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TV-Prakt AWO Saarland - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV

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Tarifvertrag<br />

für die <strong>Prakt</strong>ikantinnen/<strong>Prakt</strong>ikanten<br />

der Arbeiterwohlfahrt im <strong>Saarland</strong><br />

(<strong>TV</strong>-<strong>Prakt</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong>)<br />

vom 04. März 2009<br />

Zwischen dem<br />

<strong>Arbeitgeberverband</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Deutschland</strong> e.V., Berlin,<br />

- vertreten durch den Vorstand -<br />

einerseits<br />

und<br />

der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Saar,<br />

St. Johanner Straße 49, 66111 Saarbrücken,<br />

- vertreten durch die Landesbezirksleitung Saar -<br />

andererseits<br />

wird der nachfolgende Tarifvertrag vereinbart:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Dieser Tarifvertrag gilt für die <strong>Prakt</strong>ikantinnen/<strong>Prakt</strong>ikanten für den Beruf<br />

a) des/der Sozialarbeiterin/Sozialarbeiters, Sozialpädagogin/Sozialpädagogen und Heilpädagogin/Heilpädagogen<br />

während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss<br />

des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter,<br />

Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Heilpädagogin/Heilpädagogen<br />

vorauszugehen hat,<br />

b) der/des pharmazeutisch-technischen Assistentin/Assistenten während der praktischen<br />

Tätigkeit nach § 6 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen<br />

Assistenten in der Neufassung vom 23. September 1997 (BGBl. I S.<br />

2349)<br />

<strong>TV</strong> <strong>Prakt</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> vom 04.03.2009, Seite 1 von 4


c)<br />

d) der/des Erzieherin/Erziehers, während der praktischen Tätigkeit, die nach den geltenden<br />

Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher,<br />

vorauszugehen hat,<br />

e) der/des Kinderpflegerin/Kinderpflegers während der praktischen Tätigkeit, die nach<br />

den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger<br />

vorauszugehen hat,<br />

f) der/des Masseurin/Masseurs und medizinischen Bademeisterin/Bademeisters während<br />

der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie<br />

(Masseur und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I<br />

S. 1084),<br />

g) weitere Berufsgänge, für die vergleichbare <strong>Prakt</strong>ika vorgeschrieben sind,<br />

die in einem <strong>Prakt</strong>ikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Vollmitglied des<br />

<strong>Arbeitgeberverband</strong>es <strong>AWO</strong> <strong>Deutschland</strong> e.V. im <strong>Saarland</strong> ist, dessen Arbeitnehmer<br />

unter den Geltungsbereich des <strong>TV</strong>-<strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> fallen und deren <strong>Prakt</strong>ikantenverhältnis<br />

nach Inkrafttreten des Tarifvertrages abgeschlossen wird.<br />

Zur Klarstellung wird festgestellt, dass <strong>Prakt</strong>ika, die vor und/oder während der theoretischen<br />

Ausbildung durchgeführt werden, nicht Gegenstand dieses Tarifvertrages<br />

sind.<br />

§ 2<br />

Anzuwendende Bestimmungen<br />

Für den unter § 1 aufgeführten Personenkreis gilt der <strong>TV</strong>-<strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> mit seinen ergänzenden<br />

tariflichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung, mit Ausnahme<br />

- der §§ 17 - 21 einschließlich der jeweiligen Anlagen und Anhänge dazu<br />

- der Regelungen des ehemaligen Tarifvertrages über Tätigkeitsmerkmale zum Bundesmanteltarifvertrag<br />

für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II)<br />

- der Tarifverträge über die Gewährung von Einmalzahlungen sowie sonstige weitere Entgelttarifverträge.<br />

§ 3<br />

Fortzahlung des Entgelts in besonderen Fällen<br />

Der/Dem <strong>Prakt</strong>ikantin/<strong>Prakt</strong>ikanten ist das Entgelt für die Zeit der Freistellung zur Teilnahme<br />

an den nach der für den jeweiligen Ausbildungsgang geltenden Regelung vorgeschriebenen<br />

Ausbildungsveranstaltungen, jedoch höchstens bis zu fünf Arbeitstagen pro Beschäftigungsjahr,<br />

fortzuzahlen.<br />

Im Übrigen gilt § 32 <strong>TV</strong>-<strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> entsprechend.<br />

<strong>TV</strong> <strong>Prakt</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> vom 04.03.2009, Seite 2 von 4


§ 4<br />

Höhe der <strong>Prakt</strong>ikantenvergütung<br />

1. Die monatliche <strong>Prakt</strong>ikantenvergütung beträgt<br />

für den Beruf des Sozialarbeiters,<br />

Sozialpädagogen,<br />

Heilpädagogen € 1.476,16,<br />

für den Beruf der pharm.-techn. Assistentin,<br />

Erzieherin,<br />

Krankengymnastin € 1.260,81,<br />

für den Beruf der Kinderpflegerin,<br />

Masseurin,<br />

med. Bademeisterin € 1.206,39<br />

und ab dem 01. März 2010<br />

für den Beruf des Sozialarbeiters,<br />

Sozialpädagogen,<br />

Heilpädagogen € 1.493,87,<br />

für den Beruf der pharm.-techn. Assistentin,<br />

Erzieherin,<br />

Krankengymnastin € 1.275,94,<br />

für den Beruf der Kinderpflegerin,<br />

Masseurin,<br />

med. Bademeisterin € 1.220,87.<br />

2. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen gemäß § 25 <strong>TV</strong>-<strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> beträgt<br />

13,29 Euro monatlich.<br />

3. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält die/der <strong>Prakt</strong>ikantin/<strong>Prakt</strong>ikant<br />

a) die Zulagen der Protokollnotiz Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale<br />

zum BMT-AW II Teil I B. 1. Sozial- und Erziehungsdienst und<br />

b) die Wechselschicht- und Schichtzulage nach § 14 Abs. 4 und 5 <strong>TV</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong><br />

in voller Höhe.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten/Laufzeit<br />

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. März 2009 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Jahresende schriftlich gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2010. Davon abweichend<br />

kann § 4 mit einer Frist von drei Wochen zum 31. Dezember 2010 gekündigt werden.<br />

<strong>TV</strong> <strong>Prakt</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> vom 04.03.2009, Seite 3 von 4


Berlin, den …<br />

Saarbrücken, den<br />

Für den<br />

<strong>Arbeitgeberverband</strong><br />

<strong>AWO</strong> <strong>Deutschland</strong> e.V.<br />

Für die<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />

ver.di<br />

Andreas Johnsen<br />

Vorsitzender<br />

Alfred Staudt<br />

Landesbezirksleiter<br />

Gero Kettler<br />

Geschäftsführer<br />

Thomas Müller<br />

Landesfachbereichsleiter<br />

<strong>TV</strong> <strong>Prakt</strong> <strong>AWO</strong> <strong>Saarland</strong> vom 04.03.2009, Seite 4 von 4

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