Dokument 10 - FSD Freiwillige Soziale Dienste
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Dok. <strong>10</strong><br />
Vereinbarung<br />
über die Durchführung eines Jugendfreiwilligendienstes „<strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr“ (FSJ)<br />
Grundlage dieser Vereinbarung sind § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten<br />
(Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 1. Juni 2008 (BGBL vom 25.05.2008 Nr. 19 S. 842ff.) sowie die<br />
Richtlinien für die Durchführung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Soziale</strong>n Jahres unter der Trägerschaft des Deutschen<br />
Jugendverbandes „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. vom 17. Juli 2008.<br />
Diese Bestimmungen werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten.<br />
Der Jugendfreiwilligendienst <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr (FSJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen<br />
orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Das FSJ als eine Maßnahme der Jugendbildung<br />
dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen. Jugendfreiwilligendienste fördern den<br />
Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen.<br />
Träger und Einsatzstelle verfolgen mit dem <strong>Freiwillige</strong>ndienst gemeinsam das Ziel, insbesondere soziale<br />
Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der <strong>Freiwillige</strong>n zu fördern.<br />
Die Einsatzstellen verfolgen dieses Ziel, indem sie in regelmäßigen Abständen durch eine Anleitungsperson<br />
Reflexionsgespräche durchführen, in denen Lernziele gesetzt und Lernerfolge reflektiert werden. Dabei<br />
berücksichtigt die Einsatzstelle die individuellen Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse der <strong>Freiwillige</strong>n. Der<br />
Träger führt Bildungsseminare durch, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare<br />
ermöglichen insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und politische Bildung, berufliche<br />
Orientierung sowie das Lernen von Beteiligung und Mitbestimmung. Sie wecken das Interesse an<br />
gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen in kirchlichen Einsatzstellen die Erfahrung gelebten<br />
Glaubens.<br />
Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen<br />
Engagements.<br />
Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.<br />
Die Vereinbarungspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die<br />
Vereinbarungspartner die im JFDG grundgelegte Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des<br />
Jugendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die<br />
federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung<br />
der <strong>Freiwillige</strong>n. Der Träger ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die sich aus der Realisierung<br />
dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der/dem <strong>Freiwillige</strong>/n Unterstützung bei der Entscheidung<br />
für eine geeignete Einsatzstelle an sowie die entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des<br />
Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können <strong>Freiwillige</strong> und Einsatzstelle den Träger vermittelnd einschalten,<br />
welcher die Schlichtung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt.<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 1 von 9
Vereinbarung<br />
Partner der Vereinbarung<br />
Als Träger des Jugendfreiwilligendienstes <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr nach § <strong>10</strong> des JFDG:<br />
Deutscher Jugendverband „Entschieden für Christus” (EC) e. V.<br />
Leuschnerstr. 74<br />
34134 Kassel<br />
Der/die <strong>Freiwillige</strong>:<br />
(Name, Vorname) (ggf. Geburtsname)<br />
(Anschrift)<br />
(Geburtsdatum, -ort)<br />
(Telefon)<br />
(E-Mail)<br />
Die Einsatzstelle:<br />
(Name der Einrichtung)<br />
(Anschrift)<br />
Dauer des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Soziale</strong>n Jahres<br />
Der Jugendfreiwilligendienst <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr beginnt am: ___.___.20__ und endet am ___.___.20__.<br />
Die Vereinbarung endet nach Ablauf dieser Vereinbarungsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 2 von 9
Verpflichtungen der/des <strong>Freiwillige</strong>n<br />
Die/der <strong>Freiwillige</strong> verpflichtet sich,<br />
Vereinbarung<br />
1. die ihr/ihm übertragenen Aufgaben in erzieherischen, pflegerischen, hauswirtschaftlichen,<br />
organisatorischen und/oder technischen Bereichen unter Anleitung einer Fachkraft nach Wissen und<br />
Können auszuführen.<br />
2. über Person, persönliche Verhältnisse und Krankheiten der Betreuten und über interne Angelegenheiten<br />
der Einsatzstelle - auch über die Zeit der Tätigkeit hinaus - strengstes Stillschweigen zu bewahren.<br />
3. an den gesetzlich vorgeschriebenen Begleitseminaren (Einführungsseminar, Zwischenseminar,<br />
Seminartage zur politischen Bildung, Begleittage, Abschlussseminar – mindestens 25 Tage für ein<br />
zwölfmonatiges FSJ) teilzunehmen, mit der Bereitschaft, die Arbeit in der Einrichtung zu reflektieren, sich<br />
persönlich mit den thematischen Angeboten auseinander zu setzen und das Zusammenleben der Gruppe<br />
aktiv mitzugestalten. Die Zeit der Begleitseminare ist von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen.<br />
4. im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (spätestens 3 Stunden nach Dienstbeginn) die Einsatzstelle<br />
hierüber zu informieren und bei längerer Dauer (z.B. schwerer Krankheit) auch dem Träger Nachricht zu<br />
geben.<br />
Ab spätestens dem dritten Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit hat die/der <strong>Freiwillige</strong> diese durch eine<br />
ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angabe der voraussichtlichen Dauer gegenüber<br />
der Einsatzstelle nachzuweisen.<br />
Abweichend von dieser Regelung hat die/der <strong>Freiwillige</strong> dem Träger im Falle der Arbeitsunfähigkeit<br />
während eines Seminars bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.<br />
5. die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle zu beachten und während der Arbeitszeit die betriebliche<br />
Kleiderordnung einzuhalten.<br />
6. sich vor Beginn des Einsatzes ggf. einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.<br />
7. bei Konflikten mit der Einsatzstelle, bei persönlichen oder den Einsatz betreffenden Fragen und<br />
Schwierigkeiten den Träger in seiner pädagogischen Verantwortung zu informieren und vermittelnd<br />
einzuschalten, sofern diese Konflikte und Fragen nicht direkt mit der Einsatzstelle zu lösen oder zu klären<br />
sind.<br />
Verpflichtungen der Einsatzstelle<br />
Die Einsatzstelle verpflichtet sich zu Folgendem:<br />
1. Einsatz der/des <strong>Freiwillige</strong>/n entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des JFDG ganztägig in einer<br />
überwiegend praktischen Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist.<br />
2. Betrauung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n nur mit Aufgaben, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten<br />
entsprechen. Nicht übertragen werden dürfen Tätigkeiten, die nur von Fachkräften verrichtet werden<br />
dürfen. Der/die <strong>Freiwillige</strong> wird arbeitsmarktneutral eingesetzt und erweitert das Angebot der<br />
Einsatzstelle. Er/sie ist nicht in erster Linie für die Aufrechterhaltung des Alltags zuständig.<br />
3. Einbeziehung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n für die Dauer der Vereinbarung in die Dienstgemeinschaft und in den<br />
Kreis der pflegerischen und pädagogischen Mitarbeiter(innen).<br />
4. Benennung einer Fachkraft (Anleiter/-in) für die Anleitung und Begleitung, die die/den <strong>Freiwillige</strong>/n in die<br />
Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die<br />
regelmäßige pädagogische Begleitung im Arbeitsfeld (z.B. durch Anleitungsgespräche) verantwortlich ist.<br />
Die Fachkraft ist dem Träger zu benennen und deren Teilnahme an Fortbildungen und begleitenden<br />
Maßnahmen des Trägers ist zu ermöglichen.<br />
5. Frühzeitiger Kontaktaufnahme zum Träger bei Fragen, die die pädagogische Begleitung der <strong>Freiwillige</strong>n<br />
betreffen (siehe Informationspflichten).<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 3 von 9
Vereinbarung<br />
6. Gewährung folgender Leistungen der/dem <strong>Freiwillige</strong>n gegenüber im eigenen Namen und für eigene<br />
Rechnung:<br />
a. Taschengeld (auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) in Höhe von monatlich ___,__ €<br />
b. Unterkunft unentgeltlich oder den jeweiligen Sachbezugswert (alternativ: Zuschuss zu den<br />
Unterkunftskosten) in Höhe von monatlich ___,__ € [Nichtzutreffendes bitte streichen]<br />
c. Verpflegung unentgeltlich oder den jeweiligen Sachbezugswert (alternativ:<br />
Verpflegungskostenzuschuss) in Höhe von monatlich ___,__ € [Nichtzutreffendes bitte streichen]<br />
d. Entrichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung<br />
7. Übernahme eines ggf. anfallenden erhöhten Beitrags zur Arbeitslosenversicherung (z.B. berufliche<br />
Tätigkeit vor dem FSJ, § 344 Abs. 2 SGB III).<br />
Bei den Beiträgen zur Sozialversicherung ist zu beachten, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von<br />
der Einsatzstelle zu leisten sind. (§ 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB IV) Taschengeld und Sachbezüge für<br />
Unterkunft und Verpflegung gelten als Bezüge. Diese sind die Bezugsgröße für die Beiträge zur<br />
gesetzlichen Sozialversicherung. Im Krankheitsfall werden Taschengeld und Sachbezüge für sechs<br />
Wochen weitergezahlt, nicht aber über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus.<br />
8. Anmeldung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n als Mitarbeiter(in) bei der für die Einsatzstelle zuständigen<br />
Berufsgenossenschaft (z.B. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
9. Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung.<br />
<strong>10</strong>. Abschluss einer gesetzlichen Betriebshaftpflichtversicherung.<br />
11. Veranlassung ggf. notwendiger Vorsorgemaßnahmen (z.B. Hepatitis-Impfungen) für die/den <strong>Freiwillige</strong>/n<br />
entsprechend den Richtlinien der für die Einrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft vor Beginn des<br />
Einsatzes und Übernahme der Kosten hierfür.<br />
Veranlassung der ärztlichen Erstuntersuchung nach § 32 und § 41 des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei<br />
Jugendlichen unter 18 Jahren.<br />
12. Vorlage der Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen <strong>Freiwillige</strong>n.<br />
13. Einhaltung der Arbeitszeit, die sich nach den für Vollbeschäftigte der Einrichtung geltenden<br />
Bestimmungen (nach Arbeitsvertragsrecht (AVR) oder TVöD oder Dienst-Gemeinschafts-Vereinbarung)<br />
bemisst. Die Arbeitszeit des/der <strong>Freiwillige</strong>n sowie die Arbeitszeitverteilung auf die Wochentage richten<br />
sich nach den Arbeitszeiten der übrigen voll beschäftigten Mitarbeiter in der Einsatzstelle, höchstens<br />
jedoch 40 Stunden pro Woche. Die täglichen Arbeitszeiten müssen mit dem/der <strong>Freiwillige</strong>n rechtzeitig<br />
abgesprochen werden. Der Einsatz im Nachtdienst ist grundsätzlich nicht möglich. Für geleistete<br />
Überstunden ist zeitnah Freizeitausgleich zu gewähren. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren finden die<br />
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung. Die Arbeitszeit wird im Rahmen der<br />
betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet.<br />
14. Regelung der Freizeit wie folgt: Die/der <strong>Freiwillige</strong> erhält grundsätzlich alle 14 Tage ein freies<br />
Wochenende. Aus wichtigen Gründen kann im Einvernehmen zwischen der/dem <strong>Freiwillige</strong>n, dem Träger<br />
und der Einsatzstelle von dieser Regelung abgewichen werden. Eine Schlechterstellung gegenüber<br />
anderen Mitarbeiter(innen) darf nicht erfolgen. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind<br />
einzuhalten.<br />
15. Gewährung des Jahresurlaubs nach den in der Einrichtung geltenden Bestimmungen (AVR oder TVöD<br />
oder Dienst-Gemeinschafts-Vereinbarung). Die Festlegung des Urlaubsanspruchs erfolgt davon<br />
abweichend; ein FSJ-Jahr ist als Urlaubsjahr anzusehen. Anfangs- und Endmonat sind insgesamt als ein<br />
voller Monat zu rechnen. Der Urlaubsanspruch beträgt jedoch mindestens für ein zwölfmonatiges FSJ 26<br />
Werktage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 31 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.<br />
Zudem sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Für Minderjährige gelten<br />
nach § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes folgende Urlaubsansprüche: Mindestens 30 Werktage für zu<br />
Beginn des Kalenderjahres unter 16jährige, mindestens 27 Werktage für zu Beginn des Kalenderjahres<br />
unter 17jährige.<br />
Dauert das FSJ kürzer als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs<br />
reduziert.<br />
Dem/der <strong>Freiwillige</strong>n werden ___ Arbeitstage Urlaub gewährt.<br />
Während der begleitenden Seminare des Trägers kann kein Urlaub genommen werden.<br />
16. Zahlung eines Eigenbeitrags an den Träger in Höhe von 70 € pro Monat zur Finanzierung des<br />
Gesamtsystems Jugendfreiwilligendienste, z. B. pädagogische Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit und<br />
Stellenausschreibungen, und einmalig 165 € für fünf Tage politische Bildung sowie Übernahme von<br />
Teilnehmendenbeitrag und Fahrtkosten für das zweitägige Begleittageangebot (Wahlpflichtseminar).<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 4 von 9
Vereinbarung<br />
17. Freistellung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n zu den Begleitseminaren - ohne Anrechnung auf die arbeitsfreien Tage.<br />
Die Zeit der Begleitseminare ist von der Urlaubsplanung ausgeschlossen. Die Seminartage werden wie<br />
Regelarbeitstage behandelt und als Arbeitszeit im Dienstplan angerechnet.<br />
18. Unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung bzw. Schutzkleidung, sofern das Tragen dieser<br />
Bekleidung von der/dem <strong>Freiwillige</strong>n verlangt wird, und für deren regelmäßige Reinigung zu sorgen. Die<br />
Dienstkleidung bleibt Eigentum der Einsatzstelle.<br />
19. Umgehende Information des Trägers über das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz,<br />
Schwangerschaft sowie über längere Abwesenheit wegen Krankheit (ab dem 3. Tag).<br />
20. Mitwirkung bei der Erstellung des Zeugnisses durch den Träger (siehe Zeugnis).<br />
Verpflichtungen des Trägers<br />
Der Träger verpflichtet sich,<br />
1. die/den <strong>Freiwillige</strong>/n bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle zu unterstützen und die<br />
entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen.<br />
2. während des Jugendfreiwilligendienstes FSJ Bildungsmaßnahmen durchzuführen und die <strong>Freiwillige</strong>n zu<br />
begleiten. Die vorgesehenen Seminare sind:<br />
1. Einführungsseminar (8 Tage)<br />
2. Zwischenseminar (5 Tage)<br />
3. Seminartage zur politischen Bildung (5 Tage)<br />
4. Wahlpflichtseminar: Begleittage (2 Tage)<br />
5. Abschlussseminar (5 Tage)<br />
3. in Konfliktsituationen und bei Schwierigkeiten in der Einsatzstelle, die durch <strong>Freiwillige</strong>, Einsatzstelle oder<br />
Träger benannt werden, durch Beratung zu unterstützen.<br />
4. für die Verantwortlichen in den Einsatzstellen bei Bedarf eine Einsatzstellentagung<br />
(Konferenz/Fachtagung) zu veranstalten, mit dem Ziel, gegenseitige Erfahrungen auszutauschen,<br />
gemeinsame Fragen zu klären und allgemeine Absprachen zu treffen.<br />
5. den <strong>Freiwillige</strong>n gemäß § 11 Absatz 4 JFDG ein Zeugnis auszustellen<br />
6. Sollte diese Vereinbarung von der Einsatzstelle gekündigt werden, bemüht sich der Träger um<br />
Vermittlung einer neuen Einsatzstelle für den/die <strong>Freiwillige</strong>/n, es besteht jedoch im Kündigungsfalle<br />
keine Beschäftigungspflicht durch den Träger.<br />
Dienstbefreiung, Probezeit, Kündigung<br />
1. Dienstbefreiung wird aus wichtigen persönlichen (z.B. notwendige Arztbesuche, Behördengänge)<br />
und/oder familiären Gründen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub durch die Einsatzstelle unter<br />
Fortzahlung der Vergütung für die Dauer der unumgänglich notwendigen Abwesenheit von der Arbeit<br />
gewährt. Grundsätzlich hat die/der <strong>Freiwillige</strong> ihre/seine persönlichen Angelegenheiten außerhalb der<br />
Dienstzeit zu erledigen. Dienstbefreiung während der Seminarzeiten ist aufgrund § 5 Absatz 2 JFDG<br />
grundsätzlich nicht möglich.<br />
2. Für Bewerbungsgespräche, Vorstellungstermine und Aufnahmeprüfungen kann der/die <strong>Freiwillige</strong> bis zu<br />
drei Tagen Sonderurlaub erhalten.<br />
3. Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen verändert oder aufgelöst werden.<br />
4. Probezeit: Die ersten sechs Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit<br />
können die/der <strong>Freiwillige</strong>, der FSJ-Träger oder die Einsatzstelle mit einer Frist von zwei Wochen die<br />
Vereinbarung kündigen.<br />
5. Kündigung: Nach Ablauf der Probezeit kann diese Vereinbarung aus wichtigen Gründen, mit einer Frist<br />
von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes von jedem Vereinbarungspartner<br />
außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Daneben kann die Vereinbarung von den Parteien auch<br />
vorzeitig, innerhalb von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche<br />
Kündigung). Vor Ausspruch einer außerordentlichen oder einer ordentlichen Kündigung hat ein klärendes<br />
Gespräch zwischen den Vereinbarungsparteien stattzufinden.<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 5 von 9
Vereinbarung<br />
Informationspflichten<br />
Einsatzstelle und Träger vereinbaren einen zeitnahen und regelmäßigen Informationsaustausch zu wichtigen<br />
Fragen, die die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes betreffen, damit der Träger seiner<br />
Gesamtverantwortung für den Jugendfreiwilligendienst nachkommen kann. Dazu zählen u.a.:<br />
• Informationen über das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Schwangerschaft sowie über die<br />
Dauer einer Arbeitsunfähigkeit des <strong>Freiwillige</strong>n,<br />
• Informationen zu Gründen und Dauer der Dienstbefreiung des <strong>Freiwillige</strong>n,<br />
• die frühzeitige Kontaktaufnahme der Einsatzstelle zum Träger bei Fragen oder Schwierigkeiten, welche<br />
die/den <strong>Freiwillige</strong>/n, pädagogische Fragen oder den Einsatz betreffen.<br />
• allgemeine Festlegungen zum Einsatz der <strong>Freiwillige</strong>n, die die Einsatzstelle in Absprache mit dem Träger<br />
trifft.<br />
Zeugnis<br />
Der Träger ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zuständig, dass die <strong>Freiwillige</strong>n ein Zeugnis<br />
erhalten. Dieses wird nach § 11 Absatz 4 JFDG einvernehmlich zwischen Einsatzstelle und Träger erstellt.<br />
Schlussbestimmung<br />
Der/die <strong>Freiwillige</strong> erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten erhoben und auch nach<br />
Beendigung des FSJ zu Nachweiszwecken beim Träger gespeichert und weiterverarbeitet werden.<br />
Weitere Sondervereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />
Schriftform und der Gegenzeichnung aller Parteien. Diese Vereinbarung ist dreifach ausgefertigt. Die Partner<br />
erhalten je eine unterschriebene Ausfertigung.<br />
Zustimmung zur Vereinbarung<br />
(Ort, Datum) Kassel, _______________ (Ort, Datum) (Ort, Datum) __________________<br />
_________________________<br />
__________________________<br />
(Träger: Stempel, Unterschrift) (<strong>Freiwillige</strong>r: Unterschrift) (Einsatzstelle: Stempel, Unterschrift)<br />
Bei Minderjährigen:<br />
Einverständniserklärung der Eltern zur<br />
Vereinbarung.<br />
Ich weiß, dass mein Sohn/meine Tochter<br />
im FSJ weder während der Arbeitszeit,<br />
noch während der Freizeit, noch während<br />
der FSJ-Seminare rund um die Uhr<br />
beaufsichtigt werden kann und bin damit<br />
einverstanden.<br />
(Erziehungsberechtigte/r: Unterschrift)<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 6 von 9
Anlage 1:<br />
Teilnehmenden-Bogen<br />
Vereinbarung zwischen <strong>Freiwillige</strong>r/m und Einsatzstelle<br />
über die Stellenbeschreibung für den <strong>Freiwillige</strong>ndienst (FWD)<br />
unter der Trägerschaft des Deutschen EC-Verbandes<br />
Zwischen<br />
1. Name der/des <strong>Freiwillige</strong>n: _________________________________________<br />
und<br />
2. Einsatzstelle [Adressstempel]:<br />
3. Anleitung des/der <strong>Freiwillige</strong>n:<br />
Fachliche Anleitung des/der<br />
<strong>Freiwillige</strong>n:<br />
Zeitraum der<br />
Anleitung:<br />
Name:<br />
Ggf. weitere fachl. Anleiter/-innen: *<br />
Beruf,<br />
Position/Funktion<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
Ggf. von der<br />
Einrichtungsadresse<br />
abweichende<br />
Anschrift:<br />
* bei verschiedenen Personen in der Anleitung (z.B. wenn im FWD die Arbeitsbereiche gewechselt werden oder in sehr<br />
unterschiedlichen Bereichen gearbeitet wird)<br />
Kontinuierliche Begleitung / Mentoring (falls abweichend von fachl. Anleitung):<br />
Name:<br />
Beruf, Position/Funktion:<br />
Telefon, E-Mail:<br />
Anschrift:<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 7 von 9
4. Einsatzbereich der/des <strong>Freiwillige</strong>n:<br />
Falls während des FWD ein Wechsel stattfinden<br />
soll, bitte auch Zeitpunkt des Wechsels auflisten!<br />
5. Tätigkeiten, die die/der <strong>Freiwillige</strong> übernehmen soll: Detaillierte Aufgabenbeschreibung<br />
6. Arbeitszeiten:<br />
Bei Minderjährigen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes!<br />
regelmäßig (auf Basis der ____ Std-Woche)<br />
Schichtdienst<br />
bitte näher erläutern:<br />
Sonstiges<br />
bitte näher erläutern:<br />
Ort, Datum<br />
Ort, Datum<br />
(Unterschrift der/des <strong>Freiwillige</strong>n)<br />
(Stempel und Unterschrift der Einsatzstelle)<br />
Einverstanden:<br />
Ort, Datum Kassel,<br />
(Stempel und Unterschrift des Trägers)<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 8 von 9
Dok. 8<br />
Anlage 2:<br />
<strong>Dokument</strong>ation des Bewerbungsgesprächs<br />
für ein <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD)<br />
Da der Deutsche EC-Verband als Träger das Bewerbungsgespräch an die Einsatzstelle delegiert, muss er<br />
sicherstellen, dass die Bewerber/innen ausreichend informiert und individuell beraten werden und dass die<br />
Inhalte des Bewerbungsgesprächs dokumentiert werden.<br />
Bewerber/in: ________________________________ Datum: ___.___.20___ Dauer: ____________<br />
Die/der Bewerber/in wurde informiert über:<br />
❍ FSJ bzw. BFD als „Bildungsjahr“<br />
❍ die rechtlichen Grundlagen des FSJ bzw. BFD (Gesetzestexte mitgeben, bei BFD verpflichtend: „Merkblatt<br />
über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes“)<br />
❍ finanzielle Leistungen (Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, ggf. Kleidergeld, Seminartage, ggf.<br />
Erstattung von Dienstfahrten und Auslagen)<br />
❍ Rahmenbedingungen:<br />
o Dauer des Einsatzes: ab 6 Monaten Anerkennung als FSJ / BFD, i.d.R. 12 Monate, max. 18 Monate<br />
o Sozialversicherung und Versicherungen (z.B. über Berufsgenossenschaft)<br />
o Weiterbezug Kindergeld, Waisenrente und anderer kindbezogener Leistungen<br />
❍ Profil der Einsatzstelle<br />
o Leitbild/Vision und Werte<br />
o ggf. Erwartung einer christlichen Lebensführung an die Mitarbeiter<br />
o ggf. Information über Hausregeln<br />
o kurze Führung durchs Haus mit Besichtigung der Einsatzfelder<br />
o Möglichkeit des Gesprächs mit derzeit tätigen <strong>Freiwillige</strong>n<br />
o Empfehlung der Hospitation (1-3 Tage)<br />
❍ Profil des Trägers<br />
o Der Deutsche EC-Verband hat ein klares christliches Profil mit missionarischer Ausrichtung. Ggf. EC-<br />
Kurzdarstellung weitergeben (siehe Datei im Downloadbereich für Einsatzstellen)<br />
o auf Homepage ec-fsd.de hingewiesen<br />
❍ Klärung der Motivation, Interessen und Erwartungen der/des Bewerberin/s<br />
❍ zur Verfügung stehende Stellen in der Einsatzstelle und deren<br />
o Art der Tätigkeiten<br />
o Arbeitszeit und Freizeitregelung<br />
o Dienstkleidung<br />
o besonderer Voraussetzungen (z.B. Volljährigkeit, Führerschein, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis)<br />
❍ pädagogische Begleitung<br />
o Art und Häufigkeit der Anleitungsgespräche, Ansprechpartner/in und Anleiter/in in der Einsatzstelle<br />
o Verbindlichkeit und Stellenwert der Seminare, Anzahl der Seminartage und Seminarblöcke<br />
o biblische/theologische Inhalte bei Seminaren<br />
o Ansprechperson beim Deutschen EC-Verband<br />
❍ das weitere Bewerbungsverfahren<br />
o Vorgehensweise<br />
o ggf. Rückverweis an Deutschen EC-Verband wegen weiteren Stellenvorschlägen<br />
o bei Absage: Rücksendung der Bewerbung an den Deutschen EC-Verband<br />
❍ Beratung über mögliche Alternativen<br />
Die Motive, Wünsche, Interessen und Erwartungen der Bewerber/innen wurden auf genommen und soweit wie<br />
möglich berücksichtigt.<br />
Datum, Unterschrift der Einsatzstelle: ________________________________________________<br />
Version: 29.07.2013 / Seite 9 von 9