Abfallwegweiser 2012 - Magdeburg
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32 WIR KÜMMERN UNS AUCH UM<br />
Winterdienst<br />
Der Kommunale Winterdienst räumt und streut auf Fahrbahnen, öffentlichen Parkplätzen, Radwegen<br />
und Fußgängerüberwegen. Vorrangig behandelt werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr<br />
oder hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen<br />
und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege. Auch in Straßen, in denen sich Kindertagesstätten<br />
oder Schulen befinden, wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen<br />
vorrangig durchgeführt. Ist das Hauptstraßennetz fertig,<br />
beginnt die Räumung der Nebenstraßen. Nachrangig sind<br />
Wohngebietsstraßen mit geringer Verkehrsbelastung. Diese<br />
können in normalen Wintern gar nicht, in strengen Wintern<br />
erst bei Schneehöhen ab 20 cm und lang anhaltender Frostperiode<br />
geräumt oder gestreut werden. In der Zeit von 23:00<br />
bis 03:00 Uhr ist der Winterdienst nur auf dem <strong>Magdeburg</strong>er<br />
Ring und im Streckennetz der Nachtbusse im Einsatz.<br />
Was kann jeder Einzelne tun?<br />
1. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Wintersaison<br />
vor.<br />
2. Passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen<br />
Straßenverhältnissen an. Planen Sie<br />
mehr Zeit ein.<br />
3. Denken Sie rechtzeitig an die Winterbereifung<br />
Ihres Fahrzeuges. (Faustregel: Okt.<br />
- März)<br />
4. Gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen<br />
freie Fahrt.<br />
5. Haben Sie Verständnis, wenn es durch<br />
den Winterdiensteinsatz zu Beeinträchtigungen<br />
kommt.<br />
6. Stellen Sie sich darauf ein, dass in der Zeit<br />
von 23:00 - 03:00 Uhr nur der <strong>Magdeburg</strong>er<br />
Ring und das Streckennetz der Nachtbusse<br />
geräumt werden.<br />
7. Lassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das<br />
Fahrrad stehen, wenn die Radwege ein<br />
sicheres Fahren nicht erlauben.<br />
8. Vermeiden Sie bei starken Schneefällen<br />
und extremer Glätte unnötige Wege.<br />
9. Helfen Sie Kindern, älteren Menschen und<br />
Behinderten.<br />
10. Decken Sie sich vor Wintereinbruch mit<br />
ausreichend Streumaterial ein. Erlaubt<br />
sind nur abstumpfende Mittel, wie Sand,<br />
Splitt oder Granulat; Streusalz nur ausnahmsweise<br />
an gefährlichen Stellen.<br />
Wichtig!<br />
–> Zwischen 7:00 – 20:00 Uhr müssen Sie<br />
ohne schuldhaftes Verzögern räumen.<br />
–> Beseitigen Sie nach 20:00 Uhr gefallenen<br />
Schnee und entstandene Glätte bis 7:00<br />
Uhr des Folgetages.<br />
–> Stimmen Sie die von Schnee geräumten<br />
Flächen benachbarter Grundstücke so<br />
aufeinander ab, dass die durchgehende<br />
Benutzung des Gehweges möglich ist.<br />
Der später Räumende muss sich dem Vorgänger<br />
anpassen.<br />
–> Befreien Sie die Hydranten auf Gehwegen<br />
von Schnee und Eis.<br />
–> Gewährleisten Sie bei einsetzendem Tauwetter<br />
den Abfluss des Schmelzwassers.<br />
–> Fegen Sie Schnee und Eis nicht zum<br />
Nachbarn oder in Gossen, Gräben oder<br />
Straßenkanäle.<br />
–> Lagern Sie Schnee und Eis nicht so auf<br />
Fahrbahnen und Gehwegen, dass der<br />
Verkehr behindert oder gefährdet wird.<br />
–> Halten Sie auch die Wege zu den Abfallbehältern<br />
schnee- und eisfrei.