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Verein für Leibesübungen <strong>Loose</strong><br />
VfL <strong>Loose</strong> von 1949 e.V.<br />
24366 <strong>Loose</strong><br />
Mühlenweg 24a<br />
<strong>Loose</strong>, den 20.11.2000<br />
Geschäftsordnung<br />
für den<br />
Verein für Leibesübungen <strong>Loose</strong> von 1949 e. V.<br />
( GO-VfL )<br />
Die Geschäftsordnung bezieht sich gleichermaßen auf Frauen und Männer<br />
1.Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Kassenwart<br />
Gustav Mehlert Ulrich Barske Manfred Peters
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgemeines<br />
2. Organisation a) Allgemein<br />
b) Organigramm<br />
c) IT / PC – Nutzung<br />
3. Geschäfts- und Schriftverkehr<br />
4. Zur Zeit in Verantwortung stehende Personen<br />
5. Beitragsordnung<br />
6. Kassenordnung<br />
7. Schlüsselordnung<br />
8. Aufgaben a) 1.Vorsitzender b) 2.Vorsitzender<br />
c) 1.Kassenwart d) 2.Kassenwart<br />
e) Schriftführer f) Jugendwart<br />
g) Übungsleiter h) Spartenleiter<br />
i) Schiedsrichter j) Pressewart<br />
k) Platzwart<br />
9. Versammlungen a) Jahreshauptversammlung<br />
b) Jugendversammlung<br />
c) Vorstandssitzungen<br />
d) Spartenleitersitzungen<br />
e) Spartensitzungen<br />
10. Ehrenordnungen<br />
11. Protokoll der jeweils letzten Spartenversammlung<br />
12. Vereinsheim<br />
13. Hallenbelungsplan<br />
14. Sportarten/Sparten<br />
15. Satzungen<br />
16. Vereinslisten a) Vorstand b) Spartenleiter<br />
c) Übungsleiter d) Schiedsrichter
1. Allgemeines<br />
Die Geschäftsordnung (GO) des Verein für Leibesübungen von 1949 e.V. (VfL <strong>Loose</strong>) beschreibt<br />
die Gliederung des Sportvereins und die Aufgaben und den Ablauf der Vereinsarbeit.<br />
Grundlage der GO ist die Satzung des Sportvereins in der jeweiligen gültigen Fassung, sowie die<br />
Satzung des Deutschen Sportbundes und deren Unterorganisationen.<br />
Änderungen beschließt der Vorstand. Vorschläge zur Änderungen sind jeweils bis zum 31.12.<br />
eines Jahres vorzulegen.<br />
Der VfL <strong>Loose</strong> wird durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten.<br />
Zu den Aufgaben des Vereins gehört neben der Förderung des Sportes auch die Betreuung der<br />
Mitglieder, die Gestaltung des Übungs- und Wettkampfbetriebes und die Durchführung von<br />
Veranstaltungen aller Art.<br />
Der Verein VfL <strong>Loose</strong> kooperiert mit Schulen und anderen öffentlichen Instituten, dabei gilt es<br />
die Integration von besonderen Zielgruppen ( Ausländer, Senioren, Behinderte usw.), soweit es<br />
die Möglichkeiten des Vereins es erlauben.<br />
Der VfL <strong>Loose</strong> wird ehrenamtlich durch die Vorstandsmitglieder geführt. Übungsleiter/ Trainer/<br />
Betreuer und Spartenleiter bekommen für Ihre Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung.<br />
2. Organisation<br />
a) Allgemein<br />
Die organisatorische Grundlage für den VfL <strong>Loose</strong> ist die jeweilige gültige<br />
Fassung der Vereinssatzung.<br />
Die Vereinsführung unterteilt sich in den geschäftsführenden Vorstand, den<br />
Vorstand und den erweiterten Vorstand. Trainer/Übungsleiter können zur<br />
Unterstützung hinzugezogen werden.<br />
Jeden zweiten Montag im Monat ab 19.30 Uhr treffen sich die Vorstandsmitglieder<br />
im Vereinsheim zur Vereinsarbeit.<br />
Hier besteht die Möglichkeit für Vereinsmitglieder dem Gesamtvorstand Fragen<br />
und Probleme vorzutragen.<br />
Sitzungen aus besonderen Anlaß werden durch den Vorstand gesondert bekannt<br />
gegeben.<br />
Das Jugend- und das Schützenheim wird durch den VfL <strong>Loose</strong> in Eigenregie<br />
geführt. Die jeweiligen Betreiber unterstehen dem Vorstand.
) Organigramm<br />
Geschäftsführender Vorstand<br />
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Kassenwart<br />
Gesamtvorstand<br />
1. Vorsitzender 1. Kassenwart Schriftführer<br />
2. Vorsitzender 2. Kassenwart Jugendwart<br />
Ehrenvorsitzende<br />
Erweiterter Vorstand<br />
1. Vorsitzender 1. Kassenwart Schriftführer<br />
2. Vorsitzender 2. Kassenwart Jugendwart<br />
Ehrenvorsitzende Ehrenmitglieder<br />
alle Spartenleiter der jeweiligen aktiven Sparten
c) IT/ PC Nutzung (Datensicherheit)<br />
Mit zunehmender Integration moderner Informations- und Kommunikationstechniken<br />
im Verein und der damit einher gehenden Datenkonzentration besteht die<br />
Gefahr des Mißbrauch, der Manipulation und der Verlust von Informationen.<br />
Daher ist es die Zielsetzung der IT – Sicherheit - die Vertraulichkeit<br />
- die Integrität und<br />
- die Verfügbarkeit<br />
der verarbeiten, gespeicherten und übermittelten Daten zu gewährleisten.<br />
Besonders die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten im Sinne des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten.<br />
Daher wird der Zugriff auf die gespeicherten Daten nur einem begrenztem<br />
Personenkreises ermöglicht. (siehe IT – Beauftragter Ziffer ........ )<br />
So sind Personaldaten der Mitglieder/Beitragsverwaltung durch ein gesondertes<br />
„ Paßwort“ dem Zugriff anderer Nutzer zu entziehen.<br />
3. Geschäfts- und Schriftverkehr<br />
Abgehende Schreiben, die den Verein im allgemeinen betreffen sind mit dem Vorstand<br />
abzusprechen und grundsätzlich von einem des geschäftsführenden Vorstand zu<br />
unterschreiben.<br />
Schriftverkehr, der im Auftrag des Vorstandes durch den Schriftführer(in) erledigt wird, kann<br />
von diesem „Im Auftrag“ unterschrieben werden und ist dem Vorstand zur Kenntnisnahme<br />
vorzulegen.<br />
Gleiches gilt für Schriftverkehr, der durch die Trainer/Übungsleiter mit den jeweiligen<br />
Sportfachverbänden und/oder anderen Vereinen getätigt wird.
4. Zur Zeit in Verantwortung stehende Personen des VfL <strong>Loose</strong><br />
Vorstand:<br />
1. Vorsitzender Gustav Mehlert<br />
2. Vorsitzende Stefanie Koch-Bornhöft<br />
1. Kassenwart Klaus Haber<br />
2. Kassenwart Manfred Hörrmann<br />
Schriftführerin<br />
Edda Rennwald<br />
Jugendwartin<br />
Sieglinde Andersen<br />
Ehrenvorsitzende<br />
Ehrenmitglied<br />
Kurt Traulsen und Heinrich Morgner<br />
Rolf Kühl<br />
Spartenleitern und deren Übungsleitern<br />
Angeln<br />
Wolfgang Krüger<br />
Badminton<br />
Sieglinde Andersen<br />
Erwachsene<br />
Klaus Gussinat<br />
Jugendbadminton<br />
Carola Dittmann<br />
-„- Manfred Peters<br />
Altliga<br />
Michael Pokörn<br />
Gymnastik<br />
Angelika Haber<br />
Kinderturnen<br />
Birka Bremer<br />
Krabbelgruppe<br />
Carola Dittmann<br />
Fußball<br />
(Unbesetzt)<br />
Jugendfußball<br />
Brigitte Schrock<br />
C-Jugend<br />
Sönke Burkowski<br />
D-Jugend<br />
(Unbesetzt)<br />
E-Jugend<br />
(Unbesetzt)<br />
Volleyball<br />
Basketball<br />
Tischtennis<br />
Minihandball<br />
Schießen<br />
Theater<br />
Tanzen<br />
Inge Erich<br />
Jugendvolleyball (Unbesetzt)<br />
( Unbesetzt)<br />
(Unbesetzt)<br />
Wiebke Mordhorst<br />
(Unbesetzt)<br />
Jugendschießen<br />
(Unbesetzt)<br />
Wilfried Langusch<br />
Kindertheater<br />
Edeltraut Langusch<br />
Elke Römer<br />
Förderer des Sportvereins<br />
Sparclub<br />
Lisa Meurer
5. Beitragsordnung des VfL <strong>Loose</strong><br />
Gemäss § 7 der Satzung des VfL <strong>Loose</strong> legen die Mitglieder in<br />
der Hauptversammlung die Höhe der Monatsbeiträge im Verein fest.<br />
In der Mitgliederversammlung vom 02. 03. 2001 wurden folgende Beiträge<br />
beschlossen.<br />
Kinder:<br />
Erwachsene:<br />
Familien:<br />
Passive Mitglieder<br />
3,00 Euro<br />
6,00 Euro<br />
10,50 Euro<br />
2,50 Euro<br />
Der Beitrag von 3,00 Euro pro Monat gilt ausser für Kinder auch für<br />
- Wehrpflichtige<br />
- Mitglieder in Schul- oder Lehrausbildung<br />
Die Beitragszahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren vierteljährig<br />
am 15.02. - 15.05. - 15.08. und am 15.11. auf das Konto des Vereins.<br />
Andere Zahlungsweisen sind vom Vorstand zu genehmigen.<br />
Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, daß der Verein seine ordnungsgemäße<br />
Beiträge erhält.<br />
Versäumnisgebühren:<br />
Mündliche Erinnerung 1,00 Euro<br />
1. Mahnung 1,50 Euro<br />
2. Mahnung 2,00 Euro<br />
Gez. 1. Vorsitzender
6. Kassenordnung des VfL <strong>Loose</strong><br />
1.Allgemeines :<br />
Die Kassenordnung regelt die Aufgaben des 1.und 2. Kassenwart und der beiden<br />
Kassenprüfer.<br />
Nur der Geschäftsführende Vorstand hat Zugang zu den Bankkonten des VfL <strong>Loose</strong>.<br />
Ausgaben müssen mehrheitlich beschlossen werden.<br />
Wiederkehrende Ausgaben an Verbände, Ämter, Versicherungen usw. gelten<br />
grundsätzlich als beschlossen.<br />
Die im Interesse des Vereins erforderlichen persönlichen Ausgaben eines Mitgliedes, die<br />
durch die Aufgabenstellung im Verein entstehen, können erstattet werden.<br />
2. Aufgaben des 1.Kassenwartes:<br />
Sorgt für den ordnungsgemäßen Einzug der Mitgliedsbeiträge.<br />
Führt Buch (PC) über sämtliche Einnahmen und Ausgaben und nimmt die Belege<br />
über den ideellen Zahlungsverkehr zu den Akten.<br />
Die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben liegt in seinem<br />
Aufgabenbereich.<br />
Legt dem Vorstand vor der Jahreshauptversammlung (JHV) die Kassenberichte zur<br />
Einsicht vor.<br />
Auf der JHV erläutert der Kassenwart den Kassenbericht.<br />
3. Aufgaben des 2.Kassenwartes:<br />
Sorgt für die ordnungsgemäße Abrechnung der Vereinsheime.<br />
Nimmt die Belege über den geschäftlichen Zahlungsverkehr zu den Akten.<br />
Vertritt den 1.Kassenwart.<br />
4. Aufgaben der zwei Kassenprüfer:<br />
Auf der JHV wird jedes Jahr einer der beiden Kassenprüfer neu gewählt.<br />
Die Kassenprüfer (zusammen oder einzeln) überprüfen mindestens einmal im Jahr die<br />
korrekte Führung der Kassenbücher.<br />
Sie berichten auf der JHV über das Ergebnis ihrer Prüfungen und lassen nach der Vorlage<br />
des Kassenberichtes über die Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes<br />
abstimmen.<br />
Der 1.Kassenwart und der 2. Kassenwart sind für die Einhaltung der in der Kassenordnung<br />
festgelegten Anweisungen verantwortlich.
7. Schlüsselordnung<br />
Die Schlüsselordnung des VfL <strong>Loose</strong> wurde zum 01.01.2001 neu erstellt.<br />
Alle Schlüssel die sich im Umlauf befinden (außer die Schlüssel für die BBS,<br />
verantwortlich hierfür ist die Gemeinde <strong>Loose</strong>) werden eingezogen, neu<br />
aufgelistet und wieder verteilt.<br />
Jeder der einen Schlüssel bekommt muss die Schlüsselordnung<br />
unterschreiben und steht mit seiner Unterschrift in der Verantwortung.<br />
Bei Verlust des Schlüssels muss der Vorstand sofort informiert werden.<br />
Der Inhaber des verlorengegangenen Schlüssels muss die Kosten für die neu<br />
angeschafften Schlösser und Schlüssel übernehmen.<br />
Es ist nicht gestattet den Schlüssel an andere Personen weiterzugeben.<br />
In Ausnahmefällen hat der Vorstand darüber zu entscheiden ob der Schlüssel<br />
einer anderen Person vorübergehend ausgehändigt werden darf<br />
( z.B. bei Krankheit oder Abwesenheit des Schlüsselinhabers.)<br />
Bei Abwesenheit des Spartenleiters bzw. des Übungsleiters übernimmt sein<br />
Stellvertreter die Verantwortung über den Schlüssel.<br />
Es dürfen keine Kopien des Schlüssels angefertigt werden.<br />
Der Schlüssel ist dem Vorstand sofort auszuhändigen bei:<br />
- Abgabe des ausgeübtem Amtes mit Schlüsselgewalt.<br />
- Wenn der Vorstand den Schlüsselinhaber zur Herausgabe des<br />
Schlüssel auffordert.<br />
- Austritt aus dem Verein.<br />
Herausgeber der Schlüsselordnung ist der Vorstand.<br />
Verantwortlicher: 2. Vorsitzender
8. Aufgaben<br />
a) 1. Vorsitzenden<br />
Der Vorsitzende vertritt in seiner Zuständigkeit den Sportverein gegenüber anderen und<br />
führt den Verein im Zusammenwirken mit dem Vorstand.<br />
Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Gesamtheit des Vereins.<br />
Bei seiner Abwesenheit von mehr als eine Woche hat der Vorsitzende die Aufgabe,<br />
darüber den 2. Vorsitzenden zu informieren, bzw. die Vereinsgeschäfte für diesen<br />
Zeitraum zu übergeben.<br />
Eingehende Schreiben hat der Vorsitzende innerhalb von 10 Tagen zu bearbeiten, bzw.<br />
weiter zuleiten.<br />
Vereinsunterlagen und der gesamte Schriftverkehr des Vereins werden vom<br />
1. Vorsitzenden verwaltet.<br />
b) 2. Vorsitzenden<br />
Der 2.Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden während dessen Abwesenheit.<br />
Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind durch den 2. Vorsitzenden zu bearbeiten<br />
Die Ehrenordnung ist durch den 2.Vorsitzenden zu erarbeiten und zu verwalten.<br />
Der 2. Vorsitzende ist verantwortlich für die Schlüsselordnung.
c) 1. Kassenwart<br />
Der Kassenwart ist verantwortlich für die Buchführung, Finanzverwaltung und<br />
Verwaltung der Vereinskasse.<br />
Der Kassenwart führt eine Mitgliederliste des Vereins bezüglich der Vereinsbeiträge.<br />
Eine Veränderung in der Mitgliederliste hat der Kassenwart den Vorstand mitzuteilen.<br />
Eine aktuelle Mitgliederliste ist dem Vorsitzenden regelmäßig im jeden Quartal zu<br />
übergeben.<br />
Der 1.Kassenwart unterrichtet den Vorstand über die Ein- und Ausgaben bzw. den<br />
Kassenbestand des ideelen Vereins bei jeder Vorstandssitzung.<br />
Der Kassenwart legt zur jeder Jahreshauptversammlung einen detaillierten Kassenbericht<br />
vor.<br />
Auch einen Haushaltsvoranschlag für das kommende Geschäftsjahr wird den Mitgliedern<br />
vorgelegt.<br />
Der Kassenwart bearbeitet Versicherungs- und Sportunfallangelegenheiten.<br />
d) 2. Kassenwart<br />
Der 2. Kassenwart ist verantwortlich für die regelmässige Abrechnung und<br />
weisungsbefugt gegenüber beiden Vereinswirten.<br />
Die Abrechnung findet jeweils in der 1. Woche und der 3. Woche des Monats statt.<br />
Der Vorstand wird bei jeder Vorstandssitzung über den Stand der Kassen- und<br />
Bankbestände im geschäftlichen Bereich vom 2. Kassenwart informiert.<br />
Bei Differenzen in der Kassenabrechnung wird unverzüglich der Geschäftsführende<br />
Vorstand informiert.<br />
Der 2. Kassenwart unterstützt den 1. Kassenwart bei seiner Arbeit und vertritt diesen<br />
während seiner Abwesenheit.
e) Schriftführer<br />
Der Schriftführer ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung, sowie für den internen<br />
und externen Schriftverkehr des VfL <strong>Loose</strong>.<br />
Der Schriftführer führt Protokoll in den Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen,<br />
bzw. Sitzungen/ Besprechungen, bei denen ein Protokoll durch den Vorstand gewünscht<br />
ist.<br />
Bei Vorstandssitzungen und Sitzungen mit den erweiteren Vorstand sind die Protokolle,<br />
spätenstens in zwei Wochen, den eingeladenen Vorstandspersonen vom Schriftführer<br />
vorzulegen. Genehmigung und eventuelle Änderungen der Protokolle werden auf der<br />
jeweiligen nächsten Sitzung gefasst.<br />
Der Schriftführer verwaltet die Protokolle in seiner Zuständigkeit.<br />
Der Schriftführer lädt die Mitglieder des Vorstandes bzw. des erweiterten Vorstandes und<br />
zur einer Mitgliederversammlung im Auftrages des 1. Vorsitzenden ein.<br />
f) Jugendwart<br />
Der Jugendwart ist verantwortlich für die Jugendarbeit im Sportverein.<br />
Seine Aufgaben sind Sparten übergreifend.<br />
Der Jugendwart wird alle zwei Jahre durch alle Jugendliche ab den vollendeten<br />
12. Lebensjahr des Sportvereins gewählt und in der jeweiligen JHV bekanntgegeben.<br />
Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jugendlichen im Sportverein gegenüber den<br />
Vorstand.<br />
Der Jugendwart fördert die Jugendarbeit im Sportverein, plant und organisiert sportliche<br />
sowie aussersportliche Aktivitäten auf Wunsch der Jugendlichen und nach Absprache mit<br />
den Vorstand.<br />
Der Jugendwart pflegt den Kontakt zu anderen Jugendorganisationen.<br />
Die Übungsleiter/ Trainer unterstützen die Arbeit des Jugendwartes.
g) Übungsleiter<br />
Sie leiten die von ihnen übernommenen Gruppen/Mannschaften und führen die jeweilige<br />
Sportart nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände durch. In manchen<br />
Sportarten üben Sie auch die Funktion als Spartenleiter mit aus.<br />
Sie sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Auftreten ihrer Gruppen,<br />
Unterberücksichtigung der Einhaltung nach der Benutzungsordnung für Sportstätten der<br />
Gemeinde <strong>Loose</strong>.<br />
Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind über den 2. Vorsitzenden zur<br />
Bearbeitung weiterzugeben.<br />
Sie beteiligen sich auch an der aussersportlichen Arbeit des Vereins und unterstützen<br />
besonders die Arbeit des Jugend- und des Pressewartes.<br />
Die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Übungsleiterlizenzen werden – nach vorheriger<br />
Rücksprache und Zustimmung des Vorstandes – vom Verein getragen.<br />
Die Übungsleiter/Trainer verpflichten sich dadurch jedoch dem Verein mindestens<br />
3 Jahre zur Verfügung zu stehen. Ist die Einhaltung dieser Mindesfrist nicht möglich,<br />
müssen die dem Verein entstandenen Kosten anteilmäßig zurückerstattet werden.<br />
h) Spartenleiter<br />
Sie leiten die von ihnen übernommenen Gruppen/Mannschaften und führen die jeweilige<br />
Sportart nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände durch.<br />
Sie unterstützen ihre Übungsleiter<br />
Sie sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Auftreten ihrer Gruppen,<br />
Unterberücksichtigung der Einhaltung nach der Benutzungsordnung für Sportstätten der<br />
Gemeinde <strong>Loose</strong>.<br />
Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind über den 2. Vorsitzenden zur<br />
Bearbeitung weiterzugeben.<br />
Einmal jährlich ist ein Mitglied innerhalb jeder Sparte als Spartenleiter zu wählen um<br />
somit als Ansprechpartner gegenüber dem Vorstand zu dienen. Die Wahl des<br />
Spartenleiters ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<br />
Spartenfeste sind dem Vorstand mitzuteilen und stehen in der Verantwortung des<br />
jeweiligen Spartenleiters.<br />
Sie beteiligen sich auch an der aussersportlichen Arbeit des Vereins und unterstützen<br />
besonders die Arbeit des Jugend- und Pressewartes.<br />
Die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Übungsleiterlizenzen werden – nach vorheriger<br />
Rücksprache und Zustimmung des Vorstandes – vom Verein getragen.<br />
Die Übungsleiter/Trainer verpflichten sich dadurch jedoch dem Verein mindestens<br />
3 Jahre zur Verfügung zu stehen. Ist die Einhaltung dieser Mindesfrist nicht möglich,<br />
müssen die dem Verein entstandenen Kosten anteilmäßig zurückerstattet werden.
i) Schiedsrichter<br />
Die Schiedsrichter des VfL sind im Verein Beitragsfrei und die Ausstattung wird vom<br />
Verein beschafft.<br />
Den Jugendschiedsrichtern wird ein Schiedsrichterbeauftragter zur Unterstützung zur Seite<br />
gestellt.<br />
Die Schiedsrichter haben an den monatlichen Fortbildungsabenden teilzunehmen und ihre<br />
regelmässigen Spielansätzen auszuüben.<br />
j) Pressewart<br />
Der Pressewart ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.<br />
Pflegt im besonderen die Kontakte zur Örtlichen Presse, Sportvereinen, Sponsoren und<br />
kommunalen Einrichtungen.<br />
Diese Aufgaben werden vom Schriftführer mit Absprache des Vorstandes wahrgenommen.<br />
Ergebnisse von Punkt- und Pokalspielen müssen von den jeweiligen Spartenleitern der<br />
Presse mitgeteilt werden.<br />
k) Platzwart<br />
Der Platz-/Hallenwart ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zusand des<br />
Sportplatzes.<br />
Er unterstützt an den Trainings- und den Spieltagen den Auf- und Abbau des Sportplatzes<br />
den jeweiligen Übungsleitern.<br />
Er sorgt für Ordnung, Sauberkeit und Pflege der Gemeinde eigenen Sportstätte.<br />
soweit dies durch die Nutzung des Sportvereins gefordert ist.<br />
Er ist dabei auf die intensive Zusammenarbeit mit den Trainern/Übungsleitern und vor<br />
allem durch die Eltern und Sportler angewiesen.<br />
Die Nutzung, Pflege und Wartung ist mit dem Eigner ( Gemeinde <strong>Loose</strong> ) abzustimmen.
9. Versammlungen<br />
Für Versammlungen, Besprechungen und Sitzungen steht das Jugendheim und das<br />
Schützenheim zur Verfügung.<br />
Sollten die Räumlichkeiten aus Platzgründen nicht ausreichen, kann der Vorstand von der<br />
Gemeinde <strong>Loose</strong> den Versammlungsraum oder die Halle der BBS reservieren lassen.<br />
Andere Räumlichkeiten liegen in der Verantwortung des jeweiligen Antragstellers.<br />
a) Jahreshauptversammlung<br />
Die Jahreshauptversammlung findet gemäß § 10 der Satzung im ersten Quartal eines<br />
Jahres statt.<br />
Einladungen und Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vorher öffentlich im<br />
Aushang bekannt zugeben. Die örtliche Presse ist darüber zu informieren.<br />
Weitere Besprechungspunkte und Eingaben sind bis zu 10 Tage vorher schriftlich beim<br />
Vorstand einzureichen.<br />
b) Jugendversammlung<br />
Einmal jährlich, 2 Wochen vor der JHV ist eine Jugendversammlung für alle<br />
12- bis 22- jährigen Mitgliedern einzuberufen.<br />
c) Vorstandssitzungen<br />
Vorstandssitzungen finden regelmäßig an jedem zweiten Montag im Monat statt<br />
(nicht in den Sommerferien und an Feiertagen).<br />
Bei zusätzlichen Vorstandssitzungen wird gesondert eingeladen.<br />
d) Spartenleitersitzungen<br />
Spartenleitersitzungen werden einmal im Quartal durch den Vorstand einberufen.<br />
Rückblickende und Bevorstehende Spartenereignisse werden besprochen bzw. mit<br />
anderen Sparten und dem Vorstand abgestimmt.<br />
Protokolle der Spartenleiterversammlungen werden sind in der Geschäftsordnung<br />
ablegt und sind für alle Mitglieder jederzeit einsehbar.<br />
e) Spartensitzungen<br />
Spartensitzungen sind mindestens einmal jährlich vor der JHV zur Wahl eines<br />
Spartenleiters durch zuführen. Die Wahl ist zu protokollieren und dem Vorstand zur<br />
Kenntnisnahme und Ablage zu übergeben.<br />
Weitere Sitzungen werden durch die Spartenleiter bekannt gegeben.<br />
Mannschaftssitzungen werden je nach Bedarf durch den Übungsleiter/Trainer und<br />
Betreuer bzw. auf Wunsch der Gruppen/Mannschaften einberufen.
10. Ehrenordnungen<br />
Langjährige Mitglieder oder verdiente Mitglieder des VfL <strong>Loose</strong> werden in der Regel beim<br />
Neujahrsempfang oder bei bestimmten feierlichen Anlässen geehrt.<br />
Mitglieder erhalten bei ununterbrochener langjährigen Mitgliedschaft Ehrennadeln des<br />
Vereins.<br />
als Mitglied<br />
als Vorstandsmitglied<br />
Eine<br />
Ehrennadel - Jugend 15 Jahre 5 Jahre<br />
Gerechnet wird bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.<br />
Eine Anwartschaft wird ab den vollendetem 18.Lebensjahr gerechnet für:<br />
Ehrennadel in Silber 20 Jahre 15 Jahre<br />
Ehrennadel in Gold 30 Jahre 20 Jahre<br />
Große Ehrennadel in Gold 40 Jahre 25 Jahre<br />
Ehrennadel mit Jahreszahl<br />
ab 50 Jahre alle 10 Jahre<br />
Der Vorstand kann aus besonderen Anlaß zusätzliche Ehrungen durchführen.
11. Protokoll der jeweils letzten Spartenversammlung
12. Vereinsheime<br />
Das Jugendheim und das Schützenheim wird durch Mitglieder des Vereins<br />
( Vereinswirte ) geführt und bewirtschaftet.<br />
Der VfL <strong>Loose</strong> unterhält zwei Bewirtschafftungsheime.<br />
1. Jugendheim 2. Schützenheim<br />
Schulweg 12<br />
Mühlenweg 1 b<br />
24366 <strong>Loose</strong> 24366 <strong>Loose</strong><br />
Bewirtschafterin: Roswitha Bremer<br />
Bewirtschafterin: Birgit Meggers<br />
Öffnungszeiten:<br />
Nach den Trainingsabenden<br />
Wochentags am Abend<br />
Am Wochenende entsprechend<br />
den Spielbetrieb<br />
Mo. – Fr 19.00 - 22.00 Uhr<br />
So. 9.30-14.00 Uhr So. 10.00 – 14.00 Uhr<br />
Andere Öffnungszeiten sind vorher über die Vereinswirte und mit dem Vorstand<br />
abzusprechen und im Aushang bekannt zugeben.<br />
Öffnungszeitenende nach Bedarf und unter der gesetzlichen Bestimmungen/ Auflagen.<br />
Der Vereinsführung, den Sparten, Mannschaften und Gruppen stehen die Vereinsheime für<br />
Besprechungen, Versammlungen und Sitzungen in den Öffnungszeiten bzw. nach<br />
vorheriger Anmeldung zur Verfügung.<br />
Für gesellige Zusammenkünften innerhalb der Sparten mit Bewirtschaftung aus dem<br />
Vereinsheimen stehen den Vereinsmitgliedern die Vereinsheime zur Verfügung.<br />
Für ein internes Spartenfest steht für jede Sparte einmal im Jahr das Jugendheim oder das<br />
Schützenheim kostenlos zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit für die jeweilige<br />
Sparte, eine Bewirtung in Eigenregie durchzuführen. Verantwortlich ist der Spartenleiter.<br />
Private Veranstaltungen in den Vereinsheimen sind nur mit einer Bewirtschaftung der<br />
Betreiber und mit einer Genehmigung des Vorstandes erlaubt.<br />
Die Abrechnung findet jeweils in der 1. Woche und der 3. Woche des Monats durch den<br />
2. Kassenwart oder einem Vertreter statt.<br />
Bei Differenzen in der Kassenabrechnung wird unverzüglich der geschäftsführende<br />
Vorstand informiert.<br />
Die Einnahmen sind auf das Konto des VfL <strong>Loose</strong> ein zuzahlen.<br />
Neuanschaffungen/Renovierungen und Ersatzbeschaffungen von Inventar sind mit dem<br />
Vorstand abzusprechen.