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,,Berufsbegleitende Arbeitsassistenz - Anspruch und Realität''

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Dokumentation<br />

des Workshops<br />

am 25. Oktober 2001<br />

in Saarbrücken.<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong><br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

Saarland<br />

Ministerium für Frauen, Arbeit,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

- Der Landesbeauftragte<br />

für Behindertenfragen<br />

Arbeitskammer des Saarlandes<br />

Der Landesbehindertenbeirat<br />

des Saarlandes


,,<strong>Berufsbegleitende</strong><br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

THEMA<br />

Einladung<br />

INHALT<br />

REFERENTEN<br />

Der Landesbeauftragte für Behindertenfragen<br />

des Saarlandes<br />

SEITE<br />

4<br />

Einführung<br />

Horst Backes<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

der Arbeitskammer<br />

des Saarlandes, Saarbrücken<br />

5<br />

Referate<br />

Karl Hermann Haack<br />

Beauftragter der B<strong>und</strong>esregierung für die Belange<br />

der Behinderten, Berlin<br />

6<br />

Referate<br />

Josef Hecken<br />

Staatssekretär im Ministerium für Frauen, Arbeit,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales, Saarbrücken<br />

8<br />

3<br />

Referate<br />

Walter Pohl<br />

Mitglied im Vorstand der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft<br />

der Integrationsämter <strong>und</strong><br />

Hauptfürsorgestellen, Darmstadt<br />

12<br />

Referate<br />

Dr. Corina Zolle<br />

Zentrum für selbstbestimmtes Leben<br />

behinderter Menschen, Mainz e.V.<br />

15<br />

Schlußwort<br />

Annette Pauli Geschäftsführerin der<br />

Landesarbeitsgemeinschaft ,,Hilfe für Behinderte”,<br />

Saarbrücken<br />

Pressematerial<br />

Infomaterial<br />

17<br />

18<br />

23


Wolfgang Gütlein<br />

Der Landesbeauftragte<br />

für Behindertenfragen<br />

Einladung zum Workshop<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong> - <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

am 25. Oktober 2001 in Saarbrücken.<br />

4<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

der Landesbeauftragte für Behindertenfragen, die<br />

Arbeitskammer des Saarlandes <strong>und</strong> der Landesbehindertenbeirat<br />

führen gemeinsam am<br />

25. Oktober 2001, den Workshop<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

- <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität”durch.<br />

Die Veranstaltung findet um 19.00 Uhr im kleinen<br />

Saal der Congresshalle in Saarbrücken<br />

statt.<br />

Innerhalb der Emanzipations- <strong>und</strong> Unabhängigkeitsbewegung<br />

von Menschen mit schweren Behinderungen<br />

hat die Forderung nach ,,persönlicher<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>” eine Schlüsselstellung eingenommen.<br />

Der Begriff verdeutlicht einen Paradigmenwechsel<br />

in der Behindertenhilfe.<br />

,,Persönliche <strong>Arbeitsassistenz</strong>” ist als neues Arbeitsmarktinstrument<br />

im Jahr 2000 neu in das Schwerbehindertengesetz<br />

aufgenommen worden. Für Menschen<br />

mit schweren Behinderungen stellt ,,persönliche<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>” oft die einzige Chance dar,<br />

einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu<br />

erhalten. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung<br />

für Betroffene zur Führung eines eigenständigen<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortlichen Lebens.<br />

Im Rahmen des Workshops sollen auch die Formen<br />

von Hilfeleistungen für Menschen mit schweren<br />

Behinderungen unter Berücksichtigung juristischer,<br />

politischer, regionaler <strong>und</strong> persönlicher Aspekte<br />

erläutert werden.<br />

Als Referenten für die Fachtagung haben neben<br />

Herrn Karl Hermann Haack, dem Beauftragten der<br />

B<strong>und</strong>esregierung für die Belange der Behinderten,<br />

Herr Josef Hecken, Staatssekretär im Ministerium für<br />

Frauen, Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales, Herr Walter<br />

Pohl, Mitglied im Vorstand der Deutschen Integrati-<br />

onsämter auch Frau Dr. Corina Zolle, Zentrum für<br />

selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen<br />

Mainz e.V, zugesagt. Nach kurzen Einführungsreferaten<br />

ist eine Diskussion der Podiumsmitglieder mit<br />

dem Auditorium vorgesehen. Die Moderation der<br />

Veranstaltung übernimmt der Landesbeauftragte für<br />

Behindertenfragen.<br />

Wir würden uns freuen, Sie bei der sicherlich interessanten<br />

<strong>und</strong> informativen Veranstaltung begrüßen zu<br />

können.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Wolfgang Gütlein<br />

Der Landesbeauftragte<br />

für Behindertenfragen<br />

Annette Pauli<br />

Stellvertr. Vorsitzende des<br />

Landesbehindertenbeirates<br />

Werner Müller<br />

Leiter der Abteilung<br />

Gesellschaftspolitik<br />

der Arbeitskammer<br />

Der Landesbeauftragte für Behindertenfragen Franz-<br />

Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken<br />

www.saarland.de


Horst Backes<br />

Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer<br />

des Saarlandes, Saarbrücken<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen.<br />

Der heutige Workshop “<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

- <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität” ist eine gemeinsame<br />

Veranstaltung des Landesbeauftragten für<br />

Behindertenfragen im Ministerium für Frauen,<br />

Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales, des Landesbehindertenbeirats<br />

<strong>und</strong> der Arbeitskammer des Saarlandes.<br />

Im Namen der Veranstalter darf ich Sie heute<br />

abend herzlich begrüßen. Ein besonderer Gruß gilt<br />

natürlich unseren Gästen im Podium, die z.T. recht<br />

weite Wege auf sich genommen haben, um uns Rede<br />

<strong>und</strong> Antwort zu stehen. Einen “Guten Abend” auch<br />

den Medien, die uns bisher tatkräftig darin unterstützt<br />

haben, unsere Anliegen in eine breite Öffentlichkeit<br />

zu tragen. Die Moderation der R<strong>und</strong>e hat<br />

Wolfgang Gütlein, der Landesbeauftragte für Behindertenfragen,<br />

übernommen. Er wird auch die Podiumsgäste<br />

im Einzelnen vorstellen.<br />

Gerne ist die Arbeitskammer bereit, wenn es darum<br />

geht, Eigenständigkeit, Eigenverantwortung <strong>und</strong><br />

Selbstbestimmung behinderter Menschen zu unterstützen<br />

<strong>und</strong> Anstöße für deren Realisierung zu<br />

geben. Seit langem ist es gemeinsames Ziel, Menschen<br />

mit Behinderungen - also Menschen mit<br />

besonderen Bedürfnissen - einen ganz normalen<br />

Platz in der Gemeinschaft aller zu sichern. Konsequenterweise<br />

steht diese Maxime auch hinter dem<br />

besonderen Anliegen des heutigen Workshops<br />

“<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong> - <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong><br />

Realität”.<br />

Viele Menschen definieren sich zu einem erheblichen<br />

Teil über die Arbeit. Arbeit ist in hohem Maße<br />

identitätsbildend. Arbeit gibt dem Leben Struktur,<br />

verschafft Ansehen, sichert wirtschaftliche Unabhängigkeit,<br />

bietet Kommunikationsräume, schafft<br />

Herausforderungen, bringt Zufriedenheit. Arbeit<br />

kann aber auch Ärger <strong>und</strong> Verdruss bereiten. Nicht<br />

jeder ist mit seiner Arbeit glücklich - doch mehr<br />

Menschen sind ohne Arbeit sehr unglücklich. Aber<br />

was hilft es, darüber zu philosophieren, was im<br />

Leben eines Menschen Arbeit alles bedeuten kann.<br />

Eines jedenfalls muss Arbeit sein: sie muss ausübbar<br />

sein.<br />

Hier genügt es nicht, wenn im Gr<strong>und</strong>gesetz in Artikel<br />

12 vollm<strong>und</strong>ig geschrieben steht: “Alle Deutschen<br />

haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz <strong>und</strong> Ausbildungsstätte<br />

frei zu wählen” oder wenn im Sozialgesetzbuch<br />

I § 10 zu lesen ist “Wer körperlich, geistig<br />

oder seelisch behindert ist, oder wem eine solche<br />

Behinderung droht, hat unabhängig von der Ursache<br />

der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig<br />

ist ... ihm einen seinen Neigungen <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />

entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere<br />

im Arbeitsleben zu sichern”.<br />

Es gilt, die notwendigen Schritte auch zu gehen <strong>und</strong><br />

Möglichkeiten zu schaffen, die die Berufsausübung<br />

behinderter Menschen nachhaltig fördern <strong>und</strong><br />

unterstützen. Hier sind Gesetzgeber <strong>und</strong> die für die<br />

berufliche Integration zuständigen Einrichtungen<br />

gleichermaßen gefordert wie auch das Einstellungsverhalten<br />

derjenigen, die Arbeitsplätze anbieten<br />

können. Hierzu stehen eine Reihe von Förderinstrumenten<br />

zur Verfügung, die auch Wirkung zeigen.<br />

Doch - wie wir ja alle wissen “Nichts ist so gut, dass<br />

es nicht noch verbessert werden könnte”.<br />

Einen entscheidenden Schritt in diese Richtung<br />

sehen wir in der Festschreibung des <strong>Anspruch</strong>s auf<br />

notwendige Hilfen. Ein seit langem gefordertes<br />

Instrument ist die Bereitstellung berufsbegleitender<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> <strong>und</strong> die Übernahme der Kosten für<br />

eine notwendige <strong>Arbeitsassistenz</strong>, die erstmals als<br />

<strong>Anspruch</strong> im neuen Schwerbehindertengesetz festgeschrieben<br />

wurde.<br />

Soweit der <strong>Anspruch</strong>, den Gesetzgeber wie behinderte<br />

Menschen mit “<strong>Arbeitsassistenz</strong>” verbinden.<br />

Wie sieht nun die Realität aus?<br />

Um sowohl <strong>Anspruch</strong> als auch Realität einer Bewertung<br />

unterziehen zu können, haben wir heute eine<br />

Reihe von Expertinnen <strong>und</strong> Experten zu uns eingeladen.<br />

Ihnen gilt jetzt unsere besondere Aufmerksamkeit.<br />

Ich verspreche mir vom heutigen Workshop eine<br />

Menge an Information, erste Erfahrungsberichte <strong>und</strong><br />

Impulse, die für uns bei der Umsetzung “<strong>Berufsbegleitende</strong>r<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>” von großem Nutzen<br />

sein können. In der Erwartung, dass uns der heutige<br />

Workshop dem Ziel näher bringt, für mehr behinderte<br />

Menschen Beschäftigungsverhältnisse auf<br />

dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen,<br />

wünsche ich uns allen neue, positive Anstöße.<br />

Ich gebe das Wort an den Landesbeauftragten,<br />

Wolfgang Gütlein.<br />

5


Karl Hermann Haack<br />

Mitglied des Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

Beauftragter der B<strong>und</strong>esregierung für die Belange der Behinderten<br />

6<br />

Kompetenz von Menschen mit<br />

schweren Behinderungen nutzen.<br />

Lieber Herr Gütlein, sehr geehrter Herr Hecken, sehr<br />

geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,ich bedanke mich herzlich<br />

für die Einladung zu dem heutigen Workshop<br />

“<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong>” in Saarbrücken.<br />

Es sind hier viele Betroffene <strong>und</strong> Praktiker der<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> versammelt, so dass ich es nicht so<br />

sehr als meine Aufgabe ansehe, ein Kolleg über die<br />

Einzelheiten dieses wichtigen Instrumentes der Eingliederung<br />

von schwerbehinderten Menschen in<br />

Arbeit <strong>und</strong> Beruf zu halten. Ich will jedoch versuchen,<br />

einige Gr<strong>und</strong>gedanken, die sich mit dem<br />

Thema <strong>Arbeitsassistenz</strong> verknüpfen, anhand der Entwicklungen<br />

der Behindertenpolitik der letzten<br />

Monate darzustellen.<br />

Vor gut einem Jahr, am 01. Oktober 2001 ist das<br />

Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter<br />

in Kraft getreten. Das bis dahin gültige<br />

Schwerbehindertengesetz wurde mit dem Ziel novelliert,<br />

die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten<br />

um 50 000 zu verringern. Das gilt für den Zeitraum<br />

von Oktober 1999, als 189 766 Menschen arbeitslos<br />

gemeldet waren, bis zum Oktober 2002.<br />

Das Gesetz wurde unter weitestgehender Einbindung<br />

aller Beteiligten erarbeitet. Mit Inkrafttreten<br />

wurde eine große Öffentlichkeitskampagne unter<br />

dem Titel “50.000 neue Jobs für Schwerbehinderte”<br />

gestartet. In diesem Rahmen wurde z. B. in Kooperation<br />

mit der B<strong>und</strong>esvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände <strong>und</strong> der Fortbildungsakademie<br />

der Wirtschaft von RE-INTEGRA der Ratgeber<br />

“Mensch <strong>und</strong> Wirtschaft verbinden” herausgegeben.<br />

Seit 01.07.2001 ist das novellierte Schwerbehindertengesetz<br />

Bestandteil des SGB IX ( Teil 2 - Besondere<br />

Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen<br />

(Schwerbehindertenrecht)).<br />

Heute, mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des<br />

Gesetzes, geht die Kampagne “50 000 neue Jobs für<br />

Schwerbehinderte” in die zweite R<strong>und</strong>e. Trotz der<br />

gegenwärtig nicht leichten Situation von Konjunktur<br />

<strong>und</strong> Arbeitsmarkt hoffe ich auf eine Verstetigung der<br />

bisherigen Erfolge. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten<br />

Menschen verringerte sich von Oktober<br />

1999 bis Ende September 2001 um 23 744. Sie<br />

betrug im September 2001 166.022, davon in den<br />

alten B<strong>und</strong>esländern 129.488, in den neuen B<strong>und</strong>esländern<br />

36.534.<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

ich nenne nur einige der Maßnahmen, mit denen wir<br />

diese positive Bilanz geschafft haben:<br />

• Neugestaltung des Systems von Ausgleichsabgabe<br />

<strong>und</strong> Beschäftigungspflicht, d. h. Staffelung der Ausgleichsabgabe<br />

<strong>und</strong> Senkung der Pflichtquote auf 5%<br />

(bisher 6%)<br />

• Rechte der Schwerbehinderten <strong>und</strong> der Schwerbehindertenvertretung<br />

werden gestärkt<br />

• Integrationsvereinbarungen <strong>und</strong> Ausbau betrieblicher<br />

Prävention<br />

• Auf- <strong>und</strong> Ausbau eines flächendeckenden Netzes<br />

von Integrationsfachdiensten <strong>und</strong> Integrationsunternehmen,<br />

-betrieben <strong>und</strong> -abteilungen zur Eingliederung<br />

Schwerbehinderter in das Arbeitsleben<br />

Schließlich zählt dazu auch unserer heutiger Schwerpunkt,<br />

das Recht auf <strong>Arbeitsassistenz</strong>: gemäß § 102<br />

Abs. 4 SGB IX. Dort heißt es:<br />

“Schwerbehinderte Menschen haben im Rahmen<br />

der Zuständigkeit des Integrationsamtes für die<br />

begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm aus<br />

der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mitteln<br />

<strong>Anspruch</strong> auf Übernahme der Kosten einer notwendigen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>.”<br />

In § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX wurde zudem auch klargestellt,<br />

dass im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben ebenfalls ein <strong>Anspruch</strong> auf <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

zur Erlangung eines Arbeitsplatzes<br />

besteht.<br />

Die Rechte schwerbehinderter Menschen wurden<br />

also durch die Schaffung eines <strong>Anspruch</strong>es auf Übernahme<br />

der Kosten für die notwendige <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

gegenüber dem Integrationsamt gestärkt. Es<br />

war der politische Wille, die Arbeitsaufnahme auch<br />

von schwerstbehinderten Menschen, die über eine<br />

gute Ausbildung verfügen, nicht am Assistenzbedarf<br />

scheitern zu lassen. Die Kosten für die <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

von in ABM beschäftigten schwerbehinderten<br />

Arbeitnehmern werden von den Arbeitsämtern übernommen.<br />

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,<br />

dass wir es offenbar mit unterschiedlichsten<br />

Begrifflichkeiten zu tun haben, die manchmal miteinander<br />

verquickt oder sogar verwechselt werden.<br />

Gesetzlich geregelt ist der <strong>Anspruch</strong> auf <strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Darunter sind zu verstehen die begleitenden<br />

Hilfen im Arbeitsleben, also am Arbeitsplatz.


Karl Hermann Haack<br />

Mitglied des Deutschen B<strong>und</strong>estages<br />

Beauftragter der B<strong>und</strong>esregierung für die Belange der Behinderten<br />

Zu unterscheiden hiervon sind aber<br />

• Persönliche Assistenz, die die Hilfe im täglichen<br />

Leben meint, aber zunächst nichts mit der Berufstätigkeit<br />

zu tun hat; sowie:<br />

• Unterstützte Beschäftigung, z.B. bei Menschen mit<br />

geistiger Behinderung, die der Einarbeitung am<br />

Arbeitsplatz dient <strong>und</strong> durch Integrationsfachdienste<br />

zu leisten ist.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen<br />

hat im März 2001 ein Merkblatt<br />

“<strong>Arbeitsassistenz</strong>” herausgegeben, welches im<br />

Internet unter www.integrationsaemter.de abrufbar<br />

ist. Dieses Merkblatt dient als Gr<strong>und</strong>lage für die Entscheidungen<br />

der Integrationsämter. Gegenwärtig<br />

wird die Entwicklung der Inanspruchnahme von<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>en beobachtet. Die Ergebnisse werden<br />

sicher in einer noch zu verabschiedenden Verordnungsermächtigung<br />

ihren Niederschlag finden.<br />

An dieser Stelle möchte ich auch ein besonderes Lob<br />

den Herausgebern von “ZB - Zeitschrift: Behinderte<br />

Menschen im Beruf” aussprechen, da sie für alle verständlich<br />

<strong>und</strong> praxisnah über die Gesetzesänderungen<br />

informieren.<br />

Auch die B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft “Unterstützte<br />

Beschäftigung” beobachtet <strong>und</strong> begleitet den persönlichen<br />

Rechtsanspruch im Rahmen eines von der<br />

Aktion Mensch finanzierten Projektes. Sie hat eine<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Informationsstelle aufgebaut. Die<br />

Internetadresse lautet www.arbeitsassistenz.de.<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

dieser Workshop dient dem Austausch praktischer<br />

Erfahrungen <strong>und</strong> soll damit beitragen, etwaige Probleme<br />

in der Anwendung des Gesetzes zu identifizieren<br />

<strong>und</strong> zu beheben. Diese Begegnung mit Ihnen<br />

heute Abend steht damit in der Tradition des Weges<br />

der direkten Gespräche, <strong>und</strong> ich gebe zu, manchmal<br />

auch der direkten Auseinandersetzung über die<br />

Behindertenpolitik, den wir in den vergangenen Jahren<br />

beschritten haben: Die B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> ich<br />

als Beauftragter suchen <strong>und</strong> brauchen die Kompetenz<br />

der Betroffenen, um gemeinsam die Verbesserungen,<br />

die wir brauchen, auf den Weg zu bringen.<br />

So war es etwa beim neuen Sozialgesetzbuch IX<br />

(SGB IX) - Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe behinderter<br />

Menschen -, das am 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist.<br />

Die Regierungskoalition aus SPD <strong>und</strong> Bündnis 90 /<br />

Die Grünen, das federführende B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung <strong>und</strong> ich als Beauftragter<br />

der B<strong>und</strong>esregierung haben immer auf die enge<br />

Zusammenarbeit mit den betroffenen behinderten<br />

Menschen <strong>und</strong> ihren Organisationen, aber auch mit<br />

den anderen Beteiligten, insbesondere den Rehabilitationsträgern<br />

<strong>und</strong> den Ländern Wert gelegt. Diese<br />

Kooperation hat in einem Gesetz geendet, das auf<br />

breite Zustimmung von allen Seiten gestoßen ist.<br />

Das Gleiche gilt für das Gleichstellungsgesetz, das in<br />

diesen Tagen für den Kabinettsbeschluss vorbereitet<br />

wird.<br />

Vor einem Jahr habe ich in Düsseldorf gemeinsam<br />

mit dem Deutschen Behindertenrat den Kongress<br />

“Gleichstellungsgesetze jetzt!” durchgeführt. Die<br />

700 Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer waren sich<br />

damals einig: Das Gesetz muss bald kommen, wir<br />

wollen nicht länger warten. Der Kongress machte<br />

darüber hinaus deutlich, was ich insgesamt für vorbildlich<br />

<strong>und</strong> unverzichtbar in der Behindertenpolitik<br />

halte: Die Einbindung der Kompetenz der Betroffenen<br />

- in diesem Fall insbesondere durch die enge<br />

Zusammenarbeit mit dem Forum behinderter Juristinnen<br />

<strong>und</strong> Juristen.<br />

Wir werden diese Kompetenz auch weiterhin nutzen,<br />

sei es auf der Ebene von Begegnungen wie<br />

heute, sei es über die Einbindung der behinderten<br />

Menschen <strong>und</strong> ihrer Organisationen in die Begleitforschung<br />

<strong>und</strong> Evaluierung zum SGB IX, die in den<br />

kommenden Wochen <strong>und</strong> Monaten auf den Weg<br />

gebracht werden wird.<br />

Für mich besitzt dieser Rückgriff auf vorhandene<br />

Kompetenzen eine ganz gr<strong>und</strong>sätzliche Qualität <strong>und</strong><br />

Notwendigkeit: Behindertenpolitik ist wie alle Bürgerrechtspolitik<br />

<strong>und</strong> Sozialpolitik ein Prozess, der<br />

immer wieder neue Fragestellungen <strong>und</strong> sich wandelnde<br />

Herausforderungen aufgreifen <strong>und</strong> politisch<br />

bearbeiten muss. Wir leben in einer Zeit, in der nur<br />

die “lebende Gesetzgebung” im Austausch zwischen<br />

der Politik <strong>und</strong> Gesellschaft, d.h. den organisierten<br />

Interessen wie den einzelnen kompetenten<br />

Betroffenen, das Potential zur Entwicklung <strong>und</strong> zum<br />

Gelingen besitzt.<br />

In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante<br />

Diskussion.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

7


Josef Hecken<br />

Staatssekretär<br />

8<br />

Menschen mit schweren<br />

Behinderungen stärker in die<br />

Arbeitswelt integrieren<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

jeder einzelne Arbeitslose ist ein Arbeitsloser zuviel.<br />

Das ist eine Binsenweisheit!<br />

Das ist eine Aussage, die uns aber trotzdem zu denken<br />

geben muss.<br />

Denn wenn sie richtig ist, dann hat Politik, dann hat<br />

Gesellschaft, dann hat unser System seit vielen Jahren<br />

immer wieder in 3,5 - 4 Mio. Fällen versagt.<br />

Seit Jahren sind im Jahresschnitt um die 4 Mio. Menschen<br />

ohne Arbeit.<br />

Nun kann <strong>und</strong> darf man diese Arbeitslosen nicht einfach<br />

in einen Topf werfen <strong>und</strong> als einheitliche<br />

Gruppe betrachten.<br />

Etwa die Hälfte von ihnen sind sogenannte “Sucharbeitslose”,<br />

die im Schnitt nach ca. 10 Wochen<br />

Arbeitslosigkeit wieder in Lohn <strong>und</strong> Brot stehen.<br />

Diese Gruppe ist keine Problemgruppe, um sie<br />

braucht man sich politisch kaum zu kümmern.<br />

Aber:<br />

- Was ist mit den fast 1,4 Mio. Langzeitarbeitslosen,<br />

die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind?<br />

- Was ist mit den 450.000 jungen Menschen unter 25<br />

Jahren, die keine Arbeit <strong>und</strong> damit unmittelbar nach<br />

der Schule keine Lebensperspektive haben?<br />

- Und: Was ist mit den über 166.000 Schwerbehinderten,<br />

die Zuhause sitzen, obwohl sie arbeiten können<br />

<strong>und</strong> arbeiten wollen?<br />

Um diese drei Gruppen müssen wir uns besonders<br />

bemühen, denn hier liegt in jedem Einzelfall großer<br />

sozialer Sprengstoff. Und hier liegen auch die großen<br />

menschlichen Probleme für die Betroffenen. Arbeitslosigkeit<br />

ist für jeden dieser Menschen nicht nur eine<br />

“kleine” Befindlichkeitsstörung, sondern ein Schicksalsschlag.<br />

Hier geht es dann auch nicht allein darum, ob diese<br />

Menschen durch Geld aus der Arbeitslosenkasse, der<br />

Sozialhilfe oder aus einem anderen Topf materiell<br />

abgesichert sind.<br />

Das ist zwar wichtig, aber bei weitem nicht alles.<br />

Hier geht es vielmehr darum, dass diese Betroffenen<br />

oft das Gefühl haben, nicht mehr Teil unserer Gesellschaft<br />

zu sein.<br />

Sie fühlen sich ausgegrenzt, alleingelassen, isoliert<br />

<strong>und</strong> - was das schlimmste ist - häufig unnütz <strong>und</strong><br />

überflüssig.<br />

Und hier erhält dann die eingangs zitierte Binsenweisheit<br />

ihren echten Sinn:<br />

Wenn Langzeitarbeitslose, Jugendliche <strong>und</strong> Schwerbehinderte<br />

ohne Arbeit für sich keine Lebensperspektive<br />

mehr sehen <strong>und</strong> sich ausgegrenzt fühlen,<br />

dann muss dies jeden Verantwortlichen alarmieren.<br />

Und Verantwortliche, das sind nicht nur die Politiker.<br />

Verantwortlich sind auch die Arbeitgeber.<br />

Verantwortlich ist aber darüber hinaus auch jeder<br />

einzelne, der aufgefordert ist, sein eigenes Verhalten<br />

<strong>und</strong> seine eigenen Urteile <strong>und</strong> Vorurteile zu hinterfragen.<br />

Die Integration von Behinderten ist hierfür ein schönes<br />

- oder richtiger gesagt - unschönes Beispiel.<br />

Theoretisch <strong>und</strong> abstrakt auf der Ebene von Feierst<strong>und</strong>en<br />

bekennt sich jeder uneingeschränkt zur<br />

Integration.<br />

Im Grau des Alltags sieht es demgegenüber oft ganz<br />

anders aus.<br />

Arbeitgeber sehen Behinderte viel zu oft noch als<br />

generell leistungsgemindert <strong>und</strong> unproduktiv an, so<br />

dass man sie unter Zahlung von Ausgleichsabgabe<br />

lieber aus dem Betrieb fernhält.<br />

Und ges<strong>und</strong>e Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen haben<br />

Berührungsängste <strong>und</strong> sehen in dem behinderten<br />

Kollegen keinen echten Mitstreiter, sondern einen<br />

Menschen, auf den man besondere Rücksicht nehmen<br />

muss <strong>und</strong> der eher Last als Hilfe darstellt.<br />

Das ist noch die traurige Realität in vielen Köpfen,<br />

obwohl die Wirklichkeit anders aussieht:<br />

- Behinderte sind nicht generell leistungsgemindert,<br />

wenn sie mit den richtigen Hilfen versehen <strong>und</strong> auf<br />

den richtigen Arbeitsplätzen eingesetzt werden.


Josef Hecken<br />

Staatssekretär<br />

- Behinderte sind für Arbeitgeber kein betriebswirtschaftliches<br />

Hemmnis, sondern sie können auch produktiv<br />

arbeiten, wenn man ihnen nur die Chance<br />

dazu gibt.<br />

Und hier sehe ich den Sinn <strong>und</strong> die Ziele des heutigen<br />

Workshops:<br />

Wir müssen heute gemeinsam<br />

• aufklären über das, was Behinderte leisten können<br />

<strong>und</strong> leisten wollen,<br />

• darstellen, was es für breitgefächerte Hilfs- <strong>und</strong><br />

Unterstützungsangebote gibt<br />

• <strong>und</strong> damit dazu beitragen, dass Barrieren in den<br />

Köpfen abgebaut werden.<br />

Im Baurecht können wir Barrieren vielleicht durch<br />

Gesetzesänderungen <strong>und</strong> etwas Geld abbauen. Das<br />

ist schon schwer genug, aber noch vergleichsweise<br />

einfach gegen den Abriss der Barrieren in den Köpfen.<br />

Denn das geht nicht durch Gesetze <strong>und</strong> Geld, sondern<br />

nur durch mühselige <strong>und</strong> oft frustrierende<br />

Überzeugungsarbeit, die täglich neu zu leisten ist,<br />

bis es auch der letzte kapiert.<br />

Dabei sind Gesetze <strong>und</strong> Geld aber nicht überflüssig,<br />

sondern wichtig, um jenseits der flammenden<br />

Appelle auch mit Anreizen <strong>und</strong> Druck (“Zuckerbrot<br />

<strong>und</strong> Peitsche”) gleichermaßen arbeiten zu können.<br />

Ich will hier nicht “herunterbeten”, was in B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Land hier in diesem Bereich in den letzten Jahren<br />

alles an differenzierten Hilfsangeboten geschaffen<br />

<strong>und</strong> bereitgestellt worden ist.<br />

Wir sind stolz darauf, dass sich die Zahl der schwerbehinderten<br />

Arbeitslosen seit ihrem Höchststand im<br />

Jahr 1994 hier im Saarland von 4.600 auf 2.800 um<br />

fast 40 % reduziert hat.<br />

Wir wissen, dass dies nicht von allein gegangen ist,<br />

sondern das Ergebnis harter Arbeit war.<br />

Über 1.200 Arbeitsplätze konnten mit fast 14 Mio.<br />

DM aus der Ausgleichsabgabe neugeschaffen oder<br />

gesichert werden.<br />

3 Mio. DM wurden für Wohnraumgestaltung, technische<br />

Arbeitshilfen <strong>und</strong> KfZ-Hilfen ausgegeben.<br />

Davon haben 260 schwerbehinderte Menschen profitiert.<br />

Der berufsbegleitende Dienst ebenso wie der vom<br />

B<strong>und</strong> modellhaft geförderte Integrationsfachdienst<br />

der Fortbildungsakademie der Wirtschaft haben sich<br />

ebenso bewährt wie unser Saarländisches Schwerbehinderten-Sonderprogramm,<br />

in dem 11 Mio. DM<br />

ausgegeben worden sind <strong>und</strong> durch das über 1.060<br />

Menschen gefördert werden konnten.<br />

Weil dieses Programm so gut “eingeschlagen” ist,<br />

werden wir es mit weiteren 3 Mio. DM dotiert um<br />

zwei Jahre verlängern.<br />

Arbeitstrainingsplätze, Integrationsfachbetriebe <strong>und</strong><br />

Werkstätten r<strong>und</strong>en unser Spektrum ab.Allein in den<br />

Werkstätten finden 2.700 Behinderte Arbeit.<br />

Und dennoch reicht das alles noch nicht.<br />

Ende September waren bei uns im Saarland immer<br />

noch 2.821 Schwerbehinderte arbeitslos, b<strong>und</strong>esweit<br />

waren es die bereits erwähnten über 166.000<br />

Menschen.<br />

Deshalb war es richtig <strong>und</strong> gut, dass die B<strong>und</strong>esregierung<br />

im letzten Jahr das Gesetz zur Bekämpfung<br />

der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter initiiert hat.<br />

Das war nicht einfach, es gab viele Wiederstände.<br />

Wenn das Gesetz trotzdem durch B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esrat gegangen ist, dann war das auch ein Verdienst<br />

<strong>und</strong> Erfolg von Karl Hermann Haack, der hinter<br />

<strong>und</strong> vor den Kulissen unendlich viele Gespräche<br />

geführt, Überzeugungsarbeit geleistet, Kompromisse<br />

gesucht <strong>und</strong> “Strippen gezogen” hat.<br />

Dafür sage ich ausdrücklich Dank.<br />

Nicht die einzige, aber eine der wichtigen innovativen<br />

Neuerungen, die das Gesetz schafft, ist die<br />

gesetzliche Anerkennung <strong>und</strong> Absicherung der<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Erstmals wird nun unmittelbar <strong>und</strong> direkt auch den<br />

schwerbehinderten Menschen ein eigener Rechtsanspruch<br />

auf Übernahme der Kosten einer notwendigen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> eingeräumt.<br />

Dieser neue <strong>Anspruch</strong> spiegelt die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />

neuen Behindertenpolitik.<br />

Zwar gab es bisher auch Assistenzansprüche, also<br />

Ansprüche auf Hilfen beim Arbeitsplatz, die durch<br />

persönliche Assistenz erbracht wurden.<br />

Diese Ansprüche - die es auch weiterhin gibt - sind<br />

jedoch Ansprüche des Arbeitgebers gegen das Integrationsamt.<br />

Und das ist ein entscheidender Unterschied.<br />

9


Josef Hecken<br />

Staatssekretär<br />

10<br />

Selbstbestimmung spielt heute eine herausragende<br />

Rolle.<br />

Entsprechend geht der Gesetzgeber davon aus, dass<br />

Arbeitgeber des “Assistenten” gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />

schwerbehinderte Mensch selber ist. Dieser kann<br />

einen Assistenten suchen, beauftragen <strong>und</strong> unter<br />

Vertrag nehmen.<br />

Da hiermit Arbeitgeberpflichten verb<strong>und</strong>en sind, die<br />

unter Umständen eine hohe Hürde bedeuten, können<br />

schwerbehinderte Menschen über eine Abtretungserklärung<br />

erreichen, dass die Assistenz über<br />

das Integrationsamt abgerechnet wird.<br />

Dies bedeutet aber gr<strong>und</strong>sätzlich, dass der betroffene<br />

behinderte Mensch auf seinen Antrag eine<br />

Geldleistung erhält, von der er alsdann die Assistenzleistungen<br />

seines “Assistenten” begleichen<br />

kann.<br />

Die <strong>Arbeitsassistenz</strong> setzt voraus, dass der betroffene<br />

schwerbehinderte Mensch in der Lage ist,<br />

selbständig zu arbeiten.<br />

Eine <strong>Arbeitsassistenz</strong> darf keine ungeeigneten oder<br />

schlechtausgestatteten Arbeitsplätze kompensieren.<br />

Sie beschränkt sich auf Hilfstätigkeiten. <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

soll es behinderten Menschen ermöglichen,<br />

selbst zu arbeiten. Keineswegs darf die unterstützende<br />

Person die Arbeit für den behinderten Menschen<br />

erledigen. Auch der Arbeitgeber muss mit der<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> einverstanden sein.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates das<br />

Nähere über die Voraussetzung des <strong>Anspruch</strong>s sowie<br />

die Höhe <strong>und</strong> die Dauer der Leistung zu regeln. Von<br />

dieser Befugnis hat die B<strong>und</strong>esregierung allerdings<br />

bisher keinen Gebrauch gemacht.<br />

Und ich sage mit Bedacht: Ich bin froh darüber, dass<br />

dies noch nicht geschehen ist, denn so haben wir im<br />

Augenblick noch viele Erprobungsspielräume, die<br />

ansonsten verschlossen wären.<br />

Für die Betroffenen hat das Fehlen der Verordnung<br />

keine Nachteile. Denn um gleichwohl diese Leistungen<br />

anbieten zu können hat die Arbeitsgemeinschaft<br />

der Integrationsämter anstelle der fehlenden<br />

Rechtsverordnung vorläufige Empfehlungen zur<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> erarbeitet.<br />

Diese Empfehlungen haben zwar keinen rechtsverbindlichen<br />

Charakter, bestimmen aber tatsächlich<br />

die Praxis der Integrationsämter.<br />

Danach verfährt auch das saarländische Integrationsamt.<br />

Erstaunlicherweise ist der erwartete “Run” auf die<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> bisher ausgeblieben.<br />

Im Saarland gibt es bisher noch keinen einzigen<br />

Antrag.<br />

Ende Mai 2001 gab es b<strong>und</strong>esweit 110 Anträge mit<br />

Schwerpunkt in Kassel (25 %) <strong>und</strong> Hamburg.<br />

Woran kann das liegen?<br />

Folgende Kritikpunkte bestimmen die Diskussion in<br />

der Fachliteratur:<br />

• Es sei falsch davon auszugehen, dass die Arbeitszeit<br />

der Assistenz höchstens nur im Umfang der<br />

Hälfte der Arbeitszeit des behinderten Menschen<br />

anfällt.<br />

• Der pauschalierte Höchstsatz (2.000,00 DM) sei<br />

bei einer tariflichen Bezahlung der Assistenz nicht<br />

bedarfsdeckend <strong>und</strong> die Integrationsämter gingen<br />

zu selten über diesen Höchstsatz hinaus.<br />

• Menschen mit intellektuellen Einschränkungen<br />

(geistig Behinderte, Lernbehinderte) seien in der<br />

Regel nicht anspruchsberechtigt.<br />

• Vom zeitlichen Bedarf der <strong>Arbeitsassistenz</strong> würde<br />

ein angeblicher Bedarf an Pflegezeit mit der Begründung<br />

abgelehnt, dass dafür die Pflegeversicherung<br />

zuständig sei.


Josef Hecken<br />

Staatssekretär<br />

• Die Bearbeitungszeit der Integrationsämter sei zu<br />

lange, dadurch würden Arbeitsverhältnisse gefährdet<br />

oder kämen erst gar nicht zustande.<br />

Diese Kritikpunkte muss man ernst nehmen <strong>und</strong> im<br />

Einzelfall überprüfen.<br />

Aber: Man muss darauf achten, dass man durch<br />

manchmal auch voreilige Kritik die <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

nicht insgesamt gefährdet.<br />

Der Rechtsanspruch auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist ein<br />

neues Instrumentarium, dessen rechtliche Ausgestaltung<br />

durch die Erfahrung noch veränderbar ist.<br />

Das ist ein wichtiger Fortschritt!<br />

Damit sind - jedenfalls prinzipiell - für schwerbehinderte<br />

Menschen auch solche Arbeitsplätze zugänglich<br />

geworden, die zwar ihrer Qualifizierung entsprechen,<br />

aber dennoch bis heute unerreichbar für sie<br />

waren, da die Frage der Organisation <strong>und</strong> Finanzierung<br />

von regelmäßiger Unterstützung nicht geklärt<br />

war.<br />

Menschen mit Behinderungen haben nun mehr<br />

Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit.<br />

Sie können darüber hinaus selbstbestimmt als<br />

Arbeitgeber ihre Assistenz aussuchen <strong>und</strong> finanzieren.<br />

Die konkrete Umsetzung des Rechtsanspruchs auf<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> hängt davon ab, wie die Richtlinien<br />

für die Bearbeitung der Anträge inhaltlich gestaltet<br />

sind. Die “vorläufigen Richtlinien” sind dabei nur ein<br />

Versuch, sich der Materie zu nähern.<br />

Und auf dieser Basis müssen wir alle gemeinsam<br />

nun Erfahrungen sammeln <strong>und</strong> experimentieren.<br />

Denn wir dürfen eines nicht vergessen:<br />

Auch wenn wir uns als Sozialpolitiker, als Verbände<br />

<strong>und</strong> als Betroffene in jedem Detail einig wären, dann<br />

ist das noch keine Garantie dafür, dass wir unsere<br />

Forderungen auch durchsetzen, denn auch die Mittel<br />

der Ausgleichsfonds sind nicht unerschöpflich <strong>und</strong><br />

der Kreis derjenigen, die aus ihm “bedient” werden<br />

wollen, ist groß.<br />

Deshalb bin ich eigentlich ganz froh darüber, dass<br />

der B<strong>und</strong> von seiner Verordnungsermächtigung noch<br />

keinen Gebrauch gemacht hat, denn wenn eine solche<br />

Verordnung erst einmal vorliegt, dann ist es nur<br />

noch sehr schwer möglich, Veränderungen durchzusetzen<br />

<strong>und</strong> vor allem Leistungen u. U. auch zu<br />

erhöhen.<br />

Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir gemeinsam<br />

zunächst noch mindestens ein Jahr auf der Basis der<br />

vorläufigen Empfehlungen Praxiserfahrungen sammeln,<br />

um festzustellen, wo Probleme bei den Betroffenen<br />

liegen, wo es Schwachstellen gibt <strong>und</strong> wo<br />

nachjustiert werden muss.<br />

Nur so können wir sicherstellen, dass die Neuregelung<br />

kein Flop wird, sondern am Ende wirklich etwas<br />

in der B<strong>und</strong>esverordnung geregelt ist, was tatsächlich<br />

auch funktioniert <strong>und</strong> den Betroffenen hilft.<br />

Die Obergrenze von 2.000,— DM ist dabei ein wichtiges<br />

Thema. Sie ist zu niedrig, das hat man schon<br />

gemerkt.<br />

Aber daneben gibt es noch Dutzende anderer Probleme<br />

<strong>und</strong> Fragen, über die wir in Ruhe diskutieren<br />

müssen, so wie wir es heute tun.<br />

In diesem Sinne erhoffe ich mir von der heutigen<br />

Veranstaltung wichtige Anregungen für die weitere<br />

Ausgestaltung des Instituts der <strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Der Rohbau steht mit dem Gesetz.<br />

Wir sind nun alle die “Innenarchitekten”.<br />

Und beim Innenausbau kann man vieles verändern,<br />

wenn man sich Zeit nimmt <strong>und</strong> vernünftig überlegt.<br />

Diese Zeit müssen wir uns nehmen:<br />

Im Interesse der Betroffenen!<br />

11


Walter Pohl<br />

Integrationsamt LWV Hessen<br />

12<br />

Selbstbestimmte Teilhabe am<br />

beruflichen Leben fördern<br />

Meine sehr verehrten Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

als Vertreter der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der<br />

Integrationsämter <strong>und</strong> Hauptfürsorgestellen bin ich<br />

gerne zu Ihnen nach Saarbrücken gekommen, um<br />

mit Ihnen das Thema “<strong>Arbeitsassistenz</strong>” zu besprechen<br />

<strong>und</strong> auch - wie von Ihnen gewünscht - über die<br />

Zielsetzungen <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität zu diskutieren.<br />

Info zur Person<br />

Allgemeines - Einleitung<br />

Zwischen Oktober 2000 <strong>und</strong> Juli 2001 hat das aus<br />

dem Jahr 1974 stammende Schwerbehindertengesetz<br />

die gr<strong>und</strong>legendsten Veränderungen in seiner<br />

r<strong>und</strong> 27jährigen Geschichte erfahren. In zwei wichtigen<br />

Schritten hat der Gesetzgeber das bisherige<br />

System der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter<br />

Menschen stark verändert. Es stand zunächst<br />

im Herbst 2000 eine erneute Novellierung des<br />

zuletzt im Jahr 1986 reformierten Schwerbehindertengesetzes<br />

an. So hat das Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches<br />

IX - Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe behinderter<br />

Menschen - zum 01.07.2001 nochmals f<strong>und</strong>amentale<br />

Veränderungen gebracht. Diese sind weniger<br />

im materiell rechtlichen Kern des bisherigen<br />

Schwerbehindertengesetzes zu sehen - hier hatte die<br />

Novellierung vom Oktober 2000 schon die einschneidendsten<br />

Veränderungen vorweggenommen -<br />

sondern in der Form <strong>und</strong> der gr<strong>und</strong>sätzlichen Änderung<br />

der Begrifflichkeiten.<br />

Der eingeleitete Paradigmenwechsel durch das SGB<br />

IX kommt einer seit langem bestehenden Forderung<br />

nach, das Recht der Rehabilitation behinderter Menschen<br />

weiterzuentwickeln <strong>und</strong> im Sozialgesetzbuch<br />

als weiteres Buch zusammenzufassen. Im Mittelpunkt<br />

der Rehabilitation sollen jetzt nicht mehr die<br />

Fürsorge <strong>und</strong> Versorgung von behinderten Menschen<br />

stehen, sondern ihre selbstbestimmte Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben <strong>und</strong> die Beseitigung der<br />

Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen.<br />

Diejenigen, die von diesem Gesetz tangiert sind bzw.<br />

mit ihm arbeiten, müssen sich umstellen. Wesentliche<br />

Begriffe wurden verändert <strong>und</strong> stehen für eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Programmatik des Gesetzgebers. So<br />

erscheinen bereits die Begriffe “Behinderter” oder<br />

“Schwerbehinderter” nicht mehr im Gesetz, sondern<br />

es finden durchgehende Begriffe, wie “behinderter<br />

Mensch” oder “schwerbehinderter Mensch” Verwendung.<br />

Mag vielleicht mancher diese Änderung der Begrifflichkeit<br />

als umständlich oder letztlich überflüssig<br />

ansehen. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Änderung<br />

einen Paradigmenwechsel deutlich machen.<br />

Der Behinderte als passives Objekt öffentlicher Versorgung<br />

<strong>und</strong> Fürsorge wird ersetzt durch den aktiven<br />

<strong>und</strong> selbstbestimmenden Menschen mit einer<br />

Behinderung, der eigenverantwortlich mitgestaltet,<br />

wie die vielfältigen Barrieren bei seiner gleichberechtigten<br />

Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

überw<strong>und</strong>en werden können.<br />

Nun konkret zum Thema “<strong>Arbeitsassistenz</strong>”<br />

I. <strong>Arbeitsassistenz</strong> als Leistung des<br />

Integrationsamtes<br />

1.Neues SGB IX seit 01.07.2001:<br />

In das neue Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- SGB IX<br />

wurde das alte Schwerbehindertengesetz (SchwbG)<br />

als Teil 2 “ Besondere Regelungen zur Teilhabe<br />

schwerbehinderter Menschen” übernommen.<br />

Damit verb<strong>und</strong>en war die Namensänderung:<br />

Die Hauptfürsorgestelle heißt jetzt Integrationsamt.<br />

Die Leistungen für <strong>Arbeitsassistenz</strong> wurden bereits<br />

durch die Änderung des SchwbG seit 01.Oktober<br />

2000 ins Gesetz aufgenommen <strong>und</strong> durch das SGB<br />

IX nicht verändert.<br />

2. Ziel der Arbeit des Integrationsamtes ist die Sicherung<br />

der Eingliederung von behinderten Menschen<br />

ins Arbeitsleben.<br />

• Der “richtige” Arbeitsplatz ermöglichst “Normalität”<br />

(= Selbstständigkeit, Unabhängigkeit von<br />

fremder Hilfe).<br />

• Arbeitgeber (AG) sind gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet<br />

diese “Normalität” herzustellen.<br />

3.Unsere Leistungen beziehen sich immer auf bestehende<br />

Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 73 SGB IX.


Walter Pohl<br />

Integrationsamt LWV Hessen<br />

4. Gesetzlicher <strong>Anspruch</strong>:<br />

Schwerbehinderte Menschen haben im Rahmen der<br />

Zuständigkeit des Integrationsamtes für die begleitenden<br />

Hilfen im Arbeitsleben aus den ihm aus der<br />

Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel<br />

<strong>Anspruch</strong> auf Übernahme der Kosten einer notwendigen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> (§102 Abs. 4 SGB IX).<br />

Die Förderung von <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist nicht neu,<br />

auch vor dem 01.10.2000 haben die Hauptfürsorgestellen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> gefördert:<br />

a) als Leistung an den Arbeitgeber, als sogenannte<br />

personelle Hilfe oder<br />

b) in besonderen Fällen, als Leistung an den schwerbehinderten<br />

Menschen.<br />

Vorteile der Variante a: Die Assistenzkraft ist in den<br />

Betrieb integriert. Sie unterliegt den dortigen<br />

arbeits- <strong>und</strong> sozialrechtlichen Regelungen. Keine<br />

Probleme wegen Haftung, Schweigepflichten,<br />

Arbeitsplatz <strong>und</strong> -mitteln. Vertretungsregelungen<br />

lassen sich leichter finden <strong>und</strong> sind ein gemeinsames<br />

Problem für den schwerbehinderten Menschen <strong>und</strong><br />

seinen Arbeitgeber.<br />

Hinweis auf das Merkblatt über Arbeitgeberpflichten<br />

bei <strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Variante b wurde bisher gewählt, wenn besonders<br />

betroffene Behinderte bereits für die alltäglichen<br />

Verrichtungen Assistenzkräfte einsetzen (ZDL,<br />

Honorarkräfte, Pflegedienste), die durch einen anderen<br />

Kostenträger abgedeckt sind. Hier trägt das Integrationsamt<br />

den auf die berufliche Tätigkeit entfallenden<br />

Teil. Der Behinderte muss die Arbeitsplanung<br />

<strong>und</strong> Vertretungskräfte organisieren, er muss mit seinem<br />

Arbeitgeber Absprachen treffen, er trägt die<br />

sozialrechtlichen Pflichten als “Arbeitgeber”. In der<br />

hessischen Praxis gab es solche Konstellationen<br />

eigentlich nur bei öffentlichen Arbeitgebern oder bei<br />

Vereinen oder Unternehmen der Behindertenselbsthilfe.<br />

5. Definition: Was ist <strong>Arbeitsassistenz</strong>?<br />

Diese Frage wird durch den Gesetzestext nicht<br />

beantwortet.<br />

Historisch entstanden ist der Begriff aus den Regelungen<br />

im öffentlichen Dienst für Vorlesekräfte für<br />

Blinde.<br />

• Unterstützung bei der Arbeitsausführung;<br />

• Der Kernbereich der arbeitsvertraglich geschuldeten<br />

Arbeitsleistung wird selbstständig erledigt;<br />

• Es besteht ein dauerhafter Bedarf, wobei Qualifizierung,<br />

Auswahl eines geeigneteren Arbeitsplatzes,<br />

Technische Ausstattung ausgeschöpft sein bzw. werden<br />

müssen.<br />

(Hinweis auf die Begriffsbestimmung in den vorläufigen<br />

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der<br />

Deutschen Hafü. Nr. 2.1.)<br />

6. Welche Rolle kann das Integrationsamt für die<br />

behinderten Menschen in Hessen spielen?<br />

Unsere Aufgabe ist die Sicherung bestehender<br />

Arbeitsverhältnisse. Jetzt auch befristete ab einer<br />

Dauer von 8 Wochen, (§ 73 Abs. 3 SGB IX).<br />

Das Integrationsamt kann keine Förderung zum Einstieg<br />

in das Berufsleben bei Praktika, Außenarbeitsplätzen<br />

oder innerhalb einer Werkstatt für behinderte<br />

Menschen (WfbM) leisten. Hierfür sind die<br />

anderen Reha-Träger, z. B. B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit,<br />

zuständig (§ 64 (5) <strong>und</strong> § 278 SBB III).<br />

Das Integrationsamt ist mit den ihm zur Verfügung<br />

stehenden Mittel in der Lage, einen Beitrag zu leisten,<br />

muss sich aber auf den Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

konzentrieren. Von den uns jährlich netto zur<br />

Verfügung stehenden Ausgleichabgabemitteln in<br />

Höhe von etwa 54 Mio. DM geben haben wir im Jahr<br />

2000 10,4 Mio. DM an außergewöhnlichen Belastungen<br />

der Arbeitgeber nach § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung<br />

(SchwbAV) <strong>und</strong><br />

Leistungen gem. § 25 SchwbAV erbracht.<br />

7. Wie sieht es nach fast einem Jahr aus? Wie viele<br />

Leistungen auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> wurden bewilligt?<br />

Um handlungsfähig zu sein hat die AG Hafü. am<br />

27.10.2000 vorläufige Empfehlungen zur <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

gemäß § 31 Abs. 3a SchwbG herausgegeben.<br />

Die unter Nr. 4 genannten Förderhöchstgrenzen für<br />

das persönliche Finanzbudget sind knapp kalkuliert,<br />

das gibt immer wieder Anlass für Kritik, aber wir<br />

haben Spielraum für Einzelfallentscheidungen.<br />

13


Walter Pohl<br />

Integrationsamt LWV Hessen<br />

Anträge auf Assistenzleistungen wurden nach<br />

Absprache mit den Betroffenen (AN+AG) meist als<br />

Leistung an den Arbeitgeber bewilligt, um dem<br />

schwerbehinderten Arbeitnehmer die Arbeitgeberpflichten<br />

zu ersparen.<br />

Einige Leistungen für selbst organisierte <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

wurden erbracht.<br />

Ausblick<br />

Der Gesetzgeber hat zum 01.10.2000 einen Rechtsanspruch<br />

des schwerbehinderten Menschen auf notwendige<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> geschaffen, der lediglich<br />

durch die zur Verfügung stehende Ausgleichsabgabemittel<br />

beschränkt wird. Die Leistungen zur <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

sind gegenüber der begleitenden Hilfe im<br />

Arbeitsleben gem. § 102 (4) SGB IX vorrangig.<br />

anderen Integrationsämtern so gesehen.<br />

Mit dem Instrumentarium wird ein wichtiger persönlicher<br />

Beitrag zur Eingliederung von Menschen mit<br />

schweren Behinderungen gesehen. Die zunächst von<br />

uns in Hessen im Herbst 2000 erwartete Antragsflut<br />

auf Leistungen der <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist nicht eingetroffen.<br />

Aus meiner Sicht ist zusammenfassend festzustellen:<br />

Den bisherigen Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsgr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Integrationsämter gemäß, ist jeder<br />

Einzelfall dezidiert zu prüfen <strong>und</strong> darauf zu achten,<br />

dass ein möglichst einfaches <strong>und</strong> problemloses Verfahren<br />

gef<strong>und</strong>en wird, um den schwerbehinderten<br />

Menschen <strong>und</strong> dessen Arbeitgebern die günstigste<br />

Möglichkeit für die notwendige <strong>Arbeitsassistenz</strong> zu<br />

finden <strong>und</strong> entsprechend zu bewilligen.<br />

14<br />

Sinn <strong>und</strong> Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist es,<br />

behinderten Menschen, die bisher wegen der<br />

Schwere ihrer Behinderung vom ersten Arbeitsmarkt<br />

ausgeschlossen waren, eine Beschäftigungsmöglichkeit<br />

zu eröffnen. Als Integrationsämter gilt es deshalb,<br />

die Chancen zu nutzen, für besonders betroffene<br />

schwerbehinderte Menschen Arbeitsmöglichkeiten<br />

zu finden. Da die Vermittlung von geeigneten<br />

Arbeitsplätzen in erster Linie Aufgabe der Arbeitsverwaltung<br />

ist, kommt den Integrationsämtern die<br />

Sicherung der Eingliederung zu. Die von der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft<br />

der Integrationsämter vorgelegten<br />

vorläufigen Empfehlungen zur <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

sind Anhaltspunkte. Die dort beschriebene Förderhöchstgrenze<br />

von 2000,00 DM bei einem arbeitsfähigen<br />

Unterstützungsbedarf von mindestens 3<br />

St<strong>und</strong>en ist ein Anhaltspunkt <strong>und</strong> muss ggf. aufgr<strong>und</strong><br />

der Einzelfallsituation <strong>und</strong> der tatsächlich notwendigen<br />

arbeitstäglichen Unterstützung erhöht<br />

werden. Dies ist hessische Praxis <strong>und</strong> wird auch von


Corina Zolle<br />

Zentrum für selbstbestimmtes Leben<br />

behinderter Menschen, Mainz e.V.<br />

Beratung verbessern -<br />

Chance der persönlichen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> nutzen<br />

Da ich beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben<br />

neben meiner beratenden Tätigkeit ehrenamtlich<br />

auch für die Personalorganisation unseres Vereins<br />

zuständig bin, kann ich nun auch ein bißchen aus<br />

dem Nähkästchen plaudern, denn ich glaube, ich<br />

kann mit Fug <strong>und</strong> Recht behaupten, daß das ZsL in<br />

Mainz im gesamten Bereich des Landesarbeitsamts<br />

Rheinland-Pfalz/Saarbrücken der Arbeitgeber ist, der<br />

die meisten behinderten Menschen, die auf Assistenz<br />

angewiesen sind, beschäftigt.<br />

• Eine Mitarbeiterin, die am 30.10.2000 bei uns ihre<br />

Beschäftigung im Rahmen einer ABM begonnen<br />

hat, bekam gestern (!), also ziemlich genau ein<br />

Jahr zu spät einen ablehnenden Bescheid, da der<br />

Antrag für eine <strong>Arbeitsassistenz</strong> beim Arbeitsamt<br />

erst nach Beginn der Maßnahme eingegangen sei.<br />

Es ist nämlich so, daß Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer<br />

bereits vor Arbeitsbeginn wissen müssen<br />

wozu <strong>und</strong> in welchem Umfang Assistenz benötigt<br />

werden wird. In diesem Fall waren wir aber schlau<br />

<strong>und</strong> hatten bereits vor Beginn der Maßnahme<br />

einen Antrag bei der Hauptfürsorgestelle gestellt,<br />

die wäre nämlich vor Einführung des neuen Gesetzes<br />

Kostenträger für eine <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

gewesen. So gesehen war unser Antrag doch fristgerecht,<br />

nur eben bei der falschen Stelle eingegangen.<br />

Leider war unser Antrag von der Hauptfürsorgestelle<br />

nicht an die richtige Stelle, das<br />

Arbeitsamt, weitergeleitet worden. Dies müssen<br />

wir nun im Widerspruch selbst nachholen.<br />

• Weniger erfolgreich wird allerdings der Widerspruch<br />

einer Ratsuchenden sein. Sie hatte eine<br />

ABM in einer Firma begonnen, in der sie ihre<br />

Arbeit ohne Hilfe durchführen konnte. Nach zwei<br />

Monaten jedoch zog die Firma in andere Räume<br />

um. Unter diesen neuen Bedingungen kam sie<br />

nicht mehr alleine zurecht. Ein daraufhin gestellter<br />

Antrag auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> mußte vom Arbeitsamt<br />

abgelehnt werden, da die Maßnahme bereits<br />

begonnen hatte. Der Mitarbeiter des Arbeitsamtes<br />

war darüber regelrecht verzweifelt.Aber Vorschrift<br />

ist Vorschrift!<br />

• Bei einem anderen Kollegen konnte nach langem<br />

Hin <strong>und</strong> Her gemeinsam mit der Hauptfürsorgestelle,<br />

dem Mainzer Arbeitsamt <strong>und</strong> dem rheinland-pfälzischen<br />

Ministerium für Arbeit, Soziales<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit schließlich eine Lösung gef<strong>und</strong>en<br />

werden, in der sich das Mainzer Arbeitsamt<br />

schließlich bereiterklärte die Kosten für eine<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> zu übernehmen. Dies gelang aber<br />

erst, nachdem wir den rheinland-pfälzischen<br />

Behindertenbeauftragten, Herrn Dr. Richard<br />

Auernheimer, eingeschaltet hatten.<br />

• Eine andere Kollegin von mir hatte rechtzeitig vor<br />

Maßnahmebeginn ihren Antrag auf <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

gestellt. Da sie ihren Arbeitsplatz nicht<br />

direkt bei uns in Mainz hat, ist für die Kostenübernahme<br />

der ABM <strong>und</strong> der <strong>Arbeitsassistenz</strong> ein<br />

anderes Arbeitsamt zuständig. Das Mainzer<br />

Arbeitsamt haben wir in punkto <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

durch den zuvor geschilderten Fall ja schon richtig<br />

fit gemacht. Kurz vor Beginn der Maßnahme<br />

wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt,<br />

daß das Arbeitsamt nicht für die Kostenübernahme<br />

von <strong>Arbeitsassistenz</strong> zuständig sei sondern<br />

die Hauptfürsorgestelle. Ich habe ihm daraufhin<br />

die Durchführungsanweisung der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Arbeit zukommen lassen <strong>und</strong> mußte überrascht<br />

feststellen, daß nicht nur der Sachbearbeiter<br />

sondern auch der Reha-Berater <strong>und</strong> der<br />

Arbeitsvermittler nichts von dieser Durchführungsverordnung<br />

wußten. Ein netter Arbeitsamtmitarbeiter<br />

empfahl mir, ein Honorar für die<br />

Beratung seiner Kollegen zu fordern.<br />

• Ein weiterer Beratungsfall: Ein junger Mann mit<br />

einer sehr hohen Querschnittslähmung macht in<br />

einer Kreisverwaltung eine Ausbildung zum Bürokaufmann.<br />

Die monatlichen Kosten für einen Zivildienstleistenden,<br />

der ihm während der Arbeit zur<br />

Hand geht, in Höhe von über 1000 DM zahlt er<br />

selbst vom Schmerzensgeld, das er aufgr<strong>und</strong> seines<br />

Unfalls bekommen hat. Haarsträubend an dieser<br />

Situation finde ich, daß eine Kreisverwaltung<br />

nicht in der Lage ist, ihren Mitarbeiter zu beraten<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> zu beantragen. Nein, es wird mitangesehen,<br />

daß ein schwerbehinderter Mensch<br />

seine Assistenz vom Schmerzensgeld finanziert<br />

(welches ohnehin nicht dafür herangezogen werden<br />

soll) <strong>und</strong> somit mehr Geld ausgibt, als er letztlich<br />

monatlich verdient, um eine Ausbildung zu<br />

machen <strong>und</strong> später die Möglichkeit zu haben,<br />

erwerbstätig zu sein.<br />

15


Corina Zolle<br />

Zentrum für selbstbestimmtes Leben<br />

behinderter Menschen, Mainz e.V.<br />

16<br />

• Noch ein Beispiel: Die ABM eines Kollegen hat vor<br />

wenigen Wochen begonnen, der Antrag auf <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

wurde bereits vor mehreren Monaten<br />

gestellt. Bevor nun aber eine Bewilligung ausgestellt<br />

wird, muß eine Begutachtung stattfinden,<br />

in der der Bedarf an <strong>Arbeitsassistenz</strong> festgestellt<br />

wird. Nun gibt es aber in ganz Rheinland-Pfalz<br />

<strong>und</strong> Saarland nur einen einzigen technischen<br />

Berater, der diese Begutachtungen durchführen<br />

kann. Und der hat neben diese Begutachtungen<br />

noch eine ganze Reihe anderer Dinge zu tun. Nun<br />

warten wir also seit mehreren Monaten auf die<br />

Begutachtung <strong>und</strong> unser neuer Mitarbeiter kann<br />

eigentlich noch gar nicht so richtig arbeiten. Wir<br />

sind nun mal ein netter <strong>und</strong> sozial eingestellter<br />

Betrieb <strong>und</strong> wissen, gut Ding will Weile haben <strong>und</strong><br />

zahlen unserem Mitarbeiter trotzdem pünktlich<br />

sein Gehalt. Ich könnte mir aber auch ein paar<br />

Arbeitgeber vorstellen, die das anders sehen würden.<br />

• Beispiel Integrationsamt. Beispiel bin ich selbst!<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Schwere meiner Behinderung bin<br />

ich auf umfassende persönliche Assistenz angewiesen,<br />

die unabhängig von Ort <strong>und</strong> Zeit von einer<br />

Person durchgeführt wird, die bei mir selbst als<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>, Pflegeassistenz, Haushaltshilfe<br />

usw. beschäftigt ist. Kostenträger für dieses<br />

Modell ist die Pflegeversicherung <strong>und</strong> der Sozialhilfeträger<br />

im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

<strong>und</strong> Hilfe zur Pflege. Für diesen Personenkreis, der<br />

selbst als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin auftritt,<br />

wurde nun speziell in den “Vorläufigen Empfehlungen<br />

der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen<br />

Hauptfürsorgestellen” ein Absatz eingeführt, so<br />

daß “Zum Zwecke der Leistungserbringung an die<br />

Schwerbehinderten aus einer Hand sowie zur Verwaltungsvereinfachung...<br />

die Leistung seitens der<br />

Hauptfürsorgestelle in Fällen dieser Art auch in<br />

der Form erbracht werden (kann), dass sie dem<br />

anderen (vorrangigen) Leistungsträger die Kosten<br />

der notwendigen <strong>Arbeitsassistenz</strong> in dem durch<br />

ihren Bewilligungsbescheid festgelegten Umfang<br />

erstattet, nachdem die Schwerbehinderten ihren<br />

<strong>Anspruch</strong> nach § 31 Abs. 3 a SchwbG an diesen<br />

abgetreten haben.”<br />

Ich habe diesen <strong>Anspruch</strong> natürlich sofort nach<br />

Einführung des neuen Gesetzes an mein örtliches<br />

Sozialamt abgetreten. (Die Kommunen jammern<br />

ja sowieso immer über die erdrückenden Kosten<br />

im Sozialbereich). Sie haben nach geraumer Zeit<br />

wohl auch einen Antrag an die zuständige Hauptfürsorgestelle<br />

gestellt. Telefonisch wurde mir mitgeteilt,<br />

dass eine Begutachtung zur Feststellung<br />

meines Bedarfs an <strong>Arbeitsassistenz</strong> anberaumt<br />

werden müsse. Bisher ist noch nichts passiert, die<br />

Kommune zahlt <strong>und</strong> jammert!<br />

• Zum Abschluß noch ein Positivbeispiel:<br />

Ein schwerbehinderter Mann, macht sich selbstständig<br />

<strong>und</strong> gründet eine Computerfirma. Zur<br />

Unterstützung beschäftigt er einen ebenfalls<br />

schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen auf<br />

ABM. Die Finanzierungslücke, die er mit den Einnahmen<br />

seines jungen Unternehmens noch nicht<br />

schließen kann, behebt er durch Gelder der Hauptfürsorgestelle,<br />

die ihm seinen Bedarf an <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

zugestehen. Er hat somit eine 1 zu 1-Assistenz,<br />

die ihn zu seinen diversen Terminen fährt,<br />

den Aktenkoffer trägt, Türen öffnet, Stecker in<br />

Steckdosen unter dem Schreibtisch steckt usw.. Es<br />

hat eine Weile gedauert dieses Modell durchzusetzen,<br />

doch es funktioniert <strong>und</strong> zwei schwerbehinderte<br />

Arbeitslosen haben Arbeit gef<strong>und</strong>en.


Annette Pauli<br />

Stellv. Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates<br />

Schlußwort<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

wir haben viel zu einem eigentlich nicht mehr ganz<br />

neuen Konzept gehört, das nun aber erstmals<br />

gesetzlich verankert wurde <strong>und</strong> in den Rahmen der<br />

neuen Gleichstellungs-Gesetzgebung fast zwingend<br />

hineingestellt werden muss. Die Forderung nach<br />

einem Konzept wie das der <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist eine<br />

logische Konsequenz der Selbstbestimmung <strong>und</strong> der<br />

Emanzipation von Menschen mit Beeinträchtigung.<br />

Aber wir haben auch viel gehört von praktischen<br />

Umsetzungsproblemen, wie es uns hier anhand<br />

anschaulicher Beispiele erläutert wurde, allein durch<br />

verspätete Gutachten <strong>und</strong> ähnliche Hürden.<br />

Es gibt sicherlich noch viele Lücken im Informationsfluss,<br />

die eine gute Idee behindern, <strong>und</strong> der “Kampfgeist”<br />

der betroffenen Personen wird einmal mehr<br />

von Behörden ganz offensichtlich zu sehr abgefordert.<br />

Also doch nur ein Gesetz “für Fitte”, wie hier von<br />

einem Teilnehmer benannt?<br />

Arbeit ist ein wichtiges Thema für alle, wie die Teilnehmer<br />

einhellig feststellten, <strong>und</strong> ich meine, nicht<br />

auch für Menschen mit einer Behinderung, sondern<br />

gerade für diesen Personenkreis ist sie ein wesentlicher<br />

Faktor sich aus Abhängigkeiten <strong>und</strong> Fremdbestimmung<br />

zu lösen.<br />

17<br />

Bisher bewährte Formen sollen weiterbestehen, die<br />

neuen Formen sinnvoll daran anknüpfen <strong>und</strong> passend<br />

an die Frau, an den Mann gebracht werden. Ich<br />

denke, hier ist noch umfangreiche Aufklärungs- <strong>und</strong><br />

Informationsarbeit bei <strong>Anspruch</strong>sberechtigten <strong>und</strong><br />

Arbeitgebern nötig, um diesem Konzept die Chance<br />

zu geben, die es verdient.<br />

Von daher ist nur zu wünschen, dass man sich nach<br />

den ersten praktischen Erfahrungen wieder in einem<br />

solchen Rahmen trifft, um die Erfahrungen von allen<br />

Seiten auszutauschen.<br />

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


PRESSE<br />

✎<br />

MATERIAL<br />

18<br />

,,<strong>Arbeitsassistenz</strong> - Nutzen Sie dieses<br />

wichtige Instrument zur Integration<br />

von Menschen mit schweren Behinderungen<br />

in den Arbeitsmarkt!”<br />

Staatssekretär Josef Hecken erklärt<br />

anlässlich des Workshops ,,<strong>Berufsbegleitende</strong><br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> - <strong>Anspruch</strong><br />

<strong>und</strong> Realität” am 25. Oktober 2001:<br />

,,Arbeitslosigkeit ist gerade für schwerbehinderte<br />

Menschen ein Schicksalsschlag. Betroffene berichten,<br />

dass sie oft das Gefühl hätten, nicht mehr<br />

Teil unserer Gesellschaft zu sein. Sie fühlten sich<br />

ausgegrenzt, alleingelassen, isoliert <strong>und</strong> häufig<br />

unnütz <strong>und</strong> überflüssig.<br />

Ende September waren im Saarland 2.821<br />

Schwerbehinderte arbeitslos, b<strong>und</strong>esweit<br />

166.026 Menschen.<br />

Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung der<br />

Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen<br />

haben Betroffene nun die Möglichkeit, einfacher<br />

als bisher in den Arbeitsprozess integriert zu werden.<br />

Der schwerbehinderte Mensch hat nun selbst<br />

einen eigenen Rechtsanspruch auf Kostenübenahme<br />

einer <strong>Arbeitsassistenz</strong>. Damit ist der<br />

Schwerbehinderte selbst der Arbeitgeber des<br />

,Assistenten’. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu<br />

mehr Selbstbestimmung <strong>und</strong> Eigenverantwortlickeit.<br />

Traurig ist: Im Saarland wurde noch kein einziger<br />

Antrag auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> gestellt, während<br />

b<strong>und</strong>esweit Ende Mai 2.001.110 Anträge vorlagen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>: zahlreiche ernstzunehmende Kritikpunkte<br />

- wie beispielsweise der Höchstsatz<br />

von monatlich 2.000 DM, der bei einer tariflichen<br />

Bezahlung der Assistenz selten bedarfsdeckend<br />

sei.<br />

Die <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist ein neues Instrumentarium,<br />

dessen Ausgestaltung in den ,,Vorläufigen<br />

Empfehlungen der AG der Integrationsämter”<br />

(http://www.integrationsaemter.de/normallaktuel/pinnwand/m<br />

arb as.pdf)<br />

fixiert <strong>und</strong> noch veränderbar ist. Ich spreche mich<br />

deshalb dafür aus, dass wir gemeinsam zunächst<br />

noch mindestens ein Jahr auf der Basis der vorläufigen<br />

Empfehlungen Praxiserfahrungen sammeln,<br />

um festzustellen, wo Probleme bei den<br />

Betroffenen liegen, wo es Schwachstellen gibt<br />

<strong>und</strong> wo nachjustiert werden muss.<br />

In diesem Sinne erhoffe ich mir von diesem<br />

Workshop wichtige Anregungen für die weitere<br />

Ausgestaltung des Instruments der <strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Information zur Integration arbeitsloser<br />

Menschen im Saarland:<br />

Über 1.200 Arbeitsplätze für schwerbehinderte<br />

Menschen konnten seit 1994 mit fast 14 Millionen<br />

DM aus der Ausgleichsabgabe neugeschaffen<br />

oder gesichert werden. 3Mio. DM wurden für<br />

Wohnraumgestaltung, technische Arbeitshilfen<br />

<strong>und</strong> KfZ-Hilfen ausgegeben. Davon haben 260<br />

schwerbehinderte Menschen profitiert.<br />

Der berufsbegleitende Dienst ebenso wie der<br />

vom B<strong>und</strong> modellhaft geförderte lntegrationsfachdienst<br />

der Fortbildungsakademie der Wirtschaft<br />

haben sich ebenso bewährt wie unser Saarländisches<br />

Schwerbehinderten-Sonderprogramm,<br />

in dem 11 Mio. DM ausgegeben worden<br />

sind <strong>und</strong> durch das über 1.060 Menschen gefördert<br />

werden konnten. Deshalb wird es mit weiteren<br />

3 Millionen DM um zwei Jahre verlängert.<br />

Arbeitstrainingsplätze, lntegrationsfachbetriebe<br />

<strong>und</strong> Werkstätten r<strong>und</strong>en das Spektrum ab. Allein<br />

in den Werkstätten finden 2.700 Behinderte<br />

Arbeit.<br />

Mit diesen Maßnahmen ist es der saarländischen<br />

Landesregierung gelungen, die Zahl der schwerbehinderten<br />

Arbeitslosen im Saarland seit ihrem<br />

Höchststand im Jahr 1994 von 4.600 auf 2.800<br />

um fast 40 Prozent zu reduzieren.”<br />

Wer das Instrument ,,<strong>Arbeitsassistenz</strong> im Saarland”<br />

in <strong>Anspruch</strong> nehmen möchte, wende sich<br />

bitte an das Integrationsamt:<br />

Integrationsamt<br />

Landesamt für Jugend, Soziales <strong>und</strong> Versorgung<br />

Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681-9978-219<br />

(Eva-Maria Schöltzel,<br />

Leiterin des Integrationsamtes)<br />

Fax: 0681-9978-277<br />

Die gesamte Rede von Staatssekretär Josef Hecken<br />

finden Sie im Internet unter:<br />

http://www. soziales. saarland.de/7282.htm<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 23, D-66117 Saarbrücken<br />

Telefon 0681-501 -3181, Telefax 0681-501-3169<br />

e-mail: m.stabel@soziales saarland de.<br />

www.saarland.de.


PRESSE<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

MATERIAL<br />

zum Workshop vom 25. Oktober 2001 in Saarbrücken.<br />

VdK-Zeitung Nr.12, Dezember 2001<br />

Integration durch <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

Betroffene <strong>und</strong> Arbeitgeber nehmen<br />

kostenloses Angebot selten in <strong>Anspruch</strong><br />

Kostenlose <strong>Arbeitsassistenz</strong> für Schwerbehinderte<br />

ist seit Juli 2000 möglich -<br />

doch kaum ein Arbeitgeber weiß davon<br />

<strong>und</strong> nurwenige Betroffene nehmen diese<br />

Hilfe in <strong>Anspruch</strong>.<br />

Offensichtlich, so klagte der Staatssekretär im<br />

saarländischen Sozialministerium Josef Hecken;<br />

wissen viele Firmen noch nichts über das neue<br />

Instrument. Schon seit Sommer 2000 haben<br />

schwerbehinderte Menschen einen Rechtsanspruch<br />

auf Kostenübernahme eines Arbeitsassistenten.<br />

Diese Unterstützung brauchen viele<br />

Betroffene im beruflichen Alltag.<br />

Das trifft auch auf Corina Zolle zu. Sie begann ihr<br />

Studium 1978 zu einer Zeit, als die Universitäten<br />

noch nicht einmal behindertengerecht eingerichtet<br />

waren. Mit viel Durchsetzungsvermögen <strong>und</strong><br />

selbst organisierter Hilfe schloss sie ihr Studium<br />

erfolgreich ab <strong>und</strong> promovierte. Heute vertritt<br />

Corina Zolle - mit Hilfe eines Arbeitsassistenten -<br />

das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter<br />

Menschen in Mainz e.V. Insgesamt, so<br />

berichtet sie auf einem Workshop in Saarbrücken,<br />

sind in ganz Deutschland für Akademiker nur<br />

zwölf Anträge auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> gestellt worden.<br />

Saarland bisher ohne Anträge<br />

Staatssekretär Hecken bedauert, dass im Saarland<br />

nicht ein einziger Antrag auf <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

gestellt wurde. B<strong>und</strong>esweit waren es bis zum<br />

Sommer 110 Anträge.<br />

Zu wenig Arbeitgeber wissen um die Förderung,<br />

die im Höchstsatz 2000 Mark monatlich betragen<br />

kann. ,,Vielleicht müssen wir die gegebenen Kriterien<br />

verbessern, denn in den seltensten Fällen<br />

decken bei einer tariflichen Bezahlung der Assistenz<br />

die Mittel den tatsächlichen Bedarf”, meint<br />

Hecken. Die Expertenr<strong>und</strong>e in der Saarbrücker<br />

Kongresshalle war sich einig, dass Theorie <strong>und</strong><br />

Praxis weit auseinander klaffen.<br />

Die neue Gesetzgebung zum Schwerbehindertenrecht<br />

hatte zum Ziel, 50 000 Schwerbehinderte in<br />

Arbeit zu bringen. Nach einem Jahr stellt der<br />

Beauftragte der B<strong>und</strong>esregierung für die Belange<br />

der Behinderten, Karl-Hermann Haack, fest,<br />

haben erst 21 000 Betroffene eine Beschäftigung<br />

gef<strong>und</strong>en. Die Förderung eines Arbeitsassistenten<br />

ist deshalb ein wichtiger Baustein. ,,Denn<br />

Arbeitslosigkeit ist gerade für schwerbehinderte<br />

Menschen ein zusätzlicher Schicksalsschlag”,<br />

sagte Staatssekretär Hecken. Die Bilanz im Saarland<br />

verlief erfreulicher als in den übrigen B<strong>und</strong>esländern,<br />

denn in den letzten sieben Jahren<br />

sank hier die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter<br />

um fast 40 Prozent. R<strong>und</strong> 1800 Arbeitsplätze für<br />

Behinderte wurden in dieser Zeit geschaffen oder<br />

gesichert. Aber immer noch sind im Saarland<br />

über 2800 Betroffene ohne Arbeit, b<strong>und</strong>esweit<br />

sind es 166 000.<br />

19


PRESSE ✎<br />

MATERIAL<br />

20<br />

Einen Ausweg könnte die <strong>Arbeitsassistenz</strong> ermöglichen,<br />

wenn künftig mehr Unternehmer von<br />

diesem Integrationsinstrument Gebrauch machen<br />

würden. Corina Zolle berichtete von einem jungen<br />

Mann, der seinen Helfer jahrelang über sein<br />

Schmerzensgeld finanzierte.<br />

Viele Arbeitgeber bezahlen lieber eine Ausgleichsabgabe’<br />

als einen Behinderten einzustellen.<br />

Sie halten Behinderte für nicht produktiv.<br />

,,Mit diesem Vorurteil muss Schluss sein”, so<br />

Walter Pohl, Mitglied im Vorstand dei<br />

Deutschen Integrationsämter. Er erinnert daran,<br />

dass Behinderte nicht nur versorgt sein wollen.<br />

Im Gegenteil, sie wollten mitgestalten, mitbestimmen,<br />

wie alle übrigen Menschen ohne Handikap,<br />

sagte Pohl.<br />

Spätestens in einem Jahr sollen die Kriterien für<br />

die Förderung auf den Prüfstand. In dieser Zeit<br />

will Staatssekretär - Hecken Praxiserfahrung mit<br />

der neuen Regelung sammeln. ,,Dann müssen wir<br />

feststellen, wo die Probleme bei den Betroffenen<br />

liegen, wo es Schwachstellen gibt <strong>und</strong> wo nachgebessert<br />

werden muss”, so der stellvertretende<br />

Sozialminister.<br />

,,Kampfgeist” gefordert<br />

Die Expertenr<strong>und</strong>e in Saarbrücken war sich<br />

einig: Wenn die <strong>Arbeitsassistenz</strong> ein Erfolg werden<br />

soll, dann ist von allen Seiten Kampfgeist<br />

gefordert.<br />

Wer das Instrument ,,<strong>Arbeitsassistenz</strong> im Saarland”<br />

in <strong>Anspruch</strong> nehmen möchte, wende sich<br />

bitte an das Integrationsamt <strong>und</strong> Landesamt für<br />

Jugend, Soziales <strong>und</strong> Versorgung,<br />

Eva-Maria Schöltzel, Leiterin des Integrationsamtes,<br />

Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken,<br />

Telefon (0681) 9 97 82 19 Fax (06 81) 9 97 82 77.<br />

Arbeitskammer des Saarlandes<br />

Innerhalb der Emanzipations- <strong>und</strong> Unabhängigkeitsbewegung<br />

von Menschen mit<br />

schweren Behinderungen hat die Forderung<br />

nach persönlicher <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

eine Schlüsselstellung eingenommen.<br />

Der Begriff verdeutlicht einen Paradigmenwechsel<br />

In der Behindertenhilfe.<br />

,,Persönliche <strong>Arbeitsassistenz</strong>” Ist als neues<br />

Arbeitsmarktinstrument im Jahr 2000 in das<br />

Schwerbehindertengesetz aufgenommen worden.<br />

Für Menschen mit schweren Behinderungen stellt<br />

persönliche <strong>Arbeitsassistenz</strong> oft die einzige<br />

Chance dar, einen sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsplatz zu erhalten. Dies ist eine unabdingbare<br />

Voraussetzung für Betroffene zur Führung<br />

eines eigenständigen <strong>und</strong> eigenverantwortlichen<br />

Lebens.<br />

Im Rahmen des Workshops sollen auch die Formen<br />

von Hilfeleistungen für Menschen mit<br />

schweren Behinderungen unter Berücksichtigung<br />

juristischer, politischer, regionaler <strong>und</strong> persönlicher<br />

Aspekte erläutert werden.<br />

Referenten der Fachtagung:<br />

Karl Hermann Haack, Beauftragter der B<strong>und</strong>esregierung<br />

für die Belange der Behinderten.<br />

Josef Hecken, Staatssekretär im Ministerium für<br />

Frauen, Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales.<br />

Walter Pohl, Mitglied im Vorstand der Deutschen<br />

Integrationsämter.<br />

Dr. Corina Zolle, Zentrum für selbstbestimmtes<br />

Leben behinderter Menschen Mainz e.V.<br />

Nach kurzen Einführungsreferaten ist eine Diskussion<br />

der Podiumsteilnehmer mit dem Auditorium<br />

vorgesehen. Die Moderation der Veranstaltung<br />

übernimmt der Landesbeauftragte für<br />

Behindertenfragen.<br />

Bitte weitergeben<br />

Werfen Sie die VdK-ZEITUNG nach dem<br />

Lesen nicht weg. Geben Sie dieses<br />

Exemplar bitte an Ihre Nachbarin oder<br />

Ihren Nachbarn, Ihre Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Bekannten weiter, die sicherlich an<br />

sozialpolitischen informationen interesse<br />

haben - <strong>und</strong> sich vielleicht entschließen,<br />

dem VdK beizutreten.<br />

Für Fragen wenden Sie sich bitte an folgende<br />

Telefon (0681) 4005-323.<br />

http ://dante.arbeitskammer.de/


PRESSE<br />

Saarbrücker Zeitung<br />

Ein Assistent fürs Arbeitsleben<br />

Workshop informiert über Angebot für<br />

Schwerbehinderte.<br />

Saarbrücken (rif). Davon träumt jeder Arbeitnehmer:<br />

Einen persönlichen Assistenten zu haben,<br />

der verschiedene Botengänge für ihn erledigt.<br />

Was als nichtbehinderten Menschen als Luxus<br />

erscheint, ist für schwerbehinderte Menschen<br />

manchmal die einzige Möglichkeit, einen sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsplatz zu bekommen.<br />

Und damit Garant für ein eigenständiges<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortliches Leben. Arbeit sei für<br />

behinderte Menschen mehr als bloße Sicherung<br />

des Lebensunterhalts, beschreibt es das Ministerium<br />

für Frauen, Arbeit Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales.<br />

,,Für die Selbstständigkeit <strong>und</strong> das Selbstwertgefühl<br />

behinderter Menschen ist es von entscheidender<br />

Bedeutung, gleiche Rechte <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />

zur Berufsausübung zu haben wie nichtbehinderte<br />

Menschen.”<br />

Häufig jedoch werden behinderte Menschen vom<br />

Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Im Saarland ist<br />

nach Angaben des Sozialministeriums jeder<br />

fünfte Schwerbehinderte, der dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ohne Arbeitsplatz.<br />

Seit dem 1. Januar diesen Jahres müssen<br />

Betriebe, die keine Behinderten beschäftigen,<br />

eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Mittel verwendet<br />

die Hauptfürsorgestelle des Integrationsamtes<br />

dann ausschließlich für die Arbeits- <strong>und</strong><br />

Berufsförderung Schwerbehinderter. Seit vergan-<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

MATERIAL<br />

zum Workshop vom 25. Oktober 2001 in Saarbrücken.<br />

genem Jahr ist das Recht auf eine ,,persönliche<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>” in das Schwerbehindertengesetz<br />

aufgenommen worden. ,,Die Assistenz erledigt<br />

zum Beispiel Gänge zum Kopierer”, erläutert<br />

Gütlein. Finanziert wird sie von der Hauptfürsorgestelle.<br />

Zurzeit gibt es r<strong>und</strong> 200 Anträge<br />

auf persönliche <strong>Arbeitsassistenz</strong> b<strong>und</strong>esweit, im.<br />

Saarland noch keinen einzigen. Dabei ist nach<br />

einer Statistik des Landesamtes für Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Versorgung vom Dezember 2000 im<br />

Saarland jeder fünfte Mensch körperlich, geistig<br />

oder seelisch behindert. Davon sind über 90.000<br />

Menschen als Schwerbebinderte mit einem Ausweis<br />

anerkannt ,,Wir wollen auf diese Möglichkeit<br />

aufmerksam machen”, erklärt der Landesbehindertenbeauftragte<br />

Wolfgang Gütlein. Deshalb<br />

bietet er gemeinsam mit der Arbeitskammer des<br />

Saarlandes <strong>und</strong> dem Landesbehindertenbeirat am<br />

Donnerstag, 25. Oktober, einen Workshop <strong>Berufsbegleitende</strong><br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong><br />

Realität” an. Dieser soll die verschiedenen Aspekte<br />

der Hilfeleistungen beleuchten: juristische,<br />

politische, regionale <strong>und</strong> auch persönliche.<br />

Mit dabei ist der Behindertenbeauftragte des<br />

B<strong>und</strong>es, Karl Hermann Haack. Referenten sind<br />

außerdem Walter Pohl vom Vorstand der Deutschen<br />

Integrationsämter <strong>und</strong> der Staatssekretär<br />

im Sozialministerium, Josef Hecken.<br />

21


PRESSE<br />

i<br />

MATERIAL<br />

22<br />

Arbeitskammer Nr. 12 Dez. 2001, für Arbeitnehmer<br />

Bewegte Zeiten<br />

für behinderte Menschen<br />

Für behinderte Menschen ist in der letzten Zeit<br />

einiges in Bewegung gekommen.<br />

Im Oktober 2000 trat das Gesetz zur Bekämpfung<br />

der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in Kraft.<br />

Ab Juli 2001 gilt das Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation<br />

<strong>und</strong> Teilhabe behinderter Menschen.<br />

Am 15. November 2001 wurde das GleichstelIungsgesetz<br />

für behinderte Menschen im B<strong>und</strong>estag<br />

eingebracht.<br />

Die Neuerungen der kürzlich in Kraft getretenen<br />

Gesetze <strong>und</strong> das im Gesetzgebungsverfahren<br />

befindliche B<strong>und</strong>esgleichstellungsgesetz sind<br />

geprägt vom Prinzip ,,Teilhabe statt Fürsorge”.<br />

Von den Verantwortlichen wird dies als Paradigmenwechsel<br />

in der Behindertenpolitik positiv<br />

bewertet. ,,Die frühzeitige Einbindung der<br />

Betroffenen hat sich bei der Erarbeitung des Sozialgesetzbuches<br />

(5GB) IX - Rehabilitation <strong>und</strong><br />

Teilhabe behinderter Menschen bewährt. Das<br />

Gleiche zeichnet sich auch jetzt im Rahmen des<br />

Gesetzgebungsverfahrens für das B<strong>und</strong>esgleichstellungsgesetz<br />

als äußerst zielführend ab.” Dies<br />

betonte Karl Herrmann Haack, Beauftragter der<br />

B<strong>und</strong>esregierung für die Belange der Behinderten,<br />

beim Workshop ,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

- <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität” in Saarbrücken.<br />

Eingeladen hatten der Landesbeauftragte<br />

für Behindertenftagen, die Arbeitskammer<br />

<strong>und</strong> der Landesbehindertenbeirat des Saarlandes.<br />

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

schwerbehinderter Menschen haben<br />

Betroffene nun die Möglichkeit einfacher als bisher<br />

in den Arbeitsprozess integriert zu werden. Es<br />

besteht ein eigenständiger <strong>Anspruch</strong> auf die<br />

Übernahme der Kosten einer notwendigen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>. Damit werden Schwerbehinderte<br />

selbst Arbeitgeber ihrer Assistenten. ,,Dies<br />

ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung<br />

<strong>und</strong> Eigenverantwortlichkeit” wertete<br />

Sozialstaatssekretär Josef Hecken dieses in dieser<br />

Form neue Instrument zur Schaffung <strong>und</strong> Erhaltung<br />

von Arbeitsverhältnissen behinderter Menschen.<br />

Unzufrieden zeigt er sich darüber, dass im<br />

Saarland bisher noch keine Anträge gestellt wurden,<br />

während im B<strong>und</strong>esgebiet Ende Mai 110<br />

Anträge vorlagen. Gründe für die schleppende<br />

Umsetzung der persönlichen <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

wurden auch schnell ausgemacht. Diese Möglichkeit<br />

ist zu unbekannt. Betroffene wie umset-<br />

zende Behörden zeigen Unsicherheiten im<br />

Umgang mit Verfahren <strong>und</strong> den hierzu ergangenen<br />

vorläufigen Empfehlungen der Integrationsämter<br />

zur Umsetzung persönlicher <strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Die Bezahlung der Assistenten reicht in verschiedenen<br />

Fällen nicht hin. Arbeitgeber reagieren<br />

noch skeptisch auf die sich neu ergebende<br />

arbeitsrechtliche Situation. ,,Das Verfahren ist<br />

häufig nicht zeitnah, <strong>und</strong> bürokratische Hürden<br />

führen dadurch oft zum Nichtzustandekommen<br />

notwendiger <strong>Arbeitsassistenz</strong>.” wird von Experten<br />

<strong>und</strong> Veranstaltungsteilnehmern beklagt. Ausserdem<br />

seien die Möglichkeiten, die eine persönliche<br />

Assistenz bietet, nicht ausreichend bekannt.<br />

Die Arbeitskammer empfiehlt, sich beim lntegrationsamt<br />

(vormals Hauptfürsorgestelle) k<strong>und</strong>ig<br />

zu machen.<br />

Wer das Instrument der <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

im Saarland in <strong>Anspruch</strong> nehmen möchte,<br />

wendet sich an das Integrationsamt:<br />

Landesamt für Jugend, Soziales <strong>und</strong> Versorgung<br />

Hochstraße 67, Saarbrücken<br />

Manfred Leinenbach, Arbeitskammer<br />

Die Arbeitskammer <strong>und</strong> der Landesbeauftragte<br />

für Behindertenfragen hatten Behindertenbeauftragte<br />

<strong>und</strong> Mitglieder von Behindertenbeiräten zu<br />

ihrer Jahrestagung nach Mandelbachtal eingeladen.<br />

Neue behindertenpolitische Perspektiven<br />

<strong>und</strong> deren Auswirkungen für die kommunalen<br />

Interessenvertretungen behinderter Menschen<br />

waren das Thema. Die Einrichtung trägerübergreifender<br />

Servicestellen für Rehabilitation, das<br />

B<strong>und</strong>esgleichstellungsgesetz <strong>und</strong> seine Konkretisierung<br />

auf Landesebene, der Landesbehindertenplan<br />

sowie Aufgaben <strong>und</strong> Ziele des Landesbehindertenbeirates<br />

waren wichtige aktuelle Diskussionspunkte.<br />

Es wurde der Beschluss gefasst, dass<br />

die kommunalen Interessenvertreter behinderter<br />

Menschen einen Sitz in diesem Gremium anstreben.<br />

Die Teilnehmer der Fachtagung forderten<br />

einmütig in der ,,Mandelbachtaler Erklärung” die<br />

saarländischen Gemeinden <strong>und</strong> Kreise auf, kommunale<br />

Behindertenbeauftragte bzw. -beiräte zu<br />

berufen. Dies sei wichtig <strong>und</strong> notwendig, damit<br />

die Vorgaben des neu erschienen Landessbehindertenplanes<br />

vor Ort umgesetzt werden können.<br />

Bei Fragen <strong>und</strong> Anregungen stehen Manfred Leinenbach, Referent<br />

für Behindertenpolitik bei der Arbeitskammer <strong>und</strong> der Landesbeauftragte<br />

für Behindertenfragen, Wolfgang Gütlein, Ministerium für<br />

Frauen, Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales, zur Verfügung.<br />

66119 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 9978-219 (Eva-Maria Schöltzel, Leiterin)<br />

Fax: 0681 9978-277


PRESSE<br />

Sozialverband Deutschland<br />

Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland<br />

Nr.1, Januar 2002<br />

Integrationsamt/Landesamt für Jugend,<br />

Soziales <strong>und</strong> Versorgung<br />

<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität<br />

,,<strong>Arbeitsassistenz</strong> - Nutzen Sie dieses<br />

wichtige Instrument zur Integration von<br />

Menschen mit schweren Behinderungen<br />

in den Arbeitsmarkt!” erklärte Staatssekretär<br />

Josef Hecken anlässlich des<br />

Workshops ,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

- <strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität” am<br />

25. Oktober 2001 in der Kongresshalle<br />

Saarbrücken.<br />

,,Arbeitslosigkeit ist gerade für schwerbehinderte<br />

Menschen ein Schicksalsschlag.” Betroffene<br />

berichten, dass sie oft das Gefühl hätten, nicht<br />

mehr Teil unserer Gesellschaft zu sein. Sie fühlten<br />

sich ausgegrenzt, allein gelassen, isoliert <strong>und</strong><br />

häufig unnütz <strong>und</strong> überflüssig. Ende September<br />

waren im Saarland 2821 Schwerbehinderte<br />

arbeitslos, b<strong>und</strong>esweit 166.026 Menschen. Mit<br />

dem neuen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

schwerbehinderter Menschen haben<br />

Betroffene nun die Möglichkeit, einfacher als bisher<br />

in den Arbeitsprozess integriert zu werden.<br />

Der schwerbehinderte Mensch hat nun selbst<br />

einen eigenen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme<br />

einer <strong>Arbeitsassistenz</strong>. Damit ist der<br />

Schwerbehinderte selbst der Arbeitgeber des<br />

,,Assistenten”. Dies ist ein wichtiger Schritt hin<br />

zu mehr Selbstbestimmung <strong>und</strong> Eigenverantwortlichkeit.<br />

Traurig ist: Im Saarland wurde noch kein einziger<br />

Antrag auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> gestellt, während<br />

Ende Mai 2001 b<strong>und</strong>esweit 110 Anträge vorlagen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>: zahlreiche ernstzunehmende<br />

Kritikpunkte, wie z.B. der Höchstsatz von monat-<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

MATERIAL<br />

zum Workshop vom 25. Oktober 2001 in Saarbrücken.<br />

lich 2000 DM, der bei einer tariflichen Bezahlung<br />

der Assistenz selten bedarfsdeckend sei. Die<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> ist ein neues Instrumentarium,<br />

dessen Ausgestaltung in den ,,Vorläufigen Empfehlungen<br />

der AG der Integrationsämter”<br />

(http://www.integrationsaemter. de/normal/<br />

index.html, siehe Merkblatt) fixiert <strong>und</strong> noch veränderbar<br />

ist. Hecker sagte: ,,Ich spreche mich<br />

deshalb dafür aus, dass wir gemeinsam zunächst<br />

noch mindestens ein Jahr auf der Basis der vorläufigen<br />

Empfehlungen Praxiserfahrungen sammeln,<br />

um festzustellen, wo Probleme bei den<br />

Betroffenen liegen, wo es Schwachstellen gibt<br />

<strong>und</strong> wo nachjustiert werden muss. In diesem<br />

Sinne erhoffe ich mir von diesem Workshop<br />

wichtige Anregungen für die weitere Ausgestaltung<br />

des Instruments der <strong>Arbeitsassistenz</strong>.“<br />

Zur Integration arbeitsloser Menschen im Saarland<br />

hier folgende Daten: Über 1200 Arbeitsplätze<br />

für schwerbehinderte Menschen konnten<br />

seit 1994 mit fast 14 Millionen DM aus der Ausgleichsabgabe<br />

neu geschaffen oder gesichert werden.<br />

Drei Millionen DM wurden für Wohnraumgestaltung,<br />

technische Arbeitshilfen <strong>und</strong> Kfz-Hilfen<br />

ausgegeben. Davon haben 260 schwerbehinderte<br />

Menschen profitiert.<br />

Der berufsbegleitende Dienst ebenso wie der<br />

vom B<strong>und</strong> modellhaft geförderte integrationsfachdienst<br />

der Fortbildungsakademie der Wirtschaft<br />

haben sich ebenso bewährt wie das Saarländische<br />

Schwerbehinderten-Sonderprogramm<br />

in dem elf Millionen DM ausgegeben worden<br />

sind <strong>und</strong> durch das über 1060 Menschen gefördert<br />

werden konnten. Deshalb wird es mit weiteren<br />

drei Millionen DM um zwei Jahre verlängert.<br />

Arbeitstrainingsplätze Integrationsfachbetriebe<br />

<strong>und</strong> Werkstätten r<strong>und</strong>en das Spektrum ab. Allein<br />

in den Werkstätten finden 2700 Behinderte<br />

Arbeit. Mit diesen Maßnahmen ist es der saarländischen<br />

Landesregierung gelungen, die Zahl der<br />

schwerbehinderten Arbeitslosen im Saarland seit<br />

ihrem Höchststand im Jahr 1994 von 4600 auf<br />

2800 um fast 40 Prozent zu reduzieren.<br />

Wer das Instrument ,,<strong>Arbeitsassistenz</strong> im Saarland” in <strong>Anspruch</strong><br />

nehmen möchte wende sich bitte an das Integrationsamt/Landesamt<br />

für Jugend, Soziales <strong>und</strong> Versorgung,<br />

Hochstr. 67, 66115 Saarbrücken Tel. 0681/99 78-219<br />

(Eva-Maria Schöltzel, Leiterin des Integrationsamtes).<br />

Fax: 06 81/99 78-277.<br />

Die gesamte Rede von Josef Hecken finden Sie im Internet unter:<br />

http://www.soziales.saarland.de/7282.htm<br />

21


INFO<br />

i<br />

MATERIAL<br />

24<br />

Merkblatt <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

Stand Oktober 2001<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen<br />

Alltag gelegentlich vor einem besonderen<br />

Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf<br />

angewiesen, dass andere für sie bestimmte<br />

,,Handgriffe” übernehmen, ihnen bei der Arbeit<br />

assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall<br />

nicht an solchen Problemen scheitert, ist im<br />

SGB IX ein Rechtsanspruch auf Übernahmen der<br />

Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen<br />

selbst beschaffte/organisierte notwendige<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> begründet worden. Dieses<br />

Merkblatt gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen<br />

zur <strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Was ist <strong>Arbeitsassistenz</strong>, wer ist<br />

zuständig?<br />

Die <strong>Arbeitsassistenz</strong> unterstützt/ assistiert<br />

schwerbehinderte Menschen nach deren Anweisung<br />

bei der von ihnen zu erbringenden Arbeitsleistung<br />

durch Erledigung von Hilfstätigkeiten.<br />

Die schwerbehinderten Menschen müssen also<br />

selbst über die am Arbeitsplatz geforderten fachlichen<br />

Qualifikationen verfügen, die <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

übernimmt nicht die Hauptinhalte der von<br />

den schwerbehinderten Menschen zu erbringenden<br />

Arbeitsleistung. Die <strong>Arbeitsassistenz</strong> kommt<br />

in Betracht, wenn eine nicht nur gelegentliche,<br />

regelmäßige Unterstützung von schwerbehinderten<br />

Menschen bei der Arbeitsausführung notwendig<br />

ist.<br />

Zuständig ist das Integrationsamt, in deren<br />

Bereich der Arbeitsplatz liegt. Dort muss auch<br />

der Antrag auf Kostenübernahme für die <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

gestellt werden.<br />

Wer beauftragt die <strong>Arbeitsassistenz</strong>?<br />

Auftraggeber der <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist der schwerbehinderte<br />

Mensch selbst. Er beschäftigt die<br />

Assistenzkraft, ist also ihr Arbeitgeber (Arbeitgebermodell),<br />

oder vereinbart mit einem Dritten<br />

(z.B. professionellen Hilfsdienst) das Erbringen<br />

entsprechender Dienstleistungen (Dienstleistungsmodell).<br />

Muss der Arbeitgeber beteiligt<br />

werden?<br />

Der Arbeitgeber muss schon deshalb rechtzeitig<br />

beteiligt werden, weil ein Rechtsanspruch auf<br />

Übernahme der Kosten für eine notwendige<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> nur besteht, wenn alle innerbetrieblichen<br />

Maßnahmen im Verantwortungsbereich<br />

des Arbeitgebers wie behindertengerechte<br />

Arbeitsplatzauswahl, Ausbildung, Organisation,<br />

Einrichtung <strong>und</strong> Ausgestaltung des Arbeitplatzes<br />

ausgeschöpft sein müssen (auch an diesen Kosten<br />

beteiligt sich ggf. das Integrationsamt mit Leistungen<br />

der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben).<br />

Bevor ein schwerbehinderter Mensch <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

selbst organisiert, muss der Arbeitgeber in<br />

jedem Falle schriftlich bestätigen, dass er mit<br />

einer/der ,,betriebsfremden” Assistenz einverstanden<br />

ist.<br />

Merkblatt <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

Stand Oktober 2001<br />

Welche sonstigen Möglichkeiten gibt<br />

es, die Unterstützung am Arbeitsplatz<br />

sicherzustellen?<br />

Häufig lässt sich bereits durch eine innerbetriebliche<br />

Lösung, z.B. durch Kollegen sicherstellen,<br />

dass die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz<br />

gewährleistet ist. Der Arbeitgeber kann ggf.<br />

für seine dadurch entstehende finanzielle Belastung<br />

von dem Integrationsamt einen laufenden<br />

Zuschuss erhalten. Die von vielen Arbeitgebern,<br />

insbesondere des öffentlichen Dienstes, zur Verfügung<br />

gestellte personelle Unterstützung z.B.<br />

durch Vorlesekräfte für Blinde soll durch den<br />

Rechtsanspruch auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> nicht in<br />

Frage gestellt werden. Punktuell erforderliche<br />

Gebärdendolmetschereinsätze bei Gehörlosen<br />

werden von dem Integrationsamt einzelfallbezogen<br />

finanziert.<br />

Welche Lösung gibt es für Schwerstbehinderte,<br />

die eine ,,R<strong>und</strong>um-die-<br />

Uhr” - Unterstützung benötigen?<br />

Das Integrationsamt kann nur Geldleistungen für<br />

die arbeitsplatzbezogene Unterstützung erbringen.<br />

Diese Leistungen werden daher ggf. durch<br />

die Leistungen der Pflegeversicherung <strong>und</strong> der<br />

Sozialämter ergänzt.<br />

Welche individuelle Lösung in Betracht kommt,<br />

hängt stark von den Umständen des Einzelfalles<br />

ab. Es wird daher dringend empfohlen, sich<br />

rechtzeitig vom Integrationsamt beraten zu lassen.<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter<br />

<strong>und</strong> Hauptfürsorgestellen<br />

Ernst-Frey-Str. 9 in 76135 Karlsruhe<br />

E-Mail: bih@lwv-baden.de www.integrationsaemter.de


INFO<br />

,,<strong>Berufsbegleitende</strong> <strong>Arbeitsassistenz</strong> -<br />

<strong>Anspruch</strong> <strong>und</strong> Realität’’<br />

MATERIAL<br />

zum Workshop vom 25. Oktober 2001 in Saarbrücken.<br />

Merkblatt <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

Stand Oktober 2001<br />

Welche weiteren Voraussetzungen<br />

müssen erfüllt sein?<br />

Leistungen zur <strong>Arbeitsassistenz</strong> können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nur zur Beschäftigung auf einem<br />

Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX, also auf<br />

einem ,,regulären” Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz<br />

mit einer regelmäßigen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit von mindestens 15 St<strong>und</strong>en erbracht<br />

werden. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen<br />

muss eine Beschäftigungsdauer von mehr<br />

als acht Wochen vorgesehen sein. Die Leistungen<br />

des Integrationsamtes sollen zusammen mit Leistungen<br />

anderer Träger in einem vertretbaren<br />

Verhältnis zum erzielten Arbeitseinkommen stehen.<br />

Die Kosten einer notwendigen <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

für ABM-Beschäftigte sind vom zuständigen<br />

Arbeitsamt zu übernehmen.<br />

Wie hoch sind die Leistungen des Integrationsamtes?<br />

Die Leistung wird als Geldleistung erbracht<br />

deren Höhe sich nach den individuellen Bedürfnissen<br />

im Einzelfall richtet. Im Regelfall sind<br />

abhängig vom täglichen Unterstützungsbedarf<br />

zwischen 500 <strong>und</strong> 2000 DM monatlich möglich.<br />

Haben auch schwerbehinderte Selbständige<br />

einen <strong>Anspruch</strong> auf solche<br />

Leistungen?<br />

Ja! Dabei werden die vorstehenden Hinweise entsprechend<br />

angewandt.<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> als zusätzliche Leistung:<br />

Gewährt ein Rehabilitationsträger Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben als Hilfe zur Erlangung<br />

eines Arbeitsplatzes an einen schwerbehinderten<br />

Menschen selbst oder an seinen Arbeitgeber können<br />

zur Sicherung der Eingliederung bis zu drei<br />

Jahren zusätzlich die Kosten einer notwendigen<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> übernommen werden. Die Leistung<br />

wird vom Integrationsamt durchgeführt,<br />

dem der für die Gr<strong>und</strong>leistung zuständige Rehabilitationsträger<br />

die Kosten erstattet.<br />

B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter<br />

<strong>und</strong> Hauptfürsorgestellen<br />

Ernst-Frey-Str. 9 in 76135 Karlsruhe<br />

E-Mail: bih@lwv-baden.de www.integrationsaemter.de<br />

25<br />

Welche Rechtsvorschriften sind zu<br />

beachten?<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für den <strong>Anspruch</strong> auf Übernahme<br />

der Kosten für eine notwendige <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

ist § 102 Abs. 4 SGB IX <strong>und</strong> § 17 Abs. la<br />

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung<br />

(SchwbAV).<br />

Wie für alle anderen Leistungen der Integrationsämter<br />

zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gelten<br />

ergänzend auch die § 73 Abs. 1 <strong>und</strong> 3, § 102<br />

Abs. 2 <strong>und</strong> 5 SGB IX sowie die § 17 Abs. 2 <strong>und</strong> §<br />

18 SchwbAV.


INFO<br />

i<br />

MATERIAL<br />

24<br />

Neue Regelungen zur Integration<br />

behinderter Menschen<br />

<strong>Anspruch</strong> auf <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

Eine wichtige Neuregelung ist das in §<br />

102 Abs. 3a eingeführte Recht auf<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong>.<br />

Der Begriff <strong>Arbeitsassistenz</strong> ist relativ weit<br />

gefasst <strong>und</strong> nicht sehr genau bestimmt. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e ist die B<strong>und</strong>esregierung dazu<br />

ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erarbeiten,<br />

in der alles Nähere über die Voraussetzungen des<br />

<strong>Anspruch</strong>s sowie die Höhe <strong>und</strong> die Dauer der<br />

Leistungen geregelt werden kann. Der <strong>Anspruch</strong><br />

auf <strong>Arbeitsassistenz</strong> besteht jedoch bereits mit<br />

der Einführung des Gesetzes <strong>und</strong> nicht erst mit<br />

dem Inkrafttreten der Verordnung.<br />

Was ist <strong>Arbeitsassistenz</strong>?<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> ist im praktischen Betriebsablauf<br />

die über gelegentliche Handreichung hinausgehende,<br />

tätigkeitsbezogene, regelmäßig wiederkehrende<br />

Unterstützung von schwerbehinderten<br />

Beschäftigten bei der Arbeitsausführung.<br />

<strong>Arbeitsassistenz</strong> umfasst insbesondere Hilfstätigkeiten,<br />

die den schwerbehindertenten Beschäftigten<br />

helfen, ihre arbeitsvertraglich geschuldete<br />

Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber zu<br />

erbringen. Dazu zählen zum Beispiel, Vorlesekräfte<br />

für Blinde <strong>und</strong> hochgradig Sehbehinderte<br />

oder der immer wiederkehrende notwendige Einsatz<br />

von Gebärdendolmetschern.<br />

Die <strong>Arbeitsassistenz</strong> muss alle Bestrebungen<br />

unterstützen, die dazu beitragen, die Eingliederung<br />

<strong>und</strong> die dauerhafte Beschäftigung schwerbehinderter<br />

Menschen zu ermöglichen. Die Arbeitgeber<br />

sind nach § 81 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 SGB IX dazu<br />

verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />

dass schwerbehinderte Menschen eine<br />

möglichst dauerhafte behinderungsgerechte<br />

Beschäftigung finden können.<br />

⁄ 102 Abs. 3a SGB IX<br />

In ihren vorläufigen Empfehlungen zur <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

geht die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen<br />

Hauptfürsorgestellen davon aus, dass die<br />

betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten<br />

selbst die Organisation der ihnen persönlich<br />

zugeordneten <strong>Arbeitsassistenz</strong> zu regeln haben.<br />

Das bedeutet: Schwerbehinderte Beschäftigte,<br />

die selbst zur Erfüllung ihres Arbeitsvertrages<br />

Hilfe brauchen, sind in diesem Fall Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> Arbeitgeber zugleich.<br />

Wenn es sich bei der Inanspruchnahme der Hilfe<br />

um betriebsfremde Personen handelt, muss<br />

außerdem der Arbeitgeber sein schriftliches Einverständnis<br />

dazu erklären, dass das Integrationsamt<br />

dem Betroffenen die Kosten für die <strong>Arbeitsassistenz</strong><br />

erstattet.<br />

Wer trägt die Kosten?<br />

Die betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten<br />

haben einen <strong>Anspruch</strong> auf Übernahme der Kosten<br />

durch die Integrationsämter. Die Mittel dazu<br />

haben diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit für<br />

die begleitende Hilfe im Arbeits- <strong>und</strong> Berufsleben<br />

aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Integrationsämter übernehmen die Kosten<br />

nur, wenn alle Maßnahmen der Arbeitgeber,<br />

sowie alle vorrangigen Verpflichtungen der Rehabilitationsträger<br />

bzw. anderer Leistungsträger<br />

ausgeschöpft sind.<br />

Für die notwendige <strong>Arbeitsassistenz</strong> werden den<br />

schwerbehinderten Beschäftigten monatliche<br />

Budgets zur Verfügung gestellt. Diese betragen<br />

bei Vollzeitbeschäftigung bei einem durchschnittlichen<br />

arbeitstäglichen unterstützungsbedarf<br />

• von weniger als 1 St<strong>und</strong>e bis zu DM 500,-<br />

• 1 Std. bis unter 2 Std. bis zu DM 1.000,-<br />

• 2 Std. bis unter 3 Std. bis zu DM 1.500,-<br />

• mindestens 3 St<strong>und</strong>en bis zu DM 2.000,-<br />

im Monat.

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