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Dokument 10 - FSD Freiwillige Soziale Dienste

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Dok. <strong>10</strong><br />

Vereinbarung<br />

über die Durchführung eines Jugendfreiwilligendienstes „<strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr“ (FSJ)<br />

Grundlage dieser Vereinbarung sind § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten<br />

(Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 1. Juni 2008 (BGBL vom 25.05.2008 Nr. 19 S. 842ff.) sowie die<br />

Richtlinien für die Durchführung des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Soziale</strong>n Jahres unter der Trägerschaft des Deutschen<br />

Jugendverbandes „Entschieden für Christus“ (EC) e.V. vom 17. Juli 2008.<br />

Diese Bestimmungen werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten.<br />

Der Jugendfreiwilligendienst <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr (FSJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen<br />

orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Das FSJ als eine Maßnahme der Jugendbildung<br />

dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen. Jugendfreiwilligendienste fördern den<br />

Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen.<br />

Träger und Einsatzstelle verfolgen mit dem <strong>Freiwillige</strong>ndienst gemeinsam das Ziel, insbesondere soziale<br />

Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der <strong>Freiwillige</strong>n zu fördern.<br />

Die Einsatzstellen verfolgen dieses Ziel, indem sie in regelmäßigen Abständen durch eine Anleitungsperson<br />

Reflexionsgespräche durchführen, in denen Lernziele gesetzt und Lernerfolge reflektiert werden. Dabei<br />

berücksichtigt die Einsatzstelle die individuellen Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse der <strong>Freiwillige</strong>n. Der<br />

Träger führt Bildungsseminare durch, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare<br />

ermöglichen insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und politische Bildung, berufliche<br />

Orientierung sowie das Lernen von Beteiligung und Mitbestimmung. Sie wecken das Interesse an<br />

gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen in kirchlichen Einsatzstellen die Erfahrung gelebten<br />

Glaubens.<br />

Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen<br />

Engagements.<br />

Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet.<br />

Die Vereinbarungspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die<br />

Vereinbarungspartner die im JFDG grundgelegte Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des<br />

Jugendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die<br />

federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung<br />

der <strong>Freiwillige</strong>n. Der Träger ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die sich aus der Realisierung<br />

dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der/dem <strong>Freiwillige</strong>/n Unterstützung bei der Entscheidung<br />

für eine geeignete Einsatzstelle an sowie die entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des<br />

Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können <strong>Freiwillige</strong> und Einsatzstelle den Träger vermittelnd einschalten,<br />

welcher die Schlichtung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt.<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 1 von 9


Vereinbarung<br />

Partner der Vereinbarung<br />

Als Träger des Jugendfreiwilligendienstes <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr nach § <strong>10</strong> des JFDG:<br />

Deutscher Jugendverband „Entschieden für Christus” (EC) e. V.<br />

Leuschnerstr. 74<br />

34134 Kassel<br />

Der/die <strong>Freiwillige</strong>:<br />

(Name, Vorname) (ggf. Geburtsname)<br />

(Anschrift)<br />

(Geburtsdatum, -ort)<br />

(Telefon)<br />

(E-Mail)<br />

Die Einsatzstelle:<br />

(Name der Einrichtung)<br />

(Anschrift)<br />

Dauer des <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Soziale</strong>n Jahres<br />

Der Jugendfreiwilligendienst <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr beginnt am: ___.___.20__ und endet am ___.___.20__.<br />

Die Vereinbarung endet nach Ablauf dieser Vereinbarungsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 2 von 9


Verpflichtungen der/des <strong>Freiwillige</strong>n<br />

Die/der <strong>Freiwillige</strong> verpflichtet sich,<br />

Vereinbarung<br />

1. die ihr/ihm übertragenen Aufgaben in erzieherischen, pflegerischen, hauswirtschaftlichen,<br />

organisatorischen und/oder technischen Bereichen unter Anleitung einer Fachkraft nach Wissen und<br />

Können auszuführen.<br />

2. über Person, persönliche Verhältnisse und Krankheiten der Betreuten und über interne Angelegenheiten<br />

der Einsatzstelle - auch über die Zeit der Tätigkeit hinaus - strengstes Stillschweigen zu bewahren.<br />

3. an den gesetzlich vorgeschriebenen Begleitseminaren (Einführungsseminar, Zwischenseminar,<br />

Seminartage zur politischen Bildung, Begleittage, Abschlussseminar – mindestens 25 Tage für ein<br />

zwölfmonatiges FSJ) teilzunehmen, mit der Bereitschaft, die Arbeit in der Einrichtung zu reflektieren, sich<br />

persönlich mit den thematischen Angeboten auseinander zu setzen und das Zusammenleben der Gruppe<br />

aktiv mitzugestalten. Die Zeit der Begleitseminare ist von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen.<br />

4. im Falle einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (spätestens 3 Stunden nach Dienstbeginn) die Einsatzstelle<br />

hierüber zu informieren und bei längerer Dauer (z.B. schwerer Krankheit) auch dem Träger Nachricht zu<br />

geben.<br />

Ab spätestens dem dritten Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit hat die/der <strong>Freiwillige</strong> diese durch eine<br />

ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angabe der voraussichtlichen Dauer gegenüber<br />

der Einsatzstelle nachzuweisen.<br />

Abweichend von dieser Regelung hat die/der <strong>Freiwillige</strong> dem Träger im Falle der Arbeitsunfähigkeit<br />

während eines Seminars bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.<br />

5. die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle zu beachten und während der Arbeitszeit die betriebliche<br />

Kleiderordnung einzuhalten.<br />

6. sich vor Beginn des Einsatzes ggf. einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.<br />

7. bei Konflikten mit der Einsatzstelle, bei persönlichen oder den Einsatz betreffenden Fragen und<br />

Schwierigkeiten den Träger in seiner pädagogischen Verantwortung zu informieren und vermittelnd<br />

einzuschalten, sofern diese Konflikte und Fragen nicht direkt mit der Einsatzstelle zu lösen oder zu klären<br />

sind.<br />

Verpflichtungen der Einsatzstelle<br />

Die Einsatzstelle verpflichtet sich zu Folgendem:<br />

1. Einsatz der/des <strong>Freiwillige</strong>/n entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des JFDG ganztägig in einer<br />

überwiegend praktischen Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist.<br />

2. Betrauung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n nur mit Aufgaben, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten<br />

entsprechen. Nicht übertragen werden dürfen Tätigkeiten, die nur von Fachkräften verrichtet werden<br />

dürfen. Der/die <strong>Freiwillige</strong> wird arbeitsmarktneutral eingesetzt und erweitert das Angebot der<br />

Einsatzstelle. Er/sie ist nicht in erster Linie für die Aufrechterhaltung des Alltags zuständig.<br />

3. Einbeziehung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n für die Dauer der Vereinbarung in die Dienstgemeinschaft und in den<br />

Kreis der pflegerischen und pädagogischen Mitarbeiter(innen).<br />

4. Benennung einer Fachkraft (Anleiter/-in) für die Anleitung und Begleitung, die die/den <strong>Freiwillige</strong>/n in die<br />

Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die<br />

regelmäßige pädagogische Begleitung im Arbeitsfeld (z.B. durch Anleitungsgespräche) verantwortlich ist.<br />

Die Fachkraft ist dem Träger zu benennen und deren Teilnahme an Fortbildungen und begleitenden<br />

Maßnahmen des Trägers ist zu ermöglichen.<br />

5. Frühzeitiger Kontaktaufnahme zum Träger bei Fragen, die die pädagogische Begleitung der <strong>Freiwillige</strong>n<br />

betreffen (siehe Informationspflichten).<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 3 von 9


Vereinbarung<br />

6. Gewährung folgender Leistungen der/dem <strong>Freiwillige</strong>n gegenüber im eigenen Namen und für eigene<br />

Rechnung:<br />

a. Taschengeld (auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) in Höhe von monatlich ___,__ €<br />

b. Unterkunft unentgeltlich oder den jeweiligen Sachbezugswert (alternativ: Zuschuss zu den<br />

Unterkunftskosten) in Höhe von monatlich ___,__ € [Nichtzutreffendes bitte streichen]<br />

c. Verpflegung unentgeltlich oder den jeweiligen Sachbezugswert (alternativ:<br />

Verpflegungskostenzuschuss) in Höhe von monatlich ___,__ € [Nichtzutreffendes bitte streichen]<br />

d. Entrichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung<br />

7. Übernahme eines ggf. anfallenden erhöhten Beitrags zur Arbeitslosenversicherung (z.B. berufliche<br />

Tätigkeit vor dem FSJ, § 344 Abs. 2 SGB III).<br />

Bei den Beiträgen zur Sozialversicherung ist zu beachten, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von<br />

der Einsatzstelle zu leisten sind. (§ 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB IV) Taschengeld und Sachbezüge für<br />

Unterkunft und Verpflegung gelten als Bezüge. Diese sind die Bezugsgröße für die Beiträge zur<br />

gesetzlichen Sozialversicherung. Im Krankheitsfall werden Taschengeld und Sachbezüge für sechs<br />

Wochen weitergezahlt, nicht aber über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus.<br />

8. Anmeldung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n als Mitarbeiter(in) bei der für die Einsatzstelle zuständigen<br />

Berufsgenossenschaft (z.B. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

9. Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung.<br />

<strong>10</strong>. Abschluss einer gesetzlichen Betriebshaftpflichtversicherung.<br />

11. Veranlassung ggf. notwendiger Vorsorgemaßnahmen (z.B. Hepatitis-Impfungen) für die/den <strong>Freiwillige</strong>/n<br />

entsprechend den Richtlinien der für die Einrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft vor Beginn des<br />

Einsatzes und Übernahme der Kosten hierfür.<br />

Veranlassung der ärztlichen Erstuntersuchung nach § 32 und § 41 des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei<br />

Jugendlichen unter 18 Jahren.<br />

12. Vorlage der Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen <strong>Freiwillige</strong>n.<br />

13. Einhaltung der Arbeitszeit, die sich nach den für Vollbeschäftigte der Einrichtung geltenden<br />

Bestimmungen (nach Arbeitsvertragsrecht (AVR) oder TVöD oder Dienst-Gemeinschafts-Vereinbarung)<br />

bemisst. Die Arbeitszeit des/der <strong>Freiwillige</strong>n sowie die Arbeitszeitverteilung auf die Wochentage richten<br />

sich nach den Arbeitszeiten der übrigen voll beschäftigten Mitarbeiter in der Einsatzstelle, höchstens<br />

jedoch 40 Stunden pro Woche. Die täglichen Arbeitszeiten müssen mit dem/der <strong>Freiwillige</strong>n rechtzeitig<br />

abgesprochen werden. Der Einsatz im Nachtdienst ist grundsätzlich nicht möglich. Für geleistete<br />

Überstunden ist zeitnah Freizeitausgleich zu gewähren. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren finden die<br />

Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung. Die Arbeitszeit wird im Rahmen der<br />

betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet.<br />

14. Regelung der Freizeit wie folgt: Die/der <strong>Freiwillige</strong> erhält grundsätzlich alle 14 Tage ein freies<br />

Wochenende. Aus wichtigen Gründen kann im Einvernehmen zwischen der/dem <strong>Freiwillige</strong>n, dem Träger<br />

und der Einsatzstelle von dieser Regelung abgewichen werden. Eine Schlechterstellung gegenüber<br />

anderen Mitarbeiter(innen) darf nicht erfolgen. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind<br />

einzuhalten.<br />

15. Gewährung des Jahresurlaubs nach den in der Einrichtung geltenden Bestimmungen (AVR oder TVöD<br />

oder Dienst-Gemeinschafts-Vereinbarung). Die Festlegung des Urlaubsanspruchs erfolgt davon<br />

abweichend; ein FSJ-Jahr ist als Urlaubsjahr anzusehen. Anfangs- und Endmonat sind insgesamt als ein<br />

voller Monat zu rechnen. Der Urlaubsanspruch beträgt jedoch mindestens für ein zwölfmonatiges FSJ 26<br />

Werktage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 31 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.<br />

Zudem sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Für Minderjährige gelten<br />

nach § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes folgende Urlaubsansprüche: Mindestens 30 Werktage für zu<br />

Beginn des Kalenderjahres unter 16jährige, mindestens 27 Werktage für zu Beginn des Kalenderjahres<br />

unter 17jährige.<br />

Dauert das FSJ kürzer als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs<br />

reduziert.<br />

Dem/der <strong>Freiwillige</strong>n werden ___ Arbeitstage Urlaub gewährt.<br />

Während der begleitenden Seminare des Trägers kann kein Urlaub genommen werden.<br />

16. Zahlung eines Eigenbeitrags an den Träger in Höhe von 70 € pro Monat zur Finanzierung des<br />

Gesamtsystems Jugendfreiwilligendienste, z. B. pädagogische Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit und<br />

Stellenausschreibungen, und einmalig 165 € für fünf Tage politische Bildung sowie Übernahme von<br />

Teilnehmendenbeitrag und Fahrtkosten für das zweitägige Begleittageangebot (Wahlpflichtseminar).<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 4 von 9


Vereinbarung<br />

17. Freistellung der/des <strong>Freiwillige</strong>/n zu den Begleitseminaren - ohne Anrechnung auf die arbeitsfreien Tage.<br />

Die Zeit der Begleitseminare ist von der Urlaubsplanung ausgeschlossen. Die Seminartage werden wie<br />

Regelarbeitstage behandelt und als Arbeitszeit im Dienstplan angerechnet.<br />

18. Unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung bzw. Schutzkleidung, sofern das Tragen dieser<br />

Bekleidung von der/dem <strong>Freiwillige</strong>n verlangt wird, und für deren regelmäßige Reinigung zu sorgen. Die<br />

Dienstkleidung bleibt Eigentum der Einsatzstelle.<br />

19. Umgehende Information des Trägers über das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz,<br />

Schwangerschaft sowie über längere Abwesenheit wegen Krankheit (ab dem 3. Tag).<br />

20. Mitwirkung bei der Erstellung des Zeugnisses durch den Träger (siehe Zeugnis).<br />

Verpflichtungen des Trägers<br />

Der Träger verpflichtet sich,<br />

1. die/den <strong>Freiwillige</strong>/n bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle zu unterstützen und die<br />

entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen.<br />

2. während des Jugendfreiwilligendienstes FSJ Bildungsmaßnahmen durchzuführen und die <strong>Freiwillige</strong>n zu<br />

begleiten. Die vorgesehenen Seminare sind:<br />

1. Einführungsseminar (8 Tage)<br />

2. Zwischenseminar (5 Tage)<br />

3. Seminartage zur politischen Bildung (5 Tage)<br />

4. Wahlpflichtseminar: Begleittage (2 Tage)<br />

5. Abschlussseminar (5 Tage)<br />

3. in Konfliktsituationen und bei Schwierigkeiten in der Einsatzstelle, die durch <strong>Freiwillige</strong>, Einsatzstelle oder<br />

Träger benannt werden, durch Beratung zu unterstützen.<br />

4. für die Verantwortlichen in den Einsatzstellen bei Bedarf eine Einsatzstellentagung<br />

(Konferenz/Fachtagung) zu veranstalten, mit dem Ziel, gegenseitige Erfahrungen auszutauschen,<br />

gemeinsame Fragen zu klären und allgemeine Absprachen zu treffen.<br />

5. den <strong>Freiwillige</strong>n gemäß § 11 Absatz 4 JFDG ein Zeugnis auszustellen<br />

6. Sollte diese Vereinbarung von der Einsatzstelle gekündigt werden, bemüht sich der Träger um<br />

Vermittlung einer neuen Einsatzstelle für den/die <strong>Freiwillige</strong>/n, es besteht jedoch im Kündigungsfalle<br />

keine Beschäftigungspflicht durch den Träger.<br />

Dienstbefreiung, Probezeit, Kündigung<br />

1. Dienstbefreiung wird aus wichtigen persönlichen (z.B. notwendige Arztbesuche, Behördengänge)<br />

und/oder familiären Gründen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub durch die Einsatzstelle unter<br />

Fortzahlung der Vergütung für die Dauer der unumgänglich notwendigen Abwesenheit von der Arbeit<br />

gewährt. Grundsätzlich hat die/der <strong>Freiwillige</strong> ihre/seine persönlichen Angelegenheiten außerhalb der<br />

Dienstzeit zu erledigen. Dienstbefreiung während der Seminarzeiten ist aufgrund § 5 Absatz 2 JFDG<br />

grundsätzlich nicht möglich.<br />

2. Für Bewerbungsgespräche, Vorstellungstermine und Aufnahmeprüfungen kann der/die <strong>Freiwillige</strong> bis zu<br />

drei Tagen Sonderurlaub erhalten.<br />

3. Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen verändert oder aufgelöst werden.<br />

4. Probezeit: Die ersten sechs Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit<br />

können die/der <strong>Freiwillige</strong>, der FSJ-Träger oder die Einsatzstelle mit einer Frist von zwei Wochen die<br />

Vereinbarung kündigen.<br />

5. Kündigung: Nach Ablauf der Probezeit kann diese Vereinbarung aus wichtigen Gründen, mit einer Frist<br />

von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes von jedem Vereinbarungspartner<br />

außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Daneben kann die Vereinbarung von den Parteien auch<br />

vorzeitig, innerhalb von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche<br />

Kündigung). Vor Ausspruch einer außerordentlichen oder einer ordentlichen Kündigung hat ein klärendes<br />

Gespräch zwischen den Vereinbarungsparteien stattzufinden.<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 5 von 9


Vereinbarung<br />

Informationspflichten<br />

Einsatzstelle und Träger vereinbaren einen zeitnahen und regelmäßigen Informationsaustausch zu wichtigen<br />

Fragen, die die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes betreffen, damit der Träger seiner<br />

Gesamtverantwortung für den Jugendfreiwilligendienst nachkommen kann. Dazu zählen u.a.:<br />

• Informationen über das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz, Schwangerschaft sowie über die<br />

Dauer einer Arbeitsunfähigkeit des <strong>Freiwillige</strong>n,<br />

• Informationen zu Gründen und Dauer der Dienstbefreiung des <strong>Freiwillige</strong>n,<br />

• die frühzeitige Kontaktaufnahme der Einsatzstelle zum Träger bei Fragen oder Schwierigkeiten, welche<br />

die/den <strong>Freiwillige</strong>/n, pädagogische Fragen oder den Einsatz betreffen.<br />

• allgemeine Festlegungen zum Einsatz der <strong>Freiwillige</strong>n, die die Einsatzstelle in Absprache mit dem Träger<br />

trifft.<br />

Zeugnis<br />

Der Träger ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zuständig, dass die <strong>Freiwillige</strong>n ein Zeugnis<br />

erhalten. Dieses wird nach § 11 Absatz 4 JFDG einvernehmlich zwischen Einsatzstelle und Träger erstellt.<br />

Schlussbestimmung<br />

Der/die <strong>Freiwillige</strong> erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten erhoben und auch nach<br />

Beendigung des FSJ zu Nachweiszwecken beim Träger gespeichert und weiterverarbeitet werden.<br />

Weitere Sondervereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />

Schriftform und der Gegenzeichnung aller Parteien. Diese Vereinbarung ist dreifach ausgefertigt. Die Partner<br />

erhalten je eine unterschriebene Ausfertigung.<br />

Zustimmung zur Vereinbarung<br />

(Ort, Datum) Kassel, _______________ (Ort, Datum) (Ort, Datum) __________________<br />

_________________________<br />

__________________________<br />

(Träger: Stempel, Unterschrift) (<strong>Freiwillige</strong>r: Unterschrift) (Einsatzstelle: Stempel, Unterschrift)<br />

Bei Minderjährigen:<br />

Einverständniserklärung der Eltern zur<br />

Vereinbarung.<br />

Ich weiß, dass mein Sohn/meine Tochter<br />

im FSJ weder während der Arbeitszeit,<br />

noch während der Freizeit, noch während<br />

der FSJ-Seminare rund um die Uhr<br />

beaufsichtigt werden kann und bin damit<br />

einverstanden.<br />

(Erziehungsberechtigte/r: Unterschrift)<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 6 von 9


Anlage 1:<br />

Teilnehmenden-Bogen<br />

Vereinbarung zwischen <strong>Freiwillige</strong>r/m und Einsatzstelle<br />

über die Stellenbeschreibung für den <strong>Freiwillige</strong>ndienst (FWD)<br />

unter der Trägerschaft des Deutschen EC-Verbandes<br />

Zwischen<br />

1. Name der/des <strong>Freiwillige</strong>n: _________________________________________<br />

und<br />

2. Einsatzstelle [Adressstempel]:<br />

3. Anleitung des/der <strong>Freiwillige</strong>n:<br />

Fachliche Anleitung des/der<br />

<strong>Freiwillige</strong>n:<br />

Zeitraum der<br />

Anleitung:<br />

Name:<br />

Ggf. weitere fachl. Anleiter/-innen: *<br />

Beruf,<br />

Position/Funktion<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Ggf. von der<br />

Einrichtungsadresse<br />

abweichende<br />

Anschrift:<br />

* bei verschiedenen Personen in der Anleitung (z.B. wenn im FWD die Arbeitsbereiche gewechselt werden oder in sehr<br />

unterschiedlichen Bereichen gearbeitet wird)<br />

Kontinuierliche Begleitung / Mentoring (falls abweichend von fachl. Anleitung):<br />

Name:<br />

Beruf, Position/Funktion:<br />

Telefon, E-Mail:<br />

Anschrift:<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 7 von 9


4. Einsatzbereich der/des <strong>Freiwillige</strong>n:<br />

Falls während des FWD ein Wechsel stattfinden<br />

soll, bitte auch Zeitpunkt des Wechsels auflisten!<br />

5. Tätigkeiten, die die/der <strong>Freiwillige</strong> übernehmen soll: Detaillierte Aufgabenbeschreibung<br />

6. Arbeitszeiten:<br />

Bei Minderjährigen gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes!<br />

regelmäßig (auf Basis der ____ Std-Woche)<br />

Schichtdienst<br />

bitte näher erläutern:<br />

Sonstiges<br />

bitte näher erläutern:<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

(Unterschrift der/des <strong>Freiwillige</strong>n)<br />

(Stempel und Unterschrift der Einsatzstelle)<br />

Einverstanden:<br />

Ort, Datum Kassel,<br />

(Stempel und Unterschrift des Trägers)<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 8 von 9


Dok. 8<br />

Anlage 2:<br />

<strong>Dokument</strong>ation des Bewerbungsgesprächs<br />

für ein <strong>Freiwillige</strong>s <strong>Soziale</strong>s Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD)<br />

Da der Deutsche EC-Verband als Träger das Bewerbungsgespräch an die Einsatzstelle delegiert, muss er<br />

sicherstellen, dass die Bewerber/innen ausreichend informiert und individuell beraten werden und dass die<br />

Inhalte des Bewerbungsgesprächs dokumentiert werden.<br />

Bewerber/in: ________________________________ Datum: ___.___.20___ Dauer: ____________<br />

Die/der Bewerber/in wurde informiert über:<br />

❍ FSJ bzw. BFD als „Bildungsjahr“<br />

❍ die rechtlichen Grundlagen des FSJ bzw. BFD (Gesetzestexte mitgeben, bei BFD verpflichtend: „Merkblatt<br />

über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes“)<br />

❍ finanzielle Leistungen (Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, ggf. Kleidergeld, Seminartage, ggf.<br />

Erstattung von Dienstfahrten und Auslagen)<br />

❍ Rahmenbedingungen:<br />

o Dauer des Einsatzes: ab 6 Monaten Anerkennung als FSJ / BFD, i.d.R. 12 Monate, max. 18 Monate<br />

o Sozialversicherung und Versicherungen (z.B. über Berufsgenossenschaft)<br />

o Weiterbezug Kindergeld, Waisenrente und anderer kindbezogener Leistungen<br />

❍ Profil der Einsatzstelle<br />

o Leitbild/Vision und Werte<br />

o ggf. Erwartung einer christlichen Lebensführung an die Mitarbeiter<br />

o ggf. Information über Hausregeln<br />

o kurze Führung durchs Haus mit Besichtigung der Einsatzfelder<br />

o Möglichkeit des Gesprächs mit derzeit tätigen <strong>Freiwillige</strong>n<br />

o Empfehlung der Hospitation (1-3 Tage)<br />

❍ Profil des Trägers<br />

o Der Deutsche EC-Verband hat ein klares christliches Profil mit missionarischer Ausrichtung. Ggf. EC-<br />

Kurzdarstellung weitergeben (siehe Datei im Downloadbereich für Einsatzstellen)<br />

o auf Homepage ec-fsd.de hingewiesen<br />

❍ Klärung der Motivation, Interessen und Erwartungen der/des Bewerberin/s<br />

❍ zur Verfügung stehende Stellen in der Einsatzstelle und deren<br />

o Art der Tätigkeiten<br />

o Arbeitszeit und Freizeitregelung<br />

o Dienstkleidung<br />

o besonderer Voraussetzungen (z.B. Volljährigkeit, Führerschein, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis)<br />

❍ pädagogische Begleitung<br />

o Art und Häufigkeit der Anleitungsgespräche, Ansprechpartner/in und Anleiter/in in der Einsatzstelle<br />

o Verbindlichkeit und Stellenwert der Seminare, Anzahl der Seminartage und Seminarblöcke<br />

o biblische/theologische Inhalte bei Seminaren<br />

o Ansprechperson beim Deutschen EC-Verband<br />

❍ das weitere Bewerbungsverfahren<br />

o Vorgehensweise<br />

o ggf. Rückverweis an Deutschen EC-Verband wegen weiteren Stellenvorschlägen<br />

o bei Absage: Rücksendung der Bewerbung an den Deutschen EC-Verband<br />

❍ Beratung über mögliche Alternativen<br />

Die Motive, Wünsche, Interessen und Erwartungen der Bewerber/innen wurden auf genommen und soweit wie<br />

möglich berücksichtigt.<br />

Datum, Unterschrift der Einsatzstelle: ________________________________________________<br />

Version: 29.07.2013 / Seite 9 von 9

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