betreuende Tätigkeiten (hier z.B. Jugendgruppenleiter/innen,<br />
Referenten/innen etc.)<br />
- auf der Basis von Verträgen nach § 3 Nr. 26 EstG zur Gewährung von<br />
Aufwandsentschädigungen für eine begünstigte Tätigkeit z. B. für<br />
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer<br />
- keine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, diese sind der<br />
Gruppierung „Sonstiges“ zuzuordnen und werden nur in begründeten<br />
Einzelfällen als zuwendungsfähig anerkannt<br />
- entstehende Kosten in Zeltlagern, in privaten Unterkünften,<br />
Heimunterkünften, Jugendherbergen etc. im In- und Ausland<br />
- z. B. Batterien; Kosten für Material, welches für Aktionen erworben wird<br />
z.B. Kleber, Stifte, etc.<br />
- Reiserücktritts-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung und<br />
Unfallver-sicherung (keine Rechtsschutzversicherung)<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 2 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.1 Ferienfreizeiten 2.3 Jugendleiterausbildung<br />
2.2 Internationale Begegnungen 2.4 Bildungsmaßnahmen<br />
Sonstiges<br />
Finanzierungsplan<br />
Teilnehmerbeiträge<br />
Eigenmittel<br />
Spenden<br />
Landesmittel<br />
Sonstige Drittmitte<br />
LH MD andere Ämter<br />
- im o. g. nicht einzuordnende Kosten, die zur Umsetzung o. g. Maßnahmen<br />
notwendig sind, diese sind einzeln aufzuführen<br />
- Fotoarbeiten<br />
- Eintrittsgelder<br />
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche werden bei mindestens vier<br />
Einsätzen pro Monat/pro Ehrenamtlicher bis zur Höhe von 20,00 EUR als<br />
zuwendungsfähig anerkannt<br />
- Bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige handelt es sich<br />
lediglich um einen (teilweisen, pauschalierten oder nur symbolischen)<br />
Ausgleich der in diesem Zusammenhang der/dem ehrenamtlich Tätigen<br />
entstehenden Auslagen, nicht jedoch um eine eigentliche Bezahlung der<br />
ehrenamtlich geleisteten Arbeit an sich.<br />
- entstehende Kosten in Zeltlagern, in privaten Unterkünften, Heimunterkünften,<br />
Jugendherbergen etc. im In- und Ausland<br />
- finanzielle Mittel des freien Trägers<br />
- Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von Stiftungen<br />
und anderen Bereichen<br />
- sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts ausgereicht<br />
werden<br />
- Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />
- Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong>, z.<br />
B. Sport- und Schulverwaltungsamt<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 3 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />
Projekte: z. B. über Stunden, einen Tag Kinderfest (Straßenfest), offene Kinder-<br />
und Jugendsportfeste oder Wettbewerbe, Einzelkonzerte z. B über<br />
mehrere Einzelveranstaltungen (Reihen), auch über das Jahr<br />
laufende Veranstaltungen im offenen-Tür-Bereich (OT), Töpfern,<br />
Computer, Theater, Discos, Lifeveranstaltungen mit Rockgruppen,<br />
Freizeitsport, Bereiche des Werkens, Fahrradwerkstatt, Foto, Video,<br />
Jugendmusik<br />
Kostenplan<br />
Funktionsgegenstände Gegenstände zur Absicherung der sozialpädagogischen Arbeit,<br />
bis 410,00 EUR bei denen eine längere Lebensdauer anzunehmen ist.<br />
Die Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum in der<br />
sozialpädagogischen Arbeit gebunden bleiben.<br />
Bei Einzelveranstaltungen oder kürzeren Projekten (Tages-projekte)<br />
sind Funktionsgegenstände grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, da<br />
zu erwarten ist, dass eine Auslastung nicht gegeben sein wird. Eine<br />
Ausleihe oder die Miete von Gegenständen dient dann zur<br />
Absicherung der Maßnahme.<br />
Bei einer Erstbeschaffung muss der Funktionsgegenstand eine<br />
wirtschaftliche Einheit ergeben, d. h. er muss in seiner Gesamtheit<br />
erworben werden.<br />
z. B. Fotoapparat: Gehäuse und Objektiv zusammen;<br />
Computer: Tastatur, Monitor, Tower, Maus zusammen;<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese wirtschaftliche Einheit häufig einen<br />
Gesamtwert von über 410 EUR (netto) ergibt, welche dann im<br />
Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist und unter RL 4.1 beantragt<br />
werden kann, nicht unter RL 2.5.<br />
Des Weiteren sind Reparaturen, Ersatz- und<br />
Ergänzungsbeschaffungen für Gegenstände, welche im<br />
Vermögenshaushalt unter der RL 4.1 angeschafft wurden auch dort zu<br />
planen, unabhängig davon, ob die Kosten 410,00 EUR (netto)<br />
übersteigen.<br />
Weitere Beispiele für Funktionsgegenstände: TT-Schläger, TT-Platte,<br />
Sportbälle, Videorecorder, Schere, Spielgeräte, Musikgeräte,<br />
Musikinstrumente, Werkzeuge (außer sozial-pädagogische<br />
Werkstätten), Funktionsgegenstände in Arbeitsgemeinschaften, leere<br />
Disketten, Geschirr, Töpfe, Besteck, CD, Kassetten, Reparaturen von<br />
Funktionsgegenständen, die nicht 50 % über dem Nennwert liegen.<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 4 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />
Verbrauchsmittel: Kosten für Material, welches für die speziellen Veranstaltungen<br />
erworben wird. Gegenstände, die sich tatsächlich verbrauchen (z.B.<br />
Kreide), verarbeitet werden (z.B. Nägel) oder an Kinder und<br />
Jugendliche weitergegeben werden (Preise, Gutscheine,<br />
selbsthergestellte Gegenstände).<br />
Beispiele:<br />
Bastelkurse: Stifte, Stoffe, Holz, Nägel, Kleber, Farbe, Pinsel,<br />
Bastelfolie, Bastelpapier, Ton, Lötzinn, Bastelperlen,<br />
OT-Bereich: TT-Bälle, Queuespitzen, Batterien<br />
Kochkurse: Lebensmittel Kinderfeste: Dekorationsmaterial,<br />
Kleinstpreise für die Kinder, Gutscheine von geringem Wert<br />
Mieten: Anmietung von Gegenständen, Raummiete etc. auf Grundlage eines<br />
Mietvertrags<br />
Transportkosten: Kosten für Anlieferung oder Transport von Gegenständen durch<br />
Speditionen<br />
Nur für Träger, bei denen keine Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-<br />
3.4 vom Jugendamt gefördert wird: Bei Nutzung eines<br />
Vereins/Dienst- oder Privatfahrzeuges� Abrechnung einer<br />
Kilometerpauschale auf der Basis eines Fahrtenbuches (in gebundener<br />
Form) gemäß Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen<br />
Fassung<br />
(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />
gefördert wird, rechnen diese Transportkosten ausschließlich bei den<br />
RL 3.1-3.4 ab.)<br />
In begründeten Fällen Transport von Teilnehmern/innen.<br />
Veranstaltungen: Kosten für besuchte Veranstaltungen - Eintrittsgelder (Zoo,<br />
Schwimmbäder, Kino usw.) Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem<br />
Veranstaltungsbesuch (öffentliche Verkehrsmittel) für<br />
Teilnehmer/innen und Betreuer/innen<br />
Kosten für Material, welches für Theaterprojekte und<br />
Theateraufführungen genutzt wird: Stoffe für Kostüme und<br />
Requisiten, Holz, Nägel, Kleber, Farbe, Pinsel für Bühne<br />
Honorare: auf der Basis von Honorarverträgen nur für qualifizierte, anleitende<br />
oder betreuende Tätigkeiten (z. B. Künstlerhonorare, DJs u.ä.)<br />
auf der Basis von Verträgen nach § 3 Nr. 26 EstG zur Gewährung<br />
von Aufwandsentschädigungen für eine begünstigte Tätigkeit z. B. für<br />
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer<br />
keine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, diese sind<br />
der Gruppierung „andere Kosten“ zuzuordnen und werden nur in<br />
begründeten Einzelfällen als zuwendungsfähig anerkannt<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 5 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />
Versicherungen: Unfall-, Haftpflichtversicherung<br />
Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern: nur für Träger, bei denen keine<br />
Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-3.4 vom Jugendamt gefördert<br />
wird � anhand des Fahrtenbuches anteilig pro Tag der Nutzung<br />
(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />
gefördert wird, rechnen Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern<br />
ausschließlich bei den RL 3.1-3.4 ab.)<br />
weitere Versicherungen nach Prüfung im Einzelfall (keine<br />
Rechtsschutzversicherung)<br />
GEMA-Kosten: Kosten für Urheberrechte<br />
- Abspielen von Tonträgern<br />
- Video<br />
- Lifeveranstaltungen<br />
- Discos<br />
- keine GEZ-Gebühr, da hier eine Befreiung bei den öffentlichen<br />
Rundfunkanstalten beantragt werden kann<br />
Lernmittel: geeignete Gesellschaftsspiele, Didaktische Spiele,<br />
Computerspiele etc.<br />
Bücher: geeignete Kinder- und Jugendbücher<br />
Fachliteratur (projektbezogen bei Reihen)<br />
Veröffentlichungen: Annonce, eine Website, Ausschreibungen, Info-Material,<br />
Druckkosten, Werbung, Fotofilme, Fotoarbeiten, Kosten für die<br />
Herstellung von Kopien, die Veröffentlichungszwecken dienen<br />
(Copyshop, Kopierpapier, Toner, Druckerpatronen), Briefmarken für<br />
das Verschicken von Infobriefen, etc.<br />
andere Kosten: im o. g. nicht einzuordnende Kosten, die zur Umsetzung der<br />
Maßnahmen notwendig sind diese sind einzeln aufzuführen<br />
in begründeten Fällen auch alkohol- und coffeinfreie Getränke und<br />
kleine Speisen<br />
Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche werden bei mindestens<br />
vier Einsätzen pro Monat/pro Ehrenamtlicher bis zur Höhe von<br />
20,00 EUR als zuwendungsfähig anerkannt<br />
Bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige handelt es<br />
sich lediglich um einen (teilweisen, pauschalierten oder nur<br />
symbolischen) Ausgleich der in diesem Zusammenhang der/dem<br />
ehrenamtlich Tätigen entstehenden Auslagen, nicht jedoch um eine<br />
eigentliche Bezahlung der ehrenamtlich geleisteten Arbeit an sich.<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 6 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />
Finanzierungsplan<br />
Teilnehmerbeiträge Beiträge aller Teilnehmer/innen für die jeweilige Maßnahme<br />
Eigenmittel finanzielle Mittel des freien Trägers<br />
Spenden Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von<br />
Stiftungen und anderen Bereichen<br />
Landesmittel sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts<br />
ausgereicht werden<br />
sonstige Drittmittel Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />
LH MD andere Ämter Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt<br />
<strong>Magdeburg</strong>, z. B. Sport- und Schulverwaltu<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 7 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe –<br />
Angebote zur Förderung junger Menschen– des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.6 Jugendsozialarbeit 2.7 Schulsozialarbeit<br />
Kostenplan<br />
Funktionsgegenstände Gegenstände zur Absicherung der sozialpädagogischen Arbeit,<br />
bis 410,00 EUR bei denen eine längere Lebensdauer anzunehmen ist.<br />
Die Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum in der<br />
sozialpädagogischen Arbeit gebunden bleiben.<br />
Bei einer Erstbeschaffung muss der Funktionsgegenstand eine<br />
wirtschaftliche Einheit ergeben, d. h. er muss in seiner Gesamtheit<br />
erworben werden.<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese wirtschaftliche Einheit häufig einen<br />
Gesamtwert von über 410 EUR (netto) ergibt, welches dann im<br />
Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist und unter RL 4.1 beantragt<br />
werden kann, nicht unter RL 2.6 oder 2.7.<br />
Des Weiteren sind Reparaturen, Ersatz- und<br />
Ergänzungsbeschaffungen für Gegenstände, welche im<br />
Vermögenshaushalt unter der RL 4.1 angeschafft wurden auch dort zu<br />
planen, unabhängig davon, ob die Kosten 410,00 EUR (netto)<br />
übersteigen. Beispiele: Werkzeuge, Maschinen etc. Reparaturen von<br />
Werkzeugen, Maschinen etc. die nicht 50 % über dem Nennwert<br />
liegen.<br />
Verbrauchsmaterial: Material und Werkstoffe für die sozialpädagogische Arbeit in den<br />
Werkstattbereichen, die benutzt oder bearbeitet werden, die dann eine<br />
andere Form haben oder verbraucht sind. Beispiele: Holz, Leim,<br />
Sandpapier, Bohrer, Farbe, Pinsel, Lötzinn, Ton, Leder, Papier,<br />
projektbezogene Lebensmittel, Stoffe, Kreativ-material, Erde,<br />
Pflanzen etc.<br />
Mieten: Anmietung von Gegenständen, Raummiete<br />
Transportkosten: Kosten für Anlieferung oder Transport von Gegenständen durch<br />
Speditionen<br />
Nur für Träger, bei denen keine Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-<br />
3.4 vom Jugendamt gefördert wird: Bei Nutzung eines<br />
Vereins/Dienst- oder Privatfahrzeuges� Abrechnung einer<br />
Kilometerpauschale auf der Basis eines Fahrtenbuches (in gebundener<br />
Form) gemäß Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen<br />
Fassung<br />
(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />
gefördert wird, rechnen diese Transportkosten ausschließlich bei den<br />
RL 3.1-3.4 ab.)<br />
In begründeten Fällen Transport von Teilnehmern/innen.<br />
Veranstaltungen: Kosten für den Besuch von Veranstaltungen, die der Unterstützung<br />
der sozialpädagogischen Arbeit dienen, z. B. Messen, Ausstellungen<br />
etc, Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch<br />
(öffentliche Verkehrsmittel) für Teilnehmer/innen und Betreuer/innen<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 8 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe –<br />
Angebote zur Förderung junger Menschen– des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.6 Jugendsozialarbeit 2.7 Schulsozialarbeit<br />
Honorare: auf der Basis von Honorarverträgen nur für qualifizierte, anleitende<br />
oder betreuende Tätigkeiten (z. B. Referenten/innen, fachliche<br />
Anleiter)<br />
auf der Basis von Verträgen nach § 3 Nr. 26 EstG zur Gewährung<br />
von Aufwandsentschädigungen für eine begünstigte Tätigkeit z. B. für<br />
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer<br />
keine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, diese sind der<br />
Gruppierung „Andere Kosten“ zuzuordnen und werden nur in<br />
begründeten Einzelfällen als zuwendungsfähig anerkannt<br />
Versicherungen: Unfall-, Haftpflichtversicherung<br />
Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern: nur für Träger, bei denen keine<br />
Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-3.4 vom Jugendamt gefördert<br />
wird � anhand des Fahrtenbuches anteilig pro Tag der Nutzung<br />
(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />
gefördert wird, rechnen Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern<br />
ausschließlich bei den RL 3.1-3.4 ab.)<br />
weitere Versicherungen nach Prüfung im Einzelfall (keine<br />
Rechtsschutzversicherung)<br />
GEMA-Kosten: Kosten für Urheberrechte<br />
- Abspielen von Tonträgern<br />
- Video etc.<br />
- keine GEZ-Gebühr, da hier eine Befreiung bei den öffentlichen<br />
Rundfunkanstalten beantragt werden kann<br />
Lernmittel: Materialien und Gegenstände für Lernende und Lehrende z. B.<br />
Lernsoftware unter 410,00 EUR, Arbeitshefte<br />
Bücher: projektbezogene Bücher; Beispiele: Fachliteratur, Gesetzestexte,<br />
Lehrbücher usw.<br />
Veröffentlichungen: Annonce, Ausschreibungen, Info-Material, Druckkosten, Werbung,<br />
Filme, Fotoarbeiten, Kosten für die Herstellung von Kopien, die<br />
Veröffentlichungszwecken dienen (Copyshop, Kopierpapier, Toner,<br />
Druckerpatronen),<br />
Briefmarken für das Verschicken von Infobriefen, etc.<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 9 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe –<br />
Angebote zur Förderung junger Menschen– des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
2.6 Jugendsozialarbeit 2.7 Schulsozialarbeit<br />
andere Kosten: im o. g. nicht einzuordnende Kosten, die zur Umsetzung der<br />
Maßnahmen notwendig sind, diese sind einzeln aufzuführen z. B.<br />
Arbeitsbekleidung<br />
Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche werden bei mindestens<br />
vier Einsätzen pro Monat/pro Ehrenamtlicher bis zur Höhe von 20,00<br />
EUR als zuwendungsfähig anerkannt<br />
Bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige handelt es<br />
sich lediglich um einen (teilweisen, pauschalierten oder nur<br />
symbolischen) Ausgleich der in diesem Zusammenhang der/dem<br />
ehrenamtlich Tätigen entstehenden Auslagen, nicht jedoch um eine<br />
eigentliche Bezahlung der ehrenamtlich geleisteten Arbeit an sich.<br />
in begründeten Fällen auch alkohol- und coffeinfreie Getränke und<br />
kleine Speisen<br />
Personalkosten: Entgelte max. gemäß TvöD – Tarifgebiet Ost<br />
Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des Besserstellungsverbotes<br />
mit der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
bei Beschäftigten die einen Besitzstand für Kinder beanspruchen muss<br />
beim Träger der Kindergeldbescheid vorliegen und dem<br />
Verwendungsnachweis beigefügt werden<br />
Finanzierungsplan<br />
Teilnehmerbeiträge Beiträge aller Teilnehmer/innen für die jeweilige Maßnahme<br />
Eigenmittel finanzielle Mittel des freien Trägers<br />
Spenden Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von<br />
Stiftungen und anderen Bereichen<br />
Landesmittel sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts<br />
ausgereicht werden<br />
sonstige Drittmittel Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />
LH MD andere Ämter Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt<br />
<strong>Magdeburg</strong>, z. B. Sport- und Schulverwaltungsamt<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 10 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />
3.3. Förderung Familienzentren<br />
3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />
Kostenplan<br />
Sachkosten<br />
Unterhaltung Hochbauten: gleichwertiger Ersatz von verschlissenen Gebäudeteilen, wie z. B.<br />
Türen, Heizungskörper etc. um die Substanz des Gebäudes zu<br />
erhalten<br />
Beispiele: Schlösser, Fensterscheiben, Briefkasten, Tapete, Farbe,<br />
Fußbodenbelag, Nägel, Schrauben, Holz, Reparaturen und Wartung<br />
der Alarmmeldeanlagen, Sanitärzubehör usw.<br />
Verbrauchsmittel im Elektrobereich<br />
Beispiele: Lampen, Elektrokabel, Sicherungen, Glühbirnen,<br />
Leuchtstoffröhren,<br />
Aufwendungen für Investitionen in Baumaßnahmen, die den Wert<br />
des Gebäudes erhöhen, z. B. Einfachverglasung zu<br />
Thermoverglasung, sind im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.<br />
Anträge auf Bezuschussung von Investitionen sind ab der<br />
Antragstellung 2006 dem Kommunalen Gebäudemanagement der<br />
Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong> zugeordnet und zukünftig dort zu<br />
beantragen.<br />
UH Eigenarbeitsleistungen: Kosten für Eigenarbeitsleistungen z. B. Wartungs-, Reparatur-,<br />
Renovierungsarbeiten in Höhe von 5,00 EUR/h<br />
Unterhaltung Grünanlagen: Wartungs- und Reparaturarbeiten, gleichwertiger Ersatz von<br />
vorhandenen verschlissenen Grundstückanlagen (Zäune, Wege)<br />
Beispiele: Wegplatten<br />
Grünanlagenpflege<br />
Beispiele: Samen und Gewächse für die Außenflächen-gestaltung,<br />
Erde, Sand<br />
Aufwendungen für Investitionen in Grünanlagen z. B. neues<br />
Außenspielgerät über 410,00 EUR sind im Vermögenshaushalt zu<br />
veranschlagen und können unter der Förderrichtlinie 4.1 beantragt<br />
werden<br />
UG Eigenarbeitsleistungen: Kosten für Eigenarbeitsleistungen z. B. Rasenmähen in Höhe von<br />
4,50 EUR/h<br />
Energiekosten: Energiekosten, Heizung, Wasser, Abwasser, Niederschlagwasser<br />
Bewirtschaftungskosten: Grundstücksteuern, Straßenreinigung, Schornsteinfeger,<br />
Abfallbeseitigung, Abfallcontainer, Alarmverfolgung, Wach- und<br />
Schließdienst, Wartung und Auffüllung Feuerlöscher,<br />
Schädlingsbekämpfung<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 11 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />
3.3. Förderung Familienzentren<br />
3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />
Mieten/ Pachten: Miet- und Pachtzins für Gebäude, einzelne Räume, Grundstücke,<br />
Sicherungs- und Alarmanlagen etc.<br />
technische Gegenstände: Kauf, Wartung und Reparatur von in der Regel allen<br />
Gegenständen, die eine Stromzuführung haben, 410,00 EUR<br />
(netto) nicht übersteigen und nicht für die primäre Arbeit am Kind,<br />
Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bestimmt sind oder von<br />
den Kindern, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen selbst<br />
genutzt werden.<br />
Beispiele: Elektromotor, Pumpe, Kühlschrank, Kaffeemaschine,<br />
Bohrmaschine f. Hausmeister, Elektrorasenmäher, Überprüfung<br />
technischer Geräte und Anlagen<br />
Beträgt die Anschaffung eines technischen Gegenstandes, z.B.<br />
Kühlschrank, mehr als 410,00 EUR (netto) ist dieser im<br />
Vermögenshaushalt zu veranschlagen und kann unter der<br />
Förderrichtlinie 4.1 beantragt werden. Übersteigen die Ausgaben<br />
für den einzelnen Gegenstand 410,00 EUR nicht, sind sie dennoch<br />
dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um eine<br />
wirtschaftliche Einheit handelt und der gesamte Betrag über der<br />
Grenze von 410,00 EUR liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz-<br />
bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden!<br />
Einrichtungsgegenstände: Möbel im Einzelwert bis 410,00 EUR (netto)<br />
Beispiele: Stühle, Tische, Schränke, Regale, Geschirr, Gardinen,<br />
Tischdecken, Bilderrahmen, Kleiderbügel<br />
Beträgt die Anschaffung eines Einrichtungsgegenstandes, z.B.<br />
Schrank, mehr als 410,00 EUR (netto) ist dieser im<br />
Vermögenshaushalt zu veranschlagen und kann unter der<br />
Förderrichtlinie 4.1 beantragt werden. Übersteigen die Ausgaben<br />
für den einzelnen Gegenstand 410,00 EUR nicht, sind sie dennoch<br />
dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um eine<br />
wirtschaftliche Einheit handelt und der gesamte Betrag über der<br />
Grenze von 410,00 EUR liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz-<br />
bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden!<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 12 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />
3.3. Förderung Familienzentren<br />
3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />
Büromaschinen: Kauf und Reparaturen von Büromaschinen im Einzelwert bis<br />
410,00 EUR (netto), die für den Betrieb der Einrichtung<br />
erforderlich sind und nicht für die primäre Arbeit am Kind,<br />
Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bestimmt sind oder von<br />
den Kindern, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen selbst<br />
genutzt werden<br />
Beispiele: Schreibmaschine, Rechenmaschine, Taschenrechner<br />
Fax, Telefon, Anrufbeantworter, Computer, Software, Kopierer<br />
Beträgt die Anschaffung eines Einrichtungsgegenstandes, z.B.<br />
Schrank, mehr als 410,00 EUR (netto) ist dieser im<br />
Vermögenshaushalt zu veranschlagen und kann unter der<br />
Förderrichtlinie 4.1 beantragt werden. Übersteigen die Ausgaben<br />
für den einzelnen Gegenstand 410,00 EUR nicht, sind sie dennoch<br />
dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um eine<br />
wirtschaftliche Einheit handelt und der gesamte Betrag über der<br />
Grenze von 410,00 EUR liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz-<br />
bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden!<br />
Bürobedarf: Kauf von Büromaterial, welches für den Betrieb der Einrichtung<br />
erforderlich ist<br />
Beispiele: Schreib- und Zeichenbedarf, Kugelschreiber, Minen,<br />
Bleistifte, Farbstifte, Farbbänder, Klebstoff, Schnellhefter,<br />
Briefumschläge, kleine Bürogeräte wie Papierkorb, Locher, Lineal,<br />
Stempel, Schere, Heftgeräte, Disketten, CDs, Toner,<br />
Druckerpatronen, Kopierpapier, Stempel, Kopien etc.<br />
Fernsprecher: Grundgebühren und laufende Telefonkosten, Internetgebühren<br />
Post- und Bankgebühren: Gebühren für Bankkonto und Kontobewegungen, Briefmarken<br />
Reinigung: Reinigungsgegenstände, -materialien und -mittel<br />
Re Eigenarbeitsleistungen: Kosten für Eigenarbeitsleistungen in Höhe von 4,50 EUR/h<br />
Haltung von Fahrzeugen: Unterhaltung und Instandsetzung von PKW, LKW, motorisierten<br />
Spezialfahrzeugen und Benzinrasenmähern<br />
Kraftstoffkosten (Benzin, Diesel, Gas),<br />
Pflege- und Inspektionskosten, Schmierstoffe, TÜV-Gebühren,<br />
Steuern, Versicherungen, Reifenerneuerung etc.<br />
Versicherungen: rechtsgebundene notwendige Versicherungen,<br />
Haftpflichtversicherung, Grundstücksversicherung,<br />
Inventarversicherung, etc., keine Kfz-Versicherung� s.o.<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 13 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />
3.3. Förderung Familienzentren<br />
3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />
Dienstreisen: pro Mitarbeiter in der Regel max. 100,00 EUR im Jahr<br />
Reisen zu Tagungen, Tagungskosten und Teilnahmegebühren<br />
Fahrtkostenersätze: für Träger, die kein Fahrzeug unterhalten und stattdessen<br />
Privatfahrzeuge nutzen, kann auf der Basis eines Fahrtenbuches (in<br />
gebundener Form) nach Kostenvergleich mit dem öffentlichen<br />
Nahverkehr eine Kilometerpauschale abgerechnet werden<br />
gemäß Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung<br />
Fortbildung: Kosten für die Teilnahme der geförderten Mitarbeiter an<br />
Lehrgängen, Kursen und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung,<br />
inklusive Lehrgangsgebühren, Reisekosten und auch Fachliteratur<br />
in der Regel bis zu 100,00 EUR pro Mitarbeiter im Jahr<br />
andere Kosten: medizinischer Sachbedarf, Tannengrün<br />
Honorarkraft/ Lohnbüro zur Gehaltsabrechnung (hier nur einordnen<br />
wenn keine Verwaltungskosten beantragt werden)<br />
Verwaltungskosten:<br />
Bei Einrichtungen mit zuwendungsfähigen Personalkosten kann<br />
eine Verwaltungspauschale bis zu einer Höhe von 10 % der darauf<br />
bezogenen Bruttopersonalkosten gewährt werden. Die Beantragung<br />
sowie der Nachweis tatsächlich entstehender Ausgaben können<br />
ausschließlich solche Ausgaben beinhalten, die wie nachstehend<br />
aufgeführt unmittelbarer Verwaltungstätigkeit zuzuordnen sind:<br />
- Büromaschinen<br />
- Bürobedarf<br />
- Fernsprecher<br />
- Post- und Bankgebühren<br />
- Versicherungen<br />
- Dienstreisen<br />
- Fahrtkostenersätze sowie<br />
- andere Ausgaben, für Verwaltungsaufwände/-tätigkeit<br />
Die Verwendung der bereitgestellten Mittel im Rahmen der<br />
gewährten Verwaltungspauschale kann bezüglich ihrer Höhe in den<br />
Einzelpositionen durch den Zuwendungsempfänger entsprechend<br />
seiner spezifischen Ausgabenverteilung vorgenommen werden.<br />
Bei Einrichtungen ohne zuwendungsfähige Personalkosten sind<br />
nachzuweisende Verwaltungsausgaben in den oben aufgeführten<br />
Gruppierungen zuwendungsfähig.<br />
Die Kosten sind dennoch einzeln mit Originalbelegen<br />
entsprechend der Gruppierung in chronologischer Reihenfolge<br />
nachzuweisen.<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 14 von 15
2007<br />
<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />
– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />
3.3. Förderung Familienzentren<br />
3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />
Personalkosten<br />
Entgelte: Entgelte max. gemäß TvöD – Tarifgebiet Ost<br />
Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des<br />
Besserstellungsverbotes mit der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />
bei Beschäftigten die einen Besitzstand für Kinder beanspruchen<br />
muss beim Träger der Kindergeldbescheid vorliegen und dem<br />
Verwendungsnachweis beigefügt werden<br />
Berufsgenossenschaft: Beiträge für fest angestelltes zuwendungsfähiges Personal<br />
Finanzierungsplan<br />
Teilnehmerbeiträge: Beiträge aller Teilnehmer/innen für das Projekt<br />
Eigenmittel: finanzielle Mittel des freien Trägers (ohne Eigenarbeitsleistungen)<br />
Eigenarbeitsleistungen: Summe der beantragten bzw. abgerechneten Eigenarbeitsleistungen<br />
(Unterhaltung Hochbauten, Grünanlagen und Reinigung)<br />
Spenden: Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von<br />
Stiftungen und anderen Bereichen<br />
Landesmittel: sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts<br />
ausgereicht werden<br />
sonstige Drittmittel: Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />
LH MD andere Ämter: Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt<br />
<strong>Magdeburg</strong>, z. B. Sport- und Schulverwaltungsamt<br />
07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 15 von 15