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Verein für Leibesübungen <strong>Loose</strong><br />

VfL <strong>Loose</strong> von 1949 e.V.<br />

24366 <strong>Loose</strong><br />

Mühlenweg 24a<br />

<strong>Loose</strong>, den 20.11.2000<br />

Geschäftsordnung<br />

für den<br />

Verein für Leibesübungen <strong>Loose</strong> von 1949 e. V.<br />

( GO-VfL )<br />

Die Geschäftsordnung bezieht sich gleichermaßen auf Frauen und Männer<br />

1.Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Kassenwart<br />

Gustav Mehlert Ulrich Barske Manfred Peters


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeines<br />

2. Organisation a) Allgemein<br />

b) Organigramm<br />

c) IT / PC – Nutzung<br />

3. Geschäfts- und Schriftverkehr<br />

4. Zur Zeit in Verantwortung stehende Personen<br />

5. Beitragsordnung<br />

6. Kassenordnung<br />

7. Schlüsselordnung<br />

8. Aufgaben a) 1.Vorsitzender b) 2.Vorsitzender<br />

c) 1.Kassenwart d) 2.Kassenwart<br />

e) Schriftführer f) Jugendwart<br />

g) Übungsleiter h) Spartenleiter<br />

i) Schiedsrichter j) Pressewart<br />

k) Platzwart<br />

9. Versammlungen a) Jahreshauptversammlung<br />

b) Jugendversammlung<br />

c) Vorstandssitzungen<br />

d) Spartenleitersitzungen<br />

e) Spartensitzungen<br />

10. Ehrenordnungen<br />

11. Protokoll der jeweils letzten Spartenversammlung<br />

12. Vereinsheim<br />

13. Hallenbelungsplan<br />

14. Sportarten/Sparten<br />

15. Satzungen<br />

16. Vereinslisten a) Vorstand b) Spartenleiter<br />

c) Übungsleiter d) Schiedsrichter


1. Allgemeines<br />

Die Geschäftsordnung (GO) des Verein für Leibesübungen von 1949 e.V. (VfL <strong>Loose</strong>) beschreibt<br />

die Gliederung des Sportvereins und die Aufgaben und den Ablauf der Vereinsarbeit.<br />

Grundlage der GO ist die Satzung des Sportvereins in der jeweiligen gültigen Fassung, sowie die<br />

Satzung des Deutschen Sportbundes und deren Unterorganisationen.<br />

Änderungen beschließt der Vorstand. Vorschläge zur Änderungen sind jeweils bis zum 31.12.<br />

eines Jahres vorzulegen.<br />

Der VfL <strong>Loose</strong> wird durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten.<br />

Zu den Aufgaben des Vereins gehört neben der Förderung des Sportes auch die Betreuung der<br />

Mitglieder, die Gestaltung des Übungs- und Wettkampfbetriebes und die Durchführung von<br />

Veranstaltungen aller Art.<br />

Der Verein VfL <strong>Loose</strong> kooperiert mit Schulen und anderen öffentlichen Instituten, dabei gilt es<br />

die Integration von besonderen Zielgruppen ( Ausländer, Senioren, Behinderte usw.), soweit es<br />

die Möglichkeiten des Vereins es erlauben.<br />

Der VfL <strong>Loose</strong> wird ehrenamtlich durch die Vorstandsmitglieder geführt. Übungsleiter/ Trainer/<br />

Betreuer und Spartenleiter bekommen für Ihre Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung.<br />

2. Organisation<br />

a) Allgemein<br />

Die organisatorische Grundlage für den VfL <strong>Loose</strong> ist die jeweilige gültige<br />

Fassung der Vereinssatzung.<br />

Die Vereinsführung unterteilt sich in den geschäftsführenden Vorstand, den<br />

Vorstand und den erweiterten Vorstand. Trainer/Übungsleiter können zur<br />

Unterstützung hinzugezogen werden.<br />

Jeden zweiten Montag im Monat ab 19.30 Uhr treffen sich die Vorstandsmitglieder<br />

im Vereinsheim zur Vereinsarbeit.<br />

Hier besteht die Möglichkeit für Vereinsmitglieder dem Gesamtvorstand Fragen<br />

und Probleme vorzutragen.<br />

Sitzungen aus besonderen Anlaß werden durch den Vorstand gesondert bekannt<br />

gegeben.<br />

Das Jugend- und das Schützenheim wird durch den VfL <strong>Loose</strong> in Eigenregie<br />

geführt. Die jeweiligen Betreiber unterstehen dem Vorstand.


) Organigramm<br />

Geschäftsführender Vorstand<br />

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Kassenwart<br />

Gesamtvorstand<br />

1. Vorsitzender 1. Kassenwart Schriftführer<br />

2. Vorsitzender 2. Kassenwart Jugendwart<br />

Ehrenvorsitzende<br />

Erweiterter Vorstand<br />

1. Vorsitzender 1. Kassenwart Schriftführer<br />

2. Vorsitzender 2. Kassenwart Jugendwart<br />

Ehrenvorsitzende Ehrenmitglieder<br />

alle Spartenleiter der jeweiligen aktiven Sparten


c) IT/ PC Nutzung (Datensicherheit)<br />

Mit zunehmender Integration moderner Informations- und Kommunikationstechniken<br />

im Verein und der damit einher gehenden Datenkonzentration besteht die<br />

Gefahr des Mißbrauch, der Manipulation und der Verlust von Informationen.<br />

Daher ist es die Zielsetzung der IT – Sicherheit - die Vertraulichkeit<br />

- die Integrität und<br />

- die Verfügbarkeit<br />

der verarbeiten, gespeicherten und übermittelten Daten zu gewährleisten.<br />

Besonders die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten im Sinne des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten.<br />

Daher wird der Zugriff auf die gespeicherten Daten nur einem begrenztem<br />

Personenkreises ermöglicht. (siehe IT – Beauftragter Ziffer ........ )<br />

So sind Personaldaten der Mitglieder/Beitragsverwaltung durch ein gesondertes<br />

„ Paßwort“ dem Zugriff anderer Nutzer zu entziehen.<br />

3. Geschäfts- und Schriftverkehr<br />

Abgehende Schreiben, die den Verein im allgemeinen betreffen sind mit dem Vorstand<br />

abzusprechen und grundsätzlich von einem des geschäftsführenden Vorstand zu<br />

unterschreiben.<br />

Schriftverkehr, der im Auftrag des Vorstandes durch den Schriftführer(in) erledigt wird, kann<br />

von diesem „Im Auftrag“ unterschrieben werden und ist dem Vorstand zur Kenntnisnahme<br />

vorzulegen.<br />

Gleiches gilt für Schriftverkehr, der durch die Trainer/Übungsleiter mit den jeweiligen<br />

Sportfachverbänden und/oder anderen Vereinen getätigt wird.


4. Zur Zeit in Verantwortung stehende Personen des VfL <strong>Loose</strong><br />

Vorstand:<br />

1. Vorsitzender Gustav Mehlert<br />

2. Vorsitzende Stefanie Koch-Bornhöft<br />

1. Kassenwart Klaus Haber<br />

2. Kassenwart Manfred Hörrmann<br />

Schriftführerin<br />

Edda Rennwald<br />

Jugendwartin<br />

Sieglinde Andersen<br />

Ehrenvorsitzende<br />

Ehrenmitglied<br />

Kurt Traulsen und Heinrich Morgner<br />

Rolf Kühl<br />

Spartenleitern und deren Übungsleitern<br />

Angeln<br />

Wolfgang Krüger<br />

Badminton<br />

Sieglinde Andersen<br />

Erwachsene<br />

Klaus Gussinat<br />

Jugendbadminton<br />

Carola Dittmann<br />

-„- Manfred Peters<br />

Altliga<br />

Michael Pokörn<br />

Gymnastik<br />

Angelika Haber<br />

Kinderturnen<br />

Birka Bremer<br />

Krabbelgruppe<br />

Carola Dittmann<br />

Fußball<br />

(Unbesetzt)<br />

Jugendfußball<br />

Brigitte Schrock<br />

C-Jugend<br />

Sönke Burkowski<br />

D-Jugend<br />

(Unbesetzt)<br />

E-Jugend<br />

(Unbesetzt)<br />

Volleyball<br />

Basketball<br />

Tischtennis<br />

Minihandball<br />

Schießen<br />

Theater<br />

Tanzen<br />

Inge Erich<br />

Jugendvolleyball (Unbesetzt)<br />

( Unbesetzt)<br />

(Unbesetzt)<br />

Wiebke Mordhorst<br />

(Unbesetzt)<br />

Jugendschießen<br />

(Unbesetzt)<br />

Wilfried Langusch<br />

Kindertheater<br />

Edeltraut Langusch<br />

Elke Römer<br />

Förderer des Sportvereins<br />

Sparclub<br />

Lisa Meurer


5. Beitragsordnung des VfL <strong>Loose</strong><br />

Gemäss § 7 der Satzung des VfL <strong>Loose</strong> legen die Mitglieder in<br />

der Hauptversammlung die Höhe der Monatsbeiträge im Verein fest.<br />

In der Mitgliederversammlung vom 02. 03. 2001 wurden folgende Beiträge<br />

beschlossen.<br />

Kinder:<br />

Erwachsene:<br />

Familien:<br />

Passive Mitglieder<br />

3,00 Euro<br />

6,00 Euro<br />

10,50 Euro<br />

2,50 Euro<br />

Der Beitrag von 3,00 Euro pro Monat gilt ausser für Kinder auch für<br />

- Wehrpflichtige<br />

- Mitglieder in Schul- oder Lehrausbildung<br />

Die Beitragszahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren vierteljährig<br />

am 15.02. - 15.05. - 15.08. und am 15.11. auf das Konto des Vereins.<br />

Andere Zahlungsweisen sind vom Vorstand zu genehmigen.<br />

Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, daß der Verein seine ordnungsgemäße<br />

Beiträge erhält.<br />

Versäumnisgebühren:<br />

Mündliche Erinnerung 1,00 Euro<br />

1. Mahnung 1,50 Euro<br />

2. Mahnung 2,00 Euro<br />

Gez. 1. Vorsitzender


6. Kassenordnung des VfL <strong>Loose</strong><br />

1.Allgemeines :<br />

Die Kassenordnung regelt die Aufgaben des 1.und 2. Kassenwart und der beiden<br />

Kassenprüfer.<br />

Nur der Geschäftsführende Vorstand hat Zugang zu den Bankkonten des VfL <strong>Loose</strong>.<br />

Ausgaben müssen mehrheitlich beschlossen werden.<br />

Wiederkehrende Ausgaben an Verbände, Ämter, Versicherungen usw. gelten<br />

grundsätzlich als beschlossen.<br />

Die im Interesse des Vereins erforderlichen persönlichen Ausgaben eines Mitgliedes, die<br />

durch die Aufgabenstellung im Verein entstehen, können erstattet werden.<br />

2. Aufgaben des 1.Kassenwartes:<br />

Sorgt für den ordnungsgemäßen Einzug der Mitgliedsbeiträge.<br />

Führt Buch (PC) über sämtliche Einnahmen und Ausgaben und nimmt die Belege<br />

über den ideellen Zahlungsverkehr zu den Akten.<br />

Die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben liegt in seinem<br />

Aufgabenbereich.<br />

Legt dem Vorstand vor der Jahreshauptversammlung (JHV) die Kassenberichte zur<br />

Einsicht vor.<br />

Auf der JHV erläutert der Kassenwart den Kassenbericht.<br />

3. Aufgaben des 2.Kassenwartes:<br />

Sorgt für die ordnungsgemäße Abrechnung der Vereinsheime.<br />

Nimmt die Belege über den geschäftlichen Zahlungsverkehr zu den Akten.<br />

Vertritt den 1.Kassenwart.<br />

4. Aufgaben der zwei Kassenprüfer:<br />

Auf der JHV wird jedes Jahr einer der beiden Kassenprüfer neu gewählt.<br />

Die Kassenprüfer (zusammen oder einzeln) überprüfen mindestens einmal im Jahr die<br />

korrekte Führung der Kassenbücher.<br />

Sie berichten auf der JHV über das Ergebnis ihrer Prüfungen und lassen nach der Vorlage<br />

des Kassenberichtes über die Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes<br />

abstimmen.<br />

Der 1.Kassenwart und der 2. Kassenwart sind für die Einhaltung der in der Kassenordnung<br />

festgelegten Anweisungen verantwortlich.


7. Schlüsselordnung<br />

Die Schlüsselordnung des VfL <strong>Loose</strong> wurde zum 01.01.2001 neu erstellt.<br />

Alle Schlüssel die sich im Umlauf befinden (außer die Schlüssel für die BBS,<br />

verantwortlich hierfür ist die Gemeinde <strong>Loose</strong>) werden eingezogen, neu<br />

aufgelistet und wieder verteilt.<br />

Jeder der einen Schlüssel bekommt muss die Schlüsselordnung<br />

unterschreiben und steht mit seiner Unterschrift in der Verantwortung.<br />

Bei Verlust des Schlüssels muss der Vorstand sofort informiert werden.<br />

Der Inhaber des verlorengegangenen Schlüssels muss die Kosten für die neu<br />

angeschafften Schlösser und Schlüssel übernehmen.<br />

Es ist nicht gestattet den Schlüssel an andere Personen weiterzugeben.<br />

In Ausnahmefällen hat der Vorstand darüber zu entscheiden ob der Schlüssel<br />

einer anderen Person vorübergehend ausgehändigt werden darf<br />

( z.B. bei Krankheit oder Abwesenheit des Schlüsselinhabers.)<br />

Bei Abwesenheit des Spartenleiters bzw. des Übungsleiters übernimmt sein<br />

Stellvertreter die Verantwortung über den Schlüssel.<br />

Es dürfen keine Kopien des Schlüssels angefertigt werden.<br />

Der Schlüssel ist dem Vorstand sofort auszuhändigen bei:<br />

- Abgabe des ausgeübtem Amtes mit Schlüsselgewalt.<br />

- Wenn der Vorstand den Schlüsselinhaber zur Herausgabe des<br />

Schlüssel auffordert.<br />

- Austritt aus dem Verein.<br />

Herausgeber der Schlüsselordnung ist der Vorstand.<br />

Verantwortlicher: 2. Vorsitzender


8. Aufgaben<br />

a) 1. Vorsitzenden<br />

Der Vorsitzende vertritt in seiner Zuständigkeit den Sportverein gegenüber anderen und<br />

führt den Verein im Zusammenwirken mit dem Vorstand.<br />

Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Gesamtheit des Vereins.<br />

Bei seiner Abwesenheit von mehr als eine Woche hat der Vorsitzende die Aufgabe,<br />

darüber den 2. Vorsitzenden zu informieren, bzw. die Vereinsgeschäfte für diesen<br />

Zeitraum zu übergeben.<br />

Eingehende Schreiben hat der Vorsitzende innerhalb von 10 Tagen zu bearbeiten, bzw.<br />

weiter zuleiten.<br />

Vereinsunterlagen und der gesamte Schriftverkehr des Vereins werden vom<br />

1. Vorsitzenden verwaltet.<br />

b) 2. Vorsitzenden<br />

Der 2.Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden während dessen Abwesenheit.<br />

Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind durch den 2. Vorsitzenden zu bearbeiten<br />

Die Ehrenordnung ist durch den 2.Vorsitzenden zu erarbeiten und zu verwalten.<br />

Der 2. Vorsitzende ist verantwortlich für die Schlüsselordnung.


c) 1. Kassenwart<br />

Der Kassenwart ist verantwortlich für die Buchführung, Finanzverwaltung und<br />

Verwaltung der Vereinskasse.<br />

Der Kassenwart führt eine Mitgliederliste des Vereins bezüglich der Vereinsbeiträge.<br />

Eine Veränderung in der Mitgliederliste hat der Kassenwart den Vorstand mitzuteilen.<br />

Eine aktuelle Mitgliederliste ist dem Vorsitzenden regelmäßig im jeden Quartal zu<br />

übergeben.<br />

Der 1.Kassenwart unterrichtet den Vorstand über die Ein- und Ausgaben bzw. den<br />

Kassenbestand des ideelen Vereins bei jeder Vorstandssitzung.<br />

Der Kassenwart legt zur jeder Jahreshauptversammlung einen detaillierten Kassenbericht<br />

vor.<br />

Auch einen Haushaltsvoranschlag für das kommende Geschäftsjahr wird den Mitgliedern<br />

vorgelegt.<br />

Der Kassenwart bearbeitet Versicherungs- und Sportunfallangelegenheiten.<br />

d) 2. Kassenwart<br />

Der 2. Kassenwart ist verantwortlich für die regelmässige Abrechnung und<br />

weisungsbefugt gegenüber beiden Vereinswirten.<br />

Die Abrechnung findet jeweils in der 1. Woche und der 3. Woche des Monats statt.<br />

Der Vorstand wird bei jeder Vorstandssitzung über den Stand der Kassen- und<br />

Bankbestände im geschäftlichen Bereich vom 2. Kassenwart informiert.<br />

Bei Differenzen in der Kassenabrechnung wird unverzüglich der Geschäftsführende<br />

Vorstand informiert.<br />

Der 2. Kassenwart unterstützt den 1. Kassenwart bei seiner Arbeit und vertritt diesen<br />

während seiner Abwesenheit.


e) Schriftführer<br />

Der Schriftführer ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung, sowie für den internen<br />

und externen Schriftverkehr des VfL <strong>Loose</strong>.<br />

Der Schriftführer führt Protokoll in den Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen,<br />

bzw. Sitzungen/ Besprechungen, bei denen ein Protokoll durch den Vorstand gewünscht<br />

ist.<br />

Bei Vorstandssitzungen und Sitzungen mit den erweiteren Vorstand sind die Protokolle,<br />

spätenstens in zwei Wochen, den eingeladenen Vorstandspersonen vom Schriftführer<br />

vorzulegen. Genehmigung und eventuelle Änderungen der Protokolle werden auf der<br />

jeweiligen nächsten Sitzung gefasst.<br />

Der Schriftführer verwaltet die Protokolle in seiner Zuständigkeit.<br />

Der Schriftführer lädt die Mitglieder des Vorstandes bzw. des erweiterten Vorstandes und<br />

zur einer Mitgliederversammlung im Auftrages des 1. Vorsitzenden ein.<br />

f) Jugendwart<br />

Der Jugendwart ist verantwortlich für die Jugendarbeit im Sportverein.<br />

Seine Aufgaben sind Sparten übergreifend.<br />

Der Jugendwart wird alle zwei Jahre durch alle Jugendliche ab den vollendeten<br />

12. Lebensjahr des Sportvereins gewählt und in der jeweiligen JHV bekanntgegeben.<br />

Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jugendlichen im Sportverein gegenüber den<br />

Vorstand.<br />

Der Jugendwart fördert die Jugendarbeit im Sportverein, plant und organisiert sportliche<br />

sowie aussersportliche Aktivitäten auf Wunsch der Jugendlichen und nach Absprache mit<br />

den Vorstand.<br />

Der Jugendwart pflegt den Kontakt zu anderen Jugendorganisationen.<br />

Die Übungsleiter/ Trainer unterstützen die Arbeit des Jugendwartes.


g) Übungsleiter<br />

Sie leiten die von ihnen übernommenen Gruppen/Mannschaften und führen die jeweilige<br />

Sportart nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände durch. In manchen<br />

Sportarten üben Sie auch die Funktion als Spartenleiter mit aus.<br />

Sie sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Auftreten ihrer Gruppen,<br />

Unterberücksichtigung der Einhaltung nach der Benutzungsordnung für Sportstätten der<br />

Gemeinde <strong>Loose</strong>.<br />

Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind über den 2. Vorsitzenden zur<br />

Bearbeitung weiterzugeben.<br />

Sie beteiligen sich auch an der aussersportlichen Arbeit des Vereins und unterstützen<br />

besonders die Arbeit des Jugend- und des Pressewartes.<br />

Die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Übungsleiterlizenzen werden – nach vorheriger<br />

Rücksprache und Zustimmung des Vorstandes – vom Verein getragen.<br />

Die Übungsleiter/Trainer verpflichten sich dadurch jedoch dem Verein mindestens<br />

3 Jahre zur Verfügung zu stehen. Ist die Einhaltung dieser Mindesfrist nicht möglich,<br />

müssen die dem Verein entstandenen Kosten anteilmäßig zurückerstattet werden.<br />

h) Spartenleiter<br />

Sie leiten die von ihnen übernommenen Gruppen/Mannschaften und führen die jeweilige<br />

Sportart nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände durch.<br />

Sie unterstützen ihre Übungsleiter<br />

Sie sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Auftreten ihrer Gruppen,<br />

Unterberücksichtigung der Einhaltung nach der Benutzungsordnung für Sportstätten der<br />

Gemeinde <strong>Loose</strong>.<br />

Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind über den 2. Vorsitzenden zur<br />

Bearbeitung weiterzugeben.<br />

Einmal jährlich ist ein Mitglied innerhalb jeder Sparte als Spartenleiter zu wählen um<br />

somit als Ansprechpartner gegenüber dem Vorstand zu dienen. Die Wahl des<br />

Spartenleiters ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<br />

Spartenfeste sind dem Vorstand mitzuteilen und stehen in der Verantwortung des<br />

jeweiligen Spartenleiters.<br />

Sie beteiligen sich auch an der aussersportlichen Arbeit des Vereins und unterstützen<br />

besonders die Arbeit des Jugend- und Pressewartes.<br />

Die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Übungsleiterlizenzen werden – nach vorheriger<br />

Rücksprache und Zustimmung des Vorstandes – vom Verein getragen.<br />

Die Übungsleiter/Trainer verpflichten sich dadurch jedoch dem Verein mindestens<br />

3 Jahre zur Verfügung zu stehen. Ist die Einhaltung dieser Mindesfrist nicht möglich,<br />

müssen die dem Verein entstandenen Kosten anteilmäßig zurückerstattet werden.


i) Schiedsrichter<br />

Die Schiedsrichter des VfL sind im Verein Beitragsfrei und die Ausstattung wird vom<br />

Verein beschafft.<br />

Den Jugendschiedsrichtern wird ein Schiedsrichterbeauftragter zur Unterstützung zur Seite<br />

gestellt.<br />

Die Schiedsrichter haben an den monatlichen Fortbildungsabenden teilzunehmen und ihre<br />

regelmässigen Spielansätzen auszuüben.<br />

j) Pressewart<br />

Der Pressewart ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.<br />

Pflegt im besonderen die Kontakte zur Örtlichen Presse, Sportvereinen, Sponsoren und<br />

kommunalen Einrichtungen.<br />

Diese Aufgaben werden vom Schriftführer mit Absprache des Vorstandes wahrgenommen.<br />

Ergebnisse von Punkt- und Pokalspielen müssen von den jeweiligen Spartenleitern der<br />

Presse mitgeteilt werden.<br />

k) Platzwart<br />

Der Platz-/Hallenwart ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zusand des<br />

Sportplatzes.<br />

Er unterstützt an den Trainings- und den Spieltagen den Auf- und Abbau des Sportplatzes<br />

den jeweiligen Übungsleitern.<br />

Er sorgt für Ordnung, Sauberkeit und Pflege der Gemeinde eigenen Sportstätte.<br />

soweit dies durch die Nutzung des Sportvereins gefordert ist.<br />

Er ist dabei auf die intensive Zusammenarbeit mit den Trainern/Übungsleitern und vor<br />

allem durch die Eltern und Sportler angewiesen.<br />

Die Nutzung, Pflege und Wartung ist mit dem Eigner ( Gemeinde <strong>Loose</strong> ) abzustimmen.


9. Versammlungen<br />

Für Versammlungen, Besprechungen und Sitzungen steht das Jugendheim und das<br />

Schützenheim zur Verfügung.<br />

Sollten die Räumlichkeiten aus Platzgründen nicht ausreichen, kann der Vorstand von der<br />

Gemeinde <strong>Loose</strong> den Versammlungsraum oder die Halle der BBS reservieren lassen.<br />

Andere Räumlichkeiten liegen in der Verantwortung des jeweiligen Antragstellers.<br />

a) Jahreshauptversammlung<br />

Die Jahreshauptversammlung findet gemäß § 10 der Satzung im ersten Quartal eines<br />

Jahres statt.<br />

Einladungen und Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vorher öffentlich im<br />

Aushang bekannt zugeben. Die örtliche Presse ist darüber zu informieren.<br />

Weitere Besprechungspunkte und Eingaben sind bis zu 10 Tage vorher schriftlich beim<br />

Vorstand einzureichen.<br />

b) Jugendversammlung<br />

Einmal jährlich, 2 Wochen vor der JHV ist eine Jugendversammlung für alle<br />

12- bis 22- jährigen Mitgliedern einzuberufen.<br />

c) Vorstandssitzungen<br />

Vorstandssitzungen finden regelmäßig an jedem zweiten Montag im Monat statt<br />

(nicht in den Sommerferien und an Feiertagen).<br />

Bei zusätzlichen Vorstandssitzungen wird gesondert eingeladen.<br />

d) Spartenleitersitzungen<br />

Spartenleitersitzungen werden einmal im Quartal durch den Vorstand einberufen.<br />

Rückblickende und Bevorstehende Spartenereignisse werden besprochen bzw. mit<br />

anderen Sparten und dem Vorstand abgestimmt.<br />

Protokolle der Spartenleiterversammlungen werden sind in der Geschäftsordnung<br />

ablegt und sind für alle Mitglieder jederzeit einsehbar.<br />

e) Spartensitzungen<br />

Spartensitzungen sind mindestens einmal jährlich vor der JHV zur Wahl eines<br />

Spartenleiters durch zuführen. Die Wahl ist zu protokollieren und dem Vorstand zur<br />

Kenntnisnahme und Ablage zu übergeben.<br />

Weitere Sitzungen werden durch die Spartenleiter bekannt gegeben.<br />

Mannschaftssitzungen werden je nach Bedarf durch den Übungsleiter/Trainer und<br />

Betreuer bzw. auf Wunsch der Gruppen/Mannschaften einberufen.


10. Ehrenordnungen<br />

Langjährige Mitglieder oder verdiente Mitglieder des VfL <strong>Loose</strong> werden in der Regel beim<br />

Neujahrsempfang oder bei bestimmten feierlichen Anlässen geehrt.<br />

Mitglieder erhalten bei ununterbrochener langjährigen Mitgliedschaft Ehrennadeln des<br />

Vereins.<br />

als Mitglied<br />

als Vorstandsmitglied<br />

Eine<br />

Ehrennadel - Jugend 15 Jahre 5 Jahre<br />

Gerechnet wird bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.<br />

Eine Anwartschaft wird ab den vollendetem 18.Lebensjahr gerechnet für:<br />

Ehrennadel in Silber 20 Jahre 15 Jahre<br />

Ehrennadel in Gold 30 Jahre 20 Jahre<br />

Große Ehrennadel in Gold 40 Jahre 25 Jahre<br />

Ehrennadel mit Jahreszahl<br />

ab 50 Jahre alle 10 Jahre<br />

Der Vorstand kann aus besonderen Anlaß zusätzliche Ehrungen durchführen.


11. Protokoll der jeweils letzten Spartenversammlung


12. Vereinsheime<br />

Das Jugendheim und das Schützenheim wird durch Mitglieder des Vereins<br />

( Vereinswirte ) geführt und bewirtschaftet.<br />

Der VfL <strong>Loose</strong> unterhält zwei Bewirtschafftungsheime.<br />

1. Jugendheim 2. Schützenheim<br />

Schulweg 12<br />

Mühlenweg 1 b<br />

24366 <strong>Loose</strong> 24366 <strong>Loose</strong><br />

Bewirtschafterin: Roswitha Bremer<br />

Bewirtschafterin: Birgit Meggers<br />

Öffnungszeiten:<br />

Nach den Trainingsabenden<br />

Wochentags am Abend<br />

Am Wochenende entsprechend<br />

den Spielbetrieb<br />

Mo. – Fr 19.00 - 22.00 Uhr<br />

So. 9.30-14.00 Uhr So. 10.00 – 14.00 Uhr<br />

Andere Öffnungszeiten sind vorher über die Vereinswirte und mit dem Vorstand<br />

abzusprechen und im Aushang bekannt zugeben.<br />

Öffnungszeitenende nach Bedarf und unter der gesetzlichen Bestimmungen/ Auflagen.<br />

Der Vereinsführung, den Sparten, Mannschaften und Gruppen stehen die Vereinsheime für<br />

Besprechungen, Versammlungen und Sitzungen in den Öffnungszeiten bzw. nach<br />

vorheriger Anmeldung zur Verfügung.<br />

Für gesellige Zusammenkünften innerhalb der Sparten mit Bewirtschaftung aus dem<br />

Vereinsheimen stehen den Vereinsmitgliedern die Vereinsheime zur Verfügung.<br />

Für ein internes Spartenfest steht für jede Sparte einmal im Jahr das Jugendheim oder das<br />

Schützenheim kostenlos zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit für die jeweilige<br />

Sparte, eine Bewirtung in Eigenregie durchzuführen. Verantwortlich ist der Spartenleiter.<br />

Private Veranstaltungen in den Vereinsheimen sind nur mit einer Bewirtschaftung der<br />

Betreiber und mit einer Genehmigung des Vorstandes erlaubt.<br />

Die Abrechnung findet jeweils in der 1. Woche und der 3. Woche des Monats durch den<br />

2. Kassenwart oder einem Vertreter statt.<br />

Bei Differenzen in der Kassenabrechnung wird unverzüglich der geschäftsführende<br />

Vorstand informiert.<br />

Die Einnahmen sind auf das Konto des VfL <strong>Loose</strong> ein zuzahlen.<br />

Neuanschaffungen/Renovierungen und Ersatzbeschaffungen von Inventar sind mit dem<br />

Vorstand abzusprechen.

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