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Abfallwegweiser 2012 - Magdeburg

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32 WIR KÜMMERN UNS AUCH UM<br />

Winterdienst<br />

Der Kommunale Winterdienst räumt und streut auf Fahrbahnen, öffentlichen Parkplätzen, Radwegen<br />

und Fußgängerüberwegen. Vorrangig behandelt werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr<br />

oder hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen<br />

und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege. Auch in Straßen, in denen sich Kindertagesstätten<br />

oder Schulen befinden, wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen<br />

vorrangig durchgeführt. Ist das Hauptstraßennetz fertig,<br />

beginnt die Räumung der Nebenstraßen. Nachrangig sind<br />

Wohngebietsstraßen mit geringer Verkehrsbelastung. Diese<br />

können in normalen Wintern gar nicht, in strengen Wintern<br />

erst bei Schneehöhen ab 20 cm und lang anhaltender Frostperiode<br />

geräumt oder gestreut werden. In der Zeit von 23:00<br />

bis 03:00 Uhr ist der Winterdienst nur auf dem <strong>Magdeburg</strong>er<br />

Ring und im Streckennetz der Nachtbusse im Einsatz.<br />

Was kann jeder Einzelne tun?<br />

1. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Wintersaison<br />

vor.<br />

2. Passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen<br />

Straßenverhältnissen an. Planen Sie<br />

mehr Zeit ein.<br />

3. Denken Sie rechtzeitig an die Winterbereifung<br />

Ihres Fahrzeuges. (Faustregel: Okt.<br />

- März)<br />

4. Gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen<br />

freie Fahrt.<br />

5. Haben Sie Verständnis, wenn es durch<br />

den Winterdiensteinsatz zu Beeinträchtigungen<br />

kommt.<br />

6. Stellen Sie sich darauf ein, dass in der Zeit<br />

von 23:00 - 03:00 Uhr nur der <strong>Magdeburg</strong>er<br />

Ring und das Streckennetz der Nachtbusse<br />

geräumt werden.<br />

7. Lassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das<br />

Fahrrad stehen, wenn die Radwege ein<br />

sicheres Fahren nicht erlauben.<br />

8. Vermeiden Sie bei starken Schneefällen<br />

und extremer Glätte unnötige Wege.<br />

9. Helfen Sie Kindern, älteren Menschen und<br />

Behinderten.<br />

10. Decken Sie sich vor Wintereinbruch mit<br />

ausreichend Streumaterial ein. Erlaubt<br />

sind nur abstumpfende Mittel, wie Sand,<br />

Splitt oder Granulat; Streusalz nur ausnahmsweise<br />

an gefährlichen Stellen.<br />

Wichtig!<br />

–> Zwischen 7:00 – 20:00 Uhr müssen Sie<br />

ohne schuldhaftes Verzögern räumen.<br />

–> Beseitigen Sie nach 20:00 Uhr gefallenen<br />

Schnee und entstandene Glätte bis 7:00<br />

Uhr des Folgetages.<br />

–> Stimmen Sie die von Schnee geräumten<br />

Flächen benachbarter Grundstücke so<br />

aufeinander ab, dass die durchgehende<br />

Benutzung des Gehweges möglich ist.<br />

Der später Räumende muss sich dem Vorgänger<br />

anpassen.<br />

–> Befreien Sie die Hydranten auf Gehwegen<br />

von Schnee und Eis.<br />

–> Gewährleisten Sie bei einsetzendem Tauwetter<br />

den Abfluss des Schmelzwassers.<br />

–> Fegen Sie Schnee und Eis nicht zum<br />

Nachbarn oder in Gossen, Gräben oder<br />

Straßenkanäle.<br />

–> Lagern Sie Schnee und Eis nicht so auf<br />

Fahrbahnen und Gehwegen, dass der<br />

Verkehr behindert oder gefährdet wird.<br />

–> Halten Sie auch die Wege zu den Abfallbehältern<br />

schnee- und eisfrei.

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