„Alles schon geregelt.“ - Stadt Markkleeberg
„Alles schon geregelt.“ - Stadt Markkleeberg
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Wegweiser des Ordnungsrechts für die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> von A bis Z über Sachverhalte,<br />
Tatbestände und Zuwiderhandlungen, welche grundsätzlich durch die Orts- bzw. durch die<br />
Kreispolizeibehörde (<strong>Stadt</strong>verwaltung bzw. Landratsamt) abgewehrt, geahndet und verfolgt<br />
werden können<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Übersicht nicht abschließend ist.<br />
Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten<br />
Informationen übernommen.<br />
Stand: 0. November 0<br />
Einleitung<br />
Ärgernisse und Belästigungen sowie Fragen zu bestimmten mitunter genehmigungs-<br />
bedürftigen Sachverhalten tauchen im Alltag immer wieder auf.<br />
Aus diesem Grund gibt es diesen Wegweiser.<br />
Er soll Ihnen helfen, bei bestimmten Problemen und klärungsbedürftigen Sachverhalten<br />
einen Lösungsweg aufzuzeigen.<br />
Auf den folgenden Seiten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge diejenigen Stichworte<br />
erläutert, die als Sachverhalt im <strong>Markkleeberg</strong>er Alltag immer wieder auftauchen. Unter<br />
den Stichworten sind – mit laufender Nummer versehen – die gesetzlichen Regelungen<br />
vermerkt, die auch in <strong>Markkleeberg</strong> ihre Anwendung finden. Die nachfolgend aufgeführten<br />
Punkte sind bereits in unterschiedlichsten Spezialgesetzen und kommunalrechtlichen<br />
Normen aufgeführt – denn eigentlich ist <strong>„Alles</strong> <strong>schon</strong> <strong>geregelt</strong><strong>“</strong>.<br />
Bei Fragen und Anregungen können Sie uns sehr gern kontaktieren.<br />
Ihre <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Markkleeberg</strong>