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Richtlinien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die ...

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis<br />

Kreisbrandmeister<br />

Stuttgarter Str. 108<br />

71332 Waiblingen<br />

Tel. 07151/501 -349<br />

Fax: -418<br />

E-mail: r.kowalzik@rems-murr-kreis.de<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Aufschaltung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong><br />

<strong>auf</strong> <strong>die</strong> Integrierte Leitstelle des<br />

Rems-Murr-Kreises<br />

Fassung: April 2005


1 Allgemeines<br />

<strong>Brandmeldeanlagen</strong> (BMA) mit Anschluß an <strong>die</strong> Leitstelle des Rems-Murr-Kreises<br />

<strong>die</strong>nen dazu, Gefahrmeldungen schnell über <strong>die</strong> Leitstelle an <strong>die</strong> örtlich zuständige<br />

Feuerwehr weiterzuleiten und eine Alarmierung der notwendigen Einsatzkräfte zu<br />

veranlassen.<br />

Diese Richtlinie regelt <strong>für</strong> das Gebiet des Rems-Murr-Kreises <strong>die</strong> Einrichtung, den<br />

Betrieb und <strong>die</strong> Wartung <strong>von</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong> und legt <strong>die</strong> da<strong>für</strong> notwendigen<br />

Mindestanforderungen fest. Hiermit soll eine sichere Funktion <strong>die</strong>ser Anlagen erreicht<br />

werden.<br />

Behördlich (i.d.R. baurechtlich) geforderte <strong>Brandmeldeanlagen</strong> müssen im Rems-<br />

Murr-Kreis entsprechend den Vorgaben <strong>die</strong>ser Richtlinie unmittelbar an <strong>die</strong> Leitstelle<br />

angeschlossen werden. Ein Anschluß über eine private Sicherheitseinrichtung ist<br />

nicht zulässig. <strong>Brandmeldeanlagen</strong>, <strong>die</strong> ohne behördliche Anordnung betrieben<br />

werden, können ebenfalls entsprechend <strong>die</strong>ser Richtlinie <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Leitstelle<br />

<strong>auf</strong>geschaltet werden. Ein Rechtsanspruch hier<strong>auf</strong> besteht allerdings nicht.<br />

Automatische Wähl- und Ansagegeräte (AWAG) sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übertragung zur<br />

Leitstelle nicht mehr zulässig.<br />

Vor der <strong>Aufschaltung</strong> ist bereits in der Planungsphase mit dem Kreisbrandmeister<br />

Kontakt <strong>auf</strong>zunehmen, um <strong>die</strong> notwendigen Detailabstimmungen frühzeitig<br />

vorzunehmen. Hierbei wird insbesondere auch <strong>die</strong> örtlich zuständige Feuerwehr in<br />

<strong>die</strong> Planungsphase mit einbezogen.<br />

Eine <strong>Aufschaltung</strong> <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Leitstelle darf erst dann erfolgen, wenn <strong>die</strong><br />

Brandmeldeanlage durch einen hierzu autorisierten Vertreter der örtlichen Feuerwehr<br />

(i.d.R. Feuerwehrkommandant) abgenommen wurde. Zur Abnahme, siehe Ziffer 3<br />

<strong>die</strong>ser Richtlinie.<br />

2 Bezug zu anderen Vorschriften<br />

Hinsichtlich der Projektierung der erforderlichen Brandmelder<br />

• automatische bzw. nichtautomatische<br />

• Anzahl und Anordnung der Melder<br />

• Melderart, usw.<br />

und der Dokumentation<br />

• Meldergruppenverzeichnis und Lagepläne der Melder,<br />

• Melderbeschriftung (einschließlich der Beschriftung <strong>von</strong> verdeckt montierten<br />

Meldern, z. B. in Deckenhohlräumen, Doppelböden, etc.)<br />

wird <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Vorgaben der VdS Richtlinie 2095 und DIN VDE 0833 hingewiesen.<br />

Von der Errichterfirma ist bei der Abnahme/<strong>Aufschaltung</strong> eine Bestätigung über <strong>die</strong><br />

normenkonforme Errichtung der Brandmeldeanlage vorzulegen.<br />

Fassung: April 2005 Seite 2


3 Abnahme und <strong>Aufschaltung</strong><br />

Die <strong>Aufschaltung</strong> der BMA zur Leitstelle erfolgt durch den Konzessionär (Firma<br />

Siemens Gebäudetechnik SGT; Postfach 10 60 26; 70049 Stuttgart). Sie darf erst<br />

erfolgen, wenn <strong>die</strong> nachfolgenden Bestandteile vorhanden und voll funktionsfähig<br />

sind:<br />

a) technische Anforderungen (siehe Ziffer 4)<br />

• Brandmeldeanlage (BMA)<br />

• Übertragungseinrichtung zur Leitstelle (ÜE)<br />

• Feuerwehr-Be<strong>die</strong>nfeld (FBF)<br />

• Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD)<br />

• Generalhauptschlüssel <strong>für</strong> SD<br />

• Alarm-Blitzleuchte soweit notwendig<br />

• Beschilderung der Brandmelderzentrale (BMZ)<br />

• Freischaltelement (FSE)<br />

b) weitere Anforderungen (siehe Ziffer 5)<br />

• Meldergruppenverzeichnis/Linienbuch (2-fach; 1 x bei BMZ, 1 x <strong>für</strong> Feuerwehr)<br />

Bei <strong>Brandmeldeanlagen</strong>, <strong>die</strong> durch automatische Löschanlagen ausgelöst werden,<br />

ist jeweils eine zusätzliche Linienl<strong>auf</strong>karte <strong>für</strong> alle Betriebsstellen der<br />

automatischen Löschanlagen (Sprinklerstation, Löschwassereinspeisestellen etc.)<br />

vorzusehen.<br />

• Betriebsbuch an der BMZ<br />

• Benachrichtigungsliste <strong>für</strong> Alarmfälle an der BMZ<br />

• Wartungsvertrag <strong>für</strong> BMA und ÜE<br />

• Bestätigung der Errichterfirma über <strong>die</strong> Einhaltung der VdS-Richtlinie 2095<br />

• Feuerwehrplan nach DIN 14095 und den ergänzenden Hinweisen zu<br />

Feuerwehrplänen im Rems-Murr-Kreis.<br />

Das Vorhandensein der Bestandteile nach b) und deren Eignung werden <strong>von</strong> einem<br />

hierzu autorisierten Vertreter der örtlichen Feuerwehr (i.d.R. der örtliche<br />

Feuerwehrkommandant) entsprechend dem Abnahmeprotokoll (siehe Anlage 1)<br />

kontrolliert.<br />

Ausnahmen <strong>von</strong> den vorgenannten Bedingungen können nur nach Rücksprache mit<br />

dem örtlichen Kommandanten und dem Kreisbrandmeister sowie bei baurechtlich<br />

relevanten Punkten vom zuständigen Baurechtsamt gestattet werden.<br />

Fassung: April 2005 Seite 3


4 Technische Anforderungen an <strong>die</strong> Brandmeldeanlage und<br />

Schließungen<br />

4.1 Feuerwehrschlüsseldepot (bzw. Feuerwehrschlüsselkasten FSK)<br />

Damit <strong>die</strong> bauliche Anlage und <strong>die</strong> BMZ im Alarmfall <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr jederzeit<br />

zugänglich sind, ist ein VdS-zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot (SD)<br />

einzubauen, in dem der Generalschlüssel untergebracht wird. Eine einheitliche<br />

Schließung aller Feuerwehrschlüsseldepots ist in jeder Gemeinde ist zu<br />

gewährleisten. Hierzu wird in der Regel eine Vereinbarung zwischen der betroffenen<br />

Gemeinde und einer Fachfirma abgeschlossen.<br />

(Hinweis: Bei allen neuen Installationen dürfen nur noch Umstellschlösser eingebaut<br />

werden. Ggf. bisher vorhandene anderweitige Schließsysteme sollten sukzessive<br />

ausgetauscht werden. )<br />

Für <strong>die</strong> Schließung der zweiten Verriegelung des Schlüsseldepots, (erste<br />

Verriegelung öffnet mit dem Auslösen der Brandmeldeanlage oder durch das<br />

Freischaltelement) ist eine Schließung der örtlichen Feuerwehr (Schließung 1)<br />

erforderlich. Diese Schließung 1 ist in der Regel ein Umstellschloß (Umstellschloss<br />

der Firma Kruse Hamburg).<br />

Der Alarm des Feuerwehrschlüseldepots (Manipulation oder Diebstahlversuch am<br />

Schlüsseltresor) wird zu einer speziellen Leitstelle (in der Regel Sicherheitsleitstelle<br />

des Konzessionär oder über <strong>die</strong> Einbruchmeldeanlage) weitergeleitet. Dort muß <strong>die</strong><br />

Unterscheidung zwischen einem Brandalarm und einem Sabotagealarm deutlich<br />

erkennbar sein (Brandmelderalarm oder SD-Alarm).<br />

Im Schlüsseldepot befindet sich im Blockschloss entweder<br />

a) Ein Halbzylinder, in den der Generalhauptschlüssel des Objektes (und nur <strong>die</strong>ser)<br />

paßt, oder<br />

b) ein Halbzylinder mit einer völlig eigenen Schließung, zu der nur ein Schlüssel<br />

existiert. An <strong>die</strong>sem Schlüssel wird der Generalhauptschlüssel des Objektes mit<br />

einer festen (nicht ohne Hilfsmittel lösbaren) Verbindung befestigt.<br />

Bei beiden Varianten wird <strong>die</strong> Position des Schlüssels im Halbzylinder überwacht, so<br />

daß das Vorhandensein des Generalhauptschlüssels des Objektes im<br />

Feuerwehrschlüsseldepot in Verbindung mit dem Schlüsseldepotadapter<br />

sichergestellt ist.<br />

Die Schließungen 1 (und 2, siehe Ziffer 4.2) werden <strong>auf</strong> Rechnung des<br />

Objektbetreibers oder der Errichterfirma der Brandmeldeanlage bestellt und<br />

unmittelbar an <strong>die</strong> örtliche Feuerwehr ausgeliefert.<br />

Fassung: April 2005 Seite 4


4.2 Freischaltelement<br />

Bei Betätigung des Freischaltelementes erfolgt eine Auslösung der<br />

Brandmeldeanlage mit Übertragung einer Alarmmeldung an <strong>die</strong> Leitstelle. Hierdurch<br />

wird zusätzlich <strong>die</strong> erste Verriegelung des Feuerwehrschlüsseldepots ausgelöst. Das<br />

Freischaltelement muß hierzu gut zugänglich in unmittelbarer Umgebung des<br />

Feuerwehrschlüsseldepots (i.d.R. oberhalb) eingebaut sein. Es muß entsprechend<br />

der VdS-Zulassungsnummer G 192034 ausgeführt sein.<br />

Für <strong>die</strong> Betätigung des Freischaltelementes ist ein Schlüssel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schließung 2<br />

erforderlich. Hier kann <strong>die</strong> Feuerwehr geeignete Schließungen des täglichen<br />

Gebrauchs vorschlagen. Die bereits geregelten Schließungen sind bei der<br />

Kreisbrandmeisterstelle zu erfragen.<br />

Die Schließungen 2 (und 1, siehe Ziffer 4.1) werden <strong>auf</strong> Rechnung des<br />

Objektbetreibers oder der Errichterfirma der Brandmeldeanlage bestellt und<br />

unmittelbar an <strong>die</strong> örtliche Feuerwehr ausgeliefert.<br />

4.3 Brandmeldezentale<br />

Eine Brandmeldezentrale (BMZ) muß in der Nähe des Eingangsbereichs eines<br />

Gebäudes, möglichst in einem ständig besetzten Raum und in der Nähe der<br />

Feuerwehrzufahrt angebracht sein. Der Standort ist daher stets mit der örtlich<br />

zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Der äußere Zugang zur BMZ ist durch<br />

Blitzleuchten, <strong>die</strong> bei Brandmeldung automatisch durch <strong>die</strong> BMZ angesteuert werden,<br />

kenntlich zu machen. Der Weg bis zur BMZ ist <strong>von</strong> dort mit Hinweisschildern nach<br />

DIN 4066 Hinweisschilder <strong>für</strong> den Brandschutz mit der Aufschrift BMZ fortl<strong>auf</strong>end zu<br />

kennzeichnen.<br />

Unter Brandmelderzentrale wird der Bereich verstanden, der Anl<strong>auf</strong>stelle der<br />

Feuerwehr ist. Die technische Zentrale der Brandmeldeanlage kann in<br />

Ausnahmefällen örtlich abgesetzt sein. In der Brandmelderzentrale muß dann ein<br />

Anzeigetableau vorhanden sein sowie <strong>die</strong> unter Punkt 3a) geforderten Be<strong>die</strong>neinrichtungen<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Feuerwehr.<br />

4.4 Feuerwehrbe<strong>die</strong>nfeld<br />

Ein Feuerwehrbe<strong>die</strong>nfeld nach DIN 14661 ist in unmittelbarer Umgebung der BMZ zu<br />

installieren.<br />

Das Feuerwehrbe<strong>die</strong>nfeld muß mit einem Schloß vor unbefugter Nutzung gesichert<br />

sein. Hierzu ist eine Schließung 3 erforderlich. Diese Schließung 3 sollte der<br />

Schließung 2 entsprechen. Hier kann <strong>die</strong> Feuerwehr eine geeignete Schließungen<br />

des täglichen Gebrauchs vorgeben.<br />

Die bereits geregelten Schließungen sind in der Anlage 3 enthalten<br />

Hinweis: Die Schließung 1 ist gegenüber den Schließungen 2 und 3 bedingt durch <strong>die</strong><br />

Form der Zylinder unterschiedlich.<br />

Fassung: April 2005 Seite 5


4.5 Blitzleuchte<br />

Über dem Feuerwehrschlüsseldepot ist eine rote Blitzleuchte erforderlich. Bei<br />

weiträumigen Objekten sind ggf. weitere Blitzleuchten erforderlich mit einem<br />

Hinweisschild <strong>für</strong> den Weg zum Feuerwehrschlüsseldepot. Der Zugang zum<br />

Feuerwehrschlüsseldepot muß durch <strong>die</strong>se Blitzleuchten eindeutig erkennbar sein.<br />

Der Standort der Blitzleuchten ist daher mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.<br />

4.6 Anzeigetableau<br />

Bei sehr großen und weiträumigen Objekten kann zur ersten Orientierung der<br />

anrückenden Feuerwehr ein zusätzliches Anzeigetableau (Lageplan) gefordert<br />

werden. Dies ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Es muß in jedem Fall<br />

gewährleistet sein, daß <strong>die</strong> Anfahrt der Hilfskräfte eindeutig gekennzeichnet ist.<br />

4.7 Zusammenspiel Einbruchmeldeanlage/Brandmeldeanlage<br />

Wenn das Objekt neben der Brandmeldetechnik auch eine Einbruchmeldeanlage hat,<br />

ist <strong>die</strong> Konfiguration der Einbruchmeldeanlage so vorzunehmen, dass <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

zum Gebäudezutritt keine Einstellungen oder Schließungen an der<br />

Einbruchmeldeanlage vornehmen muss. Mechanische Sperrungen müssen bei<br />

Alarmauslösung der Brandmeldeanlage selbsttätig <strong>auf</strong>gehoben werden.<br />

5 Weitere Anforderungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Brandmeldeanlage<br />

5.1 Benachrichtigungsliste<br />

Eine Benachrichtigungsliste mit mind. drei Ansprechpartnern des Objektes ist<br />

erforderlich und muß ständig <strong>auf</strong> aktuellem Stand gehalten werden. Ein Durchschlag<br />

der Benachrichtigungsliste muss der Leitstelle überlassen werden.<br />

Für alle Ansprechpartner müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:<br />

• Aufgabenbereich/innerbetriebliche Stellung<br />

• Vorname und Name<br />

• Anschrift / Adresse<br />

• Telefonnummern (<strong>die</strong>nstlich, privat, ggf. zus. Mobiltelefon, etc.)<br />

5.2 Verzeichnis/Lageplan der Meldergruppen<br />

Für das gesamte Objekt ist ein Verzeichnis der Meldergruppen zu erstellen. Dieses<br />

muß in unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale hinterlegt sein. Für jede<br />

Meldergruppe bzw. jeden Meldebereich muß ein Lageplan vorhanden sein.<br />

Hinsichtlich der Ausführung <strong>die</strong>ser Unterlagen (früher: Linienbuch) wird <strong>auf</strong> <strong>die</strong><br />

Anlage 2 <strong>die</strong>ser Richtlinie verwiesen.<br />

5.3 Betriebsbuch<br />

Für <strong>die</strong> Brandmeldeanlage ist ein Betriebsbuch zu führen. Dieses muß fortl<strong>auf</strong>end<br />

sein, alle Unterbrechungen und Abschaltungen sind dort einzutragen.<br />

Fassung: April 2005 Seite 6


5.4 Wartungsvertrag/Wartung/Revision<br />

Für <strong>die</strong> Brandmeldeanlage muß ein Wartungsvertrag abgeschlossen sein. Der<br />

Wartungsvertrag darf nur mit einer Firma abgeschlossen werden, <strong>die</strong> eine<br />

VdS-zugelassene Errichterfirma ist.<br />

Betriebsbedingte Wartungen, bei denen <strong>die</strong> Empfangseinrichtung in der Leitstelle <strong>auf</strong><br />

Revision gestellt werden muss, sind der Leitstelle vor Beginn der Arbeiten schriftlich<br />

(Telefax) mit dem Vordruck nach Anlage 4 anzuzeigen.<br />

Hinsichtlich des Umfangs der Wartung ist <strong>die</strong> VdS-Richtlinie 2095 zu beachten.<br />

5.5 Übertragung der Brandmeldung<br />

Die Übertragung der Brandmeldung muß entsprechend den Hinweisen des<br />

Innenministeriums vom 14.07.1997 nach dem „Zwei-Wege-Prinzip“ erfolgen.<br />

Der erste Übertragungsweg geht hierbei vom Objekt mit einer Brandmeldeanlage<br />

über das Telefonnetz mit einem automatischen Wähl- und Übertragungsgerät<br />

(AWUG-T). Im Gegensatz zu den früheren AWAG-Geräten (Automatisches Wählund<br />

Ansagegerät) erfolgt <strong>die</strong> Informationsübertragung über ein Datensignal und nicht<br />

über gesprochene Sprache. Die Meldung wird daher in der Leitstelle nicht vom<br />

Personal, sondern <strong>von</strong> einem Empfangsgerät entgegengenommen.<br />

Der zweite Übertragungsweg führt parallel über <strong>die</strong> Funkverbindung eines<br />

Mobilfunknetzes zur Leitstelle.<br />

Das Datensignal erlaubt neben der reinen Brandmeldung <strong>die</strong> Übertragung weiterer<br />

Informationen in Abhängigkeit der ausgelösten Melder (z. B. zum Anfahrtsweg). Die<br />

Notwendigkeit zur Übertragung weiterer Kriterien muß mit der örtlichen Feuerwehr<br />

abgesprochen werden.<br />

5.6 Sprinkleranlage<br />

Bei <strong>Brandmeldeanlagen</strong>, <strong>die</strong> durch automatische Löschanlagen ausgelöst werden, ist<br />

jeweils eine zusätzliche Linienl<strong>auf</strong>karte <strong>für</strong> alle Betriebsstellen der automatischen<br />

Löschanlagen (Sprinklerstation, Löschwassereinspeisestellen etc.) vorzusehen.<br />

Der Weg zu der Sprinklerzentrale ist im Objekt eindeutig zu kennzeichnen. Nähere<br />

Einzelheiten zu automatischen Löschanlagen sind den jeweils gültigen Normen und<br />

technischen Regelwerken zu entnehmen.<br />

6 Literatur<br />

Auf nachstehende Literatur wird in der jeweils aktuellen Form besonders<br />

hingewiesen:<br />

DIN VDE 0833: Gefahrmeldeanlagen <strong>für</strong> Brand, Einbruch und Überfall;<br />

Teil 1: Allgemeine Festlegungen<br />

Teil 2: Festlegungen <strong>für</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong> (BMA)<br />

DIN 14661: Feuerwehr-Be<strong>die</strong>nfeld <strong>für</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong><br />

DIN 14675 <strong>Brandmeldeanlagen</strong><br />

VDS Richtlinie 2095<br />

Fassung: April 2005 Seite 7


Anlage 1:<br />

Abnahmeprotokoll<br />

Objekt:<br />

Adresse:<br />

Übertragungseinrichtung (ÜE)<br />

Feuerwehr-Be<strong>die</strong>nfeld (FBF)<br />

Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD)<br />

Generalhauptschlüssel<br />

Alarm-Blitzleuchte<br />

Beschilderung der Brandmelderzentrale (BMZ)<br />

Freischaltelement (FSE)<br />

Meldergruppenverzeichnis und Lagepläne (1 x bei BMZ, 1 x <strong>für</strong> Feuerwehr)<br />

Betriebsbuch<br />

Benachrichtigungsliste<br />

Wartungsvertrag<br />

Bestätigung der Errichterfirma über <strong>die</strong> Einhaltung der VdS-Richtlinie 2095<br />

Dem Be<strong>auf</strong>tragten des Objektes wurde ein Faxvordruck zur Anzeige einer<br />

betrieblichen Revision ausgehändigt.<br />

Ergebnis: Die Anlage kann / kann noch nicht zur Leitstelle <strong>auf</strong>geschaltet<br />

werden.<br />

.................................... .............................................................................<br />

Ort, Datum<br />

Feuerwehrkommandant / Vertreter der örtlichen Feuerwehr<br />

Hinweis:<br />

• Mit der Abnahme durch den Vertreter der örtlichen Feuerwehr wird keine technische Überprüfung<br />

der Anlage durchgeführt. Es wird bei der Abnahme lediglich das Vorhandensein der<br />

entsprechenden Einrichtungen kontrolliert. Die Verantwortung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit<br />

obliegt ausschließlich dem Betreiber der Brandmeldeanlage oder seinem Be<strong>auf</strong>tragten.<br />

• Ausnahmen <strong>von</strong> den vorgenannten Bedingungen können nur nach Rücksprache mit dem<br />

örtlichen Kommandanten und dem Kreisbrandmeister sowie bei baurechtlich relevanten Punkten<br />

vom zuständigen Baurechtsamt gestattet werden.<br />

• Sofern hinsichtlich einzelner Punkte Unklarheit besteht oder <strong>die</strong> Komponenten gänzlich fehlen,<br />

müssen <strong>die</strong>se Punkte trotz einer gegebenenfalls erfolgten <strong>Aufschaltung</strong> zur Leitstelle unverzüglich<br />

einer Klärung bzw. Nacharbeit zugeführt werden.<br />

• Dieses Abnahmeprotokoll <strong>die</strong>nt nur der internen Dokumentation <strong>für</strong> <strong>die</strong> örtliche Feuerwehr und <strong>die</strong><br />

Genehmigungsbehörde. Es wird nicht an Dritte ausgehändigt.<br />

Fassung: April 2005 Seite 8


Anlage 2: Meldergruppenverzeichnis / Lagepläne <strong>für</strong> Melder<br />

Zum schnellen Auffinden und zur eindeutigen Identifikation der Melder sind<br />

entsprechende Verzeichnisse bzw. Lagepläne vorzuhalten. Diese sind in der Regel<br />

einheitlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte bauliche Anlage im Format DIN A3 zu fertigen.<br />

Beispiel <strong>für</strong> einen Lageplan im Format DIN A3: (Vorderseite, gefaltet <strong>auf</strong> DIN A4)<br />

3<br />

Meldergruppe<br />

3<br />

Bau/Gebäude<br />

Geschoß/Ebene<br />

EG<br />

Raum<br />

Melderart<br />

automatische<br />

Melder<br />

Anzahl<br />

5<br />

Besonderes<br />

Übersicht<br />

EG<br />

Stand: 08.08.2000<br />

Fa. XY<br />

Musterstadt<br />

BMZ<br />

SD<br />

FW<br />

Fassung: April 2005 Seite 9


Beispiel <strong>für</strong> einen Lageplan im Format DIN A3: (Innenseite <strong>auf</strong>geklappt)<br />

3<br />

Meldergruppe<br />

3<br />

Bau/Gebäude<br />

Geschoß/Ebene<br />

EG<br />

Raum<br />

Melderart<br />

automat.<br />

Melder<br />

Anzahl<br />

5<br />

Besonderes<br />

Meldebereich<br />

EG<br />

Stand: 08.08.2000<br />

Fa. XY<br />

Musterstadt<br />

01 02 03 04 05<br />

BMZ<br />

SD<br />

FW<br />

Fassung: April 2005 Seite 10


Anlage 3<br />

Absender, Fax-/Telefonnummer:<br />

Feuerwehreinsatz und<br />

Rettungsleitstelle des<br />

Rems-Murr-Kreises<br />

Henri-Dunant-Str. 1<br />

71334 Waiblingen<br />

Tel:<br />

Fax:<br />

07151/21003<br />

07151/29396<br />

Abmeldung einer Brand-/Gefahrenmeldeanlage zur<br />

Verhinderung <strong>von</strong> Fehleinsätzen durch <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

bei technisch erforderlichen Revisionsarbeiten<br />

Anlage 1 zu den Anschlussbedingungen<br />

Der Fax-Eingang bei der Leitstelle muss telefonisch erfragt werden!<br />

Antrag <strong>auf</strong><br />

(zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Abmeldung<br />

Probel<strong>auf</strong><br />

Meldernummer<br />

immer 5-stellig Gemeinde lfd.Nr. der BMA<br />

Betreiber<br />

der Brand-/Gefahrenmeldeanlage<br />

Standort<br />

der Brand-/Gefahrenmeldeanlage<br />

Objektbezeichnung<br />

Anschrift<br />

Datum/Uhrzeit Datum Uhrzeit<br />

<strong>von</strong><br />

Verbindlicher<br />

Abmeldezeitraum<br />

bis<br />

Datum, Unterschrift<br />

Datum, Unterschrift<br />

Betreiber<br />

Fachfirma (Monteur)<br />

Fassung: April 2005 Seite 11


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<strong>für</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong>) wird Ihnen zur Verfügung gestellt <strong>von</strong>:<br />

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