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Wenn Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen ... - Jobcenter Köln

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Pressemeldung Nr. 09/2011<br />

<strong>Wenn</strong> <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>-<strong>Empfänger</strong>/<strong>innen</strong><br />

verreisen wollen<br />

Welche Rechte und Pflichten gelten?<br />

<strong>Köln</strong>, 8. Juli 2011 Jeder muss einmal Urlaub machen. Auch <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />

<strong>II</strong>-<strong>Empfänger</strong> dürfen verreisen. Allerdings benötigen<br />

sie vor Reiseantritt das Einverständnis vom <strong>Jobcenter</strong> <strong>Köln</strong>. Sonst<br />

können Leistungskürzungen die Folge sein.<br />

Zur freien Auswertung<br />

durch die Redaktionen<br />

von Presse, Funk und<br />

Fernsehen.<br />

Belegexemplar erbeten.<br />

„Zu Beginn der Urlaubszeit wollen viele <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>-<br />

<strong>Empfänger</strong>/<strong>innen</strong> von uns wissen, ob, und wie lange, sie wegfahren<br />

dürfen“, sagt Klaus Müller-Starmann, Geschäftsführer des <strong>Jobcenter</strong>s<br />

<strong>Köln</strong>. Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben sie zwar nicht, aber<br />

unter bestimmten Voraussetzungen dürfen langzeitarbeitslose Menschen<br />

durchaus verreisen. „Sie müssen jedoch vor Reiseantritt auf alle<br />

Fälle rechtzeitig persönlich oder schriftlich die Zustimmung von ihrem<br />

Ansprechpartner im <strong>Jobcenter</strong> einholen.“ Vom Grundsatz her ist<br />

jeder Aufenthalt außerhalb des Wohnortes genehmigungspflichtig.<br />

Job hat immer Vorrang<br />

Der Einstieg in den Job hat vor Urlaubswünschen immer Vorrang.<br />

Wer <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> bezieht, muss daher vom Prinzip her jeden<br />

Werktag unter seiner angegebenen Adresse und Telefonnummer erreichbar<br />

sein und auch kurzfristig im <strong>Jobcenter</strong> vorbeikommen können.<br />

Drei Wochen Urlaub sind möglich<br />

<strong>Wenn</strong> aber, aller Voraussicht nach, in der geplanten Urlaubszeit keine<br />

neue Stelle in Aussicht ist, kann das <strong>Jobcenter</strong> einer Reise von bis<br />

zu drei Wochen im Jahr zustimmen. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

<strong>II</strong> werden währenddessen in voller Höhe weiter gezahlt.<br />

Pressekontakt:<br />

Silke Martmann-Sprenger<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Köln</strong><br />

Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Luxemburger Str. 121<br />

50939 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: (0221) 94 29 – 83 65<br />

Fax: (0221) 94 29 – 82 02<br />

silke.martmann-sprenger@<br />

jobcenter-ge.de<br />

www.jobcenterkoeln.de<br />

Bei längeren Reisen wird die Leistung gekürzt<br />

„Gerade ausländische Kunden fragen öfter, ob sie auch länger wegfahren<br />

dürfen, um mehr Zeit mit ihrer Familie im Heimatland zu verbringen“,<br />

berichtet Klaus Müller-Starmann. Die Regel lautet hier: Wer<br />

1


Pressemeldung Nr. 09/2011<br />

seinen Wohnort für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen verlässt,<br />

erhält ab der vierten Woche keine Leistungen mehr. Wer noch<br />

länger wegfährt, kann seinen kompletten Anspruch verlieren. „Deswegen<br />

ist es um so wichtiger, rechtzeitig vor dem Urlaub alles mit<br />

seinem Ansprechpartner beim <strong>Jobcenter</strong> genau zu klären“, rät Müller-<br />

Starmann.<br />

Wer auf das O.K. des <strong>Jobcenter</strong>s verzichten kann<br />

In bestimmten Fällen können ALG <strong>II</strong>-<strong>Empfänger</strong>/<strong>innen</strong> auf eine Genehmigung<br />

ihrer Urlaubsreise durch das <strong>Jobcenter</strong> verzichten. Das<br />

gilt zum Beispiel für Alleinerziehende mit einem Kind unter drei Jahren<br />

und für Schüler<strong>innen</strong> und Schüler während der Schulferien. Auch<br />

wer ALG <strong>II</strong> bezieht und einen sozialversicherungspflichtigen Job hat,<br />

muss sich nicht mit dem <strong>Jobcenter</strong> abstimmen – sondern nur mit seinem<br />

Chef oder der Chefin. Eine kurze Mitteilung an den <strong>Jobcenter</strong>-<br />

Mitarbeiter über die bevorstehenden Urlaubspläne ist aber dennoch<br />

sinnvoll.<br />

Zur freien Auswertung<br />

durch die Redaktionen<br />

von Presse, Funk und<br />

Fernsehen.<br />

Belegexemplar erbeten.<br />

Diese und weitere Pressemeldungen des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Köln</strong> finden Sie<br />

auch unter: www.jobcenterkoeln.de/site/pressemitteilungen/<br />

Pressekontakt:<br />

Silke Martmann-Sprenger<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Köln</strong><br />

Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Luxemburger Str. 121<br />

50939 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: (0221) 94 29 – 83 65<br />

Fax: (0221) 94 29 – 82 02<br />

silke.martmann-sprenger@<br />

jobcenter-ge.de<br />

www.jobcenterkoeln.de<br />

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