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1 Grussbotschaft Jubiläum 40 Jahre Tanne Urs Meier, Leiter ...

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der Umwelt, für die motorische Entwicklung und für die Imitation. Ebenso entscheidend<br />

ist die Bedeutung des Hörens für die Entwicklung der Kommunikation. Sind<br />

beide Fernsinne in ihrer Leistungsfähigkeit gemindert, treten schwere Beeinträchtigungen<br />

in der Gesamtentwicklung auf. Diese gilt es so früh wie möglich mit geeigneter<br />

Unterstützung zu vermindern.<br />

Im Kanton Zürich sind die Angebote im Frühbereich sehr gut ausgebaut. Zusätzlich<br />

zu den kommunalen Angeboten der heilpädagogischen Früherziehung sind Einrichtungen<br />

zu erwähnen, welche sich speziell den Hör- und Sehbehinderten annehmen.<br />

Die <strong>Tanne</strong> ist eine davon. Ihre Spezialität ist der Umgang mit der Kombination der<br />

erwähnten Sinnesbehinderungen. Auch sinnesbehinderte Menschen ohne Lautsprache<br />

sind in der <strong>Tanne</strong> bestens aufgehoben. Neben den Angeboten im Schul- und<br />

Erwachsenenbereich finden betroffene Kleinkinder, ihre Eltern, aber auch ratsuchende<br />

Fachstellen, ein umfassendes Angebot an Früherziehung und Betreuung. Ich rufe<br />

Sie auf, die speziellen Bildungs- und Beratungsleistungen der <strong>Tanne</strong> zu nutzen!<br />

Integration<br />

In Empfehlungen der UNO, der UNESCO und der OECD wird das Recht auf Integration<br />

für alle Kinder betont. Mit der Integration von Kindern mit Behinderungen begann<br />

für das selektionsorientierte Schulwesen ein umfassendes reformpädagogisches Projekt<br />

mit dem Ziel der Humanisierung und Demokratisierung. Der früher selbstverständliche<br />

Lösungsweg, Kinder mit Schwierigkeiten vom gemeinsamen Lernprozess<br />

auszuschließen, wurde zu Recht hinterfragt. Im Einklang mit dieser Entwicklung wurden<br />

Rechtsgrundlagen für die integrative Förderung in der Schule geschaffen. So<br />

wurde in der neuen Bundesverfassung von 1999 ein Gleichstellungsartikel verankert<br />

und 2002 das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung für Menschen<br />

mit Behinderung angenommen. Dieser Grundsatz wurde auch in das neue Volksschulgesetz<br />

aufgenommen.<br />

Wie steht es nun aber mit Kindern, die eine Förderung brauchen, die nicht im Rahmen<br />

der integrativen Förderung geleistet werden kann? Ich will nicht in Abrede stellen,<br />

dass der Integration auch Grenzen gesetzt sind. Die Rechtsgrundlagen schliessen<br />

deshalb separative Schulungsformen nicht aus. Das Behindertengleichstellungs-<br />

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