1 Grussbotschaft Jubiläum 40 Jahre Tanne Urs Meier, Leiter ...
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der Umwelt, für die motorische Entwicklung und für die Imitation. Ebenso entscheidend<br />
ist die Bedeutung des Hörens für die Entwicklung der Kommunikation. Sind<br />
beide Fernsinne in ihrer Leistungsfähigkeit gemindert, treten schwere Beeinträchtigungen<br />
in der Gesamtentwicklung auf. Diese gilt es so früh wie möglich mit geeigneter<br />
Unterstützung zu vermindern.<br />
Im Kanton Zürich sind die Angebote im Frühbereich sehr gut ausgebaut. Zusätzlich<br />
zu den kommunalen Angeboten der heilpädagogischen Früherziehung sind Einrichtungen<br />
zu erwähnen, welche sich speziell den Hör- und Sehbehinderten annehmen.<br />
Die <strong>Tanne</strong> ist eine davon. Ihre Spezialität ist der Umgang mit der Kombination der<br />
erwähnten Sinnesbehinderungen. Auch sinnesbehinderte Menschen ohne Lautsprache<br />
sind in der <strong>Tanne</strong> bestens aufgehoben. Neben den Angeboten im Schul- und<br />
Erwachsenenbereich finden betroffene Kleinkinder, ihre Eltern, aber auch ratsuchende<br />
Fachstellen, ein umfassendes Angebot an Früherziehung und Betreuung. Ich rufe<br />
Sie auf, die speziellen Bildungs- und Beratungsleistungen der <strong>Tanne</strong> zu nutzen!<br />
Integration<br />
In Empfehlungen der UNO, der UNESCO und der OECD wird das Recht auf Integration<br />
für alle Kinder betont. Mit der Integration von Kindern mit Behinderungen begann<br />
für das selektionsorientierte Schulwesen ein umfassendes reformpädagogisches Projekt<br />
mit dem Ziel der Humanisierung und Demokratisierung. Der früher selbstverständliche<br />
Lösungsweg, Kinder mit Schwierigkeiten vom gemeinsamen Lernprozess<br />
auszuschließen, wurde zu Recht hinterfragt. Im Einklang mit dieser Entwicklung wurden<br />
Rechtsgrundlagen für die integrative Förderung in der Schule geschaffen. So<br />
wurde in der neuen Bundesverfassung von 1999 ein Gleichstellungsartikel verankert<br />
und 2002 das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung für Menschen<br />
mit Behinderung angenommen. Dieser Grundsatz wurde auch in das neue Volksschulgesetz<br />
aufgenommen.<br />
Wie steht es nun aber mit Kindern, die eine Förderung brauchen, die nicht im Rahmen<br />
der integrativen Förderung geleistet werden kann? Ich will nicht in Abrede stellen,<br />
dass der Integration auch Grenzen gesetzt sind. Die Rechtsgrundlagen schliessen<br />
deshalb separative Schulungsformen nicht aus. Das Behindertengleichstellungs-<br />
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