Mandantenbrief Mai 2008 - Keil, Drescher & Muskat
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<strong>Mandantenbrief</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2008</strong><br />
hat das Finanzgericht (FG) als Vorinstanz durchzuführen. Nach Ansicht des BFH verstieß<br />
die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft durch das Finanzgericht im vorliegenden Fall<br />
weder gegen Erfahrungs- noch gegen Denkgesetze. Daher war der BFH an die<br />
Entscheidung des Finanzgerichts gebunden.<br />
Tipp:<br />
Der Fall zeigt, dass das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft nicht<br />
offensichtlich sein muss. Mit Blick auf die erheblichen Haftungsrisiken des<br />
Arbeitgebers für Lohnsteuer und Sozialabgaben lohnt es sich daher stets,<br />
steuerlichen Rat einzuholen. Notfalls kann in Zweifelsfällen eine<br />
Anrufungsauskunft beim Finanzamt Klarheit schaffen.<br />
5. Unternehmer: Veräußerung eines Optionsrechts<br />
Wer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mehr als einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft<br />
beteiligt war, muss (im Falle einer Anteilsveräußerung) die Gewinne aus dem Verkauf der<br />
Anteile als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der persönlichen Einkommensteuer unterwerfen.<br />
In einem aktuell vor dem Bundesfinanzhof entschiedenen Verfahren war nun die Frage zu<br />
klären, wie der Verkauf eines Optionsrechtes (und nicht des Verkaufs von Anteilen) vor<br />
diesem Hintergrund steuerlich zu würdigen ist.<br />
Im Urteilssachverhalt räumte ein Gesellschafter einem anderen Gesellschafter ein<br />
unwiderrufliches, zeitlich befristetes Kaufrecht hinsichtlich seiner Anteile an der<br />
Kapitalgesellschaft ein. Tatsächlich wurde jedoch nicht das Kaufrecht ausgeübt sondern<br />
vielmehr wurde besagtes Kaufrecht in Übereinstimmung mit dem anderen Gesellschafter<br />
verkauft. Der Verkaufspreis von 20 Millionen DM zeigt dabei die steuerliche Brisanz des<br />
Sachverhaltes.<br />
Obwohl bisher die herrschende Meinung vertreten wurde, dass solche Verkäufe nicht unter<br />
den Veräußerungstatbestand von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fallen, schwenkte der<br />
Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.12.2007 (Az: VIII R 14/06) in die entgegengesetzte<br />
Richtung. Danach ist auch die Veräußerung eines schuldrechtlichen Anspruchs gegen einen<br />
Gesellschafter auf Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (auch Call-Option<br />
genannt) ebenso zu behandeln wie die Veräußerung von Anteilen an einer<br />
Kapitalgesellschaft selbst. Im Endeffekt ist daher ein voll steuerpflichtiger Vorgang gegeben,<br />
sofern die weiteren o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
6. Unternehmer: Steuerliche Behandlung von<br />
Aufsichtsratsvergütungen<br />
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg hat sich in ihrer Verfügung vom 11.12.2007 (S<br />
2248 - 15-St 213 V) mit der steuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen befasst.<br />
Im konkreten Fall ging es um das Zurverfügungstellen von Büroräumen, Bürokräften und<br />
Kfz. Dabei stellte sich die Frage, ob der Wert dieser Leistungen als steuerpflichtige<br />
Aufsichtsratsvergütung anzusehen ist. Die OFD Magdeburg vertritt dazu folgende<br />
Auffassung:<br />
Stehen die Büroräume und Bürokräfte dem Aufsichtsratsmitglied im Gebäude des<br />
Unternehmens zur Verfügung, ist i.d.R. davon auszugehen, dass keine<br />
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