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Begriffskatalog - Magdeburg

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Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

- Der Oberbürgermeister -<br />

Jugendamt<br />

Angebote zur Förderung junger Menschen<br />

-<strong>Begriffskatalog</strong>-<br />

für<br />

freie Träger der Jugendhilfe<br />

zum Verfahren der Beantragung und des<br />

Nachweises von Zuwendungen<br />

Hinweise:<br />

- der <strong>Begriffskatalog</strong> ist ab der Antragstellung 2007 gültig<br />

- er soll zu einer Erleichterung der Zuordnung von Ausgaben in die<br />

richtige Gruppierung führen<br />

- die aufgezählten Beispiele sind jedoch nicht abschließend, im<br />

Zweifelsfall einer Zuordnung bitten wir um Nachfrage im<br />

Jugendamt<br />

- bei Änderungen des Katalogs wird dieser jedem Träger neu<br />

ausgereicht<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 1 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.1 Ferienfreizeiten 2.3 Jugendleiterausbildung<br />

2.2 Internationale Begegnungen 2.4 Bildungsmaßnahmen<br />

Kostenplan<br />

Fahrtkosten<br />

Verpflegung<br />

Unterkunft<br />

Honorare<br />

Verbrauchsmittel<br />

Versicherungen<br />

- Fahrkarten der öffentlichen Verkehrsmittel (bei der Bahn die 2. Klasse)<br />

für alle Teilnehmer/innen und Betreuer/innen<br />

- Kraftstoffkosten bei Vorhaltung einer Einrichtung und Möglichkeit der<br />

Nut-zung eines trägereigenen Fahrzeuges<br />

- bei Nutzung eines Privatfahrzeuges Abrechnung einer<br />

Kilometerpauschale auf der Basis eines Fahrtenbuches (in gebundener<br />

Form) nach Kostenvergleich mit der Bahn und öffentlichem<br />

- Nahverkehr. Grundlage bildet das Bundesreisekostengesetz in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

- Anmietung von Fahrzeugen sowie Kraftstoffkosten (Mietvertrag mit<br />

entsprechender Versicherung)<br />

- Kosten für Getränke und Speisen für die Teilnehmer/innen und<br />

Betreuer/innen (keine Tabakwaren, koffeinhaltigen, alkoholischen<br />

Getränke und Energiedrinks)<br />

- entstehende Kosten in Zeltlagern, in privaten Unterkünften,<br />

Heimunterkünften, Jugendherbergen etc. im In- und Ausland<br />

- auf der Basis von Honorarverträgen nur für qualifizierte, anleitende oder<br />

betreuende Tätigkeiten (hier z.B. Jugendgruppenleiter/innen,<br />

Referenten/innen etc.)<br />

- auf der Basis von Verträgen nach § 3 Nr. 26 EstG zur Gewährung von<br />

Aufwandsentschädigungen für eine begünstigte Tätigkeit z. B. für<br />

Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer<br />

- keine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, diese sind der<br />

Gruppierung „Sonstiges“ zuzuordnen und werden nur in begründeten<br />

Einzelfällen als zuwendungsfähig anerkannt<br />

- entstehende Kosten in Zeltlagern, in privaten Unterkünften,<br />

Heimunterkünften, Jugendherbergen etc. im In- und Ausland<br />

- z. B. Batterien; Kosten für Material, welches für Aktionen erworben wird<br />

z.B. Kleber, Stifte, etc.<br />

- Reiserücktritts-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung und<br />

Unfallver-sicherung (keine Rechtsschutzversicherung)<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 2 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.1 Ferienfreizeiten 2.3 Jugendleiterausbildung<br />

2.2 Internationale Begegnungen 2.4 Bildungsmaßnahmen<br />

Sonstiges<br />

Finanzierungsplan<br />

Teilnehmerbeiträge<br />

Eigenmittel<br />

Spenden<br />

Landesmittel<br />

Sonstige Drittmitte<br />

LH MD andere Ämter<br />

- im o. g. nicht einzuordnende Kosten, die zur Umsetzung o. g. Maßnahmen<br />

notwendig sind, diese sind einzeln aufzuführen<br />

- Fotoarbeiten<br />

- Eintrittsgelder<br />

- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche werden bei mindestens vier<br />

Einsätzen pro Monat/pro Ehrenamtlicher bis zur Höhe von 20,00 EUR als<br />

zuwendungsfähig anerkannt<br />

- Bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige handelt es sich<br />

lediglich um einen (teilweisen, pauschalierten oder nur symbolischen)<br />

Ausgleich der in diesem Zusammenhang der/dem ehrenamtlich Tätigen<br />

entstehenden Auslagen, nicht jedoch um eine eigentliche Bezahlung der<br />

ehrenamtlich geleisteten Arbeit an sich.<br />

- entstehende Kosten in Zeltlagern, in privaten Unterkünften, Heimunterkünften,<br />

Jugendherbergen etc. im In- und Ausland<br />

- finanzielle Mittel des freien Trägers<br />

- Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von Stiftungen<br />

und anderen Bereichen<br />

- sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts ausgereicht<br />

werden<br />

- Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />

- Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong>, z.<br />

B. Sport- und Schulverwaltungsamt<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 3 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />

Projekte: z. B. über Stunden, einen Tag Kinderfest (Straßenfest), offene Kinder-<br />

und Jugendsportfeste oder Wettbewerbe, Einzelkonzerte z. B über<br />

mehrere Einzelveranstaltungen (Reihen), auch über das Jahr<br />

laufende Veranstaltungen im offenen-Tür-Bereich (OT), Töpfern,<br />

Computer, Theater, Discos, Lifeveranstaltungen mit Rockgruppen,<br />

Freizeitsport, Bereiche des Werkens, Fahrradwerkstatt, Foto, Video,<br />

Jugendmusik<br />

Kostenplan<br />

Funktionsgegenstände Gegenstände zur Absicherung der sozialpädagogischen Arbeit,<br />

bis 410,00 EUR bei denen eine längere Lebensdauer anzunehmen ist.<br />

Die Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum in der<br />

sozialpädagogischen Arbeit gebunden bleiben.<br />

Bei Einzelveranstaltungen oder kürzeren Projekten (Tages-projekte)<br />

sind Funktionsgegenstände grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, da<br />

zu erwarten ist, dass eine Auslastung nicht gegeben sein wird. Eine<br />

Ausleihe oder die Miete von Gegenständen dient dann zur<br />

Absicherung der Maßnahme.<br />

Bei einer Erstbeschaffung muss der Funktionsgegenstand eine<br />

wirtschaftliche Einheit ergeben, d. h. er muss in seiner Gesamtheit<br />

erworben werden.<br />

z. B. Fotoapparat: Gehäuse und Objektiv zusammen;<br />

Computer: Tastatur, Monitor, Tower, Maus zusammen;<br />

Dabei ist zu beachten, dass diese wirtschaftliche Einheit häufig einen<br />

Gesamtwert von über 410 EUR (netto) ergibt, welche dann im<br />

Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist und unter RL 4.1 beantragt<br />

werden kann, nicht unter RL 2.5.<br />

Des Weiteren sind Reparaturen, Ersatz- und<br />

Ergänzungsbeschaffungen für Gegenstände, welche im<br />

Vermögenshaushalt unter der RL 4.1 angeschafft wurden auch dort zu<br />

planen, unabhängig davon, ob die Kosten 410,00 EUR (netto)<br />

übersteigen.<br />

Weitere Beispiele für Funktionsgegenstände: TT-Schläger, TT-Platte,<br />

Sportbälle, Videorecorder, Schere, Spielgeräte, Musikgeräte,<br />

Musikinstrumente, Werkzeuge (außer sozial-pädagogische<br />

Werkstätten), Funktionsgegenstände in Arbeitsgemeinschaften, leere<br />

Disketten, Geschirr, Töpfe, Besteck, CD, Kassetten, Reparaturen von<br />

Funktionsgegenständen, die nicht 50 % über dem Nennwert liegen.<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 4 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />

Verbrauchsmittel: Kosten für Material, welches für die speziellen Veranstaltungen<br />

erworben wird. Gegenstände, die sich tatsächlich verbrauchen (z.B.<br />

Kreide), verarbeitet werden (z.B. Nägel) oder an Kinder und<br />

Jugendliche weitergegeben werden (Preise, Gutscheine,<br />

selbsthergestellte Gegenstände).<br />

Beispiele:<br />

Bastelkurse: Stifte, Stoffe, Holz, Nägel, Kleber, Farbe, Pinsel,<br />

Bastelfolie, Bastelpapier, Ton, Lötzinn, Bastelperlen,<br />

OT-Bereich: TT-Bälle, Queuespitzen, Batterien<br />

Kochkurse: Lebensmittel Kinderfeste: Dekorationsmaterial,<br />

Kleinstpreise für die Kinder, Gutscheine von geringem Wert<br />

Mieten: Anmietung von Gegenständen, Raummiete etc. auf Grundlage eines<br />

Mietvertrags<br />

Transportkosten: Kosten für Anlieferung oder Transport von Gegenständen durch<br />

Speditionen<br />

Nur für Träger, bei denen keine Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-<br />

3.4 vom Jugendamt gefördert wird: Bei Nutzung eines<br />

Vereins/Dienst- oder Privatfahrzeuges� Abrechnung einer<br />

Kilometerpauschale auf der Basis eines Fahrtenbuches (in gebundener<br />

Form) gemäß Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen<br />

Fassung<br />

(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />

gefördert wird, rechnen diese Transportkosten ausschließlich bei den<br />

RL 3.1-3.4 ab.)<br />

In begründeten Fällen Transport von Teilnehmern/innen.<br />

Veranstaltungen: Kosten für besuchte Veranstaltungen - Eintrittsgelder (Zoo,<br />

Schwimmbäder, Kino usw.) Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem<br />

Veranstaltungsbesuch (öffentliche Verkehrsmittel) für<br />

Teilnehmer/innen und Betreuer/innen<br />

Kosten für Material, welches für Theaterprojekte und<br />

Theateraufführungen genutzt wird: Stoffe für Kostüme und<br />

Requisiten, Holz, Nägel, Kleber, Farbe, Pinsel für Bühne<br />

Honorare: auf der Basis von Honorarverträgen nur für qualifizierte, anleitende<br />

oder betreuende Tätigkeiten (z. B. Künstlerhonorare, DJs u.ä.)<br />

auf der Basis von Verträgen nach § 3 Nr. 26 EstG zur Gewährung<br />

von Aufwandsentschädigungen für eine begünstigte Tätigkeit z. B. für<br />

Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer<br />

keine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, diese sind<br />

der Gruppierung „andere Kosten“ zuzuordnen und werden nur in<br />

begründeten Einzelfällen als zuwendungsfähig anerkannt<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 5 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />

Versicherungen: Unfall-, Haftpflichtversicherung<br />

Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern: nur für Träger, bei denen keine<br />

Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-3.4 vom Jugendamt gefördert<br />

wird � anhand des Fahrtenbuches anteilig pro Tag der Nutzung<br />

(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />

gefördert wird, rechnen Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern<br />

ausschließlich bei den RL 3.1-3.4 ab.)<br />

weitere Versicherungen nach Prüfung im Einzelfall (keine<br />

Rechtsschutzversicherung)<br />

GEMA-Kosten: Kosten für Urheberrechte<br />

- Abspielen von Tonträgern<br />

- Video<br />

- Lifeveranstaltungen<br />

- Discos<br />

- keine GEZ-Gebühr, da hier eine Befreiung bei den öffentlichen<br />

Rundfunkanstalten beantragt werden kann<br />

Lernmittel: geeignete Gesellschaftsspiele, Didaktische Spiele,<br />

Computerspiele etc.<br />

Bücher: geeignete Kinder- und Jugendbücher<br />

Fachliteratur (projektbezogen bei Reihen)<br />

Veröffentlichungen: Annonce, eine Website, Ausschreibungen, Info-Material,<br />

Druckkosten, Werbung, Fotofilme, Fotoarbeiten, Kosten für die<br />

Herstellung von Kopien, die Veröffentlichungszwecken dienen<br />

(Copyshop, Kopierpapier, Toner, Druckerpatronen), Briefmarken für<br />

das Verschicken von Infobriefen, etc.<br />

andere Kosten: im o. g. nicht einzuordnende Kosten, die zur Umsetzung der<br />

Maßnahmen notwendig sind diese sind einzeln aufzuführen<br />

in begründeten Fällen auch alkohol- und coffeinfreie Getränke und<br />

kleine Speisen<br />

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche werden bei mindestens<br />

vier Einsätzen pro Monat/pro Ehrenamtlicher bis zur Höhe von<br />

20,00 EUR als zuwendungsfähig anerkannt<br />

Bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige handelt es<br />

sich lediglich um einen (teilweisen, pauschalierten oder nur<br />

symbolischen) Ausgleich der in diesem Zusammenhang der/dem<br />

ehrenamtlich Tätigen entstehenden Auslagen, nicht jedoch um eine<br />

eigentliche Bezahlung der ehrenamtlich geleisteten Arbeit an sich.<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 6 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.5 Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen<br />

Finanzierungsplan<br />

Teilnehmerbeiträge Beiträge aller Teilnehmer/innen für die jeweilige Maßnahme<br />

Eigenmittel finanzielle Mittel des freien Trägers<br />

Spenden Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von<br />

Stiftungen und anderen Bereichen<br />

Landesmittel sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts<br />

ausgereicht werden<br />

sonstige Drittmittel Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />

LH MD andere Ämter Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt<br />

<strong>Magdeburg</strong>, z. B. Sport- und Schulverwaltu<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 7 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe –<br />

Angebote zur Förderung junger Menschen– des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.6 Jugendsozialarbeit 2.7 Schulsozialarbeit<br />

Kostenplan<br />

Funktionsgegenstände Gegenstände zur Absicherung der sozialpädagogischen Arbeit,<br />

bis 410,00 EUR bei denen eine längere Lebensdauer anzunehmen ist.<br />

Die Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum in der<br />

sozialpädagogischen Arbeit gebunden bleiben.<br />

Bei einer Erstbeschaffung muss der Funktionsgegenstand eine<br />

wirtschaftliche Einheit ergeben, d. h. er muss in seiner Gesamtheit<br />

erworben werden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass diese wirtschaftliche Einheit häufig einen<br />

Gesamtwert von über 410 EUR (netto) ergibt, welches dann im<br />

Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist und unter RL 4.1 beantragt<br />

werden kann, nicht unter RL 2.6 oder 2.7.<br />

Des Weiteren sind Reparaturen, Ersatz- und<br />

Ergänzungsbeschaffungen für Gegenstände, welche im<br />

Vermögenshaushalt unter der RL 4.1 angeschafft wurden auch dort zu<br />

planen, unabhängig davon, ob die Kosten 410,00 EUR (netto)<br />

übersteigen. Beispiele: Werkzeuge, Maschinen etc. Reparaturen von<br />

Werkzeugen, Maschinen etc. die nicht 50 % über dem Nennwert<br />

liegen.<br />

Verbrauchsmaterial: Material und Werkstoffe für die sozialpädagogische Arbeit in den<br />

Werkstattbereichen, die benutzt oder bearbeitet werden, die dann eine<br />

andere Form haben oder verbraucht sind. Beispiele: Holz, Leim,<br />

Sandpapier, Bohrer, Farbe, Pinsel, Lötzinn, Ton, Leder, Papier,<br />

projektbezogene Lebensmittel, Stoffe, Kreativ-material, Erde,<br />

Pflanzen etc.<br />

Mieten: Anmietung von Gegenständen, Raummiete<br />

Transportkosten: Kosten für Anlieferung oder Transport von Gegenständen durch<br />

Speditionen<br />

Nur für Träger, bei denen keine Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-<br />

3.4 vom Jugendamt gefördert wird: Bei Nutzung eines<br />

Vereins/Dienst- oder Privatfahrzeuges� Abrechnung einer<br />

Kilometerpauschale auf der Basis eines Fahrtenbuches (in gebundener<br />

Form) gemäß Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen<br />

Fassung<br />

(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />

gefördert wird, rechnen diese Transportkosten ausschließlich bei den<br />

RL 3.1-3.4 ab.)<br />

In begründeten Fällen Transport von Teilnehmern/innen.<br />

Veranstaltungen: Kosten für den Besuch von Veranstaltungen, die der Unterstützung<br />

der sozialpädagogischen Arbeit dienen, z. B. Messen, Ausstellungen<br />

etc, Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch<br />

(öffentliche Verkehrsmittel) für Teilnehmer/innen und Betreuer/innen<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 8 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe –<br />

Angebote zur Förderung junger Menschen– des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.6 Jugendsozialarbeit 2.7 Schulsozialarbeit<br />

Honorare: auf der Basis von Honorarverträgen nur für qualifizierte, anleitende<br />

oder betreuende Tätigkeiten (z. B. Referenten/innen, fachliche<br />

Anleiter)<br />

auf der Basis von Verträgen nach § 3 Nr. 26 EstG zur Gewährung<br />

von Aufwandsentschädigungen für eine begünstigte Tätigkeit z. B. für<br />

Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer<br />

keine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, diese sind der<br />

Gruppierung „Andere Kosten“ zuzuordnen und werden nur in<br />

begründeten Einzelfällen als zuwendungsfähig anerkannt<br />

Versicherungen: Unfall-, Haftpflichtversicherung<br />

Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern: nur für Träger, bei denen keine<br />

Haltung eines Fahrzeugs nach RL 3.1-3.4 vom Jugendamt gefördert<br />

wird � anhand des Fahrtenbuches anteilig pro Tag der Nutzung<br />

(Träger, bei denen die Haltung eines Fahrzeugs vom Jugendamt<br />

gefördert wird, rechnen Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuern<br />

ausschließlich bei den RL 3.1-3.4 ab.)<br />

weitere Versicherungen nach Prüfung im Einzelfall (keine<br />

Rechtsschutzversicherung)<br />

GEMA-Kosten: Kosten für Urheberrechte<br />

- Abspielen von Tonträgern<br />

- Video etc.<br />

- keine GEZ-Gebühr, da hier eine Befreiung bei den öffentlichen<br />

Rundfunkanstalten beantragt werden kann<br />

Lernmittel: Materialien und Gegenstände für Lernende und Lehrende z. B.<br />

Lernsoftware unter 410,00 EUR, Arbeitshefte<br />

Bücher: projektbezogene Bücher; Beispiele: Fachliteratur, Gesetzestexte,<br />

Lehrbücher usw.<br />

Veröffentlichungen: Annonce, Ausschreibungen, Info-Material, Druckkosten, Werbung,<br />

Filme, Fotoarbeiten, Kosten für die Herstellung von Kopien, die<br />

Veröffentlichungszwecken dienen (Copyshop, Kopierpapier, Toner,<br />

Druckerpatronen),<br />

Briefmarken für das Verschicken von Infobriefen, etc.<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 9 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe –<br />

Angebote zur Förderung junger Menschen– des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

2.6 Jugendsozialarbeit 2.7 Schulsozialarbeit<br />

andere Kosten: im o. g. nicht einzuordnende Kosten, die zur Umsetzung der<br />

Maßnahmen notwendig sind, diese sind einzeln aufzuführen z. B.<br />

Arbeitsbekleidung<br />

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche werden bei mindestens<br />

vier Einsätzen pro Monat/pro Ehrenamtlicher bis zur Höhe von 20,00<br />

EUR als zuwendungsfähig anerkannt<br />

Bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige handelt es<br />

sich lediglich um einen (teilweisen, pauschalierten oder nur<br />

symbolischen) Ausgleich der in diesem Zusammenhang der/dem<br />

ehrenamtlich Tätigen entstehenden Auslagen, nicht jedoch um eine<br />

eigentliche Bezahlung der ehrenamtlich geleisteten Arbeit an sich.<br />

in begründeten Fällen auch alkohol- und coffeinfreie Getränke und<br />

kleine Speisen<br />

Personalkosten: Entgelte max. gemäß TvöD – Tarifgebiet Ost<br />

Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des Besserstellungsverbotes<br />

mit der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

bei Beschäftigten die einen Besitzstand für Kinder beanspruchen muss<br />

beim Träger der Kindergeldbescheid vorliegen und dem<br />

Verwendungsnachweis beigefügt werden<br />

Finanzierungsplan<br />

Teilnehmerbeiträge Beiträge aller Teilnehmer/innen für die jeweilige Maßnahme<br />

Eigenmittel finanzielle Mittel des freien Trägers<br />

Spenden Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von<br />

Stiftungen und anderen Bereichen<br />

Landesmittel sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts<br />

ausgereicht werden<br />

sonstige Drittmittel Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />

LH MD andere Ämter Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt<br />

<strong>Magdeburg</strong>, z. B. Sport- und Schulverwaltungsamt<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 10 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />

3.3. Förderung Familienzentren<br />

3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />

Kostenplan<br />

Sachkosten<br />

Unterhaltung Hochbauten: gleichwertiger Ersatz von verschlissenen Gebäudeteilen, wie z. B.<br />

Türen, Heizungskörper etc. um die Substanz des Gebäudes zu<br />

erhalten<br />

Beispiele: Schlösser, Fensterscheiben, Briefkasten, Tapete, Farbe,<br />

Fußbodenbelag, Nägel, Schrauben, Holz, Reparaturen und Wartung<br />

der Alarmmeldeanlagen, Sanitärzubehör usw.<br />

Verbrauchsmittel im Elektrobereich<br />

Beispiele: Lampen, Elektrokabel, Sicherungen, Glühbirnen,<br />

Leuchtstoffröhren,<br />

Aufwendungen für Investitionen in Baumaßnahmen, die den Wert<br />

des Gebäudes erhöhen, z. B. Einfachverglasung zu<br />

Thermoverglasung, sind im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.<br />

Anträge auf Bezuschussung von Investitionen sind ab der<br />

Antragstellung 2006 dem Kommunalen Gebäudemanagement der<br />

Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong> zugeordnet und zukünftig dort zu<br />

beantragen.<br />

UH Eigenarbeitsleistungen: Kosten für Eigenarbeitsleistungen z. B. Wartungs-, Reparatur-,<br />

Renovierungsarbeiten in Höhe von 5,00 EUR/h<br />

Unterhaltung Grünanlagen: Wartungs- und Reparaturarbeiten, gleichwertiger Ersatz von<br />

vorhandenen verschlissenen Grundstückanlagen (Zäune, Wege)<br />

Beispiele: Wegplatten<br />

Grünanlagenpflege<br />

Beispiele: Samen und Gewächse für die Außenflächen-gestaltung,<br />

Erde, Sand<br />

Aufwendungen für Investitionen in Grünanlagen z. B. neues<br />

Außenspielgerät über 410,00 EUR sind im Vermögenshaushalt zu<br />

veranschlagen und können unter der Förderrichtlinie 4.1 beantragt<br />

werden<br />

UG Eigenarbeitsleistungen: Kosten für Eigenarbeitsleistungen z. B. Rasenmähen in Höhe von<br />

4,50 EUR/h<br />

Energiekosten: Energiekosten, Heizung, Wasser, Abwasser, Niederschlagwasser<br />

Bewirtschaftungskosten: Grundstücksteuern, Straßenreinigung, Schornsteinfeger,<br />

Abfallbeseitigung, Abfallcontainer, Alarmverfolgung, Wach- und<br />

Schließdienst, Wartung und Auffüllung Feuerlöscher,<br />

Schädlingsbekämpfung<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 11 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />

3.3. Förderung Familienzentren<br />

3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />

Mieten/ Pachten: Miet- und Pachtzins für Gebäude, einzelne Räume, Grundstücke,<br />

Sicherungs- und Alarmanlagen etc.<br />

technische Gegenstände: Kauf, Wartung und Reparatur von in der Regel allen<br />

Gegenständen, die eine Stromzuführung haben, 410,00 EUR<br />

(netto) nicht übersteigen und nicht für die primäre Arbeit am Kind,<br />

Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bestimmt sind oder von<br />

den Kindern, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen selbst<br />

genutzt werden.<br />

Beispiele: Elektromotor, Pumpe, Kühlschrank, Kaffeemaschine,<br />

Bohrmaschine f. Hausmeister, Elektrorasenmäher, Überprüfung<br />

technischer Geräte und Anlagen<br />

Beträgt die Anschaffung eines technischen Gegenstandes, z.B.<br />

Kühlschrank, mehr als 410,00 EUR (netto) ist dieser im<br />

Vermögenshaushalt zu veranschlagen und kann unter der<br />

Förderrichtlinie 4.1 beantragt werden. Übersteigen die Ausgaben<br />

für den einzelnen Gegenstand 410,00 EUR nicht, sind sie dennoch<br />

dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um eine<br />

wirtschaftliche Einheit handelt und der gesamte Betrag über der<br />

Grenze von 410,00 EUR liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz-<br />

bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden!<br />

Einrichtungsgegenstände: Möbel im Einzelwert bis 410,00 EUR (netto)<br />

Beispiele: Stühle, Tische, Schränke, Regale, Geschirr, Gardinen,<br />

Tischdecken, Bilderrahmen, Kleiderbügel<br />

Beträgt die Anschaffung eines Einrichtungsgegenstandes, z.B.<br />

Schrank, mehr als 410,00 EUR (netto) ist dieser im<br />

Vermögenshaushalt zu veranschlagen und kann unter der<br />

Förderrichtlinie 4.1 beantragt werden. Übersteigen die Ausgaben<br />

für den einzelnen Gegenstand 410,00 EUR nicht, sind sie dennoch<br />

dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um eine<br />

wirtschaftliche Einheit handelt und der gesamte Betrag über der<br />

Grenze von 410,00 EUR liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz-<br />

bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden!<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 12 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />

3.3. Förderung Familienzentren<br />

3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />

Büromaschinen: Kauf und Reparaturen von Büromaschinen im Einzelwert bis<br />

410,00 EUR (netto), die für den Betrieb der Einrichtung<br />

erforderlich sind und nicht für die primäre Arbeit am Kind,<br />

Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bestimmt sind oder von<br />

den Kindern, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen selbst<br />

genutzt werden<br />

Beispiele: Schreibmaschine, Rechenmaschine, Taschenrechner<br />

Fax, Telefon, Anrufbeantworter, Computer, Software, Kopierer<br />

Beträgt die Anschaffung eines Einrichtungsgegenstandes, z.B.<br />

Schrank, mehr als 410,00 EUR (netto) ist dieser im<br />

Vermögenshaushalt zu veranschlagen und kann unter der<br />

Förderrichtlinie 4.1 beantragt werden. Übersteigen die Ausgaben<br />

für den einzelnen Gegenstand 410,00 EUR nicht, sind sie dennoch<br />

dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um eine<br />

wirtschaftliche Einheit handelt und der gesamte Betrag über der<br />

Grenze von 410,00 EUR liegt. Dabei ist nicht nach Erst-, Ersatz-<br />

bzw. Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden!<br />

Bürobedarf: Kauf von Büromaterial, welches für den Betrieb der Einrichtung<br />

erforderlich ist<br />

Beispiele: Schreib- und Zeichenbedarf, Kugelschreiber, Minen,<br />

Bleistifte, Farbstifte, Farbbänder, Klebstoff, Schnellhefter,<br />

Briefumschläge, kleine Bürogeräte wie Papierkorb, Locher, Lineal,<br />

Stempel, Schere, Heftgeräte, Disketten, CDs, Toner,<br />

Druckerpatronen, Kopierpapier, Stempel, Kopien etc.<br />

Fernsprecher: Grundgebühren und laufende Telefonkosten, Internetgebühren<br />

Post- und Bankgebühren: Gebühren für Bankkonto und Kontobewegungen, Briefmarken<br />

Reinigung: Reinigungsgegenstände, -materialien und -mittel<br />

Re Eigenarbeitsleistungen: Kosten für Eigenarbeitsleistungen in Höhe von 4,50 EUR/h<br />

Haltung von Fahrzeugen: Unterhaltung und Instandsetzung von PKW, LKW, motorisierten<br />

Spezialfahrzeugen und Benzinrasenmähern<br />

Kraftstoffkosten (Benzin, Diesel, Gas),<br />

Pflege- und Inspektionskosten, Schmierstoffe, TÜV-Gebühren,<br />

Steuern, Versicherungen, Reifenerneuerung etc.<br />

Versicherungen: rechtsgebundene notwendige Versicherungen,<br />

Haftpflichtversicherung, Grundstücksversicherung,<br />

Inventarversicherung, etc., keine Kfz-Versicherung� s.o.<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 13 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />

3.3. Förderung Familienzentren<br />

3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />

Dienstreisen: pro Mitarbeiter in der Regel max. 100,00 EUR im Jahr<br />

Reisen zu Tagungen, Tagungskosten und Teilnahmegebühren<br />

Fahrtkostenersätze: für Träger, die kein Fahrzeug unterhalten und stattdessen<br />

Privatfahrzeuge nutzen, kann auf der Basis eines Fahrtenbuches (in<br />

gebundener Form) nach Kostenvergleich mit dem öffentlichen<br />

Nahverkehr eine Kilometerpauschale abgerechnet werden<br />

gemäß Bundesreisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung<br />

Fortbildung: Kosten für die Teilnahme der geförderten Mitarbeiter an<br />

Lehrgängen, Kursen und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung,<br />

inklusive Lehrgangsgebühren, Reisekosten und auch Fachliteratur<br />

in der Regel bis zu 100,00 EUR pro Mitarbeiter im Jahr<br />

andere Kosten: medizinischer Sachbedarf, Tannengrün<br />

Honorarkraft/ Lohnbüro zur Gehaltsabrechnung (hier nur einordnen<br />

wenn keine Verwaltungskosten beantragt werden)<br />

Verwaltungskosten:<br />

Bei Einrichtungen mit zuwendungsfähigen Personalkosten kann<br />

eine Verwaltungspauschale bis zu einer Höhe von 10 % der darauf<br />

bezogenen Bruttopersonalkosten gewährt werden. Die Beantragung<br />

sowie der Nachweis tatsächlich entstehender Ausgaben können<br />

ausschließlich solche Ausgaben beinhalten, die wie nachstehend<br />

aufgeführt unmittelbarer Verwaltungstätigkeit zuzuordnen sind:<br />

- Büromaschinen<br />

- Bürobedarf<br />

- Fernsprecher<br />

- Post- und Bankgebühren<br />

- Versicherungen<br />

- Dienstreisen<br />

- Fahrtkostenersätze sowie<br />

- andere Ausgaben, für Verwaltungsaufwände/-tätigkeit<br />

Die Verwendung der bereitgestellten Mittel im Rahmen der<br />

gewährten Verwaltungspauschale kann bezüglich ihrer Höhe in den<br />

Einzelpositionen durch den Zuwendungsempfänger entsprechend<br />

seiner spezifischen Ausgabenverteilung vorgenommen werden.<br />

Bei Einrichtungen ohne zuwendungsfähige Personalkosten sind<br />

nachzuweisende Verwaltungsausgaben in den oben aufgeführten<br />

Gruppierungen zuwendungsfähig.<br />

Die Kosten sind dennoch einzeln mit Originalbelegen<br />

entsprechend der Gruppierung in chronologischer Reihenfolge<br />

nachzuweisen.<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 14 von 15


2007<br />

<strong>Begriffskatalog</strong> zum Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe<br />

– Angebote zur Förderung junger Menschen – des Jugendamtes der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

3.1. Förderung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

3.2. Förderung Jugendwerkstätten<br />

3.3. Förderung Familienzentren<br />

3.4. Förderung Jugendgemeinschaftswerke<br />

Personalkosten<br />

Entgelte: Entgelte max. gemäß TvöD – Tarifgebiet Ost<br />

Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des<br />

Besserstellungsverbotes mit der Landeshauptstadt <strong>Magdeburg</strong><br />

bei Beschäftigten die einen Besitzstand für Kinder beanspruchen<br />

muss beim Träger der Kindergeldbescheid vorliegen und dem<br />

Verwendungsnachweis beigefügt werden<br />

Berufsgenossenschaft: Beiträge für fest angestelltes zuwendungsfähiges Personal<br />

Finanzierungsplan<br />

Teilnehmerbeiträge: Beiträge aller Teilnehmer/innen für das Projekt<br />

Eigenmittel: finanzielle Mittel des freien Trägers (ohne Eigenarbeitsleistungen)<br />

Eigenarbeitsleistungen: Summe der beantragten bzw. abgerechneten Eigenarbeitsleistungen<br />

(Unterhaltung Hochbauten, Grünanlagen und Reinigung)<br />

Spenden: Mittel aus maßnahmebezogenen Geld- und Sachspenden von<br />

Stiftungen und anderen Bereichen<br />

Landesmittel: sämtliche Fördermittel, die von Landesbehörden Sachsen-Anhalts<br />

ausgereicht werden<br />

sonstige Drittmittel: Fördermittel des Bundes, der EU oder sonstiger Behörden<br />

LH MD andere Ämter: Zuwendungen von anderen Ämtern der Landeshauptstadt<br />

<strong>Magdeburg</strong>, z. B. Sport- und Schulverwaltungsamt<br />

07_FRL_<strong>Begriffskatalog</strong>.doc Stand: 15.09.2006 Seite 15 von 15

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